Aus der Arbeit des Gemeinderates 15.02.2016

Gemeinde
Aus der Arbeit des Gemeinderates
In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 15. Februar 2016 in der Scheune des
Wössinger Hofes wurden insgesamt 12 Tagesordnungspunkte behandelt.
Mehrheitlich erkennt der Gemeinderat die gesundheitlichen Gründe von Frau
Futterer als wichtigen Grund an und beschließt das Ausscheiben von Frau
Kerstin Futterer aus dem Gemeinderat
Mit Schreiben vom 18.01.2016 hat Frau Futterer der Gemeindeverwaltung mitgeteilt,
dass sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte.
Gemäß § 31 Abs. 1 GemO kann ein Gemeinderat aus einem wichtigen Grund aus
dem Gemeinderat ausscheiden.
Dem Gemeinderat sind die gesundheitlichen Probleme von Frau Futterer hinlänglich
bekannt.
Bürgermeister Burgey bedankte sich bei Frau Futterer für ihre engagierte Arbeit im
Gemeinderat.
Mehrheitlich stellt der Gemeinderat fest, dass keine Hinderungsgründe gemäß §
29 GemO für ein Nachrücken von Herrn Michael Futterer in den Gemeinderat
gegeben sind und somit Herr Futterer gemäß § 31 II GemO in den Gemeinderat
nachrücken kann.
Durch das Ausscheiden von Frau Kerstin Futterer rückt der als nächste Ersatzperson
festgestellte Bewerber des Wahlvorschlags des „Bündnis 90/Die Grünen“ nach.
Dies ist Herr Michael Futterer. Herr Futterer war bei der Wahl am 25.05.2014 gewählt,
konnte aber aufgrund von Hinderungsgründen nicht in den Gemeinderat berufen
werden. Die Hinderungsgründe sind mit dem Ausscheiden von Frau Kerstin Futterer
erloschen. Somit kann Herr Futterer gemäß § 26 Abs. 2 Satz 4 Kommunalwahlgesetz
als Ersatzperson nachrücken.
Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ benennt Gemeinderätin Andrea Zipf als
neuen Fraktionsvorsitzenden.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates hat jede Fraktion den
Fraktionsvorsitzenden dem Bürgermeister mitzuteilen.
Bisher war Frau Kerstin Futterer Fraktionsvorsitzende des „Bündnis 90/Die Grünen“.
Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ benennt Frau Andrea Zipf als ihre neue
Fraktionsvorsitzende.
Mehrheitlich gewählt hat der Gemeinderat Gemeinderätin Andrea Zipf als
Bürgermeisterstellvertreterin
Frau Futterer war bisher dritte Stellvertreterin des Bürgermeisters. Durch ihr
Ausscheiden und die Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde, dass 3
Bürgermeisterstellvertreter benannt werden, wird eine Neuwahl erforderlich.
Die Wahl des Bürgermeisterstellervertreters erfolgte mit Stimmzetteln in geheimer
Wahl.
Gemeinderätin Andrea Zipf wurde als Bürgermeisterstellvertreter gewählt.
Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat der Neubesetzung des
Ältestenrates, der Ausschüsse, Arbeitsgruppen bzw. der Lenkungsgruppe
Frau Futterer gehörte bisher dem Ältestenrat an. Durch ihr Ausscheiden musste der
Ältestenrat neu besetzt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass Frau Andrea Zipf das Amt von Frau Futterer
übernimmt.
Frau Futterer gehörte bisher dem Ausschuss für Umwelt und Technik als Stellvertreter
an. Durch ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer
übernimmt.
Frau Futterer war bislang Mitglied im Ausschuss für Verwaltung und Soziales. Durch
ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer
übernimmt.
Frau Futterer gehörte bisher dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen als
ordentliches Mitglied an. Durch ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt
werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer
übernimmt.
Frau Futterer gehörte bisher dem Umlegungsausschuss „Hafnersgrund“ als
Stellvertreter an. Durch ihr Ausscheiden muss der Ausschuss neu besetzt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer das Amt von Frau Futterer
übernimmt.
Frau Futterer nahm die Funktion als ordentlicher Vertreter im Kindergartenkuratorium
und damit auch in der Arbeitsgruppe Bedarfsplanung Kinderbetreuung Walzbachtal
wahr. Durch ihr Ausscheiden muss diese Funktion neu besetzt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer die Funktion von Frau
Futterer übernimmt.
Des Weiteren gehörte Frau Futterer der Lenkungsgruppe NKHR als ordentliches
Mitglied an. Durch ihr Ausscheiden muss diese Funktion ebenfalls neu besetzt
werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass Herr Michael Futterer die Funktion von Frau
Futterer übernimmt.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Anlegung eines neuen
Urnengrabfeldes im neuen Friedhof Jöhlingen.
Auf dem neuen Friedhof Jöhlingen sind im Urnengrabfeld 4 südöstlich der
Aussegnungshalle derzeit nur noch sieben Grabstellen unbelegt. Da im Jahre 2015 in
Jöhlingen 12 Urnenerstbeisetzungen stattfanden, müssen baldmöglichst neue
Urnengrabstätten in einem weiteren Grabfeld angelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, das neue Urnengrabfeld südwestlich der
Aussegnungshalle in dem Dreieck Haupteingang/Hauptweg/Aussegnungshalle/
Kolumbarium anzulegen.
Der SPD-Fraktionsantrag, welcher bei zukünftigen Friedhofsplanungen auf breitere,
für Rollatoren gerechte Zwischenwege abzielt, wurde dabei Rechnung getragen. Bei
einer Wegbreite von 60 cm und mehreren Grabstellen, die direkt an den beiden
großen Zugangswegen liegt, sind 72 Urnengrabstellen vorgesehen.
Ebenso wurde bei der Planung berücksichtigt, dass neue Drainagen in diesem Bereich
verlegt und aufgrund der teilweisen großen Entfernung zu den bestehenden
Wasserstellen eine neue Wasserstelle in der Nähe des Grabfeldbereiches eingerichtet
wird.
Des Weiteren wurde der Planer damit beauftragt ein gärtnerisch gestaltetes und
gepflegtes Grabfeld im Anschluss des Urnengrabfeldes in Richtung Aussegnungshalle
optisch durch den vorhandenen Verbindungsweg getrennt, zu entwickeln.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass die Gestaltung des
Urnengrabfeldes nochmals überarbeitet wird, wobei die Wegbreite auf 70 cm
anzupassen ist. Dadurch werden einige Grabstellen entfallen.
Die Kostenschätzung für beide Maßnahmen beträgt 55.335,00 EUR brutto ohne
Honorarkosten.
Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt. Des Weiteren
beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung den Auftrag zu vergeben, falls die
Kostenschätzung nicht überschritten wird.
Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat der Anlegung von
gärtnergepflegten Grabfeldern auf den Friedhöfen Wössingen und Jöhlingen.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Vertrag mit der Genossenschaft
Badischer Friedhofsgärtner zur Pflege dieser Grabfelder abzuschließen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 beschlossen, dass auf
den Friedhöfen Wössingen und neuer Friedhof Jöhlingen gärtnergepflegte Grabfelder
angelegt werden sollen.
Für die Anlage dieser Grabfelder ist auf dem Friedhof Wössingen das Feld K (links am
oberen Eingang) und auf dem neuen Friedhof Jöhlingen (südwestlich der
Aussegnungshalle) vorgesehen.
Damit die Planungen und Arbeiten von der Genossenschaft beginnen können, bedarf
es des Abschlusses eines Vertrages zwischen der Gemeinde und der
Genossenschaft. Darin verpflichtet sich die Gemeinde, die für die Anlage
vorgesehenen Flächen der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen und die
Wegekosten für die Anlage zu übernehmen. In diesen Grabfeldern dürfen nur
Verstorbene beigesetzt werden, wenn die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten mit
dem Verband einen Grabpflegevertrag für die gesamt Nutzungszeit abschließen.
Zu den laufenden Planungen für die Grabfelder kann ausgeführt werden, dass im Feld
K in Wössingen im oberen Bereich noch einige wenige Grabstellen vorhanden sind.
Die Nutzungsberechtigten können wählen, ob sie die Grabstätte abräumen oder ob
diese Grabstätte in die neue Planung mit integriert werden soll. Die kaputte Hecke
wurde bereits entfernt, damit die Anlage besser erfolgen kann. Die Hecke wird nach
Beendigung der Arbeiten entsprechend wieder ersetzt.
Im geplanten Grabfeld auf dem neuen Friedhof Jöhlingen wird das Gelände leicht
modelliert und kleine, geschwungene Kieswege angelegt. Die Wege sollen mit einer
Tragschicht, einem Pflasterband aus Granit und einer wassergebundenen Decke
versehen werden. Die Wege werden in ihrer Breite und Beschaffenheit funktionsfähig
und Rollatoren gerecht angelegt. Die vorhandenen Bäume werden in die Planung
integriert.
Während im Grabfeld Wössingen eine gemischte Bestattungsform aus
Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen geplant ist, wird das Grabfeld in Jöhlingen
aufgrund der Wasserproblematik als reine Urnengrabanlage ausgeführt.
Die Detailgestaltung wird nochmals im Ausschuss für Umwelt und Technik beraten.
Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem Abwägungsbeschluss der
während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und der Zurückstellung
des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Jahnstraße / Rohrloch“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2015 beschlossen, für den Bereich
„Jahnstraße/Rohrloch“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes
ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Gemeinschaftsunterkunft zu schaffen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde
dem Gemeinderat im Juli 2015 zur Kenntnis gegeben. Auf dessen Grundlage erfolgte
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägerbeteiligung. Die
verschiedenen Stellungnahmen behandelte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.
November 2015. Der in dieser Sitzung gebilligte Entwurf wurde vom 20. November
2015 bis einschließlich 21. Dezember 2015 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig
erfolgte die Behördenbeteiligung.
Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden dem Gemeinderat in der
Sitzung einzeln vorgestellt.
Da nach Auffassung eines Zuhörers, dessen vorgetragene Anregungen und Bedenken
gegen den Bebauungsplan nicht vorgetragen und behandelt wurden, wurde der
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zurückgestellt, um den Sachverhalt klären
zu können.
Zwischenzeitlich wurde geklärt, dass die Anregung des Betroffenen bereits im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ordnungsgemäß berücksichtigt und abgewogen
wurde.
Mehrheitlich zugestimmt hat der Gemeinderat dem Bauantrag zum Neubau einer
Gemeinschaftsunterkunft auf Flurstücken Nr. 18004 und 18005, Jahnstraße 35 in
Walzbachtal-Jöhlingen
Es ist die Errichtung eines rechtseckigen Baukörpers in zweigeschossiger Bauweise
mit Flachdach vorgesehen, Die Unterkunft wird Platz für 80 Personen bieten, sowie
über diverse Aufenthalts-, Schulungs- und Gemeinschaftsräume verfügen. Auf dem
anschließenden Außengelände ist ein Spielplatz vorgesehen. Ebenso sind
Fahrradabstellplätze geplant. Des Weiteren werden für das Bauvorhaben 10
Stellplätze geplant. Da nicht zu erwarten ist, dass die Flüchtlinge über eine große
Anzahl verfügen, kann die Anzahl als ausreichen angesehen werden.
Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem Abwägungsbeschluss der
während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und dem
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jöhlinger Straße
7 und 9“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. März 2014 beschlossen, für die
Grundstücke „Jöhlinger Straße 7 und 9“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufzustellen. Ziel war es, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von zwei Reihenhauszeilen geschaffen werden.
Nach dem der erste Entwurf am 17. März 2014 gebilligt wurde, fand die Offenlage vom
08. Mai 2014 bis einschließlich 10. Juni 2014 statt. Gleichzeitig hatten die
Fachbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme.
Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und zur Liberalisierung der
Festsetzungen wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
überarbeitet und nochmals offengelegt.
Die 2. Offenlage erfolgte vom 09. Februar 2015 bis einschließlich 23. Februar 2015. In
diesem Zeitraum erhielten auch die Fachbehörden nochmals Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Für die Projektrealisierung wurde ein Durchführungsvertrag erarbeitet, welcher vom
Vorhabenträger bereits gegengezeichnet wurde. Diesen nahm der Gemeinderat
einstimmig zur Kenntnis.
Einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkaufsmarkt Bäderäcker“, Ortsteil
Wössingen.
Die Nahversorgung im Ortsteil Wössingen wird derzeit maßgebend durch einen
Lebensmittelmarkt am westlichen Ortseingang sichergestellt. Allerdings entspricht
dieser Markt hinsichtlich Verkaufsfläche und Produktauswahl nicht mehr den heutigen
Erfordernissen an einen Vollsortimenter. Um die Nahversorgung in Wössingen auch in
Zukunft in hoher Qualität zu gewährleisten, soll gegenüber dem bestehenden Markt
ein neuer Lebensmittelvollversorger mit vergrößerter Verkehrsfläche und erweitertem
Sortiment realisiert werden. Der etablierte Standort bietet zum einen den Vorteil einer
verkehrsgünstigen Anbindung über die Wössinger Straße, zu anderen ist die
fußläufige Erreichbarkeit vom Ortszentrum wie auch vom Neubaugebiet Bäderäcker
gewährleistet.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit
den dazugehörigen förmlichen Verfahrensschritten erforderlich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers auf den Flurstücken
Nr. 2607 (Teilfläche), 2608/1 (Teilfläche), 2610, 2612/1, 2612/2, 2617 und 10858
(Teilfläche).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im
Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan entspricht §
8 Abs. 2 BauGB damit dem Entwicklungsgebot.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. In einer
der nächsten Sitzungen wird das beauftragte Planungsbüro die konkretisierte Planung
vorstellen. Dieser Vorentwurf dient dann auch als Grundlage für eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.
Einstimmig bei Berücksichtigung von wenigen Änderungen und Auflagen
zugestimmt hat der Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Neubau eines
Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten auf den Flurstücken Nr. 278, 278/1, 278/2,
Jöhlinger Straße 53
Dem Gemeinderat wurde die Bauvoranfrage in seiner Sitzung vom 23. November
2015 bereits vorgestellt und erläutert.
Die damaligen Unterlagen wiesen den Neubau eines 5-Familienhauese im hinteren
Grundstücksbereich aus. Die vorhandene Scheune und ein Nebengebäude im
hinteren Bereich sollten abgebrochen werden.
Seinerzeit hat der Gemeinderat der Bauvoranfrage sein Einvernehmen versagt, da die
vorgelegte Planung keinerlei Nutzungs- und Modernisierungskonzept für das
denkmalgeschützte Vorderhaus enthielt und daher eine sanierungsrechtliche
Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden konnte.
Der Antragsteller hat darauf hin, seine Planungen präzisiert und schriftlich erklärt, dass
er das unter Denkmal stehende Vorderhaus erhalten und nach den Vorgaben der
Denkmalstelle des Regierungspräsidiums wieder herstellen möchte. Ebenfalls ist der
Antragsteller bereit, dies durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde
vertraglich zu regeln. Über die Sanierungsmaßnahme ist zudem eine
Sanierungsvereinbarung abzuschließen. Ferner ist das Dach des geplanten Gebäude
mit einer Dachneigung von 5° auszuführen.