JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern

JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Speziell für den Bereich Forschungseinrichtungen
Termin
Seminarnummer
04.10. bis 09.10.2015
2100-1510041
Seminarplan
Verabredungen zu Inhalten und Arbeitsweisen; Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die JAVArbeit; Reflexion der bisherigen JAV-Arbeit
Qualität der Ausbildung als Handlungsauftrag der JAV und des Betrieb-/Personalrats: Rechtliche Grundlagen, u.a.: §§ 70,
80 BetrVG/§§ 61, 68 BPersVG
Systematisches Herangehen an Problemstellungen – ein methodischer Vorschlag
Blick aus unterschiedlichen Perspektiven auf Ausbildung (persönlich, betrieblich, gesellschaftlich)
Zielbestimmung der JAV in Bezug auf die Ausbildung
Überblick über Regelungsinhalte des BBiG
Stellenwert von Ausbildung und Hintergründe des dualen Systems der Berufsausbildung
BEGRIFFSBESTIMMUNG: AUSBILDUNGSORDNUNG, AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSPLAN (§ 5
BBIG)
Gesetzliche Mindestanforderungen an die Qualität der Ausbildung
Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG, insbesondere §§ 1, 5, 13, 14 BBiG
Regelungen des besonderen Schutzes jugendlicher Arbeitnehmer/-innen – JArbSchG
Ausübung der Überwachungsaufgaben der JAV gem. § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG/§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG
Handlungsmöglichkeiten der JAV und des Betriebs-/Personalrats
Kommunikationsauftrag und Kreativrechte gem. § 70 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BetrVG/§ 61 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BPersVG
Zusammenarbeit der JAV mit Jugendlichen und Auszubildenden sowie mit dem Betriebs-/Personalrat
Methodisches Vorgehen bei der Erfassung von Aspekten der Ausbildungsqualität (z.B. Fragebogenaktionen der JAV)
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zur dauerhaften Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität
(Erfahrungsaustausch)
Instrumente zur Sicherung der Ausbildungsqualität (z.B. Ausbildungsstandkontrolle)
Kontrolle und Durchsetzung von Ausbildungsqualität durch JAV und Betriebs-/Personalrat
Beteiligungsrechte hinsichtlich Ausbildung, z.B. §§ 96–98 BetrVG/§ 75 Abs. 3 BPersVG
Bedeutung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträgen zur Sicherung und Verbesserung der
Ausbildungsqualität, z.B. § 77 BetrVG/§ 73 BPersVG
Umsetzung in die betriebliche Praxis
Grundlagen für die Ausarbeitung von Anträgen der JAV zur Berufsausbildung
Arbeitsperspektiven der Teilnehmenden
Weitere Bildungsplanung und Freistellungsmöglichkeiten gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG/§ 46 Abs. 6 und 7 BPersVG
Seminarauswertung und Abschlussgespräch
Referent/-in
Titel
Rechtsgrundlage für die Freistellung Termin Ort Kostenerstattung Seminargebühr/
Rechnung Übernachtung/
Tagungsverpflegung
Anmeldeschluss Anmeldung
Weitere
Informationen
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) gemäß § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6
BPersVG, analog LPersVG Sonntag, 04.10.2015, 18:00 Uhr bis Freitag, 09.10.2015, 13:00 Uhr NAUMBURG - Bildungszentrale der ver.di Jugend, Unter den Linden 30 34311 Naumburg bei Kassel, Tel.: 05625 99970
Mit dem Seminarbesuch entstehen folgende Kosten: Seminargebühr
(Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungsund Verpflegungskosten, Fahrtkosten. Die Kostenerstattung durch den
Arbeitgeber für die Seminarteilnahme wird geregelt durch § 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 62 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG, analog
LPersVG. Die Seminargebühr beträgt 895,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG
umsatzsteuerbefreit). Die Rechnung geht Ihnen mit der Einladung zu und ist vor
dem Seminar in voller Höhe zu begleichen.
Mit dem Tagungshaus wurde eine Pauschale vereinbart, die eine
Übernachtung im Einzelzimmer vorsieht. Während des Seminars erhalten
Sie eine Tagesverpflegung. Die Kosten für die Pauschale betragen 469,75 EUR (inkl. MwSt) und sind mit
dem Tagungshaus abzurechnen.
06.09.2015 Bitte an ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Regionalvertretung
Hamburg , Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg senden oder faxen an: 040
2858-1199
Weitere Informationen erhalten Sie bei ver.di Bildung + Beratung
Gemeinnützige GmbH. Ihr/-e Ansprechpartner/-in: Paula Klingemann,
Telefon: 040 2858-1194
E-Mail: [email protected] Internet: www.verdi-bub.de
Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
Geschäftsführung:Detlev Schmidt, Ralf Wilde, Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch - Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210
FA Düsseldorf-Nord St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX