KV-Blatt 11/2016 - Wirtschaft und Abrechnung II: Terminservicestelle

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Wirtschaft und Abrechnung
KV-Blatt 11.2016
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Terminservicestelle
Bitte beachten Sie: Die Beurteilung der
Dringlichkeit des Behandlungsbedarfes
liegt in der Verantwortung des überweisenden Arztes. Ist eine Überweisung
entsprechend gekennzeichnet, vermittelt die Terminservicestelle für den Patienten einen durch die Fachärzte auf
freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Termin innerhalb dieser Frist. Die
zur Verfügung stehenden Termine sind
allerdings limitiert.
Wirklich ein dringlicher Fall?
Zunehmend erhält die KV Berlin Rückmeldungen von Fachärzten, dass an sie
durch die Terminservicestelle vermittelte Patienten nicht wirklich als „dringliche“ Fälle einzustufen gewesen seien.
Werden die Überweisungen ohne Notwendigkeit mit dem Überweisungscode
gekennzeichnet, kann dies zu Engpässen in der Verfügbarkeit von bereitgehaltenen Facharztterminen führen und
darüber hinaus die Bereitschaft, Termine zur dringlichen Behandlung vorzuhalten, beeinträchtigen. Vor diesem
Hintergrund weist die KV Berlin noch
einmal ausdrücklich darauf hin, dass
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Mit Errichtung der Terminservicestelle
bei der Kassenärztlichen Vereinigung
(KV) Berlin im Januar dieses Jahres wur­
den alle überweisenden Vertragsärz­
tinnen und Vertragsärzte mit Überwei­
sungscodes ausgestattet. Mit diesen
Überweisungscodes sollen Überwei­
sungsformulare für Patienten, bei denen
ein fachärztlicher Behandlungsbedarf
binnen vier Wochen festgestellt wird,
gekennzeichnet werden.
KV­Service­Center und
betriebswirtschaftliche
Beratung
(030) 310 03­999
Service­[email protected]
Mo, Di, Do
8.30–17 Uhr
Mi, Fr
8.30–15 Uhr
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Überweisungen bitte immer gründlich
auf Dringlichkeit prüfen
[email protected]
eine ausreichend strenge Beurteilung
der Dringlichkeit des Behandlungsbedarfes unbedingt erforderlich ist.
KVBerlin
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KV-Blatt 11/2016
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