CHECKLISTE Miete Für nicht (oder nicht mehr) geförderte Wohnungen (Eigenheime, Reihenhäuser) a) Wohnung: Hauptwohnsitz Ausstattungskategorie A (§ 15a MRG) b) Mietvertrag (Hauptmiete): schriftlich vergebührt (= beim Finanzamt angezeigt) Vermieter nicht nahe stehend (= Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister) Vermieter nicht Dienstgeber Hauptmietzins unter Richtwert Bundesland Salzburg (= derzeit € 7,45 je m²/Monat) Mietzinsbestandteile aufgeschlüsselt (= kein Pauschalmietzins) Welche Unterlagen sind vorzulegen Formblatt Ansuchen Wohnbeihilfe Mietvertrag in Kopie (samt Bestätigung der Anzeige beim Finanzamt) Mietzinsvorschreibung (aktuell, aufgeschlüsselt) Meldebescheinigung Hauptwohnsitz (= Haushaltsabfrage) Einkommensunterlagen (z.B. EK-Steuerbescheid, Jahreslohnzettel, AMS) Formblatt Bankbestätigung Formblatt Bestätigung Ausstattungskategorie Wie erfolgt die Gewährung schriftlich für ein Jahr (maximal) Die Wohnbeihilfe wird ab dem Monat, in dem das Ansuchen beim Amt einlangt berechnet. Einstellung der Wohnbeihilfe Tod des Antragstellers Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen Auflösung des Mietvertrages Benützung der Wohnung im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen Meldepflichten Änderung der Haushaltsgröße Auflösung des Mietverhältnisses Änderung des Haushaltseinkommen
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