Luzern, 29. April 2015 MEDIENMITTEILUNG Kanton Luzern organisiert Asylwesen neu Der Kanton Luzern wird Asylsuchende ab 2016 in Eigenregie unterbringen und betreuen. Ausserdem setzt er ein neues, mehrstufiges Zentrumskonzept um. Er wird damit rascher und flexibler auf Veränderungen im Asylbereich reagieren können. Die öffentliche Ausschreibung des Asylvertrags wird mit der neuen Asylstrategie hinfällig. Die Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung im Asyl- und Flüchtlingswesen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Das bestehende Unterbringungs- und Betreuungskonzept wurde hingegen seit 30 Jahren nicht angepasst. Zudem forderte der Kantonsrat eine öffentliche Ausschreibung des Asylvertrages. «Eine menschenwürdige Betreuung und Unterbringung ist im Asylwesen zentral, gleichzeitig muss aber auch eine schnelle Steuerbarkeit sichergestellt werden», fasst der Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, Regierungsrat Guido Graf, die wesentlichen Anforderungen zusammen. Darum hat Graf in Vorbereitung der Ausschreibung auch die Asylstrategie 2016 mit einer grundsätzlichen Neubeurteilung des Asylbereichs in Auftrag gegeben. Kanton erbringt Leistungen in Eigenregie Eine Folge des Wandels im Asylwesen sind grosse Schwankungen bei der Zahl und Herkunft der Asylgesuchsteller und bei der Schutzgewährungsquote. Um auf die Veränderungen rasch regieren zu können, ist ein hoher Grad an Flexibilität bei den operativen Stellen erforderlich. «Im heutigen System wirken diverse Schnittstellen sowie die unterschiedlichen Verhandlungs-, Entscheidungs- und Arbeitsprozesse der Beteiligten als Bremsklotz. Sie verunmöglichen häufig auch schnelle und pragmatische Lösungen», erklärt Graf. In der Asylstrategie 2016 wurde deshalb auch geprüft, welche Vor- und Nachteile die eigenständige Erbringung der Leistungen durch den Kanton Luzern hätte. Die Analyse ergab bei einer eigenen Leistungserbringung eindeutig Vorteile in der Steuerung. «Mit einer direkten Steuerung ist es auch möglich, den Mitteleinsatz zu optimieren und die Sparvorgaben aus Leistungen & Strukturen II zu erfüllen», erklärt Graf. Der Kanton Luzern verzichtet folglich auf die öffentliche Ausschreibung des Asylvertrages und erbringt die Leistungen im Asylbereich ab 2016 in Eigenregie. Die operative Führung der Aufgaben wird der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG), Abteilung Sozialhilfe/Asylund Flüchtlingswesen unter der Leitung des Asyl- und Flüchtlingskoordinators Ruedi Fahrni übertragen. Mehrstufiger Zentrumsbetrieb Auch in Zukunft soll ausschliesslich der Kanton für Asylsuchende zuständig sein. Aufgrund der Neustrukturierung des Asylwesens auf Bundesebene wird sich die Zahl der Asylsuchenden in den Kantonen halbieren. Zudem verkürzt sich die Verfahrensdauer auf maximal sieben Monate. Darum will der Kanton Luzern mittelfristig auf eine individuelle Unterbringung von Asylsuchenden in den Gemeinden verzichten. Neu wird ein mehrstufiges Zentrumskonzept umgesetzt. Im Durchgangszentrum (DZ) werden wie bisher alle ankommenden Asylsuchenden in den ersten zwei bis sechs Monaten untergebracht. Asylsuchende ohne definitiven Entscheid werden anschliessend in ein Aufenthaltszentrum (AZ) verlegt. Asylsuchende mit wenig Betreuungsbedarf kommen nach dem DZ in ein Minimalzentrum (MZ). Mit dem neuen Unterbringungskonzept wird auch der Verknappung von günstigem Wohnraum in den Gemeinden entgegengewirkt. Um diese Ziele zu erreichen, baut der Kanton Luzern seine Zentrumskapazität auf 400 bis 500 Plätze aus. Kanton setzt Bauprojekt Grosshof selber um Im Zuge der Neuorganisation wurde ebenfalls das laufende Bauprojekt «Asylzentrum Grosshof» neu beurteilt. Aufgrund der Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren findet das im Jahr 2012 durch die Regierung beschlossene Notrecht keine Anwendung mehr. Das Projekt muss den üblichen kreditrechtlichen Bewilligungsprozess im Kantonsrat sowie eine öffentliche Ausschreibung durchlaufen. Die ursprünglichen Vorteile der Realisierung durch einen privaten Investor sind damit nicht mehr gegeben. Der Kanton Luzern übernimmt per sofort das Bauprojekt von der Genossenschaft Pandocheion. Die bisher aufgelaufenen Kosten von 200'000 Franken entsprechen jenem Betrag, der auch beim Kanton bis zum aktuellen Projektstand angefallen wäre. Das Zentrum Grosshof mit einer Sollkapazität von 120 Betten kann voraussichtlich Ende 2016 in Betrieb genommen werden. Übergabeprozess mit dem bisherigen Leistungserbringer Zwischen dem bisherigen Leistungserbringer im Bereich Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden, der Caritas Luzern, und der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) sind die Gespräche zur Regelung der Übergabeprozesse aufgenommen worden. Die Caritas-Mitarbeitenden leisten bei der Erfüllung des Leistungsauftrages vor Ort sehr gute Arbeit. Die Asylzentren sind gut geführt und dank der Betreuungsleistungen herrschen Ordnung und Ruhe. Die Stellen in der neuen Asyl-Organisation werden Anfang Juni öffentlich ausgeschrieben. Der Kanton Luzern ist daran interessiert, für die neue AsylOrganisation soweit wie möglich bisherige Caritas-Mitarbeitende anzustellen. Aktuelle Situation Aufgrund der aktuellen Entwicklung dürfte in den nächsten Wochen der Zustrom von Asylsuchenden wieder deutlich ansteigen. Die kantonalen Asylzentren sowie die Notunterkünfte in den Zivilschutzanlagen sind zurzeit zu 70 Prozent ausgelastet. Der Kanton Luzern geht davon aus, dass die Unterbringungskapazität bis Ende Sommer 2015 ausreichen wird. Auf den Herbst müssen entweder neue Zentrumskapazitäten bereitgestellt oder die Gemeindeverteilung weiter umgesetzt werden. Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft Kontakt Regierungsrat Guido Graf Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement Tel. 041 228 60 81 Ruedi Fahrni Asyl- und Flüchtlingskoordinator Kanton Luzern Tel. 041 228 58 91 [email protected]
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