Vergabebedingungen - Stadtjugendring Leipzig e.V.

Antragsverfahren Aktionsfonds 2015
Stand: 20.03.2015
Grundlage
Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ der Stadt Leipzig im Rahmen des
Förderprogrammes des Bundes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit“.
Ausgangssituation
In Leipzig gibt nach wie vor Handlungsbedarf der demokratischen Zivilgesellschaft im unmittelbaren
Umgang mit demokratiefeindlichen Einstellungen und den damit verbundenen Verhaltensformen.
Zielgruppen
Bürger*innen der Stadt Leipzig, Bürgerinitiativen, Vereine und Netzwerke
Antragssteller
Antragsberechtigt sind Vereine, Bürgerinitiativen und Netzwerke
(Bei Initiativen oder anderen Zusammenschlüssen ohne Rechtsform: mindestens drei natürliche
Personen über 18 Jahren.)
Projekte und Maßnahmen
Der Aktionsfond dient der Förderung von Kleinprojekten bzw. Maßnahmen, von Vereinen,
Bürgerinitiativen oder Netzwerken, die sich mit neonazistischen, menschenfeindlichen und
antisemitischen Tendenzen vor Ort auseinandersetzen und diesen mit zivilgesellschaftlichen Mitteln
begegnen.
Förderfähig sind nur Projekte und Maßnahmen, welche sich an den Leitzielen der Leipziger
Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ orientieren:
LEITZIEL 1: Einwohnerinnen und Einwohner in Leipzig zeigen eine hohe Akzeptanz für eine Vielfalt
von Lebensformen und partizipieren an einer interkulturellen Lebenswelt.
LEITZIEL 2: Akteure in Zivilgesellschaft, Institutionen und Behörden sind kompetent in der
Vermittlung demokratischer Werte und im Wirken gegen rechtsextremistische Ideologie und Gewalt.
Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als Vollfinanzierung ohne Eigenmittelanteil. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Förderung.
Die maximale Förderhöhe pro Projekt/Maßnahme beträgt Euro 700,00 (incl. MwSt.).
Projekte und Maßnahmen können maximal für eine Dauer von 4 Monaten (incl. Vor- und
Nachbereitungszeit) gefördert werden und sollen bis zum 30.11.2015 abgeschlossen sein. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung über den Bewilligungszeitraum hinaus.
Ebenso wenig dürfen Antragsteller*innen auf weitere Leistungen vertrauen.
Die/der Antragsteller*innen gehen bei positiver Entscheidung des Antrages bezüglich der
angegebenen Ausgaben in Vorleistung.
Fördervoraussetzung der Projekte/Maßnahmen:
Projekte und Maßnahmen widersprechen inhaltlich und in ihrer Art nicht den zu Grunde
liegenden Förderrichtlinien.
Eine evtl. notwendige Begrenzung des Teilnehmer*innen-/Nutzer*innen-Kreises wird methodisch
und inhaltlich begründet.
Mitglieder des Begleitausschusses „Leipzig. Ort der Vielfalt“ haben grundsätzlich die Möglichkeit,
an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sind in den beantragten Projekten und
Maßnahmen gewährleistet.
Das Begleitschreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Förderinformation wird zur Kenntnis genommen.
förderfähige Kostenarten
Förderfähig sind Sach- und Dienstleistungen Dritter, die der Antragsteller in Auftrag gibt, da er sie
nicht selbst erbringen kann. Ausnahmen sind in fachlich begründeten Einzelfällen möglich.
Honorare bis zu den Höchstsätzen:
Verwaltung: Euro 10,00 je Zeitstunde
Mitarbeit: Euro 15,00 je Zeitstunde
Leitung: Euro 20,00 je Zeitstunde
Fachpersonal (Coaches, Moderator*innen, Designer*innen etc.): Euro 25,00 je Zeitstunde
Dozent*innen von Hochschulen: Euro 50,00 je Zeitstunde
Ausnahmen sind in inhaltlich begründeten Einzelfällen möglich. Maßgeblich für die Gewährung
des Höchstsatzes ist die Tätigkeit im Projekt / der Maßnahme.
Fahrtkosten und Übernachtungen in inhaltlich begründeten Einzelfällen (Beträge jeweils incl. MWSt.)
Die Erstattung von Stadtfahrten, Tagegeld bzw. Übernachtungsgeld o.ä. ist ausgeschlossen.
Fahrtkosten:
Bahnfahrkarte, 2. Klasse, maximal Euro 130,00/Person; Rabatte und Sonderkonditionen sind
zu nutzen
Wegstreckenentschädigung, analog den Sätzen des Bundesreisekostengesetz (§ 5 Abs.1), 20
Cent je Kilometer, maximal Euro 130,00/Person,
Übernachtungen: maximal Euro 80,00/Person/Nacht
Nicht gefördert werden:
Projekte oder Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen
Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem
Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der partei- bzw.
gewerkschafts-internen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen.
Projekte oder Maßnahmen mit agitatorischen Zielen.
Projekte oder Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und
Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können.
Projekte oder Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen
Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören und der Art
nach von diesen gefördert werden können.
Nichtprojektbezogene Ausgaben
dauerhaft anfallende Kosten wie z.B. monatliche Mieten oder Gehälter
Wirtschaftsgüter über € 400,00 (incl. MwSt.)
Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen, Zinsausgaben
Nahrungsmittel und Getränke
Doppelförderungen
Doppelförderung liegt vor, wenn bei der gleichen Maßnahme, dieselbe Leistung (auch durch
verschiedene Projektträger) mehrfach finanziert werden soll.
Doppelförderung liegt vor, wenn ein Träger für ein und dieselbe Maßnahme mehrere Anträge
beim Aktionsfond stellt.
Doppelförderung liegt vor, wenn ein Träger für eine inhaltlich ähnliche Maßnahme bereits
eine Förderung aus der kommunalen Gesamtstrategie erhält.
Einreichung Projektantrag
Download unter: www.stadtjugendring-leipzig.de
Antragstellung bis spätestens drei Wochen vor Projekt-/Maßnahmebeginn
auf Antrag besteht die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns
spätester Antragschluss ist der 15.11.2015
Abgabe vollständig ausgefüllt, im Original mit rechtsverbindlichen Unterschriften, und:
incl. Erläuterung zu den geplanten Aktivitäten, mit Zeit- und Maßnahmenplan und Übersicht
der beantragten Kosten
für beantragte Honorarkräfte sind mit dem Förderantrag je das Formblatt „Honorarkraft/Dozenten/-innen-Profil“ mit mindestens folgenden Daten einzureichen: Name und Berufbzw. Ausbildungsstand, Funktion/Aufgabe im Projekt.
incl. Kontoverbindung (IBAN, BIC) für die Auszahlung einer Förderung
Der Gesamtantrag soll ohne Anlagen nicht länger als 4 Seiten A4 umfassen, umfangreichere Anträge
werden nicht bearbeitet.
Kontakt und Information:
Stadtjugendring Leipzig e.V.
Geschäftsstelle
Dresdner Straße 82
04317 Leipzig
Tel.: 0341 689 4859
Email: [email protected]
www.stadtjugendring-leipzig.de