Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2016 Inhalt Wir über uns Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Unser System der Grundqualifizierung Unser pädagogisches Konzept 8 10 11 12 Seminarübersicht 13 Seminare BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) PR-Grundqualifizierung HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG) HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Schwerbehindertenvertretung Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung 2 31 32 33 34 35 36 37 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) AV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2) JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) AV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3) 43 44 45 46 47 48 49 50 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) 51 Das besondere Angebot Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen 53 54 56 58 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung 60 38 39 40 41 42 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien 61 62 Inhalt Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Wirf da bitte mal ´nen Blick drauf! Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Gremienarbeit Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat 63 Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung 79 80 81 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Einstellungen erfolgreich mitgestalten Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahlverfahren Personalplanung im öffentlichen Dienst 82 84 85 86 87 88 89 90 91 92 74 75 76 77 Arbeitsorganisation Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen Zielorientierte Strategiebildung im Gremium Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht 93 94 95 96 78 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 3 Inhalt Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit Der Alltag – ein Spagat Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion Das haben wir ja super hinbekommen! Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat Kommunikation und Zusammenarbeit Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen Basisseminar zur Kommunikation Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar Mediation und Interessenvertretung Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Das erfolgreiche Monatsgespräch Von Medienprofis lernen Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten 4 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge Rund um’s Geld ... Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – intensiv Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder Es gilt das geschriebene Wort Betriebs- und Dienstvereinbarungen rechtswirksam formulieren Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln! Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder Beamtenversorgungsrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst Personalaktenrecht/Datenschutzrecht 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 Inhalt Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche betriebliche Konsequenzen Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Lebensarbeitszeitkonten Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit? Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung 133 134 TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L 150 Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs 151 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 152 Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 153 Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 154 Betriebliches Gesundheitsmanagement Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren 155 „Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1 Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 156 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung 157 Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 158 Offenes Angebot für Gremien: Inhouse-Workshop bzw. Beratung Aktivitätenplanung zur Durchsetzung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen im Betrieb – Mitbestimmung aktiv nutzen 159 Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene 160 Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 161 Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 162 Ich habe Rücken! Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 163 Doping am Arbeitsplatz Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen 164 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 5 Inhalt Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 165 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 166 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! 167 Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 168 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen 169 Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 170 Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 171 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 172 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren 173 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern 174 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen 175 Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 176 Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 177 Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen 178 Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren 179 Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge 180 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro 6 181 182 Grundlagen der Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co. Überall und jederzeit präsent und überwacht? Wirtschaftliche Angelegenheiten BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen Unternehmenskennzahlen und -steuerung Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht? Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung Langfristige Unternehmensplanung und Strategien Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss! Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 Inhalt Frauen Mut gehört dazu Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen 199 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Hinweise zu unseren Seminaren Unsere Tagungsstätten Unsere Referentinnen und Referenten Freistellung und Kostenübernahme Musterformular Beschluss Musterformular Mitteilung Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht Anmeldeformular Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 200 202 203 214 217 219 220 221 222 223 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 7 Wir über uns ver.di Bildung + Beratung ... ... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für die Qualifizierung von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm: Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch. Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis. Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für ihre Funktion. Ihre Vorteile Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen. Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt! Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt: Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert. 8 Ihre Ansprechpartner/-innen Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Vladimir Gazdovic Fon 069 257 824-14 Gabriele Hetkamp Fon 069 257 824-26 Ruth Kämmerer Fon 069 257 824-12 Lissi Kühn Fon 069 257 824-13 Michael Kuhn Fon 069 257 824-11 Wir über uns Unternehmens- und fachbereichsbezogene Seminare, Bildungsberatung: Gabriele Herbert Fon 069 257 824-21 Peter Knappe Fon 069 257 824-20 ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Hessen Wilhelm-Leuschner-Str. 69 –77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 257 824-0 Fax 069 257 824-24 E-Mail [email protected] Thomas Kuhn Fon 069 257 824-16 Dirk Langenkamp Fon 069 257 824-27 Regionalleitung, Bildungsberatung und Konzepte: Wolfgang Neubauer Fon 069 257 824-18 9 Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt. Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle Programme an: Unsere Schwerpunkte Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen. Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen Fachbereich 06: Bund und Länder Fachbereich 07: Gemeinden Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren gezielt aus. Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen. Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation entscheidend mitzubestimmen. Se m in a re fü r In te re ss en ve rt re tu Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren erk eh wir be Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen. 10 n g en wege n wa s Straße ruppe kehr Fachg nenver perso r n- Unser System der Grundqualifizierung FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)* * Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben. FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2) HPVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2) Organisieren – informieren – (ver-)handeln (PR 3) FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN JAV-Praxis 1 JAV-Praxis 2 JAV-Praxis 3 11 Unser pädagogisches Konzept Ihre Stärke ist unser Ziel Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können: Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt. Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch einsetzen. Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen. Lernen mit effizienten Methoden Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis. Die Leitung unserer Seminare Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. 12 Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats-, SBV- oder JAV-Mitglied gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder im Coaching. 96 % unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“! Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite 12.01.2016 Koblenz 13.01.2016 Kooperationsseminar mit 1500-1601121 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1601131 14.01.2016 Frankfurt am Main Mainz Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz 15.01.2016 Gladenbach Januar 18.01.2016 Naumburg bei Kassel 18.01.– 22.01.2016 Gladenbach 18.01.– 22.01.2016 Naumburg bei Kassel 18.01.– 22.01.2016 Gladenbach 21.01.2016 Landstuhl 21.01.2016 Frankfurt am Main Fulda 25.01.2016 25.01.– 27.01.2016 Steinbach/ Taunus 25.01.– 29.01.2016 Kirkel 27.01.2016 28.01.2016 Frankfurt am Main Mainz 28.01.2016 Wiesbaden Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 84 82 Kooperationsseminar mit 1500-1601141 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar; für Jobcenter 1600-1601151 84 1600-1601183 82 1600-1601181 31 1600-1601182 43 82 Kooperationsseminar mit dem GL-16011801 111 ver.di-Bildungszentrum Gladenbach Kooperationsseminar mit 1500-1601211 84 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1601211 82 1600-1601252 82 1600-1601251 61 Kooperationsseminar mit 1500-1601253 114 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1601271 82 Kooperationsseminar mit 1500-1601281 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1601281 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 84 82 13 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) AV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2) Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Gremienarbeit Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1806-1602011 63 1600-1602011 49 Februar 01.02.– 03.02.2016 Bad Windsheim 01.02.– 05.02.2016 Naumburg bei Kassel 01.02.– 05.02.2016 Bad SodenSalmünster 03.02.2016 Frankfurt am Main 03.02.– 04.02.2016 Hannover 04.02.2016 Gladenbach 08.02.– 12.02.2016 Gladenbach 08.02.– 12.02.2016 Naumburg bei Kassel 10.02.2016 Fulda 11.02.2016 15.02.2016 Frankfurt am Main Wiesbaden 15.02.– 17.02.2016 Bad Windsheim 15.02.– 19.02.2016 Bad SodenSalmünster 15.02.– 19.02.2016 Mosbach 15.02.– 19.02.2016 Mosbach 16.02.2016 17.02.2016 14 Frankfurt am Main Frankfurt am Main 1600-1602012 114 1600-1602031 82 1600-1602032 161 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1600-1602041 82 1600-1602081 31 1600-1602082 48 1600-1602101 82 1600-1602111 82 1600-1602153 82 1806-1602151 75 1600-1602151 32 1600-1602152 46 1663-1602152 47 1600-1602161 157 1600-1602171 82 Seminarübersicht Termin Ort 17.02.2016 Nürnberg Thema „Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1 Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 17.02.– 19.02.2016 Remagen Es gilt das geschriebene Wort Betriebs- und Dienstvereinbarungen rechtswirksam formulieren 22.02.2016 Naumburg Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt bei Kassel Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 22.02.2016 Mannheim Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 22.02.– 24.02.2016 Kirkel Von Medienprofis lernen Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten 22.02.– 24.02.2016 Aschaffenburg Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte 22.02.– 26.02.2016 Gladenbach 22.02.– 26.02.2016 Bad SodenSalmünster 22.02.– 26.02.2016 Neumarkt 24.02.2016 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen München Hinweis Seminar-Nr. Seite Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1800-1602171 156 1600-1602172 121 1600-1602222 82 1600-1602224 176 Kooperationsseminar mit 1500-1602224 113 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1806-1602222 66 ver.di b+ b Bayern 1600-1602221 33 1600-1602223 152 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 25.02.2016 Frankfurt Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt am Main Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 29.02.– 02.03.2016 Gladenbach Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 29.02.– 02.03.2016 Dietenhofen Wer macht das Protokoll? Kooperationsseminar mit Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift ver.di b+ b Bayern 29.02.– 04.03.2016 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 29.02.– 04.03.2016 Mosbach Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 1800-1602221 165 1800-1602241 168 1600-1602251 82 1600-1602293 194 1806-1602291 102 1600-1602291 34 1600-1602292 192 März 01.03.2016 Frankfurt am Main Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 1600-1603011 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 82 15 Seminarübersicht Termin Ort 02.03.2016 Nürnberg Thema Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern 02.03.– 04.03.2016 Boltenhagen Der Alltag – ein Spagat Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion 03.03.2016 Gladenbach Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 07.03.2016 Wiesbaden Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 07.03.– 09.03.2016 Steinbach/ Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer Taunus Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen 07.03.– 09.03.2016 Bad Winds- Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan heim Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 07.03.– 11.03.2016 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 07.03.– 11.03.2016 Naumburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 07.03.– 11.03.2016 Naumburg AV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln bei Kassel Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3) 07.03.– 11.03.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 09.03.2016 Frankfurt Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt am Main Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 09.03.2016 Mainz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 09.03.2016 Würzburg Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 09.03.– 11.03.2016 BerlinGestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Wannsee Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 09.03.– 11.03.2016 Mosbach Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 09.03.– 11.03.2016 BeilngriesMobbing – das kommt bei uns nicht vor! Paulushofen Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 10.03.2016 Fulda Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 14.03.2016 Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen am Main Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats 14.03.2016 Frankfurt Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt am Main Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz 16 Hinweis Seminar-Nr. Seite Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hamburg 1806-1603021 71 2100-1603021 98 1600-1603031 82 1600-1603075 83 1600-1603074 187 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1806-1603072 76 1600-1603071 31 1600-1603072 43 1600-1603073 50 1600-1603076 165 1600-1603092 83 1600-1603093 172 Kooperationsseminar mit 1800-1603091 176 ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit 1500-1603091 89 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1600-1603091 197 1800-1603092 177 1600-1603101 83 1600-1603143 67 1600-1603144 82 Seminarübersicht Termin Ort 14.03.– 15.03.2016 Hamm 14.03.– 18.03.2016 Gladenbach 14.03.– 18.03.2016 Gladenbach 15.03.2016 Naumburg bei Kassel 15.03.2016 Frankfurt am Main 16.03.– 18.03.2016 Würzburg 21.03.– 23.03.2016 Hamm 21.03.– 23.03.2016 Mosbach Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats Das haben wir ja super hinbekommen! Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b NRW 1411-1603141 125 1600-1603141 32 1600-1603142 33 1600-1603151 83 1600-1603152 168 Kooperationsseminar mit 1800-1603161 153 ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit 1411-1603211 124 ver.di b+ b NRW Kooperationsseminar mit 1900-1603211 99 ver.di b+ b Baden-Württemberg April 04.04.– 06.04.2016 Mosbach 05.04.2016 Frankfurt am Main 11.04.– 13.04.2016 Mosbach 11.04.– 13.04.2016 Steinbach/ Taunus 11.04.– 13.04.2016 Günzburg 11.04.– 15.04.2016 Mosbach 11.04.– 15.04.2016 Gladenbach 11.04.– 15.04.2016 Gladenbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht Kooperationsseminar mit 1900-1604042 177 ver.di b+ b Baden-Württemberg 1600-1604051 83 1600-1604113 166 1600-1604114 169 Kooperationsseminar mit 1800-1604111 138 ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit 1500-1604114 143 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1604111 31 1600-1604112 96 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 17 Seminarübersicht Termin Ort 12.04.– 14.04.2016 Stuttgart 13.04.– 15.04.2016 Walsrode 18.04.– 19.04.2016 Steinbach/ Taunus 18.04.– 20.04.2016 Gladenbach 18.04.– 20.04.2016 Steinbach/ Taunus 18.04.– 22.04.2016 Mosbach 18.04.– 22.04.2016 Gladenbach 18.04.– 22.04.2016 Bad SodenSalmünster 18.04.– 22.04.2016 Steinbach/ Taunus 18.04.– 22.04.2016 Naumburg bei Kassel 18.04.– 22.04.2016 Lengenfeld Hinweis Seminar-Nr. Seite Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit? Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Einführung in das Arbeitszeitrecht Kooperationsseminar mit 1900-1604121 153 ver.di b+ b Baden-Württemberg Kooperationsseminar mit 2100-1604131 137 ver.di b+ b Hamburg 1600-1604185 140 Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen Basisseminar zur Kommunikation JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Kooperationsseminar mit 1500-1604183 115 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1604181 32 1600-1604182 73 1600-1604184 133 1600-1604183 73 1600-1604186 106 1663-1604182 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1800-1604181 141 1600-1604201 196 20.04.– 22.04.2016 1800-1604201 177 25.04.– 27.04.2016 25.04.– 27.04.2016 25.04.– 27.04.2016 25.04.– 29.04.2016 Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen Bad Berneck Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen ver.di b+ b Bayern Steinbach/ Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Taunus Steinbach/ Unternehmenskennzahlen und -steuerung Taunus Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht? Gladenbach Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! Neumarkt Suchtprobleme im Betrieb Kooperationsseminar mit Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren ver.di b+ b Bayern Mosbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Kooperationsseminar mit Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Entgeltordnung 47 20.04.– 22.04.2016 Gladenbach 25.04.– 27.04.2016 18 Thema 1600-1604252 80 1600-1604253 188 1600-1604254 101 1800-1604251 179 1500-1604253 145 Seminarübersicht Termin Ort 25.04.– 29.04.2016 Mosbach 25.04.– 29.04.2016 Bad SodenSalmünster 26.04.2016 Mainz 27.04.– 28.04.2016 Frankfurt am Main 27.04.– 29.04.2016 Nürnberg 28.04.2016 Frankfurt am Main Thema Hinweis TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Kooperationsseminar mit 1500-1604254 144 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1604251 34 Betriebliches Gesundheitsmanagement Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Seminar-Nr. Seite Kooperationsseminar mit 1500-1604261 127 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1604271 155 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1800-1604271 158 1600-1604281 170 Mai 02.05.2016 Frankfurt am Main 02.05.– 04.05.2016 Mosbach 02.05.– 04.05.2016 Mosbach 02.05.– 04.05.2016 Würzburg 02.05.– 04.05.2016 Mosbach 02.05.– 04.05.2016 Mosbach 09.05.– 11.05.2016 Bad SodenSalmünster 09.05.– 11.05.2016 Steinbach/ Taunus 09.05.– 13.05.2016 Gladenbach 09.05.– 13.05.2016 Gladenbach 09.05.– 13.05.2016 Bad SodenSalmünster Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln! Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 1600-1605022 172 Kooperationsseminar mit 1500-1605021 129 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1605021 102 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Baden-Württemberg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Baden-Württemberg Teil 1 1806-1605022 124 1900-1605021 77 1900-1605022 62 1600-1605096 107 1600-1605097 173 1600-1605091 31 1600-1605092 32 1600-1605093 33 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 19 Seminarübersicht Termin Ort Thema 09.05.– 13.05.2016 Naumburg bei Kassel 09.05.– 13.05.2016 Gladenbach 09.05.– 13.05.2016 18.05.– 20.05.2016 18.05.– 20.05.2016 19.05.2016 23.05.– 25.05.2016 23.05.– 25.05.2016 23.05.– 25.05.2016 23.05.– 25.05.2016 23.05.– 25.05.2016 30.05.– 01.06.2016 30.05.– 01.06.2016 30.05.– 03.06.2016 30.05.– 03.06.2016 30.05.– 03.06.2016 JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Timmendorfer Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Strand Mosbach Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats BielefeldBetriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Sennestadt Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Berlin E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Ostbahnhof) Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Frankfurt Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für am Main Fortgeschrittene Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Mosbach Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Stuttgart Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Mosbach Mut gehört dazu Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen Gladenbach Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! Gladenbach Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Naumburg AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit bei Kassel Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1) Mosbach Mediation und Interessenvertretung Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen Hinweis Seminar-Nr. Seite 1600-1605094 43 1600-1605095 114 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hamburg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hamburg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 2100-1605092 165 1500-1605182 131 2100-1605182 87 1300-1605191 184 1600-1605231 160 1600-1605232 175 Kooperationsseminar mit 1900-1605231 125 ver.di b+ b Baden-Württemberg Kooperationsseminar mit 1900-1605232 158 ver.di b+ b Baden-Württemberg Kooperationsseminar mit 1900-1605233 199 ver.di b+ b Baden-Württemberg 1600-1605303 68 1600-1605305 167 1600-1605301 33 1600-1605302 45 1600-1605304 110 Juni 01.06.– 03.06.2016 Mosbach 20 Grundlagen der Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen 1600-1606011 183 Seminarübersicht Termin Ort 05.06.– 10.06.2016 Gladenbach 06.06.– 08.06.2016 Kirkel 06.06.– 08.06.2016 Steinbach/ Taunus 06.06.– 10.06.2016 Gladenbach Thema Hinweis HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) Das erfolgreiche Monatsgespräch Seminar-Nr. Seite 1600-1606051 Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 06.06.– 10.06.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 13.06.– 15.06.2016 Steinbach/ Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation Taunus der Arbeit 13.06.– 15.06.2016 Gladenbach Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen 13.06.– 17.06.2016 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 19.06.– 24.06.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) 20.06.2016 Frankfurt Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und am Main mögliche betriebliche Konsequenzen 20.06.– 22.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder 20.06.– 22.06.2016 Donauwörth Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung 20.06.– 24.06.2016 Gladenbach Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 20.06.– 24.06.2016 Naumburg JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln bei Kassel Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) 20.06.– 24.06.2016 Mosbach Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 20.06.– 24.06.2016 Hohenroda Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar 21.06.2016 Frankfurt Doping am Arbeitsplatz am Main Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen 21.06.2016 Stuttgart Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 27.06.– 29.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge 35 Kooperationsseminar mit 1500-1606064 112 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1606063 158 1600-1606061 34 1600-1606062 46 1600-1606132 79 1600-1606133 126 1600-1606131 31 1600-1606191 35 1600-1606205 134 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1600-1606203 120 1806-1606201 60 1600-1606201 32 1600-1606202 49 1600-1606204 193 1600-1606206 109 1600-1606211 164 Kooperationsseminar mit 1900-1606211 172 ver.di b+ b Baden-Württemberg 1600-1606272 117 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 21 Seminarübersicht Termin Ort 27.06.– 29.06.2016 Steinbach/ Taunus 27.06.– 29.06.2016 Gunzenhausen 27.06.– 01.07.2016 Mosbach 27.06.– 01.07.2016 Mosbach 27.06.– 01.07.2016 Gladenbach 27.06.– 01.07.2016 Mosbach 29.06.2016 Mainz Thema Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Beamtenversorgungsrecht Hinweis Seminar-Nr. Seite 1600-1606273 154 Kooperationsseminar mit 1806-1606271 103 ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit 1500-1606272 38 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1500-1606273 39 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1606271 33 Kooperationsseminar mit 1900-1606271 152 ver.di b+ b Baden-Württemberg Kooperationsseminar mit 1500-1606291 130 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Juli 03.07.– 08.07.2016 Gladenbach 04.07.– 06.07.2016 Mosbach 04.07.– 06.07.2016 Steinbach/ Taunus 04.07.– 08.07.2016 Gladenbach 04.07.– 08.07.2016 Bad SodenSalmünster 04.07.– 08.07.2016 Mosbach 04.07.– 08.07.2016 Naumburg bei Kassel 06.07.– 07.07.2016 Mosbach 11.07.– 13.07.2016 Frankfurt am Main 11.07.– 13.07.2016 Gladenbach 22 HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz 1600-1607031 35 Kooperationsseminar mit 1500-1607041 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 89 1600-1607044 186 1600-1607041 34 1600-1607043 116 1600-1607045 141 1663-1607042 47 1600-1607061 105 1600-1607112 74 1600-1607113 123 Seminarübersicht Termin Ort 11.07.– 13.07.2016 Gladenbach 11.07.– 13.07.2016 Steinbach/ Taunus 11.07.– 13.07.2016 Horgau 11.07.– 15.07.2016 Gladenbach 14.07.2016 Thema Hinweis Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz Frankfurt am Main 18.07.– 19.07.2016 Dietenhofen Betriebliches Gesundheitsmanagement Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren 18.07.– 22.07.2016 Bad Soden- Mensch geht vor! Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 18.07.– 22.07.2016 Naumburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) bei Kassel Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) 19.07.2016 München Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung 20.07.2016 StuttgartArbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Degerloch Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung 25.07.– 29.07.2016 Gladenbach Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 27.07.– 29.07.2016 München Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Seminar-Nr. Seite 1600-1607114 177 1600-1607115 179 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1800-1607111 169 1600-1607111 31 1600-1607141 85 1800-1607181 155 1600-1607181 32 1600-1607182 44 1600-1607191 157 1600-1607201 157 1600-1607251 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern; ohne Übernachtung 33 1800-1607271 154 August 28.08.– 02.09.2016 Gladenbach 29.08.– 02.09.2016 Gladenbach 29.08.– 02.09.2016 Naumburg bei Kassel HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) 1600-1608281 35 1600-1608291 32 1600-1608292 44 HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) 1600-1609041 35 September 04.09.– 09.09.2016 Gladenbach N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 23 Seminarübersicht Termin Ort 05.09.– 06.09.2016 Naumburg bei Kassel 05.09.– 06.09.2016 Frankfurt am Main Thema JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) Ich habe Rücken! Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 05.09.– 07.09.2016 Dietenhofen Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? 05.09.– 09.09.2016 Mosbach BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 05.09.– 09.09.2016 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 05.09.– 09.09.2016 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 07.09.– 09.09.2016 Walsrode Der Alltag – ein Spagat Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion 11.09.– 16.09.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) 12.09.– 13.09.2016 Steinbach/ Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co. Taunus Überall und jederzeit präsent und überwacht? 12.09.– 16.09.2016 Mosbach TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 12.09.– 16.09.2016 Bad Soden- Beständig ist allein der Wandel! Salmünster Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 12.09.– 16.09.2016 Mosbach Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 12.09.– 16.09.2016 Gladenbach Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern 13.09.2016 Mainz Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst Personalaktenrecht/Datenschutzrecht 13.09.2016 Kassel JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) 13.09.2016 Frankfurt Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche am Main Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 14.09.2016 Frankfurt JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) am Main 19.09.– 21.09.2016 Mosbach Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 24 Hinweis Seminar-Nr. Seite 1600-1609052 51 1600-1609054 163 Kooperationsseminar mit 1806-1609053 100 ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit 1500-1609052 38 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1609051 31 1600-1609053 115 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Büro Berlin KE-1609071 98 1600-1609111 35 1600-1609123 185 Kooperationsseminar mit 1500-1609122 146 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1609121 34 1600-1609122 192 Kooperationsseminar mit dem GL-16091201 111 ver.di-Bildungszentrum Gladenbach Kooperationsseminar mit 1500-1609131 132 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1609131 51 1600-1609132 176 1600-1609141 51 Kooperationsseminar mit 1500-1609195 104 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Seminarübersicht Termin Ort 19.09.– 21.09.2016 Bad SodenSalmünster 19.09.– 23.09.2016 Mosbach 19.09.– 23.09.2016 Mosbach 19.09.– 23.09.2016 Bad SodenSalmünster 19.09.– 23.09.2016 Naumburg bei Kassel 21.09.2016 Nürnberg 21.09.– 22.09.2016 Steinbach/ Taunus 21.09.– 23.09.2016 BerlinWannsee Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Lebensarbeitszeitkonten Teil 2 1600-1609193 107 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen 22.09.2016 Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 25.09.– 30.09.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) 25.09.– 30.09.2016 Gladenbach HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG) 26.09.– 28.09.2016 Steinbach/ Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung Taunus Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung 26.09.– 28.09.2016 Mosbach Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 26.09.– 28.09.2016 Mosbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 26.09.– 28.09.2016 Dietenhofen Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit 26.09.– 30.09.2016 Gladenbach Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 26.09.– 30.09.2016 Steinbach/ Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Taunus Kooperationsseminar mit 1500-1609192 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1500-1609193 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 40 41 1600-1609191 33 1663-1609194 47 1800-1609211 168 1600-1609211 139 Kooperationsseminar mit 1500-1609211 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 90 1600-1609221 172 1600-1609251 35 1600-1609252 36 1600-1609262 189 1600-1609263 195 1600-1609265 177 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1806-1609261 97 1600-1609261 32 1600-1609264 165 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 25 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Oktober 04.10.– 05.10.2016 Remagen Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung 04.10.– 06.10.2016 Gladenbach Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 04.10.– 06.10.2016 Gladenbach Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 04.10.– 06.10.2016 Dietenhofen Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen 06.10.2016 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 09.10.– 14.10.2016 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) 10.10.2016 Frankfurt Interkommunale Zusammenarbeit am Main Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 10.10.– 12.10.2016 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 10.10.– 12.10.2016 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren 10.10.– 12.10.2016 Eibelstadt Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 10.10.– 14.10.2016 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 10.10.– 14.10.2016 Gladenbach Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 10.10.– 14.10.2016 Naumburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) bei Kassel Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) 10.10.– 14.10.2016 Bad Soden- Rund um’s Geld ... Salmünster Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder 10.10.– 14.10.2016 Mosbach Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 10.10.– 14.10.2016 Steinbach/ TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick Taunus 26 1600-1610041 122 1600-1610043 102 1600-1610044 153 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1806-1610041 61 1600-1610061 170 1600-1610091 35 1600-1610106 88 1600-1610104 69 1600-1610107 173 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1800-1610102 154 1600-1610101 31 1600-1610102 32 1600-1610103 44 1600-1610105 118 Kooperationsseminar mit 1900-1610102 162 ver.di b+ b Baden-Württemberg 1600-1610106 142 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 11.10.2016 Frankfurt am Main Mannheim Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Kooperationsseminar mit 1500-1610111 127 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1610131 168 13.10.2016 17.10.– 19.10.2016 Steinbach/ Taunus 17.10.– 21.10.2016 Kirkel 17.10.– 21.10.2016 Steinbach/ Taunus 19.10.2016 Ulm 19.10.– 21.10.2016 Steinbach/ Taunus 19.10.– 21.10.2016 Eibelstadt 24.10.– 26.10.2016 Steinbach/ Taunus 24.10.– 26.10.2016 Gladenbach 24.10.– 28.10.2016 Kirkel 24.10.– 28.10.2016 Gladenbach 25.10.2016 Mainz 25.10.– 26.10.2016 Mosbach 31.10.– 02.11.2016 Gladenbach 31.10.– 04.11.2016 Gladenbach Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2 Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Personalplanung im öffentlichen Dienst Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf! Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Seminar-Nr. Seite 1600-1610172 180 Kooperationsseminar mit 1500-1610171 116 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1610171 152 Kooperationsseminar mit 1900-1610191 172 ver.di b+ b Baden-Württemberg 1600-1610191 148 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1800-1610191 178 1600-1610242 64 1600-1610243 198 Kooperationsseminar mit 1500-1610241 162 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1610241 33 Kooperationsseminar mit 1500-1610251 92 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1600-1610251 181 1600-1610312 70 1600-1610311 34 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 27 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite November 02.11.– 04.11.2016 Gladenbach 02.11.– 04.11.2016 Mosbach 02.11.– 04.11.2016 Mosbach 06.11.– 11.11.2016 Gladenbach 06.11.– 11.11.2016 Gladenbach 07.11.2016 Frankfurt am Main 07.11.– 08.11.2016 Steinbach/ Taunus 07.11.– 09.11.2016 Hamm 07.11.– 09.11.2016 Mosbach 07.11.– 09.11.2016 Steinbach/ Taunus 07.11.– 09.11.2016 Frankfurt am Main 07.11.– 10.11.2016 Steinbach/ Taunus 07.11.– 11.11.2016 Gladenbach 07.11.– 11.11.2016 Mosbach 08.11.2016 Mainz 09.11.– 11.11.2016 Mosbach 14.11.2016 28 Frankfurt am Main Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Kooperationsseminar mit Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat ver.di b+ b Baden-Württemberg Wer macht das Protokoll? Kooperationsseminar mit Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift ver.di b+ b Baden-Württemberg HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Kooperationsseminar mit Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat ver.di b+ b NRW TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Kooperationsseminar mit Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Von Medienprofis lernen Kooperationsseminar mit Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern 1600-1611021 166 1900-1611021 78 1900-1611022 102 1600-1611061 35 1600-1611062 36 1600-1611072 72 1600-1611075 135 1400-1611071 78 1500-1611072 147 1600-1611074 150 1600-1611076 178 1600-1611077 174 1600-1611071 31 1600-1611073 193 1500-1611081 86 1500-1611091 113 1600-1611144 71 Seminarübersicht Termin Ort 14.11.– 16.11.2016 Mosbach 14.11.– 18.11.2016 Gladenbach 14.11.– 18.11.2016 Naumburg bei Kassel 14.11.– 18.11.2016 Gladenbach 14.11.– 18.11.2016 Hohenroda 14.11.– 18.11.2016 Naumburg bei Kassel 15.11.– 17.11.2016 Frankfurt am Main 16.11.2016 München 20.11.– 25.11.2016 Gladenbach 21.11.2016 Frankfurt am Main 21.11.– 22.11.2016 Frankfurt am Main 21.11.– 23.11.2016 Mosbach 21.11.– 23.11.2016 Steinbach/ Taunus 21.11.– 23.11.2016 Steinbach/ Taunus 21.11.– 23.11.2016 Bad SodenSalmünster 21.11.– 25.11.2016 Bad SodenSalmünster 21.11.– 25.11.2016 Augsburg Thema Hinweis Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen ver.di b+ b Baden-Württemberg Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Kooperationsseminar mit Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen ver.di b+ b Bayern HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – intensiv Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Kooperationsseminar mit Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar vereinbarungen Langfristige Unternehmensplanung und Strategien Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern Einstellungen erfolgreich mitgestalten Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahlverfahren Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen Zielorientierte Strategiebildung im Gremium Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Seminar-Nr. Seite 1900-1611141 177 1600-1611141 31 1600-1611142 46 1600-1611143 49 1600-1611145 96 1663-1611141 47 1600-1611151 74 1800-1611161 176 1600-1611201 35 1600-1611212 119 1600-1611216 171 1500-1611212 90 1600-1611213 190 1600-1611214 91 1600-1611215 95 1600-1611211 32 1800-1611212 165 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 29 Seminarübersicht Termin Ort 22.11.2016 Frankfurt am Main 23.11.– 25.11.2016 Mosbach Thema TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro 23.11.– 25.11.2016 Steinbach/ Taunus 23.11.– 25.11.2016 Timmendorfer Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! Strand 24.11.– 25.11.2016 Mainz Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten 28.11.– 30.11.2016 Mosbach 28.11.– 02.12.2016 Gladenbach 28.11.– 02.12.2016 Gladenbach Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Hinweis Seminar-Nr. Seite 1600-1611222 149 1600-1611231 87 1600-1611232 182 Kooperationsseminar mit 2100-1611231 167 ver.di b+ b Hamburg Kooperationsseminar mit 1500-1611241 108 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1900-1611282 169 ver.di b+ b Baden-Württemberg 1600-1611281 33 1600-1611282 116 Dezember 01.12.2016 Frankfurt am Main 04.12.– 09.12.2016 Gladenbach 04.12.– 09.12.2016 Gladenbach 05.12.– 07.12.2016 Gladenbach 05.12.– 09.12.2016 Gladenbach 05.12.– 09.12.2016 Naumburg bei Kassel 05.12.– 09.12.2016 Naumburg bei Kassel 07.12.2016 Frankfurt am Main 12.12.– 16.12.2016 Gladenbach 30 HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz 1600-1612011 85 HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 1600-1612041 35 1600-1612042 37 1600-1612054 167 1600-1612051 31 1600-1612052 43 1600-1612053 44 1600-1612071 184 1600-1612121 32 BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 Gladenbach 1600-1601181 08.02.– 12.02.2016 Gladenbach 1600-1602081 Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 07.03.– 11.03.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1603071 Branche/Bereich 11.04.– 15.04.2016 Gladenbach 1600-1604111 09.05.– 13.05.2016 Gladenbach 1600-1605091 13.06.– 17.06.2016 Gladenbach 1600-1606131 11.07.– 15.07.2016 Gladenbach 1600-1607111 05.09.– 09.09.2016 Gladenbach 1600-1609051 10.10.– 14.10.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1610101 07.11.– 11.11.2016 Gladenbach 1600-1611071 14.11.– 18.11.2016 Gladenbach* 1600-1611141 05.12.– 09.12.2016 Gladenbach 1600-1612051 alle Teilnahmevoraussetzungen Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. * Dieses Seminar liegt in der „Woche der Mitbestimmung“. Nähere Infos bitte im Bildungszentrum Gladenbach erfragen. 31 BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. „Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Grundsätze der Personalplanung 32 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.02.– 19.02.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1602151 Betriebsratsmitglieder 14.03.– 18.03.2016 Gladenbach 1600-1603141 Branche/Bereich 18.04.– 22.04.2016 Gladenbach 1600-1604181 09.05.– 13.05.2016 Gladenbach 1600-1605092 20.06.– 24.06.2016 Gladenbach 1600-1606201 18.07.– 22.07.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1607181 29.08.– 02.09.2016 Gladenbach 1600-1608291 26.09.– 30.09.2016 Gladenbach 1600-1609261 10.10.– 14.10.2016 Gladenbach 1600-1610102 21.11.– 25.11.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1611211 12.12.– 16.12.2016 Gladenbach 1600-1612121 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. BR-Grundqualifizierung Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 26.02.2016 Gladenbach 1600-1602221 Betriebsratsmitglieder 14.03.– 18.03.2016 Gladenbach 1600-1603142 Branche/Bereich 09.05.– 13.05.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1605093 30.05.– 03.06.2016 Gladenbach 1600-1605301 27.06.– 01.07.2016 Gladenbach 1600-1606271 25.07.– 29.07.2016 Gladenbach 1600-1607251 19.09.– 23.09.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1609191 24.10.– 28.10.2016 Gladenbach 1600-1610241 28.11.– 02.12.2016 Gladenbach 1600-1611281 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren 33 BR-Grundqualifizierung Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen 34 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.02.– 04.03.2016 Gladenbach 1600-1602291 Betriebsratsmitglieder 25.04.– 29.04.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1604251 Branche/Bereich 06.06.– 10.06.2016 Gladenbach 1600-1606061 04.07.– 08.07.2016 Gladenbach 1600-1607041 12.09.– 16.09.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1609121 31.10.– 04.11.2016 Gladenbach 1600-1610311 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. PR-Grundqualifizierung HPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 05.06.– 10.06.2016 Gladenbach 1600-1606051 19.06.– 24.06.2016 Gladenbach 1600-1606191 Personalratsmitglieder nach HPVG, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 03.07.– 08.07.2016 Gladenbach 1600-1607031 28.08.– 02.09.2016 Gladenbach 1600-1608281 § 40 Abs. 2 HPVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Dieses Seminar will beides vermitteln: grundlegendes Wissen und Handlungskompetenz. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen des Personalvertretungsrechts, die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Frage, wie Sie an Entscheidungen Ihrer Dienststelle mitwirken können. Darüber hinaus erfahren Sie, in welchen Fällen Sie als Personalratsmitglied für die Personalratsarbeit freigestellt werden und wie Sie Ihre Ansprüche auf Schulung geltend machen. 04.09.– 09.09.2016 Gladenbach 1600-1609041 Seminargebühr 11.09.– 16.09.2016 Gladenbach 1600-1609111 25.09.– 30.09.2016 Gladenbach 1600-1609251 09.10.– 14.10.2016 Gladenbach 1600-1610091 Die Seminarinhalte in Stichworten: Allgemeine Aufgaben und Stellung des Personalrats Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen; Gesetze und Kommentare für die Personalratstätigkeit Aufbau und Grundlagen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) Geschäftsführung des Personalrats: Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift, Dienstbefreiung, Freistellung, Schulungsansprüche, Kosten der Personalratsarbeit Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder Personalversammlung Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat, JAV Überblick über allgemeine Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten 06.11.– 11.11.2016 Gladenbach 1600-1611061 20.11.– 25.11.2016 Gladenbach 1600-1611201 04.12.– 09.12.2016 Gladenbach 1600-1612041 Als Personalratsmitglied werden Sie täglich mit den unterschiedlichsten Problemen konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, benötigen Sie fundierte Kenntnisse des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG). Zudem müssen Sie Ihr Wissen in der Praxis anwenden. Freistellung 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 35 PR-Grundqualifizierung HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG) Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem HPVG sind eine Voraussetzung erfolgreicher Personalratsarbeit. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt. Aufbauend auf dem Seminar „HPVG: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar rechtliche und organisatorische Aspekte der Personalratsarbeit vertieft. Die Seminarinhalte in Stichworten: Organisation der Personalratsarbeit Beteiligung des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten Beteiligung des Personalrats bei personellen Angelegenheiten Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Rechte, Aufgaben und Rolle des Personalrats bei Organisationsänderungen und Privatisierungsabsichten Erfolgreiche Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Personalrats 36 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.09.– 30.09.2016 Gladenbach 1600-1609252 06.11.– 11.11.2016 Gladenbach 1600-1611062 Personalratsmitglieder nach HPVG, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „HPVG: Einstieg leicht gemacht“ Freistellung § 40 Abs. 2 HPVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. PR-Grundqualifizierung HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG) Auch die Kernbereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Diese sind häufig betriebsund privatwirtschaftlichen Ursprungs und werden unter Begleitung externer Berater implementiert. Nicht selten werden Personalräte dabei ausgegrenzt oder mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops oder Zirkeln beteiligt. Die Anforderungen an die Personalratsarbeit verändern und erweitern sich. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Gefordert ist „Prozesskompetenz“: die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Dies bedingt eine professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit sowie die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Begleitung betrieblicher Veränderungsprozesse durch den Personalrat Beteiligungsrechte und -möglichkeiten des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Analyse, Zielfindung, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Personalratssitzungen effizient durchführen Monatsgespräche und Verhandlungen zielorientiert und konstruktiv gestalten Personalversammlungen und Beschäftigtenbeteiligung Abschluss von Dienstvereinbarungen Einigungsstellenverfahren; Verwaltungsgerichtsverfahren vom Beschluss zur Durchführung Termin/Ort Sem.-Nr. 04.12.– 09.12.2016 Gladenbach 1600-1612042 Personalratsmitglieder nach HPVG, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Besuch der Seminare „HPVG: Einstieg leicht gemacht“ und „HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ Freistellung § 40 Abs. 2 HPVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 37 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten 38 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 27.06.– 01.07.2016 1500-1606272 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 05.09.– 09.09.2016 1500-1609052 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. PR-Grundqualifizierung BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation – Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Termin/Ort Sem.-Nr. 27.06.– 01.07.2016 1500-1606273 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich Gemeinden Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln des Personalrats. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen damit Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten „Unsere Seminare sind aus der Praxis unserer Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit entwickelt worden. Stressfrei und in einer lockeren Atmosphäre wollen wir euch mit viel Gruppenarbeit und Fallbeispielen anleiten, wie eine erfolgreiche und arbeitnehmerorientierte Betriebsratsarbeit in eurem Betrieb umsetzbar ist.“ Bernd Rudolf Referent von ver.di b+b 39 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung 40 Termin/Ort Sem.-Nr. 19.09.– 23.09.2016 1500-1609192 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. PR-Grundqualifizierung BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Fundierte Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts sind Voraussetzung für erfolgreiche Personalratsarbeit in Jobcentern. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt. Aufbauend auf dem Seminar „BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar insbesondere die Beteiligungsrechte des Personalrats und die besonderen Aspekte der Personalratsarbeit vertieft. Die Seminarinhalte in Stichworten: Möglichkeiten der Beteiligung des Personalrats (Mitbestimmung, Mitwirkung, Initiativrecht, Dienstvereinbarung, Einigungsstelle) Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Vertiefung der allgemeinen Aufgaben und der Überwachungsfunktion des Personalrats Termin/Ort Sem.-Nr. 19.09.– 23.09.2016 1500-1609193 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder Branche/Bereich Gemeinden Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 41 Schwerbehindertenvertretung Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung Seminargebühr1 Thema Termin Ort SBV-Grundseminar 2 29.02.– 02.03.16 12.– 14.09.2016 Steinbach Steinbach 530 € Schwerbehindertenvertretung – Aufgaben, Rechte, Pflichten SBV-Aufbauseminar 1 Zusammenarbeit mit Versorgungsamt, IA, IFD, RV 04.– 06.04.2016 21.– 23.09.2016 Steinbach Steinbach 530 € SBV-Aufbauseminar 2 Externe Kooperationspartner: Agentur für Arbeit, Krankenversicherung, DGUV 06.– 08.06.2016 10.– 12.10.2016 Steinbach Steinbach 530 € SBV-Aufbauseminar 3 | Rechtssicheres Formulieren – Sozialgericht – Antragstellung 3 Tage, IV. Quartal Frankfurt 550 € Gut beraten! Beratungsgespräche der SBV für Menschen mit Behinderung 15.03.2016 Frankfurt 325 € Die Versammlung schwerbehinderter Menschen. Leitung durch die SBV 12.05.2016 Frankfurt 325 € Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 28.04.2016 06.10.2016 Frankfurt Frankfurt 325 € Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten | Vertiefungsseminar 21.– 22.11.2016 Frankfurt 480 € 1 Bei mehrtägigen Seminaren kommen die Kosten der Tagungsstätte hinzu. 2 Dieses Seminar steht auch Betriebs- und Personalratsmitgliedern offen. Die Aufbauseminare können in beliebiger Reihenfolge besucht werden; Voraussetzung ist nur der Besuch des Grundseminars. 42 Über die hier aufgeführten Seminare hinaus stehen auch unsere Betriebsrats- und Personalrats-Grundseminare sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzseminare den Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen offen. Wochenseminare des ver.di-Bildungszentrums Gladenbach: Zusätzliche Seminare – auch als Inhouse-Schulung – bieten wir gern auf Anfrage an. Infos unter: www.verdi-gladenbach.de Grundqualifizierungen SBV 1, 2, 3 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1601182 Mitglieder der JAV nach BetrVG 07.03.– 11.03.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1603072 09.05.– 13.05.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1605094 05.12.– 09.12.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1612052 Branche/Bereich alle Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung 43 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) Erfolgreiches Engagement braucht solides Grundwissen. Deshalb bieten wir euch eine mehrteilige Seminarreihe, in der ihr alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren könnt. Mit euch im Mittelpunkt drehen sich diese Seminare rund ums Personalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – wie sind sie praktisch anzuwenden? Mit praxisnahen Übungen wird euch dieses erste Seminar dabei helfen, im Alltag der Dienststelle kompetent aufzutreten und zu handeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden u.a. folgende Fragen angesprochen: Wie bedeutsam ist es (für mich), Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Mit welchem Selbstverständnis trete ich an, um diese wichtige Aufgabe zu erfüllen? Wo finde ich Hilfe, wenn ich mal nicht weiter weiß? Neben den vielen für eure Arbeit erforderlichen Inhalten lernt ihr in dieser Woche viele andere an JAV-Arbeit interessierte Menschen kennen. Wir wünschen euch eine spannende, spaßige und ereignisreiche Woche. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wichtige Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Die Spielregeln für die JAV-Arbeit (z.B. Geschäftsführung) Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung 44 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.07.– 22.07.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1607182 Mitglieder der JAV nach HPVG 29.08.– 02.09.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1608292 10.10.– 14.10.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1610103 § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG 05.12.– 09.12.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1612053 Seminargebühr Freistellung 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. JAV-Grundqualifizierung AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1) Erfolgreiches Engagement funktioniert nur mit solidem Wissen. Deshalb bieten wir Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine zweiteilige Basisqualifizierung, in der sie alles über die Grundlagen der AV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt des ersten Seminars steht dabei das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Inhalte und Übungen dabei helfen, im betrieblichen Alltag kompetent und zielsicher zu handeln. Darüber hinaus wird auch geklärt, was es bedeutet, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten und mit welchem Selbstverständnis diese Aufgabe effektiv erfüllt werden kann. Nicht zuletzt werden die Punkte benannt, die AV-Mitglieder wissen und beachten müssen, um keine formalen Fehler zu machen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 30.05.– 03.06.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1605302 Mitglieder der AV Branche/Bereich Telekommunikation Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die AV-Arbeit Die Rolle der AV im Betrieb Aufgaben, Rechte und Pflichten der AV Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Rechtshierarchie des Arbeitsrechts/Rechtspyramide Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes, AV-relevante Regelungen Interessenvertretung und die Mitbestimmung in einer geänderten Ausbildungsorganisation Rechtliche Grundlagen: Die Auszubildendenversammlung 45 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV in der Privatwirtschaft alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung und der Übernahme von Auszubildenden. Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen. Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche Praxis. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ Krankenpflegegesetz (KrPflG) Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG/KrPflG Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebsrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch 46 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.02.– 19.02.2016 Mosbach 1600-1602152 Mitglieder der JAV nach BetrVG 06.06.– 10.06.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1606062 14.11.– 18.11.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1611142 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG Pflichten des Trägers der Ausbildung Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.02.– 19.02.2016 Mosbach 1663-1602152 Mitglieder der JAV aus Krankenpflegeberufen 18.04.– 22.04.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1604182 04.07.– 08.07.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1607042 Gesundheitswesen, Sozialversicherung 19.09.– 23.09.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1609194 14.11.– 18.11.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1611141 Teilnahmevoraussetzungen Branche/Bereich Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 47 JAV-Grundqualifizierung AV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2) Nach dem Einführungsseminar „AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit“ folgen nun alles Wesentliche zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die telekomspezifischen Regelungen und Tarifverträge zu Fragen der Ausbildung. Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und auf welche Weise können AV und Betriebsrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Einführung in die relevanten Tarifverträge (TV 122 u.a.) Anwendung des MTV Azb Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes Die konkrete Mitbestimmung der AV in Bezug auf Ausbildungspläne Handlungsmöglichkeiten der AV zur Kontrolle und Verbesserung der Ausbildung Konkrete Fallbearbeitung unter Anwendung der Gesetze und Tarifverträge Exemplarische Vorbereitung und Durchführung einer Auszubildendenversammlung zum Thema „Ausbildung“ Konkrete Arbeitsplanung für die Umsetzung in die betriebliche Praxis 48 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 08.02.– 12.02.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1602082 Mitglieder der AV Branche/Bereich Telekommunikation Teilnahmevoraussetzungen Besuch des AV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare „JAV-Praxis 1 und 2“ die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen. Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen. Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kommunikationsauftrag der JAV/AV Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 01.02.– 05.02.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1602011 Mitglieder der JAV/AV, insbesondere Vorsitzende 20.06.– 24.06.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1606202 14.11.– 18.11.2016 Gladenbach 1600-1611143 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 BetrVG bzw. TV 122 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 49 JAV-Grundqualifizierung AV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3) Sem.-Nr. Zielgruppe 07.03.– 11.03.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1603073 Mitglieder der AV, insbesondere AV-Vorsitzende Dieses Seminar richtet sich an AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der AV-PraxisSeminare 1 und 2 die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen. Branche/Bereich Die Kommunikation und Interaktion der AV steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Für die Mitglieder einer AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den anderen Beteiligten strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, Präsentation und zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kommunikation der AV Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden Einholung von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung Anträge an den Betriebsrat, Zuständigkeit des Betriebsrats Vorbereitung und Präsentation von AV-Themen Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden 50 Termin/Ort Telekommunikation Freistellung Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) Die nächsten regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2016 statt. Dieses Seminar richtet sich an Wahlvorstände für die JAV-Wahlen nach Betriebsverfassungsgesetz. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über die Aufgabenstellung und Tätigkeit eines Wahlvorstands bei der Durchführung einer JAV-Wahl Grundbegriffe und Grundsätze der JAV-Wahlen Wahlvorbereitende Maßnahmen Wahlberechtigte, Stimmabgabe Wahlschutz Kosten der Wahl Wahlnachbereitende Maßnahmen Konstituierung der JAV Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 05.09.– 06.09.2016 1600-1609052 Naumburg bei Kassel Seminargebühr: 480,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s.S. 203 ff. Wahlvorstandsmitglieder 13.09.2016 1600-1609131 Kassel Seminargebühr: 325,00 €. Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Freistellung Branche/Bereich alle § 63 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG 14.09.2016 1600-1609141 Frankfurt am Main DGB-Haus Seminargebühr: 325,00 €. Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur JAV-Wahl nach BetrVG: www.verdi-bub.de/jav_wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, die Wahlordnung und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 51 52 Das besondere Angebot Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt bekommen. Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen: „Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“: Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (und weitere Beschäftigte) „Interessenvertretung als Berufung“: Weiterbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten „Qualifiziert mit.bestimmen“: Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven Lernprozess. 53 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater b+b Zertifizierte Weiterbildung Zertifizierte Weiterbildung zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ... Betriebliche Konfliktberaterin/ betrieblicher Konfliktberater Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 54 In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den Konflikten gefunden wird. Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung. In den einzelnen Modulen erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen. Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts. Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Modul 1 Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse 31.10.2016 –02.11.2016 Walsrode 2100-1610311 Modul 2 Kernkompetenzen für die Einzelberatung 16.01.2017 –19.01.2017 Walsrode Modul 3 Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln 27.03.2017 – 30.03.2017 Walsrode Modul 4 Abschlusskolloquium Juni/Juli 2017 Hamburg Reihe 2016/2017 N.N. Freistellung und Kostenübernahme Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Regionalvertretung Hamburg Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird, es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit als Personalrat.“ Ferdinand Badtke Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau 55 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung b+b Zertifizierte Weiterbildung Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Interessenvertretung als Berufung Seminarreihe mit Universitätszertifikat Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Ein Kooperationsangebot von Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk- Das besonde re Angebot tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen. 56 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion 16.03.2016 – 18.03.2016 Walsrode IV-1603161 Vom Gremium zum Team Gremien leiten und Teamarbeit fördern 22.06.2016 – 24.06.2016 Berlin (Wannsee) IV-1606221 Mit System und Übersicht Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren 12.10.2016 – 14.10.2016 Saalfeld IV-1610121 Wenn der Wind des Wandels weht ... Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten 25.01.2017 –27.01.2017 Berlin (Wannsee) IV-1701251 Strategie, Taktikerin, Pokerface ...? Professionell verhandeln 10.05.2017 – 12.05.2017 Berlin (Wannsee) IV-1705101 Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Freistellung und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25 [email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“ hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es jedem nur empfehlen.“ Sabine Blauth Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal Ein Kooperationsangebot von: 57 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Qualifiziert mit.bestimmen Seminarreihen mit Universitätszertifikat Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen Die Seminarreihen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit. Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den Praxistransfer. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 58 Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben. Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen Die Termine Thema Termin/Ort Seminarnummer Banken/Vers. Kapitalges. Ort Modul A Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank 01.02.2016 –03.02.2016 MB-1602011 MB-1602012 Hamburg Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse 25.04.2016 –27.04.2016 MB-1604251 MB-1604252 Berlin Modul C Organisation und Rolle des Aufsichtsrats 05.09.2016 –07.09.2016 MB-1609051 MB-1609052 Berlin Modul D Workshop Praxistransfer 30.01.2017 –31.01.2017 MB-1701301 MB-1701302 Berlin Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Kosten Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt 4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich. Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze. Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Catrin Krüger-Thiemann Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich empfehle daher die Teilnahme auch denen, die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“ Ralf Neidhardt Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung 59 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Im Seminar werden die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des Betriebs-/Personalrats Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/ Personalrat Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses 60 Termin/Ort Sem.-Nr. 20.06.– 22.06.2016 1806-1606201 Donauwörth Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen Interessenvertretung ohne Interessenkonflikte ist kaum denkbar. Mit diesen sollte souverän, sachlich und lösungsorientiert umgegangen werden. Wenn dies allerdings arbeitgeberseitig nicht gewährleistet ist, stellt sich für den Betriebsrat die Frage: Wie erreichen wir, dass der Arbeitgeber uns und unsere gesetzlich verbrieften Rechte respektiert? Welche rechtlichen Instrumente und Argumente stehen dem Betriebsrat hierbei zur Verfügung? Wie lässt sich (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) ein verbindlicher, konflikt- und kompromissfähiger Umgangsstil entwickeln, der auf der Einhaltung fairer Regeln beruht? Wie kommt der Betriebsrat vom Reagieren zum Agieren? Das Seminar will die hierfür erforderliche Rechtssicherheit vermitteln und die Handlungskompetenzen des Betriebsrats stärken. Die dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen ergebnisorientierter Handlungsstrategien bzw. konkreter Projektpläne erläutert. Grundzüge betrieblicher Argumentation und Verhandlungsführung werden eingeübt. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.01.– 27.01.2016 Steinbach/Taunus 1600-1601251 Betriebsratsmitglieder 04.10.– 06.10.2016 1806-1610041 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wenn der Arbeitgeber Betriebsratsrechte nicht akzeptiert: Mögliche Motive und angemessener Umgang damit Interessen vertreten, Betriebsratsrechte richtig einfordern Rechtliche (Sanktions-)Mittel und Wege der Durchsetzung Sicherheit im Umgang mit Konflikten gewinnen: Chancen und Risiken richtig einschätzen, zielorientierte Strategien entwickeln, Unterstützung organisieren „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ – Fairness – Respekt – Konfliktmanagement Betriebsrats-Handlungsschritte mit der Belegschaft kommunizieren Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Sanktionen Erfolgreiche Praxisfälle, aktuelle Rechtsprechung 61 Betriebsverfassungsrecht Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet als wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage die Basis für den Betriebsrat. Auch wenn der betriebliche Rahmen für Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten überschaubar ist, müssen sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter den besonderen Bedingungen anwenden und umsetzen können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist besonders schwierig; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu. Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie können anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und sich für die besonderen Herausforderungen im kleinen Gremium fit machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist bei der Geschäftsführung im kleinen Gremium zu beachten? Wie organisieren wir unsere Betriebsratsarbeit und teilen sie sinnvoll auf? Welche Instrumente einer aktiven betrieblichen Informationspolitik können wir wie anwenden? Wer unterstützt uns wie? Wie organisieren wir uns ein Netzwerk? Was motiviert uns in der Betriebsratsarbeit? Wie wirken wir bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen (§ 102 BetrVG) mit? Fragen der praktischen Umsetzung und Fallbeispiele 62 Termin/Ort Sem.-Nr. 02.05.– 04.05.2016 1900-1605022 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Zielgruppe Betriebsratsmitglieder aus ein- und dreiköpfigen Betriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Dieses Spezialseminar ersetzt nicht das Grundlagenseminar BR 1, dessen Besuch vorausgesetzt wird! Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs. Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 01.02.– 03.02.2016 1806-1602011 Bad Windsheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 63 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 24.10.– 26.10.2016 Steinbach/Taunus 1600-1610242 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein. Teilnahmevoraussetzungen Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln. Freistellung Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden. Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat Bekanntmachung im Betrieb Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte Mögliche Schritte zur Anpassung 64 Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen Nach oftmals langwierigen und nicht immer einfachen Verhandlungen können mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Eine Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu überwachen. Aber nicht nur für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist häufig nicht ganz klar, welche betrieblichen Regelungen seit wann existieren. Doch wie soll dann die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen überwacht werden, wenn diese selbst, ihre Inhalte und Anlagen nicht bekannt bzw. klar sind? Liegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung schon länger zurück, muss zudem überprüft werden, ob die Regelungen noch mit den geltenden Gesetzen, Tarifverträgen oder der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind. Falls nicht, kann sich daraus die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung ergeben. Somit könnten Ansprüche der Beschäftigten verloren gehen. Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Der Workshop bietet die Möglichkeit, die jeweiligen betrieblichen Regelungen, ihre Inhalte, ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und mit den aktuellen betrieblichen Bedingungen zu überprüfen. Themenüberblick: Kennenlernen der jeweiligen betrieblichen Regelungen Vorgehensweise bei der Kontrolle und Überprüfung auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht Müssen Betriebsvereinbarungen möglicherweise nach- oder neu verhandelt werden? Strategie und weitere Arbeitsplanung zur Anpassung/Aktualisierung bestehender Betriebsvereinbarungen Welche Ressourcen werden benötigt – intern wie extern (Qualifizierung, Sachverstand)? Dieser Workshop wird nur betriebs-/unternehmensbezogen angeboten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 65 Betriebsverfassungsrecht Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten (§ 87 Abs. 1 Ziffer 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst. Sie erhalten in diesem Seminar die wichtigsten Antworten auf sämtliche Fragen rund um die „schönste Zeit des Jahres“. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken? Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht? Wie verhält es sich mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs? Kann man Urlaubsansprüche ansparen? Kann der gesamte Urlaub „am Stück“ genommen werden? Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt? Was ist mit dem Urlaubsgeld? Wie funktioniert der Bildungsurlaub? Was regeln Tarifverträge? 66 Termin/Ort Sem.-Nr. 22.02.– 24.02.2016 1806-1602222 Aschaffenburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 14.03.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1603143 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Behandelt werden u.a. folgende Themen: Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats zur Geschäftsführung des Betriebsrats zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. „ver.di b+ b versorgt uns Betriebsräte durch fachkompetente Referenten mit aktuellen Informationen. Das Fachwissen und der Austausch mit anderen Betriebsräten aus dem Klinikbereich ermöglichen mir, auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung zu verhandeln. Zudem haben sich Netzwerke und Freundschaften entwickelt. Dies alles macht uns zu starken, professionellen Betriebsräten.“ Annette Boldt Betriebsratsvorsitzende, Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach 67 Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 30.05.– 01.06.2016 Gladenbach 1600-1605303 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und Hinweise zur Veränderung Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren Beteiligungsrechte bei der Personalplanung Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung 68 Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2 Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 10.10.– 12.10.2016 Gladenbach 1600-1610104 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle Rechtsprechung Informationsbeschaffung und Bewertung Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4 Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 69 Betriebsverfassungsrecht Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf! Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft schwierig. Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und -gehaltslisten einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was mit den erhaltenen Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars. Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung aller relevanten Daten. Sie erfahren, wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb angemessen zu begegnen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Klärung der rechtlichen Grundlagen Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG Erhebung und Auswertung der Daten (MS Excel) Aspekte des Datenschutzes Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit 70 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 31.10.– 02.11.2016 Gladenbach 1600-1610312 Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Grundkenntnisse in MS-Office (vorzugsweise Excel) Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied. In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15 Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen. Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 02.03.2016 1806-1603021 Nürnberg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder 14.11.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus alle 1600-1611144 Branche/Bereich Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht? §§ 25 und 15 BetrVG Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden? Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und Akteneinsicht Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen? Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit 71 Betriebsverfassungsrecht Haftung auch als Betriebsrat? Termin/Ort Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung 07.11.2016 Frankfurt am Main des BGH DGB-Haus Sem.-Nr. Zielgruppe 1600-1611072 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats. Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Besuch des BR-Grundseminars Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner täglichen Praxis zu behaupten. 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen Rechtliche Stellung des Betriebsrats Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. §§ 79, 120 BetrVG Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH) 72 Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr Betriebsverfassungsrecht Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können? Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit. Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 20.04.2016 Gladenbach 1600-1604182 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Gerne bieten wir Ihnen dieses Seminar speziell für Ihr Gremium an! Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG Definition: Tendenzträger/-in Bedeutung für die Betriebsratsarbeit Personelle Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben 73 Betriebsverfassungsrecht Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.07.– 13.07.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus 1600-1607112 Betriebsratsmitglieder Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss beteiligt werden? 15.11.– 17.11.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus 1600-1611151 Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle Rechtsprechung Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags Ziele und Strategien des Betriebsrats 74 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Gremienarbeit Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Interessenvertretungen ihre Arbeit auch in Ausschüssen oder durch Arbeitsgruppen organisieren können. Durch die Vielfalt der zu lösenden Aufgaben wächst die praktische Notwendigkeit, alle Möglichkeiten der Arbeit von Interessenvertretungen zu nutzen. In diesem Seminar werden die rechtlichen Bedingungen und die praktischen Möglichkeiten der Interessenvertretung unter Nutzung von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und anderen Arbeitsformen erörtert und geprüft. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit von Ausschüssen nach BetrVG Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses (§ 27 BetrVG) Weitere Ausschüsse des Betriebsrats (§ 28 Abs. 1 BetrVG) Gemeinsam vom Arbeitgeber und Betriebsrat zu besetzende Ausschüsse (§ 28 Abs. 2 BetrVG) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG) Weitere nach § 3 BetrVG zu bildende Gremien Methoden der teamorientierten Arbeitsorganisation in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Termin/Ort Sem.-Nr. 15.02.– 17.02.2016 1806-1602151 Bad Windsheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder aus ausschussfähigen Betrieben, Mitglieder von Gesamt- und Konzernbetriebsräten, Mitglieder von JAV-Ausschüssen Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 75 Betriebsverfassungsrecht Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen können. Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen Folgen für die Belegschaft Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Interessenausgleich/Sozialplan Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden. 76 Termin/Ort Sem.-Nr. 07.03.– 09.03.2016 1806-1603072 Bad Windsheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. 02.05.– 04.05.2016 1900-1605021 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Zielgruppe Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich. alle In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats Konstituierung und Entsendung Abstimmungen und Beschlüsse Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 810,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. 77 Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Termin/Ort 02.11.– 04.11.2016 1900-1611021 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Gesamtbetriebsratsmitglieder Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. Den Satz „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat – gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. 07.11.– 09.11.2016 1400-1611071 Hamm Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW alle In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeberund Arbeitnehmerseite gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten Gremienaufbau und Zusammenarbeit BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und Arbeitspolitik Arbeiten in Projekten Informationswege in Unternehmen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw. Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. 78 Sem.-Nr. Zielgruppe Branche/Bereich Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 810,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 13.06.– 15.06.2016 Steinbach/Taunus 1600-1606132 Mitglieder von Konzernbetriebsräten Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse? Branche/Bereich Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt. Freistellung alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzerbetriebsrat und zwischen den Gremien Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei? Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse des Konzernbetriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden. 79 Betriebsverfassungsrecht Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden. Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht Definition: Europäischer Betriebsrat Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen Betriebsrats EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen (z.B. örtliche Betriebsräte) Erforderliche Ressourcen des EBR Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften 80 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.04.– 27.04.2016 Steinbach/Taunus 1600-1604252 Mitglieder von Europäischen Betriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Zielgruppe Wahlvorstandsmitglieder Freistellung § 20 Abs. 3 BetrVG Bemerkung Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen (getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem Wahlverfahren) auf Anfrage als Inhouse-Schulung an, gerne auch auf Englisch. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. www.verdi-bub.de/brwahl Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 81 Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 13.01.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1601131 Wahlvorstandsmitglieder Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. 15.01.2016 Gladenbach 1600-1601151 § 21 Abs. 2 HPVG 18.01.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1601183 Seminargebühr 21.01.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1601211 25.01.2016 Fulda 1600-1601252 27.01.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1601271 28.01.2016 Wiesbaden 1600-1601281 03.02.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1602031 04.02.2016 Gladenbach 1600-1602041 10.02.2016 Fulda 1600-1602101 11.02.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1602111 15.02.2016 Wiesbaden 1600-1602153 17.02.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1602171 22.02.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1602222 In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach HPVG: www.verdi-bub.de/hpvg_wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Freistellung Weitere Termine finden Sie auf der nächsten Seite. 82 290,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach HPVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.02.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1602251 Wahlvorstandsmitglieder Weitere Termine … 01.03.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1603011 03.03.2016 Gladenbach 1600-1603031 07.03.2016 Wiesbaden 1600-1603075 09.03.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1603092 10.03.2016 Fulda 1600-1603101 14.03.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1603144 15.03.2016 Naumburg bei Kassel 1600-1603151 05.04.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1604051 Freistellung § 21 Abs. 2 HPVG Seminargebühr 290,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 83 Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach BPersVG: www.verdi-bub.de/bpersvg_wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 84 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 12.01.2016 Koblenz 1500-1601121 Wahlvorstandsmitglieder 14.01.2016 Mainz; für Jobcenter 1500-1601141 Freistellung 21.01.2016 Landstuhl 1500-1601211 28.01.2016 Mainz 1500-1601281 § 24 Abs. 2 BPersVG Seminargebühr 260,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkung Kooperationsseminar mit ver.di b+b RheinlandPfalz/Saar Personalvertretungsrecht HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Themenbereichen dar: Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 14.07.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1607141 Personalratsmitglieder 01.12.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1612011 Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 40 Abs. 2 HPVG Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Informations-/Unterrichtungsrechte des Personalrats Geschäftsführung des Personalrats Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag, Dienstrecht, einschlägige Gesetze) Dienststellenbegriff Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 85 Personalvertretungsrecht BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Themenbereichen dar: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/ Unterrichtungsrechte des Personalrats, Geschäftsführung des Personalrats sowie personelle Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag, Dienstrecht, einschlägige Gesetze). Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsprechung zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Personalrats zur Geschäftsführung des Personalrats zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zum Dienststellenbegriff Termin/Ort Sem.-Nr. 08.11.2016 1500-1611081 Mainz Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. „Die unterschiedlichen Erwartungen und Rollenanforderungen an freigestellte Personalrats- und Betriebsratsvorsitzende sind vielfältig und wollen in jeder Hinsicht kompetent erfüllt werden. Das Seminarprogramm von ver.di b+ b unterstützt mich dabei in allen Anforderungsbereichen sehr. Es ist für mich ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Interessenvertretung.“ Susanne Theilig Personalratsvorsitzende, Main-Taunus-Kreis 86 Personalvertretungsrecht Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Termin/Ort 18.05.– 20.05.2016 2100-1605182 Bielefeld-Sennestadt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Personalratsmitglieder Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und jede bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen. 23.11.– 25.11.2016 Mosbach Besuch des PR-Grundseminars Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Sem.-Nr. 1600-1611231 Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte der Personalräte Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB (Betriebsübergang) Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen 87 Personalvertretungsrecht Interkommunale Zusammenarbeit Termin/Ort Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 10.10.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung. Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte über die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten nicht geklärt. Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte der Personalräte sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht? Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur Privatisierung bedeuten? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und Gemeinschaftsarbeit Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten (z.B. aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen) Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis 88 Sem.-Nr. Zielgruppe 1600-1610106 Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich Gemeinden Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit 09.03.– 11.03.2016 1500-1603091 Personalratsmitglieder Berlin-Wannsee und Durchsetzung Kooperationsseminar mit Teilnahmever.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar voraussetzungen Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestim- 04.07.– 06.07.2016 1500-1607041 Besuch des PR-GrundMosbach seminars mung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeits- Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar bedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle. Freistellung Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht 89 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Termin/Ort 21.09.– 23.09.2016 1500-1609211 Berlin-Wannsee Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Personalratsmitglieder Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats. 21.11.– 23.11.2016 1500-1611212 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Besuch des PR-Grundseminars Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt. Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung? Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen – wann und welcher Form? 90 Sem.-Nr. Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Personalvertretungsrecht Einstellungen erfolgreich mitgestalten Termin/Ort Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahl- 21.11.– 23.11.2016 Steinbach/Taunus verfahren Nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz kann der Personalrat bei Auswahlverfahren oder Aufnahmetests von Bewerbern einen Vertreter in das jeweilige Auswahlgremium entsenden. Das Personalratsmitglied im Gremium trifft dann gemeinsam mit den Personalverantwortlichen eine Entscheidung über die Auswahl der Bewerber. Ziel ist, die besten Mitarbeiter/-innen für die Dienststelle zu finden. Dazu reicht Menschenkenntnis allein nicht aus. Neben der Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Kenntnisse in Kommunikation und Personalbeurteilung unverzichtbar. Vom Anforderungsprofil bis zur Eingliederung werden in diesem Seminar die notwendigen Kenntnisse vermittelt. Sem.-Nr. Zielgruppe 1600-1611214 Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Freistellung § 40 Abs. 2 HPVG, § 18 HGlG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 670,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen bei der Auswahl und Einstellung von Beschäftigten Verfahren der Stellenbesetzung/der Stellenausschreibung nach dem HPVG und Beteiligungsrechte des Personalrats Prozesse, Verfahren und Methoden der Personalauswahl Zustandekommen und Inhalte von allgemeinen Anforderungsprofilen, Funktionsvorbehalten und Merkmalen der Bewerber/-innen Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs im Personalrat und mit der Dienststelle Das Auswahlgespräch im öffentlichen Dienst: Inhalte, Ablauf, Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse Auswahlentscheidung im Gremium zur Personalauswahl Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 91 Personalvertretungsrecht Personalplanung im öffentlichen Dienst Entscheidungen in der Personalplanung haben Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Qualifikation und Einkommen der Arbeitnehmer/-innen. Das Seminar fasst die wesentlichen Informations-, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zusammen, die der Interessenvertretung bei der Personalplanung und bei einer Veränderung der Arbeitsabläufe zustehen. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird erarbeitet, wie der Personalrat seine Rolle wahrnehmen und seine Rechte durchsetzen kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Beteiligung des Personalrats an der Personalplanung Die verschiedenen Bereiche der Personalplanung Informations- und Beratungsrechte gemäß § 78 Abs. 3 BPersVG (analog LPersVG) Personalentwicklung durch Mitarbeitergespräche und Beurteilungen Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 9, 76 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BPersVG (analog LPersVG) Möglichkeiten der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Personalplanung durch Dienstvereinbarungen Bedarfe und Bedarfsanalysen gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 6 und 7, 76 Abs. 2 Nr. 1 und 6 BPersVG (analog LPersVG) 92 Termin/Ort Sem.-Nr. 25.10.2016 1500-1610251 Mainz Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeitsorganisation Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung Für Betriebs- bzw. Personalräte und Mitarbeitervertretungen bewährt es sich, mindestens einmal im Jahr eine extern begleitete Arbeitsklausur mit dem gesamten Gremium durchzuführen. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sach- und Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme der Gremienarbeit vorzunehmen, Rahmenziele zu entwickeln und Schwerpunkte zu identifizieren, die Bearbeitung der Schwerpunktaufgaben (neu) zu strukturieren, Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie um konkrete Vereinbarungen über die weitere Arbeit zu treffen. Dies ist insbesondere für neu gewählte und neu zusammengesetzte Gremien von großer Bedeutung. Die Klausur kann aber auch genutzt werden, um noch einmal speziell vor Wahlen Bilanz der Interessenvertretungsarbeit der letzten vier Jahre zu ziehen. Die Begleitung dieses Prozesses durch eine/-n Externe/-n ermöglicht neben der inhaltlichen Bearbeitung die Auseinandersetzung mit eingefahrenen Arbeitsweisen und Ritualen. Es werden Instrumente und Methoden vorgestellt, die für die alltägliche Interessenvertretungspraxis hilfreich sind. Zielgruppe Betriebsrats-/Personalrats-/ Mitarbeitervertretungsgremien Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Bemerkungen Eine Durchführung ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Den Zeitpunkt der Klausur bestimmen Sie. Empfehlenswert ist ein Umfang von mindestens zwei vollen Tagen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Nach einem Beratungsgespräch machen wir Ihnen ein Angebot. „ver.di b+ b erstellt für jedes noch so schwierige Thema ein passgenaues Seminar. Wissen ist Macht, und ohne dieses Wissen funktioniert erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit nicht.“ Stefan Röhrhoff Gewerkschaftssekretär, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Hessen 93 Arbeitsorganisation Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse Die Zusammenarbeit in großen Gremien, wie z.B. in Gesamt- oder Konzernbetriebsräten (GBR/KBR), stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Im Vergleich zu örtlichen Gremien muss ein GBR/KBR bei nur wenigen Treffen im Jahr in seinen Sitzungen eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten bewältigen und daher besonders effizient und effektiv arbeiten. Eine zwei- bis dreitägige Arbeitsklausur, die beispielsweise an eine reguläre Sitzung angehängt werden kann, bringt viele Vorteile. Sie können aus der Fülle der wichtigen Aufgaben Ihre Schwerpunktthemen identifizieren und konzentriert daran arbeiten. Sie diskutieren Ihre Ziele, Ihre Strategie und erstellen einen Maßnahmenplan, an den in der Folgesitzung angeknüpft werden kann. Unser erfahrenes Trainerteam wendet Methoden an, die auch in großen Interessenvertretungsgremien auf konzentrierte Diskussion und Beteiligung der Sitzungsteilnehmer/-innen setzen und damit die Zusammenarbeit in großen Gruppen lebendiger und wirkungsvoller machen. In Folgesitzungen können Sie selbst diese Gestaltungselemente anwenden und so die Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Gremienmitglieder anregen und fördern. Zeitpunkt und Ort der Klausur bestimmen Sie. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Wir klären mit Ihnen die inhaltliche Planung Ihrer Klausur und machen Ihnen ein Angebot. Hier finden Sie Ihr regionales Beratungsteam: www.verdi-bub.de/bildungsberatung/beratungsteam 94 Zielgruppe Gesamt-/Konzernbetriebsratsgremien, sonstige große Gremien Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeitsorganisation Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen Zielorientierte Strategiebildung im Gremium Sie kennen das: Die Geschäftsleitung „richtet sich neu aus“. Sei es, dass sie beabsichtigt, umzustrukturieren, Arbeitsbereiche zu verlagern, zu fusionieren oder neue Märkte zu erschließen. Hier sind Sie als gesetzliche Interessenvertretung gefragt, die Strategien zu durchschauen, die Folgen für die Beschäftigten zu erkennen und sich aktiv in den Prozess einzumischen. Außerdem wollen Sie Ihre eigenen Projekte im Unternehmen vorantreiben. Was können Sie tun, damit Sie nicht im Tagesgeschäft untergehen? Wie erkennen Sie, was realistisch ist? Welche Bündnisse können Sie schließen? Last but not least: Wie führen Sie die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung? Das Seminar vermittelt Instrumente und Vorgehensweisen, um eine Geschäftssituation unter strategischen Aspekten zu analysieren und die Position als Gremium zu reflektieren, um Strategien zu bewerten (Folgenabschätzung) und eigene Strategien zu entwickeln, das heißt, Ziele zu erarbeiten sowie Interessen und Vorgehensweisen auszutarieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die eigene strategische Situation analysieren Als gesetzliche Interessenvertretung Ziele vereinbaren und sich positionieren Szenarien für das eigene Handeln entwickeln – Kennenlernen der Szenariotechnik Strategische und taktische Optionen auf dem Weg zur Zielerreichung Eine abgestimmte strategische Orientierung entwickeln: Methoden und Instrumente der Strategie Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.11.– 23.11.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1611215 Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten sowie wichtiger Ausschüsse und Verhandlungsbeauftragte, GBR-/KBR-/HPR-Mitglieder, Arbeitnehmervertreter/ -innen in Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 95 Arbeitsorganisation Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten „Sprecher/-innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun, was nicht? Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht? Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium Fragen von Führung und Arbeitsorganisation Kommunikation im Gremium 96 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 15.04.2016 Gladenbach 1600-1604112 14.11.– 18.11.2016 Hohenroda 1600-1611145 Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.100,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsorganisation Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder. Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium Konfliktvermeidung und -bewältigung Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums Die Informationsrechte Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung und Beschäftigten Arbeitsorganisation und Zeitplanung Termin/Ort Sem.-Nr. 26.09.– 28.09.2016 1806-1609261 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 97 Arbeitsorganisation Der Alltag – ein Spagat Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion Abteilung oder Betriebs-/Personalrat? Team oder Ausschuss? Interessenvertretung oder Job? Sie haben viele Aufgaben zu bewältigen und müssen diese als nicht freigestelltes Mitglied mit Ihrem Job in Einklang bringen. Eine scheinbar unlösbare Herausforderung. Das Gesetz gibt Ihrer gesetzlichen Funktion Vorrang. Die betriebliche Wirklichkeit ist vielschichtiger: Arbeitsdruck belastet, das Verständnis der Kolleginnen und Kollegen für Ihre Abwesenheit „in Sachen Interessenvertretung“ schmilzt, der Chef „vergisst“ gerne, dass Sie zur Sitzung müssen – kurzum: Sie müssen erklären, rechtfertigen, um Verständnis werben. Gleichzeitig wollen Sie in der Funktion und im Job gute Arbeit leisten. Neben der formalen Seite geht es um praktische Probleme und Konflikte, um persönliche Ansprüche und um arbeitsorganisatorisches Handwerkszeug. Am Ende werden Sie mehr Kompetenz im Umgang mit Ihrer Situation gewonnen haben, einschließlich der Erkenntnis der Grenzen des Machbaren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Der rechtliche Rahmen: Vorrang der Funktion, Freistellungen Probleme/Konflikte und ihre Folgen Wie viel Zeit kann, will, muss ich für die Betriebs-/Personalratsarbeit aufwenden? Formale Regelungsmöglichkeiten Konflikte aufgreifen, persönlich stimmige und rechtlich vertretbare Lösungen finden Anregungen für gute Arbeitsorganisation: Instrumente der Arbeits- und Zeitplanung 98 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 02.03.– 04.03.2016 2100-1603021 Boltenhagen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Betriebs-/Personalratsmitglieder ohne Freistellung 07.09.– 09.09.2016 KE-1609071 Walsrode Kooperationsseminar mit ver.di b+b Büro Berlin alle Branche/Bereich Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeitsorganisation Das haben wir ja super hinbekommen! Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen Termin/Ort Sem.-Nr. 21.03.– 23.03.2016 1900-1603211 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich Aufgaben für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit zu finden ist kein Problem. Der Alltag produziert sie laufend. Und in den „allgemeinen Aufgaben“, wie sie im Betriebs- bzw. Personalvertretungsgesetz beschrieben sind, findet sich ein bunter Strauß von Handlungsfeldern. Schwieriger wird es schon, diese erfolgreich aufzugreifen und im Interesse der Beschäftigten durch- und umzusetzen. alle In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die konkret aus dem gesetzlich definierten Auftrag abzuleitenden Aufgaben und Handlungsfelder des Betriebs-/Personalrats sowie über die aktuelle Rechtsprechung. Sie erfahren, wann und wie Sie als gesetzliche Interessenvertretung die Beschäftigten einbeziehen können. Und wir stellen Ihnen Instrumente und Grundlagen für beteiligungsorientierte Durchsetzungs- und Konfliktstrategien vor. Freistellung Sie haben im Seminar die Möglichkeit, ein Thema aus Ihrem Betrieb/Ihrer Dienststelle exemplarisch zu bearbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Allgemeine Aufgaben praktisch angehen Überblick: Praxis, Rechte und Rechtsprechung Informationsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen/Kollegen in Betrieb und Dienststelle Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit Instrumente der aktiven Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 99 Arbeitsorganisation Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? Über aussagekräftige und ausreichende Informationen zu verfügen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine effektive Arbeit der Interessenvertretung. Der Betriebsrat wird ständig von Informationen überflutet. Wie aber kann er die für seine Arbeit nützlichen Informationen, Daten und Fakten bekommen und bewerten? Wie kann er die Informationen für seine Arbeit verwerten? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Informationspflicht des Arbeitgebers – Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats Die rechtlichen Grundlagen der Informationsarbeit des Betriebsrats Informationsbeschaffung und -auswahl Analyse von Daten und Fakten Strategien einer aktiven Informationsarbeit 100 Termin/Ort Sem.-Nr. 05.09.– 07.09.2016 1806-1609053 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsorganisation Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.04.– 27.04.2016 Gladenbach 1600-1604254 Betriebs-/Personalratsmitglieder Betriebs-/Personalratssitzungen sind formal die wichtigste Ebene der Interessenvertretungsarbeit. In den Sitzungen finden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse statt, die zum einen die Arbeit der Interessenvertretung dokumentieren, zum anderen aber auch die Grundlage für die rechtswirksame Verfolgung der Ziele des Betriebs-/Personalrats bilden. Sie sind somit ein wichtiges Instrument zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Interessenvertretung. Branche/Bereich Das Seminar richtet sich an alle, die sich mit der Gestaltung und Durchführung von Betriebs-/Personalratssitzungen praktisch befassen. Es stellt kompakt die rechtlichen Grundlagen und formalen Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen und an eine einwandfreie Beschlussfassung dar. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen für die Gestaltung der Sitzungen gegeben und praktisch erprobt. Seminargebühr alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Einladung, Tagesordnung und ordnungsgemäße Beschlussfassung Anforderungen an Kommunikation und Kooperation im Rahmen der Sitzung Die Sitzungsleitung und weitere Aufgaben im Rahmen der Betriebs-/Personalratssitzung Methoden der Sitzungsgestaltung Aufbau und Ablauf der Sitzung Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Betriebs-/Personalrat 101 Arbeitsorganisation Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen 102 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.02.– 02.03.2016 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 1806-1602291 02.05.– 04.05.2016 Mosbach 1600-1605021 Schriftführer/-innen und Vorsitzende des Betriebs-/ Personalrats oder der JAV/ MAV 04.10.– 06.10.2016 Gladenbach 1600-1610043 Branche/Bereich 02.11.– 04.11.2016 1900-1611022 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ JAV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsorganisation Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Termin/Ort Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten Sem.-Nr. 27.06.– 29.06.2016 1806-1606271 Gunzenhausen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. „ver.di b+ b: Immer am Puls der Zeit. Für mich als Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied die Nr. 1 bei der Wahl der Fortbildung!“ Eddy Röse Stellv. Betriebsratsvorsitzender Kreiskrankenhaus Frankenberg gGmbH 103 Arbeitsorganisation Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden. Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten 104 Termin/Ort Sem.-Nr. 19.09.– 21.09.2016 1500-1609195 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsorganisation Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 06.07.– 07.07.2016 Mosbach 1600-1607061 Sekretariatsmitarbeiter/ -innen von Betriebs-/ Personalräten Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesentliches verrinnt in den Mühlen des Alltags. Branche/Bereich Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Eine effiziente Organisation ist der Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen zu können. Seminargebühr Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-MailFlut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu sorgen. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. alle Freistellung § 40 BetrVG 580,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Nach dem Seminar können Sie Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben einfache und flexible Ablagesysteme einrichten mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben. Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten. 105 Kommunikation und Zusammenarbeit Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen Basisseminar zur Kommunikation Sich nach allen Seiten wirkungsvoll verhalten zu können, ist für Interessenvertretungsmitglieder enorm wichtig. Sie müssen unterschiedliche Anforderungen bewältigen: sich auf andere Menschen einstellen, eine gute Beziehung aufbauen, mit Konflikten umgehen usw. Vier für die Interessenvertretungsarbeit wesentliche Situationen bilden den Kern des Seminars: im Gremium kooperieren, Beschäftigte beraten, mit dem Arbeitgeber verhandeln, Öffentlichkeit gegenüber den Beschäftigten herstellen. Für jeden Anlass erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Techniken der Rhetorik und Kommunikation, die Sie individuell trainieren können. Folgende Techniken spielen u.a. eine Rolle: Fragetechnik, Umgang mit Konflikten, Kommunikationsstile, Feedback geben und nehmen, Argumentationstechniken, sach- und lösungsorientiertes Verhandeln, Techniken der Gesprächsführung, Einwandbehandlung, freies und strukturiertes Reden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kooperieren: Ein solidarisches Miteinander und einen guten Umgangsstil entwickeln Beraten: Gespräche führen, dabei die Interessen herausarbeiten und gemeinsam bestmögliche Lösungen finden Verhandeln: Eine konstruktive Konfliktbeziehung zum Arbeitgeber aufbauen, um dauerhaft die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen Öffentlichkeit herstellen: Eine gezielte und systematische Selbstdarstellung der Interessenvertretung in der Betriebsöffentlichkeit entwickeln 106 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 22.04.2016 Steinbach/Taunus 1600-1604186 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 09.05.– 11.05.2016 Bad Soden-Salmünster Teil 1 1600-1605096 Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter den aktuellen Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie schwierige Entscheidungsund Gesprächssituationen meistern. Der Umgang mit den Erwartungen der Beschäftigten, Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und das Führen eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen Handelns sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen, Menschen zu beteiligen und zu gewinnen. 19.09.– 21.09.2016 Bad Soden-Salmünster Teil 2 1600-1609193 Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten sowie wichtiger Ausschüsse Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu überprüfen und Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich begrenzten Prozess mit klar definierter Zielsetzung geht es um die Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozialen und methodischen Kompetenz als Führungsperson. Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und reflektiert wird. Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein: Das Bewusstsein persönlicher Stärken und Schwächen. Fokussiert wird auf die Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die Rolle als Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und besser auszufüllen Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und Krisensituationen im Arbeitszusammenhang Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende Verhaltensmuster in der Kommunikation bei sich und anderen zu erkennen und bei sich zu korrigieren bzw. anderen Hinweise zu geben, wie diese Muster verändert werden könnten, um besser zusammenzuarbeiten Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge und deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als Vorsitzende/-r Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 810,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Die o.g. Seminargebühr bezieht sich jeweils auf einen Coaching-Workshop. Beide Workshops sind nur gemeinsam buchbar. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 107 Kommunikation und Zusammenarbeit Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten Coaching ist eine prozessorientierte Beratung für Personen in Managementfunktionen. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Klärung und Bewältigung der Anforderungen an die Funktion/Tätigkeit als Betriebs-/Personalratsmitglied sowie das eigene Rollenverständnis. Die Anliegen der Teilnehmerinnen werden in der Gruppe bearbeitet. Es wird praxisnah und prozessorientiert gearbeitet. Themen des Coachings könnten u.a. sein: der eigene Führungs- und Leitungsstil (ohne Personalverantwortung zu haben), Reflexion beruflicher Strukturen und Prozesse, Konfliktmoderation, zielorientierte Verhandlungsführung, Gestaltung von Entscheidungsprozessen. Ziel ist eine Erhöhung der Professionalität. Das Coaching findet in drei Blöcken (zweimal zwei Tage, einmal ein Tag) statt. Termin/Ort Sem.-Nr. 24.11.– 25.11.2016 1500-1611241 Mainz Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Weibliche Betriebs-/Personalratsvorsitzende, freigestellte weibl. Betriebs-/ Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.350,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Die genannte Seminargebühr bezieht sich auf alle drei Coaching-Blöcke insgesamt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 108 Kommunikation und Zusammenarbeit Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar Verhandlungen sind alltäglich, gerade in der Interessenvertretung. Doch wie funktionieren sie, und wie gehen sie aus? Wer verlässt als Sieger, wer als Verlierer den Verhandlungstisch? Doch geht es statt um Sieg oder Niederlage nicht vielmehr darum, dass alle zufrieden sind und eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird – z.B. in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung? Inhalte des Seminars sind die Fragestellungen, die Sie aus Ihrem Alltag mitbringen: Sie möchten bei schwierigen Situationen neue Lösungsansätze für Verhandlungen erkunden. In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Kommunikation und Verhandlungsführung kennen und üben deren Anwendung an ausgewählten Beispielen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Fortbildung gibt Ihnen das nötige Handwerkszeug für eine zielgerichtete Gesprächsführung und ermöglicht Ihnen, Verhandlungen sachgerecht und erfolgreich zu führen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kennenlernen, ausprobieren und reflektieren von wichtigen Haltungen und Verhaltensweisen in schwierigen Situationen der Interessenvertretungsarbeit Erweiterung der persönlichen Kompetenz bei der Verhandlungsführung Miteinander reden – Grundlagen der Kommunikation Analyse schwieriger Kommunikationssituationen im Betrieb/in der Dienststelle Sachgerecht verhandeln mit dem „Harvard-Konzept“ Verhandlungsvorbereitung, -durchführung und -analyse an konkreten betrieblichen Beispielen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 20.06.– 24.06.2016 Hohenroda 1600-1606206 Vorsitzende und Stellvertreter/-innen von Betriebs-/Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen sowie wichtiger Ausschüsse, Verhandlungsbeauftragte Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 1.040,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 109 Kommunikation und Zusammenarbeit Mediation und Interessenvertretung Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen Mediation ist eine Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, mit deren Hilfe Konflikte unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten zur Sprache gebracht, geklärt und möglicherweise beigelegt werden. Den Abschluss bilden verbindliche Absprachen und Vereinbarungen. 85 Prozent der Mediationen gelingen. Sie gelten auch als Alternative zu Einigungsstellenverfahren oder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Offenlegung und Berücksichtigung von Interessen, Gefühlen und Werthaltungen, die den Konflikt beeinflussen, das Ausloten von Verhandlungsspielräumen und die gemeinsame Suche nach neuen Lösungen kennzeichnen den Mediationsprozess. Ziel ist eine Problemlösung, der alle Beteiligten zustimmen können. Dieses Seminar zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Mediation in Betrieb und Dienststelle. Denn u.a. die gesetzlichen Beschwerdemöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern weisen den Interessenvertretungen auch mediative Funktionen zu. In diesem Seminar bringen wir Ihnen die Technik der Mediation nahe, damit Konfliktgespräche im Beschwerdeverfahren strukturierter geführt werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundgedanken und Entstehung der Mediationsmethode Welche Arten von Mediation gibt es? Ablauf einer Mediation Typische Konfliktsituationen im Betrieb Wie kommt es zu einer Lösung, die vorher nicht da war? Was muss eine Mediatorin/ein Mediator können, und was muss bei ihrer/seiner Auswahl berücksichtigt werden? Was kann Mediation im Betrieb/in der Dienststelle? Für welche Situationen ist sie geeignet? Vereinbarungen als Abschluss einer Mediation und Umsetzung ihrer Ergebnisse Grenzen der Mediation 110 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 30.05.– 03.06.2016 Mosbach 1600-1605304 Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten bzw.Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretungen Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? Wie gehe ich mit Störungen um? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 Gladenbach GL-16011801 12.09.– 16.09.2016 Gladenbach GL-16091201 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 1.020,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit dem ver.di-Bildungszentrum Gladenbach. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 111 Kommunikation und Zusammenarbeit Das erfolgreiche Monatsgespräch Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Termin/Ort Sem.-Nr. 06.06.– 08.06.2016 1500-1606064 Kirkel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen. Teilnahmevoraussetzungen Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG Auswahl der Themen für das Monatsgespräch Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten Teilnahme Externer Grundlagen der Gesprächsführung Protokollierung der Gesprächsinhalte Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch Besuch des BR-/PR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. „An ver.di b+ b schätze ich die hohe Professionalität im Miteinander von Teamenden, Teilnehmenden sowie Bildungsberatenden. Neben der Vermittlung von Rechtskenntnissen bietet ver.di b+ b auch interessante Veranstaltungen zu Teamentwicklung und Arbeitsstrukturen an. Das sind aus meiner Sicht relevante Bausteine für erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit.“ Stefan Kempkens Referent von ver.di b+b 112 Kommunikation und Zusammenarbeit Von Medienprofis lernen Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten Alle finden sie wichtig, behandelt wird sie oft wie ein Stiefkind – die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung. Sie ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des Arbeitgebers unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der Interessenvertretung in der Belegschaft. Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, originell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung bilden. Dafür muss sie Aufmerksamkeit erreichen und Interesse wecken: mit einfachen Mitteln und überschaubarem Aufwand. Im Seminar vermitteln Medienprofis Erkenntnisse und Erfahrungen ihrer Arbeit. Sie informieren über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien und stellen originelle Ideen mit hoher Wirkung vor. Es werden Informations- und Beteiligungsformen entwickelt, die mit geringem Personal-, Finanz- und Zeitaufwand umsetzbar sind. Nach dem Seminar unterstützt das Team die betriebliche Realisierung und überprüft kostenfrei elektronisch eingesandte Entwürfe. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kommunikationsanforderungen und Erwartungen der Beschäftigten an Information und Beteiligung durch die Interessenvertretung Auf welche medialen Reize reagieren Menschen? Wen und was genau soll die jeweilige Information konkret erreichen? Welche Medien für welchen Zweck? Neue Formen und Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit Mit geringem Aufwand viel Wirkung erzielen Planung konkreter Projekte zur betrieblichen Umsetzung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 24.02.2016 1500-1602224 Kirkel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Mitarbeitervertretung 09.11.– 11.11.2016 1500-1611091 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 800,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit Nafroth PR + Kommunikationsberatung. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 113 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung 114 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.01.– 29.01.2016 1500-1601253 Kirkel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Betriebs-/Personalratsmitglieder 01.02.– 05.02.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1602012 alle 09.05.– 13.05.2016 Gladenbach 1600-1605095 Freistellung Branche/Bereich § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.130,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u.a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 22.04.2016 1500-1604183 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Betriebs-/Personalratsmitglieder 18.04.– 22.04.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1604183 alle 05.09.– 09.09.2016 Mosbach 1600-1609053 Teilnahmevoraussetzungen Branche/Bereich Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.130,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. 115 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 116 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 04.07.– 08.07.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1607043 Betriebs-/Personalratsmitglieder 17.10.– 21.10.2016 1500-1610171 Kirkel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar 28.11.– 02.12.2016 Gladenbach 1600-1611282 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.130,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsrecht Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten. Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung. Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die generellen wie auch die TVöD-spezifischen Regelungen. Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen verständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglichkeiten für die Interessenvertretung erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Begründung des Arbeitsverhältnisses (u.a. Abschluss befristeter Verträge nach TzBfG und TVöD) Umfang des Direktions- und Weisungsrechts Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach §§ 2-4 TVöD (u.a. Nebenabreden, Versetzung, Abordnung, Zuweisung) Urlaubsregelungen, Krankenbezüge Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 27.06.– 29.06.2016 Gladenbach 1600-1606272 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars, Teilnahme am Grundseminar zum Arbeitsrecht Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 117 Arbeitsrecht Rund um’s Geld ... Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder Als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats müssen Sie zunehmend jenseits von tariflichen Eingruppierungen die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern prüfen und die Kolleginnen und Kollegen beraten. Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten als Interessenvertretungsmitglied und lernen die aktuelle Rechtsprechung zu den verschiedenen Themenfeldern kennen. Auf diese Weise können Sie Ihre Überwachungsaufgaben besser wahrnehmen und die betroffenen Arbeitnehmer/-innen qualifiziert mit Ihrem Rat unterstützen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Dienstreisen, Absicherung und Kostenübernahmepflichten des Arbeitgebers Die Haftung des Arbeitnehmers Nebenjobs und die Folgen für das Hauptarbeitsverhältnis Weiterbildungskosten – Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag Entgeltfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und aus sonstigen Gründen Arbeitslosengeld – Voraussetzungen, Anspruch, Dauer, Sperre, Ruhezeiten Mit den Themen im Zusammenhang stehende tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen. 118 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 10.10.– 14.10.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1610105 Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.130,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – intensiv Termin/Ort 21.11.2016 Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Frankfurt am Main DGB-Haus Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Vermittelt wird ein Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung, u.a. zu den Themen Arbeitsvertrag, Befristung, Arbeitszeit, Kündigungsschutz und Urlaub. Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. Sem.-Nr. Zielgruppe 1600-1611212 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 119 Arbeitsrecht Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder Oft liegt die letzte Schulung zum Arbeitsrecht für wiedergewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung schon etwas länger zurück. Aber auch diese Mitglieder müssen immer auf den Laufenden sein und mit den einschlägigen Gesetzen, der aktuellen Rechtsprechung oder neuen Gesetzesänderungen vertraut sein. Das Seminar wiederholt zum Einstieg in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge des Arbeitsrechts. Bestehendes Wissen wird aufgefrischt und anhand aktueller Entscheidungen und betrieblicher Fallbeispiele vertieft – unter Bezugnahme auf die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick: Grundlagen des Arbeitsrechts Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitszeitregelungen, Vergütung, Urlaub, Krankheit) Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte (z.B. ArbZG, ArbSchG usw.) Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts Kündigungs(schutz)recht – wesentliche gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 120 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 20.06.– 22.06.2016 Gladenbach 1600-1606203 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeitsrecht Es gilt das geschriebene Wort Betriebs- und Dienstvereinbarungen rechtswirksam formulieren Es gehört zum Tagesgeschäft der Interessenvertretung, Sachverhalte zu benennen, Forderungen und Regelungen klar zu beschreiben sowie Vereinbarungen rechtssicher zu formulieren. Die Wahl eines einzelnen Wortes kann die Bedeutung oder die Auslegung eines gesamten Absatzes beeinflussen. Es ist also nicht nur der „gute Wille“ erforderlich, etwas im Sinne der Kolleginnen und Kollegen regeln zu wollen. Es bedarf auch der handwerklichen Fertigkeit, Sachverhalte so zu formulieren, dass ein Arbeitsgericht im Streitfall klar erkennt, was und wie etwas geregelt werden sollte. Misslingt die rechtswirksame Formulierung, kann alle Arbeit und Mühe vergebens sein. Im Seminar wird an existierenden Vereinbarungen und an schriftlichen Entwürfen der Teilnehmenden gearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Struktur von Betriebs-/Dienstvereinbarungen sowie anderer relevanter Schriftstücke Die Auslegungspraxis der Arbeits- und Verwaltungsgerichte – Schlussfolgerungen für das Entwerfen und Verhandeln von Vereinbarungen Präzise formulieren unter richtiger Verwendung juristischer Begriffe Typische Formulierungsfallen kennen und vermeiden lernen Veränderungswünsche des Arbeitgebers in ihrer Wirkungsweise einschätzen lernen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 17.02.– 19.02.2016 Remagen 1600-1602172 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Bitte eigene Entwürfe und vorhandene Schriftstücke mitbringen! „Die Seminare helfen mir, ein kompetenter Ansprechpartner in meinem Betrieb zu sein.“ Thorsten Berg Betriebsratsmitglied, Deutsche Post AG 121 Arbeitsrecht Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 04.10.– 05.10.2016 Remagen 1600-1610041 Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich 122 Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen werden in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. alle Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenommen werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die Interessenvertretung Direktionsrecht und Änderungskündigung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Seminargebühr Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 550,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsrecht Wir brauchen mehr Personal! Termin/Ort Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf 11.07.– 13.07.2016 Gladenbach und -einsatz „Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal. Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die Beschäftigten selbst. Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs und -einsatzes Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen) Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung Sem.-Nr. Zielgruppe 1600-1607113 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 123 Arbeitsrecht Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge. In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit) Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG) Aktuelle Rechtsprechung 124 Termin/Ort Sem.-Nr. 21.03.– 23.03.2016 1411-1603211 Hamm Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW 02.05.– 04.05.2016 1806-1605022 Würzburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Termin/Ort Sem.-Nr. 14.03.– 15.03.2016 1411-1603141 Hamm Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW Seminargebühr: 550,00 €* 23.05.– 25.05.2016 1900-1605231 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Seminargebühr: 750,00 €* Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG *Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen 125 Arbeitsrecht Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe, mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit abschafft. Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien werden vorgestellt. Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen. Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb Formen der Arbeitsbewertung Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung 126 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 13.06.– 15.06.2016 Gladenbach 1600-1606133 Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeitsrecht Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Ein Sprichwort sagt: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ – Wann und in welcher Form haften Arbeitnehmer/-innen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Frage und erläutert anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage. Was geschieht, wenn ein Beschäftigter den Generalschlüssel einer Schließanlage verliert? Haftet die Pflegekraft, wenn ein Patient nach einer Injektion ein Spritzenabszess bekommt? Wird ein Kraftfahrer in Regress genommen, wenn er einen Unfall durch erhöhte Geschwindigkeit verursacht? Muss eine Erzieherin Schmerzensgeld zahlen, wenn sich ein Kind aus ihrer Kita-Gruppe beim Spielen verletzt? Wer kommt für die Kosten auf, wenn technische Geräte am Arbeitsplatz vom Schreibtisch fallen und defekt sind? Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Arbeitgebers Haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber? Ist die Haftung beschränkt? Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers? Haftung gegenüber Arbeitskollegen Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besucher usw.) Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 26.04.2016 1500-1604261 Mainz Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Betriebs-/Personalratsmitglieder 11.10.2016 1500-1610111 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar alle Branche/Bereich Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 127 Arbeitsrecht Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten Zielgruppe Die Folgen wirtschaftlicher Krisen gehen überwiegend zulasten der Beschäftigten. Eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit kann Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Oft droht eine Insolvenz. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel, Sonderleistungen werden gestrichen, das Entgelt wird verspätet überwiesen oder gar nicht ausbezahlt. Branche/Bereich Hier ist der Betriebsrat gefordert. Es ist wichtig, Handlungsmöglichkeiten zu kennen, Gestaltungsansätze zu entwickeln und Rechte geltend zu machen. Unser Seminar richtet sich somit an alle Betriebsratsgremien, deren Betrieb von einer Krise betroffen ist – ganz gleich, ob bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder nicht. Wir bieten dieses Seminar auf Anfrage als InhouseSchulung an. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kriterien für ein drohendes Insolvenzverfahren Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf die Forderungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber Was der Betriebsrat regeln kann und sollte 128 Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Bemerkungen Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Arbeitsrecht Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln! Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder Für Beamtinnen und Beamte wird das Dienstverhältnis per Gesetz oder Verordnung geregelt. Um deren Interessen vertreten zu können, müssen Personalräte gut informiert sein. Aber auch Betriebsratsmitglieder in den privatisierten früheren Dienststellen, in denen Beamtinnen und Beamte z.B. über Zuweisung beschäftigt werden, sind gefordert. Sowohl die relevanten Bundesgesetze (z.B. Bundesversorgungsgesetz) als auch die Fülle neuer landesrechtlicher Regelungen nach der Föderalismusreform (z.B. Laufbahn-, Nebentätigkeits- oder Disziplinarverordnungen) müssen bekannt sein und angewendet werden können. Dies und anderes wird mithilfe eines Überblicks über die einschlägigen Regelungen in den Beamtengesetzen und weiteren Rechtsquellen geklärt. Termin/Ort Sem.-Nr. 02.05.– 04.05.2016 1500-1605021 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundstrukturen und Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung, Quereinstiege sowie Veränderung und Beendigung – u.a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Rechtsquellen und Regelungen für Abordnung und Versetzung Rechtsquellen und Regelungen für Elternzeit und Vorruhestand Grundsätze der Besoldung, der Beförderung, der Nebentätigkeit und des Disziplinarrechts Versorgungsansprüche für Beamtinnen/Beamte und ihre Familien 129 Arbeitsrecht Beamtenversorgungsrecht Die Beamtenversorgung gilt vielen als Buch mit sieben Siegeln, obgleich sie von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Daher ist es wichtig, dass die gesetzliche Interessenvertretung sich mit den geltenden Regelungen auskennt. Im Seminar werden die Grundzüge der Beamtenversorgung und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema überblicksartig erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts Berechnung des Ruhegehalts Versorgungsabschläge Mindestversorgung Versorgungsausgleich Erziehungsberechtigte Zeiten 130 Termin/Ort Sem.-Nr. 29.06.2016 1500-1606291 Mainz Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen Altersversorgung vereinbaren. Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. 18.05.– 20.05.2016 1500-1605182 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG und zum Kapitalerhalt Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung) Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche) und Leistungsformen Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats 131 Arbeitsrecht Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst Personalaktenrecht/Datenschutzrecht In diesem Seminar werden die in der Praxis auftretenden Fragen und Probleme des Personalaktenrechts im Bereich des öffentlichen Dienstes behandelt. Dabei wird neben dem Bundesbeamtengesetz auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und auf rechtliche Möglichkeiten landesspezifischer Regelungen eingegangen. Analogien für die Tarifbeschäftigten werden hergeleitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Persönlichkeitsrechte schützen im Beamten- und Tarifrecht – Personalaktenrecht ist praktischer Datenschutz! Personalwirtschaft und Recht: Bedeutung der Personalakte Grundlagen des Personalaktenrechts Personalaktenrecht in Tarifverträgen Personalakten der Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmer-/innen Einsichtnahme Dritter (u.a. bei Beförderungs- und Personalauswahlentscheidungen) Rechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit den Personalakten; Datenschutz 132 Termin/Ort Sem.-Nr. 13.09.2016 1500-1609131 Mainz Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 20.04.2016 Steinbach/Taunus 1600-1604184 Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 133 Arbeitszeit Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche betriebliche Konsequenzen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 20.06.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1606205 Betriebs-/Personalratsmitglieder Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder aus Unternehmen, Betrieben und Dienststellen, die über Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Themenfeld Arbeitszeitgestaltung verfügen und/oder über eine neue Vereinbarung verhandeln. Branche/Bereich Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeitsgerichte wird vorgestellt, und es wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, bestehende Vereinbarungen zu überarbeiten und/oder zu kündigen. Besuch des BR-/PR-Grundseminars Im Zentrum des Seminars stehen aktuelle Entscheidungen, bei denen die bisherige Rechtsprechung aufgegeben wurde, und Entscheidungen von Arbeitsgerichten, die besonders interessante Streitfälle entschieden haben. Themenüberblick (beispielhaft): Zulage wegen ständiger (Wechsel-)Schichtarbeit Aufbau und Abbau des Zeitguthabens eines Arbeitszeitkontos durch Bereitschaftsdienst und Freizeitausgleich Tarifliche Feiertagszuschläge Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Pflegezeitgesetz (verschiedene Urteile) Umkleiden als Arbeitszeit alle Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen In Kooperation mit der BTQ Hessen „Schon seit vielen Jahren arbeite ich als Gewerkschaftshauptamtliche mit ver.di b+ b zusammen. Alle Veranstaltungen, die b+ b für und mit uns durchgeführt hat, waren sehr erfolgreich für die Teilnehmenden. Und auch ich selbst habe regelmäßig dazugelernt.“ Marita Kruckewitt Gewerkschaftssekretärin, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Mittelhessen 134 Arbeitszeit Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit. Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die private Mailadresse). Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche (Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten? Wir bearbeiten u.a. folgende Themen: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.11.– 08.11.2016 Steinbach/Taunus 1600-1611075 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit der BTQ Hessen 135 Arbeitszeit Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeits- und Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit? Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig, dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeiten wahrnehmen. In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und Schichtplangestaltung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung von Dienst- oder Schichtplänen Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und Veränderungsmöglichkeiten Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen 136 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Bemerkungen Dieses Seminar bieten wir nur betriebs-/unternehmensbezogen an. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf. Außerdem verweisen wir auf unsere branchenbezogenen Spezialseminare zu diesem Thema. Arbeitszeit Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 13.04.– 15.04.2016 2100-1604131 Walsrode Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 137 Arbeitszeit Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus. Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in Deutschland Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit) Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 138 Termin/Ort Sem.-Nr. 11.04.– 13.04.2016 1800-1604111 Günzburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeitszeit Lebensarbeitszeitkonten In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten sind, als inhaltlichen Schwerpunkt. Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments. Die Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen. Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche Grundlagen Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung, Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von Lebensarbeitszeitkonten Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.09.– 22.09.2016 Steinbach/Taunus 1600-1609211 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. In Kooperation mit der BTQ Hessen. 139 Arbeitszeit Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit? Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit Dem Fachkräftemangel soll u.a. durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgeholfen werden, was vor allem auf die Arbeitszeitgestaltung zielt. Diese ist jedoch durch gegenläufige Tendenzen gekennzeichnet: einerseits durch den Trend zur Verlängerung und Intensivierung, andererseits durch zunehmende Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Beschäftigten. Das verlangt häufig nach betrieblicher Ausgestaltung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenvorgaben. In diesem Seminar werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden unterschiedliche Regelungen vorgestellt, die die Ansprüche von Beschäftigten in Bezug auf Teilzeit, Elternzeit und Pflegezeit festlegen. In diesem Zusammenhang wird vor allem der Begriff „betriebliche Erfordernisse“ konkretisiert. Zum anderen sollen Erfahrungen ausgetauscht werden, wie bzw. ob die Interessenvertretung die unterschiedlichen Ansprüche und Interessen der Beschäftigten gleichermaßen vertreten kann. Ein Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Arbeitsorganisation für die Arbeitnehmer/-innen, die im Zweifelsfall wegen einer Arbeitszeitreduzierung mehr Arbeit zu bewältigen haben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Ansprüche auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit Beispielhafte Regelungen zu Elternzeit, Pflegezeit und Teilzeit Sonderformen der Altersteilzeitregelungen Rechtsprechung zum Begriff der betrieblichen Erfordernisse bzw. Gründe Benachteiligungsverbot und unterschiedliche Interessen Mehrarbeit und Belastung vermeiden bzw. vermindern 140 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 19.04.2016 Steinbach/Taunus 1600-1604185 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit der BTQ Hessen Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Termin/Ort Sem.-Nr. 18.04.– 22.04.2016 1800-1604181 Lengenfeld Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 04.07.– 08.07.2016 Mosbach 1600-1607045 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle Seminargebühr § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. 141 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) orientiert sich strukturell und inhaltlich in weiten Teilen am Tarifvertrag der Länder (TV-L), der in 14 Bundesländern gilt. Dennoch finden sich im TV-H einige abweichende Sonderregelungen. Durch Regelungsumfang und -tiefe des TV-H sind Kenntnis, Verständnis und Anwendung dieser Regelungen von elementarer Bedeutung für die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung. Sem.-Nr. Zielgruppe 10.10.– 14.10.2016 Steinbach/Taunus 1600-1610106 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehindertenvertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Ziel des Seminars ist deshalb, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die vereinbarten Regelungen eigenständig auf ihre Anwendung hin zu überprüfen. Hierzu werden ergänzend die in Frage kommenden Beteiligungsrechte der Interessenvertretung vermittelt. Freistellung Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Arbeitsrechtliche Einordnung des TV-H Struktur und Aufbau des Tarifvertrags Allgemeine Vorschriften der §§ 1-5 TV-H Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen Urlaub und Arbeitsbefreiung Befristung von Arbeitsverhältnissen Beendigung von Arbeitsverhältnissen Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Seminargebühr Hinweis: Der Abschnitt „Arbeitszeit“ des TV-H wird in diesem Grundlagenseminar im Überblick dargestellt und erläutert. Zur Vertiefung dieses komplexen Themas bieten wir ein Spezialseminar an. 142 Termin/Ort § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender 11.04.– 15.04.2016 1500-1604114 Betriebs-/PersonalratsMosbach mitglieder Regelungen nach BAT/BMT-G Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar TeilnahmeDas Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer voraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundnoch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitseminars geber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die VergütungsordFreistellung nungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingrup§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, pierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. analog LPersVG -tabellen des TVöD eingeordnet. Seminargebühr Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 143 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen. 144 Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 29.04.2016 1500-1604254 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Freistellung Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. Seminargebühr § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVöD-Bund aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 29.04.2016 1500-1604253 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 145 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf. 146 Termin/Ort Sem.-Nr. 12.09.– 16.09.2016 1500-1609122 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ nach TVöD bzw. TV-L Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen und Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von Stellenbeschreibungen überprüfen. TVöD und TV-L regeln diesen Themenkomplex auf gleiche Weise. Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von Stellenbeschreibungen kennen. Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 09.11.2016 1500-1611072 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ nach TVöD bzw. TV-L Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 670,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 147 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen, die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/ Betriebsvereinbarung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen 148 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 19.10.– 21.10.2016 Steinbach/Taunus 1600-1610191 Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.11.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1611222 Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten war ein wesentlicher Bestandteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogenen Stufenaufstiegen hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorientierter Vergütungsanteile geeinigt. In diesem Seminar werden Ziele und Methoden der leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie Chancen und Risiken für die Beschäftigten erarbeitet. Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalratsmitglieder, die sich mit der Anwendung des Tarifrechts zur leistungsbezogenen Vergütung vertraut machen wollen. Es vermittelt handlungsorientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und erfolgsabhängiger Vergütungen Aufgaben, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats im Überblick 149 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.11.– 09.11.2016 Steinbach/Taunus 1600-1611074 Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten. Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert, Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet dies für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes? Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf der Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung, Abordnung und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung notwendige einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalgestellung als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene Rechtsprechung vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, z.B. im Rahmen von Privatisierung und Outsourcing. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung – Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers Voraussetzungen der Personalgestellung Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und Arbeitnehmerüberlassung Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen Servicebereichen) Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem Personaleinsatz von Beschäftigten 150 § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 670,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs Zielgruppe Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beeinflussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebs-/ Personalrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck gemacht werden soll? Branche/Bereich Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können. Besuch des BR-/PR-Grundseminars Die Seminarinhalte in Stichworten: Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebs-/Personalrats im Arbeitskampf Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG, § 66 BPersVG (analog LPersVG) Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten während des Arbeitskampfs Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und Warnstreiks Betriebs-/Personalratsmitglieder alle Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Dieses Seminar bieten wir nur branchen-/unternehmensbezogen an. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf. „Ein Ziel muss man selbst erreichen. Das heißt aber nicht, dass man den Weg bis zum Ziel allein und ohne Hilfe gehen muss. ver.di b+ b bietet dir diese Hilfe und vernetzt dich zugleich.“ Hartmut Beckmann Gewerkschaftssekretär, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, ver.di Hessen 151 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliches Gesundheitsmanagement Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. 152 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 26.02.2016 Bad Soden-Salmünster 1600-1602223 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 27.06.– 01.07.2016 1900-1606271 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg 17.10.– 21.10.2016 Steinbach/Taunus 1600-1610171 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.030,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement. Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen? Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 Termin/Ort Sem.-Nr. 16.03.– 18.03.2016 1800-1603161 Würzburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 12.04.– 14.04.2016 1900-1604121 Stuttgart Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg 04.10.– 06.10.2016 Gladenbach 1600-1610044 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 153 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen. Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen entwickelt. Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung; Wirksamkeitskontrolle Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen? 154 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 27.06.– 29.06.2016 1600-1606273 Steinbach/Taunus Die Seminargebühr beträgt 710,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 27.07.– 29.07.2016 1800-1607271 München Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen; sie kann aber organisiert werden. Die Seminargebühr beträgt 790,00 € und enthält die Tagesverpflegung. Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern alle 10.10.– 12.10.2016 1800-1610102 Eibelstadt Die Seminargebühr beträgt 710,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Branche/Bereich Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Gesundheitsmanagement Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 27.04.– 28.04.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus 1600-1604271 Gesundheitsschutz im Betrieb lässt sich wirkungsvoll organisieren, indem das Thema in die Ablauf- und Entscheidungsprozesse und somit in das Management des Betriebs eingebettet wird. Dafür steht das Konzept „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM). Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten bei, sondern hat nachweislich auch einen positiven Effekt auf Betriebsklima, Motivation und Leistungsfähigkeit. 18.07.– 19.07.2016 1800-1607181 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Das BGM managt den Arbeits- und Gesundheitsschutz im umfassenden Sinne. Es zielt auch auf Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, Qualifikation, Arbeitsorganisation und Gesundheitsverhalten. Wichtige Leitlinien für Arbeitsbedingungen und das Personalmanagement werden dadurch vorgegeben. Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die zentralen Ziele, Bestandteile und Verfahren eines BGM. Auch heikle Punkte, die hinter den positiven Zielen des BGM stecken können, werden kritisch beleuchtet. Die Seminarinhalte in Stichworten: BGM: Ziele und Verfahrensweisen, Grundaufbau und Management; Zertifizierung Mitarbeiterbefragung, Führungskräfteentwicklung, Fehlzeitenmanagement, BEM, Personalmanagement, Altersstrukturanalyse, Gesundheitsförderung, Arbeitsschutz, EAP, Suchtprophylaxe Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten Nutzen, Qualitätssicherung, Integration in betriebliche Prozesse Gestaltungsansätze für Interessenvertretungen, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 550,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Wir bieten dieses Thema auch speziell für einzelne Gremien/Ausschüsse an, die zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation in ihrem Betrieb aktiv werden wollen. 155 Arbeits- und Gesundheitsschutz „Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1 Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) vom Oktober 2014 bildet die aktuelle rechtliche Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie regelt u.a. die Grundpflichten des Arbeitgebers, die Beurteilung der physischen und psychischen Gesundheitsgefährdungen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Das Seminar erläutert kompakt die Vorschrift und deren betriebliche Umsetzung. Außerdem werden die Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Inhalte, rechtliche Grundlagen, Rechtsverbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1 Nutzen der Vorschrift für die Beschäftigten und den betrieblichen Arbeitsschutz Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Umsetzung und Pflichtenübertragung Bestellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Gefährdungsbeurteilung: Physische und psychische Faktoren (Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, neue Arbeitsformen); Befähigung für Tätigkeiten Besondere Unterstützungspflichten und Verhalten der Beschäftigten (z.B. Anzeige von Gefahren und Überlastungssituationen) Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschrift Das Seminar richtet sich sowohl an Mitglieder von Interessenvertretungen, die bei dem Thema noch am Anfang stehen und sich eine erste kompakte Orientierung verschaffen wollen, als auch an solche, die ein Update zu geltenden Vorschriften wünschen. Im Mittelpunkt stehen die Inhalte der DGUV Vorschrift 1. 156 Termin/Ort Sem.-Nr. 17.02.2016 1800-1602171 Nürnberg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 16.02.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1602161 Die Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung 2013 sorgt für eine klare Trennung: hier die arbeitsmedizinische Vorsorge, dort die Eignungsuntersuchung für eine bestimmte Tätigkeit bzw. Weiterbeschäftigung. 19.07.2016 München 1600-1607191 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung 20.07.2016 Stuttgart-Degerloch 1600-1607201 Branche/Bereich Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Es wird unterschieden zwischen Pflicht-, Angebotsund Wunschvorsorge. Hierbei geht es um Beurteilung, Aufklärung und Beratung, nicht um Eignungsprüfung. Erweitert sind auch die Pflichten des Arbeitgebers (Untersuchungsangebote), der Arbeitnehmer/-innen (Teilnahme) sowie der Ärzte (Prüfungen und Maßnahmenvorschläge). Betriebs- und Personalräte können und sollten über die Arbeit der vom Betrieb beauftragten Mediziner mitbestimmen. Die Beschäftigten dürfen nicht in die Klemme geraten, entweder ihren Arbeitsplatz oder die Gesundheit zu erhalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Novellierte ArbMedVV von 2013; Aufgaben der Betriebsärzte gemäß DGUV Vorschrift 2 Mögliche Gefährdungsbereiche: u.a. Lärm, Nachtarbeit, Belastungen für den Muskel-Skelett-Apparat Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage arbeitsmedizinischer Vorsorge Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; Eignungsuntersuchungen; Biomonitoring Welche Folgen können die Untersuchungen haben? Berufsgenossenschaftliche Grundsätze („G-Untersuchungen“) Betriebliche Umsetzung: Festlegung von Aufgaben und Abläufen; Integration in betriebliche Präventionsmaßnahmen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAV-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 157 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Arbeitsstättenverordnung, inkl. vieler neuer/aktualisierter Technischer Regeln, bietet eine wichtige Grundlage für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze. Jetzt gibt es in Form der Technischen Regeln (die die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Der vorliegende Novellierungsentwurf zur ArbStättV stärkt das Thema psychische Belastungen und integriert die Bildschirmarbeitsverordnung. Beides wird auch im Seminar behandelt. Das Seminar bringt Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Hier erhalten Sie wichtige Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen Ihres Gremiums. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsschutz-Rechtsgefüge im Kurzüberblick ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten, BildschArbVO: Bedeutung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Inhalte und Neuerungen: PC-/Bildschirm- und Softwareergonomie, Arbeitsorganisation, Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege, Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung (Kurzüberblick) Aktueller Novellierungsentwurf zur ArbStättV (Telearbeit, Tageslicht, Pausenräume, psychische Belastungen) Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden Mitgestaltung und Mitbestimmung/Initiativrechte der Interessenvertretung, Betriebs-/Dienstvereinbarungen (Eckpunkte) Zusammenarbeit mit internen/externen Arbeitsschutzverantwortlichen 158 Termin/Ort Sem.-Nr. 27.04.– 29.04.2016 1800-1604271 Nürnberg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 23.05.– 25.05.2016 1900-1605232 Stuttgart Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg 06.06.– 08.06.2016 Steinbach/Taunus 1600-1606063 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grundseminar „Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb“ empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Offenes Angebot für Gremien: Inhouse-Workshop bzw. Beratung Aktivitätenplanung zur Durchsetzung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen im Betrieb – Mitbestimmung aktiv nutzen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsgremien bzw. -ausschüsse Branche/Bereich Das Angebot wendet sich an Gremien, die ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzen und Verbesserungen im Betrieb aktiv anstoßen wollen. Damit bieten wir professionelle Beratung/Begleitung bei der systematischen Planung und Umsetzung entsprechender Initiativen. Ziel: Erstellung eines Arbeitsplans für Aktivitäten der Interessenvertretung in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Gesundheitsmanagement, BEM, Gesundheitsförderung, Prävention, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Prozessmanagement, Demografiefestigkeit o.Ä. Themenüberblick: Gemeinsame Bestandsaufnahme der Situation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Welche Belastungsschwerpunkte und welche betrieblichen Maßnahmen gibt es? Wie wirksam sind sie? Wie ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz organisiert? Wie laufen Informationsprozesse und Mitbestimmungsverfahren? Wie läuft die Arbeit im ASA und im Gremium? Hintergrundwissen und Rechtsgrundlagen (nach Bedarf) Fördernde und hemmende Faktoren im Betrieb Festlegen von Handlungszielen und Prioritätensetzung Vertiefte Bearbeitung von ausgewählten Handlungsschwerpunkten, z.B. Gefährdungsbeurteilung, Stress/psychische Belastungen/Burn-out, Überlastung(sanzeige), Personalbemessung, Arbeitszeit, Zielvereinbarungen, körperliche Gefährdungen, BEM, alternsgerechte Arbeitsgestaltung o.Ä. Was ist zur Verbesserung notwendig? Wie kann dies durchgesetzt werden? Wer sollte eingeschaltet werden? Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Wie kann im Betrieb dafür sensibilisiert und geworben werden? Entwicklung eines Umsetzungsplans des Gremiums mit konkreten Handlungsschritten Vorbereitung einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Workshopdauer: 1 bis 3 Tage. Den Ort bestimmt das Gremium. Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Die gleiche Unterstützung bieten wir auch ASAs, AKs Gesundheit und Betriebl. Kommissionen nach TV S+E Gesundheitsförderung. In Kooperation mit der Rat.geber GmbH 159 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen? Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hinweise für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der Teilnehmenden Fördernde und hemmende Faktoren Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.Ä. Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte? Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung? Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans für das Gremium Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle Neueste Rechtsprechung Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks kritischer Überprüfung mit! 160 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.05.– 25.05.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus 1600-1605231 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Vorkenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Werdende oder stillende Mütter stellen besondere Anforderungen an den Arbeitgeber, wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen geht. Es gelten deshalb zusätzliche spezielle Schutzvorschriften, um die betroffene Frau und das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Eine vorausschauende Umsetzung trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Das Seminar erläutert in kompakter Form die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren betriebliche Umsetzung in Bezug auf die besonderen Anforderungen an den Mutterschutz. Außerdem werden die Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 03.02.– 04.02.2016 Hannover 1600-1602032 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Mitarbeitervertretung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 550,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Mutterschutz Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen und des werdenden Kindes Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Weitere Schutzmaßnahmen, z.B. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz 161 Arbeits- und Gesundheitsschutz Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“ Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams 162 Termin/Ort Sem.-Nr. 10.10.– 14.10.2016 1900-1610102 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg 24.10.– 28.10.2016 1500-1610241 Kirkel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.020,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Ich habe Rücken! Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Vermittelt wird, wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung werden ausführlich dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick) Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele, Strategien und Maßnahmen MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen Präventionsmaßnahmen Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren Arbeitsorganisation und Führungskompetenz verbessern Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 05.09.– 06.09.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus 1600-1609054 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 510,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 163 Arbeits- und Gesundheitsschutz Doping am Arbeitsplatz Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen Nach einer DAK-Studie hält es jeder fünfte Beschäftigte für vertretbar, die Arbeitsleistung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu steigern. Angesichts steigender Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck oder Überforderung scheint der Griff zu Medikamenten schnelle Hilfe zu versprechen. Hinzu kommt das Phänomen, krank zur Arbeit zu gehen, das laut einer Studie der Strategieberatung Booz & Co. aus dem Jahr 2011 einen volkswirtschaftlichen Schaden von über 100 Mrd. Euro pro Jahr verursacht. Sem.-Nr. Zielgruppe 21.06.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1606211 Betriebs-/Personalrats-/ JAV-Mitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAV-/ SBV-Grundseminars Freistellung Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben soll präventiv gestaltet werden. Im Rahmen der Prävention werden Verhältnis- und Verhaltensprävention angestrebt. Welche Ansatzmöglichkeiten für die Arbeit der Interessenvertretung lassen sich daraus ableiten? § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Im Seminar informieren wir Sie über Daten und Fakten zum Doping in der Arbeitswelt und seine betrieblichen Ursachen und Folgen. Die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer Akteure im Betrieb werden erörtert. Seminargebühr Die Seminarinhalte in Stichworten: Doping: Was heißt das für die Arbeit, welche Ursachen und Folgen lassen sich erkennen? Gesetzliche Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Prävention, Umgang mit Gefährdeten und akut Betroffenen Wie sind Beschäftigte/Betroffene einzubeziehen? Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 164 Termin/Ort 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen: Ursachen (z.B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und mögliche Folgen für die Beschäftigten Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische Präventionsansätze Termin/Ort Sem.-Nr. 22.02.– 26.02.2016 1800-1602221 Neumarkt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 07.03.– 11.03.2016 Gladenbach 1600-1603076 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich 09.05.– 13.05.2016 2100-1605092 Timmendorfer Strand Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg 26.09.– 30.09.2016 Steinbach/Taunus Zielgruppe 1600-1609264 21.11.– 25.11.2016 1800-1611212 Augsburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.180,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 165 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Überblick: Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen Überblick über die Möglichkeiten der Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen 166 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 13.04.2016 Mosbach 1600-1604113 02.11.– 04.11.2016 Gladenbach 1600-1611021 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken? Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 30.05.– 01.06.2016 Mosbach 1600-1605305 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 23.11.– 25.11.2016 2100-1611231 Timmendorfer Strand Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg 05.12.– 07.12.2016 Gladenbach 1600-1612054 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes. 167 Arbeits- und Gesundheitsschutz Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen, Abhilfemaßnahmen einzufordern und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Beschwerderecht der Beschäftigten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige 168 Termin/Ort Sem.-Nr. 24.02.2016 1800-1602241 München Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 15.03.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1603152 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Freistellung 21.09.2016 1800-1609211 Nürnberg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 13.10.2016 Mannheim Zielgruppe 1600-1610131 § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeits- und Gesundheitsschutz Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Ausgebrannt, ausgepowert, müde und antriebslos – so fühlen sich längst nicht mehr nur Manager. Mittlerweile trifft es Beschäftigte aller betrieblichen Hierarchiegruppen und vornehmlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in besonderem Maße engagieren, wie z.B. Interessenvertreter/-innen. Ständige Umorganisationen, Angst vor Arbeitsplatzverlust, überzogener Leistungs- und Termindruck, permanenter Stress und Überforderung zehren dauerhaft an den Kräften und schwächen die Ressourcen zur Stressbewältigung. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Burn-out-Risiken und -Symptome im Betrieb zu erkennen, auf präventive Maßnahmen hinzuwirken und Betroffenen bei der betrieblichen Bewältigung zu helfen. Im Seminar werden folgende Fragen bearbeitet: Was ist Burn-out? Wodurch entsteht Burn-out? Betriebliche, persönliche und verhaltensbedingte Risikofaktoren Welche Folgen hat Burn-out für die Betroffenen und den Betrieb? Was kann der Betrieb und was können die Beschäftigten tun, um Burn-out vorzubeugen? Verhältnis- und Verhaltensprävention Wie kann die Interessenvertretung Betroffene unterstützen? Gefährdete, Akutfälle, Betriebliches Eingliederungsmanagement Wie kann durch Aufklärung im Betrieb vorgebeugt werden? Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (Betriebs-/Dienstvereinbarung) kann die Interessenvertretung nutzen? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 13.04.2016 Steinbach/Taunus 1600-1604114 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 11.07.– 13.07.2016 1800-1607111 Horgau Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 28.11.– 30.11.2016 1900-1611282 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 169 Arbeits- und Gesundheitsschutz Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 28.04.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1604281 Studien der Krankenkassen zufolge leiden immer mehr berufstätige Menschen unter psychischen Erkrankungen; ihre Ausfalltage nehmen deutlich zu. Das berufliche Umfeld der Betroffenen ist, ebenso wie die Interessenvertretung, mit dieser Problematik konfrontiert und zumeist verunsichert. 06.10.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1610061 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Welche Merkmale können darauf hindeuten, dass eventuell eine psychische Erkrankung vorliegt? Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen, und wie sollen wir uns als gesetzliche Interessenvertretung dazu verhalten? Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Problematik. Die häufigsten Formen psychischer Erkrankungen werden vorgestellt, um ein Verständnis für verschiedene Krankheitsbilder zu vermitteln. Gemeinsam werden Hinweise erarbeitet, wie die Interessenvertretung agieren kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Dimension psychischer Erkrankungen bei Berufstätigen Hinweise zu möglichen Ursachen Kurzüberblick: Typen, Formen und Merkmale psychischer Erkrankungen Auswirkungen auf das Arbeitsleben Hinweise zum verständnisvollen Umgang der Interessenvertretung mit psychisch kranken Menschen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Grenzen Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. „Mich als Neue im Betriebsrat hat das Seminar praxisorientiert auf die Arbeit vorbereitet. Toll war der Austausch mit den Betriebsratskollegen.“ Jutta Martini Krankenschwester, Sozialstation Mittlere Wetterau 170 Arbeits- und Gesundheitsschutz Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Die Zahl psychisch erkrankter Arbeitnehmer/-innen steigt weiterhin an. Die mit ihnen in Kontakt stehenden Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten reagieren oft hilflos. In besonderer Weise sind Mitglieder der Interessenvertretung mit diesem heiklen Thema konfrontiert. Ziel dieses Fortsetzungsseminars ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit den betroffenen Kolleginnen/Kollegen zu gewinnen. Sie vertiefen und erweitern Ihre im Einführungsseminar erworbenen Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen. Hierzu dienen zum einen Informationen zu beispielhaften Krankheitsbildern und deren Behandlungsmöglichkeiten. Zum anderen lernen Sie konstruktive Gesprächsführung mit Betroffenen sowie alternative Verhaltens- und Handlungsweisen kennen. Diese werden in praktischen Rollenspielen eingeübt, bei denen die Teilnehmenden ihre Erfahrungen mit schwierigen Gesprächen als Fallbeispiele einbringen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über verschiedene Krankheitsbilder Möglichkeiten der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Überblick (medikamentös und nicht-medikamentös) Umgangsmöglichkeiten der Mitglieder der Interessenvertretung mit psychisch erkrankten Beschäftigten Methoden der verstehenden und konstruktiven Gesprächsführung mit Betroffenen Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.11.– 22.11.2016 Frankfurt am Main Hoffmanns Höfe 1600-1611216 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Einführungsseminars „Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 550,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 171 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, so hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen einer drohenden Kündigung vorbeugen. Die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die betriebliche Umsetzung der Vorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich gefördert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im alten Stil auszugrenzen. Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt erste Hinweise zur betrieblichen Umsetzung und zur Entwicklung betrieblicher Regelungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: BEM: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken Krankheits- und Kündigungsprävention, personenbedingte Kündigung Klärungsverfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteiligungsrechte, Wiedereingliederung Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamts u.Ä., Zusammenarbeit mit Servicestellen Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Datenschutz 172 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 09.03.2016 Mainz 1600-1603093 02.05.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1605022 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 21.06.2016 1900-1606211 Stuttgart Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Branche/Bereich 22.09.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX 1600-1609221 19.10.2016 1900-1610191 Ulm Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg alle Freistellung Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren Dieses Seminar unterstützt Sie als Mitwirkende in Präventionsgesprächen nach § 84 Abs. 2 SGB IX dabei, diese gut vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen, damit Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch Betriebliches Eingliederungsmanagement stabilisiert werden. Anhand von Fallbeispielen (auch von Teilnehmenden) werden typische betriebliche Situationen bearbeitet, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische Lösung anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen Positionen der Akteure (Betroffene, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Interessenvertretung, Integrationsamt, Reha-Träger u.Ä.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächsstrategien entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche: Vorschriften, Ziele, Verfahren (kurze Zusammenfassung) Praktische Mitwirkung der gesetzlichen Interessenvertretung bei Präventionsgesprächen Kommunikationsaufgaben: Beraten und verhandeln Mit dem Arbeitgeber über Maßnahmen des BEM verhandeln, Grundzüge erfolgreicher Verhandlungsführung Präventions- und Beratungsgespräch mit den Betroffenen: Regeln zur Gesprächsführung, Gesprächsleitfaden Fallbeispiele aus der Praxis Aktuelle Ausführungsbestimmungen Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 09.05.– 11.05.2016 Steinbach/Taunus 1600-1605097 10.10.– 12.10.2016 Mosbach 1600-1610107 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Betriebliches Eingliederungsmanagement, Teil 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 173 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechungsübersicht: BEM und personenbedingte Kündigung, Rechte und Pflichten der Interessenvertretung u.a.m. Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“) Präventionsauftrag BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen. 174 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.11.– 10.11.2016 Steinbach/Taunus 1600-1611077 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch eines BEM-Grundlagenseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.090,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen. Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein? Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.05.– 25.05.2016 Mosbach 1600-1605232 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen? Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder 175 Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum Umgang mit Kranken. Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen „Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX. Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen? Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfahren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung? Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele, Grenzen zur Illegalität Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“ Kündigung); Persönlichkeitsrechte Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen? Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick) Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Rechte der Betroffenen Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit 176 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.2016 Mannheim 1600-1602224 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 09.03.2016 1800-1603091 Würzburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 13.09.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus 1600-1609132 16.11.2016 1800-1611161 München Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen Störungen und z.T. schweren Erkrankungen führen. Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle. Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert. Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maßnahme zu unterstützen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mobbing: Was ist das? Erscheinungsformen und Dynamik Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen und den Betrieb Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer betrieblicher Akteure Gesetzeslage und Rechtsprechung Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit Termin/Ort Sem.-Nr. 09.03.– 11.03.2016 1800-1603092 Beilngries-Paulushofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 04.04.– 06.04.2016 1900-1604042 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg 20.04.– 22.04.2016 1800-1604201 Bad Berneck Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 11.07.– 13.07.2016 Gladenbach 1600-1607114 26.09.– 28.09.2016 Mosbach 1600-1609265 14.11.– 16.11.2016 1900-1611141 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBV-/ JAV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 177 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit der möglichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozessen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit auf und erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und Grenzen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen Aktuelle Rechtsprechung Termin/Ort Sem.-Nr. 19.10.– 21.10.2016 1800-1610191 Eibelstadt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 07.11.– 09.11.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus 1600-1611076 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 178 Arbeits- und Gesundheitsschutz Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind häufig ein Tabu für Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie verantwortliche Vorgesetzte. Unsicherheit im Umgang, falsche Scham oder der Mantel der Kollegialität verdecken oft lange Zeit die Auffälligkeiten im persönlichen Umgang und im betrieblichen Alltag, die Probleme und Fehler bei der Arbeit und unangenehme Situationen, etwa auf Betriebsfeiern. Gerade Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen/ die Süchtige enttarnen? Wie sprechen sie sie an? Wie geht man mit Gerüchten um? Wie viel Sucht müssen die Arbeitskollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Was tun, wenn Betroffene das Problem abstreiten? Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Problematik. Dabei werden kurz- und mittelfristige Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung entwickelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheiten Umgang mit Betroffenen im Betrieb/in der Dienststelle Hilfe und Unterstützungsangebote Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1800-1604251 Neumarkt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 11.07.– 13.07.2016 Steinbach/Taunus 1600-1607115 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBV-/ JAV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 179 Arbeits- und Gesundheitsschutz Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge Die im Sucht-Grundlagenseminar erworbenen Kenntnisse können Sie hier vertiefen und vorhandene Kompetenzen erweitern. Schwerpunkt dieses Seminars ist der Umgang mit betroffenen Beschäftigten und die Entwicklung einer betrieblichen Suchtprävention, d.h. die Vermeidung von Abhängigkeiten. Unterstützungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der Sucht und bei der Nachsorge werden erläutert. Zum Umgang mit Suchtkranken werden Kommunikationsübungen durchgeführt und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesellschaft und Drogen, Gebrauch, Missbrauch, Abhängigkeit Therapeutische Konzepte: Krankheitsbild, Behandlungsformen, Nachsorge Umgang und Gesprächsführung mit Betroffenen im Betrieb Problematik der Co-Abhängigkeit im betrieblichen und weiteren sozialen Umfeld Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention und Hilfsmaßnahmen: Sensibilisierung, Interventionskette, Einbeziehung aller Beteiligten (Betroffene, Vorgesetzte, interne/externe Helfer, Angehörige, Ärzte) Nachsorge im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Vereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 17.10.– 19.10.2016 Steinbach/Taunus 1600-1610172 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Suchtprobleme im Betrieb, Teil 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 180 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten Die elektronische Datenerfassung in Unternehmen und Behörden wird immer umfangreicher. Jedes einzelne System kann unbedenklich erscheinen und ist möglicherweise auch in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung geregelt. Im Zusammenspiel lassen sich über diese „harmlosen“ Systeme jedoch Daten erfassen, die nicht nur eine verdeckte Leistungskontrolle ermöglichen, sondern unter Umständen auch recht eindrucksvolle Bilder über das Sozialverhalten Einzelner liefern. Da (fast) jede Technologie prinzipiell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingesetzt werden kann, ist die Interessenvertretung zwingend bei der Einführung solcher Systeme zu beteiligen. Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen rechtlichen Grundlagen, zeigt Gefahrenpotenziale auf und eröffnet Ihnen Handlungsmöglichkeiten für Ihre Arbeit als Interessenvertretungsmitglied. Die Seminarinhalte in Stichworten: Datenschutz ist Beschäftigtenschutz Betriebs-/Personalräte und ihre Aufgaben Rechte der Beschäftigten beim Datenschutz – die aktuelle Rechtslage Zulässigkeit und Grenzen von Verhaltens- und Leistungskontrollen der Beschäftigten Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Erkennen von Verstößen – Durchsetzen von Rechten Fallstricke beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.10.– 26.10.2016 Mosbach 1600-1610251 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit der Beratungsstelle BEST der Arbeitskammer des Saarlandes und des DGB 181 EDV- und Technologieentwicklung Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Im Büro der Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet, sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des „normalen“ Alltags. Die Interessenvertretungen haben sorgsam mit diesen Daten umzugehen. Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Datensicherheit – Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats, Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails, Veröffentlichungen im Intranet Die Zusammenarbeit des Betriebs-/Personalrats mit der/dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebs-/ Personalrat Datenschutzkonzept des Betriebs-/Personalrats Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen 182 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.11.– 25.11.2016 Steinbach/Taunus 1600-1611232 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit der BTQ Hessen EDV- und Technologieentwicklung Grundlagen der Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen Viele Betriebs- und Personalräte haben EDV-Programme bzw. IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist viel geschehen: Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich weiterentwickelt und eventuell wurde inzwischen der Beschäftigtendatenschutz gesetzlich neu gefasst. Insbesondere dann, wenn alte Programme ersetzt und neue Computer installiert werden, stellt sich die Frage, ob solche Vorgänge überhaupt mitbestimmungspflichtig sind und wie die Regelungen der „alten“ Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit die Regelungen eingehalten werden können. In diesem Seminar wird die Mitbestimmung beim Einsatz von Computersystemen aus aktueller Sicht betrachtet. Es werden Regelungsansätze vorgestellt, die eine IT-Betriebsbzw. Dienstvereinbarung nicht sofort wieder für die nächsten Jahre „im Schrank“ verschwinden lassen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 01.06.– 03.06.2016 Mosbach 1600-1606011 Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit der TBS Rheinland-Pfalz Die Seminarinhalte in Stichworten: Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen Datenschutzrecht auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze Gesetzliche Kontrollpflichten des Betriebs- bzw. Personalrats Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der vereinbarten Regelungen Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Die Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich aufgefordert, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen. 183 EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung genutzt. Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat? Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung 184 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 19.05.2016 1300-1605191 Berlin (Ostbahnhof) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg Personalratsmitglieder 07.12.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus Besuch des PR-Grundseminars 1600-1612071 Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. EDV- und Technologieentwicklung Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co. Überall und jederzeit präsent und überwacht? Web 2.0 ist in aller Munde – alles ist 2.0! Doch was macht den Einsatz der sozialen Kommunikations- und Vernetzungstechniken in Unternehmen oder Behörden aus? Und, viel spannender: Worin bestehen mögliche Konsequenzen für Arbeitsabläufe? Wo verläuft die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit? Und was bedeutet das für die Arbeit von Betriebs- und Personalräten? Auch intern wird zunehmend Web-2.0-Technik eingesetzt. Vielfältige Kooperationsund Kommunikationsmöglichkeiten für Führungskräfte, die Projektarbeit, die innerbetriebliche Weiterbildung etc. ergeben sich. In diesem Seminar erarbeiten wir gemeinsam, welche Bedeutung diese Entwicklung in den Betrieben und Verwaltungen hat. Sie lernen den Regelungsbedarf und Ihre Ansatzpunkte als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied kennen und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Web 2.0 für die eigene Interessenvertretungsarbeit nutzen können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Web 2.0: Ständige Vernetzung und Kommunikation Soziale Netze: Wie Unternehmen oder Behörden diese nutzen können Was sind Blogs, Wikis, Social Bookmarks etc.? Web 2.0 im Unternehmen (Enterprise 2.0) Kooperationsmöglichkeiten mit Standardprodukten wie MS Sharepoint® oder Lotus Sametime® anhand von Beispielen wie virtuellen Projekträumen, Chats und Blogs Erarbeitung von Eckpunkten für eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung Nutzung von Blog, Wiki & Co. für die Arbeit der Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 12.09.– 13.09.2016 Steinbach/Taunus 1600-1609123 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit der BTQ Hessen 185 Wirtschaftliche Angelegenheiten BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen Die Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen auf den Jahresabschluss verstehen, mit den Grundzügen des Rechnungswesens vertraut sein, die Unternehmensergebnisse anhand von Kennzahlen analysieren und bewerten: Diese Kompetenzen vermittelt das Seminar in spielerischer Weise. Unabhängig davon, ob Sie über keine oder nur über geringe Vorkenntnisse verfügen oder ob Sie Ihr Wissen einfach nur „auffrischen“ möchten: Sie erhalten fundiertes betriebswirtschaftliches Basiswissen. Mithilfe einer Simulation führen Sie ein Unternehmen über mehrere Jahre. Sie wenden dabei die wichtigsten Hebel zur Verbesserung der Profitabilität an. So erfahren Sie, wie eine Unternehmensleitung mit ihrem Handeln die Produktivität und Wirtschaftlichkeit beeinflusst. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen und Maßnahmen werden für Sie transparent und leicht nachvollziehbar. Mit diesem Basiswissen erhalten Sie die Möglichkeit, eigene Positionen in der Diskussion mit der Unternehmensleitung über wirtschaftliche Angelegenheiten zu entwickeln. Die Seminarinhalte in Stichworten: Simulation der Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen Grundzüge des Rechnungswesens, Aktiva/Passiva, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Kapitalflussrechnung Errechnung und Bewertung von Kennzahlen Unternehmerische Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß BetrVG 186 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 04.07.– 06.07.2016 Steinbach/Taunus 1600-1607044 Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen Über seine Organe kann sich der Betriebsrat wichtige Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens beschaffen. Dies gilt auch für die Unternehmensplanung, anhand derer er frühzeitig Hinweise auf mögliche Veränderungen im Unternehmen und geplante ökonomische Auswirkungen erhalten kann. In diesem Seminar eignen Sie sich Handwerkszeug für den alltäglichen und praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen im Unternehmen an. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Wirtschaftliche Themengebiete für den Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat Informationsbeschaffung und -aufbereitung Unternehmensformen und Größenklassen als Basis für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses Der Wirtschaftsprüferbericht und seine Aussagefähigkeit Bestandteile und wichtige Begriffe des Jahresabschlusses Sinn und Zweck des Reportings (Berichtswesen), wichtige Begriffe Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.03.– 09.03.2016 Steinbach/Taunus 1600-1603074 Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V und ERW-Consulting, Frankfurt am Main 187 Wirtschaftliche Angelegenheiten Unternehmenskennzahlen und -steuerung Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht? Wirtschaftliche Kennzahlen bestimmen den Alltag im Unternehmen. Kennzahlen, die sich auf den Jahresabschluss stützen, sind vergangenheitsbezogen. Diese haben durchaus ihre Berechtigung. Es ist für ein funktionierendes Unternehmen aber unerlässlich, auch mit in die Zukunft gerichteten (Plan-)Zahlen zu arbeiten. Dabei müssen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um das geplante Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen. In diesem Seminar geht es um Wege von der vergangenheitsorientierten Buchhaltungssicht zum zukunftsorientierten Steuern des Unternehmens. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wirtschaftliche Grundprinzipien Quantitative und qualitative Messkriterien im Unternehmen Individuell sinnvolle Kennzahlen auswählen und Sollwerte bestimmen Wirtschaftliche Steuerungsgrößen im Unternehmen für den Betriebsrat; Kennzahleninformationssystem Controlling als Instrument der Unternehmenssteuerung Personalkennzahlen und Personalplanung 188 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.04.– 27.04.2016 Steinbach/Taunus 1600-1604253 Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V. und EWR-Consulting, Frankfurt am Main Wirtschaftliche Angelegenheiten Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung Oft lassen sich Unternehmenskrisen bereits in einem frühen Stadium erkennen. Der Betriebsrat kann mit einfachen Mitteln wichtige Erkenntnisse aus dem Handeln (oder auch Nicht-Handeln) der Unternehmensleitung gewinnen. Um Unternehmenskrisen zu vermeiden, ist Innovation ein Schlüssel zum Erfolg. Ein Investitions- und Innovationsstau führt in der Zukunft nicht selten zu höheren Kosten. Dies wirkt sich nachteilig aus, da Wettbewerber am Markt preisgünstiger auftreten können. Im Seminar wird unter anderem folgenden Fragen nachgegangen: Wie wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bewertet? Wie gut ist ein Unternehmen aufgestellt? Drohen in absehbarer Zeit eventuell unangenehme Maßnahmen, wie beispielsweise Personalabbau? Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Mittel zur Krisenfrüherkennung Veränderungs- und Innovationsprozesse Insourcing und Outsourcing/Make-or-buy-Analysen Beschäftigungssicherungsmaßnahmen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 26.09.– 28.09.2016 Steinbach/Taunus 1600-1609262 Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V. und EWR-Consulting, Frankfurt am Main 189 Wirtschaftliche Angelegenheiten Langfristige Unternehmensplanung und Strategien Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern Unternehmenslenker benutzen unterschiedliche betriebswirtschaftliche Modelle und Analysewerkzeuge zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und zur Unterstützung strategischer Entscheidungen. In der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber werden Betriebsräte häufig mit den Ergebnissen dieser wirtschaftlichen Betrachtungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang werden auch gerne blumige Begriffe wie „Cash Cow“, „low hanging fruits“ oder „local footprint“ benutzt. Was aber verbirgt sich hinter diesen Modellen und Begriffen, und woraus leiten sie sich ab? Im Seminar werden grundlegende Begriffe der verschiedenen Unternehmensstrategien erläutert und voneinander abgegrenzt. Darauf aufbauend werden visuelle Analysewerkzeuge vorgestellt, die gerne seitens des Managements benutzt werden. Das Ziel ist es, die jeweiligen Zusammenhänge einfach und kompakt darzustellen. Hierbei werden die verschiedenen Modelle vorgestellt und erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken erkennen Strategische Ergebnisplanung Strategien ableiten Strategien steuern mithilfe einer Balanced Scorecard Strategische Beschäftigungssicherung 190 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.11.– 23.11.2016 Steinbach/Taunus 1600-1611213 Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen In Kooperation mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V. und EWR-Consulting, Frankfurt am Main Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss! Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses Zielgruppe Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt. Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen unverzichtbar. alle Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA). Wir bieten dieses Seminar auf Anfrage als InhouseSchulung an. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der WA-Mitglieder Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Bemerkungen Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. 191 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses 192 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.02.– 04.03.2016 Mosbach 1600-1602292 Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen 12.09.– 16.09.2016 Mosbach 1600-1609122 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 1.180,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 20.06.– 24.06.2016 Mosbach 1600-1606204 Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen 07.11.– 11.11.2016 Mosbach 1600-1611073 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 1.180,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. 193 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei bringen geänderte Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung. So etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die Seminarinhalte in Stichworten: Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen Neue Wahlverfahren Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.02.– 02.03.2016 Gladenbach 1600-1602293 Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 194 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu verstärken. Damit Sie sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar die entsprechenden Inhalte und praktischen Übungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Beauftragung des Jahresabschlussprüfers Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung Qualität der Informationsversorgung Zustimmungsbedürftige Geschäfte Wirksamkeit der Überwachung Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 26.09.– 28.09.2016 Mosbach 1600-1609263 Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 195 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen Grundlage der Drittelmitbestimmung ist das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Es findet auf Kapitalgesellschaften in der Rechtsform z.B. der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung, wenn diese in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer/-innen beschäftigen. Für Arbeitnehmervertreter in drittelbeteiligten Aufsichtsräten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen andere als für paritätisch besetzte Aufsichtsräte. In diesem Seminar setzen Sie sich intensiv mit den rechtlichen Bedingungen und der besonderen Rolle als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat auseinander, bezogen auf die spezifischen Bedingungen, die das Drittelbeteiligungsgesetz vorgibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen Einzelrechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Sitzungsvorbereitung und Arbeitnehmervorbesprechung Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Aufsichtsratsmitglieder Anforderungen und Konflikte (Interessen der Belegschaft kontra Interessen des Aufsichtsrats!?) Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen gesetzlichen Interessenvertretungen Besondere Pflichten (Verschwiegenheit, Treuepflicht) 196 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 20.04.– 22.04.2016 Gladenbach 1600-1604201 Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Funktion. Sie können durch ihre speziellen Kenntnisse die Arbeit des Personalrats wirkungsvoll unterstützen. Die Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten werden für ihre Aufgaben mit den in unserem Seminar erworbenen Kenntnissen umfassend gestärkt. Sie sind in der Lage, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen effektiv und wirkungsvoll zu nutzen. In diesem praxisnah aufgebauten Grundseminar erfahren Sie, wie Sie sinnvoll mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Damit können Sie Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat ausloten und für die Arbeit der Interessenvertretung nutzen. Wirtschaftliche Grundbegriffe, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind, werden an Praxisfällen erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 09.03.– 11.03.2016 Mosbach 1600-1603091 Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Wirtschaftsausschuss, Verwaltungsrat Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen Rechtsstellung des Verwaltungsratsmitglieds (z.B. Geheimhaltungspflicht) 197 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2 Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Position als Interessenvertreter/-in der Beschäftigten. Mit umfangreichen Kenntnissen ausgestattet und effektiv handelnd, sind sie eine bedeutende Unterstützung des Personalrats. Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats lässt jedoch für eine aktive Gestaltung der Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenig Raum. Unsere Seminare leisten einen Beitrag dazu, die Arbeit als Personalratsmitglied im Verwaltungsrat gut bewältigen zu können. Sie helfen, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen zu nutzen und sind praxisnah aufgebaut. In dem Expertenseminar kommen spezielle Problemfelder zur Sprache. Vor allem für Verwaltungsratsmitglieder in verzweigten oder übergreifend operierenden Betrieben und Dienststellen werden Kenntnisse vermittelt, die sie in die Lage versetzen, Grundzüge einer Interessenvertretung zu entwickeln und zu verfolgen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzesentwicklung und neuere Rechtsprechung Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats Informations- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen 198 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 24.10.– 26.10.2016 Gladenbach 1600-1610243 Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1“ Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Frauen Mut gehört dazu Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen Umstrukturierungen gehen nicht spurlos an Betrieben bzw. Dienststellen vorüber. Wer die neuen Anforderungen erfüllen will, muss Veränderungen aktiv, kreativ und flexibel nutzen und den Wandel als Chance begreifen. Besonders Frauen haben jedoch selten gelernt, ihren eigenen Weg konsequent zu verfolgen und verlieren durch ihre Mehrfachbelastung das Wesentliche für sich selbst aus den Augen. Dieses Seminar unterstützt die Teilnehmerinnen in ihrem Zielfindungsprozess bei ihrer Arbeit als gesetzliche Interessenvertreterin. Wir entwerfen auf die individuelle Persönlichkeit abgestimmte Methoden, um die eigenen Potenziale zu erkennen und entwickeln bedürfnisorientierte, situationsangemessene Strategien zur Verbesserung der Handlungsflexibilität. Die Seminarinhalte in Stichworten: Warum Selbstsicherheit so wichtig für Frauen ist Selbstbewusstheit und persönliche Präsenz Deutliche Fremdwahrnehmung Kontaktverhalten und klare Ich-Du-Beziehung Konkrete persönliche Zielvorstellung Termin/Ort Sem.-Nr. 23.05.– 25.05.2016 1900-1605233 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg Zielgruppe Weibliche Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 203 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 199 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen. Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf unserer Homepage: hessen.verdi-bub.de. Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen. Bildungsplanung mit System Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch direkt zu Ihnen in die Sitzung. Bitte wenden Sie sich an: 200 ver.di Abt. Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw. den ver.di-Landesbezirk oder unter www.verdi.de Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Maßgeschneiderte Seminare Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden: wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf entsteht wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten. Mögliche Themenbeispiele: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Betriebsänderungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Überlastungsanzeigen Stellenbewertung und Eingruppierung Arbeits- und Planungsklausuren Wahlvorstandsschulungen. Mit unserer Beratung zum passenden Seminar Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Rufen Sie uns einfach an: Fon 069 257 824-0. Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären? Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten. 201 Hinweise zu unseren Seminaren Melden Sie sich bei uns an Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 222. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend. Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir in der Regel günstige Pauschalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab. Ihre Einladung und Rechnung Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. 202 Wenn Sie stornieren müssen Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 223. Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung stellt. Wenn wir absagen müssen Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in voller Höhe zurück. Unsere Tagungsstätten Unsere Tagungsstätten ... ... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels. Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen. Seminare mit Übernachtung Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und Meinungen aus – oder entspannen sich einfach. Kinderbetreuung Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte rechtzeitig vorher Kontakt mit uns auf. ver.di-Bildungszentren ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote: Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten. Kontakt: Koblanckstr. 10 14109 Berlin (Wannsee) Fon 030 806 713-0 www.bbz.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 145,00 € 265,00 € 380,00 € 500,00 € 590,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“ „Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemein- 203 Unsere Tagungsstätten samer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung, die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen Standards. Kontakt: Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld Fon 05205 9100-0 www.verdi-das-bunte-haus.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 275,00 € 395,00 € 520,00 € 610,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum Gladenbach Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminartechnik und bestens ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Freizeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine Freizeithalle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegelbahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alternative Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit Dusche und WC, Fernseher, Radiowecker und Telefon, bietet das Haus seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. 204 Kontakt: Schloßallee 33 35075 Gladenbach Fon 06462 9180-0 www.verdi-gladenbach.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 150,00 € 270,00 € 390,00 € 510,00 € 605,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach Zentrum für gewerkschaftliche Bildung Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon, Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon 2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse. Kontakt: Am Wasserturm 1–3 74821 Mosbach Fon 06261 942-0 www.bst-mosbach.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 160,00 € 285,00 € 405,00 € 525,00 € 610,00 € 85,00 € Unsere Tagungsstätten ver.di-Jugendbildungsstätte Haus Naumburg Das Haus liegt in einem waldreichen Feriengebiet südwestlich von Kassel, verfügt über 5 Seminarräume mit professioneller Ausstattung und gute Freizeitmöglichkeiten (u.a. Billard, Kicker, Bistro, Fitnessraum). Die Unterbringung erfolgt in der Regel in ansprechenden Doppelzimmern mit Dusche und WC. Kontakt: Unter den Linden 30 34311 Naumburg Fon 05625 9997- 0 www.haus-naumburg.de Preise*: 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 125,00 € 220,00 € 320,00 € 415,00 € 490,00 € Kontakt: Sunderstr. 77 29664 Walsrode Fon 05161 9790 www.verdi-walsrode.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 285,00 € 410,00 € 535,00 € 635,00 € 100,00 € 75,00 € * Die Preise beziehen sich auf eine Unterbringung im Doppelzimmer. ver.di-Bildungszentrum Walsrode Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote: Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih, Nordic Walking, Yoga. 205 Unsere Tagungsstätten Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung Hotel Wilder Mann Mitten im Zentrum der historischen Altstadt Aschaffenburgs gelegen. Nach dem Seminar bietet sich der Besuch im Wellnessbereich oder ein schöner Altstadtbummel an. Kontakt: Löherstr. 51 63739 Aschaffenburg Fon 06021 302-0 www.hotel-wilder-mann.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 349,00 € Biohotel Bayerischer Wirt Schöne Tagungsräume mit Blick ins Grüne und 100 Prozent biologische, regionale, gesundheitsbewusste und bayerische Küche. Nach dem Seminar laden Salzgrotte und Salzsauna zum Entspannen ein. Kontakt: Neuburger Str. 122 86167 Augsburg Fon 0821 790 975-0 www.bayerischer-wirt.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 378,00 € 695,00 € Hotel Hartl´s Lindenmühle Das Hotel liegt im wunderschönen Fichtelgebirgskurort Bad Berneck und bietet mit Hallenbad, Sauna und großem Wellness-Angebot auch außerhalb des Seminarbetriebs viel Abwechslung. 206 Kontakt: Kolonnadenweg 1 95460 Bad Berneck Fon 09273 50065-0 www.lindenmuehle.de Preis (inkl. MwSt.): Wochenseminar: 437,00 € Landhotel Betz Am Rand des Kurgebiets von Bad Soden-Salmünster, im Kinzigtal zwischen Vogelsberg und Spessart, befindet sich in schöner Lage das Landhotel Betz. Das für Tagungen professionell ausgestattete Haus (u.a. WLAN) verfügt über 65 Zimmer und bietet mit guter Verpflegung und vielen Freizeitmöglichkeiten (u.a. eigenes Hallenbad, Sauna und Solarium) eine angenehme Atmosphäre. Kontakt: Brüder-Grimm-Str. 21 63628 Bad Soden-Salmünster Fon 06056 739-0 www.landhotel-betz.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 168,00 € 293,00 € 543,00 € 82,00 € Hotel Arvena Reichsstadt Mit Sauna und nahe gelegener Frankentherme bietet das Hotel auch Möglichkeiten zur Entspannung nach dem Seminar. Kontakt: Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Fon 09841 9070 www.arvena-reichsstadt.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 336,00 € 618,00 € Unsere Tagungsstätten Landgasthof Euringer Der familiengeführte Landgasthof liegt im Altmühltal und ist bekannt für seine gute und reichhaltige Küche. Kontakt: Dorfstr. 23 92339 Beilngries-Paulushofen Fon 08461 651-0 www.landgasthof-euringer.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 260,00 € 460,00 € Seehotel Boltenhagen Modernes, freundliches Tagungshotel der gehobenen Klasse, in Strandnähe gelegen, im Ostseebad Boltenhagen, ca. 120 km von Hamburg entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit Bad oder Dusche/WC, Telefon, Fernseher, Radio, Fön. Freizeitmöglichkeiten im Hotel: Schwimmbad, Sauna, Fahrradverleih. Freizeitmöglichkeiten in Boltenhagen: div. Sport- und Freizeitangebote. Kontakt: Ostseeallee 1 23946 Boltenhagen Fon 038825 50-0 www.seehotel-boltenhagen.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 358,00 € 4-Tages-Seminar: 513,00 € Wochenseminar (Mo – Fr): 669,00 € Hotel Moosmühle Familienhotel direkt am Waldrand mit sehr guter Küche, Fitnessraum, Kegelbahn, Squash und Tennis. Kontakt: Mühlstr. 12 90599 Dietenhofen Fon 09824 959-0 www.hotel-moosmuehle.de Preis (inkl. MwSt.): Wochenseminar: 493,00 € Posthotel Traube Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donauwörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel. Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim Altstadtbummel einfangen. Kontakt: Kapellstr. 14-16 86609 Donauwörth Fon 0906 706 440 www.posthotel-traube.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 375,00 € Hotel Kapellenberg Sehr schön zwischen Weinbergen und Main gelegen, bietet das Hotel einen idealen Rahmen für Seminare. Kontakt: Am Kapellenberg 2/ Würzburger Str. 50 97246 Eibelstadt Fon 09303 980 070 www.hotel-kapellenberg.de Preis (inkl. MwSt.): Wochenseminar: 747,00 € N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 207 Unsere Tagungsstätten Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum am Dominikanerkloster Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil – ist ein idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminarräumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die 36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV, Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet. Kontakt: Dominikanergasse 5 60311 Frankfurt am Main Fon 069 2165 1410 www.spenerhaus.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 197,00 € 336,00 € hoffmanns höfe Die Tagungsstätte befindet sich im Westen Frankfurts, südlich des Mains, im Bereich des Uniklinikums. Das Haus liegt in unmittelbarer Nähe zum Fluss, mit guter Straßen- und Autobahnanbindung. Kontakt: Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt am Main Fon 069 6706-100 www.hoffmanns-hoefe.de 208 Preis (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 135,00 € Hotel Zettler Im malerischen „Schwäbischen Barockwinkel“ gelegen, erfreut sich dieses Tagungshaus großer Beliebtheit. Nach dem Seminar bleibt Gelegenheit, ein Stück den Donauradweg zu fahren oder den hoteleigenen Wellnessbereich zu nutzen. Kontakt: Ichenhauser Str. 26A 89312 Günzburg Fon 08221 3648-0 www.hotel-zettler.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 360,00 € 668,00 € Parkhotel Altmühlthal Ein sehr schönes Hotel im Fränkischen Seenland. Zu den Vorzügen gehört neben der ausgezeichneten Tagungsmöglichkeit auch ein Wellnessbereich mit Sauna, Hallenbad und Massagen, um nach dem Seminar zu entspannen. Kontakt: Zum Schießwasen 15 91710 Gunzenhausen Fon 09831 5040 www.aktiv-parkhotel.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 346,00 € 650,00 € Mercure Hotel Hamm Das 4-Sterne-Hotel liegt in der Innenstadt von Hamm, nahe dem Hauptbahnhof. Anreisende mit dem Auto können in der Tiefgarage kostenpflichtig parken. Alle Zimmer sind ausgestattet mit kostenlosem WLAN, Wasserkochern zur Kaffee- und Teezubereitung sowie Flachbildfernsehern. Der Seminarbereich ist modern und mit hochwertiger Technik versehen. Das Hotel verfügt über einen Saunabereich. Unsere Tagungsstätten Kontakt: Neue Bahnhofstr. 3 59065 Hamm Fon 02381 9192-0 www.accorhotels.com Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 199,00 € 3-Tages-Seminar: 332,00 € Wochenseminar (Mo – Fr): 598,00 € ANDOR Hotel Plaza Das moderne Comfort Superior (***plus) Hotel liegt – nur 100 m vom Hauptbahnhof entfernt – direkt im Zentrum von Hannover. Im gleichen Gebäudekomplex befinden sich ein Cinemaxx-Kino mit 3.500 Plätzen sowie verschiedene gastronomische Einrichtungen. Kontakt: Fernroder Str. 9 30161 Hannover Fon 0511 3388-0 www.hotel-plaza-hannover.de Preis (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 214,00 € Hessen Hotelpark Hohenroda Das weitläufige Areal des Hessen Hotelpark Hohenroda liegt an den nördlichen Ausläufern der Rhön. Das Tagungshotel verfügt über ein professionelles Tagungsmanagement und eine umfangreiche Seminarausstattung. Darüber hinaus wird hier auf eine gesundheitsbewusste Ernährung geachtet. Das vielseitige Freizeitangebot ist ein weiterer Aspekt für eine erfolgreiche Seminardurchführung. Kontakt: Schwarzengrunder Str. 9 36284 Hohenroda/ Oberbreitzbach Fon 06676 18-1 www.hotelpark-hohenroda.com Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 215,50 € 378,50 € 704,50 € 110,50 € Flairhotel Platzer Ein ideales Tagungshaus mit ausgezeichneten Räumlichkeiten. Für die Freizeit steht ein „Haus der Sinne“ zur Verfügung: mit Softsauna, Dampfbad, Eisgrotte, Ruhe-Wintergarten und vielem mehr. Horgau liegt ca. 17 km von Augsburg entfernt, sodass auch ein abendlicher Stadtbummel in der historischen Fuggerstadt möglich ist. Kontakt: Hauptstr. 1 86497 Horgau Fon 08294 8608-0 www.flairhotel-platzer.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 371,00 € 679,50 € Bildungszentrum Kirkel Das Bildungszentrum wurde von der Arbeitskammer des Saarlands errichtet und ist speziell für Seminare ausgestattet. Das Haus liegt im Grünen, hat eine sehr gute Verkehrsanbindung und kostenfreie Parkplätze. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Kontakt: Am Tannenwald 1 66459 Kirkel Fon 06849 909-0 www.bildungszentrum-kirkel.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 190,00 € 3-Tages-Seminar: 335,00 € Wochenseminar (Mo – Fr): 620,00 € N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 209 Unsere Tagungsstätten Winkler Bräu Tagungshotel mit eigener Brauerei, Schwimmbad, Wellness- und Fitnessbereich. Schön gelegen am alten Main-Donau-Kanal. Kontakt: Privatbrauerei-Gutshof St.-Martin-Str. 6 92355 Lengenfeld Fon 09182 17-0 www.winkler-braeu.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 448,00 € 815,00 € INNdependence-Hotel Das Hotel INNdependence liegt in der Mainzer Oberstadt und ist Mitglied im Verbund der Embrace-Hotels – einem Verbund von Hotels, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Es bietet den Komfort und die Einrichtung eines barrierefreien Hotels. Das Haus ist für die professionelle Durchführung von Seminaren und Tagungen bestens ausgestattet. Alle Zimmer sind freundlich-funktional eingerichtet und besitzen einen schönen Balkon. Kontakt: Gleiwitzer Str. 4 55131 Mainz Fon 06131 250 538-0 www.inndependence.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 190,00 € BEST WESTERN PREMIER Steubenhof Hotel Das Tagungshotel bietet ideale Voraussetzungen für ein gelungenes Seminar. In nur fünf Autominuten erreichen Sie das Stadtzentrum, den Hauptbahnhof sowie viele Sehenswürdigkeiten. In unmittelbarer Nähe 210 lädt das Naturschutzgebiet „Waldpark am Rhein“ mit zahlreichen Sportanlagen und einem Strand ein. Kontakt: Preise (inkl. MwSt.): Steubenstr. 66 2-Tages-Seminar: 68199 Mannheim 3-Tages-Seminar: Fon 0621 81910-0 www.steubenhof.bestwestern.de 254,50 € 455,50 € Tagungshotel Schönblick Oberhalb von Neumarkt gelegen mit einem herrlichen Blick auf die Stadt und die Umgebung. Wunderbarer Wintergarten und schöne Terrasse. Gute Wandermöglichkeiten, Sauna, Neumarkt zu Fuß erreichbar. Kontakt: Preise (inkl. MwSt.): Am Höhenberg 12 3-Tages-Seminar: 92318 Neumarkt Wochenseminar: Fon 09181 474 910 www.tagungshotel-schoenblick.de 250,00 € 464,00 € Hotel Victoria Nürnberg Mitten in der Nürnberger Innenstadt gelegen, bietet das Tagungshotel neben idealen Schulungsbedingungen auch die Möglichkeit, in Nürnbergs schöner Innenstadt zu bummeln. Kontakt: Königstr. 80 90402 Nürnberg Fon 0911 2405-0 www.hotelvictoria.de Preis (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 174,00 € Unsere Tagungsstätten Hotel Alpenblick Bayerische Gastlichkeit und freundlicher Service erwarten Sie im Hotel Alpenblick. Alle Zimmer verfügen über Dusche, WC, Telefon, Fernseher und Balkon. Nach einem Seminartag bieten Sauna, Sanarium oder Massagen Entspannung. Kontakt: Preise: (inkl. MwSt.): Heimgartenstr. 8 3-Tages-Seminar: 350,00 € 82441 Ohlstadt Vorabendanreise mit Fon 08841 79705 Abendessen u. Frühstück: 80,00 € www.hotel-alpenblick-ohlstadt.de Haus Humboldtstein Direkt am Rhein gelegen, mit Blick auf das Siebengebirge, bietet das AWO-Tagungszentrum „Haus Humboldtstein“ seinen Gästen optimale Voraussetzungen für Tagungen und Seminare in entspannter Atmosphäre. Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf die architektonische Kombination von alt und neu gelegt. Kontakt: Am Humboldtstein 53424 Remagen Fon 02228 932-0 www.haus-humboldtstein.de Preise (inkl.MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 117,50 € 207,00 € Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen. Kontakt: Preise (inkl. MwSt.): Waldstr. 31 2-Tages-Seminar: 61449 Steinbach (Taunus) 3-Tages-Seminar: Fon 06171 7020 Wochenseminar: www.bildungsstaette-steinbach.de 186,00 € 319,00 € 585,00 € Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand Tagungshotel der gehobenen Klasse, nur wenige Minuten von der Ostsee entfernt am Rande des Ortes Timmendorf gelegen, ca. 80 km von Hamburg entfernt. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Bad oder Dusche/WC, Telefon und Fernseher. Freizeitmöglichkeiten im Hotel: Hallen- und Außenschwimmbad, div. Saunen, Tennisplätze, Kegel- und Bowlingbahnen, Fitness-Studio, Fahrradverleih. Kontakt: An der Waldkapelle 26 23669 Timmendorfer Strand Fon 04503 6070 www.maritim.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar: 330,00 € 470,00 € 610,00 € Akademie Frankenwarte Über den Dächern der Barockstadt Würzburg gelegen und dennoch stadtnah – vom Stadtbummel über ausgedehnte Spaziergänge im Landschaftspark bis zum Saunabesuch bietet dieses Tagungshaus vielfältige Entspannungsmöglichkeiten nach einem anstrengenden Seminartag. Kontakt: Leutfresserweg 81–83 97082 Würzburg Fon 0931 80464-0 www.frankenwarte.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 172,00 € 295,00 € 555,00 € N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 211 GHOTEL hotel & living Würzburg Nah an der schönen Würzburger Innenstadt gelegen, ist dieses Tagungshotel ein idealer Ausgangspunkt, um nach dem Seminar in der Altstadt zu bummeln. Kontakt: Schweinfurter Str. 1 97080 Würzburg Fon 0931 359-620 www.ghotel.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 369,50 € Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist, sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung bereits in der Seminargebühr enthalten. InterCityHotel Berlin Am Ostbahnhof 5 10243 Berlin (Ostbahnhof) Fon 030 29368-0 www.intercityhotel.com DGB-Haus Frankfurt Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 2400 5741 www.dgb.de ver.di-Bezirk Koblenz Neustadt 9/10 56068 Koblenz Fon 0261 97355-0 Schlosshotel Landstuhl Burgweg 10 66849 Landstuhl Fon 06371 9214-0 www.schlosshotel-landstuhl.de 212 Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar: 141,00 € 188,00 € 235,00 € Delta Park Hotel Keplerstr. 24 68165 Mannheim Fon 0621 4451-822 www.delta-park.de SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4 – 6 Preise (inkl. MwSt.): 70597 Stuttgart-Degerloch 2-Tages-Seminar: Fon 0711 7885 4501 3-Tages-Seminar: www.waldaupark.de Nur Verpflegung. DGB-Haus München Schwanthalerstr. 64 80336 München Fon 089 535 617 www.dgb.de Haus der Gewerkschaften Ulm Weinhof 23 89073 Ulm Fon 0731 967 240 82,00 € 123,00 € WE-Tagungszentrum Wickenhäuser & Egger AG Schwanthalerstr. 36 80336 München Fon 089 551 110 www.we-munich.de DGB-Haus Nürnberg Kornmarkt 5 –7 90402 Nürnberg Fon 0911 249 166 www.dgb.de Bürohaus (gegenüber DGB-Haus) Theodor-Heuss-Str. 2 – Haus 2 70174 Stuttgart N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 213 Unsere Referentinnen und Referenten 214 Rita Bräutigam Trainerin, Beraterin und Coach. Schwerpunkte: Resilienztraining – innere Stärke gewinnen, Arbeitsund Büroorganisation, Kommunikation, Gedächtnisund Konzentrationstraining sowie schnelleres Lesen. Tom Klingeberg Dipl.-Sozialpädagoge, ehemaliger GBR- und Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: BetrVG, Arbeits- und Planungsklausuren für Betriebsrats-/Personalratsgremien, Strategieberatung, Teamentwicklung und Konfliktmanagement, Moderation von Großgruppen. Erika Fischer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Schwerpunkte: Arbeitsrecht für Betriebsräte, kollektives und individuelles Arbeitsrecht. Bernd Knepper Ehemaliges Betriebsratsmitglied, Mitglied der Schwerbehindertenvertretung und zuständig für Arbeitssicherheit bei der Frankfurter Rundschau, nebenberuflicher Teamer. Schwerpunkte: SGB IX und Suchtproblematik in der Arbeitswelt. Horst Gräbner Ehemaliger Gewerkschaftssekretär. Mehr als 30 Jahre Seminarerfahrung im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Beratungsschwerpunkte: Arbeitszeit, Personalbeurteilung, Interessenausgleich und Sozialplan. Doreen Lindner Juristin (Ass. jur.), Beratung und Schulung von Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Tarifvertragsrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung, betriebliche Veränderungsprozesse, arbeitsrechtliche Themen. Michael Gümbel Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen und Verwaltungen. Schwerpunkte: Veränderungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung, Organisations- und Teamentwicklung. Walter Lochmann Ehemaliges Betriebsratsmitglied und ehemaliger Fachbereichsleiter bei ver.di, selbstständiger Trainer. Schwerpunkte: betriebliche Gestaltung der Arbeitszeit und strategische Beratung gesetzlicher Interessenvertretungen. Stefan Kempkens Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommunikation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren, Schulung von Betriebsräten. Annette Malottke Gewerkschafterin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Schwerpunkte: Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsdidaktik für Betriebs- und Personalräte. Unsere Referentinnen und Referenten Thomas Michler Dipl.-Ing., Berater bei der TBS gGmbH Rheinland-Pfalz. Schwerpunkte: Beteiligungsrechte bei Datenschutz, Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Frank J. Mletzko Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten. Schwerpunkte: Arbeitszeitmodelle, Dienstplangestaltung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, BEM, technische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Betriebsänderungen. Mareike Müller Dipl.-Sozialpädagogin, ehemalige Personalratsvorsitzende, nebenberufliche Teamerin. Schwerpunkte: Personalvertretungs-, Tarif- und Arbeitsrecht. Peter Müller Dipl.-Politologe, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei der Deutschen Bank. Schulungen von Betriebsräten und Vertrauensleuten. Schwerpunkte: Grundqualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit und Strategiebildung. Armin Pahl Langjähriges Betriebs- bzw. Personalratsmitglied, ehrenamtlicher Richter (LAG Hessen), Vorstandsmitglied der Berufsgenossenschaft sowie des Betrieblichen Rentenversicherungsträgers. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Bezahlungssysteme, Arbeitszeitmodelle, Sozialversicherung. Markus Pfeiffenberger Gewerkschafter, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schwerpunkt: Arbeitsrecht für Betriebsräte. Lisa Politycki Rechtsanwältin, Beratung und Schulung von Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung, TVöD, Überlastungsanzeige und weitere arbeitsrechtliche Themenstellungen. Britta Rafoth Dipl.-Psychologin, Beratung und Schulung von Betriebsund Personalräten, Moderatorin von Klausuren. Schwerpunkte: Mobbing, Burn-out, Teamentwicklung, Gestaltung von Betriebsversammlungen. Matias Leão Rautenberg Langjähriges Betriebsratsmitglied, ehrenamtlicher Berater der Techniker Krankenkasse, ver.di-Vertrauensmann, Schwerbehindertenvertrauensperson, KABMitglied, Teamer. Schwerpunkt: Arbeits- und Gesundheitsschutz. 215 Unsere Referentinnen und Referenten 216 Bernd Rudolf Personalfachkaufmann, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender, Berater der Rat.geber GmbH. Schwerpunkte: BetrVG, Arbeitsrecht, Wirtschaftsausschuss, Arbeitszeitmodelle, Betriebsänderungen und Vergütungssysteme. Klaus Wagenhals Organisationsentwickler und Coach – u.a. für Betriebs-/ Personalratsgremien und ihre Vorsitzenden, davor Geschäftsführer der TBS des DGB Hessen, langjähriger Trainer und Berater. Schwerpunkte: Führung, Konfliktklärung, Change- und Projektmanagement. Regine Rundnagel Dipl.-Ing., Dipl.-Soziologin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und freiberufliche Beraterin. Schwerpunkte: Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Mitarbeiterbefragung, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitszirkel und Betriebliches Eingliederungsmanagement. Harald Wagner Ehemaliges Betriebsratsmitglied und Gewerkschaftssekretär (Nahverkehr) im Bezirk Frankfurt am Main. Seit 1985 Referententätigkeit. Schwerpunkte: Betriebsverfassung, Betriebs- bzw. Personalratsvorsitz, Verhandlungsführung. Tobias Schlepper Rechtsanwalt, seit 2003 Schulung, Beratung und Vertretung von Betriebsräten sowie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Christa Walz Dipl.-Bibliothekarin, Projektleitung, langjährige Personalratserfahrung und ehrenamtliche Teamerin. Schwerpunkte: LPVG Baden-Württemberg, Tarifrecht, „Gute Arbeit“. Wolfgang Schneider Freiberuflicher Trainer, Konfliktberater und Mediator, Lektor, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender des Suhrkamp Verlags, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht, Systemischer Coach und Ausbilder für Mediation. Christopher Weber Leiter der Integrationsfachdienste Rhein-Main in Frankfurt/Main (Beratungsstelle zur Gestaltung von Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung). Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Integrationsfachdienste. Regina Steiner Fachanwältin für Arbeitsrecht. Tätigkeitsschwerpunkt: Beratung von Arbeitnehmervertretungen. Schulungen von Interessenvertretungen. Schwerpunkt: Arbeitsrecht. Gabriele Wolf Langjähriges Betriebsratsmitglied bei der Telekom, zertifizierte ProfilPASS-Beraterin, Mitarbeiterin in verschiedenen Gewerkschaftsgremien, Teamerin. Schwerpunkte: BetrVG, psychische Belastungen, Stress, Mobbing, Kommunikation, Konflikt. Freistellung und Kostenübernahme Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben. Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“? Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare, die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung (siehe Seite 11) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen, die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten. Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind. Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung. Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten. Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen umgehend zu). Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne erforderlich ist. Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. 217 Freistellung und Kostenübernahme Zusammenfassung Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.: Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat. 218 Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG und § 40 Abs. 2 HPVG Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/s_beschluss Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten. Musterformular Beschluss Beschluss der Interessenvertretung Vorsorglich benennt die Interessenvertretung Der Betriebsrat Der Personalrat Die Mitarbeitervertretung als Ersatzteilnehmer/-in. des Betriebs/der Dienststelle Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für: hat auf der Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung beschlossen, in der Zeit vom bis Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG Sonstige zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist. zu dem Thema in in (Tagungsstätte) Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten. (Ort) zu einem Preis von Begründung: (Kosten des Seminars und der Tagungsstätte) Euro zu entsenden. (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung) (Ort/Datum) (Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung) 219 Musterformular Mitteilung Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH zu dem Thema in der/dem An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle in (Bildungsstätte/Seminarhotel) zu entsenden. (Ort) Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit- Vorsorglich hat die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in benannt. glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gem. § 96 Abs. 4 SGB IX Sonstige Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß § 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR) § 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR) § 42 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG (PR) § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV) § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV) § 42 Abs. 1 und 3, § 40 Abs. 2 i.V.m. § 56 Satz 1 HPVG (JAV) § 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen) Sonstiges Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die am beschlossen hat, Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei. das Mitglied der Interessenvertretung in der Zeit vom 220 bis (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung) Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht An die Interessenvertretung Kostenübernahme/Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten. Das Mitglied der Interessenvertretung Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen. Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden: wird in der Zeit vom bis Firma/Dienststelle: zur Teilnahme am Seminar (Abteilung): Seminar-Nr.: der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in Straße: PLZ/Ort: unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt. Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren in Höhe von EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu- erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR inkl. MwSt. übernommen. Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten! * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 221 Anmeldeformular Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern Anmeldung zum Seminar Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau Herr Name Fax 069 257 824-24 ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Hessen Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77, 60329 Frankfurt am Main Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon privat Telefon dienstl. Thema des Seminars E-Mail privat E-Mail dienstl. Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma Seminar-Nr. Straße/Nr. bis vom PLZ/Ort Seminarort Telefon Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost) Fax E-Mail Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand* Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am ordnungsgemäß beschlossen. Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt. ! Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Datum/Unterschrift (Anmeldung) Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 222 Kostenstelle/Bestellkennzeichen Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten weiter. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst in der Tagungsstätte vorzunehmen. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Seminar-Nr. Thema des Seminars Name des/der Teilnehmenden Anschrift des/der Teilnehmenden Datum/Unterschrift 223 ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Hessen Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 257 824-0 Fax 069 257 824-24 [email protected] hessen.verdi-bub.de
© Copyright 2024 ExpyDoc