Berlin, 21.09.2015 Ausschreibungsunterlagen Studie zur Relevanz einzelner Medienangebote und digitaler Dienste für die Meinungsbildung 1. Hintergrund Im Zuge der Ausdifferenzierung der Inhalte und Dienste sowie der konvergenten medialen Entwicklung insgesamt haben sich die Rahmenbedingungen für die Suche und das Auffinden sowie die Nutzung von Informationen und Nachrichten verändert. Mit einer breiten Palette an Onlinemedien stehen der Bevölkerung vielschichtige Informationsquellen zur Verfügung, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Hinzu kommen neue Möglichkeiten des Umgangs mit Informationen, deren Aneignung nicht mehr nur rezeptiv, sondern auch aktiv-partizipierend erfolgen kann: In sozialen Netzwerken interagieren Nutzer untereinander, teilen und bewerten Inhalte, und es entstehen neue Prozesse der Meinungsverbreitung sowie möglicherweise der Meinungsführerschaft. Daher ist davon auszugehen, dass gerade die Nutzung sozialer Netzwerke, aber auch von Suchmaschinen und anderen Onlinediensten wie bspw. Provider- oder Freemail-Portalen für Prozesse der öffentlichen Meinungsbildung relevant sind. Vor diesem Hintergrund hat die DLM in ihrer 270. Sitzung am 15.09.2015 in Norderstedt den Beschluss gefasst, eine Studie zur Relevanz einzelner Medienangebote und digitaler Dienste für die Meinungsbildung auszuschreiben. Ziel der Studie soll es sein, den Einfluss digitaler Dienste auf das Mediennutzungsverhalten und die Meinungsbildung zu erforschen. Die Schwerpunktstudie ist – neben dem MedienVielfaltsMonitor sowie der Mediendatenbank zu Beteiligungsstrukturen der Medienunternehmen – ein Teil des übergeordneten Medienkonvergenzmonitors. Mit diesem Projekt soll die Entwicklung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Zeiten der Konvergenz empirisch beobachtet und transparent aufbereitet werden. 1/5 2. Schwerpunkte der Untersuchung Die Relevanz digitaler Dienste, wie sozialen Netzwerken, Suchmaschinen oder Videoplattformen für die Meinungsbildung abzuschätzen, bedarf einer differenzierten Betrachtung. Diese Dienste nehmen in der konvergenten Medienwelt eine Sonderrolle als zwischengelagerte Vermittler meinungsrelevanter Inhalte ein, sie werden daher im Folgenden als Intermediäre bezeichnet. So muss gefragt werden, wie diese Intermediäre das Mediennutzungsverhalten verändern und welchen Einfluss das auf die Meinungsbildung der Gesellschaft hat. Der Wandel von Mustern der Informationsaneignung und -vermittlung über Intermediäre ist explorativ zu erforschen. Um gehaltvolle Hypothesen über diesen komplexen, bislang weitgehend unerforschten Phänomen-Bereich generieren zu können, empfiehlt sich ein qualitatives Untersuchungsdesign. Denkbar sind vor allem Ansätze mit Gruppendiskussionen in Fokusgruppen oder teilstandardisierten Interviews. Zur Analyse der Verbreitung von Informationen und Meinungen über Intermediäre kann sich zudem die Integration netzwerkanalytischer Elemente als zielführender methodischer Zugang erweisen. Netzwerkanalysen nehmen soziale Beziehungen und deren Struktur in den Blick und können so nachzeichnen, wie Informationen und Meinungen im Internet verbreitet werden. Mithilfe eines solchen qualitativen Ansatzes sollen erste Erkenntnisse unter anderem zu folgenden Forschungsfragen gewonnen werden: Wie werden Intermediäre informierend genutzt und von wem? Welche Rolle spielen dabei technische Selektionsmechanismen wie Klickzahlen oder Algorithmen? Wie entstehen Vertrauen und Glaubwürdigkeit und gelten sie den Intermediären oder den Content-Produzenten? Unterscheiden sich journalistisch erstellter und User-Generated-Content hinsichtlich ihrer Relevanz für den Meinungsbildungsprozess? Welche Rolle spielen Nutzerbewertungen als Informationsquelle? Welche Rolle spielen „Freunde“ für den Meinungsbildungsprozess? Welche Faktoren und Motive führen dazu, dass Nutzer selbst proaktiv Informationen teilen oder weiterleiten und so meinungsbildend tätig werden? Welche Selektionsmuster wenden sie dabei an? Über welche Themen und Inhalte werden bevorzugt Meinungen ausgetauscht und mit welchem qualitativen Anspruch? Wird der Informationsanspruch der Bürger durch digitale Medienangebote besser oder schlechter befriedigt als durch klassische Medien? Bestehen hierbei Unterschiede zwischen einzelnen Meinungsfeldern? Wer sind die neuen Gatekeeper? Die aus der qualitativen Befragung gewonnenen Erkenntnisse sollen in einem zweiten Schritt in die bereits bestehende Untersuchung zur „Relevanz der Medien für die Meinungsbildung“ integriert werden. 2/5 Dazu soll ein Teil der Befragten für eine qualitative Nachbefragung rekrutiert werden. Die Untersuchung zur „Relevanz der Medien für die Meinungsbildung“ ist ganzjährig (ausgenommen Monat August) im Feld. Die dafür anfallenden Feldkosten wären somit grundsätzlich bereits abgedeckt. Für das qualitative Forschungsvorhaben stehen Mittel in einer Höhe bis zu 34.000,-€ zur Verfügung. Es beinhaltet im Wesentlichen eine qualifizierte Beschreibung des Forschungsgegenstands, die Durchführung von qualitativen Interviews, die Entwicklung eines geeigneten Fragebogens für die qualitative Nachbefragung, die Anfertigung eines schriftlichen Forschungsberichts sowie einen Chartbericht für die Präsentation der Forschungsergebnisse. Das Projekt soll nach Vergabe eine Laufzeit von maximal 12 Monaten nicht überschreiten. 3. Zuschlagskriterien Bei der Bewertung der eingegangenen Angebote werden folgende Zuschlagskriterien angewendet, wobei der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt wird, dass das im Angebot skizzierte Forschungsdesign ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber weiterentwickelt und final abgenommen wird. Kriterium A: Leistungsumfang, Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der Untersuchungsanlage, Methodendesign Die Vergabe hängt davon ab, ob die methodische Konzeption der Untersuchung dem Forschungs- und Projektgegenstand angemessen ist. Wichtig ist deshalb eine genaue Beschreibung und Begründung der beabsichtigten Methoden. Erforderlich ist darüber hinaus eine genaue Auflistung der berücksichtigten Untersuchungsschritte. Das Verhältnis zwischen Untersuchungsfragen und -aufbau muss in sich schlüssig sein. Dem Forschungsgegenstand angemessen sollen beantragte Untersuchungen mit innovativen Ansätzen arbeiten. Aus der Gestaltung der beantragten Untersuchung, nicht jedoch aus gesonderten Kapiteln des Antrages zum Stand der Forschung, soll geschlossen werden können, ob der gegenwärtige Stand der Forschung in der Projektkonstruktion berücksichtigt wurde. Kriterium B: Expertise und Referenzen Vorhandene forschungspraktische Erfahrungen und methodisches Wissen bzgl. der Untersuchungsgegenstände werden als Voraussetzung einer effizienten Forschung angesehen. Antragsteller sollten insbesondere im Bereich der qualitativen Medien- und Kommunikationsforschung ausgewiesen sein und dies durch ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen belegen können. 3/5 Kriterium C: Preis und Forschungsökonomie Bearbeitungsaufwand, -ergebnisse und -etat sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Neben der Höhe der beantragten Mittel wird dabei auch das Kriterium der Forschungsökonomie zugrunde gelegt, welches auch die effiziente Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Rückgriff auf bereits bestehende Ressourcen (Ausstattung, Vorleistungen o.ä.) umfasst. Zur Preisangabe sind die wesentlichen Kostenelemente wie Gruppendiskussionen, Entwicklung des Fragebogens, Umfang des Ergebnis-Berichtsumfangs, Umfang des Chartberichts aufzuschlüsseln. 4. Gliederung des Angebots Das detaillierte Projektkonzept sollte neben Ausführungen zum Vorgehen einen Zeit- und Kostenplan beinhalten. +Dem Angebot ist zudem eine einseitige Zusammenfassung beizufügen. Ihr Antrag sollte wie folgt gegliedert sein: a) Beschreibung der angebotenen Leistung Zeitplan Benennung des Projektteams Referenzen des Projektteams Referenzen des Instituts nen/Kooperationspartner Preis Zahlungsplan b) bzw. beteiligter Institutio- c) 5. Formalia und Angebotsabgabe Bitte achten Sie darauf, dass aus dem Antrag eindeutig hervorgeht, wer Antragsteller ist, d. h. welche natürliche oder juristische Person bzw. Personen sich um die Projektvergabe bewerben. Bitte beachten Sie, dass davon ausgegangen wird, dass der Auftragnehmer auch für Koordinierungs- bzw. Informationsgespräche zur Verfügung steht, der Erstellung des Konzeptes für die Vermittlung des Forschungsvorhabens 4/5 sowie zu Pressemitteilungen zuarbeitet, an Veranstaltungen, die der Vermittlung des Forschungsvorhabens dienen, teilnimmt sowie Textvorlagen für die Vermittlung des Forschungsprojekts zuliefert. Im Kostenplan ist die ggf. abzuführende Umsatzsteuer auszuweisen. Sollten hierzu keine Angaben gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass in der genannten Summe die ggf. abzuführende Umsatzsteuer enthalten ist. Wesentlicher Bestandteil der zu erbringenden Leistungen ist die Einräumung bzw. Übertragung von ausschließlichen, uneingeschränkten Nutzungsrechten an den entstehenden urheberrechtlich und gewerblich geschützten Leistungen, zeitlich unbegrenzt, weltweit in allen Sprachen und auf Dritte frei übertragbar an den Auftraggeber. Eine Zweitverwertung des Auftragnehmers für eigene oder die Zwecke Dritter bedarf jeweils der Zustimmung durch und Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ende der Ausschreibungsfrist ist der 23.10.2015 (Datum des Poststempels). Sollte das Projekt Ihr Interesse finden, übersenden Sie Ihre Unterlagen fristgerecht an folgende Anschrift: ALM GbR, Gemeinsame Geschäftsstelle, Der Vorsitzende Dr. Jürgen Brautmeier, Kennwort: „Bedeutung von digitalen Angeboten für die Meinungsbildung“, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin. Nach fristgerechter Einreichung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, mit der Sie dann auch aufgefordert werden, Ihre Unterlagen als zusammenhängende PDF-Datei per E-Mail an [email protected] zu senden (nicht fristwahrend). Für Rückfragen steht Ihnen in der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten Frau Dr. Dörte Hein unter der Tel.-Nr. 030-2064690-31 oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung. 5/5
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