Betreuung als Beruf

Betreuung als Beruf
Ein Leitfaden für Einsteiger/innen
Inhalt
Betreuung –
ein Beruf für mich? .............................................. 3
So werde ich Betreuer/in:
Wichtige Voraussetzungen .................................. 5
Von Betreuung leben:
Unternehmerische Grundlagen . .......................... 7
BdB –
Ihr starker Partner .............................................. 11
Mitglied werden ............................................... 14
Impressum
Herausgeber:
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg,
Tel. (0 40) 386 29 03-0 • www.bdb-ev.de
Gestaltung und Druck:
mediamor, Cuxhaven
10. Auflage: 6.100 – 7.100
Stand:
Mai 2015
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Betreuung –
ein Beruf für mich?
Über 1,3 Millionen Menschen werden derzeit in
Deutschland rechtlich betreut – ihnen stehen ca.
12.000 Berufsbetreuer/innen zur Seite. Rechtliche
Betreuung ist aus dem sozialen Sicherungs- und Versorgungssystem nicht mehr wegzudenken, denn das
durchschnittliche Lebensalter steigt, Familienstrukturen
lösen sich auf und soziale Einrichtungen können aufgrund finanzieller Einschränkungen weniger leisten.
Gemessen an anderen Berufen ist Betreuung ein sehr
junger Beruf, der sich in den vergangenen Jahren
dynamisch entwickelt hat. Grundlage ist das Betreuungsrecht, das 1992 anstelle des überholten Vormundschaftsrechts eingeführt wurde. Das Gesetz ermöglicht
Alten, Kranken und Menschen mit Behinderungen ein
weitgehend selbstbestimmtes Leben und achtet die
Würde des Menschen. Aus dem Gesetz ergibt sich die
Aufgabenstellung für Betreuerinnen und Betreuer, die
wir Ihnen in diesem Leitfaden näher bringen möchten.
Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständi-
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gen Amtsgerichten eingerichtet. Gesetzlich geregelt ist,
dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und
nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung verhindert eine Entmündigung der betroffenen Menschen
und ermöglicht ihnen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen.
Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen
und handeln unter anderem in folgenden Aufgabenfeldern:
Gesundheitssorge
Betreuer/innen sprechen mit Ärzt/innen über notwendige Behandlungsschritte und regeln Rehabilitationsmaßnahmen oder Klinikaufenthalte.
Vermögenssorge
Betreuer/innen verhandeln mit Banken über eine sinnvolle Verwaltung und Anlage von Geldern und leiten
eine Schuldenregulierung ein. Darüber hinaus vertreten
sie die Interessen der Betreuten gegenüber Behörden,
Einrichtungen und Institutionen.
Aufenthaltsbestimmung
Gemeinsam mit den Klient/innen entscheiden sie,
welcher Aufenthaltsort der geeignete ist: die eigene
Wohnung, ein Pflegeheim oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt. Grundlage jeder Entscheidung ist das
Bemühen, den Klient/innen so lange wie möglich einen
Aufenthalt in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
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So werde ich Betreuer/in:
Wichtige Voraussetzungen
Prozesse gestalten
Die Anforderungen an den Beruf sind hoch: Betreuung umfasst Beratung, Unterstützung und Vertretung behinderter oder alter Menschen auf der Basis
psychosozialer und rechtlicher Kompetenzen. Sie ist
ein bewusster und geplanter interaktiver Prozess. Ein
sozialwissenschaftliches oder sozialpädagogisches
Studium bietet eine gute Grundlage, die komplexen
Aufgaben im Berufsfeld Betreuung anzugehen. Es gibt
keine eindeutige Qualifikationsvoraussetzung für den
Beruf. Zusatzausbildungen und Weiterbildungen sind
erforderlich, um auf dem Laufenden zu bleiben und um
grundlegende Qualitätsstandards zu erfüllen.
Zielorientiert handeln
Betreuer/innen agieren in sehr unterschiedlichen Rollen:
Sie sind Berater/innen, Verhandler/innen, Unternehmer/innen und Netzwerker/innen. Juristisches, medizinisches, pädagogisches und betriebswirtschaftliches
Wissen sowie hervorragende Kenntnisse über das Sozialsystem bilden die Grundlage der komplexen Betreuungsarbeit. Oftmals erfordert der Alltag spontanes und
flexibles Handeln, Entscheidungen müssen teilweise
schnell getroffen werden. Grundlage hierfür ist immer
ein durchdachtes und zielorientiertes Betreuungskonzept.
Beziehungen aufbauen
Die Fähigkeit zu kommunizieren und Beziehungen aufzubauen, ist für Betreuer/innen besonders wichtig – auf
verschiedenen Ebenen. Dies gilt in erster Linie für den
Kontakt mit Klient/innen, die oft andere Kommunikationswege nutzen als die, die wir gewohnt sind. Zum anderen betrifft dies Gespräche mit Ärzt/innen, Heimleiter/innen sowie Verhandlungen mit Sozialämtern oder
Banken. Wichtig ist zudem ein aktives und funktionierendes Netzwerk.
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Interessen vertreten
Berufsbetreuung erfordert eine wertschätzende Grundhaltung und ein humanistisches Menschenbild. Betreuer/innen müssen sich in ihre Klient/innen hineinversetzen können und sie verstehen. Denn sie handeln in
deren Interesse. Respekt vor anderen Lebensentwürfen
ist dabei genauso selbstverständlich wie die Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten.
Wirtschaftlich denken
Berufsbetreuer/innen sollten in der Lage sein, konzeptionell und strategisch zu handeln. Zum einen bezogen
auf die Betreuungsplanung, zum anderen bezogen auf
die Gestaltung ihres eigenen Unternehmens. Denn: Nur
wer auf wirtschaftlich gesunden Beinen steht, kann
langfristig gute Betreuungsarbeit leisten.
Case Management
Das Handlungskonzept des Case Managements ist sehr
geeignet, um Betreuungen zu planen und durchzuführen. Neben der Fallbearbeitung dient Case Management der Qualitätssicherung. Eine Aus- oder Fortbildung zum/zur Case-Manager/in bietet daher eine gute
Grundlage für den Beruf Betreuer/in.
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Von Betreuung leben:
Unternehmerische Grundlagen
An wen wende ich mich,
um Betreuer/in zu werden?
Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und Betreuerin oder Betreuer werden möchten,
dann wenden Sie sich zunächst an die Betreuungsbehörde oder -stelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Hier
erhalten Sie weiterführende Informationen. Darüber
hinaus gibt es in vielen Regionen Veranstaltungen und
Fortbildungen, die Betreuung zum Thema machen. Im
BdB-Qualitätsregister finden Sie weitere Anhaltspunkte
zu den Anforderungen, die Sie als Betreuer/in erfüllen
müssen (www.bdb-qr.de).
Eine ganz wichtige Frage sollten Sie sich gleich zu
Beginn stellen: Ist der Markt in meiner Region bereits
gesättigt oder werden zusätzliche Berufsbetreuer/innen
gebraucht? Die Situation gestaltet sich von Bundesland
zu Bundesland und von Region zu Region sehr unterschiedlich. Während in einigen Bezirken oder Städten
noch Kapazitäten für zusätzliche Betreuer/innen frei
sind, gibt es in anderen Gegenden kaum Bedarf.
Existenz gründen und marktgerecht handeln
Wer Betreuungen als selbstständige/r Berufsbetreuer/in
führen möchte, sollte zuerst die eigenen Voraussetzungen prüfen. Bringe ich ausreichende Kenntnisse mit?
Eigne ich mich als Unternehmer/in? Wie stelle ich einen
Businessplan auf? Benötige ich einen Kredit oder kann
ich den Start meiner Selbstständigkeit aus eigener Kraft
finanzieren? Gibt es in meiner Region Fördermittel für
Existenzgründungen? Umfassende Unterstützung und
Beratung für Existenzgründer/innen bieten viele Städte
und Gemeinden in gesonderten Projekten an. Oft ist
die Erstberatung kostenlos. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Arbeitsagenturen oder den für Wirtschaft zuständigen Ämtern und Behörden.
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Die erste Bestellung als Betreuer/in
Betreuungen werden von den Amtsgerichten eingerichtet – dies ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich
entschlossen haben, als Betreuer/in tätig zu werden.
Machen Sie den zuständigen Richter/innen von Beginn
an deutlich, dass Sie als berufliche Betreuer/in agieren.
Sonst laufen Sie Gefahr, nach ehrenamtlichen Pauschalen vergütet zu werden. Im Beschluss zur Bestellung
als Betreuer/in muss explizit vermerkt sein, dass diese
beruflich durchgeführt wird.
Was verdienen Betreuer/innen?
Die Bezahlung von Betreuer/innen ist im Vormünderund Berufsbetreuervergütungsgesetz geregelt. Generell
gilt: Betreuungen werden pauschal vergütet. Alle Betreuungen werden nach dem gleichen Schlüssel behandelt. Der Inklusivstundensatz liegt je nach Qualifikation
bei 44 Euro bzw. 33,50 Euro und 27 Euro.
Die anrechenbaren Stunden sind abhängig von der Vermögenslage der Klient/innen, der Art ihrer Unterbringung sowie der Länge der Betreuung (siehe Tabelle).
Zum Beispiel: Wer einen mittellosen Menschen, der im
Heim lebt, im dritten Jahr betreut, kann hierfür pro
Monat zwei Stunden anrechnen.
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Stundenpauschalen
Qualifikation
Inklusiv-Stundensatz
Hochschulabschluss mit
verwertbaren Fachkenntnissen
44,00 Euro
Ausbildung mit verwertbaren Fachkenntnissen
33,50 Euro
ohne Fachkenntnisse
27,00 Euro
Anrechenbare Stunden
Vermögende Betreute
Zeitraum seit
Betreuungsbeginn
Klient/in lebt
im Heim
Klient/in lebt
außerhalb eines Heims
1. bis 3. Monat
5,5 Stunden
8,5 Stunden
4. bis 6. Monat
4,5 Stunden
7 Stunden
4 Stunden
6 Stunden
2,5 Stunden
4,5 Stunden
7. bis 12. Monat
ab 2. Jahr
Mittellose Betreute
Zeitraum seit
Betreuungsbeginn
Klient/in lebt
im Heim
Klient/in lebt
außerhalb eines Heims
1. bis 3. Monat
4,5 Stunden
7 Stunden
4. bis 6. Monat
3,5 Stunden
5,5 Stunden
7. bis 12. Monat
3 Stunden
5 Stunden
ab 2. Jahr
2 Stunden
3,5 Stunden
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Professionelles Umfeld schaffen
Berufsbetreuung braucht ein professionelles Umfeld:
Büroräume, in denen ungestört Gespräche mit Klient/
innen geführt werden können, sind ebenso notwendig
wie eine ausreichende technische Ausstattung. Telefon, Fax, Mobiltelefon und PC inklusive einer gängigen
Betreuungssoftware gehören zu jeder Standardausstattung. Besonderes Augenmerk muss zudem auf den
Datenschutz gelegt werden.
Für alle Fälle: Versicherungen für Betreuer/innen
Als Selbstständige/r müssen Sie für Ihre soziale Absicherung selbst sorgen. Krankenversicherung, Altersvorsorge und Unfallversicherung sollten selbstverständlich
sein. Berufsbetreuer/innen sind nicht verpflichtet, der
gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten.
Haftpflichtversicherung
Betreuer/innen haften gegenüber Klient/innen für
Schäden, die sie aufgrund fehlerhafter Ausübung ihres
Berufes verursachen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht) ist unverzichtbar.
Berufsgenossenschaft
Berufsbetreuer/innen müssen sich (und ggf. ihre Angestellten) in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichern (www.bgwonline.de).
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BdB –
Ihr starker Partner
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB)
zählt mehr als 6.700 Mitglieder und wurde 1994 im
Zuge des neuen Betreuungsrechts gegründet. Damit
ist der BdB die größte Interessenvertretung des Berufsstandes „Betreuung“. Der Verband
entwickelt den Beruf Betreuung fachlich weiter
setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein
vertritt berufsständische Interessen bei Politik und in
der Öffentlichkeit
bietet umfangreiche Service- und Dienstleistungen
an
Interessenvertretung
Der BdB setzt sich für die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder ein. Der Verband fördert die
Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt
das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf
zu etablieren. Eines der Dauerthemen im Betreuungswesen ist die Frage der Vergütung für Betreuer/innen:
In der politischen Auseinandersetzung setzt sich der
BdB intensiv für höhere Stundensätze ein und arbeitet
konsequent und kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen zu verbessern.
BdB-Qualitätsregister
Qualität ist ein wesentliches Merkmal und ein Mittel,
um sich am Markt von Mitbewerber/innen abzuheben.
Der BdB sorgt dafür, dass die Qualität in der Betreuungsarbeit weiterentwickelt wird – und macht Qualität
sichtbar: Das BdB-Qualitätsregister zeigt, wer welche
Qualifikationen und Schwerpunkte hat. Es steht allen
offen, die auf Professionalität setzen und die erforderlichen Kriterien erfüllen. Für Berufsanfänger/innen besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft. Für Gerichte
und Behörden ist das Qualitätsregister ein verlässlicher
Wegweiser und ein Instrument für die Fallvergabe.
Betreuer/innen, die sich ins BdB-Qualitätsregister eintragen lassen möchten, haben bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen. Unter anderem müssen sie sich
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kontinuierlich weiterbilden und ihre Arbeit reflektieren.
Jedes Mitglied erhält eine Qualitätsurkunde und ein
Qualitätssiegel sowie zahlreiche Serviceleistungen und
Vergünstigungen. Weitere Infos: www.bdb-qr.de
Service
Der BdB bietet seinen Mitgliedern einen starken Service in den Bereichen Rechtsberatung, EDV und Weiterbildung sowie Versicherungen und Informationen
an. Die Service-Leistungen des BdB werden stets an
die aktuelle Entwicklung angepasst und regelmäßig
ausgeweitet.
Rechtsberatung
Dreimal wöchentlich sitzen die Rechtsexpert/innen des
BdB am Telefon, um die juristischen Fragen der Mitglieder rund um das Betreuungsrecht zu beantworten.
Ein Service nur für Mitglieder und kostenlos.
Betreuungs-Software
Mit BdB at work und butler stehen Ihnen leistungsfähige Softwarelösungen zur Verfügung, die Ihnen die
Verwaltung erleichtern. Alle BdB-Mitglieder erhalten
Sonderkonditionen.
Weiterbildung und Supervision
Der BdB arbeitet eng mit einer Vielzahl von Bildungsanbietern und Supervisor/innen zusammen. Halbjährlich bündelt er alle Angebote in Form einer Weiterbildungsbroschüre, die auch Bildungsangebote für
Berufseinsteiger/innen enthält. Sie wird an alle Mitglieder kostenlos verschickt. BdB-Mitglieder erhalten
bei den Partnern vergünstigte Teilnahmebedingungen.
Sonderkonditionen
Der BdB unterhält viele Kooperationen mit Organisationen und Firmen. Die Mitglieder profitieren hiervon
zumeist in Form von Sonderkonditionen.
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Publikationen
Die Verbandszeitschrift bdbaspekte erscheint viermal
im Jahr mit einer Auflage von 8.000 Stück. Sie informiert
über politische und verbandsinterne Themen,
fachlich interessant und
service-orientiert. BdBMitglieder erhalten die
bdbaspekte kostenlos.
Die zweimal jährlich erscheinende Fachzeitschrift
kompass vertieft Schwerpunktthemen rund um die
Betreuungstätigkeit.
Veranstaltungen
Einmal jährlich findet eine
große BdB-Tagung statt, auf
der eine Vielzahl der Mitglieder zusammenkommt, um
sich auszutauschen und fortzubilden. Vorträge, Diskussionen und Workshops machen
das abwechslungsreiche Programm aus. Auch die Delegiertenversammlung des BdB
findet traditionell im Rahmen der Jahrestagung statt.
Zudem organisiert der Verband Fach- und Expertentagungen zu Spezialthemen. Ebenso sorgen die Landesgruppen
regelmäßig für Informationstreffen.
Elektronisch
Auf
der Homepage des BdB finden Sie alles Wissens­­
werte rund um den Verband und das Thema
Betreuung – immer brandaktuell. Mehr unter
www.bdb-ev.de.
BdB-Mitglieder können sich an der verbandsinternen Mailingliste beteiligen – ein interessantes Austauschforum für und von Betreuer/innen.
Mit dem Newsletter „BdB aktuell“ erhalten Interessierte regelmäßig die neuesten verbandspolitischen
und rechtlichen Infos per E-Mail.
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Eine Mitgliedschaft,
die sich lohnt
Einstiegspaket
Wenn Sie dem BdB beitreten, erhalten Sie zur Begrüßung:
1 aktuelles Exemplar der Verbandszeitschrift
bdbaspekte
1 Testversion der Software BdB at work
1 Information zu Versicherungen
1 Weiterbildungsprogramm
1 BdB-Broschüre „Wir machen uns stark. Leitfaden
für das BdB-Qualitätsregister“
Beitragsordnung
1.Der Mindestjahresbeitrag für natürliche Personen
beträgt 200,- Euro (ab 1.1.2016: 250,- Euro)
2.Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt
250,- Euro (ab 1.1.2016: 300,- Euro)
3.Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 50,Euro
Der Jahresbeitrag ist jeweils zum Anfang des Jahres fällig. Zusätzlich zum entsprechenden Jahresbeitrag wird
eine einmalige Aufnahmegebühr von 35,- Euro (ab
1.1.2016: 60,- Euro) erhoben.
Beim Eintritt in den BdB e.V. im:
1. und 2. Quartal eines Jahres wird der gesamte
Jahresbeitrag erhoben.
3. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag
um 25 Prozent ermäßigt.
4. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag
um 50 Prozent ermäßigt.
Bei denjenigen Mitgliedern, die nicht bereit sind, eine
Abbuchungsermächtigung zu erteilen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben.
Sämtliche Rückbuchungs-, Verzugs- und Mahnungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
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Beitrittsformular
Bitte per Fax an den BdB: (040) 386 29 03-2
 Ja ich möchte Mitglied werden
Name
Vorname
Straße
PLZ/Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Geburtsdatum
Beruflicher Abschluss
Betreuer-Typ (1=selbständig, 2=Behörde, 3=Verein)
Bundesland
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Bundesverband der Berufsbetreuer/
innen e.V. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 12 Monate. Anschließend
kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres unter Einbehaltung
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Mit der Weitergabe meiner Adresse an die Sprecher/innen der Landesgruppe bin ich einverstanden.
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den BdB e.V., Zahlungen von
meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.Vor dem ersten Einzug wird
mich der BdB e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
Ich stelle sicher, dass die vom BdB auf mein Konto gezogene Lastschrift
eingelöst werden kann. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 17 ZZZ 00000 405 123
IBAN
BIC (kann entfallen, wenn die IBAN des Kontoinhabers mit DE beginnt)
Kontoinhaber/in
Datum
Unterschrift
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
Geschäftsstelle • Schmiedestraße 2 • 20095 Hamburg
Tel. (0 40) 386 29 03-0 • Fax (0 40) 386 29 03-2
[email protected] • www.bdb-ev.de
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