Leitbild Familie Leitbild Familie Seite 2/3 ................................................................................................................................................ Grundlage Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass Familien ihren Lebensraum in der Gemeinde finden. Die Gemeinde fördert die dafür geeigneten Voraussetzungen. 1. Gemeindeentwicklung Leitsatz Massnahmen 1.1 Die Gemeinde fördert den Informationsfluss, die Beratung und die Koordination im Bereich der Familie. Der Gemeinderat bereitet Strukturen und Dienstleistungen vor, welche den Informationsfluss (z.B. Website), die Beratung und die Koordination familienrelevanter Angebote ermöglichen. 1.2 Die Gemeinde ist besorgt, frühzeitig Probleme im familienpolitischen Bereich zu erkennen. Die Familienkommission wirkt mittels geeigneten Aktivitäten (z.B. Anlass für Familien) gesellschaftlichen Problemstellungen entgegen. 1.3 Die Gemeinde hat als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion und bietet familienfreundliche Arbeitsbedingungen an. Der Gemeinderat ist bereit nach Bedarf Massnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Angestellten zu ermöglichen. 1.4 Kinder und Jugendliche werden angemessen in die Entwicklung der Gemeinde einbezogen. Der Gemeinderat ermöglicht in geeigneter Weise Kindern und Jugendlichen die Mitgestaltung in der Gemeindeentwicklung (z.B. Austauschgefässe, Diskussionsforen, Umfragen). 2. Arbeit und Familie Leitsatz Massnahmen 2.1 Die Gemeinde entwickelt mit den Arbeitgeberkreisen Anreize für familienfreundliche Arbeitsmodelle. Die Familienkommission setzt sich ein, in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgeberkreisen Anreize für familienfreundliche Arbeitsplätze zu eruieren. 2.2 Die Gemeinde fördert ein bedarfs-gerechtes und qualifiziertes Angebot an Tagesstrukturen zur familienergänzenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Der Gemeinderat schafft ein bedarfsgerechtes Tagesstrukturangebot für Familien durch Koordination und Förderung der Angebote. = Leitbild Familie Seite 3/3 ................................................................................................................................................ 3. 3.1 Mobilität Leitsatz Massnahmen Die Gemeinde berücksichtigt die Anliegen und Bedürfnisse von Familien im Strassenverkehr. Sie unterstützt Angebote des öffentlichen Verkehrs, welche auf die besonderen Bedürfnisse von Familien Rücksicht nehmen. Die Familienkommission funktioniert als Drehscheibe. Die Anliegen und Wünsche zum Thema Mobilität werden angehört und von der Familienkommission an die dafür zuständigen Kommissionen weitergeleitet (z.B. Verkehrssicherheitsprüfung von Schulwegen und Fussgängerzonen, Zebrastreifen, öffentlicher Verkehr, Velowege, Kinder-wagen- und Rollstuhlfreundlichkeit, etc.). 4. Leben und Wohnen Leitsatz Massnahmen 4.1 Die Gemeinde fördert vielfältige Freizeitangebote und Erholungsräume. Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für ein reichhaltiges Freizeitangebot und für attraktive öffentliche Räume für Jugendliche und Familien (z.B. Informationen über Freizeitangebote, Gysko-Ersatz, Spielplatzprüfung hinsichtlich Kinderfreundlichkeit) ein. 4.2 Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass für die Bedürfnisse von Familien passender Wohnraum geschaffen wird. Der Gemeinderat schafft im Baureglement Anreize/Bedingungen für durchmischtes Wohnen und für günstigen, familienfreundlichen Wohnraum. Abteilung Gesellschaft Gemeindehaus Brüel Churerstrasse 15 8808 Pfäffikon Telefon 055 416 92 68 [email protected] www.freienbach.ch =
© Copyright 2024 ExpyDoc