Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf –DiagnostikzentrumBienengesundheitsdienst, Löwenbreitestraße 18/20, 88326 Aulendorf Dr. F. Neumann, Tel. 07525-942-260 Hygiene-Hinweise für Imkereien in Faulbrutsperrgebieten nach bakteriologischem Futterkranz-Probenbefund Ziel: Mit hygienischen Maßnahmen eingeschleppte Faulbrutsporen aus den Völkern beseitigen! Sofortmaßnahmen: Brutfreie Waben aus den Völkern entnehmen. 1. Alle nicht mit Brut belegten Waben aus den sporenbelasteten Völkern herausnehmen und einschmelzen: Futterwaben, Honigwaben, Pollenwaben, Leerwaben, Baurahmen auch mit Brut. Begründung: Durch Wabenentnahme bei sporenbelasteten, jedoch noch nicht erkrankten Völkern, wird die Erregerzahl deutlich verringert und ein Krankheitsausbruch somit verhindert. 2. Schwache und weisellose Ableger sofort auflösen, Wabenmaterial einschmelzen. Begründung: Ableger und weisellose Völker sind besonders anfällig für einen Faulbrutausbruch!!! Weitere Maßnahmen: 3. Keinen Honig an Bienen verfüttern: Begründung: Über den Honig/Futterkreislauf dürfen unter keinen Umständen Faulbrutsporen wieder an Bienen verfüttert werden! • keinen alten Honig füttern (z.B. Abschäumhonig), • kein Entdeckelungswachs ausschlecken lassen, • keine Waben offen stehen lassen (Räubereiauslöser) • keine Wachsreste nach Völkerdurchsicht offen liegen lassen, • keinen neu geschleuderten Honig bis zwei Jahre nach der Sanierung füttern • Honigtropfen auf Bienenkästen nach Völkerdurchsicht entfernen • Völker und Ableger nur mit Mittelwänden erweitern Vorbeugende Maßnahmen: • Je Volk pro Jahr 50% der Brutraumwaben erneuern • Bebrütete Vorratswaben am Saisonende einschmelzen – nicht lagern • Auf Mindest-Futtervorrat von 3-4 kg in den Völkern und Ablegern achten (besonders im Juli/August hungern Bienenvölker sehr schnell!!!) • Kleine Völker nicht einwintern – vorher auflösen
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