Nachrichten KV-Blatt 03.2016 Ambulante Notfallbehandlung KV Berlin: Tätigkeit in Rettungsstellen wird nicht eingeschränkt Zu großer Aufregung hatte eine Mitteilung geführt, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin Ende Januar an die Berliner Rettungsstellen geschickt hatte. Die KV hatte in diesem Brief unter anderem darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Februar in Krankenhaus-Rettungsstellen ausgeführte Behandlungen einer besonderen und ausführlichen Begründung bedürfen, wenn sie werktags zu normalen Sprechstundenzeiten durchgeführt werden. Infolge dieses Briefes kam es zu Protesten von Notfallmedizinern, die eine unzureichende Versorgung von Notfallpatienten befürchteten. So hieß es in einem Artikel im Internet portal „facharzt.de“, die KV Berlin wolle Behandlungen in Notaufnahmen ohne Begründung nicht mehr vergüten. erner zitierte der Artikel unter andeF rem die „Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)“, welche die Vorgabe der KV als „falsch und nicht konform mit dem Krankenhausstrukturgesetz“ bezeichnete. Unter anderem wurde beklagt, dass durch die Regelung Krankenhäuser dafür bestraft würden, „dass Patienten ihre eigene gesundheitliche Gefährdung medizinisch nicht korrekt eingeschätzt und ihr Recht auf freie Arztwahl beansprucht“ hätten. Die KV Berlin wehrte sich jedoch gegen diese Vorwürfe. In einer Pressemitteilung stellte sie klar, dass eine Einschränkung der Tätigkeit in den Berliner Rettungsstellen nicht vorgesehen sei. Die Behandlung vor Ort könne jedoch nur in zwei Fällen von der KV Berlin bezahlt werden: Zum einen, wenn es sich um einen tatsächlichen Notfall handele. Zum anderen, wenn eine medizinische Versorgung zu einer Uhrzeit erfolgen müsse, zu der kein anderer Vertragsarzt seine Praxis geöffnet habe. Letzteres könne jedoch in der Bundeshauptstadt, in der werktags ca. 9.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten in über 6.000 Praxen behandelten, nicht der Fall sein: „Ein Beinbruch muss natürlich sofort gegipst werden. Bei einer Bindehautentzündung kann der Betroffene jedoch an einen Vertragsarzt verwiesen werden“, so die KV Berlin. red Auch in Berlin wird jetzt telefoniert Die Terminservicestelle der KV Berlin ist angelaufen: Seit dem Start der durch das GKV-VSG vorgeschriebenen Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) am 25. Januar sind in der Telefonzentrale in der Charlottenburger Masurenallee (bis Redaktionsschluss) insgesamt 281 vermittlungsberechtigte Anrufe eingegangen. Dabei fällt auf: Viele P atientinnen und Patienten melden sich mit ganz allgemeinen F ragen (77 Anrufer) jenseits eines konkreten Terminwunsches bei den eigens für die Servicestelle angestellten Mitarbeitern. 279 Patientinnen und Patienten konnte erfolgreich ein Termin bei einem Facharzt innerhalb der vorgeschriebenen 4-Wochen-Frist vermittelt werden. Lediglich bei zwei Anrufern kam es zu keiner Vermittlung. In dem genannten Bemessungszeitraum wurden die meisten Vermittlungen * an Neurologen (63), Radiologen (37) und Psychiater (35) getätigt. * Überweisung mit Code Foto: Klotz 8 Sie vermitteln Facharzttermine: v.li. Cansu Yigit, Kevin Singer und Mandy Pohle.
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