Der Familienbereich des französischen Sozialversicherung

Der Familienbereich
des französischen
Sozialversicherung
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Der 1945 gegründete Bereich Familie ist einer der vier Bestandteile
des Allgemeinen Sozialversicherungssystems, neben Gesundheit,
Altersversorgung und Beitreibung.
Er ist einer der Hauptakteure der französischen Familienpolitik, der mit
82 Milliarden Euro etwa 4 % des BIP aufwendet; dies ist einer der höchsten
Prozentsätze weltweit.
Unmittelbar nach dem Krieg bestand sein Ziel darin, den Lebensstandard
der Familien zu verbessern, ihren Zugang zu Wohnungen guter Qualität zu
erleichtern, Einkommensunterschiede auszugleichen (bedarfsabhängige
Leistungen) und das neue Bevölkerungswachstum zu begleiten (Babyboom).
Derzeit hat der Bereich Familie der Sozialversicherung zwei Hauptaufgaben:
• Unterstützung der Familien in ihrem täglichen Leben, insbesondere
Erleichterung der Vereinbarung von Familien-und Berufsleben;
• Entwicklung der Solidarität mit den Schwächsten, darunter den
Behinderten.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, bedient er sich der zwei folgenden
Instrumente:
• die Zahlung finanzieller Leistungen an Familien (Familien-und Sozialleistungen, Wohnbeihilfen und soziale Mindestsicherung wie die Beihilfe für
behinderte Erwachsene und das aktive Solidareinkommen);
Der Bereich Familie in Zahlen
(2013)
Anzahl der Bezieher mindestens einer
Leistung: 12 Millionen
Anzahl der Versicherten : 31 Millionen
(fast einer von zwei Einwohnern)
Summe der erbrachten Leistungen :
83 Milliarden Euro
Davon Ausgaben des staatlichen Fonds für
soziale Maßnahmen: 5 Milliarden Euro
Anzahl der Caf (Familienbeihilfekassen): 103
Anzahl der Beschäftigten im Bereich Familie:
33 000 davon 400 in der Cnaf (nationale
Familienkasse)
Anzahl der Telefonanrufe pro Jahr:
18 Millionen
Anzahl der erhaltenen Briefe: 84 Millionen
Anzahl der persönlich empfangenen
Personen: 17 Millionen (88 % mit einer
Wartezeit von unter 20 Minuten)
Anzahl der Besuche auf der Website caf.fr:
215 Millionen
Anträge auf soziale Mindestsicherung mit
einer Bearbeitungsdauer von weniger als
10 Tagen: 93 %
• die Betreuung der Familien und Einrichtung oder Mitfinanzierung
verschiedener, für sie bestimmte Gemeinschaftsdienste und-einrichtungen
(wie Kinderkrippen).
Die Organisation des Bereichs Familie und seine Beziehungen zum Staat
(Lenkungsform)
Sein Ziel ist es, umfassende Dienstleistungen möglichst nahe an der
Bevölkerung anzubieten, um territoriale und soziale Ungleichheiten
zu bekämpfen.
Der Bereich Familie besteht aus einem Netz von 103 Familienbeihilfekassen
(Caf) der Departements, die das gesamte Hoheitsgebiet abdecken, und einer
nationalen Familienbeihilfekasse (Cnaf) in Paris.
Die nationale Familienbeihilfekasse schließt alle fünf Jahre eine
Zielvereinbarung (Cog) mit dem Staat, in der einerseits die zu erfüllenden
Ziele und die Indikatoren für deren Bewertung festgelegt, andererseits die
Mittel, die den Familienbeihilfekassen und der nationalen Kasse zur
Verfügung gestellt werden; außerdem wird die Entwicklungsrate des
Haushalts für soziale Maßnahmen festgelegt.
(1) Zusätzlich zu den Ausgaben des Bereichs Familie zählen: die Ausgaben des Staates (familienfreundliches
Steuersystem durch Familienquotient und Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit Ausgaben für Kinder),
Ausgaben der lokalen Gebietskörperschaften (Dienstleistungen für den Schutz von Mutter und Kind,
Finanzierung von Familienserviceeinrichtungen usw.) und die Ausgaben des Bereichs Gesundheit zur Deckung
der Mutterschafts- und Vaterschaftstagegelder. Nicht berücksichtigt sind die kostenlose vorschulische Betreuung
von Kindern ab 3 Jahren (bzw. zwischen 2 und 3 Jahren) und die kostenlose Krankenversicherung von Kindern.
Insgesamt werden mehr als 120 Milliarden Euro für Familienpolitik aufgewendet.
Die zurzeit zur Anwendung kommende Cog umfasst den Zeitraum von
2013–2017. Diese staatliche Zielvereinbarung ist nach den einzelnen
Familienbeihilfekassen entsprechend ihrer Lage und örtlichen Besonderheiten
gegliedert.
Der Haushalt des Bereichs Familie wird jedes Jahr im Rahmen des Gesetzes
zur Finanzierung der sozialen Sicherheit im Parlament beschlossen.
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Die Rechtsstellung der Cnaf
und Caf
Die Familienbeihilfekassen sind Privatanstalten, die eine Aufgabe des öffentlichen
Dienstes erfüllen. Jede CAF verfügt über einen
Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der
Arbeitgeber, der Arbeitnehmergewerkschaften,
der Familienverbände und Sachverständigen
zusammensetzt.
Die nationale Familienbeihilfekasse ist
eine öffentliche Einrichtung, die dem Staat
untersteht. Wie die Caf verfügt sie über einen
Verwaltungsrat. Sie hat eine Lenkungs-und
Koordinierungsfunktion des Caf-Netzes inne
und ist die Schnittstelle zum Staat.
Die Einnahmen des Bereichs Familie (in %)
11%
12%
44%
Sozialversicherungsbeiträge
Rückzahlungen Staat + Departements (Aah, Rsa, Al)
33%
Steuern: Allgemeiner Sozialbeitrag
Steuern: Abgaben
Familienleistungen
Die Einnahmen und Ausgaben des Bereichs Familie
Mehr als zwei Drittel der Ausgaben kommen den Familien zugute; ein
Drittel wird an Haushalte ausgezahlt, die in Armut leben (die meisten von
ihnen ohne unterhaltsberechtigte Kinder). Im zweiten Fall erbringen die Caf
die Leistungen im Auftrag des Staates und der Departements, die ihnen diese
Ausgaben zurückerstatten.
Die Ausgaben des Bereichs Familie (in %)
19%
10%
Familien/Kleinkinder
11%
Familien/Wohnen
Familien/ohne Kleinkinder-Wohnen
Armut/Sozialhilfe - Behindertenbeihilfe
Armut/Wohnen ohne Kinder
23%
25%
Ihre Kinder müssen unter 16 Jahre sein, oder unter 20 Jahre, wenn sie
unterhaltsberechtigt sind, oder unter 21 Jahre für die Wohnbeihilfe und die
Beihilfe für Mehrkindfamilien mit niedrigem Einkommen (Familienzulage).
Mehr als zwanzig Familienleistungen werden Familien entsprechend ihrer
familiären Situation und ihren Einkommen gewährt:
• alle Eltern mit mindestens zwei Kindern erhalten Familienbeihilfe (seit 2015
ist die Höhe einkommensabhängig);
3%
9%
Sie werden an Familien ausgezahlt, die legal in Frankreich wohnhaft sind,
unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Rechtsstellung (verheiratet,
eingetragene Partnerschaft, Lebensgemeinschaft; allein oder in einer
Paarbeziehung lebend).
Sonstige (Rentenvers. für im Haushalt tätige Elternteile,
Vaterschaftsurlaub…)
Coûts de gestion
Die Finanzierung des Bereichs Familie stammt hauptsächlich aus den
Arbeitgeberbeiträgen, Abgaben und Steuern oder Rückerstattungen bestimmter
Leistungen, die er für den Staat (Beihilfe für erwachsene Behinderte Aah,
Sozialhilfe für Beschäftigte RSA activité, Wohnbeihilfe für Haushalte ohne
Kinder) oder für die Departements (Sozialhilfe-Sockelbetrag RSA socle) auszahlt.
• für Eltern von Kindern unter 3 Jahren(1) : eine Kleinkindbeihilfe (Paje), um
die Unterbrechung oder Erleichterung ihrer beruflichen Tätigkeit zu
unterstützen oder eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind zu finanzieren;
• Eltern mit geringem Einkommen und mindestens drei Kindern erhalten eine
besondere Unterstützung (die Familienzulage);
• spezifische Beihilfen werden an Eltern von behinderten oder schwer
kranken Kindern gezahlt;
• weitere Leistungen haben genau festgelegte Ziele wie die
Schulbeginnbeihilfe (die einmal jährlich an Eltern mit sehr niedrigen
Einkommen ausgezahlt wird, um die Ausgaben für die Schule zu
bewältigen) oder Unterhaltszahlungen an alleinerziehende Elternteile,
die keine Unterhaltsleistungen vom anderen Elternteil erhalten(2).
(1) Unter 6 Jahren in besonderen Fällen.
(2) Die Caf spielen eine zunehmende Rolle hinsichtlich der Abdeckung nicht gezahlter Unterhaltsleistungen.
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Familien in Frankreich
Wohnbeihilfe
65,8 Millionen Einwohner
Mehr als sechs Millionen Haushalte profitieren von einer Wohnbeihilfe
(mehr als 13 Millionen Bezieher, davon 830 000 Studenten).
28 Millionen Haushalte und 18,5 Millionen
Familien (nach Definition des statistischen
Amtes Insee)
Geburtenrate = ca. 2 Kinder pro Frau (eine der
höchsten Europas neben Irland und Schweden)
Durchschnittlich wünschen sich die Eltern ca.
2,6 Kinder (eines der europäischen Länder, in
denen diese Zahl am höchsten ist, nach Irland,
Zypern und Dänemark). Nur 2,5 % der Personen
über 15 Jahren möchten keine Kinder haben
Durchschnittsalter der Mütter: 30,1 Jahre
Uneheliche Kinder = 57 %
Kinder von Paaren oder alleinerziehenden
Elternteilen:
• Franzosen: 80,2 %
• gemischte Paare (ein französischer und ein
ausländischer Elternteil): 13,3 %
• Ausländer: 6,5 %
Drei Viertel der Kinder unter 18 Jahren leben
bei ihrem Vater und ihrer Mutter.
Zweck der Wohnbeihilfe ist der Ausgleich eines Teils der Wohnausgaben für die
Personen mit den niedrigsten Einkommen. Ihre Höhe richtet sich nach Art der Wohnung, ihrer Lage sowie dem Einkommen und der Zusammensetzung des Haushalts.
Sie wird anhand einer nationalen Tabelle berechnet und kann auf der Website caf.fr
simuliert werden.
Drei Arten von Wohnbeihilfe erfüllen spezifische Ziele:
• die Wohnbeihilfe für Familien (Alf), die 1948 geschaffen wurde und für Familien
gedacht ist, die in privaten, nicht staatlich geförderten Immobilien in Miete leben;
• die soziale Wohnbeihilfe (Als), die 1971 geschaffen wurde und für Personen
gedacht ist, die keine unterhaltspflichtigen Kinder haben und in privaten nicht
staatlich geförderten Immobilien in Miete leben;
• der personenbezogene Mietzuschuss (Apl), der 1977 geschaffen wurde
und für Personen gedacht ist, die im sozialen Wohnbau leben oder
Wohneigentum finanzieren.
Familien mit einem Elternteil und einem Kind
unter 18 Jahren machen 20 % der Familien aus
(einer der höchsten Anteile in Europa neben
Großbritannien, Dänemark und Bulgarien)
Endgültige Kinderzahl der Familien:
• 1 Kind = 26 %
• 2 Kinder = 48 %
• 3 Kinder = 23 %
• 4 Kinder oder mehr = 3 %
Im Bereich der Wohnbeihilfe haben die Caf drei Zielsetzungen: den Zugang zu
und den Verbleib in einer Wohnung, die Verhinderung von Zwangsräumungen, die
Bekämpfung unzumutbarer Wohnungen. Bei der Durchführung dieser Politik stützen
sie sich auf die Wohnbeihilfe, aber auch auf ihre Sozialarbeiter.
Ein Drittel der Kinder und Jugendlichen unter
25 Jahren leben in einer Familie mit mindestens 3 Kindern.
Erwerbsquote der Mütter mit unterhaltspflichtigen Kindern = über 75 % (80 % mit einem
Kind < 3 Jahren; 42 % mit 3 Kindern, davon
eines < 3 Jahre; 74 % mit 3 Kindern > 3
Jahre) Weibliche Erwerbsquote mit Teilzeitarbeit = 30 % (39 % in Schweden, 45 % in
Deutschland und 76 % in den Niederlanden)
• die Beihilfe für behinderte Erwachsene (Aah), die 1975 geschaffen wurde und
an Personen über 20 Jahre ausgezahlt wird, deren Behinderungsgrad mindestens
50 % beträgt und die über geringe finanzielle Mittel verfügen.
Quellen: Insee, Ined, Eurobarometer 2006 und
Haut conseil de la famille
Beihilfen für die bedürftigsten Personen und soziale Eingliederung
Der Bereich Familie verwaltet 2 soziale Mindestsicherungen:
• die Sozialhilfe für Arbeitnehmer (Rsa). Sie wird mittellosen Personen oder solchen
mit sehr geringen Mitteln gewährt, die älter als 25 Jahre sind (oder unter 25 Jahre,
wenn sie ein Kind erwarten oder mindestens ein
unterhaltspflichtiges Kind haben). Die Höhe der Rsa hängt von der familiären
Situation des Begünstigten ab. Dieser unterzeichnet im Rahmen einer
persönlichen und regelmässigen Betreuung einen Vertrag zur sozialen Eingliederung
oder ein persönliches Projekt zur Eingliederung in das Erwerbsleben.
In diesem Zusammenhang ist der Bereich Familie auch – gemeinsam mit den Departements(1) – mit der sozialen Betreuung bestimmter Familien, insbesondere mit alleinerziehenden Familien betraut (die mehr als ein Drittel der Bezieher der Rsa ausmachen)
(1) Die Departements (mit dessen Generalräten) , sind zusammen mit den Caf und den Arbeitsagenturen
für die soziale Betreuung der Bezieher der Beihilfe für Arbeitnehmer zuständig, mit dem Ziel der
schnellstmöglichen Eingliederung in das Erwerbsleben.
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Die caf: wesentliche Akteure der Politik der Kleinkinderbetreuung
Der Bereich Familie spielt gemeinsam mit den lokalen Akteuren (lokale
Gebietskörperschaften, Verbände, Unternehmen) eine wichtige Rolle in der
Politik der Betreuung von Kindern unter drei Jahren:
• er zahlt den Betreibern von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder
Investitions-und Betriebsbeihilfen;
• er schließt Entwicklungsverträge mit den lokalen Gebietskörperschaften
und Unternehmen ab;
• er zahlt einen Zuschuss für die Betreuungsform (gesetzliche Familienleistung) an Eltern, die eine individuelle Betreuung nutzen, insbesondere durch
Tagesmütter, aber auch durch Hausangestellte;
Die Cnaf hat sich verpflichtet, zwischen 2013 und 2017, 100 000 zusätzliche
Plätze in Kindertagesstätten zu schaffen, davon 75 % in den aufgrund
der geringen Anzahl von vorhandenen Betreuungsformen als vorrangig
betrachteten Gebieten.
Parallel dazu werden die Caf zur Schaffung von 100 000 zusätzlichen individuellen Betreuungsplätzen beitragen und zwar durch Zahlung einer Niederlassungsprämie für zugelassene Tagesmütter bzw. -väter , sowie durch
Gewährung eines Darlehens zur Verbesserung der Betreuungsstelle (Pala) für
Personen, die dieses beantragen.
Aufteilung der Finanzierung des Betriebs von Kleinkinderbetreuungseinrichtungen
• er leitet eine Beobachtungsstelle für Kleinkinderbetreuung, die jährlich
einen Bericht veröffentlicht;
6%
• er bietet allen Familien den Online-Service „mon-enfant.fr“, um sie
bei der Wahl der Betreuungsform ihrer Kinder zu unterstützen. Diese Website
bietet sehr detaillierte, lokale Informationen. Sie wurde von der europäischen
Website Epic (europäische Plattform für Investitionen in die Kindheit) als
bewährtes Verfahren anerkannt.
20%
47%
Caf
27%
Gebietskörperschaften
Familien
Sonstige
Aufteilung der Kinder unter drei
Jahren nach der hauptsächlichen
Betreuungsform
2013 wurden 11 716 neue Plätze in Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder
(insbesondere Kinderkrippen) geschaffen, die zu einem Gesamtangebot
von fast 384 000 führen. Seit 2000 haben die acht vom Bereich
Familie umgesetzten Krippenpläne die Schaffung von 119 500 Plätzen in
Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder finanziert, die von Gemeinden,
Verbänden, öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäusern) oder
Unternehmen geführt werden. Auch wenn 70 % der Plätze von lokalen
Behörden (hauptsächlich Gemeinden) und nur 5 % von Kinderkrippen
in Form von Unternehmen geleitet werden, so tragen doch Letztere zur
Schaffung neuer Plätze in Höhe von 23 % bei.
2%
Hauptsächliche Betreuungsform von
Kindern unter drei Jahren, der Eltern
Vollzeit arbeiten
(wochentags, von 8 bis 19 Uhr - %
7%
4%
5%
27%
22%
54%
Eltern
37%
Eltern
Großeltern
9%
Kinderkrippen
10%
5%
Quelle: Daten Cnaf, Drees - 2012
Hausangestellte
Kindergarten
Großeltern
Kinderkrippen
Tagesmütter
Tagesmütter
18%
Hausangestellte
Kindergarten
+ sonstige
Quelle: Beobachtungsstelle für Kleinkinderbetreuung
- 2012
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Die caf: wichtige Akteure des lokalen gesellschaftlichen Lebens
Der Bereich Familie trägt mit seiner Sozialpolitik, für die er jährlich mehr als
5 Milliarden Euro aufwendet, nicht nur zum Ausbau der Betreuungsformen
für Kleinkinder sondern auch zum gesellschaftlichen Leben bei. Er organisiert
oder finanziert mit lokalen Gebietskörperschaften, gemeinnützigen Vereinen
und seltener mit Unternehmen:
• Freizeitaktivitäten während der unterrichtsfreien Zeit und der Ferien der
Kinder und Jugendlichen;
• Maßnahmen der Elternbegleitung (Eltern-Kind-Betreuungsstellen, Familienmediation, Begleitung in schulischen Belangen, Treffen mit anderen Eltern usw.) ;
• Maßnahmen und Einrichtungen, die zum lokalen gesellschaftlichen Leben
beitragen (Sozialzentren, Freizeitgestaltung im ländlichen Raum usw.);
eine ständige Beobachtungsstelle über die Belebung des gesellschaftlichen
Lebens läuft seit 2011 als Experiment;
• die soziale Betreuung von Familien in Not (Unterstützung von Vereinen für
Haushaltshilfe, Sozialarbeiter der Caf usw.) ;
• Familienbeihilfe im Wohnbereich (Verhinderung von Zwangsräumungen,
Unterstützung bei der Nichtbezahlung von Mieten, Bekämpfung unzumutbarer
Wohnungen usw).
Die Familienbeihilfekassen wollen ein umfassendes Dienstleistungsangebot zusammen mit finanziellen Leistungen bieten, die sie auszahlen und eine Politik,
die Dienstleistungen fördert, die den Bewohnern eines Gebietes vor Ort einen
Nutzen bringen. Sie erproben derzeit umfassende örtliche Übereinkommen mit
den Gebietskörperschaften.
• persönliches Serviceangebot auf der Website caf.fr für jeden Begünstigten,
der über seinen persönlichen Bereich verfügt;
• Einrichtung eines Informationssystems zur Entscheidungsfindung
(Statistiken und Steuerung) neben dem operationellen System
(Produktion) für eine strategische und operative Steuerung;
• Nutzung moderner Technologien (Datamining) zur Ermittlung riskanter
Situationen und Fälle sowie zur Betrugsbekämpfung;
• in das Informationssystem integrierte IP-Telefonie (Beantwortung von
16 Millionen Anrufen pro Jahr);
• auf das ganze Land verteilte multifunktionelle, interaktive Info- und
Videosäulen.
Einige Zahlen
Das Informationssystem des Bereichs Familie
gewährleistet die genaue, regelmäßige und
schnelle Zahlung von Familien- und
Sozialleistungen.
caf.fr ist das Kernstück der digitalen Strategie
des Bereichs und nimmt eine führende Stellung
auf dem digitalen Sektor des sozialen und
öffentlichen Lebens in Frankreich ein. Diese
Website verzeichnet 24 Millionen Besuche pro
Monat und 4 Millionen verschiedene Leistungsberechtigte melden sich jeden Monat bei ihrem
Konto an. Sie ist durch einen hohen Grad an
Entmaterialisierung gekennzeichnet, zum Beispiel mit 2 Millionen Wohnbeihilfesimulationen
monatlich und 1 Million Rsa-Simulationen.
Ein leistungsfähiges Verwaltungssystem
Es ist eines der wichtigsten Verwaltungsinformationssysteme Frankreichs. Die
Hälfte der französischen Bevölkerung ist darin erfasst.
Abgabenzahlungen werden täglich bei der Einleitung neuer Verfahren
durchgeführt.
Die regelmäßige Zahlung von Leistungen erfolgt monatlich.
Trotz der Größenordnung und Komplexität des verwalteten Rechts (fast
18 000 Rechtsvorschriften) wird alles unternommen, um den Bürgern das
Leben zu erleichtern:
• Vernetzung mit allen französischen Sozial- und Verwaltungssystemen für
den Austausch nützlicher Informationen zur Aktenverwaltung, ohne diese
mehrmals von den Bürgern anfordern zu müssen;
• flächendeckende Entmaterialisierung der Anträge auf Leistungen und des
Informationsaustausches;
Die Politischen Massnahmen zur Geltendmachung der Ansprüche
Seit 2010 verfolgt der Bereich Familie einen sehr ehrgeizigen
Modernisierungsplan der Servicebeziehung zum Nutzer. Dies betrifft alle
Kontaktwege: Telefon, die Website caf.fr, den persönlichen Empfang,
E-Mails, SMS, interaktive Säulen, Smartphones usw.
Es gibt zahlreiche Informations- und Austauschmöglichkeiten zwischen
den Leistungsberechtigten und den Caf:
• Informationsbroschüren über verschiedene Leistungen und Beihilfen
der Caf; sie werden in Papierform oder digitalem Format von den Caf in
ihren Niederlassungen aber auch über ihre Partner verbreitet
(Gemeindeämter, Sozialzentren usw.) ;
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• eine Marke, Vies de Famille, die von den Familienbeihilfekassen an die
Leistungsberechtigten ausgegeben wird; erscheint entweder im Webformat
(Viesdefamille.fr) oder in Papierform;
• die Website caf.fr bietet genaue Informationen über die Leistungsansprüche
und ermöglicht nicht nur die Durchführung von Anspruchssimulationen,
sondern auch die Beantragung von Beihilfen oder den Online-Dialog mit
der zuständigen Caf;
• im Rahmen der Empfangspolitik der Familienbeihilfekassen wird die Einführung eines Terminsystems weiterentwickelt, um lange Wartezeiten an den
Schaltern zu verhindern, sowie die Möglichkeit von „Beratungsterminen“
gegeben, die eine Gesamtbetreuung der Situation der am stärksten benachteiligten Familien erlauben, welche Leistungs- oder Beihilfeansprüche hätten,
von denen aber nichts wissen oder nicht in der Lage sind geltend zu machen.
Die sichere Datenübertragung durch die Leistungsberechtigten ist von
spezifischen Kontrollen begleitet: interne Aktenüberprüfungen, um sich
von der Kohärenz der Informationen und der Übereinstimmung mit den
Nachweisen zu überzeugen; Verwaltungsbelegprüfung bei verschiedenen
Einrichtungen (Banken, Internet-, Telefon-, Stromanbieter usw.) oder auch
Kontrollen vor Ort durch einen amtlich anerkannten Prüfer, der in den Fällen
mit hohem Risiko zu den Leistungsberechtigten nach Hause kommt.
Die 2011 versuchsweise und 2012 allgemein in allen Caf eingeführte
Datamining-Technik ermöglicht gezieltere Kontrollen und weniger
Aufforderungen an Leistungsberechtigte, deren Situation kein Risiko beinhaltet.
Mit dieser Technik lassen sich die Merkmale von risikobehafteten Fällen besser
erfassen: diese Merkmale werden als Modell dargestellt, wodurch die Auswahl
von Fällen mit vergleichbaren Merkmalen möglich ist.
Ergebnisse der Kontrollen von 2013
Die Kontroll- und Betrugsbekämpfungspolitik
Immer mehr Leistungsanträge erfolgen in elektronischer Form über die
Website caf.fr, im Erklärungsverfahren, ohne dass Belege vorgelegt werden
müssen. Diese Entwicklung ist dank leistungsfähiger Tools möglich, mit denen
die von den Beziehern übermittelten Daten, insbesondere über ihre Identität
und Mittel, sicherer gemacht werden können:
• das gemeinsame nationale Verzeichnis für sozialen Schutz (Rncps), das 2009
geschaffen wurde, wird von allen Sozialversicherungs- und
Arbeitslosenversicherungsstellen genutzt. Jede Stelle gibt die ihr zu
jeder Person zu Verfügung stehenden Daten ein; die lokalen Gebietskörperschaften können zur Vergabe der Sozialhilfe darin Einsicht nehmen;
• die Mittel der Begünstigten werden durch direkten Informationsaustausch
mit der Generaldirektion für Steuern und der Arbeitsagentur erhoben
(insbesondere für Arbeitslosengeld). Dieser automatisierte Austausch
erleichtert die Kontrollen und erspart die Aufforderung zur Vorlage von
Nachweisen durch die Leistungsberechtigten.
Bei 11,5 Millionen Leistungsberechtigten:
42,5 Millionen Kontrollen, davon 37 Millionen
durch Austausch mit den Steuer- und
Arbeitsmarktbehörden (Arbeitsagentur)
• 2011 führten 4 von 10 Kontrollen zu
Berichtigungen (unberechtigte Bezüge und
Rückrufe)
• 2012, 5 von 10
• 2013, 6 von 10
647 beeidete Kontrollbeamte und 202 000
Kontrollen vor Ort.
2,5 Milliarden unberechtigte Bezüge zu 90 %
(fälschlicherweise gezahlte Leistungen durch
einen Fehler des Leistungsberechtigten oder der
Caf).
Die Kontrollen führen auch zu Rückrufen
21 000 Betrugsfälle mit 141 Millionen Euro
wurden aufgedeckt (im Verhältnis zu
81 Milliarden ausgezahlten Leistungen)
• 70 % der Betrugsfälle = nicht aktuelle
Angaben über Beschäftigung oder Mittel
• 22 % = Verheimlichung von Lebensgemeinschaften
• 8 % = Betrug, Fälschungen und Verwendung
gefälschter Dokumente
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Bewertung der Ergebnisse
Die Zielvereinbarung 2013–2017 sieht mehrere Indikatoren zur Bewertung
der Servicequalität der Caf vor. Mit diesen Indikatoren kann das Handeln der
Caf rückverfolgt und diesen ggf. bei der Zielerreichung geholfen werden; es
gibt tägliche, monatliche und jährliche Indikatoren. Sie werden von der Cnaf
konsolidiert und an alle Caf-Direktoren weitergeleitet.
• die täglichen Indikatoren für die Ergebnisse der einzelnen Caf: Anzahl der
zu bearbeitenden Akten auf Lager, Anteil der unbearbeiteten Akten, die
älter als 15 Tage sind, Anzahl der für die restliche Aktenbearbeitung
benötigten Tage;
• die strategische Monatsübersicht ermöglicht den Vergleich verschiedener
Indikatoren für die Servicequalität(1) mit dem Vormonat und mit demselben
Monat des Vorjahres;
• die Jahresbilanz besteht aus detaillieren Indikatoren im Bereich der
Leistungsverwaltung sowie den Indikatoren für soziale Maßnahmen
(Anzahl der geschaffenen Krippenplätze usw.)..
Jährlich erstellen die verschiedenen Statistikstellen der Cnaf und des Staates
ein „Familienqualitäts- und Effizienzprogramm“, das die Erreichung der Ziele
der Familienpolitik nachvollzieht. Es wird als Anhang des Gesetzesentwurfs
zur Finanzierung der sozialen Sicherheit (sowie anderer Qualitäts- und
Effizienzprogramme) verbreitet und veröffentlicht sowie auf der Website der
Direktion der Sozialversicherung online gestellt.
Der Bereich Familie und seine Präsenz in der internationalen Szene
der sozialen Sicherung
Der Bereich Familie ist in den großen internationalen Institutionen, die sich
mit Fragen der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe befassen, vertreten. Der
Vorsitzende des Verwaltungsrats der Cnaf leitet die Kommission für Familienleistungen der internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS).
Die Cnaf empfängt zahlreiche ausländische Delegationen und beteiligt sich
mit den Caf an Aufgaben der Zusammenarbeit.
(1) Anzahl der Besuche; Besuche mit einer Wartezeit < 20 Minuten; erfolgreiche und bearbeitete Telefonanrufe
(insgesamt und pro Beamten); Anzahl der eingegangenen Schreiben und Anzahl der Akteneingänge; Saldo der
zu bearbeitenden Akten in Tagen; Anteil der in weniger als 15 Tagen bearbeiteten Akten; Anteil der Akten zur
Erlangung der sozialen Mindestsicherung, die in weniger als 10 Tagen bearbeitet werden.
Durch ihre Präsenz innerhalb der Vertretung der französischen Institutionen
der sozialen Sicherheit in Brüssel (Reif) verfolgt sie die Projekte zur
Entwicklung der europäischen Rechtsvorschriften, um dort ihre Interessen
und allgemeiner jene Frankreichs geltend zu machen. Sie ist auch aktives
Mitglied der European Insurance Institution Platform (Esip), welche die
meisten europäischen Sozialversicherungsinstitutionen vereint und deren
Positionen in Brüssel vertritt.
Die Cnaf beteiligt sich an den Arbeiten des europäischen Projekts Eessi
(Electronic exchange of Social Security Information). Laut der neuen
europäischen Verordnung Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung
Nr. 987/2009, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die
Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen beschlossen, die
Bestimmungen zu vereinfachen und auf den Austausch in Papierform
zwischen den Mitgliedstaaten zu verzichten. Das Eessi-Projekt wird den
Sozialversicherungsorganisationen bis 2018 den Informationsaustausch
ermöglichen.
Neben der Erstellung von Statistiken und Studien über Familien und die
französische Familienpolitik finanziert sie Forschungsarbeiten, führt internationale Vergleichsstudien durch und erstellt Zusammenfassungen über die
Familienpolitik in verschiedenen Ländern. Diese Statistiken, Zusammenfassungen, Studien und Forschungsarbeiten befinden sich online auf der Website
caf.fr (Rubriken „Studien und Statistiken“ und „International“).
Cnaf von der IVSS für
ihr Serviceangebot ausgezeichnet
Am 30. Mai 2013 wurde die Cnaf beim
europäischen Forum der internationalen
Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) für
ihr umfassendes Serviceangebot für Familien
mit der „Urkunde für bewährte Verfahren der
sozialen Sicherheit“ ausgezeichnet. Diese
Auszeichnung würdigt die Bemühungen um
eine bessere Aufteilung zwischen finanzieller
Umverteilung - durch Familienleistungen und Dienstleistungen sowie Einrichtungen,
die vom Sozialwesen des Bereichs finanziert
werden.