Berlin, 21.09.2015
Ausschreibungsunterlagen
Studie zur Relevanz einzelner
Medienangebote und digitaler Dienste für
die Meinungsbildung
1. Hintergrund
Im Zuge der Ausdifferenzierung der Inhalte und Dienste sowie der konvergenten medialen Entwicklung insgesamt haben sich die Rahmenbedingungen für die Suche und das Auffinden sowie die Nutzung von Informationen
und Nachrichten verändert. Mit einer breiten Palette an Onlinemedien stehen der Bevölkerung vielschichtige Informationsquellen zur Verfügung, die
zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Hinzu kommen neue Möglichkeiten des Umgangs mit Informationen, deren
Aneignung nicht mehr nur rezeptiv, sondern auch aktiv-partizipierend erfolgen kann: In sozialen Netzwerken interagieren Nutzer untereinander, teilen
und bewerten Inhalte, und es entstehen neue Prozesse der Meinungsverbreitung sowie möglicherweise der Meinungsführerschaft. Daher ist davon
auszugehen, dass gerade die Nutzung sozialer Netzwerke, aber auch von
Suchmaschinen und anderen Onlinediensten wie bspw. Provider- oder
Freemail-Portalen für Prozesse der öffentlichen Meinungsbildung relevant
sind.
Vor diesem Hintergrund hat die DLM in ihrer 270. Sitzung am 15.09.2015 in
Norderstedt den Beschluss gefasst, eine Studie zur Relevanz einzelner Medienangebote und digitaler Dienste für die Meinungsbildung auszuschreiben. Ziel der Studie soll es sein, den Einfluss digitaler Dienste auf das Mediennutzungsverhalten und die Meinungsbildung zu erforschen.
Die Schwerpunktstudie ist – neben dem MedienVielfaltsMonitor sowie der
Mediendatenbank zu Beteiligungsstrukturen der Medienunternehmen – ein
Teil des übergeordneten Medienkonvergenzmonitors. Mit diesem Projekt
soll die Entwicklung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Zeiten der
Konvergenz empirisch beobachtet und transparent aufbereitet werden.
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2. Schwerpunkte der Untersuchung
Die Relevanz digitaler Dienste, wie sozialen Netzwerken, Suchmaschinen
oder Videoplattformen für die Meinungsbildung abzuschätzen, bedarf einer
differenzierten Betrachtung. Diese Dienste nehmen in der konvergenten
Medienwelt eine Sonderrolle als zwischengelagerte Vermittler meinungsrelevanter Inhalte ein, sie werden daher im Folgenden als Intermediäre bezeichnet. So muss gefragt werden, wie diese Intermediäre das Mediennutzungsverhalten verändern und welchen Einfluss das auf die Meinungsbildung der Gesellschaft hat.
Der Wandel von Mustern der Informationsaneignung und -vermittlung über
Intermediäre ist explorativ zu erforschen. Um gehaltvolle Hypothesen über
diesen komplexen, bislang weitgehend unerforschten Phänomen-Bereich
generieren zu können, empfiehlt sich ein qualitatives Untersuchungsdesign.
Denkbar sind vor allem Ansätze mit Gruppendiskussionen in Fokusgruppen
oder teilstandardisierten Interviews. Zur Analyse der Verbreitung von Informationen und Meinungen über Intermediäre kann sich zudem die Integration netzwerkanalytischer Elemente als zielführender methodischer
Zugang erweisen. Netzwerkanalysen nehmen soziale Beziehungen und deren Struktur in den Blick und können so nachzeichnen, wie Informationen
und Meinungen im Internet verbreitet werden.
Mithilfe eines solchen qualitativen Ansatzes sollen erste Erkenntnisse unter
anderem zu folgenden Forschungsfragen gewonnen werden:
Wie werden Intermediäre informierend genutzt und von wem? Welche Rolle spielen dabei technische Selektionsmechanismen wie Klickzahlen oder
Algorithmen? Wie entstehen Vertrauen und Glaubwürdigkeit und gelten sie
den Intermediären oder den Content-Produzenten? Unterscheiden sich
journalistisch erstellter und User-Generated-Content hinsichtlich ihrer Relevanz für den Meinungsbildungsprozess? Welche Rolle spielen Nutzerbewertungen als Informationsquelle? Welche Rolle spielen „Freunde“ für den
Meinungsbildungsprozess? Welche Faktoren und Motive führen dazu, dass
Nutzer selbst proaktiv Informationen teilen oder weiterleiten und so meinungsbildend tätig werden? Welche Selektionsmuster wenden sie dabei
an? Über welche Themen und Inhalte werden bevorzugt Meinungen ausgetauscht und mit welchem qualitativen Anspruch? Wird der Informationsanspruch der Bürger durch digitale Medienangebote besser oder schlechter
befriedigt als durch klassische Medien? Bestehen hierbei Unterschiede zwischen einzelnen Meinungsfeldern? Wer sind die neuen Gatekeeper?
Die aus der qualitativen Befragung gewonnenen Erkenntnisse sollen in einem zweiten Schritt in die bereits bestehende Untersuchung zur „Relevanz
der Medien für die Meinungsbildung“ integriert werden.
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Dazu soll ein Teil der Befragten für eine qualitative Nachbefragung rekrutiert werden. Die Untersuchung zur „Relevanz der Medien für die Meinungsbildung“ ist ganzjährig (ausgenommen Monat August) im Feld. Die dafür anfallenden Feldkosten wären somit grundsätzlich bereits abgedeckt.
Für das qualitative Forschungsvorhaben stehen Mittel in einer Höhe bis zu
34.000,-€ zur Verfügung. Es beinhaltet im Wesentlichen eine qualifizierte
Beschreibung des Forschungsgegenstands, die Durchführung von qualitativen Interviews, die Entwicklung eines geeigneten Fragebogens für die qualitative Nachbefragung, die Anfertigung eines schriftlichen Forschungsberichts sowie einen Chartbericht für die Präsentation der Forschungsergebnisse.
Das Projekt soll nach Vergabe eine Laufzeit von maximal 12 Monaten nicht
überschreiten.
3. Zuschlagskriterien
Bei der Bewertung der eingegangenen Angebote werden folgende Zuschlagskriterien angewendet, wobei der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt wird, dass das im Angebot skizzierte Forschungsdesign ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber weiterentwickelt und final abgenommen wird.
Kriterium A:
Leistungsumfang, Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit
der Untersuchungsanlage, Methodendesign
Die Vergabe hängt davon ab, ob die methodische Konzeption der Untersuchung dem Forschungs- und Projektgegenstand angemessen ist. Wichtig ist
deshalb eine genaue Beschreibung und Begründung der beabsichtigten Methoden. Erforderlich ist darüber hinaus eine genaue Auflistung der berücksichtigten Untersuchungsschritte. Das Verhältnis zwischen Untersuchungsfragen und -aufbau muss in sich schlüssig sein. Dem Forschungsgegenstand
angemessen sollen beantragte Untersuchungen mit innovativen Ansätzen
arbeiten. Aus der Gestaltung der beantragten Untersuchung, nicht jedoch
aus gesonderten Kapiteln des Antrages zum Stand der Forschung, soll geschlossen werden können, ob der gegenwärtige Stand der Forschung in der
Projektkonstruktion berücksichtigt wurde.
Kriterium B:
Expertise und Referenzen
Vorhandene forschungspraktische Erfahrungen und methodisches Wissen
bzgl. der Untersuchungsgegenstände werden als Voraussetzung einer effizienten Forschung angesehen. Antragsteller sollten insbesondere im Bereich
der qualitativen Medien- und Kommunikationsforschung ausgewiesen sein
und dies durch ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen belegen können.
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Kriterium C:
Preis und Forschungsökonomie
Bearbeitungsaufwand, -ergebnisse und -etat sollen in einem angemessenen
Verhältnis zueinander stehen. Neben der Höhe der beantragten Mittel wird
dabei auch das Kriterium der Forschungsökonomie zugrunde gelegt, welches auch die effiziente Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Rückgriff auf bereits bestehende Ressourcen (Ausstattung, Vorleistungen o.ä.) umfasst. Zur Preisangabe sind die wesentlichen
Kostenelemente wie Gruppendiskussionen, Entwicklung des Fragebogens,
Umfang des Ergebnis-Berichtsumfangs, Umfang des Chartberichts aufzuschlüsseln.
4. Gliederung des Angebots
Das detaillierte Projektkonzept sollte neben Ausführungen zum Vorgehen
einen Zeit- und Kostenplan beinhalten. +Dem Angebot ist zudem eine einseitige Zusammenfassung beizufügen.
Ihr Antrag sollte wie folgt gegliedert sein:
a)

Beschreibung der angebotenen Leistung

Zeitplan

Benennung des Projektteams

Referenzen des Projektteams

Referenzen
des
Instituts
nen/Kooperationspartner

Preis

Zahlungsplan
b)
bzw.
beteiligter
Institutio-
c)
5. Formalia und Angebotsabgabe
Bitte achten Sie darauf, dass aus dem Antrag eindeutig hervorgeht, wer Antragsteller ist, d. h. welche natürliche oder juristische Person bzw. Personen
sich um die Projektvergabe bewerben.
Bitte beachten Sie, dass davon ausgegangen wird, dass der Auftragnehmer
auch für Koordinierungs- bzw. Informationsgespräche zur Verfügung steht,
der Erstellung des Konzeptes für die Vermittlung des Forschungsvorhabens
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sowie zu Pressemitteilungen zuarbeitet, an Veranstaltungen, die der Vermittlung des Forschungsvorhabens dienen, teilnimmt sowie Textvorlagen
für die Vermittlung des Forschungsprojekts zuliefert.
Im Kostenplan ist die ggf. abzuführende Umsatzsteuer auszuweisen. Sollten
hierzu keine Angaben gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass in
der genannten Summe die ggf. abzuführende Umsatzsteuer enthalten ist.
Wesentlicher Bestandteil der zu erbringenden Leistungen ist die Einräumung bzw. Übertragung von ausschließlichen, uneingeschränkten Nutzungsrechten an den entstehenden urheberrechtlich und gewerblich geschützten Leistungen, zeitlich unbegrenzt, weltweit in allen Sprachen und
auf Dritte frei übertragbar an den Auftraggeber. Eine Zweitverwertung des
Auftragnehmers für eigene oder die Zwecke Dritter bedarf jeweils der Zustimmung durch und Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Ende der Ausschreibungsfrist ist der 23.10.2015 (Datum des Poststempels).
Sollte das Projekt Ihr Interesse finden, übersenden Sie Ihre Unterlagen fristgerecht an folgende Anschrift:
ALM GbR, Gemeinsame Geschäftsstelle, Der Vorsitzende Dr. Jürgen Brautmeier, Kennwort: „Bedeutung von digitalen Angeboten für die Meinungsbildung“, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin.
Nach fristgerechter Einreichung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, mit der Sie dann auch aufgefordert werden, Ihre Unterlagen als zusammenhängende PDF-Datei per E-Mail an [email protected]
zu senden (nicht fristwahrend).
Für Rückfragen steht Ihnen in der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten Frau Dr. Dörte Hein unter der Tel.-Nr. 030-2064690-31 oder per
E-Mail ([email protected]) zur Verfügung.
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