Gemeinde Aus der Arbeit des Gemeinderates In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 15. Februar 2016 in der Scheune des Wössinger Hofes wurden insgesamt 12 Tagesordnungspunkte behandelt. Mehrheitlich erkennt der Gemeinderat die gesundheitlichen Gründe von Frau Futterer als wichtigen Grund an und beschließt das Ausscheiben von Frau Kerstin Futterer aus dem Gemeinderat Mit Schreiben vom 18.01.2016 hat Frau Futterer der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Gemäß § 31 Abs. 1 GemO kann ein Gemeinderat aus einem wichtigen Grund aus dem Gemeinderat ausscheiden. Dem Gemeinderat sind die gesundheitlichen Probleme von Frau Futterer hinlänglich bekannt. Bürgermeister Burgey bedankte sich bei Frau Futterer für ihre engagierte Arbeit im Gemeinderat. Mehrheitlich stellt der Gemeinderat fest, dass keine Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO für ein Nachrücken von Herrn Michael Futterer in den Gemeinderat gegeben sind und somit Herr Futterer gemäß § 31 II GemO in den Gemeinderat nachrücken kann. Durch das Ausscheiden von Frau Kerstin Futterer rückt der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber des Wahlvorschlags des „Bündnis 90/Die Grünen“ nach. Dies ist Herr Michael Futterer. Herr Futterer war bei der Wahl am 25.05.2014 gewählt, konnte aber aufgrund von Hinderungsgründen nicht in den Gemeinderat berufen werden. Die Hinderungsgründe sind mit dem Ausscheiden von Frau Kerstin Futterer erloschen. Somit kann Herr Futterer gemäß § 26 Abs. 2 Satz 4 Kommunalwahlgesetz als Ersatzperson nachrücken. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ benennt Gemeinderätin Andrea Zipf als neuen Fraktionsvorsitzenden. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates hat jede Fraktion den Fraktionsvorsitzenden dem Bürgermeister mitzuteilen. Bisher war Frau Kerstin Futterer Fraktionsvorsitzende des „Bündnis 90/Die Grünen“. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ benennt Frau Andrea Zipf als ihre neue Fraktionsvorsitzende. Mehrheitlich gewählt hat der Gemeinderat Gemeinderätin Andrea Zipf als Bürgermeisterstellvertreterin Frau Futterer war bisher dritte Stellvertreterin des Bürgermeisters. Durch ihr Ausscheiden und die Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde, dass 3 Bürgermeisterstellvertreter benannt werden, wird eine Neuwahl erforderlich. Die Wahl des Bürgermeisterstellervertreters erfolgte mit Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gemeinderätin Andrea Zipf wurde als Bürgermeisterstellvertreter gewählt. Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat der Neubesetzung des Ältestenrates, der Ausschüsse, Arbeitsgruppen bzw. der Lenkungsgruppe Frau Futterer gehörte bisher dem Ältestenrat an. Durch ihr Ausscheiden musste der Ältestenrat neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass Frau Andrea Zipf das Amt von Frau Futterer übernimmt. Frau Futterer gehörte bisher dem Ausschuss für Umwelt und Technik als Stellvertreter an. Durch ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer übernimmt. Frau Futterer war bislang Mitglied im Ausschuss für Verwaltung und Soziales. Durch ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer übernimmt. Frau Futterer gehörte bisher dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen als ordentliches Mitglied an. Durch ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer übernimmt. Frau Futterer gehörte bisher dem Umlegungsausschuss „Hafnersgrund“ als Stellvertreter an. Durch ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer übernimmt. Frau Futterer nahm die Funktion als ordentlicher Vertreter im Kindergartenkuratorium und damit auch in der Arbeitsgruppe Bedarfsplanung Kinderbetreuung Walzbachtal wahr. Durch ihr Ausscheiden muss diese Funktion neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer die Funktion von Frau Futterer übernimmt. Des Weiteren gehörte Frau Futterer der Lenkungsgruppe NKHR als ordentliches Mitglied an. Durch ihr Ausscheiden muss diese Funktion ebenfalls neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer die Funktion von Frau Futterer übernimmt. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Anlegung eines neuen Urnengrabfeldes im neuen Friedhof Jöhlingen. Auf dem neuen Friedhof Jöhlingen sind im Urnengrabfeld 4 südöstlich der Aussegnungshalle derzeit nur noch sieben Grabstellen unbelegt. Da im Jahre 2015 in Jöhlingen 12 Urnenerstbeisetzungen stattfanden, müssen baldmöglichst neue Urnengrabstätten in einem weiteren Grabfeld angelegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, das neue Urnengrabfeld südwestlich der Aussegnungshalle in dem Dreieck Haupteingang/Hauptweg/Aussegnungshalle/ Kolumbarium anzulegen. Der SPD-Fraktionsantrag, welcher bei zukünftigen Friedhofsplanungen auf breitere, für Rollatoren gerechte Zwischenwege abzielt, wurde dabei Rechnung getragen. Bei einer Wegbreite von 60 cm und mehreren Grabstellen, die direkt an den beiden großen Zugangswegen liegt, sind 72 Urnengrabstellen vorgesehen. Ebenso wurde bei der Planung berücksichtigt, dass neue Drainagen in diesem Bereich verlegt und aufgrund der teilweisen großen Entfernung zu den bestehenden Wasserstellen eine neue Wasserstelle in der Nähe des Grabfeldbereiches eingerichtet wird. Des Weiteren wurde der Planer damit beauftragt ein gärtnerisch gestaltetes und gepflegtes Grabfeld im Anschluss des Urnengrabfeldes in Richtung Aussegnungshalle optisch durch den vorhandenen Verbindungsweg getrennt, zu entwickeln. Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass die Gestaltung des Urnengrabfeldes nochmals überarbeitet wird, wobei die Wegbreite auf 70 cm anzupassen ist. Dadurch werden einige Grabstellen entfallen. Die Kostenschätzung für beide Maßnahmen beträgt 55.335,00 EUR brutto ohne Honorarkosten. Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung den Auftrag zu vergeben, falls die Kostenschätzung nicht überschritten wird. Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat der Anlegung von gärtnergepflegten Grabfeldern auf den Friedhöfen Wössingen und Jöhlingen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner zur Pflege dieser Grabfelder abzuschließen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 beschlossen, dass auf den Friedhöfen Wössingen und neuer Friedhof Jöhlingen gärtnergepflegte Grabfelder angelegt werden sollen. Für die Anlage dieser Grabfelder ist auf dem Friedhof Wössingen das Feld K (links am oberen Eingang) und auf dem neuen Friedhof Jöhlingen (südwestlich der Aussegnungshalle) vorgesehen. Damit die Planungen und Arbeiten von der Genossenschaft beginnen können, bedarf es des Abschlusses eines Vertrages zwischen der Gemeinde und der Genossenschaft. Darin verpflichtet sich die Gemeinde, die für die Anlage vorgesehenen Flächen der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen und die Wegekosten für die Anlage zu übernehmen. In diesen Grabfeldern dürfen nur Verstorbene beigesetzt werden, wenn die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten mit dem Verband einen Grabpflegevertrag für die gesamt Nutzungszeit abschließen. Zu den laufenden Planungen für die Grabfelder kann ausgeführt werden, dass im Feld K in Wössingen im oberen Bereich noch einige wenige Grabstellen vorhanden sind. Die Nutzungsberechtigten können wählen, ob sie die Grabstätte abräumen oder ob diese Grabstätte in die neue Planung mit integriert werden soll. Die kaputte Hecke wurde bereits entfernt, damit die Anlage besser erfolgen kann. Die Hecke wird nach Beendigung der Arbeiten entsprechend wieder ersetzt. Im geplanten Grabfeld auf dem neuen Friedhof Jöhlingen wird das Gelände leicht modelliert und kleine, geschwungene Kieswege angelegt. Die Wege sollen mit einer Tragschicht, einem Pflasterband aus Granit und einer wassergebundenen Decke versehen werden. Die Wege werden in ihrer Breite und Beschaffenheit funktionsfähig und Rollatoren gerecht angelegt. Die vorhandenen Bäume werden in die Planung integriert. Während im Grabfeld Wössingen eine gemischte Bestattungsform aus Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen geplant ist, wird das Grabfeld in Jöhlingen aufgrund der Wasserproblematik als reine Urnengrabanlage ausgeführt. Die Detailgestaltung wird nochmals im Ausschuss für Umwelt und Technik beraten. Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem Abwägungsbeschluss der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und der Zurückstellung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Jahnstraße / Rohrloch“ Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2015 beschlossen, für den Bereich „Jahnstraße/Rohrloch“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft zu schaffen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde dem Gemeinderat im Juli 2015 zur Kenntnis gegeben. Auf dessen Grundlage erfolgte eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägerbeteiligung. Die verschiedenen Stellungnahmen behandelte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03. November 2015. Der in dieser Sitzung gebilligte Entwurf wurde vom 20. November 2015 bis einschließlich 21. Dezember 2015 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden dem Gemeinderat in der Sitzung einzeln vorgestellt. Da nach Auffassung eines Zuhörers, dessen vorgetragene Anregungen und Bedenken gegen den Bebauungsplan nicht vorgetragen und behandelt wurden, wurde der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zurückgestellt, um den Sachverhalt klären zu können. Zwischenzeitlich wurde geklärt, dass die Anregung des Betroffenen bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ordnungsgemäß berücksichtigt und abgewogen wurde. Mehrheitlich zugestimmt hat der Gemeinderat dem Bauantrag zum Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft auf Flurstücken Nr. 18004 und 18005, Jahnstraße 35 in Walzbachtal-Jöhlingen Es ist die Errichtung eines rechtseckigen Baukörpers in zweigeschossiger Bauweise mit Flachdach vorgesehen, Die Unterkunft wird Platz für 80 Personen bieten, sowie über diverse Aufenthalts-, Schulungs- und Gemeinschaftsräume verfügen. Auf dem anschließenden Außengelände ist ein Spielplatz vorgesehen. Ebenso sind Fahrradabstellplätze geplant. Des Weiteren werden für das Bauvorhaben 10 Stellplätze geplant. Da nicht zu erwarten ist, dass die Flüchtlinge über eine große Anzahl verfügen, kann die Anzahl als ausreichen angesehen werden. Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem Abwägungsbeschluss der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jöhlinger Straße 7 und 9“ Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. März 2014 beschlossen, für die Grundstücke „Jöhlinger Straße 7 und 9“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel war es, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Reihenhauszeilen geschaffen werden. Nach dem der erste Entwurf am 17. März 2014 gebilligt wurde, fand die Offenlage vom 08. Mai 2014 bis einschließlich 10. Juni 2014 statt. Gleichzeitig hatten die Fachbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme. Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und zur Liberalisierung der Festsetzungen wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes überarbeitet und nochmals offengelegt. Die 2. Offenlage erfolgte vom 09. Februar 2015 bis einschließlich 23. Februar 2015. In diesem Zeitraum erhielten auch die Fachbehörden nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Für die Projektrealisierung wurde ein Durchführungsvertrag erarbeitet, welcher vom Vorhabenträger bereits gegengezeichnet wurde. Diesen nahm der Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis. Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkaufsmarkt Bäderäcker“, Ortsteil Wössingen. Die Nahversorgung im Ortsteil Wössingen wird derzeit maßgebend durch einen Lebensmittelmarkt am westlichen Ortseingang sichergestellt. Allerdings entspricht dieser Markt hinsichtlich Verkaufsfläche und Produktauswahl nicht mehr den heutigen Erfordernissen an einen Vollsortimenter. Um die Nahversorgung in Wössingen auch in Zukunft in hoher Qualität zu gewährleisten, soll gegenüber dem bestehenden Markt ein neuer Lebensmittelvollversorger mit vergrößerter Verkehrsfläche und erweitertem Sortiment realisiert werden. Der etablierte Standort bietet zum einen den Vorteil einer verkehrsgünstigen Anbindung über die Wössinger Straße, zu anderen ist die fußläufige Erreichbarkeit vom Ortszentrum wie auch vom Neubaugebiet Bäderäcker gewährleistet. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit den dazugehörigen förmlichen Verfahrensschritten erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers auf den Flurstücken Nr. 2607 (Teilfläche), 2608/1 (Teilfläche), 2610, 2612/1, 2612/2, 2617 und 10858 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan entspricht § 8 Abs. 2 BauGB damit dem Entwicklungsgebot. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. In einer der nächsten Sitzungen wird das beauftragte Planungsbüro die konkretisierte Planung vorstellen. Dieser Vorentwurf dient dann auch als Grundlage für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Einstimmig bei Berücksichtigung von wenigen Änderungen und Auflagen zugestimmt hat der Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten auf den Flurstücken Nr. 278, 278/1, 278/2, Jöhlinger Straße 53 Dem Gemeinderat wurde die Bauvoranfrage in seiner Sitzung vom 23. November 2015 bereits vorgestellt und erläutert. Die damaligen Unterlagen wiesen den Neubau eines 5-Familienhauese im hinteren Grundstücksbereich aus. Die vorhandene Scheune und ein Nebengebäude im hinteren Bereich sollten abgebrochen werden. Seinerzeit hat der Gemeinderat der Bauvoranfrage sein Einvernehmen versagt, da die vorgelegte Planung keinerlei Nutzungs- und Modernisierungskonzept für das denkmalgeschützte Vorderhaus enthielt und daher eine sanierungsrechtliche Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden konnte. Der Antragsteller hat darauf hin, seine Planungen präzisiert und schriftlich erklärt, dass er das unter Denkmal stehende Vorderhaus erhalten und nach den Vorgaben der Denkmalstelle des Regierungspräsidiums wieder herstellen möchte. Ebenfalls ist der Antragsteller bereit, dies durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde vertraglich zu regeln. Über die Sanierungsmaßnahme ist zudem eine Sanierungsvereinbarung abzuschließen. Ferner ist das Dach des geplanten Gebäude mit einer Dachneigung von 5° auszuführen.
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