Gemeinde Bach 6653 Bach 90 Bach, am 28.5.2015 KUNDMACHUNG des Protokolls, aufgenommen am 27. Mai 2015 um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindehauses Bach aus Anlass einer GR-Sitzung. Unter dem Vorsitz von Bgm. Egon Brandhofer sind folgende Gemeinderäte anwesend: Simon Larcher, Rainer Wolf, Jürgen Schedler, Eduard Sprenger, Raimund Wolf, Carl-Heinz Blaas, DI Stefan Hanny und Anna Schratz. Für den entschuldigten GR Marcel Kerber ist das Ersatzmitglied Andreas Blaas anwesend. GR Christoph Walch ist der Sitzung unentschuldigt ferngeblieben. Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2.) Vorstellung der Homepage-Neu durch Radomir Gabric. 3.) Beratung und Beschlussfassung betreffend die Auflage folgender Änderung des Flächenwidmungsplanes: Umwidmung der Gp. 3344/2 (Hexenkessel) von derzeit Freiland gem. Par. 41 Abs. 1 TROG 2011 in Sonderfläche Touristischer Betrieb, 1 Betreiberwohnung, 1 Personalwohnung gem. Par. 43 Abs. 1 lit. b TROG 2011. 4.) Behandlung eines Antrages des Bataillon Lechtal betreffend die finanzielle Unterstützung der Jungschützen mit € 100,00/Jahr. . 5.) Behandlung eines Antrages der Pfarre Bach hinsichtlich der Anschaffung einer Friedhofsbeschallung und eines Funksystems.. 6.) Bericht des Bürgermeisters als Substanzverwalter betreffend Gemeindegutsagrargemeinschaftsangelegenheiten. 7.) Bericht und Beratung über die weitere Vorgangsweise in Sachen Gemeindehausneubau. 8.) Allfälliges. Erledigung: 1.) Bgm. Egon Brandhofer eröffnet die Sitzung um 20.04 Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung wird das Ersatzmitglied Andreas Blaas angelobt. 2.) Radomir Gabric stellt die von ihm neu gestaltete Homepage vor. In den nächsten Tagen wird er der Gemeinde ein schriftliches Angebot übersenden. Von der Fa. Kufgem soll ebenfalls ein Angebot eingeholt werden. 3.) Einstimmig, offen, beschließt der GR die Auflage folgender Änderung des Flächenwidmungsplanes: Umwidmung der Gp. 3344/2 von derzeit Freiland gem. Par. 41 Abs. 1 TROG 2011 in Sonderfläche Touristischer Betrieb, eine Betreiberwohnung, eine Personalwohnung gem. Par. 43 Abs. 1 lit. b TROG 2011 gem. Planzeichnung der Fa. Plan Alp ZT GmbH. Sollten während der Auflagefrist keine Einwendungen ergehen, gilt die Flächenwidmung als beschlossen. 4.) Das Ansuchen des Bataillon Lechtal wird dem GR zur Kenntnis gebracht. Bgm. Brandhofer wird in dieser Angelegenheit den Schützenhauptmann kontaktieren, um die weitere Zukunft (Jungschützenausbildung, Ausrückungen etc.) zu besprechen. Vom Ergebnis dieser Besprechung soll die Gewährung einer finanziellen Zuwendung für die Jungschützen abhängig gemacht werden. 5.) Das Angebot der Fa. Itec wird dem GR zur Kenntnis gebracht. Der GR spricht sich für eine transportable Lösung aus, die auch bei Prozessionen mitgetragen werden kann. Die im Angebot genannte Summe ist zudem im heurigen Haushalt nicht vorgesehen. 6.) Bgm. Egon Brandhofer informiert den GR über den bei der letzten Sitzung noch nicht vorgelegenen Jahresabschluss der GG-AG Unterbach/Grünau. 7.) Bgm. Egon Brandhofer berichtet über die Zusammenkunft mit Frau DI Ortner von der Abt. Dorferneuerung. Das Raumkonzept wurde überarbeitet. Ein Termin bei der BH-Reutte fand ebenfalls bereits statt. Ein weiterer Termin bei LR Tratter wurde mittlerweile für den 8. Juni fixiert. Dort soll die Finanzierung erörtert werden. 8.) Allfälliges: Bgm. Brandhofer berichtet, dass die KG-Leiterin für das laufende KG-Jahr krankheitsbedingt ausfällt. Sonja Neubauer wurde für diesen Zeitraum als Ersatz angestellt. GR Eduard Sprenger appelliert an die Eingeforsteten, die Weiden und Zäune bei der Holzbringung zu schonen bzw. wieder instand zu setzen. Es wird empfohlen, in solchen Fällen Vermerke auf den Holzteilzetteln anzubringen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, beschließt Bgm. Brandhofer die Sitzung um 22.00Uhr. Der Schriftführer: Wolfgang Blaas Rechtsmittelbelehrung: Wer sich durch die vorgenannten Beschlüsse in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Bach schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben. Kundmachungsfrist: Für TO-Pkt. 3: angeschlagen am: 28.5.2015, abgenommen am: 26.6.2015. für alle übrigen TO-Punkte: angeschlagen am: 28.5.2015, abgenommen am: 12.6.2015.
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