Modelle zur Verteilung der Verbandskompetenz für auswärtige Angelegenheiten in föderalen Systemen: 1. Umfassende Bundeskompetenz für auswärtiges Handeln unabhängig von der Verteilung der Sachkompetenz für die jeweilige Materie (Grund: einheitliches Auftreten nach außen zur besseren Interessendurchsetzung – so in den meisten Bundesstaaten) 2. Parallelismus der Innen- und Außenkompetenzen: auswärtiges Handeln als Annex der jeweiligen internen Sachzuständigkeit (nur bei stark dezentraler Föderalstruktur als Schutzmechanismus gegen deren Aushebelung durch auswärtiges Handeln – vgl. Art. 41 I des Herrenchiemseer GG-Entwurfs von 1948; Art. 216 I AEUV) 3. Mischformen (Art. 32 I GG als Art. 30 GG gegenüber vorrangige Spezialregel [Grundsatz wie oben 1.] und Art. 32 III GG [Ausnahme wie oben 2.])
© Copyright 2024 ExpyDoc