Bestimmungen über Honorare

Antrag-Nr.:
Antragsteller: Präsidium
DBV-Finanzordnung, Anlage III, § 9 und § 10
Umsatzsteuer/Honorare für Grundleistungen
Bisherige Fassung
Beschlossene Neue Fassung
Seite 127/128 im Druckwerk 2015/2016
§9
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer für die Leistung ist in den
nach dieser Anlage berechneten Honoraren und
in den nach § 7 berechneten Nebenkosten
enthalten.
§9
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer für die Leistung ist in den
nach dieser Anlage berechneten Honoraren
nicht enthalten. In den nach § 7 berechneten
Nebenkosten ist die Umsatzsteuer enthalten.
§ 10
Honorare für Grundleistungen
Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für
Grundleistungen werden wie folgt festgesetzt:
1. Eine
Zeitstunde
für
fachliche
Delegationsleitung (nur anzuwenden für
eintägigen Einsatz und nicht unter fünf
Zeitstunden),
wobei
Tagegeld
beziehungsweise
Aufwandsentschädigungen
nicht
abgerechnet werden können:
7,50 Euro bis 15 Euro.
2. Tagespauschale
für
Delegationsleitung
(anzuwenden bei mehrtägigen Einsätzen):
60 Euro.
3. Eine
Zeitstunde
(60 Minuten)
Trainertätigkeit,
eingeschlossen
die
Erstellung von Trainingsplänen ohne die
Anfertigung von zeitaufwändigen Analysen
aus Wettkämpfen:
20 Euro bis 30 Euro.
4. Halbtagespauschale für Honorartrainer,
Physiotherapeuten,
Psychologen
und
sonstige sportfachliche Dienstleistungen
(nicht über 5 Zeitstunden):
42,50 Euro bzw., wenn die Pauschale der
Umsatzsteuer unterliegt, 55 Euro.
5. Tagespauschale
für
Honorartrainer,
Physiotherapeuten,
Psychologen
und
sonstige sportfachliche Dienstleistungen
(über 5 Zeitstunden):
85 Euro bzw., wenn die Pauschale der
Umsatzsteuer unterliegt, 110 Euro.
§ 10
Honorare für Grundleistungen
Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für
Grundleistungen werden wie folgt festgesetzt:
1. Eine Zeitstunde (60 Minuten) für fachliche
Delegationsleitung
bei
eintägigen
Einsätzen:
7,50 Euro bis 15 Euro.
2.
3.
4.
5.
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Tagespauschale
für
Delegationsleitung
(anzuwenden bei mehrtägigen Einsätzen):
60 Euro.
Eine
Zeitstunde
Trainertätigkeit,
eingeschlossen
die
Erstellung
von
Trainingsplänen ohne die Anfertigung von
zeitaufwändigen
Analysen
aus
Wettkämpfen:
20 Euro bis 30 Euro.
Tagespauschale
für
Honorartrainer,
Physiotherapeuten
und
sonstige
sportfachliche
Dienstleistungen
(ab
5 Zeitstunden):
85 Euro bis 150 Euro.
Physiotherapeut
mit
DOSB-Lizenz,
Diplomtrainer: 150 Euro
Physiotherapeut mit Ausbildungsstufe
„Sport“, DBV-Elitetrainer, A-Trainer mit
langjähriger Berufserfahrung: 120 Euro
Sonstige Physiotherapeuten, A-Trainer,
sportfachliche Dienstleistungen: 85 Euro
Die Halbtagespauschale (für 3 oder
4°Zeitstunden) beträgt 50% der o.g.
Beträge.
Pauschale für Sportpsychologen: Es gilt
die
Gebührenordnung
für
sportpsychologische Leistungen (GOSP I und
GOSP II).
Bisherige Fassung
Vorgeschlagene Neue Fassung
Seite 127/128 im Druckwerk 2015/2016
6.
7.
8.
Eine
Zeitstunde
(60 Minuten)
für
Fachreferate,
Einsatz
für
rein
sportartspezifische
Themenbereiche,
eingeschlossen der zeitliche Aufwand für
Vorund
Nachbereitung
bei
Ausbildungen und die Erstellung von
Prüfungsaufgaben:
30 Euro.
Eine
Zeitstunde
(60 Minuten)
für
Fachreferate, die Kenntnisse, basierend
auf
universitärer
oder
ähnlicher
Ausbildung voraussetzen, eingeschlossen
der zeitliche Aufwand für Vor- und
Nachbereitung bei Ausbildungen und die
Erstellung von Prüfungsaufgaben:
45 Euro.
Pauschalvergütung für Referententätigkeit
mit einer Dauer von mindestens acht
Zeitstunden
(60 Minuten).
Sonstige
Merkmale wie unter Nummer 6:
300 Euro.
Pauschalvergütung für Referententätigkeit,
die ein Wochenende umfasst. Sonstige
Merkmale wie unter Nummer 6:
6.
7.
Eine
Zeitstunde
für
Vorund
Nachbereitung
von
Ausbildungslehrgängen und die Erstellung
von Prüfungsaufgaben:
30 Euro.
Eine Zeitstunde für anwesende Leitung
von Ausbildungslehrgängen:
20 Euro.
Eine Zeitstunde für Fachreferate bei
Ausbildungen, eingeschlossen der zeitliche
Aufwand für Vor- und Nachbereitung:
45 Euro.
8.
Pauschalvergütung für Referententätigkeit
mit einer Dauer von mindestens acht
Zeitstunden. Sonstige Merkmale wie unter
Nummer 6:
300 Euro.
9.
9. Pauschalvergütung für Referententätigkeit,
die ein Wochenende umfasst. Sonstige
Merkmale wie unter Nummer 6:
Bis zu 15 Zeitstunden (60 Minuten) (Sa und So):
Bis zu 15 Zeitstunden (Sa und So):
600 Euro.
600 Euro.
Bis zu 20 Zeitstunden (60 Minuten) (Fr bis So):
Bis zu 20 Zeitstunden (Fr bis So):
900 Euro.
900 Euro.
10. Korrekturen von Prüfungsarbeiten, die nach 10. Korrekturen von Prüfungsarbeiten, die nach
Zeitstunden
abzurechnen
sind.
Zeitstunden
abzurechnen
sind.
Angenommen werden drei bis vier
Angenommen werden drei bis vier
Korrekturen je Zeitstunde:
Korrekturen je Zeitstunde:
12,50 Euro.
17,50 Euro.
11. Betreuung
von
Studienarbeiten 11. Betreuung
von
Studienarbeiten
einschließlich der damit verbundenen
einschließlich der damit verbundenen
Mentorentätigkeit mit einem angenommenen
Mentorentätigkeit mit einem angenommenen
Zeitaufwand von 10°Zeitstunden inklusive
Zeitaufwand
von
10 Zeitstunden
(60 Minuten)
ohne
Bewertung
und
Bewertung:
Korrektur von Studienarbeiten:
175 Euro.
Betreuung der Nachbesserung einer
175 Euro.
Studienarbeit
inklusive
Bewertung:
87,50 Euro.
12. Abnahme von Prüfungen – auch für 12. Abnahme von Prüfungen – auch für
Kommissionsmitglieder – je Zeitstunde
Kommissionsmitglieder – je Zeitstunde:
(60 Minuten):
17,50 Euro.
12,50 Euro.
Begründung:
Grundsätzliche Möglichkeit zur Anrechnung der
Umsatzsteuer bei Honoraren. Flexibilisierung der
Honorarsätze für Trainer und Physiotherapeuten
je nach Qualifikation, Einführung des Passus für
Psychologen.
Anpassung des Leistungskataloges aufgrund der
praktischen Erfahrungen bei den vergangenen
A-Trainer-Ausbildungen. Anpassung einiger
Honorare auf ein zeitgemäßes Niveau.