JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Speziell für den Bereich Forschungseinrichtungen Termin Seminarnummer 04.10. bis 09.10.2015 2100-1510041 Seminarplan Verabredungen zu Inhalten und Arbeitsweisen; Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die JAVArbeit; Reflexion der bisherigen JAV-Arbeit Qualität der Ausbildung als Handlungsauftrag der JAV und des Betrieb-/Personalrats: Rechtliche Grundlagen, u.a.: §§ 70, 80 BetrVG/§§ 61, 68 BPersVG Systematisches Herangehen an Problemstellungen – ein methodischer Vorschlag Blick aus unterschiedlichen Perspektiven auf Ausbildung (persönlich, betrieblich, gesellschaftlich) Zielbestimmung der JAV in Bezug auf die Ausbildung Überblick über Regelungsinhalte des BBiG Stellenwert von Ausbildung und Hintergründe des dualen Systems der Berufsausbildung BEGRIFFSBESTIMMUNG: AUSBILDUNGSORDNUNG, AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSPLAN (§ 5 BBIG) Gesetzliche Mindestanforderungen an die Qualität der Ausbildung Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG, insbesondere §§ 1, 5, 13, 14 BBiG Regelungen des besonderen Schutzes jugendlicher Arbeitnehmer/-innen – JArbSchG Ausübung der Überwachungsaufgaben der JAV gem. § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG/§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG Handlungsmöglichkeiten der JAV und des Betriebs-/Personalrats Kommunikationsauftrag und Kreativrechte gem. § 70 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BetrVG/§ 61 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BPersVG Zusammenarbeit der JAV mit Jugendlichen und Auszubildenden sowie mit dem Betriebs-/Personalrat Methodisches Vorgehen bei der Erfassung von Aspekten der Ausbildungsqualität (z.B. Fragebogenaktionen der JAV) Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zur dauerhaften Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität (Erfahrungsaustausch) Instrumente zur Sicherung der Ausbildungsqualität (z.B. Ausbildungsstandkontrolle) Kontrolle und Durchsetzung von Ausbildungsqualität durch JAV und Betriebs-/Personalrat Beteiligungsrechte hinsichtlich Ausbildung, z.B. §§ 96–98 BetrVG/§ 75 Abs. 3 BPersVG Bedeutung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträgen zur Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität, z.B. § 77 BetrVG/§ 73 BPersVG Umsetzung in die betriebliche Praxis Grundlagen für die Ausarbeitung von Anträgen der JAV zur Berufsausbildung Arbeitsperspektiven der Teilnehmenden Weitere Bildungsplanung und Freistellungsmöglichkeiten gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG/§ 46 Abs. 6 und 7 BPersVG Seminarauswertung und Abschlussgespräch Referent/-in Titel Rechtsgrundlage für die Freistellung Termin Ort Kostenerstattung Seminargebühr/ Rechnung Übernachtung/ Tagungsverpflegung Anmeldeschluss Anmeldung Weitere Informationen JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) gemäß § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Sonntag, 04.10.2015, 18:00 Uhr bis Freitag, 09.10.2015, 13:00 Uhr NAUMBURG - Bildungszentrale der ver.di Jugend, Unter den Linden 30 34311 Naumburg bei Kassel, Tel.: 05625 99970 Mit dem Seminarbesuch entstehen folgende Kosten: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungsund Verpflegungskosten, Fahrtkosten. Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme wird geregelt durch § 65 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG, § 62 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG. Die Seminargebühr beträgt 895,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit). Die Rechnung geht Ihnen mit der Einladung zu und ist vor dem Seminar in voller Höhe zu begleichen. Mit dem Tagungshaus wurde eine Pauschale vereinbart, die eine Übernachtung im Einzelzimmer vorsieht. Während des Seminars erhalten Sie eine Tagesverpflegung. Die Kosten für die Pauschale betragen 469,75 EUR (inkl. MwSt) und sind mit dem Tagungshaus abzurechnen. 06.09.2015 Bitte an ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Regionalvertretung Hamburg , Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg senden oder faxen an: 040 2858-1199 Weitere Informationen erhalten Sie bei ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH. Ihr/-e Ansprechpartner/-in: Paula Klingemann, Telefon: 040 2858-1194 E-Mail: [email protected] Internet: www.verdi-bub.de Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf Geschäftsführung:Detlev Schmidt, Ralf Wilde, Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch - Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210 FA Düsseldorf-Nord St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX
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