Gemeinde Bach 6653 Bach 90 Bach, am 1.9.2015 KUNDMACHUNG des Protokolls, aufgenommen am 31. August 2015 um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindehauses Bach aus Anlass einer GR-Sitzung. Unter dem Vorsitz von Bgm. Egon Brandhofer sind folgende Gemeinderäte anwesend: Simon Larcher, Rainer Wolf, Jürgen Schedler, Eduard Sprenger, Raimund Wolf, Carl-Heinz Blaas, DI Stefan Hanny und Christoph Walch. Für die entschuldigte Gemeinderätin Anna Schratz ist das Ersatzmitglied Rainer Heel anwesend. Für den ebenfalls entschuldigten GR Marcel Kerber konnte trotz entsprechender Bemühungen kein Ersatzmitglied namhaft gemacht werden. Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2.) Beratung und Beschlussfassung betreffend die Auflage folgender Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Benglerwald: Umwidmung der beiden Grundstücke 3337 und 3339/1 sowie von Teilflächen der Gp. 3356 und 3357 von derzeit Freiland in Sonderfläche für touristische Nutzung. 3.) Behandlung eines Antrages von Rainer Heel, Oberbach 43b, auf Ausweisung einer Kurzparkzone im Nahbereich seines Kaufhauses. 4.) Beratung über Bedarfszuweisungsansuchen für 2016. 5.) Allfälliges. Erledigung: 1.) Bgm. Egon Brandhofer eröffnet die Sitzung um 20.05Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Seinem Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig, offen, zugestimmt. Unter TOP 2.a) soll die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich des Hotels „Benglerwald“ behandelt werden. Der Ersatzmann Rainer Heel wird angelobt. 2.) Unter der Bedingung, dass der Umwidmungswerber der Ablöse der notwendigen Flächen für eine Verbreiterung der Zufahrtsstraße im Kurvenbereich (Parkplatz vor dem Hotel) sowie der Weiterführung des Weges lt. Vermessungsplan (181 m2) an die Gemeinde Bach zu einem ortsüblichen Freilandspreis zustimmt, beschließt der GR einstimmig, offen, die Auflage folgender Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Hotels „Benglerwald“: - Ausdehnung der Sonderflächenwidmung STbw mit der Festlegung „Touristischer Betrieb, neben der Betriebsinhaber- oder Betreiberwohnung sind maximal zwei weitere Wohnungen zulässig“ gem. Par. 43 Abs. 1 TROG 2011 von derzeit 2.110 m2 um 8.496 m2 (derzeit im Freiland gem. Par. 41 TROG 2011 liegend) auf 10.606 m2 im Bereich der neu formierten Bp. .299 und neu formierten Gp. 3337. - Rückwidmung einer Teilfläche der Sonderflächenwidmung STbw gem. Par. 43 Abs. 1 TROG in Freiland gem. Par. 41 TROG 2011 im Ausmaß von rd. 26 m2 im Bereich der neuformierten Gp. 3356. - Festlegung eines Streifens im Bereich des Gemeindeweges (neu formierte Gp. 3355), derzeit im Freiland gem. Par. 41 TROG 2011 liegend, als Verkehrsfläche gem. Par. 53 Abs. 3 TROG 2011 im Ausmaß von 181 m2. 2.a) Einstimmig, offen, beschließt der GR folgende Änderungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich des Hotels „Benglerwald“: - Streichung des Stempels S 12. - Ausweitung des baulichen Entwicklungsbereichs von derzeit 3.188 m2 auf 10.784 m2 und Festlegung des bestehenden Entwicklungsstempels T 01 (Z1/D1) mit folgender Festlegung: Eine bauliche Entwicklung dieses Bereiches ist insbesondere für touristische Zwecke zulässig (Benglerwald). - Anpassung der Siedlungsgrenzen und Siedlungsränder an den baulichen Entwicklungsbereich gem. den Planunterlagen. - Die, der Rückwidmung in Freiland gem. Par. 41 TROG 2011 entsprechende Fläche des derzeitigen baulichen Entwicklungsbereichs im Ausmaß von rd. 26 m2 wird als sonstige Fläche festgelegt. Gleiches gilt für den ausgewiesenen baulichen Entwicklungsbereich im Bereich einer Teilfläche des Verkehrsweges (Gp. 3338) im Ausmaß von 119 m2. - Aufhebung des Entwicklungsstempels W 13 mit einem Geltungsbereich von 1.789 m2. 3.) Dem Antrag von Rainer Heel, Oberbach 43b, auf Ausweisung einer Kurzparkzone entlang der Ostseite seines Kaufhauses wird mit 9 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung (Rainer Heel als Antragsteller), offen, zugestimmt. Die entsprechende farbliche Markierung wird Rainer Heel übernehmen, die Verkehrszeichen werden von der Gemeinde angekauft. 4.) GR Stefan Hanny spricht sich dafür aus, um Bedarfszuweisungsmittel für den Breitbandausbau anzusuchen. Bgm. Brandhofer spricht sich dafür aus, für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung (€ 20.000,00) und für Asphaltierungsarbeiten (€ 50.000,00) Ansuchen zu stellen. Auch für die Finanzierung der Fassung und Ableitung der Seitenwandquelle soll um GAF-Mittel angesucht werden (€ 100.000,00). 5.) Allfälliges: Bgm. Brandhofer informiert über eine Exkursion mit der Dorferneuerung nach Deutschland, an der er zusammen mit dem Schulleiter Mitte September teilnehmen wird. Weiters informiert er über den Umstand, dass die KG-Leiterin in den ersten beiden KG-Wochen noch krankheitsbedingt ausfällt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, beschließt Bgm. Brandhofer die Sitzung um 22.34Uhr. Der Schriftführer: Wolfgang Blaas Rechtsmittelbelehrung: Wer sich durch die vorgenannten Beschlüsse in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Bach schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben. Kundmachungsfristen: Für die TO-Punkte 2 und 2a: angeschlagen am: 1.9.2015, abgenommen am: 30.9.2015. Für alle übrigen TO-Punkte: Angeschlagen am: 1.9.2015, abgenommen am: 16.9.2015.
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