Betriebliche Weiterbildung - aktuelle Trends

BETRIEBLICHE
WEITERBILDUNG:
AKTUELLE TRENDS
Forum 2: Wer lernen kann, ist klar im Vorteil!
Engineering- und IT Tagung, München 2015
Dr. Manuela Maschke
Agenda
 Betriebliche Weiterbildung: Zahlen, Trends
 Herausforderung 4.0
 Kontextbedingungen für gute Praxis
 Tarifpolitik und TV Bildung
 im Betrieb
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TRENDS
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…nur nonformales lernen
für den Vergleich…
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Keine Rückschlüsse
auf Art der WB!
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IAB: Betr. Weiterbildung in Deutschland 2014
 28 % jährlich - 53 % hin und wieder - 24% Kleinbetriebe nie
 Qualifizierungsbedarf vor allem, wenn
 technische und organisatorische Änderungen anstehen
 in Kleinbetrieben Stellen unbesetzt bleiben
 in Krisenzeiten in Kleinbetrieben weniger Weiterbildung
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IAB-Analyse: Weiterbildung in Deutschland 2014
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Trends laut IAB
– 54 % aller dt. Betriebe machen Weiterbildung
– KMU holen auf
– Keine Weiterbildung vor allem in kleinen Betrieben
– AN mit einfachen Tätigkeiten immer noch selten in
Weiterbildung
– Im 1. Halbjahr 2014 haben 1/3 aller Beschäftigten an
WB teilgenommen, in nur weiterbildenden Betrieben
40 % aller Beschäftigten
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HERAUSFORDERUNG 4.0
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Qualifizierung 4.0?
 Wachsende Anforderungen:
• mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit
• mehr Komplexität durch Vernetzung
• mehr Verständnis für Daten/Big Data
• entscheiden unter Ungewissheit, improvisieren,
abstrahieren
 Bedürfnisse an IT mit IT formulieren lernen
 schnelle Technikschübe, -wechsel: neue
Tätigkeitsprofile
Quelle: Sabine Pfeiffer 2015
 Lernförderliche Arbeitsgestaltung, berufsbegleitende
Bildung, breite Erstausbildung
 mehr Programme wie Wegebau
 Modularisierte WB und Programme
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KONTEXTBEDINGUNGEN FÜR GUTE
PRAXIS
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Kontextbedingungen für gute Praxis
Fallstudien-Annahme:
langfristige Ziele und Vorteile
der WB sind unsicher, die
Kosten fallen aber in der
Gegenwart an. Bereitschaft
zur WB für AG und AN ist dann
gering.
Notwendige Faktoren für eine
gute Praxis: soziale
Einbettung, langfristige
Bindung, enges
Beziehungsnetzwerk der
Akteure
Quelle: Wotschack/Solga 2013
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Tarifverträge mit Weiterbildung als Element
 Vier Regelungsansätze (nach Bispinck 1992):
• in Verbindung mit Entgelt
• mit technisch-organisatorischem
Wandel/Rationalisierung
• als Mittel der beruflichen Förderung
• als Instrument der Beschäftigungssicherung.
 Tarifverträge mit Umlagefonds seit 1981 im Gerüstbau
 spätere Fondsmodelle zum demografischen Wandel (z.B.
Hafen, Chemie, Stahl, Textil, Land- und Forst etc.)
 Gewerkschaftliche Orientierung am branchenspezifischen
Qualifizierungsbedarf, kein einzelbetriebliches Problem
– Üblich: Kosten für persönliche berufliche WB trägt AN,
Arbeitgeber den betriebs-/tätigkeitsspezifische WB
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TV Bildung: Ziele
– Ersetzt die Tarifverträge
• TV Qualifikation
• TV Zukunft in Bildung
– Qualifikationsbedarfe jährlich feststellen
– Bildungsvereinbarung & Bildungskonto einführen
– Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sichern
– Arbeitsplätze und Beschäftigungsfähigkeit sichern
– berufliche Entwicklung fördern
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Trends in der betrieblichen Regulierung
– Weiterbildung wird vermehrt mit anderen Themen
verbunden reguliert: Technikeinsatz, MA-Gespräche,
Beschäftigungssicherung, interner Arbeitsmarkt
– Eigenständige WB-Vereinbarungen regeln Teilbereiche:
• Bedarfe feststellen
• Qualifizierungsgespräche
• Zeit, Kosten, Freistellungen, Pflichten und Ansprüche
• Qualitätssicherung, Konzepte, Programme
– Stärker im Kontext systematischer PE: Führungskräfte, FKNachwuchs, teils Aufstiegsqualifikationen
– Mehr Webbasierte und E-Learning-Vereinbarungen
– Weiterbildung ist arbeitsplatznahe Kompetenzentwicklung
– Kaum Zeitansprüche für Weiterbildung vereinbart, Quelle: Archiv
Betriebliche Vereinbarungen
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Bildungszeitkonten
– kaum verbreitet bislang
– Arbeitszeitkonten generell: Wer verfügt über die
Zeit? Für welche Zwecke kann die Zeit genutzt
werden?
– TV-Bildungszeitkonto: 152 Stunden aus AZ-Konten
pro Jahr + Sonderzahlung + Urlaubsvergütung
– Beispiel einer Regelung: „Max. 1 % der
Beschäftigten haben anstelle einer vollständigen
Freistellung einen Anspruch auf eine bis max. 4
Jahren dauernde verblockte Teilzeit.“ (KFZ-Hersteller
020200/382/2012, Archiv Betriebliche Vereinbarungen)
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- gering verbreitet
- Großbetriebe
- Fokus: Vorruhestand
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Danke für die Aufmerksamkeit!
Anmerkungen? Fragen?
[email protected]
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neu: www.mitbestimmung.de
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