IS S N 1611- 0 40 4 V ERB A N D S Z e i t s c h r i f t f ü r B e t r e u u n g s m ana g e m e n t bdbaspekte H ef t 108 | d ez ember 2 0 15 Im Fokus Forschungsvorhaben des BMJV starten BdB sagt Unterstützung zu – aber materielle Qual drückt betreuerische Qualität PRAXIS & PROJEKTE DIALOG & DISKUSSION forum & fakten Schutz für Frauen mit Behinderung: Gewalt erkennen und dagegen aktiv werden BdB-Qualitätsregister: ab sofort mit Auditierung Berufsbetreuer/innen gesucht: Studie zur Bedarfsplanung im Betreuungswesen BdB e.V. · Schmiedestr. 2 · 20095 Hamburg · PVSt · Deutsche Post AG · Entgelt bezahlt · C 46306 LOGO Datensysteme GmbH BdB at work Software für Betreuungsmanagement Marktführer Mit fast 9000 aktiven Lizenzen ist BdB at work die meistgenutzte Software für Betreuer. Überzeugen Sie sich mit der kostenlosen und unverbindlichen Testversion. Lizenzen Unkompliziertes Lizenzmodel mit unschlagbarem Preis-Leistungsverhältnis. 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An dieser Ausgabe können Sie erkennen: Es war nicht nur im Herbst viel los, auch der Jahresanfang dürfte bewegt werden. Das liegt vor allem an der im September gestarteten BdB-Kampagne. Noch nie haben wir solch eine lang angelegte Aktion geplant. In drei Phasen wollen wir die Politik in Bund und Ländern überzeugen, unseren Sofortforderungen für mehr Geld und mehr Zeit zuzustimmen sowie auch Betreuung als Passus in neue Regierungsprogramme zu verankern. Keine Frage, es wartet ein Mammutprogramm auf uns: Vor den Bundestagswahlen im September 2017 werden die Wähler/innen in acht Bundesländern an die Urnen gebeten. „Rückenwind“ für unsere großen mittelfristigen Ziele – allen voran eine Vergütung von 70 Euro pro Stunde sowie die Anerkennung als Profession – erhoffen wir uns derweil von den Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Diese starten Anfang 2016 und nehmen die Felder „Qualität“ und „Andere Hilfen“ unter die Lupe. Der BdB hat dem Berliner Ministerium seine volle Unterstützung hierbei zugesagt – ohne von seinen Sofortforderungen zu lassen. Wie Kampagne, Professionalisierungsstrategie und BMJV-Studien zusammenhängen, lesen Sie in unserem Fokusthema ab Seite 6. Um Qualität geht es auch im weiteren Heftverlauf. Zwei wichtige Bausteine unserer Professionalisierungsstrategie sind das Qualitätsregister, für das der BdB ab 2016 eine externe Auditierung erprobt, und die Ausgründung des Instituts für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb). Bei beiden Themen setzen wir übrigens auf enge Zusammenarbeit mit den Ländern, wie Sie in dialog & diskussion lesen können. Doch diese bdbaspekte bietet weit mehr als Verbandspolitik. Zum Beispiel eine Programmvorschau der anderen Art auf Seite 16: Wir berichten von den Dreharbeiten zu einem Film der ZDF-Sendereihe „37 Grad“. Einer der Hauptdarsteller ist unser geschätzter Kollege Siegmar Mücke aus Erfurt. Er ließ sich bei der Arbeit mit seinen Klient/ innen von einer Journalistin über die Schulter schauen – eine für alle Seiten bewegende Erfahrung. Ans Herz lege ich Ihnen auch den Beitrag „Wie viel Nachwuchs braucht der Berufsstand?“, der sich mit den Ergebnissen einer kürzlich erstellten Bachelor-Arbeit beschäftigt. Das Exzerpt zur Arbeit finden Sie in der Rubrik forum & fakten. 4 6 themen & termine Politik & Lobbying | Neues BdB-Merkblatt | Basiskonto für jeden Bürger und jede Bürgerin | Vormundschaft in Hamburg 1945 - 1992 | ipb-Fachseminar und kollegiale Beratung | Ministerium lobt BdB-Engagement | Vormünder für Flüchtlinge gesucht | Besuch der Gedenkstätte Hadamar | BdB im BtPrax-Herausgeberbeirat doppelt vertreten im fokus Forschungsvorhaben des BMJV im Bereich Betreuung starten: BdB sagt Unterstützung zu – aber materielle Qual drückt betreuerische Qualität Was sich seit Monaten ankündigt, wird nun konkret: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat zwei Forschungsvorhaben im Feld der Betreuung in Auftrag gegeben. Sie nehmen zum einen die Qualität im Betreuungswesen und daneben das Thema „andere Hilfen“ unter die Lupe. Der BdB hat dem Justizministerium breite Unterstützung für die Studien zugesagt – und fordert zugleich kurzfristige materielle Verbesserungen. 12 praxis & projekte Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb): Auf der „Zielgerade“ | BdB baut seinen Service weiter aus: Mitgliedschaft mit Mehrwert | Mehr Schutz für Frauen mit Behinderung: Gewalt erkennen und dagegen aktiv werden | ZDF-Serie „37 Grad“ berichtet über Betreuung: „Keine Sensationsheischerei“ 18 dialog & diskussion Zwangsbehandlung, Ehegattenvertretung, Vorsorgevollmacht: BdB bezieht Stellung | Meilenstein für das BdB-Qualitätsregister: Mit Auditierung den Blick von außen zulassen | Bachelor-Arbeit: Wie viel Nachwuchs braucht der Berufsstand? | BdB-Jahrestagung 2016: Zeit für Bad Kissingen | BdB-Mitgliedsbeiträge steigen: Mehr Aufgaben, mehr Ausgaben | Statistik 2014: Entwicklungen im Betreuungswesen | Stolpersteine: Mühsame Kommunikation mit Ex-GEZ, Unmut in Berlin | Aus den Ländern 37 menschen & meinungen 15 Fragen: Antworten von Eveline Kietz-Dierichen (BdB-Landesgruppe Berlin) | Axel Bauer: Neu im BdB-Beirat für Qualitätsentwicklung | Anja Pfeifer: „Investition in Bildung lohnt sich“ 39 forum & fakten Stellungnahmen, Fachartikel, Studien, Rechtsprechung, Kontakte und Ansprechpersonen im BdB Bevor Sie sich der weiteren Lektüre widmen, bleibt mir erstmals in meiner neuen Funktion eine besondere Ehre zum Jahresende: Ich danke den Landesvorständen, unseren Delegierten und Länderratsmitgliedern sowie meinen Vorstandskolleg/innen, den Mitarbeiter/innen der BdB-Geschäftsstelle sowie unseren Kooperations- und Netzwerkpartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit 2015. Ihnen und auch allen anderen Leser/innen wünsche ich schöne und besinnliche Festtage! I M PR ESSU M Herzlichst, Ihr Herausgeber Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. Verantwortlich für den Inhalt Dr. Harald Freter Konzept ah kommunikation | Agentur für Public Relations Redaktion Anne Heitmann (Leitung), Dr. Harald Freter, Michael Holtfoth, Jan Schütte Autor/innen Anne Heitmann (hei), Kay Lütgens (lü), Jan Schütte (js), Jörg Siebels (jös) (Mitarbeit „Aus den Ländern”: Bettina Melzer) Layout Ralf-Peter Schmidt, Anna Szafran-Ulrich, Michael Glenz, Maren Kießkalt Druck mediamor Thorsten Becker BdB-Vorsitzender Fotos BdB, Titel: Fotolia©alphaspirit, Mike Schröder, Susanne Domaratius, Charles Yunck, Siegfried Kaufmann Berlin, DH Studio Dirk Holst, Nora Cordova, Susann Fromm, Heike Günther, Viktoria Kuhne, Dominik Marx bdbaspekte 108/2015 3 themen & termine 4. Genehmigungen stellvertretend für einen Etliche Bankgeschäfte, die ein Betreuer betreuungsgerichtlichen Bankkunden ausführt, sind nur mit einer dürften im Alltag VerfügunGenehmigung möglich. Am häufigsten über ein Sparkonto sein. gen über das Girokonto und Verfügungen Verfügungen über das a. Keine Genehmigungspflicht für Guthaben auf einem Girokonto ohne Rücksicht auf die Höhe Verfügungen über ein Girokonto sind genehmigungsfrei, des Guthabens oder der einzelnen Verfügung §§ 1813 Abs. 1 Nr. 3, 1908i Abs. 1 BGB. über Sparkonten b. Genehmigungspflicht für die Verfügung zu versehen. Folge der Sparkonten sind mit einem Sperrvermerk ist es, dass der Betreuer Eintragung eines solchen Sperrvermerks von der Höhe des auch über das Sparguthaben – unabhängig – nur mit gerichtlicher Guthabens und der einzelnen Verfügung Abs. 1 Nr. 5, 1809, 1813 Genehmigung verfügen kann (§§ 1807 Abs. 2, 1908i Abs. 1 BGB). Banken 1 5. Mitteilungspflichten des Betreuers alle für die GeschäftsDer Kunde ist verpflichtet, dem Kreditinstitut Das ergibt sich beziehung wesentlichen Umstände mitzuteilen. Sparkassen, im Übrigen häufig aus den AGBs der Banken und nicht der Kunde selbst, aber bereits aus § 241 Abs. 2 BGB. Verletzt er sich das gemäß § 278 sondern sein Betreuer diese Pflicht, muss lassen. Betreuer sind BGB wie eigenes Verschulden zurechnen über die Einrichtung eines deshalb verpflichtet, das Kreditinstitut BGB oder eine eingetretene Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 Inform(soationen z.B. OLG informieren Geschäftsunfähigkeit des Betreuten zu Koblenz, 3 W 40/12, Urteil v. 30.1.2012). 6. Online-Banking Neuerscheinung für Bankmitarbeit er und Betreuer* Beziehung zwischen Banken und Betre uern Seiten zeit- und kosbeide Im Umgang mit Grundsätzlich sollte Betreuern die für im von Bankkunde Konten am Online-Banking n, für die eine tensparende Möglichkeit der Teilnahme eingerichtet wurde, Betreuung gibt es nach wie Ist dem Bankkunden vor auf beiden Seiten bzw. Sparkassen beiderseitigen Interesse eingeräumt werden. – Banken und Betreuern – die Möglichkeit der Teilnaherhebliche Unsicherhe bereits vor Einrichtung der Betreuung Merkblatt soll dabei iten. Dieses helfen, einen für kann dies nicht einbeide Seiten akzeptable reibungslosen me am Online-Banking eingeräumt worden, n und widerrufen der Geschäftsbeziehung der Betreuung Ablauf seitig alleine aus Anlass der Einrichtung zu erreichen. mit dem 1. Vereinbarung werden sofern nicht eine entsprechende Aufgabe nkreis Urteil v. 1 C 140/11, Betreuer/innen können Bankkunden getroffen wurde (AG Mannheim, über Konten des Betreuten verfügen, ihnen der Aufgabenk 5.8.2011). wenn reis Vermögenssorge übertragen wurde. Hinzu kommt, dass nach Ende einer Betreuung der Zeitraum, dem noch Missbrauch in betrieben werden könnte, auch ohne zur Vorlage des Ausweises Pflicht im Regelfall begrenzt treuung aufgehobe n wird, weil der Betroffene ist. Sofern die Begesund ist, um seine wieder ausreichen d Angelegenheiten selbst zu regeln, wird seiner Bank oder er das Sparkasse zeitnah § § 1908i Abs. 2 Satz selbst mitteilen. des gilt, wenn die Eine Ausnahme gibt es diesbezüglich gemäß EntsprechenBetreuung durch als Betreuer eingesetzte den Tod des Betreuten oder wenn ein Betreuerwe 2, 1857a, 1852 Abs. 2 BGB für bestimmte endet für Vereinsbetreuer – chsel stattfindet – Erben dann nahe Verwandte eines Bankkunden sowie gen werden oder 2. Wirkung der für die der Nachfolgebetreuer 7. Haftungserklärun sich die aus den §§ 1809, 1908i an das Kreditinstit oder als Bedingung Betreuung Eine Bank oder diese sind unter anderem von der sich ut wenden. Zum Teil wird von Betreuern (generellDie Einrichtung einer Sparkasse wird also versperrten Anlegung und Betreuung hat für in den allermeiste Haftungserklärung verlangt. ohnehin zeitnah Abs. 1 BGB ergebenden Pflicht des zur sich genommen Teilnahme am Online-Banking) eine schäftsfähigkeit des n Fällen Kenntnis vom Ende auf die Geergebenden Genehmigungsvon Be- n keine Die Haftung Bankkunde der Befugnisse eines ers erhalten. Und den sich aus den §§ 1812, 1908i BGB Auswirkung und sogenannten Doppelzus Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Betreufalls trotzdem noch führt zu einer tändigkeit. Das heißt, gegenüber Betreuten unberechtigte Verfügung eines (ehemalige pflichten befreit. treuer als auch der treuern ist im Gesetz geregelt – die Haftung dass sowohl der n) Betreuers stattfinden en (der nach selbst Bankgesch Bein § 667 BGB Bankkunde sollten, ständen der kasse Rückzahlun vor allem in § 1833 i.V.m. § 1908i sowie äfte tätigen können. Spargsansprüche gegenüber eigene Verfügungen des Betreuungsrecht andem Verfügenden c. Keine Genehmigungspflicht für Etwasim der Rechtsprechung entsprechend auch zu. Anderes gilt (also auch der Bankkunde nur, wenn gegenüber Dritten b. Vorlage des Beschlusse Bankkunden ist), die direkte Haftung schäftsunfä zuwenden krankheitsb hig Genehmigungsedingt s ist die über oderingemäß dass § 179§ 1903 gedie Betreuerbestellung Betreuten) vor allem Zum Teil verlangen Wichtig in diesem Zusammenhang ist, BGB ein Einwilligun gegenüber dem Kreditinstitut des eingerichte Kreditinstitute auch wurde. gsvorbehalt Verfügungen des BGB. Im ffFalle §§ 823 intden die Vorlage des Beschlusse der Einrichtung eines über die Betreuerbe pflichten und der Sperrvermerk ausschließlich behalts kann der BGB sowie in den allgemeinen Vorschriften Einwilligungsvorstellung. Dies dürfte s Bankkunde kann über seine Konten Haftungsweitergehende nur noch mit Zustimmun an sich unnötig sein. in dem Beschluss Betreuers betreffen. Der Bankkunde selbst wirksam Betreuern kann nicht empfohlen werden, enthaltene Begründun Die g des Betreuers Rechtsgesc dafür, die kein Einwilligungsvorbehalt tätigen. Ist der g enthält etliche gibt keinen Grundhäfte Esfähig, Daten (z.B. über – sofern er geschäftsfähig ist und unterschreiben. zu Bankkunde erklärungen sensible kann nur nochZumindest das Krankheitsbild geschäftsunGenehmigung und ohne und die soziale Situation auszudehnen. der Betreuer stellvertret Betroffenen), die besteht – jederzeit ohne gerichtliche ausführen. vom Gesetzgeber vorgesehene Haftung end Rechtsgeschäfte für die Legitimatio des Es gibt aber diedahingehe bereits keinen n des Betreuers unnötig ein Kreditinstitut Viele Betreuungs Zustimmung seines Betreuers verfügen. nden Erfahrungs die Einrichtung dürfte es unrechtmäßig sein, wenn sind. gerichte weisen satz, dass einer Betreuung einer Haf-ein Betreuer deshalb von der Abgabe Beschluss nicht Dritten auch an, den keit des Ausführung üblicher Bankgeschäfte Bankkunden ist – über Indiz für eine Geschäftsunfähigzugänglich zu machen. bestehendem Einwillider „Normalfall“ Die Befugnis zur Verfügung Beschlusses sollte d. Verfügungen des Bankkunden bei Die Vorlage des ist, dass der Bankkunde tungserklärung abhängig macht.auch weiterhin geschäftsfä deshalb allenfalls Aufgabenkreis hig ist und lediglich in Fällen, in denen bei passendem dete Zweifel an der gungsvorbehalt stützung das Konto des Betreuten ergibt sich begrünBeratung und Unterbei der RegelungBefugnis Richtigkeit des Ausweises Vermögenssorge die auch der gesetzliche seiner BGB – diese werden. Die oben Angelegenheiten Besteht ein Einwilligungsvorbehalt, bestehen, verlangt unter anderem direkt aus § 1902deshalb benötigt. Es gibt genannten sensiblen keine Grundlage 1903 Abs. 1 BGB nur noch dafür, Verfügung Daten dürfen nicht werden. an Dritte weitergege betrifft, kann der Bankkunde gemäß § en von Bankkunde aufgrund der kann von einer Bank nicht eingeschränkt unnötig ben werden und Einrichtung einer n alleine über seine Bankkonten sollten deshalb vor Betreuung generell einer Kopie des Beschlusse mit der Einwilligung des Betreuers wirksam führen oder von Text auf die weibliche Vorlage nicht mehr auszus unbedingt geschwärz Für die Zustimmung wird im gesamten der Zustimmung des * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verfügen. Dabei ist Folgendes zu beachten: t werden. der Betreuers abhängig Maskulinums verzichtet. Die Benutzung zu machen. Betreuer die gerichtliche Schreibweise zugunsten des generischen c. Kein „automati zu einem Rechtsgeschäft benötigt der 3. die weibliche Form mit ein. sches“ Ende einer männlichen Form schließt selbstverständlichLegitimation des Betreuer eigene Vornahme ebenfalls Betreuung Eine Betreuung s Genehmigung, wenn er diese für die wird üblicherwe von einem mit ise unbefristet als Dauerbetreuung benötigen würde. Das betrifft z.B. Abhebungen a) Vorlage des Betreuerau sogenannte eingerichtet. Anders Würde der Betreuer sweises liegt es nur, wenn treuung einem Sperrvermerk versehenen Sparbuch: wegen Es die kommt immer wieder eines Eilbedürfni Bedie gerichtliche Genehsses im Wege der zu Meinungsverschieden Anordnung eingerichte diese selbst vornehmen, bräuchte er dafür einstweiligen Legitimation von heiten über die t wird. Nur dann durch den BankkunBetreuern. Grundsätzl ist die Betreuung die Befristung wird migung, folglich kann er auch einer Abhebung ich muss die einmalige befristet, lage des Betreuerau in diesen Fällen im zustimmen. Vorsweises ausreichen Betreuerausweis den selbst nur mit einer solchen Genehmigung , jedenfalls darf vermerkt. nicht verlangen, dass eine Bank der Ausweis anlässlich In dem üblichen das Konto eines jeder Verfügung Fall einer ohne Befristung über Betreuten erneut eingerichteten Betreuung muss das Gericht vorgelegt wird (LG Urteil v. 15.9.2009, Oldenburg, allerdings regelmäßig Az. 13 S 62/09; BGH, Ablauf von sieben – spätestens nach Beschl. XI ZR 184/09). Die Jahren – überprüfen Abgabe einer Überweisu V. 30.3.2010, Az. , ob die Betreuung weiterhin notwendig wäre andernfalls auch ist (§ 295 Abs. 2 jedes Mal mit unnötigem ng am Bankschalter FamFG). Das Datum, diese Überprüfun den. Vor allem für Zeitaufwand verbunzu dem g spätestens zu erfolgen Berufsbetreuer würde hat, ist in dem Beschluss zu vermerken (§ 286 sich wegen der Vielzahl der zu bearbeiten Abs. 3 FamFG). Wird den Betreuungen diese Frist – etwa einer Überlastung eine nicht unerheblic che Belastung ergeben. wegen des Gerichts – versäumt, he zeitliführt das nicht zu Beendigung der Betreuung e.V. einer (HK-BUR/Braun, §§ Bundesverband der Berufsbetreuer/innen Rn. 54), die Betreuung 286, 38, 39 FamFG 2 · 20095 Hamburg Auf der anderen und damit auch BdB-Geschäftsstelle · Schmiedestraße Seite ist nicht ersichtlich, · www.bdb-ev.de die Vertretungsbefugnis des Betreuers bleiben 386 29 03-2 · [email protected] dass durch die wiederholt in solchen Fällen Tel. (040) 386 29 03-0 · Fax (040) e Vorlage des Betreuerau das Kreditinstitut bestehen. Die Praxis Kreditinstitute, nach einen nennenswe einiger sweises im Original Ablauf der Überprüfun rten Zuwachs an gsfrist durch Sicherheit den keine Betreuer eines Bankkunde weiteren Vorlage des Betreuerau erhalten würde. Die n erteilten Aufträge sweises schafft keinen zuführen, ist deshalb mehr ausDer Ausweis muss Gutglaubensschutz. rechtswidrig. Sollte zwar nach Ende dem ein Bankkunden durch solches Vorgehen der Betreuung zurückgege werden, naturgemä seiner Bank ein ben ß geschieht das Schaden entstehen weil einer Zahlungsve aber mit zeitlicher rung. Dass ein Betreuer (etwa, rpflichtung nicht Verzöge– wie von manchen nachgekommen konnte und der Gläubiger unter Umständen werden Banken befürchtet nun den Ersatz von auch noch – Zinsen verlangt), Mahnkosten sowie ein Konto des (ehemalige nach dem Ende einer Betreuung könnte er Schadense über rsatz verlangen. n) Betreuten verfügen deshalb auch durch könnte, ließe sich eine Pflicht zur Vorlage des Betreuerausweises nicht verhindern. Neues BdB-Merkblatt Im Dezember hat der BdB ein neues Merkblatt herausgegeben, das die Zusammenarbeit von Betreuer/innen und Banken beschreibt. Hintergrund: Nach wie vor gibt es auf beiden Seiten erhebliche Unsicherheiten. So enthält das Merkblatt auf zwei DIN-A4-Seiten wertvolle Tipps für den Umgang mit Bankkund/innen, für die eine Betreuung eingerichtet wurde. Es soll dabei helfen, einen für beide Seiten akzeptablen und reibungslosen Ablauf der Geschäftsbeziehung zu erreichen, und liefert Informationen zu Aufgabenkreisen, Geschäftsfähigkeit von Klient/innen, zu Legitimations-, Mitteilungs- und Genehmigungspflichten sowie Online-Banking und Haftungsfragen. Das Merkblatt steht unter www.bdb-ev.de/bankenmerkblatt als Download bereit. Sie finden es auch unter forum & fakten auf S. 51. Vormundschaft in Hamburg 1945 - 1992 Historikerin Barbara Dünkel, Autorin der BdB-Chronik zum 20-jährigen Verbandsjubiläum, und Prof. Dr. Verena Fesel (HAW Hamburg) haben ein neues Werk im Bundesanzeiger Verlag herausgegeben. Titel: „Vormundschaft in Hamburg 1945 - 1992“. Die Autor/innen geben einen Einblick in die jüngere Geschichte der Vormundschaft und Betreuung und gehen dem Schicksal entmündigter Menschen im Spiegel von Einzelfallakten nach. Das Softcover-Buch ist 124 Seiten stark und kostet 59 Euro (ISBN: 978-3-84620495-5). Eine ausführliche Rezension von BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter lesen Sie in forum & fakten auf S. 54. Banken 2 Im Oktober hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der neben einigen anderen Regelungen zum Zahlungsverkehr auch das Basiskonto für jede Bürgerin und jeden Bürger zum Gegenstand hat. Danach sollen Banken und Sparkassen verpflichtet sein, von sehr engen Ausnahmefällen abgesehen, allen Bürger/innen zumindest ein Guthabenkonto einzurichten. Dies soll ausdrücklich auch für Obdachlose und Flüchtlinge gelten. Der Preis für die Kontoführung darf den Preis für die Führung eines üblichen Girokontos nicht übersteigen. Für Betreuer/innen, die häufig die Erfahrung machen, dass Banken dazu neigen, keine Konten für Klient/innen einzurichten, wird dies eine Erleichterung darstellen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz problemlos auch vom Bundestag beschlossen werden wird (das Ergebnis stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest). Die näheren Einzelheiten können dem Entwurf des Gesetzes mit dem Namen „Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz – ZKG)“ und dort den §§ 31 ff entnommen werden. Der Entwurf kann von der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Gesetzestexte/Gesetzentwuerfe_Arbeitsfassungen/2015-10-28-Basiskonto.html 4 bdbaspekte 108/2015 © emeraldphoto - Fotolia.com Basiskonto für jeden Bürger und jede Bürgerin Fachseminar und kollegiale Beratung Das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) bietet auch 2016 eine Reihe interessanter Fortbildungen an. Die nächsten finden im Februar statt: 03.02.2016 Beratungsangebot in Hamburg „Kollegiale Fallberatung“ 17.02.2016 Workshop in Hamburg 09.03.2016 Workshop in Oldenburg (Ni) „Der psychisch kranke Mensch in der Betreuungsarbeit“ WEITERE INFORMATIONEN Hinweise zum aktuellen Seminarangebot sowie detaillierte Ausschreibungen und Anmeldeformulare finden Sie unter www.bdb-institut.de und www.bdb-weiterbildung.de themen & termine Christian Kästner POLITIK & LOBBYING Ministerium lobt BdB-Engagement Vormünder für Flüchtlinge gesucht Was das „Hamburger Abendblatt“ bereits im September aus dem schleswig-holsteinischen Kreis Stormarn berichtete, wird zunehmend in allen Bundesländern zum Thema: Vormünder für Flüchtlinge werden dringend gesucht. Hintergrund: Jugendliche Flüchtlinge erhalten per Gesetz einen Vormund, der die rechtliche Vertretung übernimmt. Doch im Kreis Stormarn herrscht an Vormündern mittlerweile Mangel. Die Kapazitäten der professionellen Anlaufstellen sind ausgeschöpft und ehrenamtliche Vormünder können so schnell nicht geschult werden. Die Thematik wird auch bundesweit immer wichtiger, wie BdB-Vorstandsmitglied Christian Kästner weiß: „Wir haben die Lage auch in einem Gespräch mit dem Bundesfamilienministerium bereits besprochen. In Vertretung unserer Mitglieder haben wir darauf hingewiesen, dass Betreuerinnen und Betreuer die notwendigen Kenntnisse für etwaige Vormundschaften mitbringen.“ Betreuer/ innen, die Interesse an Vormundschaften für Flüchtlingsjugendliche und die entsprechenden Kompetenzen haben, empfiehlt der BdB, sich mit den jeweiligen Amtsgerichten in Verbindung zu setzen. Datum Ort Gremium / Anlass 14.01.2016 Hamburg BAG Mitglieder und Service 15./16.01.2016 Hamburg Vorstand 03.02.2016 Hamburg BAG Politische Strategie 17.02.2016 Limburg (Hessen) Vorstand 18./19.02.2016 Limburg (Hessen) Länderrat 18./19.03.2016 Hamburg Vorstand Länderrat Besuch der Gedenkstätte Hadamar Auditierung im Qualitätsregister, Ausgründung ipb, Nachbesetzung im Beirat für Qualitätsentwicklung und der Start der aktuellen BdB-Kampagne: Auf der Tagesordnung des BdB-Länderrats Ende September standen eine Reihe gewichtiger Themen und Entscheidungen. Doch auch das Rahmenprogramm im hessischen Hadamar, Heimatort des Landesgruppensprechers Harald Kalteier, bot den Mitgliedern Bedeutendes, nicht zuletzt aus professioneller Perspektive: den Besuch der örtlichen Gedenkstätte. In Hadamar wurden zwischen 1941 und 1945 rund 15.000 Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung im Rahmen der NSEuthanasie-Verbrechen ermordet – Menschen, die heute zumeist Klient/innen der Betreuung wären. © Gedenkstätte Hadamar Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) evaluiert aktuell das Bundeskinderschutzgesetz und muss dem Deutschen Bundestag hierüber bis Jahresende 2015 berichten. An der Auftaktsitzung in Berlin mit verschiedenen Institutionen und Trägern nahm auch der BdB teil. Vorstandsmitglied Christian Kästner zog nach der Veranstaltung ein zufriedenes Fazit: „Das Ministerium nimmt sehr positiv auf, dass sich der BdB um das Thema Vormundschaften kümmert. Es war aber auch festzustellen, dass die Betreuung meistens außen vor ist, wenn es um Kinder von Eltern geht, die Klient/innen sind“, so Kästner. Der BdB, so das klare Signal ans BMFSFJ, werde daher weiterhin aktiv an guten Lösungen mitarbeiten. Gremienarbeit, Interessenvertretung, Hintergrundgespräche. Der BdB ist für seine Mitglieder auf vielen Feldern aktiv. Folgende wichtige Termine und Gremien stehen in nächster Zeit an: BdB im BtPraxHerausgeberbeirat doppelt vertreten Im April hat Thorsten Becker seinen Vorgänger Klaus Förter-Vondey im Amt des BdBVorsitzenden abgelöst. Im Herausgeberbeirat der BtPrax sitzen die beiden indes ab sofort gemeinsam: Die Fachzeitschrift wollte ebenso wenig auf das aktuelle Wissen des neuen BdB-Vorsitzenden verzichten wie auf die langjährige Erfahrung des alten. bdbaspekte 108/2015 5 © Jakub Jirsák - Fotolia.com im fokus Forschungsvorhaben des BMJV im Bereich Betreuung starten BdB sagt Unterstützung zu – aber materielle Qual drückt betreuerische Qualität Was sich seit Monaten ankündigt, wird nun konkret: Das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat zwei Forschungsvorhaben im Feld der Betreuung in Auftrag gegeben. Sie nehmen zum einen die Qualität im Betreuungswesen und daneben das Thema „andere Hilfen“ im Kontext des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde unter die Lupe. Insbesondere mit der ersten Studie sieht sich der BdB in seinen langjährigen Forderungen nach strukturellen Reformen bestätigt. Verlässliche Qualität in der Betreuung, so die Dauerbotschaft an die Politik, kann es nur geben, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Der BdB hat dem Justizministerium breite Unterstützung für die Studien zugesagt – und fordert zugleich kurzfristige materielle Verbesserungen. Diesem Ziel ist auch die aktuell anlaufende Kampagnenarbeit in den Ländern verschrieben. VON JAN SCHÜTTE Der etwas sperrige Begriff der „rechtstatsächlichen Untersuchung“ versprüht auf den ersten Blick wenig Dynamik. Und dennoch könnte er den lang erhofften Schwung für die Betreuung bringen. Erstmals in der 23-jährigen Historie des Betreuungsrechts will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Zusammenhang von nicht vorhandenen Qualifikationsanforderungen für Betreuer/innen und der Qualität in der Betreuung wissenschaftlich unter die Lupe nehmen. Außerdem sollen das Vergütungssystem und das Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörden im Kontext „anderer Hilfen“ auf den Prüfstand. Diese frohe Botschaft verkündete erstmals auf größerer Bühne BMJV-Ministerialdirigent Dr. Johannes Christian 6 bdbaspekte 108/2015 Wichard. Er ordnete die Studien bei der letzten Jahrestagung in Goslar in den großen politischen Kontext ein: „Die Praxis der Betreuung muss der UN-Konvention Rechnung tragen. Die Wahrung und Stärkung hilfebedürftiger Erwachsener steht deshalb im Zentrum der Forschungsprojekte.“ Für die Umsetzung warb er bei den Mitgliedern: „Wir sind auf den Dialog mit der Praxis angewiesen.“ Ein Angebot, das der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker damals dankend annahm: „Wir beteiligen uns konstruktiv an den Untersuchungen.“ Bundesteilhabegesetz (Nach folge der Eingliederungshilfe), Veränderungen in der Versorgungslandschaft, politische Forderungen nach Professionalisierung und Qualität. Nicht umsonst sind all diese Punkte auch Bestandteil der aktuellen Verbandsstrategie mit dem Kernziel „Betreuung als selbstverwaltete Profession“ (siehe bdbaspekte 106/15). Wann und ob dies erreicht werden kann, hängt wesentlich von den Ergebnissen der BMJVUntersuchungen ab (Informationen zur Studie auf Seite 11). Eine Zusage, die bis heute steht. Denn die Liste der Argumente, die die Untersuchungen rechtfertigen, ist lang: UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Unterstützte Entscheidungsfindung, Insbesondere das Forschungsvorhaben „Qualität“ könnte eine Schlüsselfunktion für eine bessere Zukunft der beruflichen Betreuung haben. Dies soll zum einen empirisch erhärten, welche im fokus „Die Praxis der rechtlichen Betreuung bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung. Besondere Dringlichkeit hat dabei – gerade in Hinsicht auf die Betreuungsvereine – die Vergütung. In mir haben Sie einen Mitstreiter.“ Dr. Matthias Bartke (MdB, SPD, Berichterstatter für das Betreuungsrecht) Qualitätsstandards in der Praxis eingehalten werden. Zum anderen interessiert das Ministerium, ob und welche strukturellen (einzelfall unabhängigen) Qualitätsdefizite insbesondere in der beruflichen, aber auch in der ehrenamtlichen Betreuung bestehen und auf welche Ursachen diese zurückgeführt werden können. Becker: „Wir erwarten von den Studienergebnissen, dass der vormundschaftliche Ballast aus dem Betreuungsrecht abgeworfen und Betreuung zu einem Instrument der Unterstützten Entscheidungsfindung umgebaut wird. Zudem wollen wir unter dem Aspekt der Qualität den Zugang zum Beruf gesetzlich regeln lassen. Diese erhöhten Anforderungen müssen sich dann auch in einem weiteren Anstieg von Vergütung und Zeit widerspiegeln.“ Konkrete BdB-Forderung: einheitlich 70 Euro pro Stunde, jährliche Dynamisierung der Vergütung und ein nach Komplexität gestaffeltes Fallgruppensystem. Ein exaktes Untersuchungsdesign ist noch nicht ausgearbeitet. Jedoch ist der BdB durch die Mitgliedschaft im Forschungsbeirat des BMJV vor und während der Untersuchung auf „Ballhöhe“. Das beratende Gremium flankiert den Prozess und soll unter anderem Indikatoren zur Überprüfung der Betreuungsqualität entwickeln. Der BdB wird auch in die Auswahl von Betreuer/innen und Betreuungsbüros einbezogen, die im Zuge der Studie befragt werden (siehe hierzu auch Interview mit Brigitte Schnellenbach auf Seite 10). BdB fährt doppelgleisig Wenngleich der BdB anerkennt, dass grundlegende Reformen ihre Zeit brauchen, verliert er das Hier und Heute nicht aus dem Blick: „Wir unterstützen beide Studien aus voller Überzeugung. Dennoch besteht unabhängig davon akuter Handlungsbedarf für sofortige materielle Verbesserungen, weil Betreuer/innen vielfach unbezahlte Arbeit leisten müssen. Die gestiegenen Anforderungen an den Beruf passen nicht mehr zu den Zeitvorgaben – das schlägt auf die Qualität durch. Zudem missachtet die derzeitige Vergütung von maximal 44 Euro pro Stunde den gesellschaftlichen Wert der Betreuung“, mahnt Thorsten Becker in Anbetracht des drohenden Flurschadens. Fakt ist: Während viele Betreuungsvereine in Folge der Unterfinanzierung bereits ums Überleben kämpfen, gefährden die schlechten Rahmenbedingungen schleichend Dr. Matthias Bartke (Mitte) im Gespräch mit Dr. Harald Freter, Thorsten Becker und Hennes Göers (v.l.) auch die Gewinnung von Nachwuchs für den Beruf. Rund 1.000 erfahrene Mitglieder, so hat der BdB errechnet, scheiden in den nächsten fünf Jahren pensionsbedingt aus. Ergo, so Becker, käme es den Staat günstiger, heute Vergütung und Zeitkontingente zu erhöhen, als später die Lücke an qualifizierten Betreuer/innen zu schließen. Logische Konsequenz für den BdB: kurzfristig für die nötigsten Verbesserungen kämpfen und mittelfristig den Weg für Reformen bahnen. Somit fordert der Verband in einem sofortigen Schritt die Anpassung des bestehenden Vormünder- und Betreuer-Vergütungsgesetzes (VBVG). Eckpunkte: Stundensatz in der obersten Vergütungsstufe von derzeit 44 Euro auf mindestens 54 Euro steigern (inkl. inflationsbezogene Dynamisierung) sowie Stundenansatz von derzeit durchschnittlich 3,2 auf mindestens 5,0 Stunden anheben. Das VBVG müsste nach BdBÜberzeugung aus aktuellem Anlass auch noch in einem anderen Punkt verändert werden: bei den Dolmetscherkosten. Hier nämlich droht sich die ohnehin schon angespannte finanzielle Lage von Betreuer/innen zuzuspitzen. Diese müssen Dolmetscher für Klient/innen bislang auf eigene Rechnung bezahlen. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Diese Problematik dürfte angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation noch erheblich zunehmen. Bleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung, wird sich praktisch kein Betreuer mehr freiwillig bereitfinden, Betreuungen für diesen Personenkreis zu übernehmen.“ Superwahljahr 2016 Erfreulich derweil: Mit seinen Forderungen für sofortige materielle Verbesserungen trifft der BdB auch in der Politik immer mehr auf Gehör. Der Chemnitzer Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) sagte im Rahmen eines Gebdbaspekte 108/2015 7 im fokus Bundestagswahl: Hier erhofft sich der BdB, dass die Ergebnisse der BMJV-Studien „Rückenwind“ für eine Aufnahme der Betreuungsreform ins Programm der neuen Bundesregierung bringen. Betreuung muss Profession werden! „Fitmacher“ für die Kampagne Betreuung ermöglicht ein würdevolles Leben – die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und gleichberechtigt mit anderen auch umsetzen zu können. Betreuung unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit. Um die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Bürger/innen zu stärken, möchte die Bundesregierung strukturelle Veränderungen im Betreuungsrecht herbeiführen. Wir unterstützen dieses Ziel. Die rechtliche Betreuung muss zu einem System der unterstützten Entscheidungsfindung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Anderenfalls droht jenen, die den hohen Erwartungen an die eigene Mitwirkung und Verantwortung nicht gerecht werden können, Exklusion und Entmündigung. Betreuung sichert Menschenrechte! Schutz funkti on Mensc hen kön körper nen in lich eine Kri rechtlich e Existenz se ger bed aten, er die ihr auch geg Betreuung. roht. Dann e soziale greift Bet die Sch und beantr en den Willen reuer/inn utz en agen – z.B. die ihrer Klient/ müssen un funktion Kranke ter Um innen nh Unterbri ständen Maßn einer sol aus. Vorab ngung ahm müsse chen Zw n sie sor in einem psy en in Frage angsm gfältig chiatrisc kommt aßnahm prüfen , tatsäc , ob der hen hlich erf e, die nur als Einsat orderli allerlet z ch ist. ztes Mi ttel 1. Betreuung braucht Qualität Der BdB stellt umfangreiches Material rund um die aktuelle Kampagne zur Verfügung. - Kampagnenleitfaden - Wahlprüfsteine - Factsheets (Download www.bdb-ev.de) - Kampagnen-Flyer - Forderungs-Flugblatt - Kontaktdaten Mobile Polit-Group - Goldene Listen Politik-Kontakte - Tipps für den erfolgreichen Umgang mit Journalisten Qualität ist für den BdB seit Jahren Grundvoraussetzung für gute Betreuungsarbeit. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Diskussion um die Weiterentwicklung von Betreuung eröffnet. Auch das BMJV hat erkannt, dass eine gute Betreuung nur dann gelingen kann, wenn die Qualität stimmt. Dazu gehört eine Fachlichkeit (Zulassungskriterien, Ausbildung, Standards) genauso wie eine bedarfsgerechte Finanzierung (Vergütungszeiten, Stundensätze, Querschnittsarbeit). Auch sieht es inzwischen den Zusammenhang von Entwicklungen im sozialen Bereich, die eine Weiterentwicklung von Betreuung in Richtung Professionalisierung des Berufs notwendig macht. Jedoch: Es liegen Diekeine anerkannten Kriterien für Qualität in der Betreuung vor. Geme i für ei nsam nen st Gespräche, Veranstaltungen, Praxistage So sind viele Landesgruppen bereits seit Wochen auf unterschiedlichen Feldern aktiv. Thüringens Die G rundla ge Rechtli veranstaltete ein World Café im Landch e und w Vorstand ichtigBetreuung . ist wer l tag, die tvolLandesgruppe Bremen führte Anfang November gemeinsam mit dem Senat und dem Landesbehindertenbeauftragten den Fachtag „Qualität in der rechtlichen Betreuung: gestern Betreu ung – heute – morgen“ durch. In Hessen traf die Langeht u ns all e an! desgruppe Anfang November zum Gespräch mit Wer Interesse an den Materialien hat, wendet sich bitte an Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und ihrem seine Landesgruppe. Staatssekretär zusammen und diskutierte die aktuellen BdB-Forderungen. Auch hat sich das Format des Kurzpraktikums wieder bewährt. So empfing Hessens Landesgruppen-Vorstandsmitglied Eberhard Marten die SPD-Landtagsabge sprächs mit dem Verband: „Berufsbetreuerinnen dingungen von Betreuung. In Hessen kündigte ordnete Lisa Gnadl zu einem Praxistag in seinem und Betreuer leisten eine wertvolle Arbeit, die die SPD-Fraktion im Landtag an, eine Initiative Betreuungsbüro. „Wir sind voller Energie für die gesellschaftlich zu wenig Anerkennung findet. zu den Themen Qualität und Vergütung in der Kampagne und profitieren von den in den letzten Die Rahmenbedingungen, unter denen Sie arbei- Berufsbetreuung zu ergreifen. Jahren kontinuierlich aufgebauten Kontakten in ten, sind schlecht. Hier muss etwas passieren.“ die Politik“, so Marten. Eine Meinung, die Dr. Matthias Bartke, in der Weil der Weg zu Verbesserungen und Reformen SPD-Bundestagsfraktion Berichterstatter für das maßgeblich über die Bundesländer führt, setzt Wie schon bei den vergangenen Kampagnen Betreuungsrecht, teilt: „Die Praxis der rechtlichen der BdB neben der Lobbyarbeit im Bund wieder unterstützt der BdB die Landesgruppen mit umBetreuung bedarf einer grundsätzlichen Über- auf das Engagement seiner Landesgruppen – fangreichen Materialien insbesondere für den prüfung. Besondere Dringlichkeit hat dabei – ge- zumal in politisch bewegten Zeiten. Gleich acht Dialog mit der Politik (siehe Kasten). Dazu zählen rade in Hinsicht auf die Betreuungsvereine – die Landtagswahlen finden ab 2016 bis zu den auch Wahlprüfsteine, um den Parteien im VorweVergütung“, stellte Bartke bei seinem Besuch in Bundestagswahlen im September 2017 statt. ge auf den Zahn zu fühlen. In Baden-Württemder BdB-Geschäftsstelle Anfang Oktober fest und Erstmals fährt der BdB eine auf drei Jahre ge- berg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, wo versprach: „In mir haben Sie einen Mitstreiter.“ staffelte Kampagne, die ihren offiziellen Start bei am 13. März 2016 die Landtage neu gewählt Auch auf Länderebene weichen die Fronten auf, der Länderratssitzung im September hatte. So werden, warten die Landesgruppen gespannt wie das Beispiel Bayern zeigt: Dort ließ sich die geht es aktuell primär darum, die Kontakte zur auf die Antworten. Flankierend will der BdB zum Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer Landespolitik zu beleben bzw. neu zu knüpfen. Jahresbeginn ein zentrales Seminar organisieren vom BdB-Landesvorstand überzeugen, im Na- 2016 heißt es dann, den Druck zu erhöhen mit und zusätzlich einzelnen Landesgruppenvorstänmen des Kreisverbandes Bayreuth-Land einen dem Ziel, Betreuung als Thema in neue Regie- den Unterstützung für den erfolgreichen Dialog Antrag zum CSU-Parteitag Ende November zu rungsprogramme zu bringen. Die dritte Kampa- mit der Politik anbieten. Anfang 2016 startet das stellen. Inhalt: die Überprüfung der Rahmenbe- gnenphase dient dann dem Endspurt Richtung Pilotangebot „Coaching“ für den komplett neu Betreuu ng ge ht un s alle rechtlich e Bet Reg Berufszulassung elungen die reuung ist bed Un stü ReaQualifikation litä Die Zulassung zum Berufter und eine geregelte alsroh Voraussetzung zur Berufsausübung sind Qualitätsmerkt, tzung sbedar ten nicht me da die gesetz male für Betreuung Tei alslha Profession. be un Dies erfordert: hr abb lichen d Selbst f laufen Ge fahr, das ilden. Mensc bestim s e hen mit mung verwertbare keine weiterenDie Berufszulassungen ohne nachweisbare, Anspr nicht län ihrKenntnisse Politik muss ger gew üche auf Die Bet jetzt ha ahrt sin reuun eine gesetzliche Regelung fürgsp eine Berufszulassung und Berufsausübung (Berufsgesetz) nd d. eln gelöst raxis ist . werde mit Pro n mü lautet: bleme Praktika und Schulungen für Berufseinsteiger/innen n. Die eine Verknüpfung von Vergütung,sse Ausbildung/Qualifikation, Botschaf n konfronti Setzen ert, die t an alle Sie sic end h ein PolitikDie Empfehlungen In einem erstenfür Schritt das BMJVfürfür mehr Verbindlichkeit sorgen. die sollte er/innen lich der BundesarbeitsgeSelbst eine gu(BAGüS), des Landkreisbes meinschaft derUn überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Städtetags und der Verbände des te tim terstütze Betreu mung ung un werden. Dazu gehört eine Qualifikation für n Sie Betreuungswesens mit einer Anwendungsverpflichtung nachsollten unsere hilfebedürfti versehen d som besser eines it das auf den Beruf des Betreuers ger Bü Praktikums, Forder Berufseinsteiger/innen und zu finanzierenden en Rah längeren Setzen inklusive ungen rger/in me edi Berufszulassung fachlich und praktischSie vorbereitet. auf der Grundlage nen eines entsprechenden, modularisich ein Bis zunbeiner ngungen für die sierten Hochschulstudiums soll eine Nachqualifizierung – auch im Zusammenhang mit einer Besitzstandswahrung dringend – wieder ermöglicht werden. nötigen gesetz Der Bu lichen ndesv Veränd erban Immer Qualitätssicherung erung d der me en! Berufsbe Unterstü hr Meistnscauf Eine Qualitätssicherung der Grundlage der beruflich erforderlichen Fachlichkeit verbindlich zu regeln. Letzthen treuer/in tzung,Grundlage in Berufsgesetzes endlich sie auf der und einer lichist utschl um ihr einesDe nenBerufskammer zu gewährleisten. Als erster (untergee Bet LebSysteme reuer/ bestehende en sel (wieand setzlicher) das ben BdB-Qualitätsregister) durch das BMJV und die entsprechenden ötigen inn Die BerSchritt sind bstbes unterstü pro ufsgru unden Betreuungsbehörden Gerichte zu empfehlen. ppe hat tzen un timmt zu ges fessionelle Berufs bet d sich me talt BdB zäh reuer/innen hrheitl beraten diese en. Berufich im e.V. (Bd lt mehr Bundesv Menschen. des neu B) als 6.5 erband en Bet 00 Mi zusammeng tglieder reuun größte esc der gsrech Int und wu hlossen. De ts geg 16 Lan eressenvertre r rde rün 19 desgru det. Da 94 im tung des pp Zuge politis mit ist Berufs che Arb en sind reg der Bd stand ion B eit in den jew al aktiv un es „Betreuu die d organi ng“. eiligen Bundesl sie ändern ren die . Relation s, Ham burg, www .ah-kom munikati on.net Fotos: BdB, foto lia an. Bundesv ah kom 32 munikati on – Age ntur für Public erband Schmie der Ber destra ufsbet ße 2, reuer/ Telefo 20095 innen n (040) e.V. Hamb 386 29 info@ urg 03 bdb-e v.de, ww -0, Telefax (040) w.bdb 38 62 -ev.de 90 2016 Betreu un Würde g stärkt und sch von Me und Ent nschen ützt die Sel bst , scheid ungen die Probleme bestimmu seelisc ng un he zu haben, d die Situatio Krisen oder treffen. Urs ihr Leb ach psy nen bie en zu regeln und Sch ten rec chische Erk en sind z.B. rankun htl Deme utz. Lei nz, gen. In bestim tbild der iche Betreu mte Leb er/ solche n ensfüh rechtlichen innen Unter stützu Betreu rung. ng ung ist Stärku eine sel ng bstHandlun bzw. Siche rung de Rechtl gsfähigkeit r Recht iche Bet s- und reuer/ Angel innen ege unterstü der Wi nheiten mö tzen Me glichst llensbi ldung, selbst nschen Umset bes bei der , ihre zun Entsch timmt zu reg unterstü g ihrer Ent eidungsf scheid eln tzen un ungen indung : bei Entsch . Sie eidungen d treffen bei un Bedarf beraten, ver d der für ihr mit auch ste e Klient/ Große llvertre teln, innen. s Plus: tende Un Rechtl iche Bet abhängigk reu eit Träger er/innen n od agiere der Beh er Pflegee inrichtun n unabhäng indert enh für ihr e Klient/ ilfe verpfl gen, noch der ig. Sie sind ichtet. weder innen – and Psychi Som ers Par atr und bea als Bevollm tei ergreifen. it können sie ie oder ächtig ufsich te – vom Betreuer/inn konsequen tigt. t en Betreu ungsg werden Komp ericht etenz bestell zur rec Rechtl t hts ich Es gib e Betreuer/inn wirksamen t Lebens Ste en tra gen ein llvertretun Fähigk situatio eit zur g nen, in e hohe Selbst Beratu Ver denen sorge ng od der Rea antwortung bei Klie er Ver innen litä . mittlu auch ste ng nic nt/innen ver tssinn oder lagen llve die ht gre zu sicher rtretend ifen. Da lorengehen han un nn mü n und ssen Bet d Klient/ deln, um die innen vor Sch existenzielle reuer/ aden zu n Grund bewahr en. 2017 Wahlen und Wahlprüfsteine 6. März Hessen | Kommunen 13. März Baden-Württemberg | Landtag 13. März Rheinland-Pfalz | Landtag 13. März Sachsen-Anhalt | Landtag 8 bdbaspekte 108/2015 arken Berufs stand ! 4. September Mecklenburg-Vorpommern | Landtag 11. September Niedersachsen | Kommunen 18. September Berlin | Abgeordnetenhaus, Bezirke im fokus Dreispurig zur Profession 2015 2016 2017 2018 2019 BdB-Kampagne 1. Phase: Kontakte zur Politik beleben 2. Phase: Druck auf Politik erhöhen 3. Phase: Endspurt vor der Bundestagswahl BdB-Ziel 1. Stufe: 54 €/Std. und 5 Std./Fall 2. Stufe: 70 €/Std. inkl. Dynamisierung BdB-Professionalisierungsstrategie Ausgründung ipb Konzept für Berufskammer Entwurf Berufsgesetz Fachliche Standards BdB-Ziel Profession Betreuung BdB-Ziel Strukturreform Betreuungsgesetz BMJV-Forschungsvorhaben „Qualität“ und „Andere Hilfen“ BdB-Ziel zusammengesetzten Vorstand der Landesgruppe Hamburg. Hintergrund: „Für eine strategische Lobbyarbeit ist es sehr wichtig zu wissen, welche Personen mit welchen Zielen und Argumenten angesprochen werden müssen. Hierzu gibt auch der Kampagnenleitfaden eine erste Hilfestellung“, erklärt BdB-Landesgruppen-Referentin Ina Hellmers. BdB arbeitet an Kammer und Berufsgesetz Zurück zu den BMJV-Untersuchungen, für die bis 2017 Ergebnisse vorliegen sollen. Thorsten Becker: „Unser Minimalziel zum Ende dieser Legislaturperiode ist ein Eckpunktepapier, aus dem nach den Bundestagswahlen ein Referentenentwurf für ein weiterentwickeltes Betreuungsgesetz wird“, so der Vorsitzende. Vor 2019 dürften nach durchgängiger Einschätzung gesetzliche Neuregelungen nicht in Kraft treten. Frühjahr Saarland | Landtag Frühjahr Schleswig-Holstein | Landtag Frühjahr Nordrhein-Westfalen | Landtag Eckpunkte Reform Mehr Geld und mehr Zeit Für den BdB kein Grund, nur abzuwarten: 2016 will der Vorstand dem Länderrat und anschließend der Delegiertenversammlung ein Konzept für eine Berufskammer – mithin Grundlage für ein Berufsgesetz – vorlegen. „Wir arbeiten der Politik hiermit zu und schaffen wichtige Strukturelemente für die Profession Betreuung“, erklärt BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. „Berufsbetreuerinnen und Betreuer leisten eine wertvolle Arbeit, die gesellschaftlich zu wenig Anerkennung findet. Die Rahmenbedingungen, unter denen Sie arbeiten, sind schlecht. Hier muss etwas passieren.“ Frank Heinrich (MdB, CDU) September Deutschland | Bundestag Die BdB-Wahlprüfsteine für die Parteien drehen sich um folgende Themenbereiche: 1. Sofortmaßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Notsituation der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine 2. Zukunft der Betreuungsvereine sichern 3. Professionalisierung des Berufs Betreuung 4. Berufszulassung verbindlich regeln 5. Einführung eines neuen Vergütungssystems Die vollständigen Fragen sowie die Antworten der Parteien veröffentlicht der BdB sukzessive auf seiner Website www.bdb-ev.de bdbaspekte 108/2015 9 im fokus Interview mit Annette Schnellenbach / BMJV Rechtstatsächliche Untersuchungen zur Betreuung laufen an Annette Schnellenbach in ihrem Berliner Büro „Es wird unsere Aufgabe sein, Vorschläge für Veränderungen zu machen“ Annette Schnellenbach ist seit Sommer 2015 Leiterin des Referats Betreuungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Im Interview erzählt sie über ihre Einblicke in die Praxis und gibt Ausblicke auf die Forschungsvorhaben. Frau Schnellenbach, wie haben Sie sich in Ihrer neuen Position im Ministerium eingelebt? Sehr gut. Ich habe seit meinem Start im Juni zahlreiche Facetten des Betreuungsrechts kennengelernt und bereits einige Akteure aus der Praxis, der Wissenschaft und von Verbänden getroffen. Die rechtliche Betreuung ist eine sehr vielschichtige Materie mit teilweise sehr unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten. Anders als in anderen Rechtsgebieten, mit denen ich hier bisher zu tun hatte, betrifft Betreuung die Menschen sehr existenziell – das fordert insbesondere von Betreuerinnen und Betreuern, aber auch von allen anderen beteiligten Entscheidungsträgern hohe Verantwortung. Sie haben im August einen Praxistag in einem Betreuungsbüro absolviert. Wie haben Sie diesen erlebt? Das war ein informativer und lehrreicher Besuch. Gemeinsam mit Johannes Christian Wichard (BMJV-Ministerialdirigent, Anm. d. Red.) hatte ich unter anderem Gelegenheit, bei einem Klienten-Gespräch und einem Organisationsgespräch mit allen Büromitgliedern dabei zu sein. Beeindruckend fand ich, von wie viel Vertrauen und Respekt der Kontakt mit dem Klienten geprägt war. Solch einen Praxistag werde ich bald auch in einem Betreuungsverein wahrnehmen. Uns liegt sehr viel daran, möglichst intensive Einblicke in die diverse Praxis der Betreuung zu bekommen; wir wollen im BMJV nicht im Elfenbeinturm sitzen. 10 bdbaspekte 108/2015 Können Sie nach dem Praxistag die BdB-Sofortforderungen nach mehr Zeit und mehr Geld nachvollziehen? Ein solcher begrenzter Einblick ist sicher nicht geeignet, die streitige Frage nach der Angemessenheit der derzeit geltenden Vergütungsregelung belastbar zu beurteilen. Es ist für mich nachvollziehbar, dass Betreuerinnen und Betreu- „Weil wir wissen, dass der Druck bei der Vergütung am größten ist, wird diese Thematik im Forschungsvorhaben zur Qualität der rechtlichen Betreuung gesondert und prioritär behandelt” er oft mehr Zeit in eine gute Betreuung investieren, als ihnen vergütet wird. Aber die Fälle sind auch divers und beanspruchen unterschiedlich viele Ressourcen. Uns fehlt im BMJV momentan eine belastbare rechtstatsächliche Grundlage, um geforderte Verbesserungen anzustoßen. Diese Lücke wollen wir mit unseren geplanten Forschungsvorhaben schließen. Der BdB hält dagegen, dass die Vergütung seit zehn Jahren nicht angepasst worden ist und es für sofortige Verbesserungen bei Zeit und Geld keines empirischen Belegs bedarf. Das ist strittig, die Länder sehen das zum Teil anders. Wir kommen da aber nicht ohne sie weiter. Die maßgeblichen Regelungen im Vor- münder- und Betreuervergütungsgesetz können nur mit ihnen geändert werden, und da sehe ich innerhalb der laufenden Legislaturperiode wenig Möglichkeiten. Weil wir aber wissen, dass der Druck bei der Vergütung am größten ist, wird diese Thematik im Forschungsvorhaben zur Qualität der rechtlichen Betreuung gesondert und prioritär behandelt. Unser beauftragter Dienstleister ist gehalten, die Ergebnisse hierzu frühzeitig vor Ende der Legislatur vorzulegen. Kommen wir zur geplanten Studie „Qualität“. Was versprechen Sie sich davon – und wo sehen Sie Herausforderungen? Wir wollen belastbare empirische Informationen zum Zusammenhang von Qualität und Rahmenbedingungen in der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung generieren. Die Konzepte des BdB zu Qualität und Profession fließen in die Studie ein, zudem ist der Verband im Forschungsbeirat vertreten. Als Herausforderung für die Studie sehe ich, das breite Spektrum der Betreuungsfälle empirisch so zu erfassen, dass später ein repräsentatives Bild entsteht – auch die ehrenamtliche Betreuung ist da einbezogen. Qualität wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Wie in der Ausschreibung vorgegeben, wird die Studie einen Mix aus quantitativen und qualitativen Methoden aufweisen. Ihr Amtsvorgänger Georg Lütter hat gesagt, dass noch vor der Bundestagswahl Eckpfeiler für eine Reform stehen. Unterschreiben Sie diese Aussage? Es ist vorgesehen, dass der Abschlussbericht der Forscher in dieser Legislaturperiode vorgelegt wird. Entscheidend für die weitere Auswertung wird sein, welche Schlüsse sich aus dem im fokus Die Juristin war bis 2014 Zivilrichterin in Dortmund und wechselte dann ins BMJV, wo sie zahlreiche Abteilungen durchlief Eckdaten zum Forschungsvorhaben „Qualität“ Abschlussbericht ziehen lassen. Ob dies erste Eckpunkte für gesetzliche Maßnahmen sind, hängt von den konkret im Abschlussbericht enthaltenen Feststellungen und Reformvorschlägen ab und ist momentan offen. Können Sie die Sorge von Betreuer/innen nachvollziehen, dass so ihre materielle Not in die nächste Legislaturperiode mit neuen politischen Konstellationen „verschoben“ wird? Das ist verständlich, schließlich ist zehn Jahre nichts passiert bei der Vergütung. Aber wir brauchen für grundlegende Reformen Zeit, denn nicht nur die Sichtweisen von Bund und Ländern sind unterschiedlich, auch innerhalb der Länder haben Justiz und Soziales ihre unterschiedlichen Perspektiven. Nichtsdestotrotz muss sich eine neue Bundesregierung mit dem Thema befassen. Wir im BMJV werden die Aufgabe haben, Vorschläge für Weiterentwicklungen zu machen. Interview: (js) Aufruf! Der BdB ruft alle Mitglieder auf, sich konstruktiv an der rechtstatsächlichen Untersuchung des BMJV zu beteiligen! „Wir brauchen eine belastbare Grundlage, um unsere Reformforderungen glaubhaft und nachhaltig zu stützen“, so BdB-Vorsitzender Thorsten Becker. Welcher Dienstleister führt die Studie durch? Die Bietergemeinschaft aus dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) aus Köln und Prof. Dr. Dagmar Brosey von der Technischen Hochschule Köln. Deren Konzept hat das BMJV im Rahmen eines Vergabeverfahrens unter mehreren Bewerbungen am meisten überzeugt. Wie wird die Untersuchung genau ablaufen? Bis Ende Februar 2016 soll das Qualitätskonzept mit Indikatoren zur Überprüfung entwickelt werden. Parallel dazu beginnt als eigenständiger Untersuchungsschritt die quantitative Erhebung zu Zeitbudgets und Einkommensentwicklung bei Berufsbetreuer/innen. Dabei soll das bestehende Vergütungssystem untersucht werden, insbesondere, ob es die richtigen Anreize für eine gute Betreuung liefert und die Stundenansätze die Realität abbilden. Im Frühjahr 2016 wird die Forschergemeinschaft eine breit angelegte, standardisierte Online-Befragung bei selbstständigen Berufsbetreuer/innen, Betreuungsvereinen, ehrenamtlichen Betreuer/innen, Betreuungsbehörden und -gerichten durchführen. Hieran schließt sich eine vertiefende qualitative Untersuchung an. Ziel: Betreuungsfälle aus Sicht der beteiligten Akteure multiperspektivisch erfassen und analysieren. Wie sieht der Zeitplan aus? Die Studie wird 21 Monate laufen. Den ersten Zwischenbericht legen die Forscher/innen nach Erstellung des Qualitätskonzepts Ende Februar 2016 vor, voraussichtlich im März 2016 berät der Forschungsbeirat darüber. Der zweite Zwischenbericht mit den Ergebnissen zur quantitativen Evaluierung des Vergütungssystems sowie zur Zeitbudgetforschung und Einkommensentwicklung folgt spätestens Ende November 2016 (Behandlung im Forschungsbeirat Dezember 2016). Der Schlussbericht ist spätestens zum 23. August 2017 ans BMJV zu übergeben. Dies markiert gleichzeitig den Abschluss des Forschungsvorhabens. Wie werden Betreuer/innen bzw. Betreuungsbüros in die Studie einbezogen? Sie werden im Rahmen eines standardisierten Online-Verfahrens umfassend u.a. zu Qualifikation sowie Arbeitsweise und -situation (einschließlich Arbeitszeit, -aufwand etc.) befragt. Die Zusammenstellung einer repräsentativen Stichprobe erfolgt über Kontaktdaten der Betreuungsbehörden und -gerichte. Besonders bei der Zeitbudgetforschung ist die Mitwirkung von Berufsbetreuer/innen gefordert: Sie sollen auf freiwilliger Basis mittels exakter Arbeits- und Zeitdokumentationen helfen, die tatsächlichen Betreuungsaufwände abzubilden. Außerdem werden ausgewählte Berufsbetreuer/innen in die vertiefenden Fallstudien und -rekonstruktionen einbezogen. Wer sitzt im Forschungsbeirat, und wann beginnt dieser seine Arbeit? Vertreter/innen aus BMJV sowie Bundesarbeits- und Bundesfamilienministerium, Landesjustizverwaltungen, Landessozialressorts, kommunalen Spitzenverbänden, Betroffenenorganisationen, BdB, BVfB und weiteren Fachverbänden; dazu ein Betreuungsrichter, ein Rechtspfleger sowie eine Rechtswissenschaftlerin und eine Sozialwissenschaftlerin. Die Auftaktsitzung des Forschungsbeirats ist noch im Dezember 2015. Themen: Vorstellung von Forschungsteam und Forschungskonzept sowie erste Vorarbeiten des BMJV für ein Qualitätskonzept. bdbaspekte 108/2015 11 praxis & projekte BdB baut seinen Service weiter aus Mitgliedschaft mit Mehrwert Von Beratung über Software bis Versicherungen: Das Service-Angebot des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) für seine Mitglieder ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. So erhalten BdB-Mitglieder nicht nur praktische Unterstützung für ihren Berufsalltag, sondern genießen unterm Strich auch klare finanzielle Vorteile. Heute im Fokus: die Beratung von Existenzgründer/innen sowie neue BdB-Factsheets, die die Darstellung des Berufes erleichtern sollen – sei es im Umgang mit der Politik oder in der fachlichen Zusammenarbeit mit angrenzenden Professionen. Tragfähigkeitsbescheinigungen für Existenzgründer/innen Wer sich als Berufsbetreuer/in selbstständig machen und einen Existenzgründungzuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen will, braucht dafür eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Der BdB als Fach- und Berufsverband ist von der Agentur für Arbeit als fachkundige Stelle hierfür anerkannt. „Unser Service für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger geht aber weit über das bloße Ausstellen der Tragfähigkeitsbescheinigung hinaus“, erläutert Judith Grabe-Scholl, die im BdB für diesen Bereich zuständig ist und im Laufe des Jahres einen starken Anstieg von Nachfragen registriert hat. Denn: Der gute Service des BdB hat sich offensichtlich herumgesprochen. Zunächst erhalten alle Interessierten eine umfangreiche Erstinformation und bei Bedarf auch eine Erstberatung zum Erstellen eines Businessplanes (siehe Infokasten). „In dieser 12 bdbaspekte 108/2015 ersten Phase können sich Existenzgründerinnen und -gründer durch unsere Unterstützung einen guten Überblick verschaffen, was generell von ihnen gefordert wird“, so Grabe-Scholl. Eine tiefergehende wirtschaftliche und konzeptionelle Beratung und schließlich die eigentliche Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung sind dann exklusiv BdB-Mitgliedern vorbehalten. „Mittlerweile ist bekannt, dass unsere Beratungen sehr erfolgreich sind. Bislang haben alle, die von uns beraten worden sind und für die wir eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt haben, die Bewilligung von der Agentur für Arbeit erhalten. Unsere Erfolgsquote liegt also bei 100 Prozent.“ Das kommt nicht von ungefähr: Der BdB steht für Qualität. Diese Haltung überträgt Grabe-Scholl auch auf ihre Beratungen: „Wir winken keinen durch, sondern prüfen jeden Antrag sehr ernsthaft und Judith Grabe-Scholl individuell.“ Beratungsbedarf gebe es vor allem bei den Berechnungen der Businesspläne, die oft unstimmig seien, und beim Aufbau und der Formulierung von Konzepten. Zukünftig ist geplant, die wirtschaftliche und konzeptionelle Beratung von Existenzgründer/innen an das ipb zu übertragen. Der BdB wird dann die finale Prüfung der Businesspläne vornehmen und als anerkannte fachkundige Stelle die Tragfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. praxis & projekte Factsheets zur Darstellung des Berufs Was machen Betreuer/innen? Warum sind die Berufsinhaber/innen in einer schwierigen Lage? Warum setzt sich der Verband so vehement für Qualität in der Betreuung ein? Wie lässt sich die Lage von Betreuungsvereinen schnell und übersichtlich erläutern? Wer sich diese Fragen stellt, bekommt jetzt die passenden Antworten: Der BdB hat eine Reihe von Factsheets ins Leben gerufen, vier thematische Infoblätter sind bereits produziert worden. „Wir stellen immer wieder fest, dass die Menschen mit den gleichen Fragen auf Berufsbetreuer/innen zukommen, unabhängig davon, ob sie aus der Politik oder aus angrenzenden Professionen kommen. Daraufhin haben wir uns entschieden, Antworten zu liefern“, erläutert die verantwortliche BdB-Referentin Ina Hellmers. Gesagt, getan. Die Factsheets sind als DIN-A4-Blatt plakativ konzipiert und klären auf zwei Seiten kurz und bündig über unterschiedliche Themen rund um Betreuung auf. Hellmers: „Zum einen sollen die Factsheets unsere Aktiven bei ihrer politischen Arbeit unterstützen und sind als Handreichung Daten und Was ist rec Fakten: htliche Be treuung? und Geld ! Das Schlec Ver innen gütungssys hte Be (VB dingu geände VG) ist tem für ngen ber zu verg rt worden 2005 eing uflich für Be tätige . Die eführt treuu hier (Höchs ütende Betreuu in festgele und seit Betreuer/ ng tsatz: dem aus ngs vergleic 44 Eur gte den o/Stund zeiten und n Pausch nicht hbaren Rechtliche Jahren gen, und alen e) bas Betreuung Tarifen Verg das 1996 die für : Stärkung Stunden s allein im öffe bis 200 ieren auf ütungssätz kosten zu finanzie Menschen zum und ntlichen können erheblic berück rend Schutz von werden satz bereits Ausglei 0. Untersu Erhebunge e BdB sichtigt en Auf zu regeln he Problem -Erh Selbstbest ch der chu n wendun Dienst ents und erforde 201 e müssen , lieg immung und 3,2 Stun ebungen Preisste ngen zeirliche Entsche haben, ihr Leben Ursachen t bei gen und präche . Ein 1 auf 50 nach, durch Dritte idungen zu sind z.B. Würd iger 76 angeme Euro hät e werden den je in einer besond ung eine fortgesc treffen. Erkrankung, Betreuu dass derzeit Euro. We Betriebsder te ang Leitbild der ssener ers verletzl hrittene demenz eine schwer iter nat lag können. rechtlichen ichen Lebensl Hinter Stunden ehoben e seelische ielle te organische Die mit ngsfall und durchschn weisen Betreuung age. grü abe Krise oder Lebensführung Verletzung, ist satz, r ber nde: eine selbstb Das ittlich bedroh tler eine hirnMonat die ihre mentale . Die Entmün zialen Fähigke der estimm-Um nur t sow eits 2007 e Arbeits Betre schafft und digung wurde abg n bzw. psychos iten beeintr auch feld die traditio uung 1992 abgeächtigt. In tion bieten sich o- staatlic von Betreuu ohl selbstst bei 5,1 Stun zeit pro Fall erechnet nelle Vormun einer solchen in rechtliche Bet he ha den Hilfe änd dschaft durchDie ngsvere pro reuung den t sich Betreuer/innen ersetzt, die Situa- der Schutz: Unterst verg s läss eine dem ine – ige Berufsb . Diese Situ MoPerson mit Unterstützung verän ützung bei t sich angenen und der und dam Unterstützungs Wohl und dem che etreuer/ atio der Ausübu und Einführ Handlungsfähi Beruf Willen dert im We Jahren n. ng von Rechtsbedarf verpflic ung der rechtlic gkeit und it innen n selb die sen Schutz st hab htet ist. Die und auf Selbstschädigun tlichen dramat Klient/i als hen Betreuu dem Weg en ng war ein nnen. g oder Missbra vor krankheitsbedin an dre isch verä zu einem Erstens zeitlich Meilens gter i Pun ndert. uch bzw. modernen tein: Allg Übervorteilung der Bundesrepublik kten auf Behinde lung wen Wünsc emeine rtenrechen festmaDeutschland. t in he der digen Ver Langem haben daz Preisste getroff fahren igerung u gefü en und Klient/inne nicht Welche beson werden en und lichen hrt, meh n deren Merk das die Bed r aus Aufgab Maßnahme ermittelt, kömmlic s die Verg Tarifentwic Zweite male zeich npläne Zielvere arfe und Stärkung Klient/i en von kh sind ütunge bzw. Sicheru nen die recht Bet erst inba stark ns: Der nnen . ng der Rechts n seit Handlungsfäh dungsfi allgeme zug liche Betre in ihre reuer/innen ellt. Zu den rungen - und igkeit fresser“ enomm r uung aus? wesentErwachsene en. Nur ine Ver Anliege ndung unt Willensbild zählen: Klient/innen Personen sind erstütze ebenso : Fristen ung und einige waltungsa Partei ergreife Sie entsche duelle n und Pro rechts- und n verkürzt für Verl n. Sie unterstü innen, eigene ufwand iden selbst Entsch blem Leb ängerun Beispiele Interessen, tzen befr wo sie wohnen handlungsfähig. e man eisich dafü ensentw ihreeiun welcher Bank Klient/ g ode worden Rechte und setzen – auch gsanträ für echte hat oder arbeiten urf von agen, dam sie ein Konto Ansprücung wenn hierfür „Zeitbei Kra r der neu wie bei ge im bekomm r einsetze he durchzu , bei ner sche Behand Klient/i it der eine Konfron - nve Sozialbehörde nke lung sie wählen eröffnen, welche medizin n, SGB eingefühder Rundfu indivitation, z.B. nne tischen en, die ihne dass Klie sind oder einem ihr Lebense rsicheru ioder auch nkg Pflegeheim, Dritten mit eint/inne n gelingt nde darüber, wie n zus ngen. rten Zuzahlu ebühren erforderlich ein fun Mitteln innen unterst gestalten wollen. Rechtlic n sie Kompe s: tehe Leis Die ist. ngsbefr gewach n – oft ktionier tungen ützen Mensch tenz zur rechtsw Anford he Betreue innen eimöglichst auch endes r/ Rechtlic en, ihre erungen irksamen aufb chend sen, das selbstbestimm mit juris Angelegenheit he Betreue Netzwe s die mit Ang auen rtretunist. t zu regeln. an Bet r/innen tragen Stellve zung bei der en tung. g rk Wä alle abr Sie rund leisten reuu Ihr Unterst Willensbildung eine hohe m als hrend echenb Pfleged ehörigen, um die ützungs Verantw dung und , bei der Entsche Unterstüt- tionen, stelorvor are Zeit ng sind Ärz der Umsetz Klient/ die mit einem mandat umfassman derart idungsfinBanken iensten, Beh t/innen heute lvertretend einigen ung t Lebenss nicht Abhängig , Klin weitgehenden man Jah ituatätssinns und es von von der situativ persönlicher Entsche örd kom ren aus Handeln soweit Verlustage einem munizie en, Arb iken, Hei reider idungen. Bet men en Bedarfs geeignete des Realidefinier reuung Wenn Maßnah Fähigkeit zur Selbstso von Ang men eitgebe t aus profess lage wählen Form regeln, erforderlich ren und , rge einherg vor men wie Beratun t wur rn, Verm , sie die eleg teln, unterstü der Unterstützung: Sie dies ehen. im We greifen, müssen enheite in dessen ionellen de, g beraten, vermittzen bei der iete ersetzen z.B. den Pfle stellvertret e ggf. koo Vermitt sen Betreuer/innen odertenr Zentrum Unterstützu geht n und Pflege lungtlich Organisation end Ang rdiniere rn, deln, um en aus steht. Die und auch stellver echtsko nicht von Assisten Interpre de Entsch gedienst die existenz die Bes ngsse Ent n tretendnve Entscheidungen treffen bei Bedarf auch bestelle elegenh z Klient/in den iellen Grundla eidu hantation eiten stellvertretend nen für ihre Klient/in gen zu sichern ntion (UN Vorgab wicklung orgung n des Wil ngen tref e bei: Vertretu vor Schaden zu bewahr en der resu Viel fen nen. und -BRK). lens en. Wichtig ng ist nicht der Klie in bestmö In eine UN-Beh ltiert inst e Klient/i Unabhängigk ist hiergleich Vertretu ermöglicht nnen glicher nt/inne abil m fach indereit die Vertretu ng. In erster sind n Rechtliche lich ngsmacht zu bew , sodass Linie chen Betreuu psychis Betreuer/innen und im Rahmen Bet ng stellver der rechtligern, Dienste agieren unabhä Stunden ältigen hab reuer/innen ch kran tretendes Handel Klient/innen. n und Einricht k ode ngig von en. Nur n häu pro im wenn Klient/in Auftrag der Trä- sind trie oder Behinde ungen der r see fig Monat All dies Pflege, der einen solchen nen situativ rtenhilfe. Sie erledigt soll dur Krisensitua lisch Psychianicht fähig Auftrag zu als Bevollm werden – innen – nach erteilen, müssen ächtigte – werden chschnittlic tionen anders Maßgabe des Die Situation: vom Betreuu gericht bestellt Betreuer/ . h in 3,2 individuellen ngsQualität trotz und beaufsi ihrer Klient/in Lebense schlechter Beding Durch chtigt. nen – ersetzeDami ntwurfs 1992 trat das ungen nen ihre Unabhängigkeit könt Qu neue Betreuung nd entsche nic etwa über srecht in Kraft. alität sie konseq Vormundschaftsrech die notwen ht au iden, uent für Das alte rechtliche dige Beauftr t hatte seine in de f de ihre gung oder Erh Gültigkeit verloren Betreuung heute die Entmündig a-r r Kündig ung von Menschen und nur teilweise ungöheines ungPfle- Strecke Betre erfüllen. Die gedienstes. von 3,2 sollte der Geschichte Berufsinhaber/innen haben angehören. Die de bleibt uung diese Situation Betreuungsarbeit sarbe worten. Im Gegenteil: auf r anrec nicht zu verant: sollte fortan durch persönliche Form 5 Std he Viele tausende it Unterstützung eine leisten der Unterstütz Berufsbetr . pro nbare ung die Selbstbest in den letzten von von Menschen Selbstsorge Jahren unter belastende euer/innen immung bedingung Klien n Stu garantieren, die und Selbstve n Rahmenrantwortung en nachweislich ihre Angelegen nicht selbst besorgen t/in nden heiten Der qualitativ hochwerti im Mo können. Diesen BdB hat sich von ge Arbeit. Anspruch kann Beginn an für nat die Betreuung eine fachlich basierte sarbeit eingesetzt Selbstbestimm . 1. für Politiker und Politikerinnen gedacht. Zum anderen dienen sie aber auch jedem BdBMitglied, um den Beruf Betreuung näher zu 2. erklären, wenn es zum Beispiel um die Zusammenarbeit mit Einrichtungen Daten und Fak Betreuung bra ten: oder Kliniken geht.“ (hei) ucht Qualitätss icherung 2. 1. BdB-Factsheets Bisher erschienen sind folgende BdB-Factsheets: Was ist rechtliche Betreuung? Betreuung braucht mehr Zeit und Geld Betreuung braucht Qualitäts sicherung Betreuungsvereine Date Betren und Fa uung kten: brau cht m ehr Z 1. Die Situation: eit ? REC HTL ICH E BET REU UNG ung und Würde Vom BdB entwicke Schutz vor Q sichern Übervorteilung, Missbrauch und Selbstsc hädigung lte Instrumente, die wichtige Grundlagen für die Professionalisierun g des Berufes und eine Selbstver pflichtung zu Qualität darstellen: ➔ Einführung des BdB-Qua litätsregisters ➔ Entwicklung einer eigenen Fachlich keit ngsmanagemen t) Leitlinien und Berufsethik (Methode Betreuu ➔ Ausarbeitung von 2. Hintergründe: Keine gesetzl ichen Regelungen zur Menschen, die aufgrund einer Qualität Behinderung oder kung Probleme Erkranhaben, wichtige und ethische Legitimati Entscheidungen fen und ihre Rechte zu trefon. Eine aktivieren geltend zu machen, ungsarbeit und de Betreuwie vor nicht können sich nach die hierfür erforderlic darauf verlassen, prozesse können hen dass sie eine rechte Unterstütz unter diesen Vorgaben Beratungsbedarfsgeung erhalten. bedingt geleistet Das Betreuung nur sehr die Betreuung werden. srecht und spraxis weisen Eine angemess teilweise erhebliche auf. Denn: ene Begleitung Mängel und Unterstütz ehrenamtlicher ung Die berufliche Betreuer/i Betreuung ist währleistet. Entscheide nnen ist häufig nicht genicht als Beruf kannt. Es gibt anernd für ein starkes keine Zulassung aber ist die enge Ehrenamt sregelung, sodass jede/r als Berufsbetr Anbindung an euer/in eingesetzt professionelle kompetente Betreuer/i und – auch eine Person werden kann nnen. ohne jede Ausbildun Missverstä ndnisse und Unwissen fall heißt das: g. Im ErnstUnqualifizierte heit über ten und Aufgaben Personen dürfen Zwangsmaßnahmen rechtlicher Betreuer/i die Pflichüber entscheiden. den öffentliche nnen prägen Für die Arbeit n Diskurs. Selbst von rechtliche staatliche Stellen vermitteln ein n Betreuer/innen keine verbindlic einseitiges Bild gibt es hen, gesetzlich von Betreuung System festgelegten Qualiersetzenden Handelns. als tätskriterien. Personenbezogene und rehabilitat Die Vergütung ive Aspekte des für Betreuer/innen deutschen Betreuungsrecht s wurde werden oft missachte nicht angepasst seit 2005 – ungeachtet t. Die Aufsicht der steigender Preise Personalkosten. Gerichte über und Das bringt immer die Arbeit der er/innen ist unzureich Betreumehr Berufsbetreuer/innen und end. Die Gerichte Betreuungsvereine nicht über die verfügen che Not. in wirtschaftlihumanwissenschaftl ich fundierten Kenntnisse, um Das gesetzlich die Qualität einer definierte Zeitbudge Betreuung im Hinblick auf Beratung, t für die berufliche Betreuung Bedarfsanalyse, von durchschn Koordination zu Planung und ittlich 3,2 Stunden pro Klient/in und beurteilen. Monat Auch die Betreuung vertretendes Handeln schafft Anreize für stellsbehörden, die ohne fachliche geeignete Betreuer/innen empfehlen Begründung einheitlichen Standards sollen, sind keinen bundesund Verfahren verpflichtet. Weitere Themen sind in Planung und werden nach und nach produziert. Die Factsheets stehen unter www.bdb-ev.de/57_Daten_und_ Fakten_php als Download bereit oder sind als Printversion abzufordern bei: Ina Hellmers, [email protected] Ina Hellmers Beratung von Existenzgründer/innen Phase 1: Erstinformation für alle Interessent/innen In Phase 1 der Existenzgründungsberatung erhalten alle Interessierten die Informationen, welche Unterlagen sie bereithalten bzw. erstellen müssen, um ihre Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Zur Erstinformation hat der BdB folgendes Paket zusammengestellt, das allen Existenzgründer/innen nach Anfrage zugeht: BdB-Broschüre für Berufseinsteiger/innen Informationsbroschüre der Agentur für Arbeit zum Existenzgründungszuschuss Leitfaden zur Erstellung des Businessplanes Excel-Berechnungstabelle mit bereits eingefügten Formeln für die Rentabilitätsberechnung (vom BdB entwickelt) Übersicht der Unterlagen, die beim BdB und schließlich bei der Agentur für Arbeit einzureichen sind Phase 2: Wirtschaftliche und konzeptionelle Beratung für BdB-Mitglieder In Phase 2 der Existenzgründungsberatung findet die aktive Beratung zu konzeptionellen und wirtschaftlichen Fragen statt. Hierfür werden unter anderem die Businesspläne geprüft und die Gründer/innen erhalten Hinweise, was in den Plänen fehlt bzw. nicht ausreichend oder nicht plausibel dargestellt bzw. falsch berechnet wurde. Die Beratung erfolgt am Telefon, eine schriftliche Korrespondenz schließt sich bei Bedarf an. In der Regel wird die Tragfähigkeitsbescheinigung nach ein bis drei Kontakten ausgestellt. Die Bescheinigung wird durch einen von der Agentur für Arbeit geforderten individuellen Bericht ergänzt, der die Situation des/der jeweiligen Existenzgründer/in beschreibt und einschätzt. Bei Anruf Beratung! Wer sich vom BdB in Sachen Existenzgründung beraten lassen möchte, wendet sich an Judith Grabe-Scholl, Tel. (040) 386 29 03 93 (Mo - Do, 9.30 - 14.00 Uhr) Weitere BdB-Services im Überblick Beratung zu rechtlichen und berufspraktischen Fragen Versicherungen für wichtige berufliche Bereiche – zu besonderen Konditionen Betreuungs-Software für das Management des Berufsalltags – zu vergünstigten Tarifen Beihilfeberatung bei Krankenkostenab rechnungen für privat versicherte oder verbeamtete Klient/innen Nachlassermittlung im Kreis der Klient/ innen Sonderkonditionen u. a. für Fachzeitschriften und Hotelbesuche Websites (Content Management System/ Internetpräsenz) zu vergünstigten Konditionen WEITERE INFORMATIONEN Informieren Sie sich unter www.bdb-ev. de/87_Service.php über die aktuellen Serviceangebote des Verbandes. bdbaspekte 108/2015 13 © Thomas Söllner - Fotolia.com praxis & projekte Mehr Schutz für Frauen mit Behinderung Gewalt erkennen und dagegen aktiv werden Etwa jede zweite Frau mit Behinderung erlebt in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Und fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Diese Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2012 führte zu einem Online-Angebot für Betroffene. Die Seite www.susehilft.de ist kürzlich online gegangen – Grund genug auch für Betreuer/innen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Unter www.suse-hilft.de können sich Frauen und Mädchen mit Behinderung seit Kurzem darüber informieren, welche Hilfsangebote es bei Gewalt in ihrer Nähe gibt. Die Internetseite stellt ihre Inhalte auch in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache dar. Das Projekt vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) soll Hintergründe und Wege aus der Gewalt aufzeigen und bietet auch für Angehörige oder professionell Tätige wichtige Informationen. So findet man Adressen und Telefonnummern von einschlägigen Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Schulungen und Kursen, aber auch eine stets aktualisierte Liste von Therapeut/innen und Ärzt/innen. Wichtiges Thema für Betreuer/innen „Berufsbetreuerinnen und Betreuer haben sehr viele Klientinnen mit einer Behinderung. Daher müssen sie besonders sensibel und verantwortungsvoll mit dem Thema umgehen“, sagt Alexander Laviziano, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BdB. Doch wie verhält man sich richtig, wenn eine Klientin sexuell Laviziano missbraucht wird? Welche Signale deuten auf sexualisierte Gewalt? Katharina Göpner vom bff, die das Projekt „Suse sicher und selbstbestimmt.“ mit ins Leben gerufen hat, sagt, dass die Anzeichen für Missbrauch sehr unterschiedlich sein können: „Die Formen von Gewalt sind ebenso verschieden wie die Reaktionen der Opfer. Oft ändert sich aber das Verhalten. Manche Opfer ziehen sich zurück, andere zeigen depressive Züge, bei wieder anderen steigt der Alkoholkonsum. Wichtig ist für professionell Tätige, sensibel und aufmerksam für kleine Signale zu sein.“ Keinen Druck ausüben Wenn Betreuer/innen das Gefühl haben, dass es bei einer Klientin zu einem Missbrauch gekommen ist, sollten sie diesen Verdacht ernst nehmen, rät Göpner: „Man sollte Gesprächsbereitschaft signalisieren und die eigene Wahrnehmung schildern, wenn man sich Sorgen macht. Dazu gehört Geduld, auch wenn es manchmal schwer auszuhalten ist. Trotzdem gilt es, keinen Druck auszuüben und nichts über den Kopf der Betroffenen hinweg zu unternehmen. Denn das könnte zu einer erneuten Ohnmachtserfahrung führen, wie sie das Opfer schon erlebt hat.“ Hilfreich für professionell Tätige könne es sein, sich mit Kolleg/innen oder geschulten Berater/innen über den Verdacht auszutauschen. Wenn die betroffene Frau offen dafür sei, sollten Betreuer/innen entsprechende Hilfsangebote machen, zum Beispiel eine Beratungsstelle empfehlen, die die Frau in ihrem möglicherweise vorhandenen Trennungswunsch unterstützen oder bei der Wohnungssuche helfen. Darüber hinaus seien auch rechtliche Schritte zu erwägen, etwa eine Anzeige oder das Erwirken einer Wegweisung (siehe Kasten). Die Internetseite ist seit August online und werde gut angenommen, berichtet Göpners Kollegin Anna Hartmann. Das Projekt trage dazu bei, für das Thema zu sensibilisieren, die Vernetzung vor Ort zu verbessern und den Zugang zu Beratungsstellen zu erleichtern. Man habe die Erfahrung gemacht, dass es viele Schulungen und Kurse zum Thema gibt, Anwält/ innen und Therapeut/innen seien hingegen schwerer zu finden. Entsprechende Hinweise nimmt das Projekt gerne unter [email protected] entgegen. (jös) Hartmann 14 bdbaspekte 108/2015 Göpner praxis & projekte Frauen mit Behinderung erleiden häufig sexualisierte Gewalt Drei Betreuer/innen schildern Beispiele aus ihrer Praxis Catharina Meier, Berufsbetreuerin in Hamburg „Ich habe eine junge Klientin, die allein lebt. Sie hat eine seelische Behinderung, zudem eine Spastik und eine Sehbehinderung. Die Frau berichtete, dass sie sich mit ihrem Freund nicht mehr wohl fühle. Er würde sich auf sie drauflegen, das möge sie nicht. Wir haben dann gemeinsam mit ihrem Freund gesprochen. Danach ist er aus der Wohnung ausgezogen und hat die Klientin auch nicht mehr belästigt. In einem anderen Fall hat eine Klientin von mir ihren Partner erstochen, mit dem sie gemeinsam ein Kind hatte. Der Mann ist verblutet. Der Konflikt zwischen den beiden schwelte schon länger, die Polizei hatte bereits Wegweisungen aus der Wohnung angeordnet. Der Mann ist aber trotzdem wiedergekommen und die psychisch kranke Frau hat ihn in die Wohnung gelassen. Sie sind dann wegen eines Laptops in Streit geraten, er ist dabei wohl ausgerastet, sie nahm ein Brotmesser und erstach ihn. Ich habe von den Wegweisungen erst im Nachhinein erfahren, die Polizei wusste gar nicht, dass die Frau eine Betreuerin hat. Auch das Jugendamt hatte mich nicht informiert. In diesem Fall klappte die Zusammenarbeit überhaupt nicht.“ Siegmar Mücke, Berufsbetreuer in Erfurt, Mitglied des Vorstands der BdB-Landesgruppe in Thüringen „Eine meiner Klientinnen ist von ihrem Bruder sexuell belästigt worden. Die Frau, die sowohl geistig behindert als auch psychisch auffällig ist, kam völlig aufgelöst zu mir ins Büro. Auf mein Nachfragen erzählte sie dann von der Misshandlung durch ihren Bruder. Ich habe das, nachdem ich mit der Polizei gesprochen habe, an den Sozialdienst abgegeben, der die Frau begleitet. Dieser ist mit der Klientin zum Gynäkologen und anschließend zur Polizei gegangen. Der Bruder ist verurteilt worden. Eine andere junge Klientin von mir ist vor sechs Jahren vergewaltigt worden. Diese Tat ist aber bisher noch nicht zur Anzeige gekommen. Sie ist dabei, das in einer Traumatherapie zu verarbeiten. Der Therapeut und ich sind die einzigen, die überhaupt davon wissen.“ Tino Hjelm-Madsen, Berufsbetreuer in Hamburg „Eine junge Frau, die ich betreue, hat eine Lernbehinderung. Sie ist bereits in ihrer Kindheit missbraucht worden. Als Erwachsene hat sich das wiederholt, ihr Lebensgefährte verging sich an ihr. Ich habe eine Wegweisung erwirkt und Strafanzeige gestellt. Nach meiner Erfahrung verlaufen diese Verfahren allerdings meist im Sande. Die Betroffenen sind oft gar nicht in der Lage, Beweise zu erbringen, wie das Strafrecht sie verlangt. Das fängt schon damit an, dass Menschen mit Behinderung Schwierigkeiten haben, zu sagen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit etwas passiert ist.“ Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz Bei Körperverletzung oder massiver Bedrohung kann nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes auf dem Weg der einstweiligen Verfügung ein Betretungsverbot der Wohnung und ein Näherungsverbot ausgesprochen werden. Danach müssen Personen, die häusliche Gewalt erfahren haben oder von ihr bedroht sind, nicht mehr den gemeinsamen Haushalt verlassen, in einem Frauenhaus Zuflucht suchen oder zu Obdachlosen werden. Sie können bei akuter Gefahr nun per Eilanordnung leichter vor Gericht durchsetzen, dass ihnen die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird (§ 2 GewSchG). Dies sollte gerade dann erfolgen, wenn das Wohl im Haushalt lebender Kinder gefährdet ist. Dabei ist die mögliche Zuweisung nicht mehr nur auf Ehewohnungen beschränkt. Sie gilt auch für alle auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaften. (Quelle: wikipedia) bdbaspekte 108/2015 15 praxis & projekte Zwei mit einer Mission: Das Thema Betreuung soll ins Fernsehen. Dafür wurden Jana Lindner und Siegmar Mücke an acht Drehtagen zu einem Team ZDF-Serie „37 Grad“ berichtet über Betreuung „Keine Sensationsheischerei“ Die Fernsehgemeinde darf sich auf den 15. März 2016 freuen. Dann voraussichtlich wird die ZDF-Reportage „37 Grad“ zum Thema Betreuung ausgestrahlt, zu der in den letzten Monaten Dreharbeiten stattfanden. Filmteams begleiteten unter anderem Siegmar Mücke, Berufsbetreuer in Erfurt und Mitglied des BdB-Landesvorstands Thüringen, bei seiner Arbeit. Wenn das Thema Betreuung in den Medien stattfindet, geht es oft um die schwarzen Schafe des Berufsstandes. Dass es die gibt, ist unbestritten – in welchem Beruf gibt es die nicht? Doch die überwiegende Mehrheit der Betreuer/innen leis tet mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag, um den Klient/innen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der BdB weiß, welche Bedeutung eine faire Darstellung der Arbeit der Kolleg/innen in der Öffentlichkeit hat. Denn um die Ziele des Verbandes zu erreichen – etwa eine Profession zu schaffen, die Qualität von Betreuung zu steigern und nicht zuletzt die Rahmenbedingungen für den Berufsstand zu verbessern – braucht es auch Unterstützung aus Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der BdB betreibt deshalb eine intensive und professionelle Öffentlichkeitsarbeit, die auch von den Medien wahrgenommen wird. Mittlerweile lässt sich eine Reihe von Erfolgen verbuchen. Trend: Es wird mehr und auch ausgewogener berichtet als früher. Besonders erfreulich: Voraussichtlich am 15. März berichtet die Reportage „37 Grad“ im Kernabendprogramm des ZDF über die Arbeit von Berufsbetreuer/innen. Im Fokus: Siegmar Mücke. „Der Öffentlichkeit zeigen, was wir tun“ Mücke ist seit vielen Jahren Berufsbetreuer in Erfurt und verantwortet im Vorstand der BdBLandesgruppe die Finanzen. Ihm ist wichtig, der Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der Tätigkeit Berufsbetreuer/in zu vermitteln: „Bei den Dreharbeiten wurde nichts gestellt, alles 16 bdbaspekte 108/2015 ist authentisch, keine Sensationsheischerei. Das Drehteam hat mich bei meiner ganz normalen Arbeit begleitet. Natürlich habe ich die Klienten und auch andere Beteiligte vorher um Erlaubnis gebeten und mir das schriftlich bestätigen lassen. Die allermeisten kennen und schätzen die Reihe ‚37 Grad‘ und haben gerne mitgemacht.“ eine Kamera dabei ist, weiß man natürlich nicht: Wie bringt es das Fernsehen? Wie läuft die Moderation? Ich hatte aber einen guten Eindruck von den Fernsehleuten, insbesondere von der verantwortlichen Redakteurin. Sie hatte mir versichert, dass es um eine wertschätzende Darstellung unserer Arbeit geht. Deswegen habe ich Herausforderung Dreharbeiten Die Dreharbeiten empfand Mücke als Herausforderung: „Man muss auf die Wortwahl achten und darauf, dass man deutlich spricht. Und es ist natürlich ungewohnt, wenn man Kameraleute dabei hat.“ Das Drehteam sei aber sehr sensibel gewesen, habe sich zurückgehalten. „Die Redakteurin hat immer gesagt: ‚Wir sind gar nicht da.‘ So hat es gut geklappt.“ Einer der Klienten, mit denen Mücke gefilmt wurde, kam in der Zeit der Dreharbeiten zunächst ins Krankenhaus, später von dort aus in ein Hospiz. Als das Drehteam im Hospiz filmen wollte, lag der Mann bereits im Sterben. „Wir haben dann entschieden, das nicht im Film zu zeigen“, so Mücke. Als er das Zimmer des sterbenden Mannes verlässt, gehen die Kameras wieder an. Und zeigen einen Betreuer, der bei aller Professionalität und Distanz auch sichtlich mitfühlt, wenn das Leben eines seiner Klienten zu Ende geht. Die Szene zeigt, wie nah Betreuer/innen an ihren Klient/innen sind. Diese Beziehung im Fernsehen zu offenbaren, war für Mücke manchmal eine Gratwanderung: „Wir greifen in die Lebenswelt unserer Klienten ein. In dem Moment, wenn Jana Lindner von Mia Media Leipzig GmbH produziert seit über zwanzig Jahren Filme für verschiedene Sender. Mit dem Thema „Betreuung“ entwickelt sie einen Beitrag für die ZDFReihe „37 Grad“. Die Reportage wird nach dem derzeitigen Planungsstand am 15. März 2016 ausgestrahlt praxis & projekte Vor der Tür: Berufsbetreuer Siegmar Mücke verlässt das Zimmer seines Klienten, der im Sterben liegt. Tonaufnahmen des Gesprächs konnten gemacht werden, auf Bildaufnahmen verzichtete das Fernsehteam aus Pietätsgründen mich für die Dreharbeiten zur Verfügung gestellt und auch meine Klienten davon überzeugt.“ Mit seiner Beteiligung möchte Mücke deutlich machen, welche Verantwortung Berufsbetreuer/ innen tragen und wie schwierig der Job ist: „Wir müssen ständig für die Rechte unserer Klienten kämpfen, laufen immer gegen Barrieren, werden immer mehr zum Sozialanwalt für unsere Klienten. Wir sind Profis, die für unsere Klienten das Maximale herausholen. Wir brauchen aber auch Rahmenbedingungen, die uns das ermöglichen. Deswegen problematisiere ich auch in der Sendung die miserable Bezahlung in der Betreuung, durch die viele Kollegen am Existenzminimum kämpfen. Und ich sage deutlich, dass wir ein einheitliches Berufsbild und eine Professionalisierung brauchen, um unseren Beruf weiterhin im Sinne unserer Klienten ausüben zu können.“ (jös) Drei Fragen an TV-Redakteurin Jana Lindner Frau Lindner, wie sind Sie auf das Thema Betreuung für die Sendung gekommen? Wir haben schon länger zu diesem Thema recherchiert und die Redakteurin des ZDF, Martina Nothorn, war dann sofort davon begeistert. In der ‚37 Grad‘-Reportage geht es uns darum, die Perspektive der Betreuer einzunehmen. Und ihre Arbeit findet ja mitten in unserer Gesellschaft statt. Jeder kann mal in die Lage kommen, betreut zu werden. Deshalb passt das Thema auch gut zu ‚37 Grad‘ – denn dort werden menschliche Themen aus unserer Mitte erzählt. Wir wollen zeigen, was ein Betreuer eigentlich genau macht, wie abwechslungsreich und anspruchsvoll diese Arbeit ist. Und wir erleben dabei natürlich auch einige Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind. Teilweise sehr berührende Geschichten. Was ist für die Zuschauer/innen besonders spannend an der Sendung? Ich hatte beim Dreh manchmal den Eindruck, dass wir uns in einem Parallel-Universum befinden. Man sieht ja niemandem an, ob er eine Betreuung hat, und man weiß auch nicht genau, welche Aufgaben ein Betreuer hat. In dem Film erlebt man, wie professionell der Betreuer zum einen sein muss, wie nah ihm aber auch das Schicksal eines Klienten gehen kann. Das war deutlich zu spüren, als wir zu einem Klienten kamen, dessen Gesundheitszustand sich während der Dreharbeiten zunehmend verschlechtert hatte. Er befand sich mittlerweile in einem Hospiz und lag im Sterben. Man konnte Herrn Mücke anmerken, dass ihn das mitgenommen hat. Welche Eindrücke haben Sie während der Dreharbeiten gewonnen? Die Geschichte, die wir erzählen, ist nicht so leicht und fröhlich wie andere Themen, die ich beispielsweise im vergangenen Jahr gedreht habe. Aber sie ist berührend: Mich haben die Protagonisten berührt, die wir im Film sehen. Die Klienten und auch die Betreuer. Herr Mücke hat im Interview gesagt, dass für ihn sein Job Berufung ist und nicht nur Beruf. Das hat man gespürt, und man merkt es auch an seiner Arbeitsweise: Er tritt bestimmt auf, aber ohne zu bestimmen. Respektvoll im Umgang und professionell, mit Geschwindigkeit und Energie. Und es war ihm wichtig, seinen Anspruch an Qualität in der Betreuung deutlich zu machen und zu fordern, dass der Staat dafür bessere Rahmenbedingungen schaffen muss. bdbaspekte 108/2015 17 dialog & diskussion Zwangsbehandlung, Ehegattenvertretung, Vorsorgevollmacht © djama - Fotolia.com BdB bezieht Stellung Bewerten, einordnen, positionieren: Regelmäßig bezieht der BdB zu aktuellen Entwicklungen im Kontext des Betreuungsrechts gegenüber Politik und Justiz Stellung. In jüngster Vergangenheit gab es gleich dreimal Anlass, die verbandliche Sichtweise darzulegen. Zwangsbehandlung 2013 kippten Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht die bis dato geltenden Regelungen für Behandlungen gegen den „natürlichen Willen“ von Patient/innen. In Folge hat der Gesetzgeber unter anderem eine Neuregelung des § 1906 BGB geschaffen. Doch auch an deren Vereinbarkeit mit der Verfassung bestehen Zweifel: So gibt es Fallkonstellationen, in denen ein Mensch nicht gegen seinen natürlichen Willen behandelt werden darf, auch wenn er seine Behandlungsbedürftigkeit krankheitsbedingt nicht einsieht und schwerste Gesundheitsschäden oder sogar der Tod drohen. So müsste man jemanden im schlimmsten Fall sterben lassen – und dies selbst dann, wenn im Fall einer Behandlung gute Heilungschancen bestehen würden. Der BGH hält die Regelung deshalb für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dies hat inzwischen mehreren Verbänden, darunter auch dem BdB, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. BdB-Position Der BdB ist der Auffassung, dass Mechanismen geschaffen werden sollten, die eine Zwangsbehandlung möglichst bereits im Vorfeld vermeiden können – z.B. durch die Überzeugungsarbeit von fachlich versierten und im Umgang mit psychisch Kranken geschulten Berufsbetreuer/ innen. Für die wenigen Fälle, in denen trotzdem eine Zwangsbehandlung notwendig ist, muss die bestehende Gesetzeslücke aber geschlossen werden. So sollten in Ausnahmefällen Zwangsbehandlungen außerhalb einer geschlossenen Unterbringung möglich sein, um Klient/innen die damit verbundene zusätzliche Belastung zu ersparen. Keinesfalls darf das aber dazu führen, dass ambulante Zwangsbehandlungen auch in anderen Fallkonstellationen akzeptiert werden. „Im Alltag von Betreuer/innen gibt es oft Situationen, in denen man nicht auf einen praktikablen juristischen Rahmen zurückgreifen kann. So auch beim Thema Behandlung gegen den aktuell geäußerten Willen. Wichtig ist es, diesen mit den bisherigen Lebenszielen abzugleichen. Unsere Aufgabe als Betreuer/innen ist es grundsätzlich, dem Selbstbestimmungsrecht der Klient/ innen Geltung zu verschaffen. Wenn jemand aber aufgrund eingeschränkter Erkenntnis- und Urteilsfähigkeit eine Behandlung ablehnt – und hiermit vom früher bekundeten Willen abweicht – kann es in Einzelfällen nötig sein, gegen den aktuell geäußerten Willen zu entscheiden.“ Rainer Sobota stellvertretender BdB-Vorsitzender 18 bdbaspekte 108/2015 dialog & diskussion Ehegattenvertretung Die Justizminister/innen der Länder haben sich im Rahmen ihrer 86. Konferenz (JUMIKO) am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart einstimmig für ein neues Rechtsinstitut ausgesprochen, namentlich die „Beistandschaft für Ehegatten und Lebenspartner in erster Linie auf dem Gebiet der Gesundheitssorge und in damit eng zusammenhängenden Bereichen“. Die von Baden-Württemberg angeregte Gesetzesinitiative sieht ein automatisches Vertretungsrecht für Ehegatt/innen bzw. Lebenspartner/innen bei unmittelbaren Angelegenheiten der Gesundheitssorge (Einwilligung in eine ärztliche Behandlung) vor. Zudem soll es eine Befugnis geben, Rechtsgeschäfte im Rahmen der Gesundheitssorge abzuschließen sowie an Krankheit, Unfall oder Pflege geknüpfte Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen geltend zu machen. Das Vertretungsrecht würde unter der Voraussetzung greifen, „dass der Betroffene weder etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat“, heißt es im Beschluss. Ohne diese automatische Entscheidungsbefugnis, so befürchtet die JUMIKO, bestehe die Gefahr von langwierigen, teuren gerichtlichen Betreuungsverfahren. Vorsorgevollmacht Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen richtungsweisenden Beschluss (v. 23.9.2015, Az. XII ZB 225/15) zum Thema Umgang mit Vollmachten gefällt. In einem konkreten Fall hatte ein Betreuungsgericht und als Beschwerdeinstanz das Landgericht die Einrichtung einer (an sich nötigen) Betreuung allein wegen der theoretisch bestehenden Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen, abgelehnt. Das Landgericht hatte in seinem Beschluss unter anderem ausgeführt, dass der Betroffene unbeschränkt geschäftsfähig sei und deshalb einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilen könne. Dass eine geeignete Vertrauensperson ihm nicht zur Verfügung stehe, habe er nach Meinung des Gerichts nicht hinreichend dargelegt. Das sieht der BGH anders und stellt fest, dass eine Betreuung nur dann nicht notwendig ist, wenn eine konkrete Alternative zur Verfügung steht – die rein theoretisch bestehende Möglichkeit der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson reicht dafür aber nicht aus. Es gibt in diesem Zusammenhang auch keine Beweislast des Betroffenen, nach der er belegen müsste, dass keine Vertrauensperson vorhanden sei. BdB-Position Der BdB lehnt das Vorhaben ab. Eine gesetzliche Vertretung ohne schützendes Betreuungsverfahren ist mit unkalkulierbaren Risiken für die betroffenen Personen verbunden. Bereits 2005 scheiterte eine vergleichbare Bundesratsinitiative, weil die vermeintlich einfache Lösung einer automatischen Übertragung von Rechtsmacht auf Familienangehörige unvereinbar ist mit der erforderlichen Absicherung von Eingriffen in die Autonomie erwachsener Personen. Ergo fordert der BdB die Justizminister/innen auf, von ihrem verfassungsrechtlich aussichtslosen Vorhaben Abstand zu nehmen und stattdessen die bestehenden Möglichkeiten – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung – zu stärken und nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter zu entwickeln. Zudem sind keine nennenswerten fiskalpolitischen Vorteile einer solchen Regelung erkennbar. Beunruhigend bleibt, dass die Landesjustizminister/innen wenige Monate nach der deutschen Staatenberichtsprüfung durch die Vereinten Nationen eine neue weitgehend unkontrollierte und missbrauchsanfällige Form der gesetzlichen Vertretung schaffen wollen, statt Kräfte für eine bessere Ausstattung der Betreuungsvereine zu mobilisieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die qualifizierte Betreuungsarbeit durch professionelle und ehrenamtliche Betreuer/ innen zu befördern. „Es ist ärgerlich, dass die Länder solche Entscheidungen immer unter dem Kostenaspekt fällen, um hier vermeintlich bei der Betreuung sparen zu können. Erstens zeigt die Praxis deutlich, dass in aller Regel Angehörige ehrenamtlich die Betreuung von Familienmitgliedern übernehmen. Zweitens birgt ein automatisches Vertretungsrecht die große Gefahr, dass im Falle getrennt lebender Paare oder bei fehlendem gegenseitigen Vertrauen falsche Entscheidungen über den Kopf der Betroffenen hinweg gefällt werden.“ Hennes Göers stellvertretender BdB-Vorsitzender BdB-Position Der BdB bewertet die BGH-Entscheidung positiv. Wenn man die Möglichkeit ernst nimmt, mit einer Vorsorgevollmacht das Selbstbestimmungsrecht zu wahren, muss man es auch akzeptieren, wenn jemand sich gegen dieses Instrument entscheidet – ob mangels Vertrauen in mögliche Personen oder um Angehörige nicht zu belasten. Es wäre eine merkwürdige Interpretation des Selbstbestimmungsrechts, wenn man daraus eine Verpflichtung zur Erteilung einer Vollmacht ableiten würde. Folgt man dem Wortlaut der Entscheidung, kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob eine objektiv betrachtet vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigte/r in Frage käme. Vielmehr gilt es, die subjektive Bewertung des Betroffenen zu achten: Er bzw. sie selbst und nicht das Gericht muss ausreichendes Vertrauen in die zu bevollmächtigende Person haben. „Der BGH-Beschluss stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Menschen sowie das Institut der Betreuung als ein Instrument der Be-Rechtung. Die Bürgerin oder der Bürger hat die Wahl: Vorsorgevollmacht oder Betreuung. Somit richtet sich der BGH-Beschluss auch gegen ungerechtfertigte Betreuungsvermeidung. Das ist gut so!“ Thorsten Becker BdB-Vorsitzender WEITERE INFORMATIONEN Die Stellungnahmen zu den Themen Zwangsbehandlung und Vorsorgevollmachten sowie das Positionspapier Ehegattenvertretung finden Sie in der Rubrik forum & fakten ab Seite 44 und auf der BdB-Website www.bdb-ev.de bdbaspekte 108/2015 19 dialog & diskussion Meilenstein für das BdB-Qualitätsregister Mit Auditierung den Blick von außen zulassen Man kennt es bereits aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen: Qualitätssicherung durch zertifizierte Managementsysteme. Ein solches will der BdB nun auch probeweise für sein Qualitätsregister (QR) installieren und hat ein Konzept zur Auditierung von Betreuungsbüros auf den Weg gebracht. Das freiwillige Verfahren soll Mitgliedern helfen, die eigene Arbeit zu verbessern sowie einen unabhängigen Qualitätsnachweis gegenüber Akteur/innen im Betreuungsprozess zu erbringen. Als weiterer Baustein der Professionalisierung ist das Audit auch ein klares Signal an die Politik. Auf diese Nachricht hatte Berufsbetreuerin Mandy Catić gewartet. „Ich schicke sofort meine Beitrittsunterlagen los“, sagte sie erfreut, als sie die Kunde erreichte: Der BdB führt für die Mitglieder des Qualitätsregisters (QR) eine freiwillige Auditierung ein und ergänzt damit die seit 2014 verpflichtende Selbstbewertung. Zur Erinnerung: Diese hatte den bis dato gültigen Qualitätsnachweis der Fortbildungspunkte abgelöst. An der jüngsten Weiterentwicklung hat die 2013 gestartete Berufseinsteigerin Catić maßgeblichen Anteil. Sie legte ihre Kritik an der Selbstbewertung mit einem Antrag auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des QR bei der diesjährigen Delegiertenversammlung dar. Die Forderung: QR-Mitglieder sollten sich bereit erklären, Angaben der Selbstbewertung auf Anfrage konkret nachzuweisen und sich einer stichprobenartigen Qualitätsüberprüfung zu stellen. „Selbstreflexion und Freiwilligkeit sind wichtig. Aber wer sich Qualität auf die Fahne schreibt, muss sich auch deren externer Überprüfung stellen“, so Catićs Überzeugung. der die Auditierungen für die Teilnehmer/innen zunächst kostenlos sind. Ihre Argumentation fiel auf fruchtbaren Boden: Auf Fordern der Delegierten nach mehr Quali täts prüfung brachte der BdB-Vorstand mit Zustimmung des Länderrats Ende September ein Konzept zur Auditierung auf den Weg. Im Kern geht es darum, freiwillig die Arbeit im eigenen Betreuungsbüro von unabhängiger Seite begutachten und zertifizieren zu lassen (siehe auch Kasten). Prozesse, Strukturen und Ergebnisse stehen dabei gleichermaßen im Fokus, als Grundlage hierfür dient u. a. die Selbstbewertung. Der BdB legt die Federführung für die Auditierung in die Hände des Instituts für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb), das Anfang 2016 ausgegründet wird. Dann soll auch die Testphase des Projekts starten, in Ein Plus für alle – und die Statistik BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sieht für viele Seiten klare Vorteile: „Durch die Auditie rung können QR-Mitglieder in puncto Betreu ungsarbeit, Unternehmensführung und eigene Gesundheit Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren. Zudem dokumentiert das QR-Zertifikat unabhängig geprüfte Qualität und schafft für Klientinnen und Klienten, Angehörige, Behör den und Gerichte Vertrauen, Sicherheit und Transparenz.“ Auch berufspolitisch kann der BdB mit der Auditierung punkten. Ein solcher Standard professioneller Qualitätssicherung entspricht nicht nur den Empfehlungen der überörtlichen Betreuungsbehörden (BAGüS), er setzt auch einen Meilenstein in der Entwicklung hin zum Beruf und verleiht den an die Politik gerichteten Dezember 2015 Januar 2015 Februar 2015 April 2015 Vorstellung im Beirat für Qualitätsentwicklung Schulung Auditor/ innen Erste Auditierungen Vorstellung des Zwischenstandes auf der Delegiertenversammlung Projekt-Zeitplan Oktober 2015 November 2015 Auswahl der Auditor/innen Vorbereiten der Auditunterlagen und der Schulung der Auditor/innen Bereuungsbüros melden Auditwunsch beim QR/ipb an, Termine planen 20 bdbaspekte 108/2015 © lenetsnikolai - Fotolia.com Fragen und Antworten zur QR-Auditierung Wie und was wird geprüft? Anhand eines Fragebogens beleuchten Auditor/in und Betreuer/in die Qualität der Arbeit auf verschiedenen Feldern, z.B.: Unterstützte Ent scheidungsfindung, Vereinbarungen/Kontrakte mit Klient/innen, Ziele und Maßnahmen der Betreuungsplanung, Zusammenarbeit mit Betreu ungsbehörden. BdB-Qualitätsregister Wer auditiert? Primär aktive Dozent/innen des ipb, die zuvor eine Auditor/innen-Schulung durchlaufen. Forderungen nach materiellen Verbesserungen Nachdruck. Wie lange dauert die Auditierung? Rund drei Stunden zzgl. Vor- und Nachbereitung. Mandy Catić begrüßt die Entscheidung des BdB: „Wir müssen den Blick von außen zulassen. Die Auditierung nimmt alle Mandy Catić Bereiche der Arbeit und die in der Selbstbewertung gemachten Angaben in den Fokus. Dies verpflichtet zur Ehrlichkeit und ist damit ein Schutz für das QR.“ Vom Potenzial des Registers, dessen Mitgliederkurve erstmals seit 2011 wieder nach oben geht (siehe Grafik), ist Catić schon lange überzeugt. So erhielten ihre Bürokolleginnen und -kollegen regelmäßig externe Anfragen – auch von Klient/innen – über ihre QR-Profilseiten. Apropos: Zu den begeisterten Nutzerinnen gehört Mirjam Walsemann. Sie arbeitet im Sozialdienst der neurologischen Rehaklinik Beelitz-Heilstätten. „Ich kenne das QR seit drei Jahren und bin glücklich, dass es das gibt. Gerade, wenn wir im Berliner Umland Betreuer für unsere Patienten suchen, geht das sehr schnell.“ (js) Welche Rolle spielt die Selbstbewertung? Durch die Selbstbewertung nehmen QR-Mitglieder eine ganzheitliche Betrachtung ihrer Betreuungsarbeit vor. Diese dient als Grundlage für die Auditierung. Was enthält der Auditierungsbericht? Einen Status zu Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie Hinweise zur Verbesserung der Betreuungsarbeit. Das abschließende QR-Zertifikat ist drei Jahre gültig. Was kostet die Auditierung? Nach derzeitiger Kalkulation 490 Euro (steuerlich absetzbar). Dies beinhaltet den Auditierungstermin samt Vorgespräch, Abschlussbericht, Feedback-Gespräch, Zertifikat, Reisekosten und Verwaltungsgebühren. In der Testphase bis 2017 übernimmt der BdB sämtliche Kosten. Was muss ich tun, um mich auditieren zu lassen? Wer bereits eine Selbstbewertung vorgenommen hat, kann seinen Auditierungswunsch beim QR anmelden (Kontakt: BdB, Arna Fölsch, Tel: (040) 3 86 29 03 90, Mail: [email protected]) QR-Mitgliederentwicklung 650 594 600 562 580 581 587 559 550 500 553 537 475 450 * 15 20 14 20 13 20 12 20 11 20 10 20 09 20 08 20 20 07 400 *per 01.11. bdbaspekte 108/2015 21 dialog & diskussion Bachelor-Arbeit ermittelt Bedarf an Betreuer/innen Wie viel Nachwuchs braucht der Berufsstand? Der Betreuung in Deutschland fehlt der Nachwuchs. Davon muss man zumindest ausgehen, denn die Anzahl der Betreuungen wird voraussichtlich weiter steigen, während viele Betreuer/innen aufgrund ihres Alters in den nächsten Jahren aus dem Beruf ausscheiden werden. Schließlich sind allein mehr als 80 Prozent der BdB-Mitglieder über 50 Jahre alt! Eine Bachelor-Arbeit befasst sich mit diesem Thema und analysiert den konkreten Bedarf für den oberbayrischen Landkreis Weilheim-Schongau. Autorin Raffaela Klück zeigt zudem Wege auf, wie ein Fachkräftemangel verhindert werden kann. Diese Empfehlungen ähneln den Ansätzen, die auch der BdB verfolgt. Der Landkreis Weilheim-Schongau verfügt seit gut einem Jahr über etwas, das in Deutschland in dieser Form einzigartig sein dürfte: eine wissenschaftliche Analyse darüber, wie hoch der Bedarf an Berufsbetreuer/innen zukünftig sein wird. Raffaela Klück ist die Autorin dieser Bedarfsanalyse. Die 30-jährige Berufsbetreuerin aus Weilheim erwarb damit ihren Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abteilung Benediktbeuern. In ihrer Arbeit analysiert Klück unter anderem die Altersstrukturen der im Landkreis tätigen Berufsbetreuer/innen sowie deren aktuelle und zukünftige Kapazitäten. Bedarf wird steigen Die Arbeit erhärtet die vom BdB aufgestellte Prognose, dass der Bedarf an Betreuungen weiterhin steigen wird. Zum einen ist seit 1992 die Anzahl der Betreuungen bundesweit stetig gestiegen und liegt mittlerweile bei rund 1,4 Millionen, wie Klück schreibt. Zum anderen gebe es einen Zusammenhang zwischen der demografischen Entwicklung und dem Bedarf an Betreuungen: Die Hälfte der Menschen, die in Deutschland eine rechtliche Betreuung haben, ist über 60 Jahre alt. Da die Altersgruppe der über 65-Jährigen bis 2030 um ein Drittel wachsen wird, ist von einem zunehmenden Bedarf an Betreuung auszugehen. Dieser Bedarf kann regional sehr unterschiedlich sein. Für den Landkreis Weilheim-Schongau kommt Klück zu Ergebnissen, die teilweise Parallelen zu der Situation im gesamten Bundesgebiet aufweisen: So steigt hier wie dort der Anteil der älteren Menschen signifikant an. Die Zahl der Betreuungen im Landkreis ist – anders als im Bund – über die letzten Jahre relativ konstant geblieben. Offensichtlich haben zunehmend viele Bürger/innen Vorsorgevollmachten erteilt, die rechtliche Betreuungen unnötig gemacht haben. Trotzdem rechnet die Autorin damit, dass die Zahl der Betreuungen in den nächsten Jahren in geringem Umfang zunehmen und dass der Bedarf an Berufsbetreuer/innen steigen wird. Sie belegt dies anhand von Aussagen eines langjährigen leitenden Mitarbeiters der Justizverwaltung. Dieser sagt, dass die Betreuungsverfahren zunehmend komplexer und schwieriger würden und eine Entzerrung der Berufsbetreuungen notwendig sei, dass also mehr Berufsbetreuer/innen benötigt würden. Diese sollten aber nur wenige Betreuungen führen, um eine hohe Qualität zu gewährleisten. Klücks empirische Studie ergibt, dass mehr als die Hälfte der im Landkreis tätigen Berufsbetreuer/ innen über 50 Jahre alt ist – das entspricht tendenziell der Altersstruktur der BdB-Mitglieder. Die Autorin geht davon aus, dass – obwohl einige Betreuer/innen planen, im Rentenalter weiterzuarbeiten – in spätestens 15 Jahren eine Lücke entstehen wird, wenn viele Kolleg/innen in den Ruhestand überwechseln. Die Lücke könne durch die derzeit tätigen jüngeren Kolleg/innen nicht voll ausgefüllt werden. Sie sieht entsprechenden Handlungsbedarf beim Landkreis, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Und sie nennt mehrere Lösungsansätze: Neben der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der rechtlichen Betreuung empfiehlt Klück die Entwicklung eines Leitfadens für eine kontinuierliche Bedarfsplanung der Betreuungsbehörde in Zusammenarbeit mit den bereits tätigen Berufsbetreuer/innen. Darüber hinaus sollten erfahrene Betreuer/innen dafür gewonnen werden, sich als Mentoren für angehende Berufskolleg/innen zur Verfügung zu stellen. Nicht zuletzt müsse sich die Betreuungsbehörde mit der nahe gelegenen Fachhochschule für Soziale Arbeit vernetzen, um dort ausgebildete Sozialarbeiter/innen für die Berufsbetreuung zu gewinnen. (jös) Drei Fragen an Raffaela Klück Frau Klück, welches sind die wichtigsten Erkenntnisse Ihrer Arbeit? „16 Betreuer im Landkreis kommen innerhalb der nächsten 15 Jahre ins Rentenalter. Trotzdem gaben nur sieben an, dass sie aufhören wollen zu arbeiten. Das hat mich erstaunt. Und ich habe festgestellt, dass das Thema schon jetzt aktuell wird. So mussten in den letzten Monaten zwei Kolleg/innen wegen Krankheit aufhören zu arbeiten. Auch dadurch rückt der Bedarf an geeignetem Nachwuchs bereits jetzt in den Blickpunkt der Betreuungsbehörde.“ 22 bdbaspekte 108/2015 Warum haben Sie sich für dieses Thema entschieden? „Durch mein Praktikum in der Betreuungsstelle des Landratsamtes WeilheimSchongau wusste ich, dass der drohende Fachkräftemangel ein Thema ist. Es fehlte aber an einem geeigneten wissenschaftlichen Instrument, um den genauen Bedarf zu ermitteln. Selbst die BAGüS, also die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, empfiehlt zur Bedarfsplanung lediglich Gespräche mit den Betreuern. Wenn ich mir überlege, mit welchen ausgefeilten Methoden in anderen Branchen Bedarfsplanung betrieben wird, finde ich das für den Berufsstand Betreuung sehr unbefriedigend. Das war ein zusätzlicher Anreiz für mich.“ © contrastwerkstatt - Fotolia.com dialog & diskussion „Es ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen schwierig, geeigneten Nachwuchs für die Betreuung zu finden. Bei den Vereinen ist die existenzielle Not bereits sehr groß, viele müssen schließen. Andere können neue Kräfte nicht mehr vernünftig bezahlen, weil sie nicht ausreichend finanziert sind. Bei den Betreuern bzw. Betreuungsbüros ist es eine schleichende Verschlechterung: Hier scheiden in den kommenden fünf Jahren 1000 Kollegen pensionsbedingt aus. Wenn die Betreuung jetzt kaputtgespart wird, sind diese Flurschäden später nicht wieder zu reparieren, weil es dann nicht genügend qualifizierten Nachwuchs gibt. Daher ist es für den Staat billiger, jetzt die Rahmenbedingungen zu verbessern, also mehr Zeit und Geld für die Betreuung zur Verfügung stellen.“ Thorsten Becker BdB-Vorsitzender Mitglieder im BdB werden immer älter Alter in Jahren *In der Statistik sind die Betreuungsvereine als Mitglieder nicht berücksichtigt. Raffaela Klück beschäftigt sich in ihrer Bachelor-Arbeit mit dem zukünftigen Bedarf an Berufsbetreuer/ innen im Landkreis Weilheim-Schongau. Die 30-Jährige ist Mitglied im BdB, arbeitet selbst seit mehr als sieben Jahren als Berufsbetreuerin und ist zudem als Fachbereichsreferentin für die Katholische Stiftungsfachhochschule München tätig. Ihre Arbeit erhielt sehr gute Noten und wurde für eine Auszeichnung vorgeschlagen. Was machen Sie jetzt mit dem Thema? „Ich bin froh, wenn meine Arbeit der Betreuungsstelle Anhaltspunkte dafür gibt, wie einem Fachkräftemangel begegnet werden kann. Neben meiner Tätigkeit als Berufsbetreuerin arbeite ich auch als Fachbereichsreferentin Soziale Arbeit an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abteilung Benediktbeuern. Ich hoffe, dass ich als eine Art Mittlerin dazu beitragen kann, dass die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Betreuungsstelle intensiver wird, und dass auch das Thema Betreuung im Studium der Sozialen Arbeit einen angemessenen Platz findet.“ WEITERE INFORMATIONEN Einen Fachartikel von Raffaela Klück, der auf ihrer BachelorArbeit basiert, lesen Sie in der Rubrik forum & fakten ab Seite 39. bdbaspekte 108/2015 23 dialog & diskussion © Stadt Bad Kissingen © Hotel Sonnenhügel © Stadt Bad Kissingen © Stadt Bad Kissingen Eines von vielen architektonischen Meisterwerken in der Innenstadt: die größte Wandelhalle Europas, der Arkadenbau BdB-Jahrestagung 2016 Zeit für Bad Kissingen „Profession Betreuung: Verantwortung braucht Unabhängigkeit!“ So lautet der Titel der BdB-Jahrestagung 2016. Sie findet vom 21. bis 23. April – bereits zum zweiten Mal – im fränkischen Kurort Bad Kissingen statt. „Entdecke die Zeit!“ Der neue Slogan des 21.000 Einwohner/innen großen Bad Kissingen stehe für die Abkehr „vom traditionellen Kurort mit breit gestreutem Vergnügungsprogramm, hin zu einer Oase der Auszeit und Erholung mit einem darauf abgestimmten Angebotsprofil“. Zeit, so lässt die Stadt am südöstlichen Rand des Biosphärenreservats Rhön auf seiner Website wissen, werde zum „zentralen Leitmotiv“. Ein Bekenntnis, das auch einen wichtigen Nerv des BdB und seiner Mitglieder trifft – ist (unbezahlte) Zeit doch allzu häufig der limitierende Faktor in der Betreuungsarbeit. Der Kampf für bessere Rahmenbedingungen spielt bei der BdB-Jahrestagung 2016 wieder eine tragende Rolle. Das Tagungshotel Sonnenhügel ist drei Tage Ort für Information, Diskussion und Begegnung rund um das Motto „Profession Betreuung: Verantwortung braucht Unabhängigkeit“. 24 bdbaspekte 108/2015 Drei Tage volles Programm Für die Eröffnung am Donnerstag (21.04.) hat der BdB zahlreiche Grußredner/innen angefragt, darunter Minister/innen aus den Bereichen Justiz und Soziales sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. Als Impulsredner wird Prof. Dr. Winfried Kluth (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) in die grundlegenden Funktionen beruflicher Selbstverwaltung einführen. Des Weiteren hat der BdB Prof. Andreas Kruse (Institut für Gerontologie, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) für einen Vortrag zum Thema unterstützte Entscheidungsfindung bei Demenz angefragt. Der Freitag startet wie gewohnt mit zahlreichen Arbeitsgruppen (u.a. Klient/innen mit Kindern, Kollegiale Fallberatung, Rechtliche Betreuung von Flüchtlingen) und geht dann um 14 Uhr mit der Delegiertenversammlung weiter. Tag drei bietet vier Foren und den traditionellen Tagungsabschluss, die Podiumsdiskussion mit Vertreter/ innen der Bundestagsparteien und dem BdBVorsitzenden Thorsten Becker. Überschrift: „Die strukturellen Fehlanreize im Betreuungssystem sind bekannt. Wann kommen die notwendigen Veränderungen?“ Zwischen so viel Kopfarbeit gibt es natürlich auch Zeit für Ausgleich: Ein Kulturabend am Donnerstag mit dem fränkischen Kabarettisten Bernd Regenauer (1997 Deutscher Kabarettpreis) und die Disco am Freitag runden das Programm ab. (js) WEITERE INFORMATIONEN Das vorläufige Programm für die Jahrestagung finden Sie in der Rubrik forum & fakten auf Seite 52. Informationen zur Tagungsstätte: www.hotel-sonnenhuegel.de © grafikplusfoto - Fotolia.com dialog & diskussion Dr. Harald Freter Silke Engelbrecht Peter Marckwardt BdB-Mitgliedsbeiträge steigen zum 1. Januar 2016 Mehr Aufgaben, mehr Ausgaben Politische Interessenvertretung, fachliche Weiterentwicklung, Service für Mitglieder: Der BdB hat die Aktivitäten in seinen Kernfeldern in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Um die damit verbundenen Ausgabensteigerungen schultern zu können und einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, erhöht der Verband zum 1. Januar 2016 seine Mitgliedsbeiträge um 50 Euro. Die zusätzlichen Mittel sollen auch in die Stärkung der Länderarbeit fließen. Eine Richtung, der die große Mehrheit der Delegierten bei der Jahrestagung folgte. „Eine geplante Beitragserhöhung ergibt sich neben der Sicherung der Finanzierung der seit Jahren gewachsenen Verbandsaufgaben wesentlich aus der Notwendigkeit, die Landesgruppen zu stärken.“ So lautet die Begründung für die Beitragserhöhungen im Leitantrag von Vorstand und Länderrat, über den die Delegiertenversammlung im Frühjahr in Goslar abstimmte. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter eröffnete die rege geführte Diskussion: „Durch die ständig wachsenden Aufgaben des Verbandes haben wir seit Jahren ein strukturelles Defizit in unserem Haushalt. Im Sinne eines ausgeglichenen Wirtschaftsplans benötigen wir Mehreinnahmen BdB-Mitgliedsbeiträge ab 1. Januar 2016 Ordentliche Mitglieder zahlen 250 Euro jährlich (bisher € 200), für Vereine und Behörden kostet die Mitgliedschaft 300 Euro (bisher € 250). Der Beitrag für Fördermitglieder bleibt bei 50 Euro. Die einmalige Aufnahmegebühr steigt von 35 auf 60 Euro. von mindestens 300.000 Euro, um die weiter steigenden Aufgaben und auch die Stärkung der Länderarbeit an der Basis finanzieren zu können. Dies ist nur mit einer Beitragserhöhung möglich.“ „Notwendig und angemessen“ Argumente, der die große Mehrheit der 105 Delegierten folgte: Bei 20 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. Die neuen, seit 2011 erstmals erhöhten Beiträge gelten ab dem 1. Januar 2016. Für Berufsbetreuerin Silke Engelbrecht aus Schleswig-Holstein ist das Votum nur konsequent: „Da die Länder mehr Mittel für ihre Arbeit fordern, müssen die Mitglieder auch ihren Beitrag dazu leisten. Wo soll das Geld sonst herkommen?“ Ins selbe Horn stößt Peter Marckwardt, Sprecher der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern: „50 Euro sind in der aktuellen Situation notwendig und angemessen.“ Wenige Stimmen übrigens, die sogar noch höhere Mitgliedsbeiträge forderten, konnten sich bei der Delegiertenversammlung nicht durchsetzen. Motto der Mehrheit: lieber ein bedarfsorientierter, moderater Anstieg als einer, der die Mitglieder vorauseilend über Gebühr belastet. (js) Ordentliches Mitglied Vereine/ Behörden Fördermitglied Aufnahmegebühr 1994 80 DM 200 DM 200 DM 60 DM 1997 140 DM 200 DM 200 DM 60 DM Nach Umstellung auf Euro 2000 80 120 20 35 2002 100 150 30 35 2004 150 200 50 35 2011 200 250 50 35 2016 250 300 50 60 bdbaspekte 108/2015 25 dialog & diskussion Statistik 2014 Professionelle Betreuungen weiter im Anstieg Professionell geführte Betreuungen werden immer mehr nachgefragt: Bei den Erstbestellungen liegt die Quote aktuell bei 43 Prozent. Dies ergibt die aktuelle Datenerhebung von Horst Deinert (Fachautor und Referent im Betreuungsbereich), der die Zahlenwerke von Ministerien, Behörden und Kammern für das Jahr 2014 analysiert hat. Die Betreuungsverfahren in Deutschland insgesamt sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, liegen aber immer noch bei rund 1,3 Millionen. Die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten im Überblick. Gesamtentwicklung Die Gesamtzahl der Betreuungsverfahren ist nach 2013 auch in 2014 wieder leicht gesunken und ging um 4.040 auf 1.306.589 Betreuungen zurück. Dies ist unter anderem auf einen deutlichen Rückgang in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen, allein im größten Bundesland sank die Zahl um 3.741. Die größte absolute Steigerung an Betreuungen weist BadenWürttemberg auf (+ 4.045). Betreuungen im Bundesgebiet 2004-2014 1,4 Mio 1,3 Mio 1,2 Mio 1,1 Mio 1,0 Mio Betreuungen in Bundesländern 2014 Veränderungen gegenüber 2013 123.474 185.595 56.861 45.571 10.829 25.789 35.065 139.557 292.910 64.390 26 bdbaspekte 108/2015 + 4.045 Bayern – 1.928 Berlin + 470 Brandenburg – 1.469 Bremen + 324 Hamburg + 944 Hessen 95.302 Baden-Württemberg 21.133 71.833 47.938 50.685 39.657 + 1.247 Mecklenburg-Vorpommern – 163 Niedersachsen + 271 Nordrhein-Westfalen – 3.741 Rheinland-Pfalz – 19 Saarland – 32 Sachsen – 1.494 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen – 323 – 1.728 - 449 dialog & diskussion Erstbestellung: professionelle und ehrenamtliche Betreuung bundesweit 453 Behörden 0,2 % ehrenamtliche Betreuer/innen 5,5 % 11.703 Vereine 6,5 % 13.619 76.504 Familienangehörige 51,5 % Selbstständige Betreuer/innen 36,3 % 108.275 57 % 43 % ehrenamtlich professionell Erstbestellungen (§ 1897 BGB) 2014 gab es insgesamt 210.554 Erstbestellungen von Betreuer/innen, rund 10.000 weniger als im Vorjahr. Der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen sank weiter auf nunmehr 57 Prozent (Vorjahr: 59 %). Mehr als 90 Prozent der ehrenamtlichen Betreuer/innen sind Familienangehörige. Die Quote professioneller Betreuungen steigt kontinuierlich, nach rund 41 Prozent im Vorjahr liegt sie aktuell bei 43 Prozent. Deutlich ist, dass in den Großstädten Berlin und Hamburg die Anteile der professionellen Betreuung im bundesweiten Vergleich am höchsten liegen, in den Flächenstaaten Saarland und Bayern hingegen ist der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen besonders hoch. Erstbestellung: professionelle und ehrenamtliche Betreuung in den bundesländern Berufliche Betreuungen Ehrenamtliche Betreuungen Baden-Württemberg 7.828 12.204 Bayern 12.723 24.102 Berlin 6.224 3.937 Brandenburg 2.847 3.426 Bremen 917 592 Hamburg 3.193 2.440 Hessen 6.465 11.051 Mecklenburg-Vorpommern 2.503 2.893 Niedersachsen 8.670 12.672 Nordrhein-Westfalen 20.707 20.851 Rheinland-Pfalz 4.234 6.714 Saarland 1.139 2.675 Sachsen 4.412 5.121 Sachsen-Anhalt 2.493 3.219 Schleswig-Holstein 3.492 4.628 Thüringen 2.729 3.453 Bundesgebiet gesamt 90.567 119.978 Vorsorgevollmachten Die Zahl der registrierten Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer stieg im Jahr 2014 von rund 2,3 Millionen auf gut 2,8 Millionen an. Das bedeutet eine Steigerung von 16 Prozent, die im Vorjahr noch 23 Prozent betragen hatte. bdbaspekte 108/2015 27 © ferkelraggae - Fotolia.com dialog & diskussion Stolpersteine Mühsame Kommunikation GEZ – Neuer Name, altes Problem Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hatte früher einen schlechten Ruf und war bei den Gebührenzahler/innen unbeliebt. Mit der Nachfolgebehörde ist der Kontakt ebenfalls schwierig, musste der BdB, der sich für kulante Fristenregelungen für Betreuer/innen bzw. deren Klient/innen einsetzt, feststellen. Ein weiterer Stolperstein: In Berlin stößt das Verfahren auf Kritik, mit der die dortigen Betreuungsbehörden sogenannte Bestandsmeldungen einholen. Denn die Kolleg/innen aus der Hauptstadt sind der Ansicht, dass die Anzahl der Klient/innen nichts über die Qualität der Arbeit aussage. BdB-Landesgruppensprecher Thomas Behrendt und Michael Hayn als Sprecher der Berliner Betreuungsbehörden legen für die bdbaspekte ihren jeweiligen Standpunkt dar. 28 bdbaspekte 108/2015 Die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt jetzt Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geblieben sind die Probleme, die Betreuer/innen und ihre Klient/innen regelmäßig mit der Kölner Behörde haben. Denn viele Menschen versäumen es, rechtzeitig ihre Unterlagen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren einzureichen oder sind damit schlicht überfordert. Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine rechtliche Betreuung für sie eingerichtet wird, übernimmt in der Regel der Betreuer bzw. die Betreuerin diese Aufgabe. Doch oft ist dann die zweimonatige Frist bereits abgelaufen, innerhalb der die Gebühren auch rückwirkend erlassen werden können. Meist sind dann schon Beitragsbescheide oder Mahnungen verschickt worden, schlimmstenfalls drohen Lohnpfändungen oder gar der Gerichtsvollzieher. BdB wendet sich an Beitragsservice Mit einer kulanten Regelung solcher Härtefälle könnte der Beitragsservice Klient/innen entgegenkommen, die nicht in der Lage sind, die Befreiung von den Rundfunkgebühren selbst zu beantragen. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter wandte sich im vergangenen Dezember an den Beitragsservice, um für solch ein Vorgehen zu werben. Da eine Reaktion ausblieb, schrieb er im März erneut nach Köln, diesmal direkt an den Geschäftsführer der Behörde. Eine Antwort auf das erste Schreiben erreichte den BdB im August, also acht Monate, nachdem der erste Brief verschickt worden war. In dem offensichtlich vorgefertigten, allgemein gehaltenen Antwortschreiben erläuterte der Beitragsservice lediglich die zweimonatige Frist, auf die Freter Dr. Harald Freter in seinen Schreiben bereits hingewiesen hatte. Auf das Anliegen des BdB ging die Behörde nicht ein. Freter wundert sich über die Reaktion des Beitragsservice: „Es ist zunächst einmal ärgerlich, von einer staatlichen Stelle acht Monate lang keine Antwort auf eine Anfrage zu bekommen. Wenn dann nach so langer Zeit lediglich ein Brief mit einer derart pauschalen Aussage kommt, dann kann ich den Unmut vieler Menschen über den Beitragsservice gut verstehen. Ich hoffe, dass die Geschäftsführung nun meinen zweiten Brief beantwortet und auf mein Anliegen eingeht. Das wäre im Sinne vieler Menschen, die nicht in der Lage sind, die Beitragsbefreiung selbst zu beantragen. Außerdem könnte es den Verwaltungsaufwand in Köln sowie auf Seiten der Betreuerinnen und Betreuer verringern und Sanktionen verhindern, die keiner Seite dienen.“ Bis zum Redaktionsschluss, auch bereits wieder acht Monate nach dem zweiten Schreiben des BdB an den Beitragsservice, lag noch kein zweites Antwortschreiben vor. (jös) © Steve Morvay - Fotolia.com dialog & diskussion Unmut in Berlin Pro & Contra Bestandsmeldung Betreuer/innen sind laut § 10 VBVG verpflichtet, die Zahl der im Kalenderjahr geführten Betreuungen mitzuteilen. Ob und wie die Abfrage durch die zuständigen Betreuungsbehörden erfolgt, ist nicht einheitlich geregelt. In Berlin haben die örtlichen Betreuungsbehörden mit den Betreuungsgerichten vereinbart, immer dann die Anzahl der geführten Betreuungen zu erfragen, wenn die Behörde dem Gericht einen Betreuer/innenvorschlag macht. Diese Regelung erfolgte im Rahmen des seit dem letzten Jahr geltenden Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden. Viele Berliner Berufsbetreuer/innen bezweifeln die Sinnhaftigkeit dieses Verfahrens. Denn die Anzahl der Betreuungen sage über die Qualität der Arbeit nichts aus, so die häufig geäußerte Kritik. Michael Hayn Pro: Überblick verschaffen Michael Hayn, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der zwölf örtlichen Berliner Betreuungsbehörden, hält die Praxis hingegen für angemessen: „Wir fragen die Bestandsmeldung insbesondere dann ab, wenn die Betreuerinnen und Betreuer ihrer gesetzlichen Mitteilungspflicht nach § 10 VBVG nicht nachgekommen sind. Neben den gerichtlichen Anforderungen ist dies auch unumgänglich, um den Betreuungsbehörden einen Überblick über die Gesamtfallzahlen von Betreuerinnen und Betreuern zu verschaffen, die im Zuständigkeitsbereich mehrerer Betreuungsbehörden und Gerichte in Berlin tätig sind. Die Frage der Qualität in der rechtlichen Betreuung kann nicht völlig losgelöst von der Fallzahlbetrachtung beurteilt werden. Hier ist auch die individuelle organisatorische Aufstellung und die Leistungsfähigkeit der Betreuerinnen und Betreuer von entscheidender Bedeutung.“ Hayn verweist auf ein einheitliches zentrales Eignungsfeststellungsverfahren in Berlin im Rahmen des § 1897 Abs. 7 BGB, das neben dem Wohn- bzw. Arbeitsort der Betreuer/innen insbesondere die fachliche und persönliche Eignung bei der Auswahl berücksichtige: „Die künftigen Betreuerinnen und Betreuer werden hier explizit auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen auch gegenüber der Betreuungsbehörde aufmerksam gemacht.“ Zudem werte man bei neuen Betreuungsverfahren die vorhandenen Berichte und die Sachverhaltsermittlungen der Betreuungsbehörde aus, um eine geeignete Betreuerin bzw. einen geeigneten Betreuer vorschlagen zu können. Thomas Behrendt Contra: Bestandsmeldung sinnlos BdB-Landesgruppensprecher Thomas Behrendt versteht den Unmut vieler Betreuer/innen: „Manche Kollegen arbeiten mit Angestellten und können viele Betreuungen in hoher Qualität führen. Andere arbeiten allein in ihrem Büro, da ist die Kapazität sicherlich geringer. Insofern erschließt sich mir der Sinn der Bestandsmeldung nicht. Ich kann ja auch nicht an der Anzahl der Tische beurteilen, ob ein Restaurant gut ist oder nicht.“ Zudem verlaufe die Abfrage zum Teil unglücklich. „Die Kolleginnen und Kollegen werden am Telefon befragt, wie viele Betreuungen sie führen. Wenn man dann die Anzahl nennt und am anderen Ende der Leitung heißt es: ‚Oh, so viele‘, dann ist man schnell in einer Rechtfertigungsposition oder es bleibt zumindest ein ungutes Gefühl. Viele sind verunsichert oder verärgert.“ Auch die Abfrage nach den Einnahmen könne zu Missverständnissen oder Neid führen. Es würde nicht wahrgenommen, dass bei selbstständigen Einkünften auch das Büro sowie sämtliche Sozialversicherungs- und Betriebskosten finanziert werden müssen. In einem Fall seien die Zahlen sogar bei einem Klienten gelandet, so Behrendt. „Die Situation in Berlin zeigt, dass es an einheitlichen Kriterien für die Zulassung zum Berufsstand Betreuung mangelt“, sagt der Landesgruppensprecher. „Statt um Fallzahlen sollte es um klare Regeln für die Berufszulassung gehen. Um die Qualität in der Betreuung zu sichern, brauchen wir ein Berufsgesetz und eine zuständige Berufskammer.“ (jös) bdbaspekte 108/2015 29 Auf der „Zielgerade“ © styleuneed - Fotolia.com dialog & diskussion Ein eigenständiges Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) nimmt immer mehr Form an. Anfang November verabschiedete der Vorstand den Ausgründungsbeschluss für eine gemeinnützige GmbH. Die neu mit Ländervertreter/innen ins Leben gerufene Lenkungsgruppe arbeitet nun mit Hochdruck am Übergang in die für Anfang 2016 geplante Unabhängigkeit. Es war der Länderrat, der Ende September dafür sorgte, dass die Ausgründung des ipb auf die „Zielgerade“ gehen kann. Das Gremium wählte aus seiner Mitte drei Vertreter/innen für die in puncto Ausgründung federführende Lenkungsgruppe: Siegmar Mücke (Erfurt, Vorstandsmitglied Landesgruppe Thürin gen), Ina Kopal (Fürth, Vorstandsmitglied Landes gruppe Bayern) und Franka Rump (Zehdenick, Vorstandsmitglied Landesgruppe Brandenburg). Die bis dato aktive Arbeitsgruppe aus Iris Peymann (BdB-Vorstandsmitglied), Dr. Harald Freter (BdB-Geschäftsführer) und Hilke WolkenGretschus (BdB-Referentin) bleibt weiterhin bestehen. Die Lenkungsgruppe wird ab Gründung der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) automatisch zum Aufsichtsrat des eigenstän- digen Instituts. Wichtige Themen auf ihrer Sitzung am 30. Oktober waren u.a.: Konzeption, Gesellschaftervertrag, Zusammenarbeit mit den BdB-Landesgruppen sowie die Ausschreibung für die Position der Geschäftsleitung. Diese Person wird auf ein gut eingespieltes Team zurückgreifen können: Die bereits für das Institut tätigen BdB-Mitarbeiterinnen Hilke WolkenGretschus, Corinna Dewner und Uta Abels sollen fortan für die eigenständige Gesellschaft arbeiten. Zur Erinnerung: Mit der Ausgründung des ipb verknüpft der BdB eine Reihe von Zielstellungen. So geht es darum, mehr bedarfsgerechte Fortund Weiterbildungen für Betreuer/innen zu entwickeln, diese überverbandlich anerkennen und zertifizieren zu lassen, Fördermittel einzuwerben, wirtschaftliches Risiko vom BdB zu nehmen und Betreuung besser in Wissenschaft und Forschung zu positionieren. Insbesondere die bereits bundesweit erfolgreich laufenden Einsteigerseminare haben ein für die Zukunft wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Sie werden ausschließlich von Berufsinhaber/innen geleitet, die die theoretischen Grundlagen eng mit der beruflichen Praxis verknüpfen. „Mit diesem in einem eigenständigen Institut angesiedelten Kernangebot haben wir eine Vorstufe zu einer geregelten Ausbildung geschaffen, für die wir uns seit Jahren politisch engagieren. Diese Form der Qualitätssicherung untermauert auch unsere materiellen Forderungen“, so BdBGeschäftsführer Dr. Harald Freter. (js) Drei Fragen an Regina Grube (54) Krankenschwester und Teilnehmerin an einem Einsteigerseminar in Erfurt „Definitiv lohnend und empfehlenswert“ Warum haben Sie sich für ein Einsteigerseminar entschieden? Grube: Ich stehe ganz am Anfang und will nicht blauäugig starten. Der Beruf erfordert umfangreiches Wissen. Bislang kannte ich die Betreuung ja nur von der anderen Seite im Arbeitsalltag in der Klinik. Was wissen Sie jetzt besser als vorher? Grube: Vor allem, wie fit man im Umgang mit Menschen, aber auch mit Gesetzen sein muss. Betreuung wurde uns sehr praxisorientiert in all seinen Facetten vorgestellt – 30 bdbaspekte 108/2015 von der Historie bis zur Buchhaltung, vom Umgang mit Klienten bis zur Zusammenarbeit mit Behörden. Insbesondere bei den betriebswirtschaftlichen Grundlagen kannte ich mich gar nicht aus. Mir ist jetzt klar, dass ich zu Beginn noch nebenberufliche Einkünfte brauche, da sich die Betreuung erst nach zwei Jahren trägt. Auch die Tipps für staatliche Fördermaßnahmen waren sehr nützlich. Alle Referentinnen und Referenten sind sehr gut auf unsere Fragen eingegangen, zu allen Themen gab es flankierend schriftliches Material. Wie sieht jetzt Ihr weiterer Weg aus? Grube: Momentan läuft meine Bewerbung bei der Betreuungsbehörde. Durch das Seminar war ich sehr gut vorbereitet, und das Zertifikat wurde gewürdigt. Jetzt geht es darum, erste Erfahrungen mit der Betreuung zu sammeln und ein kollegiales Netzwerk mit Kollegen und im Verband aufzubauen. Dafür fühle ich mich gut vorbereitet. Das Seminar war definitiv lohnend und ist unbedingt empfehlenswert! Aus den Ländern An dieser Stelle berichten wir regelmäßig über neue Ideen, interessante Themen oder Mitgliederversammlungen der Landesgruppen. Sa c h sen MdB Frank Heinrich (CDU) unterstützt BdB-Forderungen Frank Heinrich (2.v.l.) mit Ines Tuphorn (l.) und Doreen Zimmer sowie Fred Fiedler „Berufsbetreuerinnen und Betreuer leisten eine wertvolle Arbeit, die gesellschaftlich zu wenig Anerkennung findet. Die Rahmenbedingungen, unter denen Sie arbeiten, sind schlecht. Hier muss etwas passieren.“ Dies sagte der Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) im September in einem Gespräch mit Fred Fiedler (BdB-Landesgruppensprecher) sowie Doreen Zimmer und Ines Tuphorn (Verein für rechtliche Betreuung Chemnitz). Gegenstand des Gesprächs in Chemnitz waren unter anderem die Einschätzung des UN-Staatenprüfungsberichts, dass Betreuung in Deutschland zu vertretungsorientiert sei, und die Forderung des UN-Ausschusses nach einem System der unterstützten Entscheidungsfindung. Fred Fiedler: „Diese Position vertreten wir seit Jahren. Unterstützte Entscheidungsfindung hilft Klientinnen und Klienten in der Umsetzung ihrer Lebensentwürfe. Sie ist ein zeitaufwendiger Prozess. Die aktuellen Rahmenbedingungen passen nicht zu einem modernen Betreuungsrecht. Wir brauchen mehr Zeit für unsere Klienten.“ Zudem stand die unzureichende Finanzierung der sächsischen Betreuungsvereine im Mittelpunkt. Doreen Zimmer: „Die Arbeit der Vereine ist gefährdet.“ Frank Heinrich sagte zu, sich für die Belange der sächsischen Betreuer/innen im Bundestag einzusetzen. In einem nächsten Schritt wird er den Kontakt zu seinen CDU-Fraktionskolleginnen Elisabeth Winkelmeier-Becker (rechtspolitische Sprecherin) und Sabine Sütterlin-Waack (Berichterstatterin für das Betreuungsrecht) suchen, um ihnen von den Problemen in Sachsen zu berichten. Kabinett erhöht Vereinsförderung Im sächsischen Landtag ist das Thema Betreuung bereits angekommen: In der Oktober-Sitzung haben sich die Abgeordneten auf Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion intensiv mit der Lage der Betreuungsvereine, aber auch mit Betreuung allgemein auseinandergesetzt. Das Resultat: Nach einem mehrheitlichen „Ja“ des Landtags zu einer Erhöhung und Vereinfachung der Förderung von Betreuungsvereinen hat das Kabinett eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und sieht vor, dass zukünftig jährlich 300.000 Euro zur Verfügung stehen, um die Vereine zu unterstützen. Justizminister Sebastian Gemkow: „Berufsbetreuer leisten sehr wertvolle, unentbehrliche Arbeit und gerade komplexere Fälle werden in aller Regel in ihren Händen am besten aufgehoben sein. Vielfach können jedoch vor allem Familienangehörige oder Bekannte des Betroffenen von Anfang an das notwendige Vertrauen aufbauen und als ehrenamtliche Betreuer fungieren. Sie brauchen aber einen Ansprechpartner, der ihnen als professioneller Berater bei der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes zur Seite steht. In Sachsen gibt es über dreißig anerkannte Betreuungsvereine, die diese Querschnittsarbeit erbringen.“ Mit der Neuregelung sind die Fördervoraussetzungen mehr an den Bedürfnissen der Vereine ausgerichtet worden. So beträgt die Grundförderung nun einheitlich 6.500 Euro. Fred Fiedler zeigt sich mit der Entwicklung grundsätzlich zufrieden, mahnt aber weitere Schritte an: „Dass sich der sächsische Landtag mit dieser Thematik befasst hat, ist Ergebnis der Bemühungen der BdB-Landesgruppe und des Landesverbandes der Betreuungsvereine. Danke an die Politik – das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss die berufliche Betreuung in den Vereinen und bei den Selbstständigen auskömmlich finanziert werden. Unsere Forderungen liegen auf dem Sebastian Gemkow Tisch.“ bdbaspekte 108/2015 31 dialog & diskussion Aus den Ländern B r an d e n bur g Erfolgreicher Betreuertag „Schrumpfen, Streichen, Kosten senken: Können wir uns Betreuung sparen?“: Unter diesem Titel hatte die BdB-Landesgruppe Brandenburg im September zu ihrem diesjährigen Betreuertag nach Angermünde eingeladen. Rund 60 Teilnehmer/innen folgten dieser Einladung, unter ihnen Margitta Mächtig (MdL und Vorsitzende des Rechtsausschusses, Die Linke), Wolfram Grepel (Landesjustizministerium und Mitglied der interministeriellen Arbeitsgruppe Betreuung), Maxim Mauch (überörtliche Betreuungsbehörde Cottbus) sowie BdB-Bundesvorstandsmitglied Christian Kästner. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Professionalisierung des Berufes Betreuung. Landessprecherin Franka Rump: „Die Reform der Eingliederungshilfe nach dem Teilhabegesetz soll laut Bundessozialministerin Andrea Nahles zum 1. Januar 2017 vollständig umgesetzt werden. Gerade auch deshalb ist uns sehr wichtig, dass rechtliche Betreuung Profes- sion werden muss.“ Hernach zogen die Organisatorinnen Franka Rump und Anja Pfeifer ein positives Fazit: „Ein gelungener Betreuertag des Landes Brandenburg liegt nun hinter uns. Wir haben für unseren „Beruf“ gekämpft – es ist an der Zeit, dass aus einer Berufung eine Profession wird! Die Kontakte zur Politik werden wir fortführen bzw. noch weiter ausbauen.“ Die Organisationscrew der Landesgruppe Brandenburg mit Pate Christian Kästner (BdB-Bundesvorstand) 32 bdbaspekte 108/2015 Annette Schnellenbach referierte zum aktuellen Stand der Reformansätze Berliner Forum zum Betreuungsrecht mit Jubiläum Das Berliner Forum zum Betreuungsrecht hat Tradition und konnte im Oktober dieses Jahres ein kleines Jubiläum feiern: Zum 15. Mal fand die Veranstaltung statt und lockte mit 140 Teilnehmer/innen so viele Betreuer/innen, Rechtspfleger/innen sowie Mitarbeiter/innen aus Betreuungsbehörden und Heimen an wie selten zuvor. Organisator und Landesgruppensprecher Thomas Behrendt: „Entwicklungen im Betreuungsrecht gibt es viele, allerdings zwei deutlich gegenläufige Tendenzen: einmal hin zu mehr Professionalisierung und Qualität. Dies wird deutlich durch die Anforderung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Staatenprüfbericht sowie durch das Umdenken im BMJV, das eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts anstrebt und zwei Studien hierzu in Auftrag gegeben hat. Auf der anderen Seite die seit zehn Jahren unveränderte Vergütung und die unzureichenden Stundensätze, die Qualität und Professionalität immer schwerer machen.“ Diese von der Landesgruppe gesetzten Themen spiegelten sich auch in den Beiträgen wieder: Die neue Ministerialrätin Brigitte Schnellenbach (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) referierte zum aktuellen Stand der Reformansätze im Betreuungsrecht und Dr. Andrea Diekmann (Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin) informierte über aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht. Darüber hinaus standen die Themen Qualifizierung von Betreuer/innen, das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde sowie Geldanlagen in der Niedrigzinsphase auf dem Programm. und Berndt Oehler kurzerhand um ein Gespräch. „Wir haben sehr rege diskutiert“, so Brigitte May. Und weiter: „Der Staatsminister sah es zum Beispiel sehr kritisch, dass Dolmetscherkosten von Betreuern aus deren Vergütung zu übernehmen seien.“ Zum Thema Vergütung zeigte Winfried Bausback klares Profil: „Seit Einführung der Pauschalvergütung hat es eine Preisindexerhöhung von ca. 15 Prozent gegeben, der Rechnung zu tragen ist – wobei allerdings auch die seither erfolgte Streichung der Umsatzsteuerpflicht nicht außer Acht bleiben darf. Die Betreuungsvergütung ist dementsprechend anzuheben. Für eine maßvolle Erhöhung haben Sie daher meine Unterstützung. Maximalforderungen, mehr verfügbare Stunden und ein höherer Stundensatz, sind politisch nicht durchsetzbar.“ Minister Winfried Bausback (2.v.l.) wurde von Brigitte May, Berndt Oehlert und Stephan Böck (r.) mit Informationen versorgt Bay ern Politik stellt Vergütung auf den Prüfstand Diese Gelegenheit hat sich die bayrische BdB-Landesgruppe nicht entgehen lassen: Als Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Ende Oktober auf dem Betreuungsgerichtstag in Nürnberg seine Rede gehalten hatte, baten ihn Brigitte May, Ursula Stichnoth, Stephan Böck Auch auf anderer Ebene zahlen sich die persönlichen Kontakte der Landesgruppe zu Politiker/ innen aus: Auf Anregung von Brigitte May hat die bayerische Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer (CSU) zum Parteitag im November den Vorschlag eingebracht, die Rahmenbedingungen von Betreuung auf den Prüfstand zu stellen. Wie das Thema von den Delegierten diskutiert worden ist, lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Gudrun Brendel-Fischer H a mbur g Bärbel Will neue Vorsitzende Bärbel Will heißt die neue Vorsitzende der BdB-Landesgruppe Hamburg. Auf der Mitgliederversammlung im September wurde die bisherige Finanzverantwortliche an die Spitze gewählt. Neben ihr rückten mit Stefanie Ernst (Finanzen), Mark Jensch und Ingo Vogel drei neue Gesichter in den Vorstand. Der bisherige Vorsitzende Bernhard Beyerlein hatte sich nicht wieder zur Wahl gestellt. Will: „Unser wichtigstes Ziel ist, die Landesgruppe weiter aufzubauen, wichtige Kontakte zu intensivieren und die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die bundesweite BdB-Kampagne auch in Hamburg zum Erfolg wird.“ Um dieses Ziel zu erreichen, planen Will und ihre Vorstandskolleg/innen passgenaue Schulungen für interessierte Mitglieder. „Zum einen wollen wir dadurch unsere internen Strukturen stärken, zum anderen wollen wir hierüber tiefer in die praktische politische Arbeit einsteigen“, so die neue Vorsitzende. Ein weiterer Schwerpunkt für Setzen auf Kontakte und Kampagne: Mark Jensen, Stefanie Ernst, Bärbel Will und Ingo Vogel (v.l.) die kommenden Monate ist, den Kontakt zur Betreuungsbehörde zu verbessern. Will und ihre Kolleg/innen wünschen sich insbesondere konkrete Aussagen der Behörde zu Fallzahlen sowie darüber, welche Standards diese bei der Auswahl von Betreuer/innen anwendet. bdbaspekte 108/2015 33 dialog & diskussion Aus den Ländern B a d e n -Würt t emberg Vorstand neu gewählt und Kritik an Notariaten Der alte ist der neue Vorstand: Der große Betreuertag in Baden-Württemberg fand Ende Oktober in Stuttgart statt und rund 40 Teilnehmer/innen haben Stefan Stroh (Sprecher), Hans-Jürgen Ernst (Finanzen), Klaus Fournell und Claudia Nüchter in ihren Ämtern bestätigt. Zeugnis für eine engagierte Verbandsarbeit: Neben neun Delegierten für die Vertretung im Bundesverband stehen zukünftig auch vier Ersatzdelegierte zur Verfügung. „Das ist wunderbar, so werden wir auf jeden Fall mit einer vollbesetzten Mannschaft bei der nächsten Jahrestagung vertreten sein“, freut sich Klaus Fournell über das Engagement der Landesgruppenmitglieder. Neben dem inhaltlichen Thema „Medikation in Wechselwirkung zu Depressiva“ standen vor allem die Themen Vergütung und die Untersuchung des BMJV im Fokus. „Insgesamt haben wir eine positive Stefan Stroh Hans-Jürgen Ernst Stimmung wahrgenommen“, so Fournell. Im Vorfeld des Betreuertages indes musste sich der Vorstand mit einem leidigen landesspezifischen Thema intensiv beschäftigen: die Arbeitsweise der Notariate, die in Württemberg für die Betreuungen zuständig sind. Immer wieder gereicht die Bearbeitungsdauer von Betreuungsfällen zum Ärgernis. Klaus Fournell: „Ich habe einen Betreuerwechsel angeregt, damit ein behinderter Mensch gut vor Ort betreut werden kann. Nach vier Briefen und der Androhung, dass ich beim Justizministerium Beschwerde einlege, habe ich dann endlich eine Reaktion bekommen.“ Beschwerden gibt es auch von anderen Berufskolleginnen und -kollegen: Genehmigungsprozesse zögen sich zum Teil über Monate hin. Leidtragende sind die Klientinnen und Klienten. Stefan Stroh, BdB-Landessprecher: „Hinter Gespräch in guter Atmosphäre: Martin Hamm, Thomas Rother, Dr. Harald Freter und Thomas Buck (v.l.) S c h les wi g - H o ls t ein Positives Interesse der Politik „Wir sind auf positives Interesse gestoßen“, so das erste Fazit von Martin Hamm (Sprecher BdB-Landesgruppe Schleswig-Holstein) nach einem Treffen mit den SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Rother (rechtspolitischer Sprecher) und Kai Dolgner (Leiter des Arbeitskreises Innen, Recht und Kommunales). Gemeinsam 34 bdbaspekte 108/2015 mit BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Landesgruppenvorstand Thomas Buck machte er in dem Gespräch, das Anfang November im Kieler Landeshaus stattfand, auf die nicht ausreichende Vergütung für Betreuer/innen aufmerksam. Hamm: „Vor allem haben wir in diesem Zusammenhang die sozialpolitische Claudia Nüchter Klaus Fournell vorgehaltener Hand geben die Notariate zu, völlig unterbesetzt zu sein. Im Zuge einer Verwaltungsreform werden sie in ihrer Funktion als Betreuungsgerichte im Jahre 2018 aufgelöst. Stellen werden schon jetzt nicht mehr besetzt. Eine Vertretung jagt die nächste!“ Klaus Fournell fordert: „Die Umstrukturierung der Justizverwaltung darf nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Menschen ausgetragen werden, die Unterstützung benötigen“. Der BdB-Landesvorstand will nun beim badenwürttembergischen Justizminister Rainer Stickelberger nachfragen, ob ihm die Zustände bekannt sind und was dagegen unternommen wird. Ab sofort will der Landesvorstand diese und andere relevante Themen über einen Newsletter publik machen. Bedeutung der Betreuung herausgestellt und deutlich gemacht, dass die Rahmenbedingungen der Betreuung nicht mit den Vorgaben durch die UNBehindertenrechtskonvention nach Teilhabe und Selbstbestimmung zu vereinbaren sind. Qualität in der Betreuung und eine angemessene Vergütung – das gehört zusammen.“ Die Sofortforderungen des BdB nach einer höheren Vergütung und mehr anrechenbarer Zeit seien bei den Politikern angekommen. „Wir konnten vermitteln, dass unsere Sofortforderungen unabhängig von den Ergebnissen der BMJV-Studie zu betrachten sind“, so Harald Freter. Thomas Rother: „Es ist ein Fehler, dass mit der Pauschalierung 2005 nicht eine Anpassungsklausel der Vergütung an die allgemeine Teuerung vereinbart wurde. Wir werden das Thema Vergütung auf Landesebene in der SPD-Fraktion sowie mit unseren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und SSW weiter erörtern.“ Auf Bundesebene soll es im Kreis der rechtspolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen auf die Agenda gesetzt werden. Die BdB-Landesgruppe indes plant als nächstes ein Gespräch mit dem SSW, der mit Anke Spoorendonk die Landes-Justizministerin stellt. BdB „ „ dialog & diskussion World-Café Me c klen burg -V o rp ommern Betreuung in Not! Im September 2016 wird in MecklenburgVorpommern ein neuer Landtag gewählt. Bereits jetzt, knapp ein Jahr vorher, hat die BdB-Landesgruppe ihre politische Arbeit intensiviert, um das Thema Betreuung rechtzeitig zu platzieren. So fand Mitte November im Schweriner Schloss, Sitz des Landtags, ein World-Café unter dem Motto „Betreuung in Not!“ statt. Neben Berufsbetreuer/innen waren Vertreter/innen der Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Linken, der Ministerien für Justiz und Soziales, des Städte- und Gemeindetages, der Gerichte und Betreuungsbehörden sowie der Wohlfahrtsverbände zu Gast. Peter Marckwardt, der als Landessprecher durch die Veranstaltung führte: „Unser Thema ist auf großes Interesse gestoßen und wir werten es als positives Zeichen, dass so viele Teilnehmer aus verschiedenen Bereichen dieses Forum zum Austausch genutzt haben.“ Am Ende waren sich alle einig, dass das World-Café ein guter Auftakt war, um die Zusammenarbeit aller weiter zu stärken. Marckwardt: „Wir haben unsere politischen Forderungen gut platziert und konnten plausibel begründen, warum Betreuung Beruf werden muss. Viele wussten zum Beispiel auch gar nicht, dass unsere Vergütung seit so vielen Jahren nicht angeglichen worden ist.“ Die Landesgruppe wird die Veranstaltung auswerten und hieraus Arbeitsschwerpunkte für das kommende Jahr entwickeln. Gefruchtet hat das World-Café bereits jetzt: Peter Marckwardt erhielt sogleich Gegeneinladungen seitens der politischen Parteien und will diese im Sinne einer immer besseren Vernetzung gern annehmen. Thüri ng en Zu Tisch gebeten: Betreuung muss Profession werden „Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über das Thema Betreuung ins Gespräch zu kommen, Ideen auszutauschen, Fragen zu beantworten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln“: So lautete die Einladung der BdB-Landesgruppe Thüringen zu einem World-Café Mitte September, der rund 30 Teilnehmer/innen aus Politik, Ministerien, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen sowie dem Kreis von Angehörigen und Klient/innen gefolgt sind. Nach der Begrüßung durch Landesgruppensprecher Martin Kristen und Margit Jung (stellvertretende Präsidentin des Landtags, Die Linke) gab Prof. Dr. Adler (Ernst-Abbe-Hochschule Jena) mit seinem Impulsreferat die Richtung vor und forderte: „Betreuung muss Profession werden und der Gesetzgeber ist gefordert.“ Hernach diskutierten die Gäste in wechselnden Zusammensetzungen an mehreren Tischen unter anderem mit folgenden Aussagen: „Betreuer müssen auch sozialanwaltlich tätig sein“, „Qualität kostet Geld“, „der Gesetzgeber fördert durch Einsparung und Nichtanerkennung die Deprofessionalisierung in der Betreuung“ oder auch „Fachlichkeit ist Voraussetzung für professionelle Betreuung“ und „jeder Mensch erwartet in Notsituationen eine professionelle Entscheidung und Betreuung“. Rundum zufrieden zeigte sich Organisator und Vorstandsmitglied Siegmar Mücke: „Durch unsere Veranstaltung ist Betreuung wieder in aller Munde. Die Abgeordneten werden unsere Dokumentation als Grundlage nehmen, um das Thema in ihren Parteigremien und Landtags ausschüssen weiter zu besprechen.“ bdbaspekte 108/2015 35 dialog & diskussion © niccc Aus den Ländern Prof. Matthias Stauch Anja Stahmann Ulrike Bachmann Rainer Sobota B reme n Das kleinste Bundesland wagt großen Aufschlag Ort und Thema waren mit Bedacht gewählt: Im Festsaal der bremischen Bürgerschaft fand Anfang November der Fachtag Betreuung zum Thema „Qualität in der rechtlichen Betreuung – ges tern, heute, morgen“ statt. Geladen hatten die Senator/innen für Soziales und Justiz, der Landesbehindertenbeauftragte und der Bundesverband der Berufsbetreuer/Innen. Neben der Sozialsenatorin Anja Stahmann und dem Justiz-Staatsrat Prof. Matthias Stauch waren mit Peter Winterstein (Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages), Thorsten Becker (BdB- Vorsitzender) und Ulrich Engelfried (Vorsitzender des BdB-Beirats für Qualitätsentwicklung) auch „Schwergewichte“ des Betreuungswesens zu Gast. Die Mitorganisator/innen Rainer Sobota (BdB-Vorstand) und Ulrike Bachmann (BdB-Landesgruppensprecherin Bremen) legten besonderen Wert darauf, dass auch Menschen mit Betreuung selbst zu Wort kommen. Neben deren Erfahrungen standen Themen wie „Die Entwicklung des Betreuungsrechts“, „Braucht Betreuung Standards?“ oder „Erwartungen von Behörden und Gerichten an Betreuer/innen“ im Mittelpunkt des Fachtags. Zum Abschluss wurde es bei der Podiumsdiskussion mit Abgeordneten aus fünf Parteien der Bremer Bürgerschaft nochmal ganz politisch. Trotz unterschiedlicher Sichtweisen unterstrichen alle die Formel, dass gute Arbeit Zeit benötigt. Justiz-Staatsrat Stauch dankte allen Referent/innen und den rund 100 Teilnehmer/ innen für ihr Engagement: „Das war eine sehr spannende globale und politische Veranstaltung. Ich glaube, Qualitätsstandards sind gesetzlich greifbar, das sollten wir vorantreiben.“ Praxistag: Lisa Gnadl in Ranstadt Eva Kühne-Hörmann (3.v.l.) mit Christina de Simone, Eberhard Marten, Harald Kalteier, Roland Bonaventura und Johannes Disselhorst (v.l.) Hessen Landesjustizministerin sagt Teilnahme am Länderrat zu „Wir haben in Frau Kühne-Hörmann eine wichtige Mitstreiterin für unseren Beruf, auf eine kurzfristige Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen hat sie uns allerdings keinerlei Hoffnung gemacht“, so das Fazit von BdB-Landesgruppensprecher Harald Kalteier nach einem Gespräch mit der hessischen Justizministerin Mitte November. Gemeinsam mit seinen Vorstandskolleg/innen Christina De Simone, Eberhard Marten, Roland Bonaventura und Johannes Disselhorst hatte er vor allem die Themen Vergütung und Qualität aufs Tapet gebracht. Die Ministerin habe hohe Achtung vor der Arbeit der Berufsbetreuer/innen – was sie im Zusammenhang mit kritischen Medienberichten auch schon unter Beweis stellte, so Kalteier. Und 36 bdbaspekte 108/2015 weiter: „Auch in Sachen „Fallzahlbegrenzung“ steht sie fest an unserer Seite: Sie hat sich vehement dagegen ausgesprochen – das sei überhaupt kein Qualitätskriterium.“ In Sachen Vergütung schenkte sie dem Landesvorstand allerdings reinen Wein ein: Bevor die Forschungsergebnisse der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studien nicht vorlägen, werde es keine Anpassung der Vergütung für Betreuer/innen geben. „Wir werden weiter im Gespräch bleiben“, kommentiert Harald Kalteier. Gesagt, getan: Seine Einladung zum nächsten Länderrat am 18./19. Februar in Limburg quittierte die Ministerin spontan mit einer Zusage. Sie kam morgens um acht und blieb bis zum Nachmittag: Die SPD-Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl verbrachte einen Praxistag an der Seite von Eberhard Marten, Berufsbetreuer in Ranstadt und Vorstandsmitglied der Landesgruppe Hessen. „So viele Klientenschicksale, so viel Unterstützungsbedarf – Berufsbetreuer zu sein ist eine Aufgabe mit hoher Verantwortung“, sagte Lisa Gnadl anschließend gegenüber dem örtlichen Kreis-Anzeiger, der ihre Tour zum Pflegeheim und zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung begleitet hatte. Martens Feststellung, dass er viel zu wenig vergütete Zeit für die Klient/innen habe, konnte die SPD-Politikerin gut nachvollziehen. Sein Fazit: „Das war eine unheimlich erfolgreiche Aktion. Mit Frau Gnadl haben wir eine Mitstreiterin gefunden. Ich kann nur jedem Kollegen empfehlen, Politikern solche Praxistage anzubieten.“ Lisa Gnadl 15 menschen dialog&&meinungen diskussion Fünfzehn Fragen Antworten von Eveline Kietz-Dierichen Nach der mittleren Reife und ihrer Ausbildung zur Hauswirtschaftsleiterin hat Eveline Kietz-Dierichen BWL studiert. Damit legte die gebürtige Berlinerin den Grundstein für ihre berufliche Laufbahn, die etliche Stationen aufweist: über Tätigkeiten im Personalbereich und der Stelle als Heimleiterin bis zur Geschäftsführung in der freien Wohlfahrtspflege. Erste Berührungen mit ihrem heutigen Berufsfeld, der Betreuung, hatte die 61-Jährige als Geschäftsführerin und als Heimleiterin: Zu der Zeit waren Betreuerinnen und Betreuer ihr Gegenüber, die mit ihren Forderungen und Wünschen die Einrichtungen auf Trab gehalten hätten. Zur Betreuung kam die Gartenliebhaberin dann durch einen Kollegen, der bereits länger als rechtlicher Betreuer tätig war und ihr die Vielfältigkeit und die Herausforderung der Tätigkeit näher gebracht hat. Die Weiterentwicklung des Berufes Betreuung und die hierfür nötige Qualitätsentwicklung erachtet Eveline Kietz-Dierichen als absolut notwendig. Deswegen hat sie sich dem Qualitätsregister angeschlossen und ist letztlich auch in die Verbandsarbeit eingestiegen: Seit 2013 engagiert sie sich im Vorstand der BdBLandesgruppe Berlin, in den Jahren zuvor hat die Teglerin viele BdB-Kampagnen vor Ort mit organsiert. 1. Ihr Berufswunsch als Kind? Mein erster Berufswunsch war Krankenschwester. Ich kam allerdings sehr schnell zu der Erkenntnis, dass eine Tätigkeit im betriebswirtschaftlich-organisatorischen Bereich gekoppelt mit sozialer Verantwortung mir viel näher liegt. 8. Was oder wer motiviert Sie? Als erstes die positive Rückmeldung der Klienten. Und es motiviert mich, wenn es wieder ein Klient geschafft hat, aus der Betreuung entlassen zu werden, oder wenn ein älterer Klient mit Unterstützung in seiner eigenen Wohnung bleiben kann. 2. Ihre erste Aufgabe als Betreuerin? Um den Verbleib in der eigenen Wohnung zu gewährleisten, war die Anbindung meiner Klientin an eine Sozialstation notwendig. 9. Auf was wollen Sie nie verzichten? Auf die so gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kollegen im Büro. 3. Womit startet und womit endet ein guter Arbeitstag? Er beginnt gut, wenn beim Abhören des Anrufbeantworters keine negativen Meldungen aufgelaufen sind. Gut endet er, wenn einmal alle Bescheide korrekt sind und kein Widerspruch bezüglich des Leistungsumfanges oder der Berechnung auf den Weg gebracht werden muss. 10. Woran glauben Sie? Dass kein Mensch aufgegeben werden darf. 4. Wo bzw. von wem haben Sie für Ihren Beruf am meisten gelernt? Durch Fortbildungen und bei der kollegialen Beratung. Und natürlich durch die tägliche Praxis. 5. Welche Begabung hätten Sie gern? Bei Ungerechtigkeiten auch mal weghören zu können. 6. Ihre persönliche Stärke und Ihre persönliche Schwäche? Meine Stärke? Ruhe, Gelassenheit und Klarheit zu bewahren, um die Klienten in schwierigen Situationen nicht noch zusätzlich zu verunsichern. Meine Schwäche? Keinen Streit mit Behörden auszulassen – es kostet eigentlich zu viel Kraft. 7. Welche Hobbys haben Sie? Meinen Garten, nichts ist beruhigender, als am Wochenende in der Natur zu sein. Im Winter bevorzuge ich das Lesen, vorzugsweise Biografien und einfach gute Musik von klassisch bis modern – von Anton Dvorak bis Zupfgeigenhansel. 11. Welchen Traum möchten Sie sich erfüllen? Irgendwann entspannt in den Ruhestand zu wechseln und mit meinem Mann wundervolle Reisen zu unternehmen. Am liebsten alle Flüsse der Welt erkunden und/oder mit dem Greyhound durch die USA. 12. Welches ist Ihr größter Wunsch bezogen auf das Betreuungswesen? Die Anerkennung als Beruf und eine leistungsgerechte Vergütung. 13. Mit wem würden Sie gern mal über Betreuung diskutieren? Immer wieder mit Politikern, Richtern und Entscheidungsträgern in den Verbänden, um zu erklären, was Betreuung wirklich ist: nämlich kein Job, den man mal eben nebenbei macht. Das kann man nicht oft genug betonen. 14. Vervollständigen Sie den Satz: Betreuung ist… ... unter anderem ein Unterstützungsmodell für Personen mit Beeinträchtigungen, das ihnen Hilfen gewährt, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. 15. Drei Dinge, die Sie nicht mit auf eine einsame Insel nehmen würden? Gesetzestexte, Computer und Bürotelefon. bdbaspekte 108/2015 37 © Mia Media Leipzig menschen & meinungen Axel B a uer : neu im B d B - B eir at für Q ualitätsen tw ic klu n g „Qualität in der Betreuung ist Gemeinschaftsaufgabe“ Axel Bauer Axel Bauer ist seit 27 Jahren Betreuungsrichter und aufsichtführender Richter am Amtsgericht Frankfurt/Main. Seit Kurzem verstärkt er ehrenamtlich den Beirat für Qualitätsentwicklung des BdB. Sein Ziel: die Qualität der Betreuung verbessern. Axel Bauer engagiert sich neben seinem Beruf als Betreuungsrichter seit 25 Jahren für gute Qualität in der Betreuung. So steht der 60-jährige Jurist seit vielen Jahren als Experte für Veranstaltungen und Medien zur Verfügung, er ist Mitglied des Betreuungsgerichtstages und hält Vorträge. Zukünftig profitiert auch der BdB von seiner Expertise, da Bauer seit September Mitglied im Beirat für Qualitätsentwicklung ist. Persönliche Kontakte gibt es ohnehin schon seit Jahren, sei es zum Verbandsvorsitzenden Thorsten Becker oder zum BdB-Juristen Kay Lütgens, mit dem er am Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht schreibt. „Gute Betreuung entsteht nicht von allein“, sagt Bauer, „sondern durch gute Vernetzung regional vor Ort. Dabei müssen sich die Beteiligten als Team verstehen und interdisziplinär zusammenarbeiten. Und: Gute Betreuung lässt sich nicht gegen die Berufsbetreuer durchsetzen, sondern nur gemeinsam mit ihnen.“ jekt. In seinem Verantwortungsbereich in Frankfurt legt der Jurist Wert auf eine anspruchsvolle Betreuung: „Wir sind eines der wenigen Gerichte, die eine Betreuungsplanung einfordern. Ich erwarte von den Betreuerinnen und Betreuern, dass sie die Ziele in der Zusammenarbeit benennen. Das macht natürlich beiden Seiten Arbeit, schafft aber Transparenz und trägt dazu bei, dass die Klientinnen und Klienten zu ihrem Recht kommen.“ In der Freizeit wandert Bauer, der mit seiner Familie in der Nähe von Frankfurt wohnt, gern oder besucht Sportveranstaltungen. (jös) In diesem Sinne versteht Bauer sein Engagement im Beirat für Qualitätsentwicklung als Team-Pro- M a s t er o f L aw s: Fac hw isse n für d ie Betreuun g Anja Pfeifer: „Investition in Bildung lohnt sich“ Anja Pfeifer Wer als Betreuer/in arbeitet, braucht ein umfangreiches Wissen und vor allem solide rechtliche Kenntnisse. Viele eignen sich dieses Know-how in der Praxis oder in Weiterbildungen an. Anja Pfeifer, Berufsbetreuerin aus Angermünde und Vorstandsmitglied der BdBLandesgruppe Brandenburg, entschied sich für ein Fernstudium und wählte als Thema der Masterarbeit das „Persönliche Budget“. In den letzten beiden Jahren brachte sie Beruf, Familie und Studium unter einen Hut und ist nun froh, den Abschluss geschafft zu haben. Das Kürzel „LL.M.“ ziert seit Kurzem den Briefkopf von Anja Pfeifer. Es steht für den Grad „Master of Laws“, der nach erfolgreichem Abschluss des Studiums „Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft“ von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin (HWR) verliehen wird. „Damit bin ich jetzt auch Juristin“, so die Brandenburgerin 38 bdbaspekte 108/2015 stolz. Zusammen mit rund 15 Mitstudierenden aus ganz Deutschland büffelte Pfeifer in den letzten beiden Jahren die verschiedenen Rechtsgebiete, darüber hinaus vermittelte ihr das Studium auch Kompetenzen wie Büroorganisation und Zeitmanagement sowie psychologische und medizinische Grundlagen. Es ist bereits Pfeifers zweiter Studiengang, von 2003 bis 2007 erlangte sie ihren Bachelor in Sozialpädagogik an der Fachhochschule Potsdam. Pfeifer beschäftigt sich in ihrer Masterarbeit mit dem „Verhältnis von rechtlicher Betreuung und Budgetassistenz“. Sie wies in ihrer Abschlussarbeit nach, dass das Mandat der rechtlichen Betreuung und die Budgetassistenz für Klient/ innen sich nicht gegenseitig ausschließen und die Kombination kein In-sich-Geschäft darstellt. „Die Budgetassistenz ist klar von rechtlicher Betreuung abgegrenzt“, so die 44-Jährige, die seit 2009 als rechtliche Betreuerin arbeitet. Sie freut sich, die arbeitsreiche, aber lehrreiche Zeit mit einem Titel abgeschlossen zu haben: „Als Betreuerin braucht man umfangreiche Kompetenzen, denn die Anforderungen und die Erwartungen – vor allem seitens der Klienten - sind enorm hoch. Ich habe viel gelernt und bin jetzt sicherer, zum Beispiel bei Stellungnahmen oder wenn ich Rechtsmittel einlege. Und ich kann diese Kompetenz nach außen darstellen. Man muss Zeit, Energie und Geld investieren, aber es lohnt sich. Gerade wenn man als jüngerer Kollege mit diesem Studium in eine höhere Vergütungsklasse kommen kann, amortisiert sich die Investition allemal.“ Pfeifer möchte sich im BdB dafür einsetzen, mit der HWR oder anderen Hochschulen zu kooperieren, um die Professionalisierung des Berufsstandes voranzutreiben. (jös) F a cF h a ci nh Fi n o Fromram t iaot ni oe n e Fnü FrüBre Br eurF u s BF se Bt re et ru e ur e/ irn/ ni ne n e n forum+fakten forum+fakten & AUSGA B E 108 | 15 2020 2019 2018 2017 2016 An Ancolonus colonusFructus Fructus initium initium labo labo postulator postulator Berufsbetreuer/innen Bed ar fspl an u n g Die Die Themen: Themen: 25 25 thema thema 1 1 Pia Pluma Pia Pluma pastus, pastus, se Turba se Turba hi, illae hi, illae Retardo, Retardo, ut pars ut pars illae illae diu moestitia diu moestitia Se quod Se quod simulsimul supermitto supermitto tendo. tendo. Die Themen 30 30 recht recht 39 Bedarfsplanung Pia Pluma Pia Pluma pastus, pastus, se Turba se Turba hi, illae hi, illae 44 Stellungnahmen Retardo, Retardo, ut pars ut pars illae illae diu moestitia diu moestitia Stellungnahme des BdB an das Bundesverfassungsgericht zum Thema 32 32 thema thema 2 2 „Zwangbehandlung“ Stellungnahme des BdB zurTurba BGHPia Pluma Pia Pluma pastus, pastus, se Turba se hi, illae hi, illae Entscheidung zur (Vorsorge-)Vollmacht Retardo, Retardo, ut pars ut pars illae illae diu moestitia diu moestitia 48 Positionspapier Se quod Se quod simulsimul supermitto supermitto tendo. tendo. BdB zur Ehegattenbeistandschaft 51Merkblatt 36 36 service service Informationen für Bankmitarbeiter Pia Pluma Pia Pluma pastus, pastus, se Turba se Turba hi, illae hi,und illae Betreuer Retardo, Retardo, ut pars ut pars illae illae diu moestitia diu moestitia 54 Buchrezension Se quod Se quod simulsimul supermitto supermitto tendo. tendo. Barbara Dünkel / Verena Fesel: Vormundschaft 40 40 kontakt kontakt in Hamburg 1945–1992 58 Kontakt Stringo Stringo amoramor pulmo pulmo sopor. sopor. NamNam Bundesgeschäftsstelle armoarmo oro mara oro mara hoc Tollo hoc Tollo immoimmo Landesgruppen gesucht!? Fatigo, Fatigo, almus almus ut erro ut erro cupido cupido res famulatus res famulatus Ad- Ad-nobis, nobis, for nam for nam per per Stupendum Stupendum commemoro commemoro stringo stringo nobis, nobis, for nam for nam per Stupendum per Stupendum commecomme-Annuo Annuo ars quies ars quies Polliceor Polliceor simulsimul temperantia. temperantia. An An moromoro Annuo Annuo ars quies ars quies colonus colonus Fructus Fructus initium initium labo labo postulator postulator infeste infeste en en ne nitesco ne nitesco discidium, discidium, nam nam sto vis stoAlica vis Alica se nutus se nutus Ibo foro, Ibo foro, ut Piscis, ut Piscis, ne Esca, ne Esca, se Faenum, se Faenum, in Impetro in ImpetroValloVallo Sollertia Sollertia solum. solum. Ago Ago inhaeresco inhaeresco at visatsocer vis socer Eine wissenschaftliche Studie zur Bedarfsplanung im Betreuungswesen, quodquod se Exhibeo se Exhibeo faveofaveo se concido se concido per Fatigo, per Fatigo,attollo attollo Elatus. Elatus. exemplarisch durchgeführt im Adstringo Landkreis Weilheim-Schongau almus almus ut erro ut erro cupido cupido res famulatus res famulatus Adstringo nobis, nobis, for nam for nam per per Stupendum Stupendum commemoro commemoroIbo foro, Ibo foro, ut Piscis, ut Piscis, ne Esca, ne Esca, se Faenum, se Faenum, in Impetro in Impetro Annuo Annuo ars quies ars quies Polliceor Polliceor simulsimul temperantia. temperantia. An Anquodquod se Exhibeo se Exhibeo faveofaveo se concido se concido per Fatigo, per Fatigo, 1. Einführung – mit steigender Tendenz (vgl. colonus colonus Fructus Fructus initium initium labo labo postulator postulator infeste infestebetreuern almus almus ut geführt erro ut erro cupido cupido res famulatus res famulatus Adstringo Adstringo Seit der Einführung des Betreuungsrechts im Jahr Heitmann u. a. 2013, S. 28f). en ne en nitesco ne nitesco discidium, discidium, nam nam sto vis sto Alica vis Alica se senobis, nobis, for nam for nam per per Stupendum Stupendum commemoro commemoro 1992 steigt die Anzahl rechtlicher Betreuungen „gefragter denn je“. Sie sind nutusnutus ValloVallo Sollertia Sollertia solum. solum. Ago Ago inhaeresco inhaeresco at atBerufsbetreuer Annuo Annuo ars quies ars sind quies Polliceor Polliceor simulsimul temperantia. temperantia. An An diejenigen, die von den Betreuungsgerichten stetig an. Dabei ist festzustellen, dass der Anvis socer vis socer attollo attollo Elatus. Elatus. Ibo foro, Ibo foro, ut Piscis, ut Piscis, ne necolonus colonus Fructus Fructus initium initium labo labo postulator postulator infeste infeste en en 1 bestellt werden, wennnam Angehörige teil die Berufsbetreuern Esca,der Esca, seBetreuungen, Faenum, se Faenum, in Impetro in von Impetro quod quod se Exhibeo se Exhibeo ne nitesco ne nitesco discidium, discidium, nam sto vis stoAlica visund Alica seehrennutus se nutus Tätige einesolum. Betreuung nicht übernehmen geführt im Gegensatz zu ehrenamtlich faveofaveo sewerden, concido se concido per Fatigo, per Fatigo, almus almus ut erro ut erro cupido cupidoamtlich ValloVallo Sollertia Sollertia solum. Ago Ago inhaeresco inhaeresco at visatsocer vis socer können oder wollen, und alle anderen Untergeführten Betreuungen, zunimmt (vgl. Schütte res famulatus res famulatus Adstringo Adstringo nobis, nobis, for nam for nam per Stuper Stu-attollo attollo Elatus. Elatus. Fatigo, Fatigo, almus almus ut erro ut erro cupido cupido res res 2014, S. commemoro 22).commemoro Von bundesweit 1,3 Millionen nicht mehr greifen. Dieser pendum pendum Annuo Annuo ars quies ars quies Polliceor Polliceorstützungssysteme famulatus famulatus Adstringo Adstringo nobis, nobis, for nam for nam per Stupenper Stupenbestehenden Betreuungsverfahren imFructus Jahrinitium 2012 verdeutlicht, dass simulsimul temperantia. temperantia. An colonus An colonus Fructus initiumSachverhalt dumdum commemoro commemoro Annuo Annuo ars quies arsjeder quiesLandkreis wurden rund 39 Prozent aller Fälle von Berufsbzw. Amtsgerichtsbezirk über einen ausreichenlabo labo postulator postulator infeste infeste en ne ennitesco ne nitesco discidium, discidium, den „Pool an Berufsbetreuern“ verfügen sollte, nam nam sto vis stoAlica vis Alica se nutus se nutus ValloVallo Sollertia Sollertia solum. solum.Ibo foro, Ibo foro, ut Piscis, ut Piscis, ne Esca, ne Esca, se Faenum, se Faenum, in Impetro in Impetro anfaveo berufsmäßig zu per führenden 1 Gründen der at besseren Lesbarkeit wird im gesamten AgoAus Ago inhaeresco inhaeresco visat socer vis socer attollo attollo Elatus. Elatus. Ibo Iboum quodden quod se Bedarf Exhibeo se Exhibeo faveo se concido se concido Fatigo, per Fatigo, Text auf die weibliche Schreibweise zugunsten des zu können. foro, foro, ut Piscis, ut Piscis, ne Esca, ne Esca, se Faenum, se Faenum, in Impetro in ImpetroBetreuungen almus almus ut erro utabdecken erro cupido cupido res famulatus res famulatus Adstringo Adstringo generischen Maskulinums verzichtet. Die Benutzung dem Hintergrund demografischen Wanquod quod se Exhibeo se Exhibeo faveo faveo se concido se concido per Fatigo, per die Fatigo,Vor nobis, nobis, for nam for nam per des per Stupendum Stupendum commemoro commemoro der männlichen Form schließt selbstverständlich derarsauch in der Altersstruktur weibliche Form mit ein. almus almus ut erro ut erro cupido cupido res famulatus res famulatus Adstringo Adstringodels, Annuo Annuo quies ars zunehmend quies Polliceor Polliceor simul simul temperantia. temperantia. An An bdbaspekte 108/2015 39 forum & fakten der Berufsbetreuer erkennbar ist, stellt sich in Fachkreisen zunehmend die Frage, ob das Thema „Fachkräftemangel“ auch bei den Berufsbetreuern bedeutsam sein wird und wenn ja, wie entsprechender Nachwuchs gewonnen werden kann (vgl. Siebels 2014, S. 12 f.). Die Beantwortung dieser Frage ist durch eine periodische Bedarfsplanung im Betreuungswesen möglich. Im Rahmen der vorgelegten Bachelorarbeit wurde eine solche Bedarfsplanung auf Grundlage einer empirischen Erhebung exemplarisch für das Betreuungswesen im Landkreis WeilheimSchongau durchgeführt. Die Arbeit sieht ihr Ziel darin, die Alters- und Geschlechtsstruktur, Kapazität und Veränderungen der im Landkreis Weilheim-Schongau derzeit tätigen Berufsbetreuer abzubilden, um die Hypothese „Der Landkreis Weilheim-Schongau benötigt in Zukunft neue Berufsbetreuer, da eine Vielzahl derzeit tätiger Berufsbetreuer aus Altersgründen ihren Beruf in spätestens 15 Jahren aufgeben werden“, wissenschaftlich zu untersuchen. Um diese Fragestellung beantworten zu können, wurde ein (teil-) standardisierter Fragebogen2 entwickelt, der an alle Berufsbetreuer im Landkreis Weilheim-Schongau (n= 34) versandt wurde. Aufgrund der hohen Response (Responsequote = 97 %) können klare Aussagen zur Alters- und Geschlechtsstruktur, Kapazität und Veränderungen der Berufsbetreuer des Landkreises Weilheim-Schongau getroffen werden. Die Ergebnisse liefern wegweisende Erkenntnisse über Potenziale der Berufsbetreuer, Betreuungen auch zukünftig zu führen, und lassen Schlussfolgerungen für die gesamte Bedarfsplanung im Betreuungswesen des Landkreises WeilheimSchongau zu. 2. Bedarfsplanung im Betreuungswesen Die Notwendigkeit der Bedarfsplanung im Betreuungswesen ergibt sich zum einen aus der Pflichtaufgabe der Betreuungsbehörde, den Bedarf an Berufsbetreuern planmäßig zu ermitteln3 und zum anderen aus der Annahme, dass 2 Der Fragebogen beinhaltet weitere Fragestellungen, die über die Zielsetzung der Bachelorarbeit hinaus gehen, deren Antworten für eine periodische Bedarfsplanung jedoch ebenfalls relevant sein könnten. 3 Die Bedarfsplanung im Betreuungswesen orientiert sich an den beruflich tätigen Betreuern, die Auskunft über Veränderungen, Kapazitäten und Schwerpunkte ihrer Tätigkeit geben sollen. Die bisherige Fachliteratur geht davon aus, dass zur Erfassung der Veränderungen, Kapazitäten und Schwerpunkte in der Tätigkeit eines Berufsbetreuers, ein jährliches Gespräch mit dem Berufsbetreuer geführt werden sollte. Welche Aspekte 40 bdbaspekte 108/2015 auch der demografische Wandel Auswirkungen auf die Betreuungszahlen haben wird. Der erwartete Wandel und die damit verbundenden Herausforderungen werden inzwischen auch in Fachkreisen diskutiert. Der BdB e.V. wies bereits im Juni 2014 (bdbaspekte, Heft Nr. 102) darauf hin, dass die erste Generation der Berufsbetreuer in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden wird und daher entsprechend Nachfolger benötigt werden. Als Vertreter der Landkreise erklärte sich der Landkreis Weilheim-Schongau mit der Durchführung des Pilotprojektes, eine Bedarfsplanung auf Grundlage der Befragung aller im Landkreis tätigen Berufsbetreuern, zu erstellen, einverstanden. Eine empirische Untersuchung nahm sich der Thematik an und versucht durch einen (teil-) standardisierten schriftlichen Fragebogen, der konkrete Fragen zu Veränderungen, Kapazitäten und Schwerpunkten beinhaltet, Aussagen von Berufsbetreuern des Landkreises WeilheimSchongau zu erfassen. Denn nur durch eine Einschätzung der Personen, die tagtäglich mit der Arbeit im Betreuungswesen vertraut sind und wissen, unter welchen Bedingungen und Einflussfaktoren Berufsbetreuer arbeiten, kann eine realistische Bedarfsplanung überhaupt gelingen. 3. Zielsetzung der empirischen Studie In Anlehnung an die Empfehlungen der BaGüS 4 , wie eine Bedarfsplanung im Betreuungswesen erfolgen soll, verfolgt die empirische Studie „Bedarfsplanung im Betreuungswesen für den Landkreis Weilheim-Schongau“ das Ziel, Alters- und Geschlechtsstrukturen, Kapazitäten, Veränderungen und Schwerpunkte von Berufsbetreuern, die im Landkreis Weilheim-Schongau tätig sind, zu erfassen, um aus den jeweiligen Angaben eine Bedarfsplanung im Betreuungswesen für den Landkreis Weilheim-Schongau zu erstellen. Die Studie soll zum einen die Bestandserhebung beinhalten und zum anderen darüber Auskunft geben, wie sich die soziodemografische Struktur der im Landkreis Weilheim-Schongau tätigten Berufsbetreuer innerhalb der nächsten 15 Jahre ändern wird und welche Faktoren und Aspekte hierauf Einfluss nehmen. oder Fragestellungen im Einzelnen zu Veränderungen, Kapazitäten und Schwerpunkten in der Betreuungsarbeit bei Berufsbetreuern erfragt werden sollten, lässt sich anhand der Fachliteratur nicht konkretisieren (vgl. Heitmann u.a. 2013, S. 41). 4 Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Die Bachelorarbeit sieht ihren Schwerpunkt in der Abbildung von Strukturen (1), Kapazitäten (2) und Veränderungen (3) der im Landkreis Weilheim-Schongau tätigen Berufsbetreuer, um eine zukunftsweisende Aussage darüber treffen zu können, ob der Landkreis Weilheim-Schongau in 15 Jahren neue Berufsbetreuer benötigen wird. Dieser Aspekt ist ein wesentlicher Teil der Bedarfsplanung im Betreuungswesen und Gegenstand der vorliegenden Arbeit. 4. Forschungsdesign Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, erfolgte eine anonymisierte Erhebung der Daten in Form eines schriftlichen Fragenbogens (10 Seiten), der an alle tätigen Berufsbetreuer des Landkreis Weilheim-Schongau versandt wurde. Es handelt sich bei der Datenerhebung (n= 33) um eine Vollerhebung, an der 39 der im Landkreis Weilheim-Schongau tätigen Berufsbetreuer vorgesehen und beteiligt wurden.5 Als Erhebungsinstrument wurde ein quantitativer (teil)-standardisierter Fragebogen mit einer Mischung aus geschlossenen, halboffenen und offenen Fragen gewählt. Von insgesamt 34 versendeten Fragebögen wurden 33 Fragebögen an die Verfasserin zurück gesandt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 97,06 Prozent. In Verbindung mit dem überdurchschnittlich hohen Rücklaufergebnis kann der Erhebung eine gute Aussagekraft attestiert werden. Die erhobenen Daten wurden mit einem statistischem Auswertungsprogramm (SPSS) ausgewertet. Die wissenschaftliche Studie umfasste im Wesentlichen drei Phasen: 1) Vorbereitungsphase, 2) Erhebungsphase und 3) Auswertungsphase. Die gesamte Studie dauerte 16 Monate und wurde von Frau Prof. Dr. Dorit Sing (Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern) begleitet. 5. Ergebnisse der empirischen Studie 1) Alters- und Geschlechtsstrukturen der Berufsbetreuer Die Anzahl der Betreuungen, die von Berufsbetreuer des Landkreises Weilheim-Schongau geführt werden, variiert stark zwischen einer 5 An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Verfasserin der Arbeit, die selbst als Berufsbetreuerin im Landkreis Weilheim-Schongau tätig ist, zur Wahrung der Wissenschaftlichkeit nicht an der Erhebung teilgenommen hat. forum & fakten Unterschiedliche Arbeitsbedingungen der Berufsbetreuer stehen in Abhängigkeit von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, in dem die Berufsbetreuer tätig sind. Auffallend ist, dass Berufsbetreuer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, regelmäßig an Supervisionen teilnehmen. Selbstständig tätigte Berufsbetreuer dagegen nicht, bis auf eine Ausnahme. Ein gegenteiliges Ergebnis zeigt sich bei der Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen: Die wenigsten Berufsbetreuer, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, nehmen an diesen teil, selbstständige Berufsbetreuer jedoch häufig. Die Mehrheit der Berufsbetreuer ist der Meinung, dass Lebenserfahrung für die erfolgreiche Aus6 Hintergründe für die geringe Anzahl der Berufsbetreuer, die die Tätigkeit in Vollzeit ausüben, lassen sich den Ergebnissen der Studie nicht entnehmen. Es wird jedoch vermutet, dass die Mehrheit der Berufsbetreuer eine weitere Tätigkeit ausübt und als Berufsbetreuer (nur) im Nebenerwerb tätig ist. 16 Berufsbetreuer, 51,61 % Anzahl der Berufsbetreuer/innen und 42 Betreuungen. Dies begründet sich durch die unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten. Nur wenige Berufsbetreuer arbeiten Vollzeit und damit mehr als 35 Stunden pro Woche.6 Durchschnittlich führt jeder Berufsbetreuer im Landkreis Weilheim-Schongau rund 18 Betreuungen. 6 5 4 3 2 1 0 31 - 40 41 - 50 51 - 55 56 - 60 61 - 65 ≥ 70 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Alterskategorien Abb. 1: Altersstruktur der Berufsbetreuer im Landkreis Weilheim-Schongau (n=27, sechs der Befragten geben keine Auskunft über ihr Alter). Quelle: Klück, 2014, S. 35 übung des Berufs ein wichtiger Bestandteil ist. Dieser Aspekt deckt sich mit der Altersstruktur der Berufsbetreuer des Landkreises: Alle Berufsbetreuer sind über 30 Jahre alt und damit lebenserfahren7. 7 Mit Lebenserfahrung ist gemeint: abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium, Berufserfahrung, Festigung der privaten Lebensverhältnisse, Erfahrungen mit lebenskritischen Ereignissen (z.B. Tod eines Familienangehörigen, schwere Krankheiten) u.a. Probleme in der Beratung Ungünstige Arbeitsbedingungen anspruchsvolles Krankheitsbild des Betroffenen fehlende Kooperationen Komplexität der Betreuung unvorteilhafte regionale Verteilung der Betreuung 0 2 4 6 8 10 12 Abb. 2: Einflussfaktoren, die die Kapazität reduzieren. Quelle: Klück, 2014, S. 41 geringer Schwierigkeitsgrad der Betreuung vorteilhafte regionale Verteilung der Betreuung Persönlichkeit des Betreuers 2) Kapazitäten der Berufsbetreuer Da die Mehrheit der Berufsbetreuer eine Abhängigkeit zwischen der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der zu führenden Betreuungen sieht, ist die maximale Anzahl der zu führenden Betreuungen pro Berufsbetreuer und somit deren Kapazität begrenzt. Rechnerisch verfügen die Berufsbetreuer des Landkreises Weilheim-Schongau über ausreichend Kapazitäten, so dass der, durch Betreuungen entstehende Bedarf, gedeckt werden kann.8 Da die Kapazitäten der Berufsbetreuer jedoch verschiedenen Einflussfaktoren unterliegen, muss davon ausgegangen werden, dass die „rechnerische Bedarfsdeckung“ von der „tatsächlichen beruflichen Praxis“ abweicht. Probleme in der Betreuung, ungünstige Arbeitsbedingungen, ein anspruchsvolles Krankheitsbild des Betroffenen, fehlende Kooperationen, eine unvorteilhafte regionale Verteilung der Betreuungen und die Komplexität der Betreuung sorgen für eine Reduktion der Betreuungsübernahmekapazität. Dagegen erhöht eine geringe Anzahl von Aufgabenkreisen, der Wohn- und Vermögensstatus des Betroffenen, gute Kooperationen mit beteiligten Stellen, eine regionale Komprimierung der Betreuung, die individuelle Persönlichkeit des Betreuers und ein geringer Schwierigkeitsgrad der Betreuung die Betreuungsübernahmekapazität. gute Kooperationen günstige Arbeitsbedingungen Wohn- und Vermögensstatus des Betroffenen Geringe Anzahl der Aufgabenkreise 0 5 10 15 Abb. 3: Einflussfaktoren, die die Kapazität begünstigen. Quelle: Klück, 2014, S. 40 Diese von Berufsbetreuern genannten Aspekte lassen sich kaum verändern und beeinflussen. Berufsbetreuer werden in den meisten Fällen aufgrund der Schwierigkeit und Komplexität ei8 Diese Aussagen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2014 (Zeitpunkt der Erhebung der Studie). bdbaspekte 108/2015 41 forum & fakten ner Betreuung bestellt, so dass die Mehrheit der genannten Einflussfaktoren als gegeben anzunehmen ist. Ein anderes Bild ergibt sich bei dem Aspekt der „regionalen Verteilung der Betreuung“, der durch die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht beeinflussbar wäre. 3) Voraussichtliche Veränderungen der Berufsbetreuer in 15 Jahren Die Altersstruktur der im Landkreis WeilheimSchongau tätigen Berufsbetreuer ähnelt der vom BdB e.V. im Juni 2014 veröffentlichten Altersstatistik. Aufgrund dessen wird eine gravierende Veränderung bis zum Jahr 2029 im Betreuungswesen des Landkreises Weilheim-Schongau erfolgen. Mehr als die Hälfte der Berufsbetreuer des Landkreises Weilheim-Schongau ist über 50 Jahre alt und erreicht in etwa 15 Jahren das Renteneintrittsalter. Wenngleich nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der Berufsbetreuer angibt, dass die von ihm geführte Anzahl der Betreuungen aufgrund des Renteneintritts in voraussichtlich 15 Jahren abnehmen wird, muss mit einer generellen Abnahme der geführten Betreuungen aufgrund der Altersstruktur gerechnet werden.9 Unter Berücksichtigung der derzeitigen Betreuungszahlen, den demografischen Entwicklungen im Landkreis Weilheim-Schongau10 und den allgemeinen Prognosen des BdB e.V. kann zum Zeitpunkt der Studienerhebung (2014) mit einem weiteren, wenngleich geringen Anstieg der Betreuungszahlen gerechnet werden, der gravierende Auswirkungen auf den Bedarf an Be9 Der Landkreis Weilheim-Schongau führt insgesamt 40 Berufsbetreuer. Sechs Berufsbetreuer und die Verfasserin selbst nahmen an der Erhebung nicht teil. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Teilnahme der übrigen Personen mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet werden kann, da die Verfasserin die betreffenden Personen hinsichtlich ihres Alters und ihrer beruflichen Tätigkeit kennt. 10 Detaillierte Ausführungen zur betreuungsrechtlichen Situation und den Betreuungszahlen im Landkreis Weilheim-Schongau können der Original-Bachelorarbeit entnommen werden. rufsbetreuern im Landkreis Weilheim-Schongau haben wird. Die theoretischen Berechnungen der Zu- und Abnahme der Kapazitäten der Berufsbetreuer verdeutlichen die Spannweite der möglichen Veränderung. Dabei ist jedoch sicher, dass die Studienteilnehmer, die angaben, dass die Anzahl der Betreuungen in den nächsten 15 Jahren zunehmen wird, den Bedarf an Betreuungen nicht auffangen werden können (Abb. 4). Der Landkreis Weilheim-Schongau sollte damit rechnen, dass im Mittel eine Differenz von 32 Betreuungen abzudecken sein wird. Dies entspricht der Kapazität von zwei Berufsbetreuern. Sollte das so genannte „Worst-Case-Szenario“ 11 eintreten, muss der Landkreis Weilheim-Schongau sogar sechs weitere Berufsbetreuer zur Verfügung haben, um den Bedarf abdecken zu können.12 Eine weitere Problematik ergibt sich bei dem Geschlechterverhältnis der Berufsbetreuer des Landkreises Weilheim-Schongau. Zwei Drittel der Studienteilnehmer, die mit einer Abnahme ihrer Betreuungen rechnen, sind Männer. Im Gegensatz dazu ist es knapp die Hälfte der befragten Frauen, die mit einer Zunahme ihrer Betreuungen rechnen. Diese Ergebnisse zeigen, dass das bisher relativ ausgewogene Geschlechterverhältnis der Berufsbetreuer „ins Wanken“ kommen wird. Der Landkreis Weilheim-Schongau benötigt zukünftig mehr männliche Berufsbetreuer, die dem Vorschlagsrecht der Betreuten Rechnung tragen können. Andernfalls droht eine „Verweiblichung“ der Berufsbetreuertätigkeit im Landkreis Weilheim-Schongau. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass der Landkreis Weilheim-Schongau mit einer Proble11 Worst-Case-Szenario: Größte Abnahme trifft auf geringste Zunahme = 110 Betreuungen. 12 Unberücksichtigt bleiben in dieser Berechnung die Studienteilnehmer, die keine Angaben zur Veränderung gemacht haben, aber zur potenziellen Altersgruppe gehören, die die Betreuungen wegen Renteneintritt in voraussichtlich 15 Jahren reduzieren werden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass mit einer durchaus höheren Abnahme der geführten Betreuungen zu rechnen ist. matik konfrontiert wird, die konkrete Maßnahmen erfordert. 6. Handlungsempfehlungen Die Betreuungsbehörde des Landkreises Weilheim-Schongau wird in den nächsten 15 Jahren einen wesentlichen und wichtigen Veränderungsprozess in der Struktur der Berufsbetreuer durchleben, der durch die Gewinnung junger qualifizierter Menschen für die Berufsbetreuung geprägt sein sollte. Eine frühzeitige Rekrutierung interessierter, junger Menschen, die für das Berufsfeld des Berufsbetreuers ausgebildet und gewonnen werden können, sollte bis zum Kalenderjahr 2029 oberste Priorität haben.13 Damit dieses Ziel erreicht werden kann, werden nachfolgende Handlungsansätze empfohlen: QQ Sensibilisierung der Öffentlichkeit Öffentliche Aufmerksamkeit für die Bedeutung der „Nachwuchsgewinnung“ im Prozess des Strukturwandels der Berufsbetreuer im Landkreis Weilheim-Schongau. QQ Neukonzeption Frühzeitige verbindliche Planung mit Berufsbetreuern über die Abgabe von Betreuungen bei Berufsaufgabe oder Verminderung der Kapazität. Entwicklung eines Leitfadens. QQ Nachhaltigkeit: „Mentoring“ Bisher tätige Berufsbetreuer im Landkreis Weilheim-Schongau als Mentor für eine Begleitung eines „Mentees“ 14 gewinnen (vgl. Siebels 2014, S. 12). QQ Kooperationen mit Fachhochschulen Vernetzung der Betreuungsbehörde mit der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern, Fachbereich Soziale Arbeit, zur Gewinnung von Sozialarbeitern für die Berufsbetreuung. 13 Im Jahr 2029 werden mehr als die Hälfte der Berufsbetreuer des Landkreises Weilheim-Schongau in das Rentenalter eintreten. 14 Als „Mentee“ wird in diesem Fall ein junger Berufsbetreuer bezeichnet, der erste Praxiserfahrungen in Begleitung eines langjährig tätigen Berufsbetreuers sammeln soll. ≥ 15 Betreuungen 11 – 15 Betreuungen abnehmen 6 – 10 Betreuungen zunehmen ≤ 5 Betreuungen 0 2 4 6 8 10 Abb. 4: Anzahl der Zu- bzw. Abnahme von Betreuungen. Quelle: Klück, 2014, S. 43 42 bdbaspekte 108/2015 forum & fakten Diese Handlungsanweisungen bedürfen einer detaillierteren Ausarbeitung und fordern die Betreuungsbehörde sich mit konkreten Lösungsmöglichkeiten, die zur Gewinnung neuer Berufsbetreuer in spätestens 15 Jahren beitragen, auseinanderzusetzen. Da das Studium der Sozialen Arbeit als Basis zur Ausübung der Tätigkeit als Berufsbetreuer prädestiniert ist, erscheint die Vernetzung des Studiums der Sozialen Arbeit mit dem Arbeitsfeld der rechtlichen Betreuung sehr sinnvoll und zielführend. Im Folgenden werden zwei konkrete Handlungsansätze für die Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern, vorgestellt: QQ Vermittlung von Praktikumsplätzen Das Praxis-Center könnte Praktikumsstellen bei Betreuungsvereinen oder selbstständigen Berufsbetreuern des Landkreises WeilheimSchongau akquirieren und fördern. Studierende könnten durch die Übernahme von ehrenamtlichen Betreuungen erste Erfahrungen in dem Tätigkeitsfeld eines Berufsbetreuers sammeln. QQ Etablierung von Praxisprojekten Organisation von Informationsveranstaltungen zum Thema „Betreuungsrecht“ für alle QQ Studierenden der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern Aufnahme der Lehrveranstaltung „Betreuungsrecht“ im Bachelor-Grundstudium Vermittlung von Grundlagen des Betreuungswesens und des Betreuungsrechts im Rahmen einer eigenen Lehrveranstaltung im Grundstudium15 der Sozialen Arbeit. Den Studierenden könnten damit frühzeitig Kenntnisse im Betreuungswesen vermittelt werden, die sie motivieren, ihr Praxissemester16 in diesem Tätigkeitsfeld zu absolvieren (vgl. Siebels 2014, S.13). Der Landkreis Weilheim-Schongau, insbesondere deren Betreuungsbehörde, könnte aufgrund der regionalen Nähe zur Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern, von der Etablierung der Thematik „Betreuungsrecht“ im Studium der Sozialen Arbeit profitieren und dadurch eine Rekrutierung junger Menschen für dieses Berufsfeld erreichen. 15 Das Grundstudium umfasst das 1. bis 3. Semester. 16 Das 4. Semester ist das Praxissemester, auch Praxis II Phase an der Katholischen Stiftungsfach-hochschule München, Abt. Benediktbeuern, genannt. 7. Fazit Abschließend kann festgehalten werden: Wenn sich der Landkreis Weilheim-Schongau der Erkenntnis, dass dieser in spätestens 15 Jahren neue Berufsbetreuer benötigen wird, verschließt und geeignete Maßnahmen zur Rekrutierung professionellen Nachwuchses unterlässt, wird das Berufsfeld des Berufsbetreuers im Landkreis WeilheimSchongau vom Fachkräftemangel betroffen sein. Nur durch eine frühzeitige Planung zur Gewinnung von Berufsbetreuern kann der Professionalität des Berufs Rechnung getragen und eine Überlastung der Betreuungsbehörde vermieden werden.17 17 Da die Betreuungsbehörde verpflichtet ist, Betreuungen zu führen, wenn sich kein anderer geeigneter Betreuer finden lässt, könnte die Betreuungsbehörde in Zukunft mit der Übernahme von Betreuungen belastet werden.. Raffaela Klück ist Fachbereichsreferentin Soziale Arbeit an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Berufsbetreuerin und Mitglied des BdB. Ihre gesamte Bachelor-Arbeit steht zum Download bereit unter bdb-ev.de/dokumentationen. Bericht und Interview lesen Sie auf S. 22/23. Gute Betreuung braucht BdB-Qualitätsregister gute Qualität Die Notwendigkeit, Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Betreuungsarbeit nachzuweisen, wird weiter zunehmen. Durch eine Mitgliedschaft im Qualitätsregister zeigen Sie, dass Sie die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllen. Mit einer Mitgliedschaft im Qualitätsregister setzen Sie Ihre Kompetenzen und Erfahrungen aktiv als Werbung in eigener Sache ein. Der Eintrag ins Register steht allen offen: Berufsbetreuer/innen, Bürogemeinschaften und Betreuungsvereinen. Eine Mitgliedschaft im BdB ist nicht erforderlich. Als QR-Mitglied erhalten Sie QQ BdB e. V. Schmiedestraße 2 20095 Hamburg Tel. (0 40) 386 29 03-90 Fax (040) 386 29 03-2 E-Mail: [email protected] QQ QQ QQ Urkunde und Qualitätssiegel zum Nachweis Ihrer Anerkennung Individuelles Internetprofil Vergünstigte Weiterbildungen Vergünstigte Versicherungen Viele weitere Informationen rund um das Qualitätsregister – von Aufnahmeantrag bis Zertifizierung – erhalten Sie über www.bdb-qr.de bdbaspekte 108/2015 43 forum & fakten St e llung nahm e d es B d B a n d a s B u n d esver fassu n g sg er i c ht Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs zum Thema „Zwangsbehandlung“ Aktenzeichen 1 BvL 8/15; Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 1.7.2015, Az. XII ZB 89/15 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. (BdB e.V.) ist die berufständische Vertretung der in der Bundesrepublik beruflich tätigen Betreuer und Betreuerinnen i.S.d. Betreuungsrechts gem. den §§ 1896 ff BGB. Der BdB e.V. vertritt zur Zeit die Interessen von über 6700 Mitgliedern. Wir teilen die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass in der dem Vorlagebeschluss zugrunde liegenden Fallkonstellation eine Behandlung der Betroffenen gegen deren natürlichen Willen aufgrund der gegenwärtigen Regelung in § 1906 BGB nicht zulässig ist: Für eine Behandlung außerhalb einer geschlossenen Unterbringung (umgangssprachlich auch als ambulante Zwangsbehandlung bezeichnet) fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, der Gesetzgeber wollte diese Möglichkeit – wie auch vom BGH zutreffend dargestellt – ausdrücklich nicht schaffen. Für eine Behandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung gibt es zur Zeit ebenfalls ce r v i e u te e S et r B fü r keine Grundlage, weil die Unterbringung – wie aber vom Gesetzgeber gefordert – in solchen Fällen nicht erforderlich ist, um die Behandlung gegen den Willen der Betroffenen zu ermöglichen (siehe dazu z.B. auch Bauer/Braun in HKBUR § 1906 BGB Rn. 90ff). Wie auch der BGH gehen wir aber davon aus, dass es nicht mit den Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, die Gruppe der Menschen, die sich einem Klinikaufenthalt aufgrund ihrer schlechten körperlichen Verfassung nicht entziehen können, ohne Schutz vor krankheitsbedingten Fehlentscheidungen und damit sterben zu lassen. Den Berichten unserer Mitglieder nach treten solche Fallkonstellationen zwar nur selten auf, sie kommen aber – wie auch der zur Beurteilung stehende Fall zeigt – hin und wieder vor und alleine die möglicherweise nur geringe Anzahl von Betroffenen kann es u.E. nicht rechtfertigen, den sich in einer solchen Situation befindlichen Menschen den staatlichen Schutz zu versagen. Letztlich wird es Sache des Gesetzgebers sein, hierzu eine verfassungskonforme Regelung zu entwickeln. Für die Zeit bis dahin ist es u.E. aber geboten, die vorhandene Lücke in der gesetzlichen Regelung vorläufig zu schließen. Hierzu bestehen nach unserer Einschätzung zwei Möglichkeiten: CLASSIC Beihilfe – leicht gemacht! 030 / 27 00 00 MEDIRENTA ist der Beihilfeberater für privat Versicherte und Beamte – bundesweit. Wir betreuen Ihre Klienten umfassend, speziell auch im Falle von Pflegebedürftigkeit oder Krankenhausaufenthalten. Wir übernehmen für Ihre Klienten die Korrespondenz mit Beihilfestellen, Ärzten und Krankenkassen. Wir sorgen für die Antragstellung, Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche Ihrer Klienten. Wir sorgen für schnelle Kostenerstattung in richtiger Höhe. Zahlungsverkehr über ein separates Treuhandkonto. Alle Arztrechnungen auf einen Blick, Eigenanteile getrennt ausgewiesen. 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Allerdings besteht die Gefahr, dass ein solches Vorgehen eine Art „Türöffnerfunktion“ für die Akzeptanz ambulanter Behandlungen gegen den natürlichen Willen des Betroffenen haben könnte. Solche Behandlungen waren aber vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt und werden auch von uns als äußerst kritisch angesehen. In Anbetracht dessen, dass ein staatlicher Eingriff immer nur so milde wie möglich sein darf, dürfte diese Lösungsmöglichkeit für eine vorläufige Handhabung aber trotz aller Bedenken vorzugswürdig sein weil sie auf eine zusätzlich belastende geschlossene Unterbringung verzichtet. Wie schon erwähnt, ist es Sache des Gesetzgebers, hierzu eine endgültige und verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Wir erlauben uns trotzdem, bereits hier auf einige Aspekte hinzuweisen, die u.E. dabei zu berücksichtigen sein werden: Selbstverständlich sind auch bei Entscheidungen über eine sogenannte Zwangsbehandlung die Vorgaben der §§ 1901a, b BGB zu beachten, es ist also zunächst zu prüfen, ob eine die zur Diskussion stehende Behandlung betreffende Patientenverfügung vorliegt oder ob es forum & fakten Anhaltspunkte dafür gibt, wie die Betroffene sich insoweit entscheiden würde, wenn die die Einwilligungsfähigkeit ausschließende Erkrankung nicht vorliegen würde. Es ist befremdlich, dass die Vorinstanzen in dem hier zur Diskussion stehenden Verfahren offenbar nicht darauf eingegangen sind, ob die sich daraus ergebenden Voraussetzungen für eine Behandlung hier überhaupt erfüllt sind. Da § 1906 sich auch an Personen richtet, von denen nicht unbedingt umfassendere rechtliche Kenntnisse erwartet werden können (z.B. ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte sowie auch die Betroffenen selbst) halten wir es für angebracht, in § 1906 BGB ausdrücklich auf die §§ 1901a, b BGB hinzuweisen. Wegen der Tragweite der Entscheidung über eine geschlossene Unterbringung und eine Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen wäre es u.E. zudem angebracht, diesen Aufgabenbereich fachlich qualifizierten (möglichst durch spezielle Fortbildungen besonders geschulten) Berufsbetreuern vorzubehalten. Diese könnten in entsprechenden Fällen neben dem eigentlichen Betreuer bestellt werden. Berufsbetreuer werden – zumal, wenn sie sich speziell für die Arbeit in entsprechenden Betreuungen fortgebildet haben – aufgrund ihrer Fachlichkeit häufig in der Lage sein, auch zu schwierigen Klienten einen ausreichenden Kontakt aufzubauen und diesen von der Notwendigkeit der Behandlung überzeugen zu können. Durch den Einsatz solcher spezialisierten Betreuer könnten deshalb aller Voraussicht nach ein Teil der sonst notwendigen Zwangsbehandlungen schon im Vorfeld vermieden werden. Sollte es dem Betreuer dann trotzdem nicht gelingen, den Klienten von der Notwendigkeit des Eingriffs zu überzeugen, wird er sicherer und schneller als z.B. ein ehrenamtlicher Betreuer ohne entsprechende Ausbildung beurteilen können, ob eine Behandlung in Anbetracht der Vorgaben der §§ 1901a, b BGB überhaupt angezeigt ist. Wegen der existentiellen Bedeutung der in solchen Fällen zu treffenden Entscheidungen für den Betroffenen ist es u.E dringend angezeigt, durch den Einsatz solcher spezialisierten Betreuer zu gewährleisten, dass zügig sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können. Eine endgültige Regelung der Fälle, in denen ausnahmsweise eine Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen außerhalb des Rahmens einer geschlossenen Unterbringung zulässig wäre, müsste zudem unmissverständlich formuliert sein. Es müsste eindeutig sein, dass nur Fallkonstellationen betroffen sind, in denen a) die Behandlung in einer Klinik stattfindet, b) der Betroffene sich dem Klinikaufenthalt nicht entziehen will oder dies aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht kann und c) es sich um eine internistische Behandlung (und nicht die Behandlung der Anlasserkrankung) handeln muss. Keinesfalls darf u.E. eine Regelung geschaffen werden, die Spielräume für eine Ausweitung von sogenannten ambulanten Zwangsbehandlungen (etwa auf die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka in Arztpraxen oder auf die heimliche Verabreichung von Medikamenten) suggeriert. Sie suchen? – Wir finden! • Erbenermittlung • Suche nach Miterben • internationale Urkundenbeschaffung • Klärung der Vermögensnachfolge bei Selbstzahlern und das alles • für Betreuer & Nachlasspfleger kostenfrei Fordern Sie unsere Referenzen an! 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(0 40) 386 29 03 -7, -96 Fax (0 40) 386 29 03 - 2 [email protected] [email protected] [email protected] . www.bdb-ev.de/ipb Der Gesetzgeber möchte Betreuungen – aus Kostengründen – möglichst vermeiden. Deshalb wird die bestehende Alternative – die Errichtung einer Vorsorgevollmacht – beworben. In § 1896 Abs. 2 BGB heißt es „Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten … ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“ und die Betreuungsbehörde soll ausdrücklich auf die Möglichkeit, eine Betreuung durch eine Bevollmächtigung zu vermeiden, hinweisen. § 4 Abs. 1, 2 BtBG gibt dazu vor: „Die Behörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird. Wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf nach § 1896 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehen, soll die Behörde der betroffenen Person ein Beratungsangebot unterbreiten. Diese Beratung umfasst auch die Pflicht, andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird, zu vermitteln.“ Diese Vorgaben werden zum Teil missverstanden – in dem vom BGH entschiedenen Fall (Beschluss v. 23.9.2015, Az. XII ZB 225/15) hatten das Betreuungsgericht und als Beschwerdeinstanz das Landgericht die Einrichtung einer (an sich nötigen) Betreuung alleine wegen der theoretisch bestehenden Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen, abgelehnt. Das Landgericht hatte in seinem Beschluss u.a. ausgeführt, dass der Betroffene unbeschränkt geschäftsfähig sei und deshalb einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilen könne. Dass eine geeignete Vertrauensperson nicht zur Verfügung stehe, habe er nicht hinreichend dargetan. Der BGH stellt dazu fest, dass eine Betreuung nur dann nicht notwendig ist, wenn eine konkrete Alternative zur Verfügung steht – die rein theoretisch bestehende Möglichkeit der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson reicht dafür aber nicht aus. Es gibt in diesem Zusammenhang auch keine Beweislast des Betroffenen, nach der er belegen müsste, dass keine Vertrauensperson vorhanden sei. Der BGH führt u.a. aus: „Daher ist das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen und die damit einhergehende rechtliche Möglichkeit der Bevollmächtigung nicht ausreichend. Vielmehr muss es auch tatsächlich mindestens eine Person geben, welcher der Betroffene das für eine Vollmachterteilung erforderliche Vertrauen entgegen bringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist.“ Zudem stellt der BGH fest, dass der betroffene keine Vortragslast hat - er muss nicht belegen, dass es keine Vertrauensperson gibt, vielmehr ist es gem. § 26 FamFG Sache des Gerichts, die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu ermitteln. Unseres Erachtens handelt es sich um eine positiv zu bewertende Entscheidung. Wenn man es ernst nimmt, dass die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ein Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Bürgers ist, muss man es auch akzeptieren, wenn jemand sich dafür entscheidet, keine Vorsorgevollmacht zu erteilen - sei es, weil er nicht genügend Vertrauen in einen möglichen Bevollmächtigten hat oder weil er einen dafür in Frage kommenden Angehörigen nicht damit belasten mag. Es wäre eine merkwürdige Interpretation des Selbstbestimmungsrechts, wenn man daraus eine Verpflichtung zur Erteilung einer Vollmacht ableiten würde. Wenn man dem Wortlaut der Entscheidung folgt, kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob eine objektiv betrachtet vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigter in Frage käme, sondern es ist auf die subjektive Bewertung des Betroffenen abzustellen - er selbst und nicht das Gericht muss ein ausreichendes Vertrauen in die in Frage kommende Person haben. forum & fakten Init iativ e de r J u s t i z m i n i s t er ko n fer enz zu r Ehegatten bei stan d sc haft BdB: Keine Betreuungsvermeidung auf Kosten von Selbstbestimmung! Positionspapier des BdB Die Justizminister/innen der Länder haben sich im Rahmen ihrer 86. Konferenz (JUMIKO) am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart einstimmig für ein neues Rechtsinstitut ausgesprochen: eine „Beistandschaft für Ehegatten und Lebenspartner in erster Linie auf dem Gebiet der Gesundheitssorge und in damit eng zusammenhängenden Bereichen“. Der BdB lehnt das Vorhaben ab. Eine gesetzliche Vertretung ohne schützendes Betreuungsverfahren ist mit unkalkulierbaren Risiken für die betroffenen Personen verbunden. Bereits 2005 scheiterte eine vergleichbare Bundesratsinitiative, weil die vermeintlich einfache Lösung einer automatischen Übertragung von Rechtsmacht auf Familienangehörige unvereinbar ist mit der erforderlichen Absicherung von Eingriffen in die Autonomie erwachsener Personen. Wir fordern die Justizminister/innen auf, von ihrem verfassungsrechtlich aussichtslosen Vorhaben Abstand zu nehmen und stattdessen die bestehenden Möglichkeiten – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung – zu stärken und nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter zu entwickeln. Unlösbares Dilemma im Spannungsfeld von Vereinfachung und Missbrauchsrisiko Laut Beschluss der Justizministerkonferenz soll das automatische Vertretungsrecht für Ehegatten bzw. Lebenspartner neben unmittelbaren Angelegenheiten der Gesundheitssorge (Einwilligung in eine ärztliche Behandlung) auch die „Befugnis zum Abschluss von im Rahmen der Gesundheitssorge erforderlich werdenden Rechtsgeschäften und zur Geltendmachung von an den Krankheitsfall, Unfall oder Pflegefall geknüpften Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen“ umfassen. Das Vertretungsrecht würde unter der Voraussetzung greifen, „dass der Betroffene weder etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat“. 48 bdbaspekte 108/2015 Das Thema „Angehörigenvertretung“ bzw. „Ehegattenbeistandschaft“ ist nicht neu, vor 10 Jahren kippte der Bundestag eine vergleichbare Initiative wegen der nicht kalkulierbaren Risiken für die betroffenen Personen. Im Jahre 2015 dürften die damals vorgebrachten Argumente – Missbrauchsrisiken auf der einen Seite, nicht praktikable Absicherungsmöglichkeiten auf der anderen Seite – noch schwerer wiegen; schließlich hat Deutschland im März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention vorbehaltlos ratifiziert und sich damit verpflichtet, mögliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte auf das erforderliche Minimum zu reduzieren und sensible Maßnahmen gegenüber Missbrauchsrisiken abzusichern (Artikel 12 Abs. 4 UN-BRK). Da im Unterschied zur Vorsorgevollmacht die Übertragung der Vertretungsbefugnis im Falle der Ehegatten- bzw. Lebenspartnerbeistandschaft in keinem bewussten Akt der betroffenen Person begründet ist, dürften erhöhte Anforderungen an die Absicherung der Beistandschaft bestehen. Genau an diesem Punkt wird die geplante Regelung scheitern, weil der vermeintliche Vorteil – die Vermeidung des aufwendigen Betreuungsverfahrens und der damit verbundenen Kosten – zugleich ihr unvermeidlicher Nachteil ist: Mit dem Wegfall des Betreuungsverfahrens entfiele zugleich die Absicherung einer Maßnahme, die unverkennbar und weitreichend die Rechts- und Handlungsfähigkeit der Person berührt. Das Dilemma ist unlösbar, Missbrauchsrisiko und Aufwand für Absicherungsmaßnahmen sind miteinander verbunden: Mit der Reduzierung des Aufwands steigt das Risiko für die betroffenen Personen, mit der Reduzierung des Risikos steigt der Aufwand für die Landesjustiz. Das unlösbare Dilemma einer Ehegattenbeistandschaft im Spannungsfeld von Vereinfachung und Missbrauchsrisiko ist bekannt, 2005 konstatierte der Rechtsausschuss im Bundestag (BT-Drs. 15/4874, S. 26): „Der Ausschuss lehnt insbesondere angesichts der nicht auszuschließenden Missbrauchsgefahr die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten ab. Einschränkungen und weitere sonstige Sicherungen führen nicht weiter, da sie die ohnehin schon komplizierte Norm unpraktikabel machen, ohne wirkliche Sicherheit zu erreichen und dem Ziel der Betreuungsvermeidung näher zu kommen.“ Sparen auf Kosten der Selbstbestimmung? Warum setzen die Landesjustizminister/innen – ungeachtet der substanziellen Diskussion vor wenigen Jahren – das Thema erneut auf die Agenda? Sollten sie ernsthaft hoffen, mit der angestrebten Regelung Kosten im Betreuungsbereich reduzieren zu können, wäre die Enttäuschung unvermeidbar. Im Bereich des gerichtlichen Verfahrens ließen sich nennenswerte Einsparungen nur um den Preis eines höchst zweifelhaften Eingriffs in die Privatautonomie von Ehepaaren bzw. Lebenspartnern erzielen: mit einem gesetzlichen Vertretungsrecht, dass im Außenverhältnis unabhängig von der Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person wirksam wäre. Anderenfalls wird es ein rechtstaatliches Verfahren zur Feststellung des Vertretungsfalls geben müssen – inklusive der damit verbundenen Kosten. Gleichermaßen illusorisch wäre die Hoffnung, die Landesjustizetats durch die Vermeidung von Berufsbetreuungen entlasten zu können. Wie Norbert Vossler – ehemals Referent im Bundesjustizministerium – schon 2003 feststellte: „Ist ein zur Vertretung bereiter Angehöriger vorhanden, so würde dieser nach der gegenwärtigen Rechtslage und Praxis in der Regel zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden“ (s. BtPrax 1/2003). Unklar ist weiterhin, ob es vertretbar wäre, Ehegatten in der Rolle des „gesetzlichen Beistands“ die Aufwandspauschale vorzuenthalten, die ihnen als ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen bei gleicher Aufgabe zustehen würde. Möglicherweise sind Sparziele gar nicht das Thema? Sollten die Landesjustizminister/innen tatsächlich bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen, um die Ehepaare in Betreuungsangelegenheiten forum & fakten zu stärken? In diesem Fall empfiehlt der BdB eine angemessene und zuverlässige Unterstützung von Bevollmächtigten bzw. ehrenamtlichen Betreuer/innen und eine entsprechend nachhaltige Finanzierung der Betreuungsvereine. Die politischen Argumente für eine Ehegattenbeistandschaft haben keine Substanz Tatsächlich spielen fiskalpolitische Argumente in der aktuellen politischen Debatte zur Ehegattenbeistandschaft keine Rolle; zumindest ist die Frage der Kosten kein sichtbares Thema. Andere Argumente – Stärkung der Ehen, Bürokratieabbau, Annäherung von Rechts- und Lebenswirklichkeit, die Bewältigung des demografischen Wandels – werden vorgebracht, um die Notwendigkeit eines automatischen Vertretungsrechts für Ehegatten bzw. Lebenspartner zu begründen. Stärkung der Ehe, Bewältigung des demografischen Wandels Allerdings sind auch die nicht fiskalpolitischen Argumente bei genauer Betrachtung unhaltbar. Weder ist bei einer Scheidungsquote von 30% von einer natürlichen Solidarität innerhalb der Ehe auszugehen, noch dürfte niemand ernsthaft glauben, dass die Ehegattenbeistandschaft geeignet wäre, den steigenden Betreuungsbedarf in der alternden Gesellschaft aufzufangen. Schließlich werden die Ehegatten demenziell erkrankter Senioren oft selbst höheren Alters sein und in vielen Fällen nicht mehr über die Kraft verfügen, eine ärztliche Behandlung zu überwachen und die erforderlichen Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen zu beantragen. Diskrepanz zwischen Rechtswirklichkeit und Rechtsempfinden Ein Schlüsselargument in der Debatte zur Ehegattenbeistandschaft ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen und den empfundenen Befugnissen der Angehörigen. Mit der Ehe- oder Lebenspartnerschaft sei die Erwartung verbunden, im Falle des Falles dem Partner rechtswirksam beistehen zu dürfen. Demgegenüber stellt der BdB fest: Die Erwartungen der Eheleute bzw. Lebenspartner verändern sich mit dem konkreten sozialfamiliären Kontext. Wie oben dargestellt entspricht das Bild der solidarischen Partnerschaft, getragen von gegenseitigem Verantwortungsbewusstsein, nur in manchen Fällen der Wirklichkeit. Scheidungsforscher beobachten seit Jahren einen „Bedeutungsrückgang des Versorgungsaspekts“ innerhalb der Ehe.1 Das frühere Selbstverständnis „Wir sind füreinander da bis zum Ende unserer Tage“ sei hohen oft unerfüllbaren Ansprüchen an die emotionale Qualität der Beziehung gewichen. Entsprechend sind viele Beziehungen von Streit und Krisen belastet, die Scheidungsquote ist seit den 1960er Jahren stetig gestiegen. In einer zerrütteten Ehe oder Lebenspartnerschaft dürfte die betroffene Person das automatische Vertretungsrecht anders bewerten als in einer von Harmonie und Einverständnis geprägten Beziehung. Zu beachten wäre auch, dass der deutsche Gesetzgeber mit der Einführung des Betreuungsrechts 1992 der individuellen Entscheidung eine hohe Priorität einräumte: schließlich sind laut §1897 Abs. 5 BGB die Vorschläge der Betroffenen vorrangig gegenüber etwaigen familiären Bindungen zu berücksichtigen. Mit ihrem Vorhaben gefährden die Landesjustizminister/innen das 1992 eingeführte Prinzip einer konsequenten Subjektorientierung in der Unterstützung von Menschen, die im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Erkrankung Probleme haben, wichtige Entscheidungen zu treffen. Schließlich geben wir hinsichtlich der Frage des Rechtsempfindens zu Bedenken, dass es nicht gelungen ist, der Bevölkerung die emanzipatorischen Leitideen des 1992 eingeführten Betreuungsrechts zu vermitteln; das gesellschaftliche Bild von Betreuung ist bis zum heutigen Tage von Geschichten über Ausbeutung und Missbrauch geprägt. „Wenn schon fremdgesteuert, dann doch lieber durch meine Partnerin.“ So oder so ähnlich werden viele Bürger/innen im Einfluss des gesellschaftlichen Zerrbilds rechtlicher Betreuung die Frage des Ehegattenvertretungsrechts für sich beantworten.2 Freilich ist das kollektive Zerrbild von Betreuung als Entrechtung keine geeignete Grundlage für die Rechtfertigung einer politischen Initiative zur Einführung der Ehegattenbeistandschaft. Betreuung als bürokratische Belastung des Bürgers Ausgesprochen bedenklich ist die Darstellung der rechtlichen Betreuung als eine bürokratische Be1 Vgl. Grünheid, Evelyn: Ehescheidungen in Deutschland: Entwicklungen und Hintergründe. Herausgegeben vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung: BiB Working Paper 1/2013. Seite 6 2 Martin Probst, Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, spricht ‚dem Volk aus der Seele‘ und fragt: „Und wenn es um mögliche ‚Bevormundung‘ geht: Sollte diese Gefahr besser von staatlichen Institutionen ausgehen oder von Privaten?“. Probst: Gesetzliche Vertretung durch Angehörige – doch einer Alternative zu Betreuung und Vorsorgevollmacht? In: NDV, Jg. 94, 2014, Seite 117-121. lastung der Bürger. Schließlich sind die komplexen verfahrensrechtlichen Vorschriften im Rahmen der rechtlichen Betreuung keinesfalls unnötig, sondern darauf ausgerichtet, den hilfebedürftigen Bürger vor nicht erforderlichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte zu schützen und sicher zu stellen, dass „die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt“ und „dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind“ (Artikel 12, Abs. 4, UN-BRK). Fragen der Praktikabilität In der begleitenden politischen Debatte zur Initiative der Justizministerkonferenz sind keine stichhaltigen Argumente für die Einführung einer Ehegattenbeistandschaft zu vernehmen. Zusätzlich bleiben viele Fragen der Praktikabilität unbeantwortet. Bindungen an den Willen und die Wünsche der Person Laut Beschluss der Justizministerkonferenz soll – zur Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Personen – das automatische Vertretungsrecht an den Willen und die Wünsche des Partners gebunden sein. In der Praxis wird diese Bindung aus verschiedenen Gründen nicht handhabbar sein. Aus den Erfahrungen mit Kontrollbetreuungen (die bestellt werden können, um Bevollmächtigte zu überwachen) wissen wir, dass das Gericht häufig erst dann von Unregelmäßigkeiten erfährt, wenn bereits erheblicher Schaden entstanden ist. Offenbar müssen Dritte eine hohe Hemmschwelle überwinden, bevor sie sich mit einem entsprechenden Verdacht an das Betreuungsgericht wenden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass das Gericht nicht rechtzeitig informiert würde, wenn die Beistandschaft den Partner z.B. wegen der Komplexität der Erkrankung überfordert. Ein weiterer Aspekt stellt die Handhabbarkeit der Willensbindung in Frage: Die erforderlichen Verfahren bzw. Maßnahmen zur Sicherstellung einer solchen Bindung – etwa die Bereitstellung einer kontrollierenden bzw. unterstützenden Infrastruktur für die gesetzlichen Vertreter/innen – würden dem Kernziel einer weitgehend verfahrens- bzw. kostenfreien Ehegattenbeistandschaft widersprechen. Widerspruchsmöglichkeit Laut Beschluss der Justizministerkonferenz würde das gesetzliche Vertretungsrecht der Ehebdbaspekte 108/2015 49 forum & fakten gatten automatisch greifen, „es sei denn, die Betroffenen hätten etwas anderes bestimmt oder einen entgegengesetzten Willen geäußert.“ Auch diese Regelung erscheint bei sorgfältiger realitätsbezogener Betrachtung nicht praktikabel – zumindest würde die Widerspruchslösung in der Praxis keinen ausreichenden Schutz vor ungewünschten Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte gewährleisten. Hierbei wären, mit Blick für die Lebenswirklichkeit eine Reihe von Fragen zu beantworten: Wie könnte sichergestellt werden, dass eine Ablehnung der Beistandschaft ausreichend schnell aufgefunden werden kann? Wird eine entsprechende Eintragung in das Vorsorgeregister möglich sein? Mit welchen Kosten wäre das ggf. verbunden und sollen auch Ärzte und Kliniken dort Auskünfte einholen können? Wie wirkt es sich auf die Ehe aus, wenn einer der Partner der Beistandschaft widerspricht und damit (zumindest von dem anderen Partner so empfunden) sein Misstrauen zum Ausdruck bringt? Wird ein an sich gewünschter Wider- spruch möglicherweise nur aus Angst vor der Reaktion des Partners nicht erhoben? Zu bedenken wäre auch, dass die meisten Eheleute sich nicht damit befassen, ob sie ihrem Partner im Falle des Falles Rechtsmacht in der Gesundheitssorge anvertrauen wollen oder nicht. Die im Verhältnis geringe Zahl der Vorsorgevollmachten bildet hierfür ein deutliches Indiz. Im Ergebnis würde der Gesetzgeber mit der Einführung der Beistandschaft einen automatischen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte möglich machen – und zwar unabhängig davon, ob die Ehe von Wohlwollen und Vertrauen oder von Streit und Entfremdung geprägt ist. Fazit Die Initiative der Landesjustizminister/innen zur Einführung eines gesetzlichen Vertretungsrechts für Ehe- bzw. Lebenspartner/inne ist zum Scheitern verurteilt. Warum sollte der Staat ohne faktischen Regelungsbedarf – schließlich gibt es die rechtliche Betreuung (mit dem Vorrang der Angehörigenbetreuung), die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung – mit einer neuen Regelung riskante Eingriffe in die Privatautonomie seiner Bürger/innen in Kauf nehmen; wo doch keine nennenswerten fiskalpolitischen Vorteile erkennbar sind? Beunruhigend bleibt, dass die Landesjustizminister/innen wenige Monate nach der deutschen Staatenberichtsprüfung durch die Vereinten Nationen3 eine neue weitgehend unkontrolllierte und missbrauchsanfällige Form der gesetzlichen Vertretung schaffen wollen, statt Kräfte für eine bessere Ausstattung der Betreuungsvereine zu mobilisieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die qualifizierte Betreuungsarbeit durch professionelle und ehrenamtliche Betreuer/innen zu befördern. 3 Siehe Positionspapier des BdB zur ersten UN-Staatenberichtsprüfung: http://bdb-ev.de/68_Stellungnahmen.php Websites für Berufsbetreuer/innen Zu einem unschlagbaren Preis-/ Leistungsverhältnis gestalten wir als Partner des BdB e.V. individuelle Internetauftritte für Ihr Betreuungsbüro. Das Grunddesign wird von erfahrenen Webdesignern nach Ihren Wünschen erstellt. Die inhaltliche Gestaltung wird Ihnen durch Mustertexte erleichert. Sie selber können jederzeit unkompliziert Texte und Bilder bearbeiten. 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Wirkung der Betreuung Die Einrichtung einer Betreuung hat für sich genommen auf die Geschäftsfähigkeit des Bankkunden keine Auswirkung und führt zu einer sogenannten Doppelzuständigkeit. Das heißt, dass sowohl der Betreuer als auch der Bankkunde selbst Bankgeschäfte tätigen können. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Bankkunde krankheitsbedingt geschäftsunfähig ist oder gemäß § 1903 BGB ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde. Im Falle der Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts kann der Bankkunde nur noch mit Zustimmung des Betreuers wirksam Rechtsgeschäfte tätigen. Ist der Bankkunde geschäftsunfähig, kann nur noch der Betreuer stellvertretend Rechtsgeschäfte ausführen. Es gibt aber keinen dahingehenden Erfahrungssatz, dass die Einrichtung einer Betreuung ein Indiz für eine Geschäftsunfähigkeit des Bankkunden ist – der „Normalfall“ ist, dass der Bankkunde auch weiterhin geschäftsfähig ist und lediglich Beratung und Unterstützung bei der Regelung seiner Angelegenheiten benötigt. Es gibt deshalb keine Grundlage dafür, Verfügungen von Bankkunden alleine aufgrund der Einrichtung einer Betreuung generell nicht mehr auszuführen oder von der Zustimmung des Betreuers abhängig zu machen. * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text auf die weibliche Schreibweise zugunsten des generischen Maskulinums verzichtet. Die Benutzung der männlichen Form schließt selbstverständlich die weibliche Form mit ein. 3. Legitimation des Betreuers a) Vorlage des Betreuerausweises Es kommt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über die Legitimation von Betreuern. Grundsätzlich muss die einmalige Vorlage des Betreuerausweises ausreichen, jedenfalls darf eine Bank nicht verlangen, dass der Ausweis anlässlich jeder Verfügung über das Konto eines Betreuten erneut vorgelegt wird (LG Oldenburg, Urteil v. 15.9.2009, Az. 13 S 62/09; BGH, Beschl. V. 30.3.2010, Az. XI ZR 184/09). Die Abgabe einer Überweisung am Bankschalter wäre andernfalls jedes Mal mit unnötigem Zeitaufwand verbunden. Vor allem für Berufsbetreuer würde sich wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Betreuungen eine nicht unerhebliche zeitliche Belastung ergeben. Auf der anderen Seite ist nicht ersichtlich, dass das Kreditinstitut durch die wiederholte Vorlage des Betreuerausweises im Original einen nennenswerten Zuwachs an Sicherheit erhalten würde. Die Vorlage des Betreuerausweises schafft keinen Gutglaubensschutz. Der Ausweis muss zwar nach Ende der Betreuung zurückgegeben werden, naturgemäß geschieht das aber mit zeitlicher Verzögerung. Dass ein Betreuer – wie von manchen Banken befürchtet – unter Umständen auch noch nach dem Ende einer Betreuung über ein Konto des (ehemaligen) Betreuten verfügen könnte, ließe sich deshalb auch durch eine Pflicht zur Vorlage des Betreuerausweises nicht verhindern. Hinzu kommt, dass nach Ende einer Betreuung der Zeitraum, in dem noch Missbrauch betrieben werden könnte, auch ohne Pflicht zur Vorlage des Ausweises im Regelfall begrenzt ist. Sofern die Betreuung aufgehoben wird, weil der Betroffene wieder ausreichend gesund ist, um seine Angelegenheiten selbst zu regeln, wird er das seiner Bank oder Sparkasse zeitnah selbst mitteilen. Entsprechendes gilt, wenn die Betreuung durch den Tod des Betreuten endet oder wenn ein Betreuerwechsel stattfindet – dann werden sich die Erben oder der Nachfolgebetreuer an das Kreditinstitut wenden. Eine Bank oder Sparkasse wird also in den allermeisten Fällen ohnehin zeitnah Kenntnis vom Ende der Befugnisse eines Betreuers erhalten. Und falls trotzdem noch unberechtigte Verfügungen eines (ehemaligen) Betreuers stattfinden sollten, ständen der Sparkasse Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Verfügenden zu. b. Vorlage des Beschlusses über die Betreuerbestellung Zum Teil verlangen Kreditinstitute auch die Vorlage des Beschlusses über die Betreuerbestellung. Dies dürfte an sich unnötig sein. Die in dem Beschluss enthaltene Begründung enthält etliche sensible Daten (z.B. über das Krankheitsbild und die soziale Situation des Betroffenen), die für die Legitimation des Betreuers unnötig sind. Viele Betreuungsgerichte weisen Betreuer deshalb auch an, den Beschluss nicht Dritten zugänglich zu machen. Die Vorlage des Beschlusses sollte deshalb allenfalls in Fällen, in denen begründete Zweifel an der Richtigkeit des Ausweises bestehen, verlangt werden. Die oben genannten sensiblen Daten dürfen nicht unnötig an Dritte weitergegeben werden und sollten deshalb vor Vorlage einer Kopie des Beschlusses unbedingt geschwärzt werden. c. Kein „automatisches“ Ende einer Betreuung Eine Betreuung wird üblicherweise unbefristet als sogenannte Dauerbetreuung eingerichtet. Anders liegt es nur, wenn die Betreuung wegen eines Eilbedürfnisses im Wege der einstweiligen Anordnung eingerichtet wird. Nur dann ist die Betreuung befristet, die Befristung wird in diesen Fällen im Betreuerausweis vermerkt. In dem üblichen Fall einer ohne Befristung eingerichteten Betreuung muss das Gericht allerdings regelmäßig – spätestens nach Ablauf von sieben Jahren – überprüfen, ob die Betreuung auch weiterhin notwendig ist (§ 295 Abs. 2 FamFG). Das Datum, zu dem diese Überprüfung spätestens zu erfolgen hat, ist in dem Beschluss zu vermerken (§ 286 Abs. 3 bdbaspekte 108/2015 51 forum & fakten FamFG). Wird diese Frist – etwa wegen einer Überlastung des Gerichts – versäumt, führt das nicht zu einer Beendigung der Betreuung (HK-BUR/Braun, §§ 286, 38, 39 FamFG Rn. 54), die Betreuung und damit auch die Vertretungsbefugnis des Betreuers bleiben in solchen Fällen bestehen. Die Praxis einiger Kreditinstitute, nach Ablauf der Überprüfungsfrist keine weiteren durch den Betreuer eines Bankkunden erteilten Aufträge mehr auszuführen, ist deshalb rechtswidrig. Sollte dem Bankkunden durch ein solches Vorgehen seiner Bank ein Schaden entstehen (etwa, weil einer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen werden konnte und der Gläubiger nun den Ersatz von Mahnkosten sowie Zinsen verlangt), könnte er Schadensersatz verlangen. 4. Genehmigungen Etliche Bankgeschäfte, die ein Betreuer stellvertretend für einen Bankkunden ausführt, sind nur mit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung möglich. Am häufigsten dürften im Alltag Verfügungen über das Girokonto und Verfügungen über ein Sparkonto sein. a. Keine Genehmigungspflicht für Verfügungen über das Guthaben auf einem Girokonto Verfügungen über ein Girokonto sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Guthabens oder der einzelnen Verfügung genehmigungsfrei, §§ 1813 Abs. 1 Nr. 3, 1908i Abs. 1 BGB. b. Genehmigungspflicht für die Verfügung über Sparkonten Sparkonten sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Folge der Eintragung eines solchen Sperrvermerks ist es, dass der Betreuer auch über das Sparguthaben – unabhängig von der Höhe des Guthabens und der einzelnen Verfügung – nur mit gerichtlicher Genehmigung verfügen kann (§§ 1807 Abs. 1 Nr. 5, 1809, 1813 Abs. 2, 1908i Abs. 1 BGB). c. Keine Genehmigungspflicht für eigene Verfügungen des Bankkunden Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Genehmigungspflichten und der Sperrvermerk ausschließlich Verfügungen des Betreuers betreffen. Der Bankkunde selbst kann über seine Konten – sofern er geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt besteht – jederzeit ohne gerichtliche Genehmigung und ohne Zustimmung seines Betreuers verfügen. d. Verfügungen des Bankkunden bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt Besteht ein Einwilligungsvorbehalt, der auch die Vermögenssorge betrifft, kann der Bankkunde gemäß § 1903 Abs. 1 BGB nur noch mit der Einwilligung des Betreuers wirksam über seine Bankkonten verfügen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Für die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft benötigt der Betreuer die gerichtliche Genehmigung, wenn er diese für die eigene Vornahme ebenfalls benötigen würde. Das betrifft z.B. Abhebungen von einem mit einem Sperrvermerk versehenen Sparbuch: Würde der Betreuer diese selbst vornehmen, bräuchte er dafür die gerichtliche Genehmigung, folglich kann er auch einer Abhebung durch den Bankkunden selbst nur mit einer solchen Genehmigung zustimmen. 5. Mitteilungspflichten des Betreuers Der Kunde ist verpflichtet, dem Kreditinstitut alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Umstände mitzuteilen. Das ergibt sich häufig aus den AGBs der Banken und Sparkassen, im Übrigen aber bereits aus § 241 Abs. 2 BGB. Verletzt nicht der Kunde selbst, sondern sein Betreuer diese Pflicht, muss er sich das gemäß § 278 BGB wie eigenes Verschulden zurechnen lassen. Betreuer sind deshalb verpflichtet, das Kreditinstitut über die Einrichtung eines Einwil- ligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB oder eine eingetretene Geschäftsunfähigkeit des Betreuten zu informieren (so z.B. OLG Koblenz, 3 W 40/12, Urteil v. 30.1.2012). 6. Online-Banking Grundsätzlich sollte Betreuern die für beide Seiten zeit- und kostensparende Möglichkeit der Teilnahme am Online-Banking im beiderseitigen Interesse eingeräumt werden. Ist dem Bankkunden bereits vor Einrichtung der Betreuung die Möglichkeit der Teilnahme am Online-Banking eingeräumt worden, kann dies nicht einseitig alleine aus Anlass der Einrichtung der Betreuung widerrufen werden sofern nicht eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bankkunden getroffen wurde (AG Mannheim, 1 C 140/11, Urteil v. 5.8.2011). 7. Haftungserklärungen Zum Teil wird von Betreuern (generell oder als Bedingung für die Teilnahme am Online-Banking) eine Haftungserklärung verlangt. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Haftung von Betreuern ist im Gesetz geregelt – die Haftung gegenüber Betreuten vor allem in § 1833 i.V.m. § 1908i sowie in § 667 BGB (der nach der Rechtsprechung entsprechend auch im Betreuungsrecht anzuwenden ist), die direkte Haftung gegenüber Dritten (also auch gegenüber dem Kreditinstitut des Betreuten) vor allem in § 179 BGB sowie in den allgemeinen Vorschriften in den §§ 823 ff BGB. Betreuern kann nicht empfohlen werden, weitergehende Haftungserklärungen zu unterschreiben. Es gibt keinen Grund dafür, die vom Gesetzgeber vorgesehene Haftung auszudehnen. Zumindest dürfte es unrechtmäßig sein, wenn ein Kreditinstitut bereits die Ausführung üblicher Bankgeschäfte von der Abgabe einer Haftungserklärung abhängig macht. Die Befugnis zur Verfügung über das Konto des Betreuten ergibt sich bei passendem Aufgabenkreis unter anderem direkt aus § 1902 BGB – diese gesetzliche Befugnis kann von einer Bank nicht eingeschränkt werden. Informationen für Bankmitarbeiter und Betreuer* Beziehung zwischen Banken und Betreuern Eine Ausnahme gibt es diesbezüglich gemäß § § 1908i Abs. 2 Satz 2, 1857a, 1852 Abs. 2 BGB für bestimmte als Betreuer eingesetzte nahe Verwandte eines Bankkunden sowie für Vereinsbetreuer – diese sind unter anderem von der sich aus den §§ 1809, 1908i Abs. 1 BGB ergebenden Pflicht des zur versperrten Anlegung und den sich aus den §§ 1812, 1908i BGB ergebenden Genehmigungspflichten befreit. 52 bdbaspekte 108/2015 Im Umgang mit Konten von Bankkunden, für die eine Betreuung eingerichtet wurde, gibt es nach wie vor auf beiden Seiten – Banken bzw. Sparkassen und Betreuern – erhebliche Unsicherheiten. Dieses Merkblatt soll dabei helfen, einen für beide Seiten akzeptablen und reibungslosen Ablauf der Geschäftsbeziehung zu erreichen. 1. Aufgabenkreis Betreuer/innen können über Konten des Betreuten verfügen, wenn ihnen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen wurde. 2. Wirkung der Betreuung Die Einrichtung einer Betreuung hat für sich genommen auf die Geschäftsfähigkeit des Bankkunden keine Auswirkung und führt zu einer sogenannten Doppelzuständigkeit. Das heißt, dass sowohl der Betreuer als auch der Bankkunde selbst Bankgeschäfte tätigen können. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Bankkunde krankheitsbedingt geschäftsunfähig ist oder gemäß § 1903 BGB ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde. Im Falle der Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts kann der Bankkunde nur noch mit Zustimmung des Betreuers wirksam Rechtsgeschäfte tätigen. Ist der Bankkunde geschäftsunfähig, kann nur noch der Betreuer stellvertretend Rechtsgeschäfte ausführen. Es gibt aber keinen dahingehenden Erfahrungssatz, dass die Einrichtung einer Betreuung ein Indiz für eine Geschäftsunfähigkeit des Bankkunden ist – der „Normalfall“ ist, dass der Bankkunde auch weiterhin geschäftsfähig ist und lediglich Beratung und Unterstützung bei der Regelung seiner Angelegenheiten benötigt. Es gibt deshalb keine Grundlage dafür, Verfügungen von Bankkunden alleine aufgrund der Einrichtung einer Betreuung generell nicht mehr auszuführen oder von der Zustimmung des Betreuers abhängig zu machen. 3. Legitimation des Betreuers a) Vorlage des Betreuerausweises Es kommt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über die Legitimation von Betreuern. Grundsätzlich muss die einmalige Vorlage des Betreuerausweises ausreichen, jedenfalls darf eine Bank nicht verlangen, dass der Ausweis anlässlich jeder Verfügung über das Konto eines Betreuten erneut vorgelegt wird (LG Oldenburg, Urteil v. 15.9.2009, Az. 13 S 62/09; BGH, Beschl. V. 30.3.2010, Az. XI ZR 184/09). Die Abgabe einer Überweisung am Bankschalter wäre andernfalls jedes Mal mit unnötigem Zeitaufwand verbunden. Vor allem für Berufsbetreuer würde sich wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Betreuungen eine nicht unerhebliche zeitliche Belastung ergeben. Auf der anderen Seite ist nicht ersichtlich, dass das Kreditinstitut durch die wiederholte Vorlage des Betreuerausweises im Original einen nennenswerten Zuwachs an Sicherheit erhalten würde. Die Vorlage des Betreuerausweises schafft keinen Gutglaubensschutz. Der Ausweis muss zwar nach Ende der Betreuung zurückgegeben werden, naturgemäß geschieht das aber mit zeitlicher Verzögerung. Dass ein Betreuer – wie von manchen Banken befürchtet – unter Umständen auch noch nach dem Ende einer Betreuung über ein Konto des (ehemaligen) Betreuten verfügen könnte, ließe sich deshalb auch durch eine Pflicht zur Vorlage des Betreuerausweises nicht verhindern. Hinzu kommt, dass nach Ende einer Betreuung der Zeitraum, in dem noch Missbrauch betrieben werden könnte, auch ohne Pflicht zur Vorlage des Ausweises im Regelfall begrenzt ist. Sofern die Betreuung aufgehoben wird, weil der Betroffene wieder ausreichend gesund ist, um seine Angelegenheiten selbst zu regeln, wird er das seiner Bank oder Sparkasse zeitnah selbst mitteilen. Entsprechendes gilt, wenn die Betreuung durch den Tod des Betreuten endet oder wenn ein Betreuerwechsel stattfindet – dann werden sich die Erben oder der Nachfolgebetreuer an das Kreditinstitut wenden. Eine Bank oder Sparkasse wird also in den allermeisten Fällen ohnehin zeitnah Kenntnis vom Ende der Befugnisse eines Betreuers erhalten. Und falls trotzdem noch unberechtigte Verfügungen eines (ehemaligen) Betreuers stattfinden sollten, ständen der Sparkasse Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Verfügenden zu. b. Vorlage des Beschlusses über die Betreuerbestellung Zum Teil verlangen Kreditinstitute auch die Vorlage des Beschlusses über die Betreuerbestellung. Dies dürfte an sich unnötig sein. Die in dem Beschluss enthaltene Begründung enthält etliche sensible Daten (z.B. über das Krankheitsbild und die soziale Situation des Betroffenen), die für die Legitimation des Betreuers unnötig sind. Viele Betreuungsgerichte weisen Betreuer deshalb auch an, den Beschluss nicht Dritten zugänglich zu machen. Die Vorlage des Beschlusses sollte deshalb allenfalls in Fällen, in denen begründete Zweifel an der Richtigkeit des Ausweises bestehen, verlangt werden. Die oben genannten sensiblen Daten dürfen nicht unnötig an Dritte weitergegeben werden und sollten deshalb vor Vorlage einer Kopie des Beschlusses unbedingt geschwärzt werden. c. Kein „automatisches“ Ende einer Betreuung Eine Betreuung wird üblicherweise unbefristet als sogenannte Dauerbetreuung eingerichtet. Anders liegt es nur, wenn die Betreuung wegen eines Eilbedürfnisses im Wege der einstweiligen Anordnung eingerichtet wird. Nur dann ist die Betreuung befristet, die Befristung wird in diesen Fällen im Betreuerausweis vermerkt. In dem üblichen Fall einer ohne Befristung eingerichteten Betreuung muss das Gericht allerdings regelmäßig – spätestens nach Ablauf von sieben Jahren – überprüfen, ob die Betreuung auch weiterhin notwendig ist (§ 295 Abs. 2 FamFG). Das Datum, zu dem diese Überprüfung spätestens zu erfolgen hat, ist in dem Beschluss zu vermerken (§ 286 Abs. 3 FamFG). Wird diese Frist – etwa wegen einer Überlastung des Gerichts – versäumt, führt das nicht zu einer Beendigung der Betreuung (HK-BUR/Braun, §§ 286, 38, 39 FamFG Rn. 54), die Betreuung und damit auch die Vertretungsbefugnis des Betreuers bleiben in solchen Fällen bestehen. Die Praxis einiger Kreditinstitute, nach Ablauf der Überprüfungsfrist keine weiteren durch den Betreuer eines Bankkunden erteilten Aufträge mehr auszuführen, ist deshalb rechtswidrig. Sollte dem Bankkunden durch ein solches Vorgehen seiner Bank ein Schaden entstehen (etwa, weil einer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen werden konnte und der Gläubiger nun den Ersatz von Mahnkosten sowie Zinsen verlangt), könnte er Schadensersatz verlangen. Mer k bl att zu m Au sd r u c k en Das Merkblatt steht in ausdruckbarer Form als pdf auf der Internetseite des BdB als Download bereit. Der direkte Download erfolgt unter: www.bdb-ev.de/bankenmerkblatt fotolia.com D E R V E R S I C H E R U N G S S E R V I C E D E S B D B E . V. Rechtsschutzkonzept mit Auszeichnung Exzellente Leistungen und eine Beitragsgarantie bis zum 1. April 2017 machen unsere Rechtsschutzversicherung mit dem D.A.S. Premium Tarif konkurrenzlos auf dem deutschen Markt. Neben den beruflichen Risiken ist auch der private Bereich für den Vertragsinhaber und seiner Familie mitversichert. B erufsbetreuer/innen sind durch Ihre berufliche Tätigkeit einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt, z.B. 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Selbstverständlich ist auch der private Bereich für den Inhaber des Vertrages und seiner Familie kostenfrei mitversichert. Ausgezeichneter Versicherer Dass der Premium Tarif der D.A.S. mit der Bestnote GUT (1,8) von der Stiftung Warentest ausgezeichnet wurde, bestätigt, dass wir bei der Umsetzung unseres Rechtsschutzkonzeptes auf den richtigen Versicherer gesetzt haben. Die D.A.S. ist heute Europas Nr. 1 im Rechtsschutz in beinahe 20 europäischen Ländern. Stabile Beiträge Trotz erheblicher Honoraranstiege bei den Juristen konnten wir die Beiträge nun schon seit über 10 Jahren konstant halten. Unsere Beitragsgarantie wurde soeben bis zum 01.04.2017 verlängert. Herausragender Versicherungsschutz Die Mitversicherung privatrechtlicher Ver träge mit Berufsvertragsrechtsschutz wird auf dem Markt von keinem anderen Versicherer angeboten. Sie gilt für Berufsbetreuer/innen und Vollmachtnehmer für rechtgeschäft liches Handeln des Betreuers bzw. 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Nach und nach wurden diese Menschen von der Gesellschaft vergessen, so dass heute nur noch etwa 14.000 Einzelfallakten von ihnen zeugen, die nach und nach vernichtet und nur vereinzelt archiviert werden. Sich dieser entmündigten Menschen mit ihren individuellen Biografien und Schicksalen anzunehmen und sie damit vor dem vollständigen Vergessen zu bewahren, das ist das große Verdienst der beiden Autorinnen Barbara Dünkel und Verena Fesel. Sie unternehmen damit einen ersten Schritt zur Schließung einer Forschungslücke, da es bisher zur Thematik der Entmündigung und zur Situation entmündigter Menschen weder Überblicks-, noch regionale oder lokale Darstellungen gibt. Angesichts der Materialfülle mussten sie sich auf die Auswertung von 25 Einzelfallakten beschränken, die anhand bestimmter Kriterien ausgewählt wurden. Diese Akten bieten ein zum Teil minutiöses Bild vom Leben entmündigter Menschen in der Zeit vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Ablösung der Entmündigung durch das Betreuungsrecht. Beide Autorinnen sind im BdB keine Unbekannte. Sie haben bereits auf der Jahrestagung von 2012 zum 20jährigen Bestehen des Betreuungsrechts über ihre Forschungen berichtet1. Verena Fesel hat sich für die Verankerung der Betreuung im Lehrangebot der Hamburger Hochschulen und in der Konzipierung von Nachqualifizierungen für Betreuer/innen in Zusammenarbeit mit dem BdB verdient gemacht. Die Historikerin Barbara Dünkel 1 Verena Fesel und Barbara Dünkel, Entmündigt – bevormundet – betreut, Vortrag auf der BdB-Jahrestagung 2012. 54 bdbaspekte 108/2015 ist im Verband vor allem als Autorin der Verbandsgeschichte des BdB bekannt 2. In ihrer Vorgehensweise kombinieren beide die Auswertung von Einzelfallakten und Experteninterviews. Angesichts der dominierenden Sichtweise der Behörden auf entmündigte Menschen mussten die Akten dabei „gegen den Strich“ gelesen werden, wie sie schreiben, um die jeweiligen Aussagen zu deuten und in den Kontext gesellschaftlicher Sichtweisen und vorherrschender Menschenbilder einzuordnen. So wurden auch in der Bundesrepublik wie zuvor im Nationalsozialismus medizinische Diagnosen zur Rechtfertigung sozialer Ausgrenzung missbraucht. Wichtig sind deshalb die Interviews mit vier Experten, die auch vor 1992 unter den damaligen gesetzlichen Umständen gearbeitet haben, darunter die auch im BdB gut bekannten Peter Winterstein und Klaus Dörner. Im Mittelpunkt des Buches steht die aus den Akten gewonnene Darstellung von sechs der fünfundzwanzig Einzelfälle. Anhand dieser Fälle wird exemplarisch deutlich, wie die Gesellschaft in der frühen Bundesrepublik – und teilweise bis in die achtziger Jahre hinein – mit Menschen umging, die sich abweichend verhielten. Dazu gehörten auch delinquente Jugendliche, Alkoholkranke oder einfach sozial Auffällige. Bewahrung in einer Anstalt mit Arbeit als einzigem „Therapieangebot“ war nur zu oft die Antwort der Gesellschaft. Nach den damaligen gesetzlichen Grundlagen wurden entmündigte Menschen wie Kinder betrachtet und behandelt. Sie waren ihren Vormündern praktisch völlig ausgeliefert, wurden von ihnen geduzt und in den Akten wurde über sie wie über Kinder geschrieben. Sie hatten keinerlei Rechte, mussten aber ihre Arbeitskraft in den Anstalten zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wurden die entmündigten Menschen verwaltet, sie wurden 2 Barbara Dünkel, Eine Profession entsteht. Die Geschichte des BdB e.V. 1994 – 2014, Hamburg 2014. zum Fall, der sich am Ende nur noch in einer Akte widerspiegelte. Geholfen im Sinne einer Selbstbestimmung oder Integration wurde ihnen nicht. Wie war das möglich? In den der Darstellung der Einzelfallanalysen vorangestellten Kapiteln stellen die Autorinnen die Entwicklung des bundesdeutschen Sozialstaats und der rechtlichen Grundlagen von Entmündigung und Vormundschaft dar. Paradoxes Ergebnis: Während es im Bereich des Sozialstaats abhängig von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen starke Veränderungen gab, blieb die rechtliche Situation bis 1992 praktisch völlig unverändert. Bis 1992 galten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 zu den Grundlagen einer Entmündigung und Vormundschaft unverändert. Danach gab es drei mögliche Gründe einer Entmündigung: Geisteskrankheit bzw. Geistesschwäche, Verschwendungssucht (mit der Gefahr des Notstands für sich oder seine Familie) oder Trunksucht. Wer wegen Geisteskrankheit entmündigt wurde, war generell geschäftsunfähig, in den anderen Fällen einem minderjährigen Kind nach Vollendung des siebten Lebensjahres gleichgestellt. Die Vormundschaften erfolgten in der Regel im Rahmen sogenannter Sammelvormundschaften, die der Hamburger Sozialbehörde zugewiesen wurden. Der Aufbau eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Vormund und Mündel war nicht vorgesehen und konnte auf diese Weise in den meisten Fällen auch gar nicht entstehen. Auch gab es keine regelmäßige Überprüfung der Tätigkeit des Vormunds und der Notwendigkeit des Weiterbestehens der Entmündigung. Die Tätigkeit der Vormünder war bis in die 1980er Jahre hinein ein reiner Verwaltungsvorgang. Nur wenn der Vormund selbst sich aktiv dafür einsetzte, gab es überhaupt eine Chance auf Wiederbemündigung, was aber nur sehr selten vorkam. Dem scheinen die im Buch dargestellten Einzelfälle zu widersprechen, bei denen es in fast allen Fällen zu einer Wiederbemündigung kam, wenn auch nach sehr langer Zeit. Das aber genau war eines der Auswahlkriterien für die untersuchten Akten: eine möglichst lange Laufzeit sollte verfolgt werden können. forum & fakten Leider kommt das Handeln der Vormünder, das in der Regel in anonymes Verwalten darstellte, etwas zu kurz, was daran liegt, dass sie in den Akten nahezu unsichtbar geblieben sind. In den seltenen Fällen eines persönlichen Kontakts mit ihrem Mündel fühlten sie sich „eher belästigt“.3 hin, dass eine Untersuchung über die Alsterdorfer Anstalten die soziologische Theorie der „totalen Institution“ bemüht, um die damalige Lage in der Anstalt zu beschreiben.7 Am Ende entscheidet schließlich jede Gesellschaft selbst, wer ihre homines sacri sind und wie mit ihnen verfahren wird.8 Empathie für die Menschen, die oft jahrzehntelang von der Gesellschaft ausgegrenzt wurden, ihr Leben in Heimen fristen und vollständige Entrechtung zu ertragen hatten. Wichtig ist den Autorinnen, dies auch als einen Beitrag zur Erinnerungskultur zu sehen. Über die Entrechtung hinaus wurden entmündigte Menschen von der Gesellschaft exkludiert, indem sie in aller Regel in ein Heim eingewiesen wurden, wodurch es zu einem „doppelten Autonomieverlust“ kam: sie unterstanden nicht nur den Weisungen des Vormunds, sondern auch denen des Heimpersonals“. Auskunft über die menschenunwürdige Behandlung in Hamburger Heimen mit ihrer gefängnisartigen Struktur gibt ein eigener Abschnitt über die damalige Zeit in den Alsterdorfer Anstalten. An diesen Verhältnissen mit den in Heimen untergebrachten und ihrer Rechte verlustig gegangenen entmündigten Menschen und dem zugrundeliegenden Denken, das noch lange die Diktion und das Menschenbild des Nationalsozialismus aufwies, änderte sich erst im Laufe der 1970er Jahre etwas, nachdem es u.a. in der Folge der Studentenbewegung zu einer gewissen gesellschaftlichen Liberalisierung kam, in deren Rahmen Sozialpolitik zunehmend als Gesellschaftspolitik konzipiert wurde. Entscheidend wirkten sich hier zum einen die Reformierung der Ausbildung der sozialen Arbeit aus, in deren Rahmen neue Methoden wie Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit an den jeweiligen Notlagen der Klient/innen ansetzten und zum anderen die Psychiatriereform, in deren Rahmen seit der Psychiatrie-Enquete von 1975 die Abschaffung der Entmündigung gefordert wurde. Durch die Kontrastierung mit der Zeit der Vormundschaften wird deutlich, welche Errungenschaft in menschenrechtlicher Hinsicht das Betreuungsrecht war und ist. Dies darf allerdings nicht die Augen dafür verschließen, dass auch das Betreuungsrecht in Sprache, Praxis und einigen Bestimmungen immer noch „vormundschaftlichen Ballast“ aufweist, der im Rahmen einer Weiterentwicklung zu überwinden ist.9 Die Autorinnen verstehen denn auch ihre Untersuchung als relevant für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation der Betreuung und die Debatte über ihre Weiterentwicklung. Die Autorinnen charakterisieren die so beschriebene Situation der entmündigten Menschen mit dem Begriff des „bürgerlichen Todes“, der den Verlust aller Rechte bei Fortdauer lediglich der physischen Existenz charakterisiert. Sie greifen dabei auf einen Aufsatz von Wolf Crefeld zurück4, der Gerhart Hauptmanns Schauspiel „Vor Sonnenuntergang“ zitiert, in dem der Geheimrat Clausen, dessen Kinder um ihr Erbteil fürchten und deshalb seine Entmündigung betreiben, sagt: „Der wird den Leichenduft nicht mehr los, der einmal auch nur vier Wochen bürgerlich tot gewesen ist“. Dies erinnert an den homo sacer, eine Figur des archaischen römischen Rechts, die aus der religiösen Gemeinschaft und jedem politischen Leben ausgeschlossenen ist und keine gültige Rechtshandlung vornehmen kann. Giorgio Agamben entwickelt hieraus eine Theorie des Lagers, dessen Bewohner jedes politischen Status entkleidet und vollständig auf das nackte Leben reduziert sind5. Bei aller Vorsicht und aller gebotenen differenzierten Betrachtung erscheinen doch die Parallelitäten zur früheren Heimunterbringung entmündigter Menschen fatal.6 Dünkel/Fesel weisen denn auch darauf 3 So der Eindruck von Frau Dünkel, den sie dem Rezensenten schilderte. 4 Wolf Crefeld, Vom bürgerlichen Tod der Entmündigung und der Rechtsfürsorge für psychisch beeinträchtigte Menschen. Die wechselvolle Geschichte eines Rechtsinstituts, Soziale Arbeit 7/8 (2006), S. 246. Crefeld wiederum zitiert die juristische Dissertation von Gertrud Weinriefer, Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche, Berlin 1987. 5 Giorgio Agamben, Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt/M. 2002. Hier insbesondere die Seiten 81ff. zum homo sacer und 175ff. zum Lager. 6 So stellt Agamben, ebd. S. 183, fest: „Jedesmal, wenn eine solche Struktur geschaffen wird, befinden wir uns virtuell in der Gegenwart eines Lagers, unabhängig von Erst mit dem 1992 in Kraft getretenen neuen Betreuungsrecht kam es dann zu der damals wohl mit einigem Recht so genannten „Jahrhundertreform“. Die Entmündigung für volljährige Menschen wurde abgeschafft und durch die Betreuung bei Erhalt der Geschäftsfähigkeit ersetzt, anstelle einer anonymen Verwaltung trat die persönliche, am Wunsch und Wohl orientierte Betreuung. Alles stand unter dem Leitgedanken einer Integration (später Inklusion) psychisch erkrankter oder geistig behinderter Menschen in die Gesellschaft. Mit dem vorgelegten Buch legen die Autorinnen eine durch die vorgestellten Einzelschicksale beeindruckende Studie vor. Erfreulich ist bei aller gebotenen wissenschaftlichen Nüchternheit die zwischen und in den Zeilen durchschimmernde der Art der Verbrechen, die da verübt werden, und wie immer es auch genannt und topographisch gestaltet sei.“ 7 Dünkel/Fesel S. 66. Bei der genannten Studie handelt es sich um Engelbracht/Hauser, Mitten in Hamburg. Die Alsterdorfer Anstalten 1945-1979, Stuttgart 2013. Die Theorie der „totalen Institution“ wurde von Erving Goff man, Asylums. Essays on the social situation of mental patients and other inmaltes, Chicago 1961 begründet. Eine „totale Institution“ regelt und bestimmt alle Lebensäußerungen. Sie ist durch eine Beschränkung des sozialen Verkehrs mit der Außenwelt gekennzeichnet, wodurch sie einen allumfassenden, totalen Charakter bekommt. Dieses Werk gilt als einer der Auslöser der Entinstitutionalisierung sozialer Einrichtungen. 8 Agamben S. 148 Mit den Autorinnen sind weitere Forschungen auf diesem Gebiet zu wünschen. Sie regen denn auch weitere Projekte zu anderen Regionen der Bundesrepublik, namentlich zur Situation in der ehemaligen DDR an. Ein weiteres Desiderat aus Sicht des Rezensenten wären Forschungen zur Rolle der Vormundschaft und namentlich der Vormünder in der NS-Zeit, in der Entmündigungen im Zusammenhang mit Zwangssterilisationen, psychischen Erkrankungen oder sogenannter „Asozialität“ ausgesprochen wurden und Grundlage der späteren Ermordung im Rahmen des Euthanasieprogramms wurden. Zu appellieren ist an die Verantwortlichen, die noch vorhandenen Akten in Hamburg und anderswo vollständig zu erhalten und nicht weiter routinemäßig zu vernichten, damit sie späteren Forschungen zugänglich bleiben. Das Buch ist eigentlich eine Pflichtlektüre für Betreuerinnen und Betreuer, die sich auf diese Weise der Grundlagen ihrer Tätigkeit vergewissern und ihre Haltung zu ihren Klient/innen und ihrer Arbeit stärken können. Zu hoffen ist, dass der leider sehr hohe Preis dem nicht entgegenstehen wird. 9 Siehe hierzu das Positionspapier des BdB zur jüngsten Staatenberichtsprüfung des UN-Fachausschusses, aspekte 107, S. 34 – 38 (Oktober 2015) Rezensent Dr. Harald Freter, M.A. ist Geschäftsführer des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. bdbaspekte 108/2015 55 forum & fakten ang : Anf d n a t S 015 ber 2 m e z e D Jahrestagung des BdB e.V. 21. – 23. April 2016 in Bad Kissingen Profession Betreuung: Verantwortung braucht Unabhängigkeit Donnerstag, 21. April 2016 Freitag, 22. April 2016 10:00 Stadtrundgang Start Rundgang ab Evangelische Kirche Bad Kissingen, Bustransfer vom Tagungshotel zur Ev. Kirche um 9:45 Uhr ab Tagungshotel 09:00 ARBEITSGRUPPEN AG 1: Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge: Entwicklung von Standards Heike Looser, Hilke Wolken-Gretschus AG 2: Kollegiale Fallberatung – Methode und Praxis Burkhard Peglow, Brigitte Nelles AG 3: „Andere Hilfen“ – Machen wir selbst! Karin Böke-Aden, Rainer Sobota AG 4: Konzeptionelle Überlegungen zum Übergang in den Ruhestand Eberhard Kühn, Alexander Kutscher AG 5: Unternehmen Betreuung Jochen Halbreiter, Ina Hellmers AG 6: Unterstützte Entscheidungs findung: Hilfen für die Betreuerpraxis Angela Roder AG 7: Das ist nicht meine Aufgabe! Abgrenzungskriterien an der Schnittstelle zum Versorgungssystem Thomas Behrendt, Ulrich Engelfried AG 8: Klient/innen mit Kindern: Besondere Herausforderungen Christian Kästner, Martina Schulz-Polat AG 9: Krisenmanagement bei existenzieller Gefährdung der Betreuungsvereine Hennes Göers AG 10: Stellvertretung im Unterstützungsprozess Lydia Rensen, Siegmar Mücke AG 11: Betreuung von Flüchtlingen: Orientierung für die Praxis Iris Peymann AG 12: Macht der Gerichte oder Regeln der Kunst? Bedeutung der Recht sprechung für die Betreuungspraxis Kay Lütgens, Alexander Laviziano AG 13: Sozialraumorientierung und ihre Auswirkungen auf die Betreuung Klaus Förter-Vondey 12:00 Mittagessen 13:00 Joint Mobilitiy mit Ina Hellmers 14:00Delegiertenversammlung 16:00 Kaffeepause 16:30Fortsetzung Delegiertenversammlung 18:30 Abendessen 19:30Fortsetzung Delegiertenversammlung anschließend Disco 12.30 Mittagessen 14.00 Tagungseröffnung/Grußworte Oberbürgermeister von Bad Kissingen, Kay Blankenburg (SPD) (angefragt) Bayerischer Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) (angefragt) Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Emilia Müller (angefragt) Bundesminister für Recht und Verbraucherschutz Heiko Maas (angefragt) Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles (angefragt) Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele (angefragt) Peter Winterstein,Vorsitzender des BGT e.V Ruth Fricke, Vorstand Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. Eröffnungsvorträge (Kaffeepause 15:30) Möglichkeiten unterstützter Entscheidungsfindung bei Demenz Prof. Dr. Dr. Andreas Kruse, Leiter des Instituts für Gerontologie der Ruprecht-KarlsUniversität Heidelberg (angefragt) Verantwortung und Unabhängigkeit in der professionellen Betreuung: Zwei Seiten einer Medaille Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB e.V. Gesellschaftliche Verantwortung und berufliche Selbstverwaltung Prof. Dr. Winfried Kluth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 18.00 Abendessen 20.00 Bernd Regenauer, Frankens preisgekrönter Kabarettist: „MixTour“ 56 bdbaspekte 108/2015 Samstag, 23. April 2016 09:00 FOREN Forum A Aktuelle Entwicklungen in der Betreuungspolitik Annette Schnellenbach (BMJV), Peter Winterstein (Vorsitzender des BGT e.V.), Thorsten Becker (BdB-Vorsitzender) Moderation: Dr. Harald Freter Forum B „Andere Hilfen“ – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit Margrit Kania (überörtliche Betreuungs behörde Bremen), Rainer Sobota (BdB-Vorstand), NN (örtliche Betreuungsbehörde) Moderation: Alexander Laviziano Forum C Zwangsbehandlung? Eine Frage der Menschenwürde Ruth Fricke (Bundesverband PsychiatrieErfahrener), Angela Roder (Berufsbetreuerin), Dr. Schmidtmann (Asklepios Klinik HamburgOchsenzoll), Renate Bublitz (Landesverband Hamburg der Angehörigen psychisch Kranker e.V.), Susanne Gehlsen (Betreuungsrichterin), Christian Kästner (BdB-Vorstand) Moderation: Heike Looser Forum D Qualität hat ihren Preis. Eckpunkte leistungsgerechter materieller Rahmenbedingungen Hennes Göers (BdB-Vorstand), Prof. em. Wolf Crefeld (evangel. Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe), Ulrich Engelfried (Betreuungsrichter), Wilfried Krames (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) Moderation: Iris Peymann 10.30 Kaffeepause 11.00 Podiumsdiskussion Die strukturellen Fehlanreize im Betreuungssystem sind bekannt. Wann kommen die notwendigen Verbesserungen? Vertreter/innen der Bundestagsfraktionen, Thorsten Becker (BdB-Vorsitzender) Moderation: Anne Heitmann 12.30 Ende der Tagung forum & fakten Anmeldung* zur Jahrestagung des BdB e.V. in Bad Kissingen Hiermit melde ich mich verbindlich für die Jahrestagung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. vom 21.–23. April 2016 in Bad Kissingen an. Name Teilnehmer/in: _ ________________________________________________________________________________________________ Ggf. Name Betreuungsverein: ___________________________________________________________________________________________ BdB-Mitgliedsnummer:_____________________________ Ich bringe _________Begleitperson(en) mit. Name(n) Begleitperson(en): __________________________________________________________ o Ich/Wir möchte(n) am Stadtrundgang um 10 Uhr ab Startpunkt Evangelische Kirche Bad Kissingen teilnehmen. o Ich/Wir möchte(n) den Bustransfer vom Tagungshotel zum Startpunkt Ev. Kirche nutzen. o Ich bestelle _____Karten für den Kabarettabend zum Preis von 22,00 Euro pro Karte. Damit ich an der Veranstaltung barrierefrei teilnehmen kann, melde ich hiermit Unterstützungsbedarf an in Form von _______________________________________________________________________ Name: _______________________________________________________________________________________________________ Anschrift: ____________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________ Datum / Unterschrift Der Tagungsbeitrag (Teilnahme, Verpflegung und Tagungsmappe) beträgt o Euro 250,00 pro Person für Mitglieder o Euro 310,00 pro Person für Nichtmitglieder o Euro 150,00 pro Person für Begleitpersonen (Eine Teilnahme am Tagungsprogramm ist darin nicht enthalten.) Den Gesamtbetrag (Tagungsbeitrag + Beitrag für bestellte Kabarettkarten) o zahle ich per SEPA-Lastschriftmandat – Gläubiger-ID: DE17ZZZ00000405123 Ich ermächtige den BdB e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Vor dem ersten Einzug wird mich der BdB e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Ich stelle sicher, dass die vom BdB auf mein Konto gezogene Lastschrift eingelöst werden kann. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Vorname/Name (Kontoinhaber): _____________________________________________ Straße/Hausnummer: _ _______________________________ Ort/Postleitzahl: ________________________________________________ Kreditinstitut: ______________________________________ IBAN: ________________________________________________________ Datum/Ort/Unterschrift:____________________________________________________________________________________________ Stornierungsregelung: Im Falle einer Stornierung bis zum 24.03.2016 wird der Tagungsbeitrag abzügl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erstattet. Bei einer Stornierung nach dem 24.03.2016 ist die Erstattung des Beitrages nicht mehr möglich. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung drei Arbeitsgruppen und zwei Foren zur Auswahl an. Ausführliche Informationen zu den Arbeitsgruppen und Foren finden Sie in Kürze auf unserer Homepage bdb.ev.de/jahrestagung2016 AG 1 _____________________________________________ Forum 1 _______________________________ AG 2 _____________________________________________ Forum 2 _______________________________ AG 3 _____________________________________________ Anmeldungen bitte bis zum 24. März 2016 an die Bundesgeschäftsstelle des BdB e.V., Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg, Tel: (040) 386 29 03-0, Fax: (040) 386 29 03-2 Die Tagung findet statt im Hotel SONNENHÜGEL, Burgstraße 15, 97688 Bad Kissingen Telefon: (0971) 83-0, Fax: (0971) 83-48 28, E-Mail: [email protected], Internet: www.hotel-sonnenhuegel.de Für Übernachtungen hält das Hotel Sonnenhügel ein Zimmerkontingent bereit (Einzelzimmer für 76 Euro/Nacht und Doppelzimmer für 124 Euro/Nacht). Bitte buchen Sie Ihr Zimmer im Hotel Sonnenhügel vorzugsweise per Online-Buchung: www.hotel-sonnenhuegel.de. Buchungscode: BdB2016 (Kurtaxe wird bei Online-Buchung zwar ausgewiesen, aber nicht berechnet!) oder mittels Buchungsformular. Das Buchungsformular und Infos bzgl. Anreisemöglichkeiten zum Tagungshotel finden Sie unter bdb-ev.de/Jahrestagung2016. *Anmeldungen auch online möglich! bdbaspekte 108/2015 57 forum & fakten Landesvorstände Bundesgeschäftsstelle Schmiedestraße 2 . 20095 Hamburg Telefon (040) 386 29 03-0 Telefax (040) 386 29 03-2 [email protected] . www.bdb-ev.de Baden-Württemberg Stefan Stroh (Sprecher) Tel. (0 71 31) 64 48 98-10 Hans-Jürgen Ernst (Finanzen) Tel. (06 21) 1 81 59 09 Klaus Fournell Tel. (07 61) 48 82 46 20 Claudia Nüchter Tel. (06 21) 43 73 48 22 Bayern Berndt Oehler (Sprecher) Tel. (0 83 32) 9 36 60 11 Stephan Böck (Finanzen) Tel. (0 83 32) 9 36 60 15 Ina Kopal Tel. (09 11) 9 36 29 03 Brigitte May Tel. (0 92 02) 9 70 99 00 Ursula Stichnoth Tel. (08 51) 21 18 83 32 Berlin Thomas Behrendt (Sprecher) Siegfried Kaufmann (Finanzen) Eveline Kietz-Dierichen Frank-Dieter Zielke Fred Rehberg Mitgliederverwaltung Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag auch nachmittags von 14 bis 17 Uhr. Telefonische Fachberatung Wenden Sie sich an unsere erfahrenen Berater/innen, wenn Sie Fragen, Probleme, Konflikte in der Zusammenarbeit mit Klient/ innen, Angehörigen, Behörden, Gerichten oder Leistungserbringern haben. Beratungszeiten: Dienstag von 10 bis 15 Uhr und Mittwoch 14 bis 19 Uhr. Tel. (040) 386 29 03-99 Rechtliche Beratung Wenn Sie Fragen zum Betreuungsrecht haben, senden Sie diese bitte schriftlich (per Email oder per Brief) an unsere Verbandsjuristen. Für telefonische Auskünfte stehen die Juristen Montag und Donnerstag von 10 bis 15 Uhr zur Verfügung. Tel. (040) 386 29 03-6 Infoservice des BdB Mit dem Newsletter „BdB aktuell“ erhalten Interessierte die neuesten verbandspolitischen und rechtlichen Infos per E-Mail. Der Newsletter kann per Mail an newsletter@ bdb-ev.de bestellt werden. 58 bdbaspekte 108/2015 Tel. (0 30) 69 51 92 81 Tel. (0 30) 39 74 06 46 Tel. (0 30) 4 30 95 68 81 Tel. (0 30) 78 71 45 83 Tel. (0 30) 54 71 81 25 Brandenburg Franka Rump (Sprecherin)Tel. (0 33 07) 42 08 47 Heike Domian (Finanzen)Tel. (0 33 07) 42 07 76 Mathias Kinzel Tel. (03 38 72) 7 01 09 Marianne Klewin Tel. (0 33 34) 27 81 57 Anja Pfeifer Tel. (0 33 31) 3 65 12 88 Bremen Ulrike Bachmann (Sprecherin) Olga Hennicke (Finanzen) Margaret Hoffmann Sabine Kustin Jutta Zinke Tel. (04 21) 9 58 28 20 Tel. (04 71) 4 83 39 45 Tel. (04 71) 2 12 77 Tel. (04 71) 93 14 89 79 Tel. (04202) 50 36 74 Hamburg Bärbel Will (Sprecherin) Tel. (0 40) 52 10 38 11 20 Stefanie Ernst (Finanzen) Tel. (0 40) 38 90 77 64 Mark Jensch Tel. (0 40) 28 40 86 51 22 Ingo Vogel Tel. (0 40) 28 40 86 51 23 Niedersachsen Carola Friedrichs-Heise (Sprecherin) Kurt Klose (Finanzen) Martin Bischof Martina Schulz-Polat Arne Stefani Tel. (0 50 21) 9 22 49 90 Tel. (0 44 56) 91 80 44 Tel. (0 51 51) 93 14 14 Tel. (05 11) 92 40 01 33 Tel. (0 5 31) 2 56 43-16 Nordrhein-Westfalen Birgit Lordick (Sprecherin) Tel. (02 08) 467 74 47 Gustav Arnold (Finanzen) Tel. (0 28 71) 18 40 70 Petra Besche Tel. (02 02) 2 46 24 54 Wilk Spieker Tel. (0 52 53) 97 57 17 Rheinland-Pfalz Regina Geller (Sprecherin) Hans-Jürgen Schlief (Finanzen) Christine Rücker Heike Schultz Ralf Hachemer Tel. (0 63 55) 98 94 13 Tel. (02 61) 9 42 22 70 Tel. (0 63 55) 96 53 68 Tel. (02 61) 88 97 28 38 Tel. (02 61) 28 75 22 55 Saarland Alfons Huber (Sprecher) Tel. (0 62 37) 4 03 06 00 Brigitte Barth (Finanzen) Tel. (0 68 36) 47 19 10 Bernard Joseph-Auguste Tel. (0 68 87) 8 93 61 59 Sachsen Fred Fiedler (Sprecher) Tel. (03 71) 6 51 35 85 Anja Gall (Finanzen) Tel. (0 35 01) 7 92 90 70 Silke Hagenow-Ukat Tel. (0 37 63) 42 92 55 Sachsen-Anhalt Uwe Knörzer (Sprecher) Jana Zober-Kühne (Finanzen) Uta von Wilcke Doreen Trojahn Mathias Steinbach Hessen Harald Kalteier (Sprecher) Tel. (0 64 33) 94 35 40 Eberhard Marten (Finanzen) Tel. (0 60 41) 9 06 21 Christina De Simone Tel. (0 60 73) 7 44 72 11 Johannes Disselhorst Tel. (05 61) 81 66 53 74 Roland Bonaventura Tel. (0 61 04) 8 00 98 49 Schleswig-Holstein Martin Hamm (Sprecher) Thomas Buck (Finanzen) Frank Cremer-Neihaus Annette Hunke Mecklenburg -Vorpommern Peter Marckwardt (Sprecher) Tel. (0 38 71) 45 01 12 Christine Bartelt (Finanzen) Tel. (03 81) 7 68 46 23 Tom Arenski Tel. (03 85) 39 36 02 81 Reiner Bundt Tel. (0 38 31) 29 36 32 Isabel Simon Tel. (01 73) 5 21 71 51 Thüringen Martin Kristen (Sprecher) Siegmar Mücke (Finanzen) Dagmar Brink Daniela Esefeld Hartmut Lerch Tel. (03 47 71) 73 36 80 Tel. (03 34) 52 48 06 94 Tel. (03 45) 5 25 08 59 Tel. (0 34 71) 62 40 70 Tel. (0 18 05) 35 13 50 Tel. (0 41 91) 8 60 83 21 Tel. (0 41 02) 82 41 42 Tel. (0 43 31) 9 43 70 40 Tel. (0 41 02) 99 52 72 Tel. (0 36 43) 7 40 23 24 Tel. (03 61) 2 19 23 78 Tel. (03 61) 2 62 96 05 Tel. (0 36 22) 90 35 84 Tel. (03 60 84) 8 05 43 BuTLER 21 SERvIcES WEIL IHRE ZEIT KOSTBAR IST Mehr Zeit für mehr Qualität in der Betreuungsarbeit – ein Traum? Leben Sie Ihren Traum: mit butler 21 von prosozial – die ganzheitlich angelegte „Rundum-sorglosLösung“, die das papierarme Büro, mobiles Arbeiten und professionelle Sicherheit möglich macht. prosozial.de/butler 0261 201615-605 [email protected] www.prosozial.de
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