Leitbild Familie

Leitbild Familie
Leitbild Familie
Seite 2/3
................................................................................................................................................
Grundlage
Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass Familien ihren Lebensraum in der Gemeinde
finden. Die Gemeinde fördert die dafür geeigneten Voraussetzungen.
1.
Gemeindeentwicklung
Leitsatz
Massnahmen
1.1
Die Gemeinde fördert den Informationsfluss, die Beratung und
die Koordination im Bereich der
Familie.
Der Gemeinderat bereitet Strukturen und
Dienstleistungen vor, welche den Informationsfluss (z.B. Website), die Beratung und die Koordination familienrelevanter Angebote ermöglichen.
1.2
Die Gemeinde ist besorgt, frühzeitig Probleme im familienpolitischen Bereich zu erkennen.
Die Familienkommission wirkt mittels geeigneten Aktivitäten (z.B. Anlass für Familien) gesellschaftlichen Problemstellungen entgegen.
1.3
Die Gemeinde hat als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion und bietet
familienfreundliche Arbeitsbedingungen an.
Der Gemeinderat ist bereit nach Bedarf Massnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf für ihre Angestellten zu ermöglichen.
1.4
Kinder und Jugendliche werden
angemessen in die Entwicklung
der Gemeinde einbezogen.
Der Gemeinderat ermöglicht in geeigneter
Weise Kindern und Jugendlichen die Mitgestaltung in der Gemeindeentwicklung (z.B. Austauschgefässe, Diskussionsforen, Umfragen).
2.
Arbeit und Familie
Leitsatz
Massnahmen
2.1
Die Gemeinde entwickelt mit den
Arbeitgeberkreisen Anreize für
familienfreundliche Arbeitsmodelle.
Die Familienkommission setzt sich ein, in enger
Zusammenarbeit mit Arbeitgeberkreisen Anreize für familienfreundliche Arbeitsplätze zu eruieren.
2.2
Die Gemeinde fördert ein bedarfs-gerechtes und qualifiziertes
Angebot an Tagesstrukturen zur
familienergänzenden Betreuung
von Kindern und Jugendlichen.
Der Gemeinderat schafft ein bedarfsgerechtes Tagesstrukturangebot für Familien durch
Koordination und Förderung der Angebote.
=
Leitbild Familie
Seite 3/3
................................................................................................................................................
3.
3.1
Mobilität
Leitsatz
Massnahmen
Die Gemeinde berücksichtigt die
Anliegen und Bedürfnisse von
Familien im Strassenverkehr. Sie
unterstützt Angebote des öffentlichen Verkehrs, welche auf die
besonderen Bedürfnisse von Familien Rücksicht nehmen.
Die Familienkommission funktioniert als Drehscheibe. Die Anliegen und Wünsche zum Thema Mobilität werden angehört und von der Familienkommission an die dafür zuständigen
Kommissionen weitergeleitet (z.B. Verkehrssicherheitsprüfung von Schulwegen und Fussgängerzonen, Zebrastreifen, öffentlicher Verkehr, Velowege, Kinder-wagen- und Rollstuhlfreundlichkeit, etc.).
4.
Leben und Wohnen
Leitsatz
Massnahmen
4.1
Die Gemeinde fördert vielfältige
Freizeitangebote und Erholungsräume.
Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für ein
reichhaltiges Freizeitangebot und für attraktive
öffentliche Räume für Jugendliche und Familien (z.B. Informationen über Freizeitangebote,
Gysko-Ersatz, Spielplatzprüfung hinsichtlich
Kinderfreundlichkeit) ein.
4.2
Die Gemeinde setzt sich dafür
ein, dass für die Bedürfnisse von
Familien passender Wohnraum
geschaffen wird.
Der Gemeinderat schafft im Baureglement
Anreize/Bedingungen für durchmischtes Wohnen und für günstigen, familienfreundlichen
Wohnraum.
Abteilung Gesellschaft
Gemeindehaus Brüel
Churerstrasse 15
8808 Pfäffikon
Telefon 055 416 92 68
[email protected]
www.freienbach.ch
=