Antrag-Nr.: Antragsteller: Präsidium DBV-Finanzordnung, Anlage III, § 9 und § 10 Umsatzsteuer/Honorare für Grundleistungen Bisherige Fassung Beschlossene Neue Fassung Seite 127/128 im Druckwerk 2015/2016 §9 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer für die Leistung ist in den nach dieser Anlage berechneten Honoraren und in den nach § 7 berechneten Nebenkosten enthalten. §9 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer für die Leistung ist in den nach dieser Anlage berechneten Honoraren nicht enthalten. In den nach § 7 berechneten Nebenkosten ist die Umsatzsteuer enthalten. § 10 Honorare für Grundleistungen Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für Grundleistungen werden wie folgt festgesetzt: 1. Eine Zeitstunde für fachliche Delegationsleitung (nur anzuwenden für eintägigen Einsatz und nicht unter fünf Zeitstunden), wobei Tagegeld beziehungsweise Aufwandsentschädigungen nicht abgerechnet werden können: 7,50 Euro bis 15 Euro. 2. Tagespauschale für Delegationsleitung (anzuwenden bei mehrtägigen Einsätzen): 60 Euro. 3. Eine Zeitstunde (60 Minuten) Trainertätigkeit, eingeschlossen die Erstellung von Trainingsplänen ohne die Anfertigung von zeitaufwändigen Analysen aus Wettkämpfen: 20 Euro bis 30 Euro. 4. Halbtagespauschale für Honorartrainer, Physiotherapeuten, Psychologen und sonstige sportfachliche Dienstleistungen (nicht über 5 Zeitstunden): 42,50 Euro bzw., wenn die Pauschale der Umsatzsteuer unterliegt, 55 Euro. 5. Tagespauschale für Honorartrainer, Physiotherapeuten, Psychologen und sonstige sportfachliche Dienstleistungen (über 5 Zeitstunden): 85 Euro bzw., wenn die Pauschale der Umsatzsteuer unterliegt, 110 Euro. § 10 Honorare für Grundleistungen Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für Grundleistungen werden wie folgt festgesetzt: 1. Eine Zeitstunde (60 Minuten) für fachliche Delegationsleitung bei eintägigen Einsätzen: 7,50 Euro bis 15 Euro. 2. 3. 4. 5. Fortsetzung nächste Seite Tagespauschale für Delegationsleitung (anzuwenden bei mehrtägigen Einsätzen): 60 Euro. Eine Zeitstunde Trainertätigkeit, eingeschlossen die Erstellung von Trainingsplänen ohne die Anfertigung von zeitaufwändigen Analysen aus Wettkämpfen: 20 Euro bis 30 Euro. Tagespauschale für Honorartrainer, Physiotherapeuten und sonstige sportfachliche Dienstleistungen (ab 5 Zeitstunden): 85 Euro bis 150 Euro. Physiotherapeut mit DOSB-Lizenz, Diplomtrainer: 150 Euro Physiotherapeut mit Ausbildungsstufe „Sport“, DBV-Elitetrainer, A-Trainer mit langjähriger Berufserfahrung: 120 Euro Sonstige Physiotherapeuten, A-Trainer, sportfachliche Dienstleistungen: 85 Euro Die Halbtagespauschale (für 3 oder 4°Zeitstunden) beträgt 50% der o.g. Beträge. Pauschale für Sportpsychologen: Es gilt die Gebührenordnung für sportpsychologische Leistungen (GOSP I und GOSP II). Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 127/128 im Druckwerk 2015/2016 6. 7. 8. Eine Zeitstunde (60 Minuten) für Fachreferate, Einsatz für rein sportartspezifische Themenbereiche, eingeschlossen der zeitliche Aufwand für Vorund Nachbereitung bei Ausbildungen und die Erstellung von Prüfungsaufgaben: 30 Euro. Eine Zeitstunde (60 Minuten) für Fachreferate, die Kenntnisse, basierend auf universitärer oder ähnlicher Ausbildung voraussetzen, eingeschlossen der zeitliche Aufwand für Vor- und Nachbereitung bei Ausbildungen und die Erstellung von Prüfungsaufgaben: 45 Euro. Pauschalvergütung für Referententätigkeit mit einer Dauer von mindestens acht Zeitstunden (60 Minuten). Sonstige Merkmale wie unter Nummer 6: 300 Euro. Pauschalvergütung für Referententätigkeit, die ein Wochenende umfasst. Sonstige Merkmale wie unter Nummer 6: 6. 7. Eine Zeitstunde für Vorund Nachbereitung von Ausbildungslehrgängen und die Erstellung von Prüfungsaufgaben: 30 Euro. Eine Zeitstunde für anwesende Leitung von Ausbildungslehrgängen: 20 Euro. Eine Zeitstunde für Fachreferate bei Ausbildungen, eingeschlossen der zeitliche Aufwand für Vor- und Nachbereitung: 45 Euro. 8. Pauschalvergütung für Referententätigkeit mit einer Dauer von mindestens acht Zeitstunden. Sonstige Merkmale wie unter Nummer 6: 300 Euro. 9. 9. Pauschalvergütung für Referententätigkeit, die ein Wochenende umfasst. Sonstige Merkmale wie unter Nummer 6: Bis zu 15 Zeitstunden (60 Minuten) (Sa und So): Bis zu 15 Zeitstunden (Sa und So): 600 Euro. 600 Euro. Bis zu 20 Zeitstunden (60 Minuten) (Fr bis So): Bis zu 20 Zeitstunden (Fr bis So): 900 Euro. 900 Euro. 10. Korrekturen von Prüfungsarbeiten, die nach 10. Korrekturen von Prüfungsarbeiten, die nach Zeitstunden abzurechnen sind. Zeitstunden abzurechnen sind. Angenommen werden drei bis vier Angenommen werden drei bis vier Korrekturen je Zeitstunde: Korrekturen je Zeitstunde: 12,50 Euro. 17,50 Euro. 11. Betreuung von Studienarbeiten 11. Betreuung von Studienarbeiten einschließlich der damit verbundenen einschließlich der damit verbundenen Mentorentätigkeit mit einem angenommenen Mentorentätigkeit mit einem angenommenen Zeitaufwand von 10°Zeitstunden inklusive Zeitaufwand von 10 Zeitstunden (60 Minuten) ohne Bewertung und Bewertung: Korrektur von Studienarbeiten: 175 Euro. Betreuung der Nachbesserung einer 175 Euro. Studienarbeit inklusive Bewertung: 87,50 Euro. 12. Abnahme von Prüfungen – auch für 12. Abnahme von Prüfungen – auch für Kommissionsmitglieder – je Zeitstunde Kommissionsmitglieder – je Zeitstunde: (60 Minuten): 17,50 Euro. 12,50 Euro. Begründung: Grundsätzliche Möglichkeit zur Anrechnung der Umsatzsteuer bei Honoraren. Flexibilisierung der Honorarsätze für Trainer und Physiotherapeuten je nach Qualifikation, Einführung des Passus für Psychologen. Anpassung des Leistungskataloges aufgrund der praktischen Erfahrungen bei den vergangenen A-Trainer-Ausbildungen. Anpassung einiger Honorare auf ein zeitgemäßes Niveau.
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