Betreuung als Beruf Ein Leitfaden für Einsteiger/innen Inhalt Betreuung – ein Beruf für mich? .............................................. 3 So werde ich Betreuer/in: Wichtige Voraussetzungen .................................. 5 Von Betreuung leben: Unternehmerische Grundlagen . .......................... 7 BdB – Ihr starker Partner .............................................. 11 Mitglied werden ............................................... 14 Impressum Herausgeber: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg, Tel. (0 40) 386 29 03-0 • www.bdb-ev.de Gestaltung und Druck: mediamor, Cuxhaven 10. Auflage: 6.100 – 7.100 Stand: Mai 2015 2 Betreuung – ein Beruf für mich? Über 1,3 Millionen Menschen werden derzeit in Deutschland rechtlich betreut – ihnen stehen ca. 12.000 Berufsbetreuer/innen zur Seite. Rechtliche Betreuung ist aus dem sozialen Sicherungs- und Versorgungssystem nicht mehr wegzudenken, denn das durchschnittliche Lebensalter steigt, Familienstrukturen lösen sich auf und soziale Einrichtungen können aufgrund finanzieller Einschränkungen weniger leisten. Gemessen an anderen Berufen ist Betreuung ein sehr junger Beruf, der sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt hat. Grundlage ist das Betreuungsrecht, das 1992 anstelle des überholten Vormundschaftsrechts eingeführt wurde. Das Gesetz ermöglicht Alten, Kranken und Menschen mit Behinderungen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben und achtet die Würde des Menschen. Aus dem Gesetz ergibt sich die Aufgabenstellung für Betreuerinnen und Betreuer, die wir Ihnen in diesem Leitfaden näher bringen möchten. Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständi- 3 gen Amtsgerichten eingerichtet. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung verhindert eine Entmündigung der betroffenen Menschen und ermöglicht ihnen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen und handeln unter anderem in folgenden Aufgabenfeldern: Gesundheitssorge Betreuer/innen sprechen mit Ärzt/innen über notwendige Behandlungsschritte und regeln Rehabilitationsmaßnahmen oder Klinikaufenthalte. Vermögenssorge Betreuer/innen verhandeln mit Banken über eine sinnvolle Verwaltung und Anlage von Geldern und leiten eine Schuldenregulierung ein. Darüber hinaus vertreten sie die Interessen der Betreuten gegenüber Behörden, Einrichtungen und Institutionen. Aufenthaltsbestimmung Gemeinsam mit den Klient/innen entscheiden sie, welcher Aufenthaltsort der geeignete ist: die eigene Wohnung, ein Pflegeheim oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt. Grundlage jeder Entscheidung ist das Bemühen, den Klient/innen so lange wie möglich einen Aufenthalt in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. 4 So werde ich Betreuer/in: Wichtige Voraussetzungen Prozesse gestalten Die Anforderungen an den Beruf sind hoch: Betreuung umfasst Beratung, Unterstützung und Vertretung behinderter oder alter Menschen auf der Basis psychosozialer und rechtlicher Kompetenzen. Sie ist ein bewusster und geplanter interaktiver Prozess. Ein sozialwissenschaftliches oder sozialpädagogisches Studium bietet eine gute Grundlage, die komplexen Aufgaben im Berufsfeld Betreuung anzugehen. Es gibt keine eindeutige Qualifikationsvoraussetzung für den Beruf. Zusatzausbildungen und Weiterbildungen sind erforderlich, um auf dem Laufenden zu bleiben und um grundlegende Qualitätsstandards zu erfüllen. Zielorientiert handeln Betreuer/innen agieren in sehr unterschiedlichen Rollen: Sie sind Berater/innen, Verhandler/innen, Unternehmer/innen und Netzwerker/innen. Juristisches, medizinisches, pädagogisches und betriebswirtschaftliches Wissen sowie hervorragende Kenntnisse über das Sozialsystem bilden die Grundlage der komplexen Betreuungsarbeit. Oftmals erfordert der Alltag spontanes und flexibles Handeln, Entscheidungen müssen teilweise schnell getroffen werden. Grundlage hierfür ist immer ein durchdachtes und zielorientiertes Betreuungskonzept. Beziehungen aufbauen Die Fähigkeit zu kommunizieren und Beziehungen aufzubauen, ist für Betreuer/innen besonders wichtig – auf verschiedenen Ebenen. Dies gilt in erster Linie für den Kontakt mit Klient/innen, die oft andere Kommunikationswege nutzen als die, die wir gewohnt sind. Zum anderen betrifft dies Gespräche mit Ärzt/innen, Heimleiter/innen sowie Verhandlungen mit Sozialämtern oder Banken. Wichtig ist zudem ein aktives und funktionierendes Netzwerk. 5 Interessen vertreten Berufsbetreuung erfordert eine wertschätzende Grundhaltung und ein humanistisches Menschenbild. Betreuer/innen müssen sich in ihre Klient/innen hineinversetzen können und sie verstehen. Denn sie handeln in deren Interesse. Respekt vor anderen Lebensentwürfen ist dabei genauso selbstverständlich wie die Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten. Wirtschaftlich denken Berufsbetreuer/innen sollten in der Lage sein, konzeptionell und strategisch zu handeln. Zum einen bezogen auf die Betreuungsplanung, zum anderen bezogen auf die Gestaltung ihres eigenen Unternehmens. Denn: Nur wer auf wirtschaftlich gesunden Beinen steht, kann langfristig gute Betreuungsarbeit leisten. Case Management Das Handlungskonzept des Case Managements ist sehr geeignet, um Betreuungen zu planen und durchzuführen. Neben der Fallbearbeitung dient Case Management der Qualitätssicherung. Eine Aus- oder Fortbildung zum/zur Case-Manager/in bietet daher eine gute Grundlage für den Beruf Betreuer/in. 6 Von Betreuung leben: Unternehmerische Grundlagen An wen wende ich mich, um Betreuer/in zu werden? Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und Betreuerin oder Betreuer werden möchten, dann wenden Sie sich zunächst an die Betreuungsbehörde oder -stelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen. Darüber hinaus gibt es in vielen Regionen Veranstaltungen und Fortbildungen, die Betreuung zum Thema machen. Im BdB-Qualitätsregister finden Sie weitere Anhaltspunkte zu den Anforderungen, die Sie als Betreuer/in erfüllen müssen (www.bdb-qr.de). Eine ganz wichtige Frage sollten Sie sich gleich zu Beginn stellen: Ist der Markt in meiner Region bereits gesättigt oder werden zusätzliche Berufsbetreuer/innen gebraucht? Die Situation gestaltet sich von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region sehr unterschiedlich. Während in einigen Bezirken oder Städten noch Kapazitäten für zusätzliche Betreuer/innen frei sind, gibt es in anderen Gegenden kaum Bedarf. Existenz gründen und marktgerecht handeln Wer Betreuungen als selbstständige/r Berufsbetreuer/in führen möchte, sollte zuerst die eigenen Voraussetzungen prüfen. Bringe ich ausreichende Kenntnisse mit? Eigne ich mich als Unternehmer/in? Wie stelle ich einen Businessplan auf? Benötige ich einen Kredit oder kann ich den Start meiner Selbstständigkeit aus eigener Kraft finanzieren? Gibt es in meiner Region Fördermittel für Existenzgründungen? Umfassende Unterstützung und Beratung für Existenzgründer/innen bieten viele Städte und Gemeinden in gesonderten Projekten an. Oft ist die Erstberatung kostenlos. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Arbeitsagenturen oder den für Wirtschaft zuständigen Ämtern und Behörden. 7 Die erste Bestellung als Betreuer/in Betreuungen werden von den Amtsgerichten eingerichtet – dies ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich entschlossen haben, als Betreuer/in tätig zu werden. Machen Sie den zuständigen Richter/innen von Beginn an deutlich, dass Sie als berufliche Betreuer/in agieren. Sonst laufen Sie Gefahr, nach ehrenamtlichen Pauschalen vergütet zu werden. Im Beschluss zur Bestellung als Betreuer/in muss explizit vermerkt sein, dass diese beruflich durchgeführt wird. Was verdienen Betreuer/innen? Die Bezahlung von Betreuer/innen ist im Vormünderund Berufsbetreuervergütungsgesetz geregelt. Generell gilt: Betreuungen werden pauschal vergütet. Alle Betreuungen werden nach dem gleichen Schlüssel behandelt. Der Inklusivstundensatz liegt je nach Qualifikation bei 44 Euro bzw. 33,50 Euro und 27 Euro. Die anrechenbaren Stunden sind abhängig von der Vermögenslage der Klient/innen, der Art ihrer Unterbringung sowie der Länge der Betreuung (siehe Tabelle). Zum Beispiel: Wer einen mittellosen Menschen, der im Heim lebt, im dritten Jahr betreut, kann hierfür pro Monat zwei Stunden anrechnen. 8 Stundenpauschalen Qualifikation Inklusiv-Stundensatz Hochschulabschluss mit verwertbaren Fachkenntnissen 44,00 Euro Ausbildung mit verwertbaren Fachkenntnissen 33,50 Euro ohne Fachkenntnisse 27,00 Euro Anrechenbare Stunden Vermögende Betreute Zeitraum seit Betreuungsbeginn Klient/in lebt im Heim Klient/in lebt außerhalb eines Heims 1. bis 3. Monat 5,5 Stunden 8,5 Stunden 4. bis 6. Monat 4,5 Stunden 7 Stunden 4 Stunden 6 Stunden 2,5 Stunden 4,5 Stunden 7. bis 12. Monat ab 2. Jahr Mittellose Betreute Zeitraum seit Betreuungsbeginn Klient/in lebt im Heim Klient/in lebt außerhalb eines Heims 1. bis 3. Monat 4,5 Stunden 7 Stunden 4. bis 6. Monat 3,5 Stunden 5,5 Stunden 7. bis 12. Monat 3 Stunden 5 Stunden ab 2. Jahr 2 Stunden 3,5 Stunden 9 Professionelles Umfeld schaffen Berufsbetreuung braucht ein professionelles Umfeld: Büroräume, in denen ungestört Gespräche mit Klient/ innen geführt werden können, sind ebenso notwendig wie eine ausreichende technische Ausstattung. Telefon, Fax, Mobiltelefon und PC inklusive einer gängigen Betreuungssoftware gehören zu jeder Standardausstattung. Besonderes Augenmerk muss zudem auf den Datenschutz gelegt werden. Für alle Fälle: Versicherungen für Betreuer/innen Als Selbstständige/r müssen Sie für Ihre soziale Absicherung selbst sorgen. Krankenversicherung, Altersvorsorge und Unfallversicherung sollten selbstverständlich sein. Berufsbetreuer/innen sind nicht verpflichtet, der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. Haftpflichtversicherung Betreuer/innen haften gegenüber Klient/innen für Schäden, die sie aufgrund fehlerhafter Ausübung ihres Berufes verursachen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht) ist unverzichtbar. Berufsgenossenschaft Berufsbetreuer/innen müssen sich (und ggf. ihre Angestellten) in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichern (www.bgwonline.de). 10 BdB – Ihr starker Partner Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.700 Mitglieder und wurde 1994 im Zuge des neuen Betreuungsrechts gegründet. Damit ist der BdB die größte Interessenvertretung des Berufsstandes „Betreuung“. Der Verband entwickelt den Beruf Betreuung fachlich weiter setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein vertritt berufsständische Interessen bei Politik und in der Öffentlichkeit bietet umfangreiche Service- und Dienstleistungen an Interessenvertretung Der BdB setzt sich für die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder ein. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Eines der Dauerthemen im Betreuungswesen ist die Frage der Vergütung für Betreuer/innen: In der politischen Auseinandersetzung setzt sich der BdB intensiv für höhere Stundensätze ein und arbeitet konsequent und kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen zu verbessern. BdB-Qualitätsregister Qualität ist ein wesentliches Merkmal und ein Mittel, um sich am Markt von Mitbewerber/innen abzuheben. Der BdB sorgt dafür, dass die Qualität in der Betreuungsarbeit weiterentwickelt wird – und macht Qualität sichtbar: Das BdB-Qualitätsregister zeigt, wer welche Qualifikationen und Schwerpunkte hat. Es steht allen offen, die auf Professionalität setzen und die erforderlichen Kriterien erfüllen. Für Berufsanfänger/innen besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft. Für Gerichte und Behörden ist das Qualitätsregister ein verlässlicher Wegweiser und ein Instrument für die Fallvergabe. Betreuer/innen, die sich ins BdB-Qualitätsregister eintragen lassen möchten, haben bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen. Unter anderem müssen sie sich 11 kontinuierlich weiterbilden und ihre Arbeit reflektieren. Jedes Mitglied erhält eine Qualitätsurkunde und ein Qualitätssiegel sowie zahlreiche Serviceleistungen und Vergünstigungen. Weitere Infos: www.bdb-qr.de Service Der BdB bietet seinen Mitgliedern einen starken Service in den Bereichen Rechtsberatung, EDV und Weiterbildung sowie Versicherungen und Informationen an. Die Service-Leistungen des BdB werden stets an die aktuelle Entwicklung angepasst und regelmäßig ausgeweitet. Rechtsberatung Dreimal wöchentlich sitzen die Rechtsexpert/innen des BdB am Telefon, um die juristischen Fragen der Mitglieder rund um das Betreuungsrecht zu beantworten. Ein Service nur für Mitglieder und kostenlos. Betreuungs-Software Mit BdB at work und butler stehen Ihnen leistungsfähige Softwarelösungen zur Verfügung, die Ihnen die Verwaltung erleichtern. Alle BdB-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen. Weiterbildung und Supervision Der BdB arbeitet eng mit einer Vielzahl von Bildungsanbietern und Supervisor/innen zusammen. Halbjährlich bündelt er alle Angebote in Form einer Weiterbildungsbroschüre, die auch Bildungsangebote für Berufseinsteiger/innen enthält. Sie wird an alle Mitglieder kostenlos verschickt. BdB-Mitglieder erhalten bei den Partnern vergünstigte Teilnahmebedingungen. Sonderkonditionen Der BdB unterhält viele Kooperationen mit Organisationen und Firmen. Die Mitglieder profitieren hiervon zumeist in Form von Sonderkonditionen. 12 Publikationen Die Verbandszeitschrift bdbaspekte erscheint viermal im Jahr mit einer Auflage von 8.000 Stück. Sie informiert über politische und verbandsinterne Themen, fachlich interessant und service-orientiert. BdBMitglieder erhalten die bdbaspekte kostenlos. Die zweimal jährlich erscheinende Fachzeitschrift kompass vertieft Schwerpunktthemen rund um die Betreuungstätigkeit. Veranstaltungen Einmal jährlich findet eine große BdB-Tagung statt, auf der eine Vielzahl der Mitglieder zusammenkommt, um sich auszutauschen und fortzubilden. Vorträge, Diskussionen und Workshops machen das abwechslungsreiche Programm aus. Auch die Delegiertenversammlung des BdB findet traditionell im Rahmen der Jahrestagung statt. Zudem organisiert der Verband Fach- und Expertentagungen zu Spezialthemen. Ebenso sorgen die Landesgruppen regelmäßig für Informationstreffen. Elektronisch Auf der Homepage des BdB finden Sie alles Wissens werte rund um den Verband und das Thema Betreuung – immer brandaktuell. Mehr unter www.bdb-ev.de. BdB-Mitglieder können sich an der verbandsinternen Mailingliste beteiligen – ein interessantes Austauschforum für und von Betreuer/innen. Mit dem Newsletter „BdB aktuell“ erhalten Interessierte regelmäßig die neuesten verbandspolitischen und rechtlichen Infos per E-Mail. 13 Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt Einstiegspaket Wenn Sie dem BdB beitreten, erhalten Sie zur Begrüßung: 1 aktuelles Exemplar der Verbandszeitschrift bdbaspekte 1 Testversion der Software BdB at work 1 Information zu Versicherungen 1 Weiterbildungsprogramm 1 BdB-Broschüre „Wir machen uns stark. Leitfaden für das BdB-Qualitätsregister“ Beitragsordnung 1.Der Mindestjahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 200,- Euro (ab 1.1.2016: 250,- Euro) 2.Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 250,- Euro (ab 1.1.2016: 300,- Euro) 3.Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 50,Euro Der Jahresbeitrag ist jeweils zum Anfang des Jahres fällig. Zusätzlich zum entsprechenden Jahresbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 35,- Euro (ab 1.1.2016: 60,- Euro) erhoben. Beim Eintritt in den BdB e.V. im: 1. und 2. Quartal eines Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag erhoben. 3. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 25 Prozent ermäßigt. 4. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 50 Prozent ermäßigt. Bei denjenigen Mitgliedern, die nicht bereit sind, eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben. Sämtliche Rückbuchungs-, Verzugs- und Mahnungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. 14 Beitrittsformular Bitte per Fax an den BdB: (040) 386 29 03-2 Ja ich möchte Mitglied werden Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Fax E-Mail Geburtsdatum Beruflicher Abschluss Betreuer-Typ (1=selbständig, 2=Behörde, 3=Verein) Bundesland Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Bundesverband der Berufsbetreuer/ innen e.V. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 12 Monate. Anschließend kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Mit der Weitergabe meiner Adresse an die Sprecher/innen der Landesgruppe bin ich einverstanden. SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den BdB e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.Vor dem ersten Einzug wird mich der BdB e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Ich stelle sicher, dass die vom BdB auf mein Konto gezogene Lastschrift eingelöst werden kann. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 17 ZZZ 00000 405 123 IBAN BIC (kann entfallen, wenn die IBAN des Kontoinhabers mit DE beginnt) Kontoinhaber/in Datum Unterschrift Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. Geschäftsstelle • Schmiedestraße 2 • 20095 Hamburg Tel. (0 40) 386 29 03-0 • Fax (0 40) 386 29 03-2 [email protected] • www.bdb-ev.de 16
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