Ambulante Notfallbehandlung - Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Nachrichten
KV-Blatt 03.2016
Ambulante Notfallbehandlung
KV Berlin: Tätigkeit in Rettungsstellen
wird nicht eingeschränkt
Zu großer Aufregung hatte eine Mitteilung geführt, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin Ende
Januar an die Berliner Rettungsstellen
geschickt hatte. Die KV hatte in diesem
Brief unter anderem darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Februar in Krankenhaus-Rettungsstellen ausgeführte
Behandlungen einer besonderen und
ausführlichen Begründung bedürfen,
wenn sie werktags zu normalen Sprechstundenzeiten durchgeführt werden.
Infolge dieses Briefes kam es zu Protesten von Notfallmedizinern, die eine
unzureichende Versorgung von Notfallpatienten befürchteten.
So hieß es in einem Artikel im Internet­
portal „facharzt.de“, die KV Berlin
wolle Behandlungen in Notaufnahmen
ohne Begründung nicht mehr vergüten.
­ erner zitierte der Artikel unter andeF
rem die „Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin
(DGINA)“, welche die Vorgabe der KV
als „falsch und nicht konform mit dem
Krankenhausstrukturgesetz“ bezeichnete. Unter anderem wurde beklagt,
dass durch die Regelung Krankenhäuser
dafür bestraft würden, „dass Patienten
ihre eigene gesundheitliche Gefährdung
medizinisch nicht korrekt eingeschätzt
und ihr Recht auf freie Arztwahl beansprucht“ hätten.
Die KV Berlin wehrte sich jedoch gegen
diese Vorwürfe. In einer Pressemitteilung stellte sie klar, dass eine Einschränkung der Tätigkeit in den Berliner Rettungsstellen nicht vorgesehen sei. Die
Behandlung vor Ort könne jedoch nur
in zwei Fällen von der KV Berlin bezahlt
werden: Zum einen, wenn es sich um
einen tatsächlichen Notfall handele.
Zum anderen, wenn eine medizinische
Versorgung zu einer Uhrzeit erfolgen
müsse, zu der kein anderer Vertragsarzt
seine Praxis geöffnet habe.
Letzteres könne jedoch in der Bundeshauptstadt, in der werktags ca. 9.000
Vertragsärzte und -psychotherapeuten
in über 6.000 Praxen behandelten, nicht
der Fall sein: „Ein Beinbruch muss
natürlich sofort gegipst werden. Bei
einer Bindehautentzündung kann der
Betroffene jedoch an einen Vertragsarzt
verwiesen werden“, so die KV Berlin.
red
Auch in Berlin wird jetzt telefoniert
Die Terminservicestelle der KV ­Berlin
ist angelaufen: Seit dem Start der durch
das GKV-VSG vorgeschriebenen Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen
Vereinigung Berlin (KV) am 25. Januar
sind in der Telefonzentrale in der
­Charlottenburger ­Masurenallee (bis
Redaktionsschluss) insgesamt 281 vermittlungsberechtigte Anrufe eingegangen. Dabei fällt auf: Viele P
­ atientinnen
und Patienten melden sich mit ganz allgemeinen F
­ ragen (77 Anrufer) jenseits
eines konkreten Terminwunsches bei
den eigens für die Service­stelle angestellten Mitarbeitern. 279 Patientinnen
und Patienten konnte erfolgreich ein
Termin bei einem Facharzt innerhalb der
vorgeschriebenen 4-Wochen-Frist vermittelt werden. Lediglich bei zwei Anrufern kam es zu keiner Vermittlung. In
dem genannten Bemessungszeitraum
wurden die meisten Vermittlungen * an
Neurologen (63), Radiologen (37) und
Psychiater (35) getätigt.
* Überweisung mit Code
Foto: Klotz
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Sie vermitteln Facharzttermine: v.li. Cansu Yigit, Kevin Singer und Mandy Pohle.