Antragsverfahren Aktionsfonds 2015 Stand: 20.03.2015 Grundlage Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ der Stadt Leipzig im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Ausgangssituation In Leipzig gibt nach wie vor Handlungsbedarf der demokratischen Zivilgesellschaft im unmittelbaren Umgang mit demokratiefeindlichen Einstellungen und den damit verbundenen Verhaltensformen. Zielgruppen Bürger*innen der Stadt Leipzig, Bürgerinitiativen, Vereine und Netzwerke Antragssteller Antragsberechtigt sind Vereine, Bürgerinitiativen und Netzwerke (Bei Initiativen oder anderen Zusammenschlüssen ohne Rechtsform: mindestens drei natürliche Personen über 18 Jahren.) Projekte und Maßnahmen Der Aktionsfond dient der Förderung von Kleinprojekten bzw. Maßnahmen, von Vereinen, Bürgerinitiativen oder Netzwerken, die sich mit neonazistischen, menschenfeindlichen und antisemitischen Tendenzen vor Ort auseinandersetzen und diesen mit zivilgesellschaftlichen Mitteln begegnen. Förderfähig sind nur Projekte und Maßnahmen, welche sich an den Leitzielen der Leipziger Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ orientieren: LEITZIEL 1: Einwohnerinnen und Einwohner in Leipzig zeigen eine hohe Akzeptanz für eine Vielfalt von Lebensformen und partizipieren an einer interkulturellen Lebenswelt. LEITZIEL 2: Akteure in Zivilgesellschaft, Institutionen und Behörden sind kompetent in der Vermittlung demokratischer Werte und im Wirken gegen rechtsextremistische Ideologie und Gewalt. Förderung Die Förderung erfolgt in der Regel als Vollfinanzierung ohne Eigenmittelanteil. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die maximale Förderhöhe pro Projekt/Maßnahme beträgt Euro 700,00 (incl. MwSt.). Projekte und Maßnahmen können maximal für eine Dauer von 4 Monaten (incl. Vor- und Nachbereitungszeit) gefördert werden und sollen bis zum 30.11.2015 abgeschlossen sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung über den Bewilligungszeitraum hinaus. Ebenso wenig dürfen Antragsteller*innen auf weitere Leistungen vertrauen. Die/der Antragsteller*innen gehen bei positiver Entscheidung des Antrages bezüglich der angegebenen Ausgaben in Vorleistung. Fördervoraussetzung der Projekte/Maßnahmen: Projekte und Maßnahmen widersprechen inhaltlich und in ihrer Art nicht den zu Grunde liegenden Förderrichtlinien. Eine evtl. notwendige Begrenzung des Teilnehmer*innen-/Nutzer*innen-Kreises wird methodisch und inhaltlich begründet. Mitglieder des Begleitausschusses „Leipzig. Ort der Vielfalt“ haben grundsätzlich die Möglichkeit, an den Veranstaltungen teilzunehmen. Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sind in den beantragten Projekten und Maßnahmen gewährleistet. Das Begleitschreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderinformation wird zur Kenntnis genommen. förderfähige Kostenarten Förderfähig sind Sach- und Dienstleistungen Dritter, die der Antragsteller in Auftrag gibt, da er sie nicht selbst erbringen kann. Ausnahmen sind in fachlich begründeten Einzelfällen möglich. Honorare bis zu den Höchstsätzen: Verwaltung: Euro 10,00 je Zeitstunde Mitarbeit: Euro 15,00 je Zeitstunde Leitung: Euro 20,00 je Zeitstunde Fachpersonal (Coaches, Moderator*innen, Designer*innen etc.): Euro 25,00 je Zeitstunde Dozent*innen von Hochschulen: Euro 50,00 je Zeitstunde Ausnahmen sind in inhaltlich begründeten Einzelfällen möglich. Maßgeblich für die Gewährung des Höchstsatzes ist die Tätigkeit im Projekt / der Maßnahme. Fahrtkosten und Übernachtungen in inhaltlich begründeten Einzelfällen (Beträge jeweils incl. MWSt.) Die Erstattung von Stadtfahrten, Tagegeld bzw. Übernachtungsgeld o.ä. ist ausgeschlossen. Fahrtkosten: Bahnfahrkarte, 2. Klasse, maximal Euro 130,00/Person; Rabatte und Sonderkonditionen sind zu nutzen Wegstreckenentschädigung, analog den Sätzen des Bundesreisekostengesetz (§ 5 Abs.1), 20 Cent je Kilometer, maximal Euro 130,00/Person, Übernachtungen: maximal Euro 80,00/Person/Nacht Nicht gefördert werden: Projekte oder Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der partei- bzw. gewerkschafts-internen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen. Projekte oder Maßnahmen mit agitatorischen Zielen. Projekte oder Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können. Projekte oder Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können. Nichtprojektbezogene Ausgaben dauerhaft anfallende Kosten wie z.B. monatliche Mieten oder Gehälter Wirtschaftsgüter über € 400,00 (incl. MwSt.) Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen, Zinsausgaben Nahrungsmittel und Getränke Doppelförderungen Doppelförderung liegt vor, wenn bei der gleichen Maßnahme, dieselbe Leistung (auch durch verschiedene Projektträger) mehrfach finanziert werden soll. Doppelförderung liegt vor, wenn ein Träger für ein und dieselbe Maßnahme mehrere Anträge beim Aktionsfond stellt. Doppelförderung liegt vor, wenn ein Träger für eine inhaltlich ähnliche Maßnahme bereits eine Förderung aus der kommunalen Gesamtstrategie erhält. Einreichung Projektantrag Download unter: www.stadtjugendring-leipzig.de Antragstellung bis spätestens drei Wochen vor Projekt-/Maßnahmebeginn auf Antrag besteht die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns spätester Antragschluss ist der 15.11.2015 Abgabe vollständig ausgefüllt, im Original mit rechtsverbindlichen Unterschriften, und: incl. Erläuterung zu den geplanten Aktivitäten, mit Zeit- und Maßnahmenplan und Übersicht der beantragten Kosten für beantragte Honorarkräfte sind mit dem Förderantrag je das Formblatt „Honorarkraft/Dozenten/-innen-Profil“ mit mindestens folgenden Daten einzureichen: Name und Berufbzw. Ausbildungsstand, Funktion/Aufgabe im Projekt. incl. Kontoverbindung (IBAN, BIC) für die Auszahlung einer Förderung Der Gesamtantrag soll ohne Anlagen nicht länger als 4 Seiten A4 umfassen, umfangreichere Anträge werden nicht bearbeitet. Kontakt und Information: Stadtjugendring Leipzig e.V. Geschäftsstelle Dresdner Straße 82 04317 Leipzig Tel.: 0341 689 4859 Email: [email protected] www.stadtjugendring-leipzig.de
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