Hygiene-Hinweise für Imkereien in Faulbrutsperrgebieten nach

Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf –DiagnostikzentrumBienengesundheitsdienst, Löwenbreitestraße 18/20, 88326 Aulendorf
Dr. F. Neumann, Tel. 07525-942-260
Hygiene-Hinweise für Imkereien in Faulbrutsperrgebieten nach bakteriologischem
Futterkranz-Probenbefund
Ziel: Mit hygienischen Maßnahmen eingeschleppte Faulbrutsporen aus den Völkern
beseitigen!
Sofortmaßnahmen: Brutfreie Waben aus den Völkern entnehmen.
1. Alle nicht mit Brut belegten Waben aus den sporenbelasteten Völkern
herausnehmen und einschmelzen: Futterwaben, Honigwaben, Pollenwaben,
Leerwaben, Baurahmen auch mit Brut.
Begründung: Durch Wabenentnahme bei sporenbelasteten, jedoch noch nicht erkrankten
Völkern, wird die Erregerzahl deutlich verringert und ein Krankheitsausbruch somit
verhindert.
2. Schwache und weisellose Ableger sofort auflösen, Wabenmaterial
einschmelzen.
Begründung: Ableger und weisellose Völker sind besonders anfällig für einen
Faulbrutausbruch!!!
Weitere Maßnahmen:
3. Keinen Honig an Bienen verfüttern:
Begründung: Über den Honig/Futterkreislauf dürfen unter keinen Umständen
Faulbrutsporen wieder an Bienen verfüttert werden!
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keinen alten Honig füttern (z.B. Abschäumhonig),
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kein Entdeckelungswachs ausschlecken lassen,
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keine Waben offen stehen lassen (Räubereiauslöser)
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keine Wachsreste nach Völkerdurchsicht offen liegen lassen,
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keinen neu geschleuderten Honig bis zwei Jahre nach der Sanierung füttern
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Honigtropfen auf Bienenkästen nach Völkerdurchsicht entfernen
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Völker und Ableger nur mit Mittelwänden erweitern
Vorbeugende Maßnahmen:
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Je Volk pro Jahr 50% der Brutraumwaben erneuern
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Bebrütete Vorratswaben am Saisonende einschmelzen – nicht lagern
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Auf Mindest-Futtervorrat von 3-4 kg in den Völkern und Ablegern achten
(besonders im Juli/August hungern Bienenvölker sehr schnell!!!)
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Kleine Völker nicht einwintern – vorher auflösen