Weiterentwickelte Fremdevaluation an beruflichen Schulen (Erprobung im Sj. 2015/16) Informationsblatt zum Kritischen Freund Der Kritische Freund bei der Fremdevaluation Das Fremdevaluationsteam besteht in der Regel aus zwei Referentinnen bzw. Referenten des Landesinstituts für Schulentwicklung. Es kann um eine von der jeweiligen Schule vorgeschlagene Person erweitert werden. Funktion und Personenkreis Der Kritische Freund1 nimmt als Beobachter am Evaluationsverfahren teil. Er kann den Blickwinkel des Fremdevaluationsteams durch seine Kenntnisse und individuelle Perspektive ergänzen. Kritische Freunde sollten Personen aus verwandten Funktionen (z. B. Schulleiter/ innen oder Mitglieder von Qualitätsentwicklungsteams anderer Schulen) oder andere Personen mit Kenntnissen in Qualitätsentwicklungsarbeit sein. Notwendig sind Engagement in Schulfragen, Unvoreingenommenheit sowie die Fähigkeit, konstruktiv-kritische Rückmeldungen bei wohlwollender Grundhaltung geben zu können. Die Einbeziehung des von der Schule vorgeschlagenen Kritischen Freundes trägt dazu bei, die Transparenz des Verfahrens sowie dessen Akzeptanz zu fördern. Personen, bei denen Interessenskonflikte vorliegen, beispielsweise Personen der Schulaufsicht, des Schulträgers sowie Eltern von Schülerinnen und Schülern der Schule sind als Kritische Freunde ausgeschlossen2. Darüber hinaus gibt es Befangenheiten, die eine Teilnahme als Kritischer Freund ausschließen können, z. B. wenn der Kritische Freund innerhalb der beiden letzten Schuljahre noch Mitglied des Kollegiums der zu evaluierenden Schule war (in den Ruhestand getretene/r Schulleiter/-in, Abteilungsleiter/-in, Lehrkraft) oder als Schulaufsichtsbeamtin/Schulaufsichtsbeamter des höheren Dienstes für die Schule zuständig war. 1 Der „Kritische Freund“ ist die Bezeichnung für eine Funktion und wird als Eigenname groß geschrieben. Frauen und Männer können gleichermaßen die Funktion eines Kritischen Freundes erfüllen. 2 Ausschlussgründe: Im Verfahren der Fremdevaluation darf an der zu evaluierenden Schule als Kritischer Freund nicht tätig werden, wer a. ein Beteiligter ist. Beteiligte sind Schulleitung, deren Stellvertretung, alle Lehrkräfte einschließlich des nicht lehrenden Personals sowie zudem nicht beim Land beschäftigte Pfarrerinnen und Pfarrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern der Schule b. Angehöriger eines Beteiligten ist. Angehörige sind u. a. Ehegatten, Geschwister, Nichten und Neffen, Schwager und Schwägerin, Onkel und Tante, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie. c. bei einem Beteiligten gegen Entgelt beschäftigt ist. d. Schulaufsichtsbeamtin/Schulaufsichtsbeamter des höheren Dienstes oder deren/dessen Angehörige/Angehöriger ist. e. außerhalb seiner Tätigkeit in der Angelegenheit sonst tätig ist bzw. war, z. B. die Schule im Bereich QM beraten oder ein Gutachten abgegeben hat. www.ls-bw.de 1/2 Weiterentwickelte Fremdevaluation an beruflichen Schulen (Erprobung im Sj. 2015/16) Informationsblatt zum Kritischen Freund Beteiligung Der Kritische Freund kann teilnehmen beim Schulhausrundgang, bei Interviews mit Schülerinnen und Schülern, mit Lehrerinnen und Lehrern, mit den Qualitätsverantwortlichen und der Schulleitung, bei der Auswertung der Fremdevaluation und bei der Rückmeldung der Ergebnisse, sofern ihn die Schule dazu einlädt. Teilnahme bedeutet, dass der Kritische Freund als Beobachter im Verfahren das Evaluationsteam des Landesinstituts begleitet, ergänzende Rückfragen stellen und beratend bei der Fremdevaluation mitwirken kann. Die Verantwortung für die sach- und fristgerechte Datenerhebung, Datenauswertung und Berichterstellung liegt bei der Teamleitung. Sie trifft Entscheidungen zum zeitlichen und organisatorischen Verfahren. Die Ergebnisse der Fremdevaluation werden der Schule durch die Teamleitung zurückgemeldet. Benennung des Kritischen Freundes Die Schule entscheidet selbst über die Person, die sie als Kritischen Freund benennt, und informiert die Teamleitung über deren Teilnahme. Nach Prüfung möglicher Interessenskonflikte, die zum Ausschluss führen können, schließt das Landesinstitut unmittelbar mit dem Kritischen Freund eine schriftliche Vereinbarung ab. Verschwiegenheitspflicht Der Kritische Freund unterliegt während und nach der Fremdevaluation – wie alle Mitglieder des Fremdevaluationsteams – der Verschwiegenheitspflicht. Dies betrifft sämtliche Materialien sowie Informationen und Beobachtungen während des Verfahrens. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Fremdevaluation bekannt geworden sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen Weitere Informationen zur Fremdevaluation an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg finden sich auf der Webseite www.fremdevaluation-bs-bw.de. www.ls-bw.de 2/2
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