PDF Hessen - ver.di b+b

Seminare für Interessenvertretungen
Hessen
2016
Inhalt
Wir über uns
Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Unser System der Grundqualifizierung
Unser pädagogisches Konzept
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Seminarübersicht
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Seminare
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
PR-Grundqualifizierung
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)
HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern:
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Schwerbehindertenvertretung
Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung
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JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit
Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
AV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
AV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
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Das besondere Angebot
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
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Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung
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Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
Klein, aber oho!
Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien
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Inhalt
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen
Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen
Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen
Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Wirf da bitte mal ´nen Blick drauf!
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen
Gremienarbeit
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
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Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Organisation der Arbeit
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
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Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Einstellungen erfolgreich mitgestalten
Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahlverfahren
Personalplanung im öffentlichen Dienst
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Arbeitsorganisation
Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung
Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
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Inhalt
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
Der Alltag – ein Spagat
Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion
Das haben wir ja super hinbekommen!
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich
umsetzen
Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten
Wie kommt der Betriebsrat an Informationen?
Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten!
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
Kommunikation und Zusammenarbeit
Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Basisseminar zur Kommunikation
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten
Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar
Mediation und Interessenvertretung
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Von Medienprofis lernen
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten
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Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
Rund um’s Geld ...
Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – intensiv
Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder
Es gilt das geschriebene Wort
Betriebs- und Dienstvereinbarungen rechtswirksam formulieren
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die
Interessenvertretung
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz
Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten
Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln!
Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Beamtenversorgungsrecht
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst
Personalaktenrecht/Datenschutzrecht
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Inhalt
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche
betriebliche Konsequenzen
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung
nutzen
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Lebensarbeitszeitkonten
Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?
Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die
Entgeltordnung
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung
Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung
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TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach
§ 4 TVöD/TV-L
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Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 152
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
153
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
154
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren
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„Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
156
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
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Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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Offenes Angebot für Gremien: Inhouse-Workshop bzw. Beratung
Aktivitätenplanung zur Durchsetzung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen
im Betrieb – Mitbestimmung aktiv nutzen
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Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene 160
Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
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Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
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Ich habe Rücken!
Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
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Doping am Arbeitsplatz
Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen 164
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Inhalt
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
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Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
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Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
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Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
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Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
171
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
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Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
176
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
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Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
178
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
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Suchtprobleme im Betrieb
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
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EDV- und Technologieentwicklung
Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen
Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
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Grundlagen der Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen
Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co.
Überall und jederzeit präsent und überwacht?
Wirtschaftliche Angelegenheiten
BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was
sagen sie nicht?
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!
Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) –
Grundlagen
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
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Inhalt
Frauen
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen
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Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Hinweise zu unseren Seminaren
Unsere Tagungsstätten
Unsere Referentinnen und Referenten
Freistellung und Kostenübernahme
Musterformular Beschluss
Musterformular Mitteilung
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
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Wir über uns
ver.di Bildung + Beratung ...
... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell
für die Qualifizierung von Betriebsrats- und
Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von
Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm:
Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch.
Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis.
Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für
ihre Funktion.
Ihre Vorteile
Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die
Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie
intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen.
Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt!
Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt:
Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer
Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard
(Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert.
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Ihre Ansprechpartner/-innen
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Vladimir Gazdovic
Fon 069 257 824-14
Gabriele Hetkamp
Fon 069 257 824-26
Ruth Kämmerer
Fon 069 257 824-12
Lissi Kühn
Fon 069 257 824-13
Michael Kuhn
Fon 069 257 824-11
Wir über uns
Unternehmens- und fachbereichsbezogene
Seminare, Bildungsberatung:
Gabriele Herbert
Fon 069 257 824-21
Peter Knappe
Fon 069 257 824-20
ver.di Bildung + Beratung
Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Hessen
Wilhelm-Leuschner-Str. 69 –77
60329 Frankfurt am Main
Fon 069 257 824-0
Fax 069 257 824-24
E-Mail [email protected]
Thomas Kuhn
Fon 069 257 824-16
Dirk Langenkamp
Fon 069 257 824-27
Regionalleitung, Bildungsberatung und
Konzepte:
Wolfgang Neubauer
Fon 069 257 824-18
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Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten
will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit
dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang
an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt.
Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in
Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle
Programme an:
Unsere Schwerpunkte
Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und
Mitarbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen.
Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen
Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen
Fachbereich 06: Bund und Länder
Fachbereich 07: Gemeinden
Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie
Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr
Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie
im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme
Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren
gezielt aus.
Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen.
Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation
entscheidend mitzubestimmen.
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Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren
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Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der
Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation
mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen.
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Unser System der Grundqualifizierung
FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung:
Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung:
Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)*
* Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch
an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben.
FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER
BPersVG:
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)
HPVG:
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Mitbestimmen – mitgestalten –
durchsetzen (PR 2)
Organisieren – informieren –
(ver-)handeln (PR 3)
FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN
JAV-Praxis 1
JAV-Praxis 2
JAV-Praxis 3
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Unser pädagogisches Konzept
Ihre Stärke ist unser Ziel
Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können:
Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt.
Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch
einsetzen.
Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen.
Lernen mit effizienten Methoden
Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten
wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge
ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das
Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und
Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis.
Die Leitung unserer Seminare
Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem
Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus
verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen
und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr
individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der
Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie
Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.
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Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten
Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats-, SBV- oder JAV-Mitglied gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen
wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide
Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören
deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie
Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der
Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder im Coaching.
96 %
unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen
der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“!
Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
12.01.2016
Koblenz
13.01.2016
Kooperationsseminar mit
1500-1601121
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1601131
14.01.2016
Frankfurt
am Main
Mainz
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
15.01.2016
Gladenbach
Januar
18.01.2016
Naumburg
bei Kassel
18.01.– 22.01.2016 Gladenbach
18.01.– 22.01.2016 Naumburg
bei Kassel
18.01.– 22.01.2016 Gladenbach
21.01.2016
Landstuhl
21.01.2016
Frankfurt
am Main
Fulda
25.01.2016
25.01.– 27.01.2016 Steinbach/
Taunus
25.01.– 29.01.2016 Kirkel
27.01.2016
28.01.2016
Frankfurt
am Main
Mainz
28.01.2016
Wiesbaden
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
84
82
Kooperationsseminar mit
1500-1601141
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar;
für Jobcenter
1600-1601151
84
1600-1601183
82
1600-1601181
31
1600-1601182
43
82
Kooperationsseminar mit dem GL-16011801 111
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Kooperationsseminar mit
1500-1601211 84
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1601211 82
1600-1601252
82
1600-1601251
61
Kooperationsseminar mit
1500-1601253 114
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1601271 82
Kooperationsseminar mit
1500-1601281
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1601281
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
84
82
13
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
AV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen
Gremienarbeit
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1806-1602011
63
1600-1602011
49
Februar
01.02.– 03.02.2016 Bad Windsheim
01.02.– 05.02.2016 Naumburg
bei Kassel
01.02.– 05.02.2016 Bad SodenSalmünster
03.02.2016
Frankfurt
am Main
03.02.– 04.02.2016 Hannover
04.02.2016
Gladenbach
08.02.– 12.02.2016 Gladenbach
08.02.– 12.02.2016 Naumburg
bei Kassel
10.02.2016
Fulda
11.02.2016
15.02.2016
Frankfurt
am Main
Wiesbaden
15.02.– 17.02.2016 Bad Windsheim
15.02.– 19.02.2016 Bad SodenSalmünster
15.02.– 19.02.2016 Mosbach
15.02.– 19.02.2016 Mosbach
16.02.2016
17.02.2016
14
Frankfurt
am Main
Frankfurt
am Main
1600-1602012 114
1600-1602031
82
1600-1602032 161
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1600-1602041
82
1600-1602081
31
1600-1602082
48
1600-1602101
82
1600-1602111
82
1600-1602153
82
1806-1602151
75
1600-1602151
32
1600-1602152
46
1663-1602152
47
1600-1602161 157
1600-1602171
82
Seminarübersicht
Termin
Ort
17.02.2016
Nürnberg
Thema
„Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
17.02.– 19.02.2016 Remagen
Es gilt das geschriebene Wort
Betriebs- und Dienstvereinbarungen rechtswirksam formulieren
22.02.2016
Naumburg
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
bei Kassel
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
22.02.2016
Mannheim
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
22.02.– 24.02.2016 Kirkel
Von Medienprofis lernen
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten
22.02.– 24.02.2016 Aschaffenburg Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte
22.02.– 26.02.2016 Gladenbach
22.02.– 26.02.2016 Bad SodenSalmünster
22.02.– 26.02.2016 Neumarkt
24.02.2016
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
München
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1800-1602171 156
1600-1602172 121
1600-1602222
82
1600-1602224 176
Kooperationsseminar mit
1500-1602224 113
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1806-1602222 66
ver.di b+ b Bayern
1600-1602221 33
1600-1602223 152
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
25.02.2016
Frankfurt
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
am Main
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
29.02.– 02.03.2016 Gladenbach Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
29.02.– 02.03.2016 Dietenhofen Wer macht das Protokoll?
Kooperationsseminar mit
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
ver.di b+ b Bayern
29.02.– 04.03.2016 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
29.02.– 04.03.2016 Mosbach
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
1800-1602221 165
1800-1602241 168
1600-1602251
82
1600-1602293 194
1806-1602291 102
1600-1602291
34
1600-1602292 192
März
01.03.2016
Frankfurt
am Main
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
1600-1603011
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
82
15
Seminarübersicht
Termin
Ort
02.03.2016
Nürnberg
Thema
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
02.03.– 04.03.2016 Boltenhagen Der Alltag – ein Spagat
Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion
03.03.2016
Gladenbach Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
07.03.2016
Wiesbaden Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
07.03.– 09.03.2016 Steinbach/
Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Taunus
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
07.03.– 09.03.2016 Bad Winds- Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
heim
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
07.03.– 11.03.2016 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
07.03.– 11.03.2016 Naumburg
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
bei Kassel
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
07.03.– 11.03.2016 Naumburg
AV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
bei Kassel
Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)
07.03.– 11.03.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
09.03.2016
Frankfurt
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
am Main
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
09.03.2016
Mainz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
09.03.2016
Würzburg
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
09.03.– 11.03.2016 BerlinGestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Wannsee
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
09.03.– 11.03.2016 Mosbach
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
09.03.– 11.03.2016 BeilngriesMobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Paulushofen Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
10.03.2016
Fulda
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
14.03.2016
Frankfurt
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen
am Main
Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
14.03.2016
Frankfurt
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
am Main
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
16
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hamburg
1806-1603021
71
2100-1603021
98
1600-1603031
82
1600-1603075
83
1600-1603074 187
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1806-1603072
76
1600-1603071
31
1600-1603072
43
1600-1603073
50
1600-1603076 165
1600-1603092 83
1600-1603093 172
Kooperationsseminar mit
1800-1603091 176
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
1500-1603091 89
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1600-1603091 197
1800-1603092 177
1600-1603101
83
1600-1603143
67
1600-1603144
82
Seminarübersicht
Termin
Ort
14.03.– 15.03.2016 Hamm
14.03.– 18.03.2016 Gladenbach
14.03.– 18.03.2016 Gladenbach
15.03.2016
Naumburg
bei Kassel
15.03.2016
Frankfurt
am Main
16.03.– 18.03.2016 Würzburg
21.03.– 23.03.2016 Hamm
21.03.– 23.03.2016 Mosbach
Thema
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats
Das haben wir ja super hinbekommen!
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b NRW
1411-1603141 125
1600-1603141
32
1600-1603142
33
1600-1603151
83
1600-1603152 168
Kooperationsseminar mit
1800-1603161 153
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
1411-1603211 124
ver.di b+ b NRW
Kooperationsseminar mit
1900-1603211 99
ver.di b+ b Baden-Württemberg
April
04.04.– 06.04.2016 Mosbach
05.04.2016
Frankfurt
am Main
11.04.– 13.04.2016 Mosbach
11.04.– 13.04.2016 Steinbach/
Taunus
11.04.– 13.04.2016 Günzburg
11.04.– 15.04.2016 Mosbach
11.04.– 15.04.2016 Gladenbach
11.04.– 15.04.2016 Gladenbach
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Kooperationsseminar mit
1900-1604042 177
ver.di b+ b Baden-Württemberg
1600-1604051 83
1600-1604113 166
1600-1604114 169
Kooperationsseminar mit
1800-1604111 138
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
1500-1604114 143
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1604111
31
1600-1604112
96
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
17
Seminarübersicht
Termin
Ort
12.04.– 14.04.2016 Stuttgart
13.04.– 15.04.2016 Walsrode
18.04.– 19.04.2016 Steinbach/
Taunus
18.04.– 20.04.2016 Gladenbach
18.04.– 20.04.2016 Steinbach/
Taunus
18.04.– 22.04.2016 Mosbach
18.04.– 22.04.2016 Gladenbach
18.04.– 22.04.2016 Bad SodenSalmünster
18.04.– 22.04.2016 Steinbach/
Taunus
18.04.– 22.04.2016 Naumburg
bei Kassel
18.04.– 22.04.2016 Lengenfeld
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen
Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?
Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Kooperationsseminar mit
1900-1604121 153
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Kooperationsseminar mit
2100-1604131 137
ver.di b+ b Hamburg
1600-1604185 140
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Basisseminar zur Kommunikation
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Kooperationsseminar mit
1500-1604183 115
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1604181 32
1600-1604182
73
1600-1604184 133
1600-1604183
73
1600-1604186 106
1663-1604182
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1800-1604181 141
1600-1604201 196
20.04.– 22.04.2016
1800-1604201 177
25.04.– 27.04.2016
25.04.– 27.04.2016
25.04.– 27.04.2016
25.04.– 29.04.2016
Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) –
Grundlagen
Bad Berneck Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Kooperationsseminar mit
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
ver.di b+ b Bayern
Steinbach/
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Taunus
Steinbach/
Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Taunus
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht?
Gladenbach Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten!
Neumarkt
Suchtprobleme im Betrieb
Kooperationsseminar mit
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
ver.di b+ b Bayern
Mosbach
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Kooperationsseminar mit
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Entgeltordnung
47
20.04.– 22.04.2016 Gladenbach
25.04.– 27.04.2016
18
Thema
1600-1604252
80
1600-1604253 188
1600-1604254 101
1800-1604251 179
1500-1604253 145
Seminarübersicht
Termin
Ort
25.04.– 29.04.2016 Mosbach
25.04.– 29.04.2016 Bad SodenSalmünster
26.04.2016
Mainz
27.04.– 28.04.2016 Frankfurt
am Main
27.04.– 29.04.2016 Nürnberg
28.04.2016
Frankfurt
am Main
Thema
Hinweis
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Kooperationsseminar mit
1500-1604254 144
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1604251 34
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Seminar-Nr. Seite
Kooperationsseminar mit
1500-1604261 127
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1604271 155
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1800-1604271 158
1600-1604281 170
Mai
02.05.2016
Frankfurt
am Main
02.05.– 04.05.2016 Mosbach
02.05.– 04.05.2016 Mosbach
02.05.– 04.05.2016 Würzburg
02.05.– 04.05.2016 Mosbach
02.05.– 04.05.2016 Mosbach
09.05.– 11.05.2016 Bad SodenSalmünster
09.05.– 11.05.2016 Steinbach/
Taunus
09.05.– 13.05.2016 Gladenbach
09.05.– 13.05.2016 Gladenbach
09.05.– 13.05.2016 Bad SodenSalmünster
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln!
Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw.
Personalrats
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Klein, aber oho!
Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
1600-1605022 172
Kooperationsseminar mit
1500-1605021 129
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1605021 102
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Teil 1
1806-1605022 124
1900-1605021
77
1900-1605022
62
1600-1605096 107
1600-1605097 173
1600-1605091
31
1600-1605092
32
1600-1605093
33
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
19
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
09.05.– 13.05.2016 Naumburg
bei Kassel
09.05.– 13.05.2016 Gladenbach
09.05.– 13.05.2016
18.05.– 20.05.2016
18.05.– 20.05.2016
19.05.2016
23.05.– 25.05.2016
23.05.– 25.05.2016
23.05.– 25.05.2016
23.05.– 25.05.2016
23.05.– 25.05.2016
30.05.– 01.06.2016
30.05.– 01.06.2016
30.05.– 03.06.2016
30.05.– 03.06.2016
30.05.– 03.06.2016
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Timmendorfer Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Strand
Mosbach
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
BielefeldBetriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Sennestadt Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Berlin
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
(Ostbahnhof) Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Frankfurt
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für
am Main
Fortgeschrittene
Mosbach
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Mosbach
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Stuttgart
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Mosbach
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen
Gladenbach Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Mosbach
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
Gladenbach Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Naumburg
AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit
bei Kassel
Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)
Mosbach
Mediation und Interessenvertretung
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
1600-1605094
43
1600-1605095 114
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hamburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hamburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
2100-1605092 165
1500-1605182 131
2100-1605182
87
1300-1605191 184
1600-1605231 160
1600-1605232 175
Kooperationsseminar mit
1900-1605231 125
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Kooperationsseminar mit
1900-1605232 158
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Kooperationsseminar mit
1900-1605233 199
ver.di b+ b Baden-Württemberg
1600-1605303 68
1600-1605305 167
1600-1605301 33
1600-1605302
45
1600-1605304 110
Juni
01.06.– 03.06.2016 Mosbach
20
Grundlagen der Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen
Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
1600-1606011 183
Seminarübersicht
Termin
Ort
05.06.– 10.06.2016 Gladenbach
06.06.– 08.06.2016 Kirkel
06.06.– 08.06.2016 Steinbach/
Taunus
06.06.– 10.06.2016 Gladenbach
Thema
Hinweis
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Seminar-Nr. Seite
1600-1606051
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
06.06.– 10.06.2016 Naumburg
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
bei Kassel
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
13.06.– 15.06.2016 Steinbach/
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation
Taunus
der Arbeit
13.06.– 15.06.2016 Gladenbach Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
13.06.– 17.06.2016 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
19.06.– 24.06.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
20.06.2016
Frankfurt
Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und
am Main
mögliche betriebliche Konsequenzen
20.06.– 22.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder
20.06.– 22.06.2016 Donauwörth Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung
20.06.– 24.06.2016 Gladenbach Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
20.06.– 24.06.2016 Naumburg
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
bei Kassel
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
20.06.– 24.06.2016 Mosbach
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
20.06.– 24.06.2016 Hohenroda Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar
21.06.2016
Frankfurt
Doping am Arbeitsplatz
am Main
Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen
21.06.2016
Stuttgart
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
27.06.– 29.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
35
Kooperationsseminar mit
1500-1606064 112
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1606063 158
1600-1606061
34
1600-1606062
46
1600-1606132
79
1600-1606133 126
1600-1606131
31
1600-1606191
35
1600-1606205 134
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Bayern
1600-1606203 120
1806-1606201 60
1600-1606201
32
1600-1606202
49
1600-1606204 193
1600-1606206 109
1600-1606211 164
Kooperationsseminar mit
1900-1606211 172
ver.di b+ b Baden-Württemberg
1600-1606272 117
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
21
Seminarübersicht
Termin
Ort
27.06.– 29.06.2016 Steinbach/
Taunus
27.06.– 29.06.2016 Gunzenhausen
27.06.– 01.07.2016 Mosbach
27.06.– 01.07.2016 Mosbach
27.06.– 01.07.2016 Gladenbach
27.06.– 01.07.2016 Mosbach
29.06.2016
Mainz
Thema
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Beamtenversorgungsrecht
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
1600-1606273 154
Kooperationsseminar mit
1806-1606271 103
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
1500-1606272 38
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1500-1606273 39
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1606271 33
Kooperationsseminar mit
1900-1606271 152
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Kooperationsseminar mit
1500-1606291 130
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Juli
03.07.– 08.07.2016 Gladenbach
04.07.– 06.07.2016 Mosbach
04.07.– 06.07.2016 Steinbach/
Taunus
04.07.– 08.07.2016 Gladenbach
04.07.– 08.07.2016 Bad SodenSalmünster
04.07.– 08.07.2016 Mosbach
04.07.– 08.07.2016 Naumburg
bei Kassel
06.07.– 07.07.2016 Mosbach
11.07.– 13.07.2016 Frankfurt
am Main
11.07.– 13.07.2016 Gladenbach
22
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf
und -einsatz
1600-1607031
35
Kooperationsseminar mit
1500-1607041
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
89
1600-1607044 186
1600-1607041
34
1600-1607043 116
1600-1607045 141
1663-1607042 47
1600-1607061 105
1600-1607112
74
1600-1607113 123
Seminarübersicht
Termin
Ort
11.07.– 13.07.2016 Gladenbach
11.07.– 13.07.2016 Steinbach/
Taunus
11.07.– 13.07.2016 Horgau
11.07.– 15.07.2016 Gladenbach
14.07.2016
Thema
Hinweis
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
Frankfurt
am Main
18.07.– 19.07.2016 Dietenhofen Betriebliches Gesundheitsmanagement
Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren
18.07.– 22.07.2016 Bad Soden- Mensch geht vor!
Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
18.07.– 22.07.2016 Naumburg
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
bei Kassel
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
19.07.2016
München
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
20.07.2016
StuttgartArbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Degerloch
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
25.07.– 29.07.2016 Gladenbach Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
27.07.– 29.07.2016 München
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Seminar-Nr. Seite
1600-1607114 177
1600-1607115 179
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1800-1607111 169
1600-1607111
31
1600-1607141
85
1800-1607181 155
1600-1607181
32
1600-1607182
44
1600-1607191 157
1600-1607201 157
1600-1607251
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern;
ohne Übernachtung
33
1800-1607271 154
August
28.08.– 02.09.2016 Gladenbach
29.08.– 02.09.2016 Gladenbach
29.08.– 02.09.2016 Naumburg
bei Kassel
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
1600-1608281
35
1600-1608291
32
1600-1608292
44
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
1600-1609041
35
September
04.09.– 09.09.2016 Gladenbach
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
23
Seminarübersicht
Termin
Ort
05.09.– 06.09.2016 Naumburg
bei Kassel
05.09.– 06.09.2016 Frankfurt
am Main
Thema
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
Ich habe Rücken!
Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
05.09.– 07.09.2016 Dietenhofen Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten
Wie kommt der Betriebsrat an Informationen?
05.09.– 09.09.2016 Mosbach
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
05.09.– 09.09.2016 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
05.09.– 09.09.2016 Mosbach
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
07.09.– 09.09.2016 Walsrode
Der Alltag – ein Spagat
Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion
11.09.– 16.09.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
12.09.– 13.09.2016 Steinbach/
Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co.
Taunus
Überall und jederzeit präsent und überwacht?
12.09.– 16.09.2016 Mosbach
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
12.09.– 16.09.2016 Bad Soden- Beständig ist allein der Wandel!
Salmünster Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
12.09.– 16.09.2016 Mosbach
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
12.09.– 16.09.2016 Gladenbach Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
13.09.2016
Mainz
Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst
Personalaktenrecht/Datenschutzrecht
13.09.2016
Kassel
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
13.09.2016
Frankfurt
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
am Main
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
14.09.2016
Frankfurt
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
am Main
19.09.– 21.09.2016 Mosbach
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
24
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
1600-1609052
51
1600-1609054 163
Kooperationsseminar mit
1806-1609053 100
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
1500-1609052 38
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1609051 31
1600-1609053 115
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Büro Berlin
KE-1609071
98
1600-1609111
35
1600-1609123 185
Kooperationsseminar mit
1500-1609122 146
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1609121 34
1600-1609122 192
Kooperationsseminar mit dem GL-16091201 111
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Kooperationsseminar mit
1500-1609131 132
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1609131 51
1600-1609132 176
1600-1609141
51
Kooperationsseminar mit
1500-1609195 104
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Seminarübersicht
Termin
Ort
19.09.– 21.09.2016 Bad SodenSalmünster
19.09.– 23.09.2016 Mosbach
19.09.– 23.09.2016 Mosbach
19.09.– 23.09.2016 Bad SodenSalmünster
19.09.– 23.09.2016 Naumburg
bei Kassel
21.09.2016
Nürnberg
21.09.– 22.09.2016 Steinbach/
Taunus
21.09.– 23.09.2016 BerlinWannsee
Thema
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen –
mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Lebensarbeitszeitkonten
Teil 2
1600-1609193 107
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
22.09.2016
Frankfurt
Betriebliches Eingliederungsmanagement
am Main
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
25.09.– 30.09.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
25.09.– 30.09.2016 Gladenbach HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)
26.09.– 28.09.2016 Steinbach/
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Taunus
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
26.09.– 28.09.2016 Mosbach
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
26.09.– 28.09.2016 Mosbach
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
26.09.– 28.09.2016 Dietenhofen Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
26.09.– 30.09.2016 Gladenbach Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
26.09.– 30.09.2016 Steinbach/
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Taunus
Kooperationsseminar mit
1500-1609192
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1500-1609193
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
40
41
1600-1609191
33
1663-1609194
47
1800-1609211 168
1600-1609211 139
Kooperationsseminar mit
1500-1609211
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
90
1600-1609221 172
1600-1609251
35
1600-1609252
36
1600-1609262 189
1600-1609263 195
1600-1609265 177
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1806-1609261
97
1600-1609261
32
1600-1609264 165
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
25
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
Oktober
04.10.– 05.10.2016 Remagen
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die
Interessenvertretung
04.10.– 06.10.2016 Gladenbach Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
04.10.– 06.10.2016 Gladenbach Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
04.10.– 06.10.2016 Dietenhofen Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
06.10.2016
Frankfurt
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
am Main
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
09.10.– 14.10.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
10.10.2016
Frankfurt
Interkommunale Zusammenarbeit
am Main
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
10.10.– 12.10.2016 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
10.10.– 12.10.2016 Mosbach
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
10.10.– 12.10.2016 Eibelstadt
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
10.10.– 14.10.2016 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
10.10.– 14.10.2016 Gladenbach Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
10.10.– 14.10.2016 Naumburg
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
bei Kassel
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
10.10.– 14.10.2016 Bad Soden- Rund um’s Geld ...
Salmünster Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
10.10.– 14.10.2016 Mosbach
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
10.10.– 14.10.2016 Steinbach/
TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick
Taunus
26
1600-1610041 122
1600-1610043 102
1600-1610044 153
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1806-1610041
61
1600-1610061 170
1600-1610091
35
1600-1610106
88
1600-1610104
69
1600-1610107 173
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1800-1610102 154
1600-1610101
31
1600-1610102
32
1600-1610103
44
1600-1610105 118
Kooperationsseminar mit
1900-1610102 162
ver.di b+ b Baden-Württemberg
1600-1610106 142
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
11.10.2016
Frankfurt
am Main
Mannheim
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Kooperationsseminar mit
1500-1610111 127
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1610131 168
13.10.2016
17.10.– 19.10.2016 Steinbach/
Taunus
17.10.– 21.10.2016 Kirkel
17.10.– 21.10.2016 Steinbach/
Taunus
19.10.2016
Ulm
19.10.– 21.10.2016 Steinbach/
Taunus
19.10.– 21.10.2016 Eibelstadt
24.10.– 26.10.2016 Steinbach/
Taunus
24.10.– 26.10.2016 Gladenbach
24.10.– 28.10.2016 Kirkel
24.10.– 28.10.2016 Gladenbach
25.10.2016
Mainz
25.10.– 26.10.2016 Mosbach
31.10.– 02.11.2016 Gladenbach
31.10.– 04.11.2016 Gladenbach
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Personalplanung im öffentlichen Dienst
Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen
Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten
Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Seminar-Nr. Seite
1600-1610172 180
Kooperationsseminar mit
1500-1610171 116
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1610171 152
Kooperationsseminar mit
1900-1610191 172
ver.di b+ b Baden-Württemberg
1600-1610191 148
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1800-1610191 178
1600-1610242
64
1600-1610243 198
Kooperationsseminar mit
1500-1610241 162
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1610241 33
Kooperationsseminar mit
1500-1610251 92
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1600-1610251 181
1600-1610312
70
1600-1610311
34
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
27
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
November
02.11.– 04.11.2016 Gladenbach
02.11.– 04.11.2016 Mosbach
02.11.– 04.11.2016 Mosbach
06.11.– 11.11.2016 Gladenbach
06.11.– 11.11.2016 Gladenbach
07.11.2016
Frankfurt
am Main
07.11.– 08.11.2016 Steinbach/
Taunus
07.11.– 09.11.2016 Hamm
07.11.– 09.11.2016 Mosbach
07.11.– 09.11.2016 Steinbach/
Taunus
07.11.– 09.11.2016 Frankfurt
am Main
07.11.– 10.11.2016 Steinbach/
Taunus
07.11.– 11.11.2016 Gladenbach
07.11.– 11.11.2016 Mosbach
08.11.2016
Mainz
09.11.– 11.11.2016 Mosbach
14.11.2016
28
Frankfurt
am Main
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Kooperationsseminar mit
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Wer macht das Protokoll?
Kooperationsseminar mit
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
ver.di b+ b Baden-Württemberg
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Kooperationsseminar mit
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
ver.di b+ b NRW
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3
Kooperationsseminar mit
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Von Medienprofis lernen
Kooperationsseminar mit
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
1600-1611021 166
1900-1611021
78
1900-1611022 102
1600-1611061
35
1600-1611062
36
1600-1611072
72
1600-1611075 135
1400-1611071
78
1500-1611072 147
1600-1611074 150
1600-1611076 178
1600-1611077 174
1600-1611071
31
1600-1611073 193
1500-1611081
86
1500-1611091 113
1600-1611144
71
Seminarübersicht
Termin
Ort
14.11.– 16.11.2016 Mosbach
14.11.– 18.11.2016 Gladenbach
14.11.– 18.11.2016 Naumburg
bei Kassel
14.11.– 18.11.2016 Gladenbach
14.11.– 18.11.2016 Hohenroda
14.11.– 18.11.2016 Naumburg
bei Kassel
15.11.– 17.11.2016 Frankfurt
am Main
16.11.2016
München
20.11.– 25.11.2016 Gladenbach
21.11.2016
Frankfurt
am Main
21.11.– 22.11.2016 Frankfurt
am Main
21.11.– 23.11.2016 Mosbach
21.11.– 23.11.2016 Steinbach/
Taunus
21.11.– 23.11.2016 Steinbach/
Taunus
21.11.– 23.11.2016 Bad SodenSalmünster
21.11.– 25.11.2016 Bad SodenSalmünster
21.11.– 25.11.2016 Augsburg
Thema
Hinweis
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Kooperationsseminar mit
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
ver.di b+ b Baden-Württemberg
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Kooperationsseminar mit
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
ver.di b+ b Bayern
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – intensiv
Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Kooperationsseminar mit
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
vereinbarungen
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
Einstellungen erfolgreich mitgestalten
Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahlverfahren
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Seminar-Nr. Seite
1900-1611141 177
1600-1611141
31
1600-1611142
46
1600-1611143
49
1600-1611145
96
1663-1611141
47
1600-1611151
74
1800-1611161 176
1600-1611201
35
1600-1611212 119
1600-1611216 171
1500-1611212
90
1600-1611213 190
1600-1611214
91
1600-1611215
95
1600-1611211
32
1800-1611212 165
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
29
Seminarübersicht
Termin
Ort
22.11.2016
Frankfurt
am Main
23.11.– 25.11.2016 Mosbach
Thema
TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung
Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
23.11.– 25.11.2016 Steinbach/
Taunus
23.11.– 25.11.2016 Timmendorfer Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
Strand
24.11.– 25.11.2016 Mainz
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten
28.11.– 30.11.2016 Mosbach
28.11.– 02.12.2016 Gladenbach
28.11.– 02.12.2016 Gladenbach
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
1600-1611222 149
1600-1611231
87
1600-1611232 182
Kooperationsseminar mit
2100-1611231 167
ver.di b+ b Hamburg
Kooperationsseminar mit
1500-1611241 108
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1900-1611282 169
ver.di b+ b Baden-Württemberg
1600-1611281 33
1600-1611282 116
Dezember
01.12.2016
Frankfurt
am Main
04.12.– 09.12.2016 Gladenbach
04.12.– 09.12.2016 Gladenbach
05.12.– 07.12.2016 Gladenbach
05.12.– 09.12.2016 Gladenbach
05.12.– 09.12.2016 Naumburg
bei Kassel
05.12.– 09.12.2016 Naumburg
bei Kassel
07.12.2016
Frankfurt
am Main
12.12.– 16.12.2016 Gladenbach
30
HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
1600-1612011
85
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
1600-1612041
35
1600-1612042
37
1600-1612054 167
1600-1612051 31
1600-1612052
43
1600-1612053
44
1600-1612071 184
1600-1612121
32
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die
gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist
das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und
Möglichkeiten.
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen
nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und
Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als
Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell
zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016
Gladenbach
1600-1601181
08.02.– 12.02.2016
Gladenbach
1600-1602081
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
07.03.– 11.03.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1603071
Branche/Bereich
11.04.– 15.04.2016
Gladenbach
1600-1604111
09.05.– 13.05.2016
Gladenbach
1600-1605091
13.06.– 17.06.2016
Gladenbach
1600-1606131
11.07.– 15.07.2016
Gladenbach
1600-1607111
05.09.– 09.09.2016
Gladenbach
1600-1609051
10.10.– 14.10.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1610101
07.11.– 11.11.2016
Gladenbach
1600-1611071
14.11.– 18.11.2016
Gladenbach*
1600-1611141
05.12.– 09.12.2016
Gladenbach
1600-1612051
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung
sieht vor, dass zunächst
dieses Seminar besucht
werden sollte.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
* Dieses Seminar liegt in
der „Woche der Mitbestimmung“. Nähere Infos
bitte im Bildungszentrum
Gladenbach erfragen.
31
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft
handeln zu können.
„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine
Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen
Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung,
Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten
des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden
Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Grundsätze der Personalplanung
32
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.02.– 19.02.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1602151
Betriebsratsmitglieder
14.03.– 18.03.2016
Gladenbach
1600-1603141
Branche/Bereich
18.04.– 22.04.2016
Gladenbach
1600-1604181
09.05.– 13.05.2016
Gladenbach
1600-1605092
20.06.– 24.06.2016
Gladenbach
1600-1606201
18.07.– 22.07.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1607181
29.08.– 02.09.2016
Gladenbach
1600-1608291
26.09.– 30.09.2016
Gladenbach
1600-1609261
10.10.– 14.10.2016
Gladenbach
1600-1610102
21.11.– 25.11.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1611211
12.12.– 16.12.2016
Gladenbach
1600-1612121
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
BR-Grundqualifizierung
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse
über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im
Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen
zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und
zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar
erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses
Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein
hoher Stellenwert beigemessen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 26.02.2016
Gladenbach
1600-1602221
Betriebsratsmitglieder
14.03.– 18.03.2016
Gladenbach
1600-1603142
Branche/Bereich
09.05.– 13.05.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1605093
30.05.– 03.06.2016
Gladenbach
1600-1605301
27.06.– 01.07.2016
Gladenbach
1600-1606271
25.07.– 29.07.2016
Gladenbach
1600-1607251
19.09.– 23.09.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1609191
24.10.– 28.10.2016
Gladenbach
1600-1610241
28.11.– 02.12.2016
Gladenbach
1600-1611281
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
33
BR-Grundqualifizierung
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen,
Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet,
fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue
Qualifikationen zwingend erforderlich.
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat
und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich
beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie
auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des
Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
34
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.02.– 04.03.2016
Gladenbach
1600-1602291
Betriebsratsmitglieder
25.04.– 29.04.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1604251
Branche/Bereich
06.06.– 10.06.2016
Gladenbach
1600-1606061
04.07.– 08.07.2016
Gladenbach
1600-1607041
12.09.– 16.09.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1609121
31.10.– 04.11.2016
Gladenbach
1600-1610311
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger
Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
PR-Grundqualifizierung
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
05.06.– 10.06.2016
Gladenbach
1600-1606051
19.06.– 24.06.2016
Gladenbach
1600-1606191
Personalratsmitglieder
nach HPVG, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
03.07.– 08.07.2016
Gladenbach
1600-1607031
28.08.– 02.09.2016
Gladenbach
1600-1608281
§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Dieses Seminar will beides vermitteln: grundlegendes Wissen und Handlungskompetenz. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen des Personalvertretungsrechts,
die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Frage, wie Sie an
Entscheidungen Ihrer Dienststelle mitwirken können. Darüber hinaus erfahren Sie, in
welchen Fällen Sie als Personalratsmitglied für die Personalratsarbeit freigestellt werden und wie Sie Ihre Ansprüche auf Schulung geltend machen.
04.09.– 09.09.2016
Gladenbach
1600-1609041
Seminargebühr
11.09.– 16.09.2016
Gladenbach
1600-1609111
25.09.– 30.09.2016
Gladenbach
1600-1609251
09.10.– 14.10.2016
Gladenbach
1600-1610091
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Allgemeine Aufgaben und Stellung des Personalrats
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen; Gesetze und Kommentare für die
Personalratstätigkeit
Aufbau und Grundlagen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG)
Geschäftsführung des Personalrats: Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift, Dienstbefreiung, Freistellung, Schulungsansprüche, Kosten der Personalratsarbeit
Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
Personalversammlung
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat, JAV
Überblick über allgemeine Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
06.11.– 11.11.2016
Gladenbach
1600-1611061
20.11.– 25.11.2016
Gladenbach
1600-1611201
04.12.– 09.12.2016
Gladenbach
1600-1612041
Als Personalratsmitglied werden Sie täglich mit den unterschiedlichsten Problemen
konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, benötigen Sie fundierte Kenntnisse des Hessischen Personalvertretungsgesetzes
(HPVG). Zudem müssen Sie Ihr Wissen in der Praxis anwenden.
Freistellung
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
35
PR-Grundqualifizierung
HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)
Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem
HPVG sind eine Voraussetzung erfolgreicher Personalratsarbeit. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für
die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten,
bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt.
Aufbauend auf dem Seminar „HPVG: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem
Seminar rechtliche und organisatorische Aspekte der Personalratsarbeit vertieft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Organisation der Personalratsarbeit
Beteiligung des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten
Beteiligung des Personalrats bei personellen Angelegenheiten
Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen
Angelegenheiten
Rechte, Aufgaben und Rolle des Personalrats bei Organisationsänderungen
und Privatisierungsabsichten
Erfolgreiche Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Personalrats
36
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.09.– 30.09.2016
Gladenbach
1600-1609252
06.11.– 11.11.2016
Gladenbach
1600-1611062
Personalratsmitglieder
nach HPVG, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„HPVG: Einstieg leicht
gemacht“
Freistellung
§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
PR-Grundqualifizierung
HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)
Auch die Kernbereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen
Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Diese sind häufig betriebsund privatwirtschaftlichen Ursprungs und werden unter Begleitung externer Berater
implementiert. Nicht selten werden Personalräte dabei ausgegrenzt oder mit unklarer
Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops oder Zirkeln beteiligt.
Die Anforderungen an die Personalratsarbeit verändern und erweitern sich. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten
reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Gefordert ist „Prozesskompetenz“: die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen,
Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und
Strategien und deren konkrete Umsetzung. Dies bedingt eine professionelle, effiziente
und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit sowie die bisweilen kreative
Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begleitung betrieblicher Veränderungsprozesse durch den Personalrat
Beteiligungsrechte und -möglichkeiten des Personalrats bei organisatorischen
und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Analyse, Zielfindung, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Personalratssitzungen effizient durchführen
Monatsgespräche und Verhandlungen zielorientiert und konstruktiv gestalten
Personalversammlungen und Beschäftigtenbeteiligung
Abschluss von Dienstvereinbarungen
Einigungsstellenverfahren; Verwaltungsgerichtsverfahren vom Beschluss zur
Durchführung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.12.– 09.12.2016
Gladenbach
1600-1612042 Personalratsmitglieder
nach HPVG, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der Seminare
„HPVG: Einstieg leicht
gemacht“ und „HPVG:
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“
Freistellung
§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
37
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen:
Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das
Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der
Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat
unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die
Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung
und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
38
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
27.06.– 01.07.2016
1500-1606272
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
05.09.– 09.09.2016
1500-1609052
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
PR-Grundqualifizierung
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation – Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen:
Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.06.– 01.07.2016
1500-1606273
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
Gemeinden
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das
Handeln des Personalrats. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der
Beschäftigten wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die
gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an
diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt
Ihnen damit Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
„Unsere Seminare sind aus der Praxis unserer Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit entwickelt worden.
Stressfrei und in einer lockeren Atmosphäre wollen wir euch mit viel Gruppenarbeit und Fallbeispielen anleiten,
wie eine erfolgreiche und arbeitnehmerorientierte Betriebsratsarbeit in eurem Betrieb umsetzbar ist.“
Bernd Rudolf
Referent von ver.di b+b
39
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar
weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen,
um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten
wirksam vertreten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
40
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.09.– 23.09.2016
1500-1609192
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
PR-Grundqualifizierung
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern:
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Fundierte Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts sind Voraussetzung für
erfolgreiche Personalratsarbeit in Jobcentern. Eine engagierte Interessenvertretung
verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen,
personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der
Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt.
Aufbauend auf dem Seminar „BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern:
Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar insbesondere die Beteiligungsrechte des Personalrats und die besonderen Aspekte der Personalratsarbeit vertieft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Möglichkeiten der Beteiligung des Personalrats (Mitbestimmung, Mitwirkung,
Initiativrecht, Dienstvereinbarung, Einigungsstelle)
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
Vertiefung der allgemeinen Aufgaben und der Überwachungsfunktion des
Personalrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.09.– 23.09.2016
1500-1609193
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
Gemeinden
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
41
Schwerbehindertenvertretung
Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung
Seminargebühr1
Thema
Termin
Ort
SBV-Grundseminar 2
29.02.– 02.03.16
12.– 14.09.2016
Steinbach
Steinbach
530 €
Schwerbehindertenvertretung – Aufgaben, Rechte, Pflichten
SBV-Aufbauseminar 1
Zusammenarbeit mit Versorgungsamt, IA, IFD, RV
04.– 06.04.2016
21.– 23.09.2016
Steinbach
Steinbach
530 €
SBV-Aufbauseminar 2
Externe Kooperationspartner: Agentur für Arbeit, Krankenversicherung, DGUV
06.– 08.06.2016
10.– 12.10.2016
Steinbach
Steinbach
530 €
SBV-Aufbauseminar 3 | Rechtssicheres Formulieren – Sozialgericht – Antragstellung
3 Tage, IV. Quartal
Frankfurt
550 €
Gut beraten! Beratungsgespräche der SBV für Menschen mit Behinderung
15.03.2016
Frankfurt
325 €
Die Versammlung schwerbehinderter Menschen. Leitung durch die SBV
12.05.2016
Frankfurt
325 €
Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
28.04.2016
06.10.2016
Frankfurt
Frankfurt
325 €
Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten | Vertiefungsseminar
21.– 22.11.2016
Frankfurt
480 €
1 Bei mehrtägigen Seminaren kommen die Kosten der Tagungsstätte hinzu.
2 Dieses Seminar steht auch Betriebs- und Personalratsmitgliedern offen. Die Aufbauseminare können in beliebiger Reihenfolge besucht werden; Voraussetzung ist nur der Besuch des Grundseminars.
42
Über die hier aufgeführten Seminare hinaus stehen auch unsere
Betriebsrats- und Personalrats-Grundseminare sowie Arbeits- und
Gesundheitsschutzseminare den Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen offen.
Wochenseminare des ver.di-Bildungszentrums Gladenbach:
Zusätzliche Seminare – auch als Inhouse-Schulung – bieten wir gern
auf Anfrage an.
Infos unter: www.verdi-gladenbach.de
Grundqualifizierungen SBV 1, 2, 3
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie
alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Betriebsverfassungsrecht. Welche
Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie
sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch
anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen
Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was
bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches
Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1601182
Mitglieder der JAV nach
BetrVG
07.03.– 11.03.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1603072
09.05.– 13.05.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1605094
05.12.– 09.12.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1612052
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft
Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
43
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
Erfolgreiches Engagement braucht solides Grundwissen. Deshalb bieten wir euch eine
mehrteilige Seminarreihe, in der ihr alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren
könnt. Mit euch im Mittelpunkt drehen sich diese Seminare rund ums Personalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz
wichtig – wie sind sie praktisch anzuwenden?
Mit praxisnahen Übungen wird euch dieses erste Seminar dabei helfen, im Alltag der
Dienststelle kompetent aufzutreten und zu handeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden u.a. folgende Fragen angesprochen: Wie bedeutsam ist es (für mich), Jugendliche
und Auszubildende zu vertreten? Mit welchem Selbstverständnis trete ich an, um diese
wichtige Aufgabe zu erfüllen? Wo finde ich Hilfe, wenn ich mal nicht weiter weiß?
Neben den vielen für eure Arbeit erforderlichen Inhalten lernt ihr in dieser Woche viele
andere an JAV-Arbeit interessierte Menschen kennen. Wir wünschen euch eine spannende, spaßige und ereignisreiche Woche.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wichtige Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit
Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
Die Spielregeln für die JAV-Arbeit (z.B. Geschäftsführung)
Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft
Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
44
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.07.– 22.07.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1607182
Mitglieder der JAV nach
HPVG
29.08.– 02.09.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1608292
10.10.– 14.10.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1610103
§ 56 Satz 1 i.V.m.
§ 40 Abs. 2 HPVG
05.12.– 09.12.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1612053
Seminargebühr
Freistellung
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
JAV-Grundqualifizierung
AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit
Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)
Erfolgreiches Engagement funktioniert nur mit solidem Wissen. Deshalb bieten wir
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine zweiteilige Basisqualifizierung, in der
sie alles über die Grundlagen der AV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt des ersten Seminars steht dabei das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu
verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Inhalte und Übungen dabei helfen, im betrieblichen Alltag kompetent und zielsicher zu handeln. Darüber hinaus wird auch geklärt,
was es bedeutet, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten und mit welchem Selbstverständnis diese Aufgabe effektiv erfüllt werden kann. Nicht zuletzt werden die Punkte
benannt, die AV-Mitglieder wissen und beachten müssen, um keine formalen Fehler
zu machen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
30.05.– 03.06.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1605302
Mitglieder der AV
Branche/Bereich
Telekommunikation
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die AV-Arbeit
Die Rolle der AV im Betrieb
Aufgaben, Rechte und Pflichten der AV
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Rechtshierarchie des Arbeitsrechts/Rechtspyramide
Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes, AV-relevante Regelungen
Interessenvertretung und die Mitbestimmung in einer geänderten
Ausbildungsorganisation
Rechtliche Grundlagen: Die Auszubildendenversammlung
45
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV in der Privatwirtschaft
alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung
und der Übernahme von Auszubildenden.
Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und
mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt
werden?
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen.
Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die
praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche
Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)/
Krankenpflegegesetz (KrPflG)
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG/KrPflG
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von
Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebsrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
46
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.02.– 19.02.2016
Mosbach
1600-1602152
Mitglieder der JAV nach
BetrVG
06.06.– 10.06.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1606062
14.11.– 18.11.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1611142
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die
praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis
zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis
eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie
können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG
Pflichten des Trägers der Ausbildung
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von
Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.02.– 19.02.2016
Mosbach
1663-1602152
Mitglieder der JAV aus
Krankenpflegeberufen
18.04.– 22.04.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1604182
04.07.– 08.07.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1607042
Gesundheitswesen, Sozialversicherung
19.09.– 23.09.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1609194
14.11.– 18.11.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1611141
Teilnahmevoraussetzungen
Branche/Bereich
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
47
JAV-Grundqualifizierung
AV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)
Nach dem Einführungsseminar „AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit“ folgen nun
alles Wesentliche zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die telekomspezifischen
Regelungen und Tarifverträge zu Fragen der Ausbildung.
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen
Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten?
Welche Pflichten stehen an? Und auf welche Weise können AV und Betriebsrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen,
wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Einführung in die relevanten Tarifverträge (TV 122 u.a.)
Anwendung des MTV Azb
Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes
Die konkrete Mitbestimmung der AV in Bezug auf Ausbildungspläne
Handlungsmöglichkeiten der AV zur Kontrolle und Verbesserung der Ausbildung
Konkrete Fallbearbeitung unter Anwendung der Gesetze und Tarifverträge
Exemplarische Vorbereitung und Durchführung einer Auszubildendenversammlung zum Thema „Ausbildung“
Konkrete Arbeitsplanung für die Umsetzung in die betriebliche Praxis
48
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
08.02.– 12.02.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1602082
Mitglieder der AV
Branche/Bereich
Telekommunikation
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des AV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare
„JAV-Praxis 1 und 2“ die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.
Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen
im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig,
die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den
Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und
ergebnisorientiert anzugehen.
Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf
dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und
zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikationsauftrag der JAV/AV
Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung
Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats
Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen
Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
01.02.– 05.02.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1602011
Mitglieder der JAV/AV,
insbesondere Vorsitzende
20.06.– 24.06.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1606202
14.11.– 18.11.2016
Gladenbach
1600-1611143
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 BetrVG bzw.
TV 122 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
49
JAV-Grundqualifizierung
AV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.03.– 11.03.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1603073
Mitglieder der AV, insbesondere AV-Vorsitzende
Dieses Seminar richtet sich an AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der AV-PraxisSeminare 1 und 2 die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.
Branche/Bereich
Die Kommunikation und Interaktion der AV steht im Mittelpunkt dieses Seminars.
Für die Mitglieder einer AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den anderen
Beteiligten strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen.
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf
dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, Präsentation und
zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikation der AV
Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung
Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
Einholung von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
Anträge an den Betriebsrat, Zuständigkeit des Betriebsrats
Vorbereitung und Präsentation von AV-Themen
Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden
50
Termin/Ort
Telekommunikation
Freistellung
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
Die nächsten regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
finden in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2016 statt. Dieses Seminar
richtet sich an Wahlvorstände für die JAV-Wahlen nach Betriebsverfassungsgesetz.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die Aufgabenstellung und Tätigkeit eines Wahlvorstands bei der
Durchführung einer JAV-Wahl
Grundbegriffe und Grundsätze der JAV-Wahlen
Wahlvorbereitende Maßnahmen
Wahlberechtigte, Stimmabgabe
Wahlschutz
Kosten der Wahl
Wahlnachbereitende Maßnahmen
Konstituierung der JAV
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
05.09.– 06.09.2016
1600-1609052
Naumburg bei Kassel
Seminargebühr: 480,00 €.
Hinzu kommen die Kosten
der Tagungsstätte, s.S. 203 ff.
Wahlvorstandsmitglieder
13.09.2016
1600-1609131
Kassel
Seminargebühr: 325,00 €.
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Freistellung
Branche/Bereich
alle
§ 63 Abs. 2 i.V.m.
§ 20 Abs. 3 BetrVG
14.09.2016
1600-1609141
Frankfurt am Main DGB-Haus
Seminargebühr: 325,00 €.
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur JAV-Wahl nach BetrVG:
www.verdi-bub.de/jav_wahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, die Wahlordnung und
Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf
häufig gestellte Fragen.
51
52
Das besondere Angebot
Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch
ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt
bekommen.
Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:
„Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“:
Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
(und weitere Beschäftigte)
„Interessenvertretung als Berufung“:
Weiterbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und
stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
„Qualifiziert mit.bestimmen“:
Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften,
Banken und Versicherungen
Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte
und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander
abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven
Lernprozess.
53
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Zertifizierte Weiterbildung
zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater
Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer
mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem
Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen
wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie
selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ...
Betriebliche Konfliktberaterin/
betrieblicher Konfliktberater
Zertifizierte Weiterbildung
in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
54
In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den
Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte
Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den
Konflikten gefunden wird.
Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung.
In den einzelnen Modulen
erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen
erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen
lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen.
Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden
können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit
Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts.
Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine
aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Modul 1
Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse
31.10.2016 –02.11.2016
Walsrode
2100-1610311
Modul 2
Kernkompetenzen für die Einzelberatung
16.01.2017 –19.01.2017
Walsrode
Modul 3
Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln
27.03.2017 – 30.03.2017
Walsrode
Modul 4
Abschlusskolloquium
Juni/Juli 2017
Hamburg
Reihe 2016/2017
N.N.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96
Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im
Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Regionalvertretung Hamburg
Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg
Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird,
es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden
der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich
unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit
als Personalrat.“
Ferdinand Badtke
Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau
55
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung
oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.
Interessenvertretung als Berufung
Seminarreihe mit Universitätszertifikat
Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Ein Kooperationsangebot von
Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:
als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen
auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
professionell verhandeln.
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk-
Das besonde
re
Angebot
tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
56
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
16.03.2016 – 18.03.2016
Walsrode
IV-1603161
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
22.06.2016 – 24.06.2016
Berlin (Wannsee)
IV-1606221
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
12.10.2016 – 14.10.2016
Saalfeld
IV-1610121
Wenn der Wind des Wandels weht ...
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
25.01.2017 –27.01.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1701251
Strategie, Taktikerin, Pokerface ...?
Professionell verhandeln
10.05.2017 – 12.05.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1705101
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der
Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und
mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25
[email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“
hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als
Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit
macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es
jedem nur empfehlen.“
Sabine Blauth
Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal
Ein Kooperationsangebot von:
57
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
b+b
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats,
seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Qualifiziert mit.bestimmen
Seminarreihen mit Universitätszertifikat
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
Die Seminarreihen
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser
Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit.
Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank,
um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
und um den Praxistransfer.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
58
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die
Bearbeitung der Modul-Aufgaben.
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Die Termine
Thema
Termin/Ort
Seminarnummer
Banken/Vers.
Kapitalges.
Ort
Modul A
Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank
01.02.2016 –03.02.2016
MB-1602011
MB-1602012
Hamburg
Modul B
Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse
25.04.2016 –27.04.2016
MB-1604251
MB-1604252
Berlin
Modul C
Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
05.09.2016 –07.09.2016
MB-1609051
MB-1609052
Berlin
Modul D
Workshop Praxistransfer
30.01.2017 –31.01.2017
MB-1701301
MB-1701302
Berlin
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Kosten
Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt
insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt
4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten
für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und
Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module;
eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich.
Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.
Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen
Catrin Krüger-Thiemann
Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück
Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen
Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich
empfehle daher die Teilnahme auch denen,
die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“
Ralf Neidhardt
Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse
Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung
59
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung
Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind
vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im
besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Im Seminar werden die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und
deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller
betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung
Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe
des Betriebs-/Personalrats
Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung
Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/
Personalrat
Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses
60
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.06.– 22.06.2016
1806-1606201
Donauwörth
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
Interessenvertretung ohne Interessenkonflikte ist kaum denkbar. Mit diesen sollte
souverän, sachlich und lösungsorientiert umgegangen werden. Wenn dies allerdings
arbeitgeberseitig nicht gewährleistet ist, stellt sich für den Betriebsrat die Frage: Wie
erreichen wir, dass der Arbeitgeber uns und unsere gesetzlich verbrieften Rechte
respektiert?
Welche rechtlichen Instrumente und Argumente stehen dem Betriebsrat hierbei zur
Verfügung? Wie lässt sich (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) ein verbindlicher, konflikt- und kompromissfähiger Umgangsstil entwickeln, der auf der Einhaltung fairer
Regeln beruht? Wie kommt der Betriebsrat vom Reagieren zum Agieren?
Das Seminar will die hierfür erforderliche Rechtssicherheit vermitteln und die Handlungskompetenzen des Betriebsrats stärken. Die dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen ergebnisorientierter Handlungsstrategien bzw.
konkreter Projektpläne erläutert. Grundzüge betrieblicher Argumentation und Verhandlungsführung werden eingeübt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.01.– 27.01.2016
Steinbach/Taunus
1600-1601251
Betriebsratsmitglieder
04.10.– 06.10.2016
1806-1610041
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wenn der Arbeitgeber Betriebsratsrechte nicht akzeptiert: Mögliche Motive und
angemessener Umgang damit
Interessen vertreten, Betriebsratsrechte richtig einfordern
Rechtliche (Sanktions-)Mittel und Wege der Durchsetzung
Sicherheit im Umgang mit Konflikten gewinnen: Chancen und Risiken richtig
einschätzen, zielorientierte Strategien entwickeln, Unterstützung organisieren
„Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ – Fairness – Respekt – Konfliktmanagement
Betriebsrats-Handlungsschritte mit der Belegschaft kommunizieren
Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Sanktionen
Erfolgreiche Praxisfälle, aktuelle Rechtsprechung
61
Betriebsverfassungsrecht
Klein, aber oho!
Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet als wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage die Basis für den Betriebsrat. Auch wenn der betriebliche Rahmen für Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten überschaubar ist, müssen
sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter
den besonderen Bedingungen anwenden und umsetzen können. Die persönliche
Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist besonders schwierig; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu.
Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen
Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie können
anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und sich für die besonderen Herausforderungen im kleinen Gremium fit machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist bei der Geschäftsführung im kleinen Gremium zu beachten?
Wie organisieren wir unsere Betriebsratsarbeit und teilen sie sinnvoll auf?
Welche Instrumente einer aktiven betrieblichen Informationspolitik können wir
wie anwenden?
Wer unterstützt uns wie? Wie organisieren wir uns ein Netzwerk?
Was motiviert uns in der Betriebsratsarbeit?
Wie wirken wir bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen
(§ 102 BetrVG) mit?
Fragen der praktischen Umsetzung und Fallbeispiele
62
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.05.– 04.05.2016
1900-1605022
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
aus ein- und dreiköpfigen
Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Dieses Spezialseminar
ersetzt nicht das Grundlagenseminar BR 1, dessen
Besuch vorausgesetzt wird!
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten
Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs.
Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für
Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in
der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im
Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung
von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden
Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung
Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung
Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.02.– 03.02.2016
1806-1602011
Bad Windsheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
63
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
24.10.– 26.10.2016
Steinbach/Taunus
1600-1610242
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen
im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.
Teilnahmevoraussetzungen
Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden
Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende
und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.
Freistellung
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch
alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt
umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.
Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder.
Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei
bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu
Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder
gesetzlich) und viele weitere mehr.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im
Betriebsrat
Bekanntmachung im Betrieb
Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
Mögliche Schritte zur Anpassung
64
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen
Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen
Nach oftmals langwierigen und nicht immer einfachen Verhandlungen können mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Eine
Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu überwachen.
Aber nicht nur für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist häufig nicht ganz klar, welche
betrieblichen Regelungen seit wann existieren. Doch wie soll dann die Einhaltung der
Betriebsvereinbarungen überwacht werden, wenn diese selbst, ihre Inhalte und Anlagen nicht bekannt bzw. klar sind? Liegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung schon
länger zurück, muss zudem überprüft werden, ob die Regelungen noch mit den geltenden Gesetzen, Tarifverträgen oder der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind. Falls
nicht, kann sich daraus die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung ergeben. Somit
könnten Ansprüche der Beschäftigten verloren gehen.
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Der Workshop bietet die Möglichkeit, die jeweiligen betrieblichen Regelungen, ihre
Inhalte, ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und mit den aktuellen betrieblichen Bedingungen zu überprüfen.
Themenüberblick:
Kennenlernen der jeweiligen betrieblichen Regelungen
Vorgehensweise bei der Kontrolle und Überprüfung auf Vereinbarkeit mit
höherrangigem Recht
Müssen Betriebsvereinbarungen möglicherweise nach- oder neu verhandelt
werden?
Strategie und weitere Arbeitsplanung zur Anpassung/Aktualisierung bestehender
Betriebsvereinbarungen
Welche Ressourcen werden benötigt – intern wie extern (Qualifizierung,
Sachverstand)?
Dieser Workshop wird nur betriebs-/unternehmensbezogen angeboten.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
65
Betriebsverfassungsrecht
Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten (§ 87 Abs. 1
Ziffer 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst. Sie erhalten in diesem Seminar die wichtigsten Antworten auf sämtliche Fragen rund um die
„schönste Zeit des Jahres“.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken?
Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht?
Wie verhält es sich mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs?
Kann man Urlaubsansprüche ansparen?
Kann der gesamte Urlaub „am Stück“ genommen werden?
Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt? Was ist mit dem Urlaubsgeld?
Wie funktioniert der Bildungsurlaub?
Was regeln Tarifverträge?
66
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.02.– 24.02.2016
1806-1602222
Aschaffenburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen
Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
14.03.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1603143
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert
und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit
des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich
beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)
Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH,
des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte
zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats
zur Geschäftsführung des Betriebsrats
zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
„ver.di b+ b versorgt uns Betriebsräte durch fachkompetente Referenten mit aktuellen Informationen.
Das Fachwissen und der Austausch mit anderen Betriebsräten aus dem Klinikbereich ermöglichen mir, auf
Augenhöhe mit der Geschäftsführung zu verhandeln. Zudem haben sich Netzwerke und Freundschaften
entwickelt. Dies alles macht uns zu starken, professionellen Betriebsräten.“
Annette Boldt
Betriebsratsvorsitzende, Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach
67
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
30.05.– 01.06.2016
Gladenbach
1600-1605303
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele
nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“
bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den
aktuellen Stand zu bringen.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und
personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller
Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert
und vertieft Ihre Kenntnisse.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats,
Tipps und Hinweise zur Veränderung
Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung,
Umgruppierung und Versetzung
Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren
Beteiligungsrechte bei der Personalplanung
Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
68
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.10.– 12.10.2016
Gladenbach
1600-1610104
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung
und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder
nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden.
Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf
diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung
Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle
Rechtsprechung
Informationsbeschaffung und Bewertung
Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen
Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
69
Betriebsverfassungsrecht
Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft schwierig.
Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und -gehaltslisten einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was mit den erhaltenen
Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars.
Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach
geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung aller relevanten Daten. Sie erfahren, wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb
angemessen zu begegnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Klärung der rechtlichen Grundlagen
Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG
Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten
gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG
Erhebung und Auswertung der Daten (MS Excel)
Aspekte des Datenschutzes
Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats
Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit
70
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
31.10.– 02.11.2016
Gladenbach
1600-1610312
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Grundkenntnisse in
MS-Office (vorzugsweise
Excel)
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion.
Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die
tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie
automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied.
In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es
sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15
Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben,
um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen.
Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden,
fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.03.2016
1806-1603021
Nürnberg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Betriebsratsmitglieder,
Ersatzmitglieder
14.11.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
alle
1600-1611144
Branche/Bereich
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das
Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt:
Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht?
§§ 25 und 15 BetrVG
Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der
Betriebsratsarbeit gehalten werden?
Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten,
Protokoll- und Akteneinsicht
Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die
Protokolle einsehen?
Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder
an der Betriebsratsarbeit
71
Betriebsverfassungsrecht
Haftung auch als Betriebsrat?
Termin/Ort
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung 07.11.2016
Frankfurt am Main des BGH
DGB-Haus
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1600-1611072
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im
Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats.
Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese
dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz
verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen?
Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von
Beispielen anschaulich dargestellt.
Besuch des BR-Grundseminars
Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in
seiner täglichen Praxis zu behaupten.
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen,
Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen
Rechtliche Stellung des Betriebsrats
Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht
gem. §§ 79, 120 BetrVG
Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder
Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten
Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
(BAG, BGH)
72
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
Betriebsverfassungsrecht
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen,
in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als
„Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können?
Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte
Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen
Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit.
Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und
bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der
Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht
behandelt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 20.04.2016
Gladenbach
1600-1604182
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Gerne bieten wir Ihnen
dieses Seminar speziell für
Ihr Gremium an!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
Definition: Tendenzträger/-in
Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
Personelle Angelegenheiten
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen
Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben
73
Betriebsverfassungsrecht
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.07.– 13.07.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
1600-1607112
Betriebsratsmitglieder
Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen
Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss
beteiligt werden?
15.11.– 17.11.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
1600-1611151
Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei
personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung
wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten
Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht
Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle
Rechtsprechung
Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten
Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen
AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags
Ziele und Strategien des Betriebsrats
74
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen
Gremienarbeit
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Interessenvertretungen ihre Arbeit auch
in Ausschüssen oder durch Arbeitsgruppen organisieren können. Durch die Vielfalt
der zu lösenden Aufgaben wächst die praktische Notwendigkeit, alle Möglichkeiten
der Arbeit von Interessenvertretungen zu nutzen.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Bedingungen und die praktischen Möglichkeiten der Interessenvertretung unter Nutzung von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und
anderen Arbeitsformen erörtert und geprüft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit von Ausschüssen nach BetrVG
Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses (§ 27 BetrVG)
Weitere Ausschüsse des Betriebsrats (§ 28 Abs. 1 BetrVG)
Gemeinsam vom Arbeitgeber und Betriebsrat zu besetzende Ausschüsse
(§ 28 Abs. 2 BetrVG)
Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Übertragung von Aufgaben auf
Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG)
Weitere nach § 3 BetrVG zu bildende Gremien
Methoden der teamorientierten Arbeitsorganisation in Ausschüssen und
Arbeitsgruppen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.02.– 17.02.2016
1806-1602151
Bad Windsheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
aus ausschussfähigen
Betrieben, Mitglieder von
Gesamt- und Konzernbetriebsräten, Mitglieder
von JAV-Ausschüssen
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
75
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir
werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer
Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte
des Betriebsrats auslösen können.
Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach
dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit
einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen
Folgen für die Belegschaft
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
Interessenausgleich/Sozialplan
Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen
Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung
Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden.
76
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.03.– 09.03.2016
1806-1603072
Bad Windsheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.05.– 04.05.2016
1900-1605021
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Zielgruppe
Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden.
Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden
oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich.
alle
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt.
Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
Konstituierung und Entsendung
Abstimmungen und Beschlüsse
Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben
Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen
Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen
Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
810,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
77
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Termin/Ort
02.11.– 04.11.2016
1900-1611021
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Gesamtbetriebsratsmitglieder
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im
Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und
Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die
Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an eindeutig.
Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. Den Satz „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar
auch jeder Betriebsrat – gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter
vor. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig,
da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss.
07.11.– 09.11.2016
1400-1611071
Hamm
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
alle
In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeberund Arbeitnehmerseite gibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten
Gremienaufbau und Zusammenarbeit
BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und
Arbeitspolitik
Arbeiten in Projekten
Informationswege in Unternehmen
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
78
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Branche/Bereich
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
810,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Organisation der Arbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
13.06.– 15.06.2016
Steinbach/Taunus
1600-1606132
Mitglieder von Konzernbetriebsräten
Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern
nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in
denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein
Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine
Befugnisse?
Branche/Bereich
Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die
Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit
(innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt.
Freistellung
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG
Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats
Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung
im Konzerbetriebsrat und zwischen den Gremien
Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin
geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei?
Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung,
Ausschüsse des Konzernbetriebsrats
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat
Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats
Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden.
79
Betriebsverfassungsrecht
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen
in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden.
Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung
eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende
Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen?
Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die
Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des
Unternehmens gegenüber dem EBR.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht
Definition: Europäischer Betriebsrat
Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen
Betriebsrats
EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess
Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats
Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen
Interessenvertretungen (z.B. örtliche Betriebsräte)
Erforderliche Ressourcen des EBR
Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften
80
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.04.– 27.04.2016
Steinbach/Taunus
1600-1604252
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die
gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut
machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Bemerkung
Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen
(getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem
Wahlverfahren) auf Anfrage
als Inhouse-Schulung an,
gerne auch auf Englisch.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das
vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem
vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie
dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne.
www.verdi-bub.de/brwahl
Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl,
z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
81
Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
13.01.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1601131
Wahlvorstandsmitglieder
Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen
beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und
Formvorschriften abhängig.
15.01.2016
Gladenbach
1600-1601151
§ 21 Abs. 2 HPVG
18.01.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1601183
Seminargebühr
21.01.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1601211
25.01.2016
Fulda
1600-1601252
27.01.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1601271
28.01.2016
Wiesbaden
1600-1601281
03.02.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1602031
04.02.2016
Gladenbach
1600-1602041
10.02.2016
Fulda
1600-1602101
11.02.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1602111
15.02.2016
Wiesbaden
1600-1602153
17.02.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1602171
22.02.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1602222
In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes
und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach HPVG:
www.verdi-bub.de/hpvg_wahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und
Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf
häufig gestellte Fragen.
Freistellung
Weitere Termine finden Sie auf der
nächsten Seite.
82
290,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.02.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1602251
Wahlvorstandsmitglieder
Weitere Termine …
01.03.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1603011
03.03.2016
Gladenbach
1600-1603031
07.03.2016
Wiesbaden
1600-1603075
09.03.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1603092
10.03.2016
Fulda
1600-1603101
14.03.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1603144
15.03.2016
Naumburg bei Kassel
1600-1603151
05.04.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1604051
Freistellung
§ 21 Abs. 2 HPVG
Seminargebühr
290,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
83
Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen
beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und
Formvorschriften abhängig.
In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes
und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach BPersVG:
www.verdi-bub.de/bpersvg_wahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und
Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf
häufig gestellte Fragen.
84
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.01.2016
Koblenz
1500-1601121
Wahlvorstandsmitglieder
14.01.2016
Mainz; für Jobcenter
1500-1601141
Freistellung
21.01.2016
Landstuhl
1500-1601211
28.01.2016
Mainz
1500-1601281
§ 24 Abs. 2 BPersVG
Seminargebühr
260,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkung
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b RheinlandPfalz/Saar
Personalvertretungsrecht
HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend
interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich
über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden
Themenbereichen dar:
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
14.07.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1607141
Personalratsmitglieder
01.12.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1612011
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 40 Abs. 2 HPVG
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Informations-/Unterrichtungsrechte des Personalrats
Geschäftsführung des Personalrats
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag, Dienstrecht, einschlägige Gesetze)
Dienststellenbegriff
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
85
Personalvertretungsrecht
BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend
interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich
über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden
Themenbereichen dar: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/
Unterrichtungsrechte des Personalrats, Geschäftsführung des Personalrats sowie
personelle Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag,
Dienstrecht, einschlägige Gesetze).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsprechung
zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Personalrats
zur Geschäftsführung des Personalrats
zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
zum Dienststellenbegriff
Termin/Ort
Sem.-Nr.
08.11.2016
1500-1611081
Mainz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
„Die unterschiedlichen Erwartungen und Rollenanforderungen an freigestellte Personalrats- und
Betriebsratsvorsitzende sind vielfältig und wollen in jeder Hinsicht kompetent erfüllt werden. Das
Seminarprogramm von ver.di b+ b unterstützt mich dabei in allen Anforderungsbereichen sehr.
Es ist für mich ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Interessenvertretung.“
Susanne Theilig
Personalratsvorsitzende, Main-Taunus-Kreis
86
Personalvertretungsrecht
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen
im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Termin/Ort
18.05.– 20.05.2016
2100-1605182
Bielefeld-Sennestadt
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Personalratsmitglieder
Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es
existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch
interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private
Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und
jede bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten
bearbeitet werden müssen.
23.11.– 25.11.2016
Mosbach
Besuch des PR-Grundseminars
Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der
Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen
die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter
Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Sem.-Nr.
1600-1611231
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen
und Beteiligungsrechte der Personalräte
Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten
Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB
(Betriebsübergang)
Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen
87
Personalvertretungsrecht
Interkommunale Zusammenarbeit
Termin/Ort
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 10.10.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam
betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur
einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe
hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung.
Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte
über die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten nicht geklärt.
Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für
die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt
die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte der Personalräte
sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht? Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur Privatisierung
bedeuten?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und
Gemeinschaftsarbeit
Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit
Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten
Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten
(z.B. aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen)
Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis
88
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1600-1610106
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
Gemeinden
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit 09.03.– 11.03.2016 1500-1603091 Personalratsmitglieder
Berlin-Wannsee
und Durchsetzung
Kooperationsseminar mit
Teilnahmever.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
voraussetzungen
Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestim- 04.07.– 06.07.2016 1500-1607041 Besuch des PR-GrundMosbach
seminars
mung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeits- Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
bedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle.
Freistellung
Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument
effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau,
mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken
und Abgrenzung
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung
Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder
des Hauptpersonalrats
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht
89
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
21.09.– 23.09.2016
1500-1609211
Berlin-Wannsee
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Personalratsmitglieder
Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte
allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats.
21.11.– 23.11.2016
1500-1611212
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Besuch des PR-Grundseminars
Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt.
Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung
von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im
Personalrat
Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb
Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte
Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen –
wann und welcher Form?
90
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Personalvertretungsrecht
Einstellungen erfolgreich mitgestalten
Termin/Ort
Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahl- 21.11.– 23.11.2016
Steinbach/Taunus
verfahren
Nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz kann der Personalrat bei Auswahlverfahren oder Aufnahmetests von Bewerbern einen Vertreter in das jeweilige Auswahlgremium entsenden. Das Personalratsmitglied im Gremium trifft dann gemeinsam mit den Personalverantwortlichen eine Entscheidung über die Auswahl der
Bewerber. Ziel ist, die besten Mitarbeiter/-innen für die Dienststelle zu finden. Dazu
reicht Menschenkenntnis allein nicht aus.
Neben der Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Kenntnisse in Kommunikation und Personalbeurteilung unverzichtbar. Vom Anforderungsprofil bis zur
Eingliederung werden in diesem Seminar die notwendigen Kenntnisse vermittelt.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1600-1611214
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 18 HGlG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen bei der Auswahl und Einstellung
von Beschäftigten
Verfahren der Stellenbesetzung/der Stellenausschreibung nach dem HPVG und
Beteiligungsrechte des Personalrats
Prozesse, Verfahren und Methoden der Personalauswahl
Zustandekommen und Inhalte von allgemeinen Anforderungsprofilen,
Funktionsvorbehalten und Merkmalen der Bewerber/-innen
Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs im
Personalrat und mit der Dienststelle
Das Auswahlgespräch im öffentlichen Dienst: Inhalte, Ablauf, Auswertung und
Dokumentation der Ergebnisse
Auswahlentscheidung im Gremium zur Personalauswahl
Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
91
Personalvertretungsrecht
Personalplanung im öffentlichen Dienst
Entscheidungen in der Personalplanung haben Auswirkungen auf Arbeitsplätze,
Qualifikation und Einkommen der Arbeitnehmer/-innen. Das Seminar fasst die
wesentlichen Informations-, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zusammen,
die der Interessenvertretung bei der Personalplanung und bei einer Veränderung
der Arbeitsabläufe zustehen. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird erarbeitet,
wie der Personalrat seine Rolle wahrnehmen und seine Rechte durchsetzen kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Beteiligung des Personalrats an der Personalplanung
Die verschiedenen Bereiche der Personalplanung
Informations- und Beratungsrechte gemäß § 78 Abs. 3 BPersVG (analog LPersVG)
Personalentwicklung durch Mitarbeitergespräche und Beurteilungen
Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 9, 76 Abs. 2
Nr. 2 und 3 BPersVG (analog LPersVG)
Möglichkeiten der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Personalplanung durch
Dienstvereinbarungen
Bedarfe und Bedarfsanalysen gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 6 und 7, 76 Abs. 2
Nr. 1 und 6 BPersVG (analog LPersVG)
92
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.10.2016
1500-1610251
Mainz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeitsorganisation
Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung
Für Betriebs- bzw. Personalräte und Mitarbeitervertretungen bewährt es sich, mindestens einmal im Jahr eine extern begleitete Arbeitsklausur mit dem gesamten Gremium durchzuführen. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sach- und
Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme der
Gremienarbeit vorzunehmen, Rahmenziele zu entwickeln und Schwerpunkte zu identifizieren, die Bearbeitung der Schwerpunktaufgaben (neu) zu strukturieren, Fragen der
Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie um konkrete Vereinbarungen
über die weitere Arbeit zu treffen. Dies ist insbesondere für neu gewählte und neu
zusammengesetzte Gremien von großer Bedeutung. Die Klausur kann aber auch
genutzt werden, um noch einmal speziell vor Wahlen Bilanz der Interessenvertretungsarbeit der letzten vier Jahre zu ziehen.
Die Begleitung dieses Prozesses durch eine/-n Externe/-n ermöglicht neben der inhaltlichen Bearbeitung die Auseinandersetzung mit eingefahrenen Arbeitsweisen und
Ritualen. Es werden Instrumente und Methoden vorgestellt, die für die alltägliche
Interessenvertretungspraxis hilfreich sind.
Zielgruppe
Betriebsrats-/Personalrats-/
Mitarbeitervertretungsgremien
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Bemerkungen
Eine Durchführung ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Den Zeitpunkt der Klausur bestimmen Sie. Empfehlenswert ist ein Umfang von mindestens zwei vollen Tagen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Nach
einem Beratungsgespräch machen wir Ihnen ein Angebot.
„ver.di b+ b erstellt für jedes noch so schwierige Thema ein passgenaues Seminar.
Wissen ist Macht, und ohne dieses Wissen funktioniert erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit nicht.“
Stefan Röhrhoff
Gewerkschaftssekretär, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Hessen
93
Arbeitsorganisation
Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse
Die Zusammenarbeit in großen Gremien, wie z.B. in Gesamt- oder Konzernbetriebsräten (GBR/KBR), stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Im Vergleich zu
örtlichen Gremien muss ein GBR/KBR bei nur wenigen Treffen im Jahr in seinen Sitzungen eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten bewältigen und daher besonders
effizient und effektiv arbeiten.
Eine zwei- bis dreitägige Arbeitsklausur, die beispielsweise an eine reguläre Sitzung
angehängt werden kann, bringt viele Vorteile. Sie können aus der Fülle der wichtigen
Aufgaben Ihre Schwerpunktthemen identifizieren und konzentriert daran arbeiten.
Sie diskutieren Ihre Ziele, Ihre Strategie und erstellen einen Maßnahmenplan, an den
in der Folgesitzung angeknüpft werden kann.
Unser erfahrenes Trainerteam wendet Methoden an, die auch in großen Interessenvertretungsgremien auf konzentrierte Diskussion und Beteiligung der Sitzungsteilnehmer/-innen setzen und damit die Zusammenarbeit in großen Gruppen lebendiger
und wirkungsvoller machen. In Folgesitzungen können Sie selbst diese Gestaltungselemente anwenden und so die Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Gremienmitglieder anregen und fördern.
Zeitpunkt und Ort der Klausur bestimmen Sie. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Wir klären mit Ihnen die inhaltliche Planung Ihrer Klausur und
machen Ihnen ein Angebot.
Hier finden Sie Ihr regionales Beratungsteam:
www.verdi-bub.de/bildungsberatung/beratungsteam
94
Zielgruppe
Gesamt-/Konzernbetriebsratsgremien, sonstige
große Gremien
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Arbeitsorganisation
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
Sie kennen das: Die Geschäftsleitung „richtet sich neu aus“. Sei es, dass sie beabsichtigt,
umzustrukturieren, Arbeitsbereiche zu verlagern, zu fusionieren oder neue Märkte zu
erschließen. Hier sind Sie als gesetzliche Interessenvertretung gefragt, die Strategien
zu durchschauen, die Folgen für die Beschäftigten zu erkennen und sich aktiv in den
Prozess einzumischen.
Außerdem wollen Sie Ihre eigenen Projekte im Unternehmen vorantreiben. Was
können Sie tun, damit Sie nicht im Tagesgeschäft untergehen? Wie erkennen Sie,
was realistisch ist? Welche Bündnisse können Sie schließen? Last but not least:
Wie führen Sie die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung?
Das Seminar vermittelt Instrumente und Vorgehensweisen, um eine Geschäftssituation unter strategischen Aspekten zu analysieren und die Position als Gremium zu
reflektieren, um Strategien zu bewerten (Folgenabschätzung) und eigene Strategien
zu entwickeln, das heißt, Ziele zu erarbeiten sowie Interessen und Vorgehensweisen
auszutarieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die eigene strategische Situation analysieren
Als gesetzliche Interessenvertretung Ziele vereinbaren und sich positionieren
Szenarien für das eigene Handeln entwickeln – Kennenlernen der Szenariotechnik
Strategische und taktische Optionen auf dem Weg zur Zielerreichung
Eine abgestimmte strategische Orientierung entwickeln: Methoden und Instrumente der Strategie
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.11.– 23.11.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1611215
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten sowie
wichtiger Ausschüsse und
Verhandlungsbeauftragte,
GBR-/KBR-/HPR-Mitglieder,
Arbeitnehmervertreter/
-innen in Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
95
Arbeitsorganisation
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten
„Sprecher/-innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung
und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der
rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von
Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun, was
nicht?
Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht?
Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer
Stellvertreter/-innen
Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium
Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
Kommunikation im Gremium
96
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 15.04.2016
Gladenbach
1600-1604112
14.11.– 18.11.2016
Hohenroda
1600-1611145
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.100,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsorganisation
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe
gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums
ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder.
Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche
Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am
besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine
Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird,
damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium
Konfliktvermeidung und -bewältigung
Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums
Die Informationsrechte
Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung
und Beschäftigten
Arbeitsorganisation und Zeitplanung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.09.– 28.09.2016
1806-1609261
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
97
Arbeitsorganisation
Der Alltag – ein Spagat
Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion
Abteilung oder Betriebs-/Personalrat? Team oder Ausschuss? Interessenvertretung
oder Job? Sie haben viele Aufgaben zu bewältigen und müssen diese als nicht freigestelltes Mitglied mit Ihrem Job in Einklang bringen. Eine scheinbar unlösbare Herausforderung.
Das Gesetz gibt Ihrer gesetzlichen Funktion Vorrang. Die betriebliche Wirklichkeit ist
vielschichtiger: Arbeitsdruck belastet, das Verständnis der Kolleginnen und Kollegen
für Ihre Abwesenheit „in Sachen Interessenvertretung“ schmilzt, der Chef „vergisst“
gerne, dass Sie zur Sitzung müssen – kurzum: Sie müssen erklären, rechtfertigen, um
Verständnis werben. Gleichzeitig wollen Sie in der Funktion und im Job gute Arbeit
leisten.
Neben der formalen Seite geht es um praktische Probleme und Konflikte, um persönliche Ansprüche und um arbeitsorganisatorisches Handwerkszeug. Am Ende werden
Sie mehr Kompetenz im Umgang mit Ihrer Situation gewonnen haben, einschließlich
der Erkenntnis der Grenzen des Machbaren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Der rechtliche Rahmen: Vorrang der Funktion, Freistellungen
Probleme/Konflikte und ihre Folgen
Wie viel Zeit kann, will, muss ich für die Betriebs-/Personalratsarbeit aufwenden?
Formale Regelungsmöglichkeiten
Konflikte aufgreifen, persönlich stimmige und rechtlich vertretbare Lösungen
finden
Anregungen für gute Arbeitsorganisation: Instrumente der Arbeits- und Zeitplanung
98
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.03.– 04.03.2016
2100-1603021
Boltenhagen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Betriebs-/Personalratsmitglieder ohne Freistellung
07.09.– 09.09.2016
KE-1609071
Walsrode
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Büro Berlin
alle
Branche/Bereich
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Arbeitsorganisation
Das haben wir ja super hinbekommen!
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich
umsetzen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.03.– 23.03.2016
1900-1603211
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
Aufgaben für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit zu finden ist kein Problem. Der Alltag
produziert sie laufend. Und in den „allgemeinen Aufgaben“, wie sie im Betriebs- bzw.
Personalvertretungsgesetz beschrieben sind, findet sich ein bunter Strauß von Handlungsfeldern. Schwieriger wird es schon, diese erfolgreich aufzugreifen und im Interesse der Beschäftigten durch- und umzusetzen.
alle
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die konkret aus dem gesetzlich
definierten Auftrag abzuleitenden Aufgaben und Handlungsfelder des Betriebs-/Personalrats sowie über die aktuelle Rechtsprechung. Sie erfahren, wann und wie Sie als
gesetzliche Interessenvertretung die Beschäftigten einbeziehen können. Und wir stellen
Ihnen Instrumente und Grundlagen für beteiligungsorientierte Durchsetzungs- und
Konfliktstrategien vor.
Freistellung
Sie haben im Seminar die Möglichkeit, ein Thema aus Ihrem Betrieb/Ihrer Dienststelle
exemplarisch zu bearbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Allgemeine Aufgaben praktisch angehen
Überblick: Praxis, Rechte und Rechtsprechung
Informationsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen/Kollegen in Betrieb und
Dienststelle
Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit
Instrumente der aktiven Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
99
Arbeitsorganisation
Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten
Wie kommt der Betriebsrat an Informationen?
Über aussagekräftige und ausreichende Informationen zu verfügen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine effektive Arbeit der Interessenvertretung. Der Betriebsrat wird ständig von Informationen überflutet.
Wie aber kann er die für seine Arbeit nützlichen Informationen, Daten und Fakten
bekommen und bewerten? Wie kann er die Informationen für seine Arbeit verwerten?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Informationspflicht des Arbeitgebers – Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten
des Betriebsrats
Die rechtlichen Grundlagen der Informationsarbeit des Betriebsrats
Informationsbeschaffung und -auswahl
Analyse von Daten und Fakten
Strategien einer aktiven Informationsarbeit
100
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.09.– 07.09.2016
1806-1609053
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsorganisation
Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten!
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.04.– 27.04.2016
Gladenbach
1600-1604254
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Betriebs-/Personalratssitzungen sind formal die wichtigste Ebene der Interessenvertretungsarbeit. In den Sitzungen finden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse statt, die zum einen die Arbeit der Interessenvertretung dokumentieren, zum
anderen aber auch die Grundlage für die rechtswirksame Verfolgung der Ziele des
Betriebs-/Personalrats bilden. Sie sind somit ein wichtiges Instrument zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Interessenvertretung.
Branche/Bereich
Das Seminar richtet sich an alle, die sich mit der Gestaltung und Durchführung von
Betriebs-/Personalratssitzungen praktisch befassen. Es stellt kompakt die rechtlichen
Grundlagen und formalen Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung
der Sitzungen und an eine einwandfreie Beschlussfassung dar. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen für die Gestaltung der Sitzungen gegeben und praktisch
erprobt.
Seminargebühr
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Einladung, Tagesordnung und
ordnungsgemäße Beschlussfassung
Anforderungen an Kommunikation und Kooperation im Rahmen der Sitzung
Die Sitzungsleitung und weitere Aufgaben im Rahmen der Betriebs-/Personalratssitzung
Methoden der Sitzungsgestaltung
Aufbau und Ablauf der Sitzung
Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Betriebs-/Personalrat
101
Arbeitsorganisation
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete
Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
102
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.02.– 02.03.2016
Dietenhofen
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Bayern
1806-1602291
02.05.– 04.05.2016
Mosbach
1600-1605021
Schriftführer/-innen und
Vorsitzende des Betriebs-/
Personalrats oder der JAV/
MAV
04.10.– 06.10.2016
Gladenbach
1600-1610043
Branche/Bereich
02.11.– 04.11.2016
1900-1611022
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsorganisation
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Termin/Ort
Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr
durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit
und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut
vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position
des Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich
stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung
und Einladung
Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der
Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
Sem.-Nr.
27.06.– 29.06.2016
1806-1606271
Gunzenhausen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
„ver.di b+ b: Immer am Puls der Zeit. Für mich als Betriebsrats- und
Aufsichtsratsmitglied die Nr. 1 bei der Wahl der Fortbildung!“
Eddy Röse
Stellv. Betriebsratsvorsitzender Kreiskrankenhaus Frankenberg gGmbH
103
Arbeitsorganisation
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden.
Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich
durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung
innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung
und Einladung
Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des
Arbeitgebers auf der Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
104
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.09.– 21.09.2016
1500-1609195
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsorganisation
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.07.– 07.07.2016
Mosbach
1600-1607061
Sekretariatsmitarbeiter/
-innen von Betriebs-/
Personalräten
Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der
Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen
Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesentliches verrinnt in den Mühlen des Alltags.
Branche/Bereich
Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte
Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar
bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Eine effiziente Organisation ist der
Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen
zu können.
Seminargebühr
Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-MailFlut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu
sorgen.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
alle
Freistellung
§ 40 BetrVG
580,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Nach dem Seminar können Sie
Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten
Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben
einfache und flexible Ablagesysteme einrichten
mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben.
Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren
Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan
mit konkreten Handlungsschritten.
105
Kommunikation und Zusammenarbeit
Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Basisseminar zur Kommunikation
Sich nach allen Seiten wirkungsvoll verhalten zu können, ist für Interessenvertretungsmitglieder enorm wichtig. Sie müssen unterschiedliche Anforderungen bewältigen:
sich auf andere Menschen einstellen, eine gute Beziehung aufbauen, mit Konflikten
umgehen usw.
Vier für die Interessenvertretungsarbeit wesentliche Situationen bilden den Kern des
Seminars: im Gremium kooperieren, Beschäftigte beraten, mit dem Arbeitgeber verhandeln, Öffentlichkeit gegenüber den Beschäftigten herstellen. Für jeden Anlass
erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Techniken der Rhetorik und Kommunikation, die
Sie individuell trainieren können.
Folgende Techniken spielen u.a. eine Rolle: Fragetechnik, Umgang mit Konflikten,
Kommunikationsstile, Feedback geben und nehmen, Argumentationstechniken,
sach- und lösungsorientiertes Verhandeln, Techniken der Gesprächsführung, Einwandbehandlung, freies und strukturiertes Reden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kooperieren: Ein solidarisches Miteinander und einen guten Umgangsstil entwickeln
Beraten: Gespräche führen, dabei die Interessen herausarbeiten und gemeinsam
bestmögliche Lösungen finden
Verhandeln: Eine konstruktive Konfliktbeziehung zum Arbeitgeber aufbauen, um
dauerhaft die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen
Öffentlichkeit herstellen: Eine gezielte und systematische Selbstdarstellung der
Interessenvertretung in der Betriebsöffentlichkeit entwickeln
106
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 22.04.2016
Steinbach/Taunus
1600-1604186
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.05.– 11.05.2016
Bad Soden-Salmünster
Teil 1
1600-1605096
Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter den aktuellen
Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie schwierige Entscheidungsund Gesprächssituationen meistern. Der Umgang mit den Erwartungen der Beschäftigten, Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und
das Führen eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen Handelns sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen,
Menschen zu beteiligen und zu gewinnen.
19.09.– 21.09.2016
Bad Soden-Salmünster
Teil 2
1600-1609193
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten sowie wichtiger Ausschüsse
Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu überprüfen und
Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich begrenzten Prozess mit klar definierter Zielsetzung geht es um die Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozialen
und methodischen Kompetenz als Führungsperson.
Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt
ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und reflektiert wird.
Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein:
Das Bewusstsein persönlicher Stärken und Schwächen. Fokussiert wird auf die
Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die Rolle als
Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und besser auszufüllen
Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und Krisensituationen im
Arbeitszusammenhang
Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende Verhaltensmuster in der
Kommunikation bei sich und anderen zu erkennen und bei sich zu korrigieren
bzw. anderen Hinweise zu geben, wie diese Muster verändert werden könnten,
um besser zusammenzuarbeiten
Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge
und deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als
Vorsitzende/-r
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
810,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Die o.g. Seminargebühr
bezieht sich jeweils auf
einen Coaching-Workshop.
Beide Workshops sind nur
gemeinsam buchbar.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
107
Kommunikation und Zusammenarbeit
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten
Coaching ist eine prozessorientierte Beratung für Personen in Managementfunktionen.
Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Klärung und Bewältigung der Anforderungen
an die Funktion/Tätigkeit als Betriebs-/Personalratsmitglied sowie das eigene Rollenverständnis. Die Anliegen der Teilnehmerinnen werden in der Gruppe bearbeitet. Es
wird praxisnah und prozessorientiert gearbeitet.
Themen des Coachings könnten u.a. sein: der eigene Führungs- und Leitungsstil (ohne
Personalverantwortung zu haben), Reflexion beruflicher Strukturen und Prozesse, Konfliktmoderation, zielorientierte Verhandlungsführung, Gestaltung von Entscheidungsprozessen. Ziel ist eine Erhöhung der Professionalität.
Das Coaching findet in drei Blöcken (zweimal zwei Tage, einmal ein Tag) statt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.11.– 25.11.2016
1500-1611241
Mainz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Weibliche Betriebs-/Personalratsvorsitzende, freigestellte weibl. Betriebs-/
Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.350,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Die genannte Seminargebühr bezieht sich auf
alle drei Coaching-Blöcke
insgesamt.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
108
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar
Verhandlungen sind alltäglich, gerade in der Interessenvertretung. Doch wie funktionieren sie, und wie gehen sie aus? Wer verlässt als Sieger, wer als Verlierer den
Verhandlungstisch? Doch geht es statt um Sieg oder Niederlage nicht vielmehr darum,
dass alle zufrieden sind und eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird
– z.B. in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung?
Inhalte des Seminars sind die Fragestellungen, die Sie aus Ihrem Alltag mitbringen: Sie
möchten bei schwierigen Situationen neue Lösungsansätze für Verhandlungen erkunden.
In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Kommunikation und Verhandlungsführung kennen und üben deren Anwendung an ausgewählten Beispielen Ihrer
beruflichen Tätigkeit. Die Fortbildung gibt Ihnen das nötige Handwerkszeug für eine
zielgerichtete Gesprächsführung und ermöglicht Ihnen, Verhandlungen sachgerecht
und erfolgreich zu führen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kennenlernen, ausprobieren und reflektieren von wichtigen Haltungen und
Verhaltensweisen in schwierigen Situationen der Interessenvertretungsarbeit
Erweiterung der persönlichen Kompetenz bei der Verhandlungsführung
Miteinander reden – Grundlagen der Kommunikation
Analyse schwieriger Kommunikationssituationen im Betrieb/in der Dienststelle
Sachgerecht verhandeln mit dem „Harvard-Konzept“
Verhandlungsvorbereitung, -durchführung und -analyse an konkreten
betrieblichen Beispielen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.06.– 24.06.2016
Hohenroda
1600-1606206
Vorsitzende und
Stellvertreter/-innen von
Betriebs-/Personalräten
bzw. Mitarbeitervertretungen sowie wichtiger
Ausschüsse, Verhandlungsbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
1.040,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
109
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mediation und Interessenvertretung
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
Mediation ist eine Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, mit deren Hilfe Konflikte unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten zur Sprache gebracht, geklärt und
möglicherweise beigelegt werden. Den Abschluss bilden verbindliche Absprachen
und Vereinbarungen. 85 Prozent der Mediationen gelingen. Sie gelten auch als
Alternative zu Einigungsstellenverfahren oder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Offenlegung und Berücksichtigung von Interessen, Gefühlen und Werthaltungen,
die den Konflikt beeinflussen, das Ausloten von Verhandlungsspielräumen und die
gemeinsame Suche nach neuen Lösungen kennzeichnen den Mediationsprozess. Ziel
ist eine Problemlösung, der alle Beteiligten zustimmen können.
Dieses Seminar zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Mediation in Betrieb und Dienststelle. Denn u.a. die gesetzlichen Beschwerdemöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmern weisen den Interessenvertretungen auch mediative Funktionen zu. In
diesem Seminar bringen wir Ihnen die Technik der Mediation nahe, damit Konfliktgespräche im Beschwerdeverfahren strukturierter geführt werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundgedanken und Entstehung der Mediationsmethode
Welche Arten von Mediation gibt es? Ablauf einer Mediation
Typische Konfliktsituationen im Betrieb
Wie kommt es zu einer Lösung, die vorher nicht da war?
Was muss eine Mediatorin/ein Mediator können, und was muss bei ihrer/seiner
Auswahl berücksichtigt werden?
Was kann Mediation im Betrieb/in der Dienststelle? Für welche Situationen ist sie
geeignet?
Vereinbarungen als Abschluss einer Mediation und Umsetzung ihrer Ergebnisse
Grenzen der Mediation
110
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
30.05.– 03.06.2016
Mosbach
1600-1605304
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten bzw.Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretungen
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als
einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres
Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B.
beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer
Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache
und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen
bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen
Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem
richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
Wie gehe ich mit Störungen um?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016
Gladenbach
GL-16011801
12.09.– 16.09.2016
Gladenbach
GL-16091201
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar
mit dem ver.di-Bildungszentrum Gladenbach.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
111
Kommunikation und Zusammenarbeit
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und
der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.06.– 08.06.2016
1500-1606064
Kirkel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über
eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs
Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
Teilnahme Externer
Grundlagen der Gesprächsführung
Protokollierung der Gesprächsinhalte
Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
„An ver.di b+ b schätze ich die hohe Professionalität im Miteinander von Teamenden, Teilnehmenden
sowie Bildungsberatenden. Neben der Vermittlung von Rechtskenntnissen bietet ver.di b+ b auch
interessante Veranstaltungen zu Teamentwicklung und Arbeitsstrukturen an. Das sind aus meiner
Sicht relevante Bausteine für erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit.“
Stefan Kempkens
Referent von ver.di b+b
112
Kommunikation und Zusammenarbeit
Von Medienprofis lernen
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten
Alle finden sie wichtig, behandelt wird sie oft wie ein Stiefkind – die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung. Sie ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des
Arbeitgebers unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der
Interessenvertretung in der Belegschaft. Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, originell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung bilden. Dafür muss sie Aufmerksamkeit erreichen und Interesse wecken: mit einfachen Mitteln und überschaubarem
Aufwand.
Im Seminar vermitteln Medienprofis Erkenntnisse und Erfahrungen ihrer Arbeit. Sie
informieren über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien und stellen
originelle Ideen mit hoher Wirkung vor. Es werden Informations- und Beteiligungsformen entwickelt, die mit geringem Personal-, Finanz- und Zeitaufwand umsetzbar
sind. Nach dem Seminar unterstützt das Team die betriebliche Realisierung und überprüft kostenfrei elektronisch eingesandte Entwürfe.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikationsanforderungen und Erwartungen der Beschäftigten an
Information und Beteiligung durch die Interessenvertretung
Auf welche medialen Reize reagieren Menschen?
Wen und was genau soll die jeweilige Information konkret erreichen?
Welche Medien für welchen Zweck?
Neue Formen und Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit
Mit geringem Aufwand viel Wirkung erzielen
Planung konkreter Projekte zur betrieblichen Umsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 24.02.2016
1500-1602224
Kirkel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Mitarbeitervertretung
09.11.– 11.11.2016
1500-1611091
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
800,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit
Nafroth PR + Kommunikationsberatung.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
113
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen
Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der
einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den
Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des
vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche
Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im
Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines
Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
114
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.01.– 29.01.2016
1500-1601253
Kirkel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Betriebs-/Personalratsmitglieder
01.02.– 05.02.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1602012
alle
09.05.– 13.05.2016
Gladenbach
1600-1605095
Freistellung
Branche/Bereich
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.130,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards
für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch
die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze,
über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten
aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und
die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung
erläutert.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis
zum Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 22.04.2016
1500-1604183
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Betriebs-/Personalratsmitglieder
18.04.– 22.04.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1604183
alle
05.09.– 09.09.2016
Mosbach
1600-1609053
Teilnahmevoraussetzungen
Branche/Bereich
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.130,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt
des Arbeitsverhältnisses.
115
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen
daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend
Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den
Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
116
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
04.07.– 08.07.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1607043
Betriebs-/Personalratsmitglieder
17.10.– 21.10.2016
1500-1610171
Kirkel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
28.11.– 02.12.2016
Gladenbach
1600-1611282
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.130,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie
qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten.
Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung.
Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung
des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die
aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über
die generellen wie auch die TVöD-spezifischen Regelungen.
Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen verständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglichkeiten für die Interessenvertretung erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begründung des Arbeitsverhältnisses (u.a. Abschluss befristeter Verträge nach
TzBfG und TVöD)
Umfang des Direktions- und Weisungsrechts
Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach §§ 2-4 TVöD (u.a. Nebenabreden,
Versetzung, Abordnung, Zuweisung)
Urlaubsregelungen, Krankenbezüge
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts
Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
27.06.– 29.06.2016
Gladenbach
1600-1606272
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars,
Teilnahme am Grundseminar zum Arbeitsrecht
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
117
Arbeitsrecht
Rund um’s Geld ...
Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats müssen Sie zunehmend jenseits von tariflichen Eingruppierungen die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern prüfen und die Kolleginnen und Kollegen beraten.
Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten als
Interessenvertretungsmitglied und lernen die aktuelle Rechtsprechung zu den verschiedenen Themenfeldern kennen. Auf diese Weise können Sie Ihre Überwachungsaufgaben besser wahrnehmen und die betroffenen Arbeitnehmer/-innen qualifiziert
mit Ihrem Rat unterstützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Dienstreisen, Absicherung und Kostenübernahmepflichten des Arbeitgebers
Die Haftung des Arbeitnehmers
Nebenjobs und die Folgen für das Hauptarbeitsverhältnis
Weiterbildungskosten – Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag
Entgeltfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und aus sonstigen Gründen
Arbeitslosengeld – Voraussetzungen, Anspruch, Dauer, Sperre, Ruhezeiten
Mit den Themen im Zusammenhang stehende tarifvertragliche Ansprüche können
aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt
auch für bestehende betriebliche Regelungen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden
die gesetzlichen Grundlagen.
118
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.10.– 14.10.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1610105
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.130,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – intensiv Termin/Ort
21.11.2016
Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Frankfurt am Main DGB-Haus
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend
interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die
praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen
können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)
Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.
Vermittelt wird ein Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung,
u.a. zu den Themen Arbeitsvertrag, Befristung, Arbeitszeit, Kündigungsschutz und
Urlaub.
Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1600-1611212
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
119
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder
Oft liegt die letzte Schulung zum Arbeitsrecht für wiedergewählte Mitglieder der
gesetzlichen Interessenvertretung schon etwas länger zurück. Aber auch diese Mitglieder müssen immer auf den Laufenden sein und mit den einschlägigen Gesetzen,
der aktuellen Rechtsprechung oder neuen Gesetzesänderungen vertraut sein.
Das Seminar wiederholt zum Einstieg in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge
des Arbeitsrechts. Bestehendes Wissen wird aufgefrischt und anhand aktueller Entscheidungen und betrieblicher Fallbeispiele vertieft – unter Bezugnahme auf die
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Grundlagen des Arbeitsrechts
Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitszeitregelungen,
Vergütung, Urlaub, Krankheit)
Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte (z.B. ArbZG, ArbSchG
usw.)
Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts
Kündigungs(schutz)recht – wesentliche gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen
Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
120
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.06.– 22.06.2016
Gladenbach
1600-1606203
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Arbeitsrecht
Es gilt das geschriebene Wort
Betriebs- und Dienstvereinbarungen rechtswirksam formulieren
Es gehört zum Tagesgeschäft der Interessenvertretung, Sachverhalte zu benennen,
Forderungen und Regelungen klar zu beschreiben sowie Vereinbarungen rechtssicher
zu formulieren.
Die Wahl eines einzelnen Wortes kann die Bedeutung oder die Auslegung eines
gesamten Absatzes beeinflussen. Es ist also nicht nur der „gute Wille“ erforderlich,
etwas im Sinne der Kolleginnen und Kollegen regeln zu wollen. Es bedarf auch der
handwerklichen Fertigkeit, Sachverhalte so zu formulieren, dass ein Arbeitsgericht im
Streitfall klar erkennt, was und wie etwas geregelt werden sollte. Misslingt die rechtswirksame Formulierung, kann alle Arbeit und Mühe vergebens sein.
Im Seminar wird an existierenden Vereinbarungen und an schriftlichen Entwürfen der
Teilnehmenden gearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Struktur von Betriebs-/Dienstvereinbarungen sowie anderer relevanter Schriftstücke
Die Auslegungspraxis der Arbeits- und Verwaltungsgerichte – Schlussfolgerungen
für das Entwerfen und Verhandeln von Vereinbarungen
Präzise formulieren unter richtiger Verwendung juristischer Begriffe
Typische Formulierungsfallen kennen und vermeiden lernen
Veränderungswünsche des Arbeitgebers in ihrer Wirkungsweise einschätzen lernen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
17.02.– 19.02.2016
Remagen
1600-1602172
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Bitte eigene Entwürfe und
vorhandene Schriftstücke
mitbringen!
„Die Seminare helfen mir, ein kompetenter Ansprechpartner
in meinem Betrieb zu sein.“
Thorsten Berg
Betriebsratsmitglied, Deutsche Post AG
121
Arbeitsrecht
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die
Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
04.10.– 05.10.2016
Remagen
1600-1610041
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
122
Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch
für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem
Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen werden
in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert.
alle
Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenommen werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden
rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts
Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die
Interessenvertretung
Direktionsrecht und Änderungskündigung
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Seminargebühr
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsrecht
Wir brauchen mehr Personal!
Termin/Ort
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf 11.07.– 13.07.2016
Gladenbach
und -einsatz
„Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal.
Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige
Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre
Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang
andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche,
aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die
Beschäftigten selbst.
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten
entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber
einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs und -einsatzes
Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft
Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des
Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen)
Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten
Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung
Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1600-1607113
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
123
Arbeitsrecht
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw.
Personalrats
Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr.
Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen
Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen
werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten
AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge.
In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen
Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel
von Leiharbeit und Werkverträgen
Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der
Randbelegschaft
Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung
Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG)
Aktuelle Rechtsprechung
124
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.03.– 23.03.2016
1411-1603211
Hamm
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
02.05.– 04.05.2016
1806-1605022
Würzburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitsrecht
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private
Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es
Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt
befristet abgeschlossen.
Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich
dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
14.03.– 15.03.2016
1411-1603141
Hamm
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
Seminargebühr: 550,00 €*
23.05.– 25.05.2016
1900-1605231
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Seminargebühr: 750,00 €*
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
*Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft)
Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen
(EuGH und Arbeitsgerichte)
Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/
Dienstvereinbarungen
125
Arbeitsrecht
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe,
mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit
abschafft.
Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht die
analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien
werden vorgestellt.
Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem
Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher
werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen.
Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme
Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb
Formen der Arbeitsbewertung
Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung
Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung
126
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
13.06.– 15.06.2016
Gladenbach
1600-1606133
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Ein Sprichwort sagt: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ – Wann und in welcher Form
haften Arbeitnehmer/-innen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Frage und erläutert anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage.
Was geschieht, wenn ein Beschäftigter den Generalschlüssel einer Schließanlage
verliert? Haftet die Pflegekraft, wenn ein Patient nach einer Injektion ein Spritzenabszess bekommt? Wird ein Kraftfahrer in Regress genommen, wenn er einen Unfall
durch erhöhte Geschwindigkeit verursacht? Muss eine Erzieherin Schmerzensgeld
zahlen, wenn sich ein Kind aus ihrer Kita-Gruppe beim Spielen verletzt? Wer kommt
für die Kosten auf, wenn technische Geräte am Arbeitsplatz vom Schreibtisch fallen
und defekt sind?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Arbeitgebers
Haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?
Ist die Haftung beschränkt?
Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers?
Haftung gegenüber Arbeitskollegen
Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besucher usw.)
Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung
Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.04.2016
1500-1604261
Mainz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Betriebs-/Personalratsmitglieder
11.10.2016
1500-1610111
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
alle
Branche/Bereich
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
127
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz
Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten
Zielgruppe
Die Folgen wirtschaftlicher Krisen gehen überwiegend zulasten der Beschäftigten.
Eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit kann Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Oft droht eine Insolvenz. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel, Sonderleistungen werden gestrichen, das Entgelt wird verspätet überwiesen oder gar nicht
ausbezahlt.
Branche/Bereich
Hier ist der Betriebsrat gefordert. Es ist wichtig, Handlungsmöglichkeiten zu kennen,
Gestaltungsansätze zu entwickeln und Rechte geltend zu machen. Unser Seminar
richtet sich somit an alle Betriebsratsgremien, deren Betrieb von einer Krise betroffen
ist – ganz gleich, ob bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder nicht.
Wir bieten dieses Seminar
auf Anfrage als InhouseSchulung an.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kriterien für ein drohendes Insolvenzverfahren
Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf die Forderungen von
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber
Was der Betriebsrat regeln kann und sollte
128
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Bemerkungen
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Arbeitsrecht
Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln!
Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Für Beamtinnen und Beamte wird das Dienstverhältnis per Gesetz oder Verordnung
geregelt. Um deren Interessen vertreten zu können, müssen Personalräte gut informiert sein. Aber auch Betriebsratsmitglieder in den privatisierten früheren Dienststellen, in denen Beamtinnen und Beamte z.B. über Zuweisung beschäftigt werden, sind
gefordert.
Sowohl die relevanten Bundesgesetze (z.B. Bundesversorgungsgesetz) als auch die
Fülle neuer landesrechtlicher Regelungen nach der Föderalismusreform (z.B. Laufbahn-, Nebentätigkeits- oder Disziplinarverordnungen) müssen bekannt sein und
angewendet werden können.
Dies und anderes wird mithilfe eines Überblicks über die einschlägigen Regelungen in
den Beamtengesetzen und weiteren Rechtsquellen geklärt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.05.– 04.05.2016
1500-1605021
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundstrukturen und Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das
Amt, Begründung, Quereinstiege sowie Veränderung und Beendigung – u.a.
Laufbahnrecht, Personaleinsatz)
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
Rechtsquellen und Regelungen für Abordnung und Versetzung
Rechtsquellen und Regelungen für Elternzeit und Vorruhestand
Grundsätze der Besoldung, der Beförderung, der Nebentätigkeit und des
Disziplinarrechts
Versorgungsansprüche für Beamtinnen/Beamte und ihre Familien
129
Arbeitsrecht
Beamtenversorgungsrecht
Die Beamtenversorgung gilt vielen als Buch mit sieben Siegeln, obgleich sie von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Daher ist es wichtig, dass die gesetzliche Interessenvertretung sich mit den geltenden Regelungen auskennt. Im Seminar werden die
Grundzüge der Beamtenversorgung und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema
überblicksartig erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)
Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts
Berechnung des Ruhegehalts
Versorgungsabschläge
Mindestversorgung
Versorgungsausgleich
Erziehungsberechtigte Zeiten
130
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.06.2016
1500-1606291
Mainz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen
vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für
eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem
entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen
Altersversorgung vereinbaren.
Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen
Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der
Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung
der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in
der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.05.– 20.05.2016
1500-1605182
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung
Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die
Beschäftigten
Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem
BetrAVG und zum Kapitalerhalt
Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung)
Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche)
und Leistungsformen
Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung
Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers
Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
131
Arbeitsrecht
Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst
Personalaktenrecht/Datenschutzrecht
In diesem Seminar werden die in der Praxis auftretenden Fragen und Probleme des
Personalaktenrechts im Bereich des öffentlichen Dienstes behandelt. Dabei wird neben
dem Bundesbeamtengesetz auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und auf rechtliche Möglichkeiten landesspezifischer Regelungen eingegangen. Analogien für die
Tarifbeschäftigten werden hergeleitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Persönlichkeitsrechte schützen im Beamten- und Tarifrecht – Personalaktenrecht
ist praktischer Datenschutz!
Personalwirtschaft und Recht: Bedeutung der Personalakte
Grundlagen des Personalaktenrechts
Personalaktenrecht in Tarifverträgen
Personalakten der Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmer-/innen
Einsichtnahme Dritter (u.a. bei Beförderungs- und Personalauswahlentscheidungen)
Rechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit den Personalakten;
Datenschutz
132
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.09.2016
1500-1609131
Mainz
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema
„Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
verschaffen wollen.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit.
Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten
Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im
Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen
(mit Beispielen)
Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
Überstunden, Mehrarbeit usw.
Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen
Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen
(Vor- und Nachteile)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 20.04.2016
Steinbach/Taunus
1600-1604184
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
133
Arbeitszeit
Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und
mögliche betriebliche Konsequenzen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.06.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1606205
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder aus Unternehmen,
Betrieben und Dienststellen, die über Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Themenfeld Arbeitszeitgestaltung verfügen und/oder über eine neue Vereinbarung verhandeln.
Branche/Bereich
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeitsgerichte wird vorgestellt, und es wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, bestehende Vereinbarungen zu überarbeiten und/oder zu kündigen.
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Im Zentrum des Seminars stehen aktuelle Entscheidungen, bei denen die bisherige
Rechtsprechung aufgegeben wurde, und Entscheidungen von Arbeitsgerichten, die
besonders interessante Streitfälle entschieden haben.
Themenüberblick (beispielhaft):
Zulage wegen ständiger (Wechsel-)Schichtarbeit
Aufbau und Abbau des Zeitguthabens eines Arbeitszeitkontos durch
Bereitschaftsdienst und Freizeitausgleich
Tarifliche Feiertagszuschläge
Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Pflegezeitgesetz (verschiedene Urteile)
Umkleiden als Arbeitszeit
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
In Kooperation mit der
BTQ Hessen
„Schon seit vielen Jahren arbeite ich als Gewerkschaftshauptamtliche mit ver.di b+ b zusammen.
Alle Veranstaltungen, die b+ b für und mit uns durchgeführt hat, waren sehr erfolgreich für die Teilnehmenden. Und auch ich selbst habe regelmäßig dazugelernt.“
Marita Kruckewitt
Gewerkschaftssekretärin, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Mittelhessen
134
Arbeitszeit
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und
privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause
aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit.
Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach
Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die
private Mailadresse).
Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche
(Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo
haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten?
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
bei mobiler Arbeit
Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit
Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen
Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz
Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von
dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.11.– 08.11.2016
Steinbach/Taunus
1600-1611075
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit der
BTQ Hessen
135
Arbeitszeit
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine
Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine
Arbeits- und Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit?
Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden
über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig,
dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der
Arbeitszeiten wahrnehmen.
In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und
deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus
entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und
Schichtplangestaltung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung
von Dienst- oder Schichtplänen
Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und
Veränderungsmöglichkeiten
Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst
Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen
136
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Bemerkungen
Dieses Seminar bieten wir
nur betriebs-/unternehmensbezogen an.
Bitte nehmen Sie hierzu
Kontakt zu uns auf.
Außerdem verweisen wir
auf unsere branchenbezogenen Spezialseminare zu
diesem Thema.
Arbeitszeit
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung
nutzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und
Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den
Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann.
Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und
mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von
Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter
Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie
Behinderungen sind vielfach die Folgen.
Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit:
Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung
Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und
Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung
Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit,
Arbeitszeitkonten
Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte
Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten
Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.04.– 15.04.2016
2100-1604131
Walsrode
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
137
Arbeitszeit
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu
flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus.
Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt
und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in Deutschland
Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (z.B.
Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit)
Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten
Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
138
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.04.– 13.04.2016
1800-1604111
Günzburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitszeit
Lebensarbeitszeitkonten
In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang
in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten sind,
als inhaltlichen Schwerpunkt.
Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist
einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments. Die
Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können.
Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der
Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen.
Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche
Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile
in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den
Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche
Grundlagen
Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung,
Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten
Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von
Lebensarbeitszeitkonten
Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung
Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.09.– 22.09.2016
Steinbach/Taunus
1600-1609211
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
In Kooperation mit der
BTQ Hessen.
139
Arbeitszeit
Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?
Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit
Dem Fachkräftemangel soll u.a. durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf abgeholfen werden, was vor allem auf die Arbeitszeitgestaltung zielt. Diese
ist jedoch durch gegenläufige Tendenzen gekennzeichnet: einerseits durch den Trend
zur Verlängerung und Intensivierung, andererseits durch zunehmende Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Beschäftigten. Das verlangt häufig nach betrieblicher Ausgestaltung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenvorgaben.
In diesem Seminar werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden unterschiedliche
Regelungen vorgestellt, die die Ansprüche von Beschäftigten in Bezug auf Teilzeit,
Elternzeit und Pflegezeit festlegen. In diesem Zusammenhang wird vor allem der
Begriff „betriebliche Erfordernisse“ konkretisiert.
Zum anderen sollen Erfahrungen ausgetauscht werden, wie bzw. ob die Interessenvertretung die unterschiedlichen Ansprüche und Interessen der Beschäftigten gleichermaßen vertreten kann. Ein Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Arbeitsorganisation
für die Arbeitnehmer/-innen, die im Zweifelsfall wegen einer Arbeitszeitreduzierung
mehr Arbeit zu bewältigen haben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Ansprüche auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beispielhafte Regelungen zu Elternzeit, Pflegezeit und Teilzeit
Sonderformen der Altersteilzeitregelungen
Rechtsprechung zum Begriff der betrieblichen Erfordernisse bzw. Gründe
Benachteiligungsverbot und unterschiedliche Interessen
Mehrarbeit und Belastung vermeiden bzw. vermindern
140
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 19.04.2016
Steinbach/Taunus
1600-1604185
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit der
BTQ Hessen
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für
die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und
Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche
Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.04.– 22.04.2016
1800-1604181
Lengenfeld
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
04.07.– 08.07.2016
Mosbach
1600-1607045
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und
fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen
des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
Seminargebühr
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte
Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
141
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) orientiert sich strukturell
und inhaltlich in weiten Teilen am Tarifvertrag der Länder (TV-L), der in 14 Bundesländern gilt. Dennoch finden sich im TV-H einige abweichende Sonderregelungen. Durch
Regelungsumfang und -tiefe des TV-H sind Kenntnis, Verständnis und Anwendung
dieser Regelungen von elementarer Bedeutung für die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.10.– 14.10.2016
Steinbach/Taunus
1600-1610106
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehindertenvertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Ziel des Seminars ist deshalb, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die vereinbarten Regelungen eigenständig auf ihre Anwendung hin zu überprüfen. Hierzu
werden ergänzend die in Frage kommenden Beteiligungsrechte der Interessenvertretung vermittelt.
Freistellung
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Arbeitsrechtliche Einordnung des TV-H
Struktur und Aufbau des Tarifvertrags
Allgemeine Vorschriften der §§ 1-5 TV-H
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seminargebühr
Hinweis: Der Abschnitt „Arbeitszeit“ des TV-H wird in diesem Grundlagenseminar im
Überblick dargestellt und erläutert. Zur Vertiefung dieses komplexen Themas bieten
wir ein Spezialseminar an.
142
Termin/Ort
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender 11.04.– 15.04.2016 1500-1604114 Betriebs-/PersonalratsMosbach
mitglieder
Regelungen nach BAT/BMT-G
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
TeilnahmeDas Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer
voraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundnoch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitseminars
geber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten
deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die VergütungsordFreistellung
nungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingrup§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
pierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw.
analog LPersVG
-tabellen des TVöD eingeordnet.
Seminargebühr
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden
gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle
Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD.
Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
143
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen
Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die
§§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen.
144
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 29.04.2016
1500-1604254
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Freistellung
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in
der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe
der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
Seminargebühr
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die
Entgeltordnung
Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang
wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12,
13 TVöD-Bund aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung,
zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen
mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund.
Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte
des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 29.04.2016
1500-1604253
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
145
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für
den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter.
Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich
in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln.
Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale
Rolle ein.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit
hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar
üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre
Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut
es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf.
146
Termin/Ort
Sem.-Nr.
12.09.– 16.09.2016
1500-1609122
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Eingruppierungsrecht 1“
nach TVöD bzw. TV-L
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen und
Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von Stellenbeschreibungen überprüfen. TVöD und TV-L regeln diesen Themenkomplex auf gleiche Weise.
Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die
verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von
Stellenbeschreibungen kennen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 09.11.2016
1500-1611072
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Eingruppierungsrecht 1“
nach TVöD bzw. TV-L
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
147
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen
und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben
der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen.
Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen,
die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe
des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/
Betriebsvereinbarung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit,
Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung
Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung
Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung
Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
148
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
19.10.– 21.10.2016
Steinbach/Taunus
1600-1610191
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung
Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.11.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1611222
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten war ein wesentlicher Bestandteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogenen Stufenaufstiegen hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorientierter
Vergütungsanteile geeinigt. In diesem Seminar werden Ziele und Methoden der leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie Chancen
und Risiken für die Beschäftigten erarbeitet.
Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalratsmitglieder, die sich mit der Anwendung des Tarifrechts zur leistungsbezogenen Vergütung vertraut machen wollen. Es
vermittelt handlungsorientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung
Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung
Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und
erfolgsabhängiger Vergütungen
Aufgaben, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw.
Personalrats im Überblick
149
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.11.– 09.11.2016
Steinbach/Taunus
1600-1611074
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen
unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten.
Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert,
Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet
dies für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die
zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes?
Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf der
Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung, Abordnung
und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung notwendige
einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalgestellung als
Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene Rechtsprechung
vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum Betriebsübergang
gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, z.B. im Rahmen von
Privatisierung und Outsourcing.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung
Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung – Grenzen des
Direktionsrechts des Arbeitgebers
Voraussetzungen der Personalgestellung
Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und Arbeitnehmerüberlassung
Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen Servicebereichen)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang
mit dem Personaleinsatz von Beschäftigten
150
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs
Zielgruppe
Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beeinflussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebs-/
Personalrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck
gemacht werden soll?
Branche/Bereich
Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit
Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können.
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebs-/Personalrats im Arbeitskampf
Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung gemäß
§ 74 Abs. 2 BetrVG, § 66 BPersVG (analog LPersVG)
Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit
Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und
Warnstreiks
Betriebs-/Personalratsmitglieder
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Dieses Seminar bieten wir
nur branchen-/unternehmensbezogen an.
Bitte nehmen Sie hierzu
Kontakt zu uns auf.
„Ein Ziel muss man selbst erreichen. Das heißt aber nicht, dass man den Weg
bis zum Ziel allein und ohne Hilfe gehen muss.
ver.di b+ b bietet dir diese Hilfe und vernetzt dich zugleich.“
Hartmut Beckmann
Gewerkschaftssekretär, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, ver.di Hessen
151
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat,
MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen
Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund
steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von
„gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
152
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 26.02.2016
Bad Soden-Salmünster
1600-1602223
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
27.06.– 01.07.2016
1900-1606271
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
17.10.– 21.10.2016
Steinbach/Taunus
1600-1610171
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.030,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine
fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für
ein wirkungsvolles Engagement.
Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung
der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken?
Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz
(Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise
Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit
verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische
Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen
Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA
Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über
die Akteure und deren Engagement mitbestimmen?
Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für
Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.)
Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2
Termin/Ort
Sem.-Nr.
16.03.– 18.03.2016
1800-1603161
Würzburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
12.04.– 14.04.2016
1900-1604121
Stuttgart
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
04.10.– 06.10.2016
Gladenbach
1600-1610044
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
153
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische
Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen.
Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen
entwickelt.
Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits- und
Gesundheitsbedingungen gibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit
Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten
Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung;
Wirksamkeitskontrolle
Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen?
154
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
27.06.– 29.06.2016
1600-1606273
Steinbach/Taunus
Die Seminargebühr beträgt
710,00 €. Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
27.07.– 29.07.2016
1800-1607271
München
Dieses Seminar ist ohne
Übernachtung vorgesehen;
sie kann aber organisiert
werden.
Die Seminargebühr beträgt
790,00 € und enthält die
Tagesverpflegung.
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
alle
10.10.– 12.10.2016
1800-1610102
Eibelstadt
Die Seminargebühr beträgt
710,00 €. Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Branche/Bereich
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
27.04.– 28.04.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
1600-1604271
Gesundheitsschutz im Betrieb lässt sich wirkungsvoll organisieren, indem das Thema
in die Ablauf- und Entscheidungsprozesse und somit in das Management des Betriebs
eingebettet wird. Dafür steht das Konzept „Betriebliches Gesundheitsmanagement“
(BGM). Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten bei,
sondern hat nachweislich auch einen positiven Effekt auf Betriebsklima, Motivation
und Leistungsfähigkeit.
18.07.– 19.07.2016
1800-1607181
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Das BGM managt den Arbeits- und Gesundheitsschutz im umfassenden Sinne. Es zielt
auch auf Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, Qualifikation, Arbeitsorganisation und Gesundheitsverhalten. Wichtige Leitlinien für Arbeitsbedingungen und das
Personalmanagement werden dadurch vorgegeben.
Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die zentralen Ziele, Bestandteile und
Verfahren eines BGM. Auch heikle Punkte, die hinter den positiven Zielen des BGM
stecken können, werden kritisch beleuchtet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
BGM: Ziele und Verfahrensweisen, Grundaufbau und Management; Zertifizierung
Mitarbeiterbefragung, Führungskräfteentwicklung, Fehlzeitenmanagement, BEM,
Personalmanagement, Altersstrukturanalyse, Gesundheitsförderung, Arbeitsschutz, EAP, Suchtprophylaxe
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Nutzen, Qualitätssicherung, Integration in betriebliche Prozesse
Gestaltungsansätze für Interessenvertretungen, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Wir bieten dieses Thema
auch speziell für einzelne
Gremien/Ausschüsse an,
die zur Verbesserung der
gesundheitlichen Situation
in ihrem Betrieb aktiv
werden wollen.
155
Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
vom Oktober 2014 bildet die aktuelle rechtliche Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie regelt u.a. die Grundpflichten des Arbeitgebers, die Beurteilung der
physischen und psychischen Gesundheitsgefährdungen sowie die Organisation des
betrieblichen Arbeitsschutzes.
Das Seminar erläutert kompakt die Vorschrift und deren betriebliche Umsetzung.
Außerdem werden die Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Inhalte, rechtliche Grundlagen, Rechtsverbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1
Nutzen der Vorschrift für die Beschäftigten und den betrieblichen Arbeitsschutz
Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Umsetzung und
Pflichtenübertragung
Bestellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Gefährdungsbeurteilung: Physische und psychische Faktoren (Arbeitsorganisation,
soziale Beziehungen, neue Arbeitsformen); Befähigung für Tätigkeiten
Besondere Unterstützungspflichten und Verhalten der Beschäftigten (z.B. Anzeige
von Gefahren und Überlastungssituationen)
Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschrift
Das Seminar richtet sich sowohl an Mitglieder von Interessenvertretungen, die bei
dem Thema noch am Anfang stehen und sich eine erste kompakte Orientierung verschaffen wollen, als auch an solche, die ein Update zu geltenden Vorschriften wünschen. Im Mittelpunkt stehen die Inhalte der DGUV Vorschrift 1.
156
Termin/Ort
Sem.-Nr.
17.02.2016
1800-1602171
Nürnberg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
16.02.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1602161
Die Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung 2013 sorgt für eine klare
Trennung: hier die arbeitsmedizinische Vorsorge, dort die Eignungsuntersuchung für
eine bestimmte Tätigkeit bzw. Weiterbeschäftigung.
19.07.2016
München
1600-1607191
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
20.07.2016
Stuttgart-Degerloch
1600-1607201
Branche/Bereich
Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Es wird unterschieden zwischen Pflicht-, Angebotsund Wunschvorsorge. Hierbei geht es um Beurteilung, Aufklärung und Beratung,
nicht um Eignungsprüfung.
Erweitert sind auch die Pflichten des Arbeitgebers (Untersuchungsangebote), der
Arbeitnehmer/-innen (Teilnahme) sowie der Ärzte (Prüfungen und Maßnahmenvorschläge).
Betriebs- und Personalräte können und sollten über die Arbeit der vom Betrieb beauftragten Mediziner mitbestimmen. Die Beschäftigten dürfen nicht in die Klemme geraten, entweder ihren Arbeitsplatz oder die Gesundheit zu erhalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Novellierte ArbMedVV von 2013; Aufgaben der Betriebsärzte gemäß DGUV
Vorschrift 2
Mögliche Gefährdungsbereiche: u.a. Lärm, Nachtarbeit, Belastungen für den
Muskel-Skelett-Apparat
Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage arbeitsmedizinischer Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; Eignungsuntersuchungen; Biomonitoring
Welche Folgen können die Untersuchungen haben?
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze („G-Untersuchungen“)
Betriebliche Umsetzung: Festlegung von Aufgaben und Abläufen; Integration in
betriebliche Präventionsmaßnahmen
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/JAV-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
157
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Arbeitsstättenverordnung, inkl. vieler neuer/aktualisierter Technischer Regeln,
bietet eine wichtige Grundlage für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter
Arbeitsplätze.
Jetzt gibt es in Form der Technischen Regeln (die die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen,
Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m.
Der vorliegende Novellierungsentwurf zur ArbStättV stärkt das Thema psychische
Belastungen und integriert die Bildschirmarbeitsverordnung. Beides wird auch im
Seminar behandelt.
Das Seminar bringt Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Hier erhalten Sie wichtige
Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen Ihres Gremiums.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsschutz-Rechtsgefüge im Kurzüberblick
ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten, BildschArbVO:
Bedeutung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Inhalte und Neuerungen: PC-/Bildschirm- und Softwareergonomie, Arbeitsorganisation, Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege,
Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung (Kurzüberblick)
Aktueller Novellierungsentwurf zur ArbStättV (Telearbeit, Tageslicht, Pausenräume,
psychische Belastungen)
Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden
Mitgestaltung und Mitbestimmung/Initiativrechte der Interessenvertretung,
Betriebs-/Dienstvereinbarungen (Eckpunkte)
Zusammenarbeit mit internen/externen Arbeitsschutzverantwortlichen
158
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.04.– 29.04.2016
1800-1604271
Nürnberg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
23.05.– 25.05.2016
1900-1605232
Stuttgart
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
06.06.– 08.06.2016
Steinbach/Taunus
1600-1606063
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme am
Grundseminar „Gesunde
Arbeit – gesunder Betrieb“
empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Offenes Angebot für Gremien: Inhouse-Workshop bzw. Beratung
Aktivitätenplanung zur Durchsetzung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen im
Betrieb – Mitbestimmung aktiv nutzen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsgremien bzw. -ausschüsse
Branche/Bereich
Das Angebot wendet sich an Gremien, die ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und
Gesundheitsschutz nutzen und Verbesserungen im Betrieb aktiv anstoßen wollen. Damit
bieten wir professionelle Beratung/Begleitung bei der systematischen Planung und
Umsetzung entsprechender Initiativen. Ziel: Erstellung eines Arbeitsplans für Aktivitäten der Interessenvertretung in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz,
Gesundheitsmanagement, BEM, Gesundheitsförderung, Prävention, Unfallverhütung,
Arbeitssicherheit, Prozessmanagement, Demografiefestigkeit o.Ä.
Themenüberblick:
Gemeinsame Bestandsaufnahme der Situation des betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzes: Welche Belastungsschwerpunkte und welche betrieblichen
Maßnahmen gibt es? Wie wirksam sind sie? Wie ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz organisiert? Wie laufen Informationsprozesse und Mitbestimmungsverfahren? Wie läuft die Arbeit im ASA und im Gremium?
Hintergrundwissen und Rechtsgrundlagen (nach Bedarf)
Fördernde und hemmende Faktoren im Betrieb
Festlegen von Handlungszielen und Prioritätensetzung
Vertiefte Bearbeitung von ausgewählten Handlungsschwerpunkten, z.B. Gefährdungsbeurteilung, Stress/psychische Belastungen/Burn-out,
Überlastung(sanzeige), Personalbemessung, Arbeitszeit, Zielvereinbarungen,
körperliche Gefährdungen, BEM, alternsgerechte Arbeitsgestaltung o.Ä.
Was ist zur Verbesserung notwendig? Wie kann dies durchgesetzt werden? Wer
sollte eingeschaltet werden? Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Wie kann
im Betrieb dafür sensibilisiert und geworben werden?
Entwicklung eines Umsetzungsplans des Gremiums mit konkreten Handlungsschritten
Vorbereitung einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Workshopdauer:
1 bis 3 Tage. Den Ort
bestimmt das Gremium.
Bitte kontaktieren Sie uns,
wir beraten Sie gerne.
Die gleiche Unterstützung
bieten wir auch ASAs, AKs
Gesundheit und Betriebl.
Kommissionen nach TV
S+E Gesundheitsförderung.
In Kooperation mit der
Rat.geber GmbH
159
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung
für Fortgeschrittene
Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf
Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den
Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im
betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen?
Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hinweise für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der
Teilnehmenden
Fördernde und hemmende Faktoren
Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen
Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung,
BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.Ä.
Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte?
Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung?
Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans
für das Gremium
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle
Neueste Rechtsprechung
Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks
kritischer Überprüfung mit!
160
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.– 25.05.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
1600-1605231
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorkenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Werdende oder stillende Mütter stellen besondere Anforderungen an den Arbeitgeber, wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen geht.
Es gelten deshalb zusätzliche spezielle Schutzvorschriften, um die betroffene Frau und
das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren.
Eine vorausschauende Umsetzung trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft
bekannt gibt.
Das Seminar erläutert in kompakter Form die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren betriebliche Umsetzung in Bezug
auf die besonderen Anforderungen an den Mutterschutz. Außerdem werden die
Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
03.02.– 04.02.2016
Hannover
1600-1602032
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der JAV/Mitarbeitervertretung, Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften
zum Mutterschutz
Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers
zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen
und des werdenden Kindes
Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Weitere Schutzmaßnahmen, z.B. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz
161
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen.
Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet
werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“
Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche
Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50)
bis hin zur Qualifizierung.
Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele
die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams
162
Termin/Ort
Sem.-Nr.
10.10.– 14.10.2016
1900-1610102
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
24.10.– 28.10.2016
1500-1610241
Kirkel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ich habe Rücken!
Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu
verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran
anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen
bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten
zu erhalten.
Vermittelt wird, wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien
und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung werden ausführlich
dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick)
Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele, Strategien und Maßnahmen
MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen
Präventionsmaßnahmen
Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren
Arbeitsorganisation und Führungskompetenz verbessern
Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen
Prävention
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
05.09.– 06.09.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
1600-1609054
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
510,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
163
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Doping am Arbeitsplatz
Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit
machen
Nach einer DAK-Studie hält es jeder fünfte Beschäftigte für vertretbar, die Arbeitsleistung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu steigern.
Angesichts steigender Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck oder Überforderung scheint der Griff zu Medikamenten schnelle Hilfe zu versprechen. Hinzu kommt
das Phänomen, krank zur Arbeit zu gehen, das laut einer Studie der Strategieberatung
Booz & Co. aus dem Jahr 2011 einen volkswirtschaftlichen Schaden von über 100 Mrd.
Euro pro Jahr verursacht.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.06.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1606211
Betriebs-/Personalrats-/
JAV-Mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/JAV-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben soll präventiv gestaltet werden.
Im Rahmen der Prävention werden Verhältnis- und Verhaltensprävention angestrebt.
Welche Ansatzmöglichkeiten für die Arbeit der Interessenvertretung lassen sich
daraus ableiten?
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Im Seminar informieren wir Sie über Daten und Fakten zum Doping in der Arbeitswelt
und seine betrieblichen Ursachen und Folgen. Die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer Akteure im Betrieb werden erörtert.
Seminargebühr
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Doping: Was heißt das für die Arbeit, welche Ursachen und
Folgen lassen sich erkennen?
Gesetzliche Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Prävention, Umgang mit Gefährdeten und akut Betroffenen
Wie sind Beschäftigte/Betroffene einzubeziehen?
Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
164
Termin/Ort
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende
psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf
das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen.
Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen
und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen
zusammenwirken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen: Ursachen (z.B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung)
und mögliche Folgen für die Beschäftigten
Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten)
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen
Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische
Präventionsansätze
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.02.– 26.02.2016
1800-1602221
Neumarkt
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
07.03.– 11.03.2016
Gladenbach
1600-1603076
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
09.05.– 13.05.2016
2100-1605092
Timmendorfer Strand
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
26.09.– 30.09.2016
Steinbach/Taunus
Zielgruppe
1600-1609264
21.11.– 25.11.2016
1800-1611212
Augsburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.180,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
165
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt):
Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen.
Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar
diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.
Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung
einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren
Beurteilung
Überblick: Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente,
Qualitätskriterien, Durchführende
Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen,
umsetzen, dokumentieren und kontrollieren
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte
durchsetzen
Überblick über die Möglichkeiten der Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen
166
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 13.04.2016
Mosbach
1600-1604113
02.11.– 04.11.2016
Gladenbach
1600-1611021
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden.
Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei
gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch
unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche
Veränderungen bewirken.
Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich
Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig
zeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden
Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung
Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten
Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden?
Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen
bei der Arbeit stärken?
Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den
Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
30.05.– 01.06.2016
Mosbach
1600-1605305
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
23.11.– 25.11.2016
2100-1611231
Timmendorfer Strand
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
05.12.– 07.12.2016
Gladenbach
1600-1612054
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Empfehlung: Vorherige
Teilnahme an einem
Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes.
167
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich
auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht
oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung.
Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder
Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den
Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen
unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen, Abhilfemaßnahmen einzufordern und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu
können.
Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen
von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber.
Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion
Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige
Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen
Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Beschwerderecht der Beschäftigten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige
168
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.02.2016
1800-1602241
München
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
15.03.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1603152
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Freistellung
21.09.2016
1800-1609211
Nürnberg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
13.10.2016
Mannheim
Zielgruppe
1600-1610131
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
Ausgebrannt, ausgepowert, müde und antriebslos – so fühlen sich längst nicht mehr
nur Manager. Mittlerweile trifft es Beschäftigte aller betrieblichen Hierarchiegruppen
und vornehmlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in besonderem Maße engagieren,
wie z.B. Interessenvertreter/-innen. Ständige Umorganisationen, Angst vor Arbeitsplatzverlust, überzogener Leistungs- und Termindruck, permanenter Stress und Überforderung zehren dauerhaft an den Kräften und schwächen die Ressourcen zur
Stressbewältigung.
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Burn-out-Risiken und -Symptome im Betrieb zu
erkennen, auf präventive Maßnahmen hinzuwirken und Betroffenen bei der betrieblichen Bewältigung zu helfen.
Im Seminar werden folgende Fragen bearbeitet:
Was ist Burn-out?
Wodurch entsteht Burn-out? Betriebliche, persönliche und verhaltensbedingte
Risikofaktoren
Welche Folgen hat Burn-out für die Betroffenen und den Betrieb?
Was kann der Betrieb und was können die Beschäftigten tun, um Burn-out
vorzubeugen? Verhältnis- und Verhaltensprävention
Wie kann die Interessenvertretung Betroffene unterstützen? Gefährdete, Akutfälle,
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wie kann durch Aufklärung im Betrieb vorgebeugt werden?
Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (Betriebs-/Dienstvereinbarung) kann die Interessenvertretung nutzen?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 13.04.2016
Steinbach/Taunus
1600-1604114
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
11.07.– 13.07.2016
1800-1607111
Horgau
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
28.11.– 30.11.2016
1900-1611282
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
169
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
28.04.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1604281
Studien der Krankenkassen zufolge leiden immer mehr berufstätige Menschen unter
psychischen Erkrankungen; ihre Ausfalltage nehmen deutlich zu. Das berufliche Umfeld der Betroffenen ist, ebenso wie die Interessenvertretung, mit dieser Problematik
konfrontiert und zumeist verunsichert.
06.10.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1610061
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Welche Merkmale können darauf hindeuten, dass eventuell eine psychische Erkrankung vorliegt? Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen, und wie sollen wir uns
als gesetzliche Interessenvertretung dazu verhalten?
Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Problematik. Die häufigsten Formen
psychischer Erkrankungen werden vorgestellt, um ein Verständnis für verschiedene
Krankheitsbilder zu vermitteln. Gemeinsam werden Hinweise erarbeitet, wie die
Interessenvertretung agieren kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Dimension psychischer Erkrankungen bei Berufstätigen
Hinweise zu möglichen Ursachen
Kurzüberblick: Typen, Formen und Merkmale psychischer Erkrankungen
Auswirkungen auf das Arbeitsleben
Hinweise zum verständnisvollen Umgang der Interessenvertretung mit psychisch
kranken Menschen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Grenzen
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
„Mich als Neue im Betriebsrat hat das Seminar praxisorientiert auf die Arbeit
vorbereitet. Toll war der Austausch mit den Betriebsratskollegen.“
Jutta Martini
Krankenschwester, Sozialstation Mittlere Wetterau
170
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Die Zahl psychisch erkrankter Arbeitnehmer/-innen steigt weiterhin an. Die mit ihnen
in Kontakt stehenden Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten reagieren oft hilflos. In
besonderer Weise sind Mitglieder der Interessenvertretung mit diesem heiklen Thema
konfrontiert.
Ziel dieses Fortsetzungsseminars ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit den betroffenen
Kolleginnen/Kollegen zu gewinnen. Sie vertiefen und erweitern Ihre im Einführungsseminar erworbenen Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen.
Hierzu dienen zum einen Informationen zu beispielhaften Krankheitsbildern und deren
Behandlungsmöglichkeiten. Zum anderen lernen Sie konstruktive Gesprächsführung
mit Betroffenen sowie alternative Verhaltens- und Handlungsweisen kennen. Diese
werden in praktischen Rollenspielen eingeübt, bei denen die Teilnehmenden ihre
Erfahrungen mit schwierigen Gesprächen als Fallbeispiele einbringen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über verschiedene Krankheitsbilder
Möglichkeiten der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Überblick
(medikamentös und nicht-medikamentös)
Umgangsmöglichkeiten der Mitglieder der Interessenvertretung mit psychisch
erkrankten Beschäftigten
Methoden der verstehenden und konstruktiven Gesprächsführung mit Betroffenen
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.11.– 22.11.2016
Frankfurt am Main Hoffmanns Höfe
1600-1611216
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Einführungsseminars „Umgang mit
psychisch erkrankten
Beschäftigten“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
171
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, so hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung zu
klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen
einer drohenden Kündigung vorbeugen.
Die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die betriebliche Umsetzung der
Vorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich gefördert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im alten Stil auszugrenzen.
Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und
arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt erste Hinweise zur betrieblichen Umsetzung und zur
Entwicklung betrieblicher Regelungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
BEM: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken
Krankheits- und Kündigungsprävention, personenbedingte Kündigung
Klärungsverfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers,
Beteiligungsrechte, Wiedereingliederung
Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des
Integrationsamts u.Ä., Zusammenarbeit mit Servicestellen
Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Datenschutz
172
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.03.2016
Mainz
1600-1603093
02.05.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1605022
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
21.06.2016
1900-1606211
Stuttgart
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Branche/Bereich
22.09.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
1600-1609221
19.10.2016
1900-1610191
Ulm
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
alle
Freistellung
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
Dieses Seminar unterstützt Sie als Mitwirkende in Präventionsgesprächen nach § 84
Abs. 2 SGB IX dabei, diese gut vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen, damit
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch Betriebliches Eingliederungsmanagement stabilisiert werden.
Anhand von Fallbeispielen (auch von Teilnehmenden) werden typische betriebliche
Situationen bearbeitet, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische Lösung
anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen Positionen
der Akteure (Betroffene, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Interessenvertretung, Integrationsamt, Reha-Träger u.Ä.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächsstrategien
entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche:
Vorschriften, Ziele, Verfahren (kurze Zusammenfassung)
Praktische Mitwirkung der gesetzlichen Interessenvertretung bei
Präventionsgesprächen
Kommunikationsaufgaben: Beraten und verhandeln
Mit dem Arbeitgeber über Maßnahmen des BEM verhandeln, Grundzüge
erfolgreicher Verhandlungsführung
Präventions- und Beratungsgespräch mit den Betroffenen: Regeln zur
Gesprächsführung, Gesprächsleitfaden
Fallbeispiele aus der Praxis
Aktuelle Ausführungsbestimmungen
Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.05.– 11.05.2016
Steinbach/Taunus
1600-1605097
10.10.– 12.10.2016
Mosbach
1600-1610107
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Betriebliches Eingliederungsmanagement, Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
173
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der
praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und
Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren.
Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus
und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives
Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle
Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen
Rechtsprechungsübersicht: BEM und personenbedingte Kündigung, Rechte und
Pflichten der Interessenvertretung u.a.m.
Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem
„Harvard-Konzept“)
Präventionsauftrag
BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen.
174
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.11.– 10.11.2016
Steinbach/Taunus
1600-1611077
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch eines BEM-Grundlagenseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.090,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem
Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe
überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits
vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.
Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche
Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen
einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll
oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?
Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung
zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von
Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.– 25.05.2016
Mosbach
1600-1605232
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen?
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine
Vereinbarung
Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer
organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben
und Kompetenzen seiner Mitglieder
175
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber
nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt
Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum
Umgang mit Kranken.
Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche
Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen „Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag zum
Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX.
Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen?
Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfahren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele,
Grenzen zur Illegalität
Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“
Kündigung); Persönlichkeitsrechte
Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick)
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung,
Rechte der Betroffenen
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit
176
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.2016
Mannheim
1600-1602224
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
09.03.2016
1800-1603091
Würzburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
13.09.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
1600-1609132
16.11.2016
1800-1611161
München
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen
Störungen und z.T. schweren Erkrankungen führen.
Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle.
Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht,
die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert.
Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen
auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung
von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maßnahme zu unterstützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mobbing: Was ist das?
Erscheinungsformen und Dynamik
Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen
und den Betrieb
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer
betrieblicher Akteure
Gesetzeslage und Rechtsprechung
Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.03.– 11.03.2016
1800-1603092
Beilngries-Paulushofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
04.04.– 06.04.2016
1900-1604042
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
20.04.– 22.04.2016
1800-1604201
Bad Berneck
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
11.07.– 13.07.2016
Gladenbach
1600-1607114
26.09.– 28.09.2016
Mosbach
1600-1609265
14.11.– 16.11.2016
1900-1611141
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBV-/
JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
177
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit
der möglichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozessen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit
auf und erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern
Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und Grenzen
Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Aktuelle Rechtsprechung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.10.– 21.10.2016
1800-1610191
Eibelstadt
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
07.11.– 09.11.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
1600-1611076
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Mobbing – das kommt bei
uns nicht vor! Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
178
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind häufig ein Tabu
für Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie verantwortliche Vorgesetzte. Unsicherheit im Umgang, falsche Scham oder der Mantel der Kollegialität verdecken oft lange
Zeit die Auffälligkeiten im persönlichen Umgang und im betrieblichen Alltag, die Probleme und Fehler bei der Arbeit und unangenehme Situationen, etwa auf Betriebsfeiern.
Gerade Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen/
die Süchtige enttarnen? Wie sprechen sie sie an? Wie geht man mit Gerüchten um?
Wie viel Sucht müssen die Arbeitskollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den
Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Was tun,
wenn Betroffene das Problem abstreiten?
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Problematik. Dabei werden kurz- und
mittelfristige Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung entwickelt
und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen
Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheiten
Umgang mit Betroffenen im Betrieb/in der Dienststelle
Hilfe und Unterstützungsangebote
Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016
1800-1604251
Neumarkt
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
11.07.– 13.07.2016
Steinbach/Taunus
1600-1607115
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung,
betriebliche Suchtbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBV-/
JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
179
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
Die im Sucht-Grundlagenseminar erworbenen Kenntnisse können Sie hier vertiefen
und vorhandene Kompetenzen erweitern.
Schwerpunkt dieses Seminars ist der Umgang mit betroffenen Beschäftigten und die
Entwicklung einer betrieblichen Suchtprävention, d.h. die Vermeidung von Abhängigkeiten.
Unterstützungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der Sucht und bei der Nachsorge
werden erläutert. Zum Umgang mit Suchtkranken werden Kommunikationsübungen
durchgeführt und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesellschaft und Drogen, Gebrauch, Missbrauch, Abhängigkeit
Therapeutische Konzepte: Krankheitsbild, Behandlungsformen, Nachsorge
Umgang und Gesprächsführung mit Betroffenen im Betrieb
Problematik der Co-Abhängigkeit im betrieblichen und weiteren sozialen Umfeld
Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention und Hilfsmaßnahmen: Sensibilisierung, Interventionskette, Einbeziehung aller Beteiligten (Betroffene, Vorgesetzte,
interne/externe Helfer, Angehörige, Ärzte)
Nachsorge im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Vereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
17.10.– 19.10.2016
Steinbach/Taunus
1600-1610172
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung,
betriebliche Suchtbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Suchtprobleme im
Betrieb, Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
180
EDV- und Technologieentwicklung
Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen
Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten
Die elektronische Datenerfassung in Unternehmen und Behörden wird immer umfangreicher. Jedes einzelne System kann unbedenklich erscheinen und ist möglicherweise auch in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung geregelt. Im Zusammenspiel
lassen sich über diese „harmlosen“ Systeme jedoch Daten erfassen, die nicht nur eine
verdeckte Leistungskontrolle ermöglichen, sondern unter Umständen auch recht
eindrucksvolle Bilder über das Sozialverhalten Einzelner liefern.
Da (fast) jede Technologie prinzipiell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingesetzt werden kann, ist die Interessenvertretung zwingend bei der Einführung solcher
Systeme zu beteiligen.
Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen rechtlichen Grundlagen, zeigt Gefahrenpotenziale auf und eröffnet Ihnen Handlungsmöglichkeiten für Ihre Arbeit als
Interessenvertretungsmitglied.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Datenschutz ist Beschäftigtenschutz
Betriebs-/Personalräte und ihre Aufgaben
Rechte der Beschäftigten beim Datenschutz – die aktuelle Rechtslage
Zulässigkeit und Grenzen von Verhaltens- und Leistungskontrollen der Beschäftigten
Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
Erkennen von Verstößen – Durchsetzen von Rechten
Fallstricke beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.10.– 26.10.2016
Mosbach
1600-1610251
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit der
Beratungsstelle BEST der
Arbeitskammer des Saarlandes und des DGB
181
EDV- und Technologieentwicklung
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
Im Büro der Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet,
sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des
„normalen“ Alltags. Die Interessenvertretungen haben sorgsam mit diesen Daten
umzugehen.
Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische
Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen
aktiven Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Datensicherheit – Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats, Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung
Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails, Veröffentlichungen im Intranet
Die Zusammenarbeit des Betriebs-/Personalrats mit der/dem betrieblichen
Datenschutzbeauftragten
Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebs-/
Personalrat
Datenschutzkonzept des Betriebs-/Personalrats
Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B.
Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische
Maßnahmen
182
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.11.– 25.11.2016
Steinbach/Taunus
1600-1611232
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit der
BTQ Hessen
EDV- und Technologieentwicklung
Grundlagen der Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen
Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Viele Betriebs- und Personalräte haben EDV-Programme bzw. IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist viel geschehen:
Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich
weiterentwickelt und eventuell wurde inzwischen der Beschäftigtendatenschutz
gesetzlich neu gefasst.
Insbesondere dann, wenn alte Programme ersetzt und neue Computer installiert
werden, stellt sich die Frage, ob solche Vorgänge überhaupt mitbestimmungspflichtig
sind und wie die Regelungen der „alten“ Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit die Regelungen eingehalten werden können.
In diesem Seminar wird die Mitbestimmung beim Einsatz von Computersystemen aus
aktueller Sicht betrachtet. Es werden Regelungsansätze vorgestellt, die eine IT-Betriebsbzw. Dienstvereinbarung nicht sofort wieder für die nächsten Jahre „im Schrank“
verschwinden lassen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
01.06.– 03.06.2016
Mosbach
1600-1606011
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit der
TBS Rheinland-Pfalz
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen
Datenschutzrecht auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes bzw.
der Landesdatenschutzgesetze
Gesetzliche Kontrollpflichten des Betriebs- bzw. Personalrats
Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der vereinbarten Regelungen
Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw.
Dienstvereinbarungen
Die Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich aufgefordert, eigene Regelungsbeispiele aus
ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.
183
EDV- und Technologieentwicklung
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll
die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern
und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische
Verwaltungsdienste anzubieten.
Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte
Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und
Aufgabenmehrung genutzt.
Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten
und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der
Personalrat?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und
Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen
Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden
aus dem Gesetz
Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten,
auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
184
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
19.05.2016
1300-1605191
Berlin (Ostbahnhof)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Berlin-Brandenburg
Personalratsmitglieder
07.12.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
Besuch des PR-Grundseminars
1600-1612071
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
EDV- und Technologieentwicklung
Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co.
Überall und jederzeit präsent und überwacht?
Web 2.0 ist in aller Munde – alles ist 2.0! Doch was macht den Einsatz der sozialen
Kommunikations- und Vernetzungstechniken in Unternehmen oder Behörden aus?
Und, viel spannender: Worin bestehen mögliche Konsequenzen für Arbeitsabläufe?
Wo verläuft die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit? Und was bedeutet das für die
Arbeit von Betriebs- und Personalräten?
Auch intern wird zunehmend Web-2.0-Technik eingesetzt. Vielfältige Kooperationsund Kommunikationsmöglichkeiten für Führungskräfte, die Projektarbeit, die innerbetriebliche Weiterbildung etc. ergeben sich.
In diesem Seminar erarbeiten wir gemeinsam, welche Bedeutung diese Entwicklung
in den Betrieben und Verwaltungen hat. Sie lernen den Regelungsbedarf und Ihre
Ansatzpunkte als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied kennen und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Web 2.0 für die eigene Interessenvertretungsarbeit nutzen
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Web 2.0: Ständige Vernetzung und Kommunikation
Soziale Netze: Wie Unternehmen oder Behörden diese nutzen können
Was sind Blogs, Wikis, Social Bookmarks etc.?
Web 2.0 im Unternehmen (Enterprise 2.0)
Kooperationsmöglichkeiten mit Standardprodukten wie MS Sharepoint® oder
Lotus Sametime® anhand von Beispielen wie virtuellen Projekträumen, Chats
und Blogs
Erarbeitung von Eckpunkten für eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung
Nutzung von Blog, Wiki & Co. für die Arbeit der Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.09.– 13.09.2016
Steinbach/Taunus
1600-1609123
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit der
BTQ Hessen
185
Wirtschaftliche Angelegenheiten
BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
Die Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen auf den Jahresabschluss
verstehen, mit den Grundzügen des Rechnungswesens vertraut sein, die Unternehmensergebnisse anhand von Kennzahlen analysieren und bewerten: Diese Kompetenzen vermittelt das Seminar in spielerischer Weise.
Unabhängig davon, ob Sie über keine oder nur über geringe Vorkenntnisse verfügen
oder ob Sie Ihr Wissen einfach nur „auffrischen“ möchten: Sie erhalten fundiertes
betriebswirtschaftliches Basiswissen.
Mithilfe einer Simulation führen Sie ein Unternehmen über mehrere Jahre. Sie wenden dabei die wichtigsten Hebel zur Verbesserung der Profitabilität an. So erfahren Sie,
wie eine Unternehmensleitung mit ihrem Handeln die Produktivität und Wirtschaftlichkeit beeinflusst. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen und Maßnahmen werden
für Sie transparent und leicht nachvollziehbar.
Mit diesem Basiswissen erhalten Sie die Möglichkeit, eigene Positionen in der Diskussion mit der Unternehmensleitung über wirtschaftliche Angelegenheiten zu entwickeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Simulation der Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen
Grundzüge des Rechnungswesens, Aktiva/Passiva, Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV), Kapitalflussrechnung
Errechnung und Bewertung von Kennzahlen
Unternehmerische Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Auswirkungen
auf die Beschäftigten
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß BetrVG
186
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
04.07.– 06.07.2016
Steinbach/Taunus
1600-1607044
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
Über seine Organe kann sich der Betriebsrat wichtige Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens beschaffen. Dies gilt auch für die
Unternehmensplanung, anhand derer er frühzeitig Hinweise auf mögliche Veränderungen im Unternehmen und geplante ökonomische Auswirkungen erhalten kann.
In diesem Seminar eignen Sie sich Handwerkszeug für den alltäglichen und praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen im Unternehmen an.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Wirtschaftliche Themengebiete für den Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat
Informationsbeschaffung und -aufbereitung
Unternehmensformen und Größenklassen als Basis für die Erstellung, Prüfung und
Offenlegung des Jahresabschlusses
Der Wirtschaftsprüferbericht und seine Aussagefähigkeit
Bestandteile und wichtige Begriffe des Jahresabschlusses
Sinn und Zweck des Reportings (Berichtswesen), wichtige Begriffe
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.03.– 09.03.2016
Steinbach/Taunus
1600-1603074
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V
und ERW-Consulting,
Frankfurt am Main
187
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was
sagen sie nicht?
Wirtschaftliche Kennzahlen bestimmen den Alltag im Unternehmen. Kennzahlen, die
sich auf den Jahresabschluss stützen, sind vergangenheitsbezogen. Diese haben durchaus ihre Berechtigung.
Es ist für ein funktionierendes Unternehmen aber unerlässlich, auch mit in die Zukunft
gerichteten (Plan-)Zahlen zu arbeiten. Dabei müssen ausreichend Mittel zur Verfügung
stehen, um das geplante Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen.
In diesem Seminar geht es um Wege von der vergangenheitsorientierten Buchhaltungssicht zum zukunftsorientierten Steuern des Unternehmens.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wirtschaftliche Grundprinzipien
Quantitative und qualitative Messkriterien im Unternehmen
Individuell sinnvolle Kennzahlen auswählen und Sollwerte bestimmen
Wirtschaftliche Steuerungsgrößen im Unternehmen für den Betriebsrat;
Kennzahleninformationssystem
Controlling als Instrument der Unternehmenssteuerung
Personalkennzahlen und Personalplanung
188
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.04.– 27.04.2016
Steinbach/Taunus
1600-1604253
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V.
und EWR-Consulting,
Frankfurt am Main
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
Oft lassen sich Unternehmenskrisen bereits in einem frühen Stadium erkennen. Der
Betriebsrat kann mit einfachen Mitteln wichtige Erkenntnisse aus dem Handeln (oder
auch Nicht-Handeln) der Unternehmensleitung gewinnen.
Um Unternehmenskrisen zu vermeiden, ist Innovation ein Schlüssel zum Erfolg. Ein
Investitions- und Innovationsstau führt in der Zukunft nicht selten zu höheren Kosten.
Dies wirkt sich nachteilig aus, da Wettbewerber am Markt preisgünstiger auftreten
können.
Im Seminar wird unter anderem folgenden Fragen nachgegangen: Wie wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bewertet? Wie gut ist ein Unternehmen aufgestellt? Drohen in absehbarer Zeit eventuell unangenehme Maßnahmen, wie beispielsweise Personalabbau?
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Mittel zur Krisenfrüherkennung
Veränderungs- und Innovationsprozesse
Insourcing und Outsourcing/Make-or-buy-Analysen
Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.09.– 28.09.2016
Steinbach/Taunus
1600-1609262
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V.
und EWR-Consulting,
Frankfurt am Main
189
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
Unternehmenslenker benutzen unterschiedliche betriebswirtschaftliche Modelle und
Analysewerkzeuge zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und zur Unterstützung
strategischer Entscheidungen.
In der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber werden Betriebsräte häufig mit den
Ergebnissen dieser wirtschaftlichen Betrachtungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang werden auch gerne blumige Begriffe wie „Cash Cow“, „low hanging fruits“
oder „local footprint“ benutzt. Was aber verbirgt sich hinter diesen Modellen und
Begriffen, und woraus leiten sie sich ab?
Im Seminar werden grundlegende Begriffe der verschiedenen Unternehmensstrategien
erläutert und voneinander abgegrenzt. Darauf aufbauend werden visuelle Analysewerkzeuge vorgestellt, die gerne seitens des Managements benutzt werden.
Das Ziel ist es, die jeweiligen Zusammenhänge einfach und kompakt darzustellen.
Hierbei werden die verschiedenen Modelle vorgestellt und erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken erkennen
Strategische Ergebnisplanung
Strategien ableiten
Strategien steuern mithilfe einer Balanced Scorecard
Strategische Beschäftigungssicherung
190
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.11.– 23.11.2016
Steinbach/Taunus
1600-1611213
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V.
und EWR-Consulting,
Frankfurt am Main
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!
Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses
Zielgruppe
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich
hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt.
Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen
Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche
Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die
Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen
unverzichtbar.
alle
Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner
Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die
strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA).
Wir bieten dieses Seminar
auf Anfrage als InhouseSchulung an.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung
Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs
Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der
WA-Mitglieder
Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats
Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber
Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Bemerkungen
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
191
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung
zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit
bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe
und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen
erläutert.
Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und
seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für
die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
192
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.02.– 04.03.2016
Mosbach
1600-1602292
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
12.09.– 16.09.2016
Mosbach
1600-1609122
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.180,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat
und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art
und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile
Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt.
Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und
des Lageberichts im Jahresabschluss klären.
Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV)
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.06.– 24.06.2016
Mosbach
1600-1606204
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
07.11.– 11.11.2016
Mosbach
1600-1611073
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars sowie des
Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.180,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
193
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten
für die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei bringen geänderte Gesetze und
Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung. So etwa das
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das
Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der
Geschäftsführung
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Neue Wahlverfahren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.02.– 02.03.2016
Gladenbach
1600-1602293
Betriebsratsmitglieder
und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im
Aufsichtsrat
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
194
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu
verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu verstärken. Damit Sie
sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar die entsprechenden
Inhalte und praktischen Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers
Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement
Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung
Qualität der Informationsversorgung
Zustimmungsbedürftige Geschäfte
Wirksamkeit der Überwachung
Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.09.– 28.09.2016
Mosbach
1600-1609263
Betriebsratsmitglieder
und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im
Aufsichtsrat
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Interessenvertretung im
Aufsichtsrat 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
195
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen
Grundlage der Drittelmitbestimmung ist das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Es
findet auf Kapitalgesellschaften in der Rechtsform z.B. der Aktiengesellschaft (AG)
oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung, wenn diese in
der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer/-innen beschäftigen. Für Arbeitnehmervertreter
in drittelbeteiligten Aufsichtsräten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen andere
als für paritätisch besetzte Aufsichtsräte.
In diesem Seminar setzen Sie sich intensiv mit den rechtlichen Bedingungen und der
besonderen Rolle als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat auseinander, bezogen
auf die spezifischen Bedingungen, die das Drittelbeteiligungsgesetz vorgibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen
Einzelrechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Sitzungsvorbereitung und Arbeitnehmervorbesprechung
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Aufsichtsratsmitglieder
Anforderungen und Konflikte (Interessen der Belegschaft
kontra Interessen des Aufsichtsrats!?)
Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen gesetzlichen
Interessenvertretungen
Besondere Pflichten (Verschwiegenheit, Treuepflicht)
196
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.04.– 22.04.2016
Gladenbach
1600-1604201
Betriebsratsmitglieder und
andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Funktion. Sie können durch ihre speziellen Kenntnisse die Arbeit des Personalrats
wirkungsvoll unterstützen.
Die Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten werden für ihre Aufgaben mit den in
unserem Seminar erworbenen Kenntnissen umfassend gestärkt. Sie sind in der Lage,
die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen effektiv
und wirkungsvoll zu nutzen.
In diesem praxisnah aufgebauten Grundseminar erfahren Sie, wie Sie sinnvoll mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Damit können Sie Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat ausloten und für die Arbeit der Interessenvertretung nutzen.
Wirtschaftliche Grundbegriffe, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind, werden an Praxisfällen erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.03.– 11.03.2016
Mosbach
1600-1603091
Personalratsmitglieder in
Verwaltungsräten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Wirtschaftsausschuss, Verwaltungsrat
Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern
Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen
Rechtsstellung des Verwaltungsratsmitglieds (z.B. Geheimhaltungspflicht)
197
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige
Position als Interessenvertreter/-in der Beschäftigten. Mit umfangreichen Kenntnissen
ausgestattet und effektiv handelnd, sind sie eine bedeutende Unterstützung des
Personalrats.
Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats lässt jedoch für eine aktive Gestaltung der
Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen wenig Raum.
Unsere Seminare leisten einen Beitrag dazu, die Arbeit als Personalratsmitglied im
Verwaltungsrat gut bewältigen zu können. Sie helfen, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen zu nutzen und sind praxisnah aufgebaut.
In dem Expertenseminar kommen spezielle Problemfelder zur Sprache. Vor allem für
Verwaltungsratsmitglieder in verzweigten oder übergreifend operierenden Betrieben
und Dienststellen werden Kenntnisse vermittelt, die sie in die Lage versetzen, Grundzüge einer Interessenvertretung zu entwickeln und zu verfolgen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzesentwicklung und neuere Rechtsprechung
Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats
Informations- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen
198
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
24.10.– 26.10.2016
Gladenbach
1600-1610243
Personalratsmitglieder in
Verwaltungsräten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Das
Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1“
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Frauen
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen
Umstrukturierungen gehen nicht spurlos an Betrieben bzw. Dienststellen vorüber. Wer
die neuen Anforderungen erfüllen will, muss Veränderungen aktiv, kreativ und flexibel
nutzen und den Wandel als Chance begreifen. Besonders Frauen haben jedoch selten
gelernt, ihren eigenen Weg konsequent zu verfolgen und verlieren durch ihre Mehrfachbelastung das Wesentliche für sich selbst aus den Augen.
Dieses Seminar unterstützt die Teilnehmerinnen in ihrem Zielfindungsprozess bei ihrer
Arbeit als gesetzliche Interessenvertreterin. Wir entwerfen auf die individuelle Persönlichkeit abgestimmte Methoden, um die eigenen Potenziale zu erkennen und entwickeln bedürfnisorientierte, situationsangemessene Strategien zur Verbesserung der
Handlungsflexibilität.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Warum Selbstsicherheit so wichtig für Frauen ist
Selbstbewusstheit und persönliche Präsenz
Deutliche Fremdwahrnehmung
Kontaktverhalten und klare Ich-Du-Beziehung
Konkrete persönliche Zielvorstellung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
23.05.– 25.05.2016
1900-1605233
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Baden-Württemberg
Zielgruppe
Weibliche Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 203 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
199
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen
weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen.
Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und
richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus
bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf
unserer Homepage: hessen.verdi-bub.de.
Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare
Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und
Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von
ver.di getragen.
Bildungsplanung mit System
Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres
Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits
vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun
eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften.
Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch
direkt zu Ihnen in die Sitzung.
Bitte wenden Sie sich an:
200
ver.di
Abt. Gewerkschaftliche Bildung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw.
den ver.di-Landesbezirk
oder unter www.verdi.de
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Maßgeschneiderte Seminare
Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle
Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung
zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden:
wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen
wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf
entsteht
wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten.
Mögliche Themenbeispiele:
Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Betriebsänderungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Überlastungsanzeigen
Stellenbewertung und Eingruppierung
Arbeits- und Planungsklausuren
Wahlvorstandsschulungen.
Mit unserer Beratung zum passenden Seminar
Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir
beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen
spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns einfach an: Fon 069 257 824-0.
Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien
Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären?
Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als
Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso
sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall
erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte
Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen
Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und
häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen
längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten.
201
Hinweise zu unseren Seminaren
Melden Sie sich bei uns an
Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die
Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 222. Nachdem
wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine
Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt
in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine
Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste
erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend.
Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten
Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle
Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser
mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir in der Regel günstige Pauschalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Ihre Einladung und Rechnung
Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung
über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine
weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
202
Wenn Sie stornieren müssen
Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss
die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen
und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 223.
Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu
stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung
stellt.
Wenn wir absagen müssen
Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen
wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um
einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können,
erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in
voller Höhe zurück.
Unsere Tagungsstätten
Unsere Tagungsstätten ...
... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels.
Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen
optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie
dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen.
Seminare mit Übernachtung
Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres
gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich
ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die
Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und
Meinungen aus – oder entspannen sich einfach.
Kinderbetreuung
Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte rechtzeitig vorher Kontakt mit uns auf.
ver.di-Bildungszentren
ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins
und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet
moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible
Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik
ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN
zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote:
Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten
stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse
und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden
zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten.
Kontakt:
Koblanckstr. 10
14109 Berlin (Wannsee)
Fon 030 806 713-0
www.bbz.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
145,00 €
265,00 €
380,00 €
500,00 €
590,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“
„Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und
Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals
waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute
ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus
bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemein-
203
Unsere Tagungsstätten
samer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume
entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung,
die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen
Standards.
Kontakt:
Senner Hellweg 461
33689 Bielefeld
Fon 05205 9100-0
www.verdi-das-bunte-haus.de
Preise (inkl. MwSt.):
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3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
275,00 €
395,00 €
520,00 €
610,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen
zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminartechnik und bestens
ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über
einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Freizeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine
Freizeithalle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das
Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegelbahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für
das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alternative Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit
Dusche und WC, Fernseher, Radiowecker und Telefon, bietet das Haus
seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.
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Schloßallee 33
35075 Gladenbach
Fon 06462 9180-0
www.verdi-gladenbach.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
150,00 €
270,00 €
390,00 €
510,00 €
605,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach
Zentrum für gewerkschaftliche Bildung
Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar
auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet
mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und
Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon,
Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon
2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das
Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse.
Kontakt:
Am Wasserturm 1–3
74821 Mosbach
Fon 06261 942-0
www.bst-mosbach.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
160,00 €
285,00 €
405,00 €
525,00 €
610,00 €
85,00 €
Unsere Tagungsstätten
ver.di-Jugendbildungsstätte Haus Naumburg
Das Haus liegt in einem waldreichen Feriengebiet südwestlich von
Kassel, verfügt über 5 Seminarräume mit professioneller Ausstattung
und gute Freizeitmöglichkeiten (u.a. Billard, Kicker, Bistro, Fitnessraum). Die Unterbringung erfolgt in der Regel in ansprechenden Doppelzimmern mit Dusche und WC.
Kontakt:
Unter den Linden 30
34311 Naumburg
Fon 05625 9997- 0
www.haus-naumburg.de
Preise*:
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
125,00 €
220,00 €
320,00 €
415,00 €
490,00 €
Kontakt:
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Fon 05161 9790
www.verdi-walsrode.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
285,00 €
410,00 €
535,00 €
635,00 €
100,00 €
75,00 €
* Die Preise beziehen sich auf eine Unterbringung im Doppelzimmer.
ver.di-Bildungszentrum Walsrode
Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in
ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am
Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon
und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote:
Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih,
Nordic Walking, Yoga.
205
Unsere Tagungsstätten
Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung
Hotel Wilder Mann
Mitten im Zentrum der historischen Altstadt Aschaffenburgs gelegen.
Nach dem Seminar bietet sich der Besuch im Wellnessbereich oder ein
schöner Altstadtbummel an.
Kontakt:
Löherstr. 51
63739 Aschaffenburg
Fon 06021 302-0
www.hotel-wilder-mann.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
349,00 €
Biohotel Bayerischer Wirt
Schöne Tagungsräume mit Blick ins Grüne und 100 Prozent biologische, regionale, gesundheitsbewusste und bayerische Küche. Nach
dem Seminar laden Salzgrotte und Salzsauna zum Entspannen ein.
Kontakt:
Neuburger Str. 122
86167 Augsburg
Fon 0821 790 975-0
www.bayerischer-wirt.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
378,00 €
695,00 €
Hotel Hartl´s Lindenmühle
Das Hotel liegt im wunderschönen Fichtelgebirgskurort Bad Berneck
und bietet mit Hallenbad, Sauna und großem Wellness-Angebot auch
außerhalb des Seminarbetriebs viel Abwechslung.
206
Kontakt:
Kolonnadenweg 1
95460 Bad Berneck
Fon 09273 50065-0
www.lindenmuehle.de
Preis (inkl. MwSt.):
Wochenseminar:
437,00 €
Landhotel Betz
Am Rand des Kurgebiets von Bad Soden-Salmünster, im Kinzigtal
zwischen Vogelsberg und Spessart, befindet sich in schöner Lage das
Landhotel Betz. Das für Tagungen professionell ausgestattete Haus
(u.a. WLAN) verfügt über 65 Zimmer und bietet mit guter Verpflegung
und vielen Freizeitmöglichkeiten (u.a. eigenes Hallenbad, Sauna und
Solarium) eine angenehme Atmosphäre.
Kontakt:
Brüder-Grimm-Str. 21
63628 Bad Soden-Salmünster
Fon 06056 739-0
www.landhotel-betz.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
168,00 €
293,00 €
543,00 €
82,00 €
Hotel Arvena Reichsstadt
Mit Sauna und nahe gelegener Frankentherme bietet das Hotel auch
Möglichkeiten zur Entspannung nach dem Seminar.
Kontakt:
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Fon 09841 9070
www.arvena-reichsstadt.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
336,00 €
618,00 €
Unsere Tagungsstätten
Landgasthof Euringer
Der familiengeführte Landgasthof liegt im Altmühltal und ist bekannt
für seine gute und reichhaltige Küche.
Kontakt:
Dorfstr. 23
92339 Beilngries-Paulushofen
Fon 08461 651-0
www.landgasthof-euringer.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
260,00 €
460,00 €
Seehotel Boltenhagen
Modernes, freundliches Tagungshotel der gehobenen Klasse, in Strandnähe gelegen, im Ostseebad Boltenhagen, ca. 120 km von Hamburg
entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit Bad oder Dusche/WC,
Telefon, Fernseher, Radio, Fön. Freizeitmöglichkeiten im Hotel: Schwimmbad, Sauna, Fahrradverleih. Freizeitmöglichkeiten in Boltenhagen: div.
Sport- und Freizeitangebote.
Kontakt:
Ostseeallee 1
23946 Boltenhagen
Fon 038825 50-0
www.seehotel-boltenhagen.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
358,00 €
4-Tages-Seminar:
513,00 €
Wochenseminar (Mo – Fr): 669,00 €
Hotel Moosmühle
Familienhotel direkt am Waldrand mit sehr guter Küche, Fitnessraum,
Kegelbahn, Squash und Tennis.
Kontakt:
Mühlstr. 12
90599 Dietenhofen
Fon 09824 959-0
www.hotel-moosmuehle.de
Preis (inkl. MwSt.):
Wochenseminar:
493,00 €
Posthotel Traube
Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donauwörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für
die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel.
Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim
Altstadtbummel einfangen.
Kontakt:
Kapellstr. 14-16
86609 Donauwörth
Fon 0906 706 440
www.posthotel-traube.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
375,00 €
Hotel Kapellenberg
Sehr schön zwischen Weinbergen und Main gelegen, bietet das Hotel
einen idealen Rahmen für Seminare.
Kontakt:
Am Kapellenberg 2/
Würzburger Str. 50
97246 Eibelstadt
Fon 09303 980 070
www.hotel-kapellenberg.de
Preis (inkl. MwSt.):
Wochenseminar:
747,00 €
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
207
Unsere Tagungsstätten
Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum
am Dominikanerkloster
Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer
Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil – ist ein
idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit
ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet
das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminarräumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die
36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV,
Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei
der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet.
Kontakt:
Dominikanergasse 5
60311 Frankfurt am Main
Fon 069 2165 1410
www.spenerhaus.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
197,00 €
336,00 €
hoffmanns höfe
Die Tagungsstätte befindet sich im Westen Frankfurts, südlich des
Mains, im Bereich des Uniklinikums. Das Haus liegt in unmittelbarer
Nähe zum Fluss, mit guter Straßen- und Autobahnanbindung.
Kontakt:
Heinrich-Hoffmann-Str. 3
60528 Frankfurt am Main
Fon 069 6706-100
www.hoffmanns-hoefe.de
208
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
135,00 €
Hotel Zettler
Im malerischen „Schwäbischen Barockwinkel“ gelegen, erfreut sich
dieses Tagungshaus großer Beliebtheit. Nach dem Seminar bleibt Gelegenheit, ein Stück den Donauradweg zu fahren oder den hoteleigenen
Wellnessbereich zu nutzen.
Kontakt:
Ichenhauser Str. 26A
89312 Günzburg
Fon 08221 3648-0
www.hotel-zettler.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
360,00 €
668,00 €
Parkhotel Altmühlthal
Ein sehr schönes Hotel im Fränkischen Seenland. Zu den Vorzügen
gehört neben der ausgezeichneten Tagungsmöglichkeit auch ein Wellnessbereich mit Sauna, Hallenbad und Massagen, um nach dem Seminar zu entspannen.
Kontakt:
Zum Schießwasen 15
91710 Gunzenhausen
Fon 09831 5040
www.aktiv-parkhotel.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
346,00 €
650,00 €
Mercure Hotel Hamm
Das 4-Sterne-Hotel liegt in der Innenstadt von Hamm, nahe dem
Hauptbahnhof. Anreisende mit dem Auto können in der Tiefgarage
kostenpflichtig parken. Alle Zimmer sind ausgestattet mit kostenlosem
WLAN, Wasserkochern zur Kaffee- und Teezubereitung sowie Flachbildfernsehern. Der Seminarbereich ist modern und mit hochwertiger
Technik versehen. Das Hotel verfügt über einen Saunabereich.
Unsere Tagungsstätten
Kontakt:
Neue Bahnhofstr. 3
59065 Hamm
Fon 02381 9192-0
www.accorhotels.com
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
199,00 €
3-Tages-Seminar:
332,00 €
Wochenseminar (Mo – Fr): 598,00 €
ANDOR Hotel Plaza
Das moderne Comfort Superior (***plus) Hotel liegt – nur 100 m vom
Hauptbahnhof entfernt – direkt im Zentrum von Hannover. Im gleichen
Gebäudekomplex befinden sich ein Cinemaxx-Kino mit 3.500 Plätzen
sowie verschiedene gastronomische Einrichtungen.
Kontakt:
Fernroder Str. 9
30161 Hannover
Fon 0511 3388-0
www.hotel-plaza-hannover.de
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
214,00 €
Hessen Hotelpark Hohenroda
Das weitläufige Areal des Hessen Hotelpark Hohenroda liegt an den
nördlichen Ausläufern der Rhön. Das Tagungshotel verfügt über ein
professionelles Tagungsmanagement und eine umfangreiche Seminarausstattung. Darüber hinaus wird hier auf eine gesundheitsbewusste Ernährung geachtet. Das vielseitige Freizeitangebot ist ein
weiterer Aspekt für eine erfolgreiche Seminardurchführung.
Kontakt:
Schwarzengrunder Str. 9
36284 Hohenroda/
Oberbreitzbach
Fon 06676 18-1
www.hotelpark-hohenroda.com
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
215,50 €
378,50 €
704,50 €
110,50 €
Flairhotel Platzer
Ein ideales Tagungshaus mit ausgezeichneten Räumlichkeiten. Für die
Freizeit steht ein „Haus der Sinne“ zur Verfügung: mit Softsauna,
Dampfbad, Eisgrotte, Ruhe-Wintergarten und vielem mehr. Horgau
liegt ca. 17 km von Augsburg entfernt, sodass auch ein abendlicher
Stadtbummel in der historischen Fuggerstadt möglich ist.
Kontakt:
Hauptstr. 1
86497 Horgau
Fon 08294 8608-0
www.flairhotel-platzer.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
371,00 €
679,50 €
Bildungszentrum Kirkel
Das Bildungszentrum wurde von der Arbeitskammer des Saarlands
errichtet und ist speziell für Seminare ausgestattet. Das Haus liegt im
Grünen, hat eine sehr gute Verkehrsanbindung und kostenfreie Parkplätze. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.
Kontakt:
Am Tannenwald 1
66459 Kirkel
Fon 06849 909-0
www.bildungszentrum-kirkel.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
190,00 €
3-Tages-Seminar:
335,00 €
Wochenseminar (Mo – Fr): 620,00 €
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
209
Unsere Tagungsstätten
Winkler Bräu
Tagungshotel mit eigener Brauerei, Schwimmbad, Wellness- und Fitnessbereich. Schön gelegen am alten Main-Donau-Kanal.
Kontakt:
Privatbrauerei-Gutshof
St.-Martin-Str. 6
92355 Lengenfeld
Fon 09182 17-0
www.winkler-braeu.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
448,00 €
815,00 €
INNdependence-Hotel
Das Hotel INNdependence liegt in der Mainzer Oberstadt und ist Mitglied im Verbund der Embrace-Hotels – einem Verbund von Hotels, bei
denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Es
bietet den Komfort und die Einrichtung eines barrierefreien Hotels.
Das Haus ist für die professionelle Durchführung von Seminaren und
Tagungen bestens ausgestattet. Alle Zimmer sind freundlich-funktional
eingerichtet und besitzen einen schönen Balkon.
Kontakt:
Gleiwitzer Str. 4
55131 Mainz
Fon 06131 250 538-0
www.inndependence.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
190,00 €
BEST WESTERN PREMIER Steubenhof Hotel
Das Tagungshotel bietet ideale Voraussetzungen für ein gelungenes
Seminar. In nur fünf Autominuten erreichen Sie das Stadtzentrum, den
Hauptbahnhof sowie viele Sehenswürdigkeiten. In unmittelbarer Nähe
210
lädt das Naturschutzgebiet „Waldpark am Rhein“ mit zahlreichen
Sportanlagen und einem Strand ein.
Kontakt:
Preise (inkl. MwSt.):
Steubenstr. 66
2-Tages-Seminar:
68199 Mannheim
3-Tages-Seminar:
Fon 0621 81910-0
www.steubenhof.bestwestern.de
254,50 €
455,50 €
Tagungshotel Schönblick
Oberhalb von Neumarkt gelegen mit einem herrlichen Blick auf die Stadt
und die Umgebung. Wunderbarer Wintergarten und schöne Terrasse.
Gute Wandermöglichkeiten, Sauna, Neumarkt zu Fuß erreichbar.
Kontakt:
Preise (inkl. MwSt.):
Am Höhenberg 12
3-Tages-Seminar:
92318 Neumarkt
Wochenseminar:
Fon 09181 474 910
www.tagungshotel-schoenblick.de
250,00 €
464,00 €
Hotel Victoria Nürnberg
Mitten in der Nürnberger Innenstadt gelegen, bietet das Tagungshotel
neben idealen Schulungsbedingungen auch die Möglichkeit, in Nürnbergs schöner Innenstadt zu bummeln.
Kontakt:
Königstr. 80
90402 Nürnberg
Fon 0911 2405-0
www.hotelvictoria.de
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
174,00 €
Unsere Tagungsstätten
Hotel Alpenblick
Bayerische Gastlichkeit und freundlicher Service erwarten Sie im Hotel
Alpenblick. Alle Zimmer verfügen über Dusche, WC, Telefon, Fernseher
und Balkon. Nach einem Seminartag bieten Sauna, Sanarium oder
Massagen Entspannung.
Kontakt:
Preise: (inkl. MwSt.):
Heimgartenstr. 8
3-Tages-Seminar:
350,00 €
82441 Ohlstadt
Vorabendanreise mit
Fon 08841 79705
Abendessen u. Frühstück: 80,00 €
www.hotel-alpenblick-ohlstadt.de
Haus Humboldtstein
Direkt am Rhein gelegen, mit Blick auf das Siebengebirge, bietet das
AWO-Tagungszentrum „Haus Humboldtstein“ seinen Gästen optimale Voraussetzungen für Tagungen und Seminare in entspannter
Atmosphäre. Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wurde
besonderes Augenmerk auf die architektonische Kombination von alt
und neu gelegt.
Kontakt:
Am Humboldtstein
53424 Remagen
Fon 02228 932-0
www.haus-humboldtstein.de
Preise (inkl.MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
117,50 €
207,00 €
Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU
An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die
moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen.
Kontakt:
Preise (inkl. MwSt.):
Waldstr. 31
2-Tages-Seminar:
61449 Steinbach (Taunus)
3-Tages-Seminar:
Fon 06171 7020
Wochenseminar:
www.bildungsstaette-steinbach.de
186,00 €
319,00 €
585,00 €
Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand
Tagungshotel der gehobenen Klasse, nur wenige Minuten von der
Ostsee entfernt am Rande des Ortes Timmendorf gelegen, ca. 80 km
von Hamburg entfernt. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit
Bad oder Dusche/WC, Telefon und Fernseher. Freizeitmöglichkeiten im
Hotel: Hallen- und Außenschwimmbad, div. Saunen, Tennisplätze,
Kegel- und Bowlingbahnen, Fitness-Studio, Fahrradverleih.
Kontakt:
An der Waldkapelle 26
23669 Timmendorfer Strand
Fon 04503 6070
www.maritim.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
330,00 €
470,00 €
610,00 €
Akademie Frankenwarte
Über den Dächern der Barockstadt Würzburg gelegen und dennoch
stadtnah – vom Stadtbummel über ausgedehnte Spaziergänge im Landschaftspark bis zum Saunabesuch bietet dieses Tagungshaus vielfältige
Entspannungsmöglichkeiten nach einem anstrengenden Seminartag.
Kontakt:
Leutfresserweg 81–83
97082 Würzburg
Fon 0931 80464-0
www.frankenwarte.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
172,00 €
295,00 €
555,00 €
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
211
GHOTEL hotel & living Würzburg
Nah an der schönen Würzburger Innenstadt gelegen, ist dieses
Tagungshotel ein idealer Ausgangspunkt, um nach dem Seminar in der
Altstadt zu bummeln.
Kontakt:
Schweinfurter Str. 1
97080 Würzburg
Fon 0931 359-620
www.ghotel.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
369,50 €
Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung
Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist,
sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung
bereits in der Seminargebühr enthalten.
InterCityHotel Berlin
Am Ostbahnhof 5
10243 Berlin (Ostbahnhof)
Fon 030 29368-0
www.intercityhotel.com
DGB-Haus Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77
60329 Frankfurt am Main
Fon 069 2400 5741
www.dgb.de
ver.di-Bezirk Koblenz
Neustadt 9/10
56068 Koblenz
Fon 0261 97355-0
Schlosshotel Landstuhl
Burgweg 10
66849 Landstuhl
Fon 06371 9214-0
www.schlosshotel-landstuhl.de
212
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
141,00 €
188,00 €
235,00 €
Delta Park Hotel
Keplerstr. 24
68165 Mannheim
Fon 0621 4451-822
www.delta-park.de
SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark
Friedrich-Strobel-Weg 4 – 6
Preise (inkl. MwSt.):
70597 Stuttgart-Degerloch
2-Tages-Seminar:
Fon 0711 7885 4501
3-Tages-Seminar:
www.waldaupark.de
Nur Verpflegung.
DGB-Haus München
Schwanthalerstr. 64
80336 München
Fon 089 535 617
www.dgb.de
Haus der Gewerkschaften Ulm
Weinhof 23
89073 Ulm
Fon 0731 967 240
82,00 €
123,00 €
WE-Tagungszentrum
Wickenhäuser & Egger AG
Schwanthalerstr. 36
80336 München
Fon 089 551 110
www.we-munich.de
DGB-Haus Nürnberg
Kornmarkt 5 –7
90402 Nürnberg
Fon 0911 249 166
www.dgb.de
Bürohaus (gegenüber DGB-Haus)
Theodor-Heuss-Str. 2 – Haus 2
70174 Stuttgart
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
213
Unsere Referentinnen und Referenten
214
Rita Bräutigam
Trainerin, Beraterin und Coach. Schwerpunkte:
Resilienztraining – innere Stärke gewinnen, Arbeitsund Büroorganisation, Kommunikation, Gedächtnisund Konzentrationstraining sowie schnelleres Lesen.
Tom Klingeberg
Dipl.-Sozialpädagoge, ehemaliger GBR- und Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: BetrVG, Arbeits- und
Planungsklausuren für Betriebsrats-/Personalratsgremien, Strategieberatung, Teamentwicklung und Konfliktmanagement, Moderation von Großgruppen.
Erika Fischer
Fachanwältin für Arbeitsrecht. Schwerpunkte: Arbeitsrecht für Betriebsräte, kollektives und individuelles
Arbeitsrecht.
Bernd Knepper
Ehemaliges Betriebsratsmitglied, Mitglied der Schwerbehindertenvertretung und zuständig für Arbeitssicherheit bei der Frankfurter Rundschau, nebenberuflicher
Teamer. Schwerpunkte: SGB IX und Suchtproblematik
in der Arbeitswelt.
Horst Gräbner
Ehemaliger Gewerkschaftssekretär. Mehr als 30 Jahre
Seminarerfahrung im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Beratungsschwerpunkte:
Arbeitszeit, Personalbeurteilung, Interessenausgleich
und Sozialplan.
Doreen Lindner
Juristin (Ass. jur.), Beratung und Schulung von Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Tarifvertragsrecht,
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung, betriebliche Veränderungsprozesse,
arbeitsrechtliche Themen.
Michael Gümbel
Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen
und Verwaltungen. Schwerpunkte: Veränderungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung,
Organisations- und Teamentwicklung.
Walter Lochmann
Ehemaliges Betriebsratsmitglied und ehemaliger Fachbereichsleiter bei ver.di, selbstständiger Trainer. Schwerpunkte: betriebliche Gestaltung der Arbeitszeit und strategische Beratung gesetzlicher Interessenvertretungen.
Stefan Kempkens
Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommunikation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren,
Schulung von Betriebsräten.
Annette Malottke
Gewerkschafterin und Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Schwerpunkte: Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsdidaktik
für Betriebs- und Personalräte.
Unsere Referentinnen und Referenten
Thomas Michler
Dipl.-Ing., Berater bei der TBS gGmbH Rheinland-Pfalz.
Schwerpunkte: Beteiligungsrechte bei Datenschutz,
Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
Frank J. Mletzko
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beratung und Vertretung
von Betriebs- und Personalräten. Schwerpunkte:
Arbeitszeitmodelle, Dienstplangestaltung, Betriebliches
Gesundheitsmanagement, BEM, technische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Betriebsänderungen.
Mareike Müller
Dipl.-Sozialpädagogin, ehemalige Personalratsvorsitzende, nebenberufliche Teamerin. Schwerpunkte:
Personalvertretungs-, Tarif- und Arbeitsrecht.
Peter Müller
Dipl.-Politologe, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender
bei der Deutschen Bank. Schulungen von Betriebsräten
und Vertrauensleuten. Schwerpunkte: Grundqualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit und Strategiebildung.
Armin Pahl
Langjähriges Betriebs- bzw. Personalratsmitglied,
ehrenamtlicher Richter (LAG Hessen), Vorstandsmitglied der Berufsgenossenschaft sowie des Betrieblichen
Rentenversicherungsträgers. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Bezahlungssysteme,
Arbeitszeitmodelle, Sozialversicherung.
Markus Pfeiffenberger
Gewerkschafter, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schwerpunkt: Arbeitsrecht für Betriebsräte.
Lisa Politycki
Rechtsanwältin, Beratung und Schulung von Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Arbeitszeit- und
Dienstplangestaltung, TVöD, Überlastungsanzeige und
weitere arbeitsrechtliche Themenstellungen.
Britta Rafoth
Dipl.-Psychologin, Beratung und Schulung von Betriebsund Personalräten, Moderatorin von Klausuren.
Schwerpunkte: Mobbing, Burn-out, Teamentwicklung,
Gestaltung von Betriebsversammlungen.
Matias Leão Rautenberg
Langjähriges Betriebsratsmitglied, ehrenamtlicher
Berater der Techniker Krankenkasse, ver.di-Vertrauensmann, Schwerbehindertenvertrauensperson, KABMitglied, Teamer. Schwerpunkt: Arbeits- und Gesundheitsschutz.
215
Unsere Referentinnen und Referenten
216
Bernd Rudolf
Personalfachkaufmann, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender, Berater der Rat.geber GmbH. Schwerpunkte:
BetrVG, Arbeitsrecht, Wirtschaftsausschuss, Arbeitszeitmodelle, Betriebsänderungen und Vergütungssysteme.
Klaus Wagenhals
Organisationsentwickler und Coach – u.a. für Betriebs-/
Personalratsgremien und ihre Vorsitzenden, davor
Geschäftsführer der TBS des DGB Hessen, langjähriger
Trainer und Berater. Schwerpunkte: Führung, Konfliktklärung, Change- und Projektmanagement.
Regine Rundnagel
Dipl.-Ing., Dipl.-Soziologin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und freiberufliche Beraterin. Schwerpunkte: Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Mitarbeiterbefragung,
Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitszirkel und Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Harald Wagner
Ehemaliges Betriebsratsmitglied und Gewerkschaftssekretär (Nahverkehr) im Bezirk Frankfurt am Main. Seit
1985 Referententätigkeit. Schwerpunkte: Betriebsverfassung, Betriebs- bzw. Personalratsvorsitz, Verhandlungsführung.
Tobias Schlepper
Rechtsanwalt, seit 2003 Schulung, Beratung und Vertretung von Betriebsräten sowie Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen.
Christa Walz
Dipl.-Bibliothekarin, Projektleitung, langjährige Personalratserfahrung und ehrenamtliche Teamerin. Schwerpunkte: LPVG Baden-Württemberg, Tarifrecht, „Gute
Arbeit“.
Wolfgang Schneider
Freiberuflicher Trainer, Konfliktberater und Mediator,
Lektor, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender des Suhrkamp Verlags, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht, Systemischer Coach und Ausbilder für Mediation.
Christopher Weber
Leiter der Integrationsfachdienste Rhein-Main in
Frankfurt/Main (Beratungsstelle zur Gestaltung von
Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung). Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft
der hessischen Integrationsfachdienste.
Regina Steiner
Fachanwältin für Arbeitsrecht. Tätigkeitsschwerpunkt:
Beratung von Arbeitnehmervertretungen. Schulungen
von Interessenvertretungen. Schwerpunkt: Arbeitsrecht.
Gabriele Wolf
Langjähriges Betriebsratsmitglied bei der Telekom,
zertifizierte ProfilPASS-Beraterin, Mitarbeiterin in
verschiedenen Gewerkschaftsgremien, Teamerin.
Schwerpunkte: BetrVG, psychische Belastungen,
Stress, Mobbing, Kommunikation, Konflikt.
Freistellung und Kostenübernahme
Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats
das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder
sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das
ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben.
Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für
solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die
Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“?
Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare,
die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie
besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung
(siehe Seite 11) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen
Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen,
die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein
aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten.
Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im
Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind.
Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber
Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung.
Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur
Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat
oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten.
Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat
sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu
übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und
Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie
sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen
umgehend zu).
Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu
beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber
bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar
muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne
erforderlich ist.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört
auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die
außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein
Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem.
§ 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung
und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen
rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen
Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
217
Freistellung und Kostenübernahme
Zusammenfassung
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt
gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der
Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der
Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.:
Seminargebühren,
Fahrtkosten,
Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des
Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen
direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob
ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne
Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen,
bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen.
Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen
Stornogebühren vermieden werden.
Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche
Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche
Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für
nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat.
218
Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß
§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 40 Abs. 2 HPVG
Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge
für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die
oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich
weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings
nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem
BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen
Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten
Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.
Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage:
www.verdi-bub.de/s_beschluss
Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten.
Musterformular Beschluss
Beschluss der Interessenvertretung
Vorsorglich benennt die Interessenvertretung
Der Betriebsrat
Der Personalrat
Die Mitarbeitervertretung
als Ersatzteilnehmer/-in.
des Betriebs/der Dienststelle
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für:
hat auf der Sitzung am
das Mitglied der Interessenvertretung
beschlossen,
in der Zeit
vom
bis
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG
Sonstige
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist.
zu dem Thema
in
in
(Tagungsstätte)
Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung
durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
(Ort)
zu einem Preis von
Begründung:
(Kosten des Seminars und der Tagungsstätte)
Euro zu entsenden.
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung)
(Ort/Datum)
(Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung)
219
Musterformular Mitteilung
Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle
Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
zu dem Thema
in der/dem
An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle
in
(Bildungsstätte/Seminarhotel)
zu entsenden.
(Ort)
Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit- Vorsorglich hat die Interessenvertretung
als Ersatzteilnehmer/-in benannt.
glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Sonstige
Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere
Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR)
§ 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR)
§ 42 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG (PR)
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV)
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV)
§ 42 Abs. 1 und 3, § 40 Abs. 2 i.V.m. § 56 Satz 1 HPVG (JAV)
§ 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen)
Sonstiges
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während
der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die
am
beschlossen hat,
Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden
Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei.
das Mitglied der Interessenvertretung
in der Zeit vom
220
bis
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung)
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
An die Interessenvertretung
Kostenübernahme/Vollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten.
Das Mitglied der Interessenvertretung
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die
Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen.
Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden:
wird in der Zeit vom
bis
Firma/Dienststelle:
zur Teilnahme am Seminar
(Abteilung):
Seminar-Nr.:
der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in
Straße:
PLZ/Ort:
unter Fortzahlung des Entgelts
freigestellt.
Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren
in Höhe von EUR
(gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu-
erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR
inkl. MwSt. übernommen.
Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle
Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten!
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
221
Anmeldeformular
Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern
Anmeldung zum Seminar
Privatadresse der/des Teilnehmenden
Frau Herr Name
Fax 069 257 824-24
ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Hessen
Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77, 60329 Frankfurt am Main
Vorname
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon privat
Telefon dienstl.
Thema des Seminars
E-Mail privat
E-Mail dienstl.
Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma
Seminar-Nr.
Straße/Nr.
bis
vom
PLZ/Ort
Seminarort
Telefon
Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost)
Fax
E-Mail
Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere
nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
Branche/Fachbereich
ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am
ordnungsgemäß beschlossen.
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt
davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der
Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.
!
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das
umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen.
222
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt:
Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das
Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte
übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten
weiter.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte.
Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte
möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem
Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst
in der Tagungsstätte vorzunehmen.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder
es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht
mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die
Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem
Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend
die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung
stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird,
können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus
können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
Widerrufserklärung
Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected]
Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (Seminar):
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen
Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor
Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben
oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses
(z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es
außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Seminar-Nr.
Thema des Seminars
Name des/der Teilnehmenden
Anschrift des/der Teilnehmenden
Datum/Unterschrift
223
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Hessen
Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 257 824-0
Fax 069 257 824-24
[email protected]
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