Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1311
21. Wahlperiode
25.08.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 17.08.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Nach dem Bunkerbrand in Rothenburgsort: Lagerung von Gefahrstoffen in Bunkeranlagen
Am 04.08.2015 war in einem Hochbunker im Stadtteil Rothenburgsort ein
Feuer ausgebrochen. Es kam zu einer explosionsartigen Durchzündung von
Rauchgas.
Sie soll verursacht worden sein von rund 75 Tonnen ätherischen Ölen, die im
Bunker gelagert worden sein sollen. 45 Menschen wurden verletzt.
In der Nacht zum 08.08.2015 brannte in Bahrenfeld ein Hochbunker. Dabei
gab es mehrere Explosionen, da im Gebäude Berichten zufolge bis zu 5,5
Tonnen Pyrotechnik lagerten.
Etwa 700 Bunker befinden sich auf Hamburger Stadtgebiet. Oft stehen die
Bunker Wand an Wand mit Wohnhäusern.
Offensichtlich werden Bunker – mitten in Hamburger Wohngebiet – als Lager
für Gefahrstoffe verwendet. Für das Lagern von Gefahrstoffen gibt es keinen
abgegrenzten, überschaubaren Rechtsbereich. Je nach Schutzziel – zum
Beispiel Arbeitsschutz, Brand- und Explosionsschutz oder Umweltschutz –
sind Vorschriften für das Errichten und Betreiben von Gefahrstofflagern in
verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln enthalten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Was sind die aktuellen Ermittlungsergebnisse über die Brandursache
a)
beim Hochbunker im Stadtteil Rothenburgsort,
b)
beim Hochbunker im Stadtteil Bahrenfeld?
Die jeweilige Brandursache ist noch ungeklärt, die Ermittlungen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen.
2.
Wann wurden die oben genannten Bunkeranlagen letztmalig nach der
Brandverhütungsschauverordnung überprüft?
Die letzte Brandverhütungsschau wurde im Bunker Marckmannstraße 2 am 10.
Dezember 2009 und im Bunker Von-Sauer-Straße 42 am 11. Februar 2010 durchgeführt.
3.
Welche Gefahrstoffe waren in dem abgebrannten Bunker in Rothenburgsort gelagert und inwieweit wurden die Vorschriften für die Lagerung
von Gefahrstoffe eingehalten beziehungsweise nicht eingehalten? Bitte
Gefahrstoffmenge und Gefahrklasse angeben.
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Genehmigt waren sechs Lagerräumen mit je 5.000 Litern (insgesamt 30.000 Liter) zur
Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten der ehemaligen Gefahrklasse AII (Ätherische Öle und Riechstoffe, die für die Lebensmittel-, Aromen- und Parfumindustrie
benötigt werden, zum Beispiel Eukalyptusöl, Hoblätteröl, Kampferöl, Knoblauchöl,
Kümmelöl, Lorbeerblätteröl, Majoranöl, Orangenöl, Pfefferextrakt). Zum Zeitpunkt der
Innutzungnahme wurden die Vorschriften eingehalten. Erkenntnisse, dass diese
Lagervorschriften nicht eingehalten wurden, liegen derzeit nicht vor. Im Übrigen siehe
Antwort zu 1.
4.
Welche Gase entstanden durch den Brand im Bunker in Rothenburgsort?
Bei einem Brand wird eine Vielzahl von chemischen Stoffen und Gasen freigesetzt.
Während des Brandes wurden durch die Feuerwehr summarische Bewertungen des
Brandrauches zur Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgenommen, die jedoch keine qualitativen Aussagen zu Einzelstoffen erlauben. Weiterhin wurden während des
Feuerwehreinsatzes einzelne Proben genommen, deren Ergebnisse Gegenstand der
noch laufenden polizeilichen Ermittlungen sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
5.
Welchen Gefahren waren Feuerwehrleute und Rettungskräfte beim Bunkerbrand in Rothenburgsort bei den Löscharbeiten ausgesetzt?
Aufgrund der besonderen Bauweise eines Hochbunkers, der kaum über Rauch- und
Wärmeabzugsflächen verfügt, gab es für die zur Erkundung und Brandbekämpfung im
Innenangriff eingesetzten Einsatzkräfte eine besonders hohe thermische Belastung
und eine starke Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse. Grundsätzlich bestand für die
im Innenangriff eingesetzten Einsatzkräfte die Gefahr durch Atemgifte und chemische
Stoffe. Hinzu kamen im weiteren Einsatzverlauf potenzielle Explosionsgefahren aufgrund der gelagerten oder freigesetzten und durch den Brand beeinträchtigten Stoffe.
Weiterhin bestand im weiteren Einsatzverlauf eine potenzielle Gefahr durch Einsturz
aufgrund von Bauteilversagen infolge Brandeinwirkung sowie eine Absturzgefahr in
einen offenen Kranschacht. Infolge der Brandeinwirkung bestand ebenfalls eine
potenzielle Gefahr durch Elektrizität.
Für die außerhalb des Bunkers eingesetzten Einsatzkräfte bestanden in Abhängigkeit
von der Nähe zum Objekt die Gefahr durch Atemgifte beziehungsweise chemische
Stoffe. Im weiteren Einsatzverlauf zeigte sich auch die Gefahr durch Ausbreitung und
Explosion.
6.
Welcher Vergiftungsgefahr waren beziehungsweise sind die Anwohner
aufgrund des Bunkerbrands in Rothenburgsort ausgesetzt?
Bei einem Brand wird eine Vielzahl von chemischen Stoffen und Gasen freigesetzt,
die in Abhängigkeit von der Dauer und Höhe der Exposition geeignet sind, akute
Rauchgasvergiftungen zu verursachen. Im aktuellen Schadensfall wurde nach dem
Brand in der Innenraumluft insbesondere Benzol nachgewiesen. Eine aktuelle Vergiftungsgefahr der Anwohner nach dem Brand besteht nicht.
7.
Welche Gefahrstoffe waren in dem abgebrannten Bunker im Stadtteil
Bahrenfeld gelagert und inwieweit wurden die Anforderungen zur Lagerung gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG) beziehungsweise gemäß
Sprengstoffverordnung (SprengV) eingehalten beziehungsweise nicht
eingehalten? Bitte Gefahrstoffmenge und Gefahrklasse angeben.
In einzelnen Bunkerräumen lagerten explosionsgefährliche Stoffe der Lagergruppen
1.1 – 1.4 nach Sprengstoffgesetz in versandmäßiger Verpackung. Hierfür wurden
Genehmigungen für verschiedene Firmen für eine maximale Gesamtlagermenge in
dem Bunker erteilt:
Lagergruppe 1.1
(massenexplosiv zum Beispiel Schwarzpulver, Großfeuerwerk nur
für Personen mit Fachkunde): maximal 400 kg netto
Lagergruppe 1.2
(nicht massenexplosiv): maximal 2 t brutto (inklusive Umhüllung)
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Lagergruppe 1.3
(nicht massenexplosiv, Gefährdung der Umgebung durch Flammen et cetera zum Beispiel in der Regel Großfeuerwerk für Personen mit Fachkunde): maximal 7,5 t brutto (inklusive Umhüllung)
Lagergruppe 1.4
(keine bedeutsame Gefahr, in der Regel Kleinst-, Klein- und Mittelfeuerwerk: Silvesterfeuerwerk, Airbag-Module, Seenotsignalmittel):
maximal 0,5 t brutto (inklusive Umhüllung)
Stichprobenartige Besichtigungen erfolgten im Rahmen der Überwachung nach dem
Sprengstoffgesetz in regelmäßigen Abständen ohne sichtbare Beanstandungen.
8.
Welche Gase entstanden durch den Brand im Bunker in Bahrenfeld?
Siehe Antwort zu 4.
9.
Welchen besonderen Gefahren waren die Feuerwehrleute im Bunker in
Bahrenfeld bei den Löscharbeiten ausgesetzt?
Siehe Antwort zu 5.
10. Für Gefahrstofflager mit besonders gefährlichem Lagergut, einer größeren Lagermenge und für Gefahrstofflager an besonderen Orten wie zum
Beispiel in der Nähe von Gewässern oder Wohngebieten sind ergänzende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Welche besonderen Maßnahmen zum Brandschutz wurden im oben
genannten Bunker in Rothenburgsort und im oben genannten Bunker in
Bahrenfeld getroffen?
Für den Bunker Rothenburgsort wurden folgende brandschutztechnischen Auflagen
erteilt:
 Raumwände, -decken und -böden und Trennwände untereinander in feuerbeständiger Ausführung
 Öffnungen in den Trennwänden in feuerhemmender Ausführung und selbstschließend
 Raumtüren in feuerhemmender Ausführung und selbstschließend mit Rauchmelder
 Einbau einer direkt ins Freie führenden, explosionsgeschützten Be- und Entlüftung
in den Räumen
 Auffangwannen im Bodenbereich für mindestens 20 Prozent der gelagerten Flüssigkeit
 Beschilderung der Raumeingangstüren
 Vorhalten von Kleinlöschgeräten.
Der Baugenehmigungsbescheid für den Bunker in Bahrenfeld wurde mit der Bedingung erteilt, dass
 eine Lagerung von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II die Gesamtmasse von
50 Tonnen nicht überschreiten darf und
 die Türen zu den Lagerräumen mindestens eine Feuerwiderstandsklasse T30 nach
DIN 4102 (feuerhemmend) aufweisen müssen.
11. Welche weitergehenden baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen werden grundsätzlich bei der Lagerung von
Gefahrstoffen in der Nähe von Gewässern oder Wohngebieten angeordnet beziehungsweise ergriffen?
Bunker, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, werden bauordnungsrechtlich
als Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) eingestuft.
An Sonderbauten können besondere bauliche Anforderungen nach § 51 HBauO
gestellt werden. Die konkreten Anforderungen werden – bezogen auf den jeweiligen
Einzelfall – in Abhängigkeit von der Art, der Menge und dem Gefährdungspotenzials
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des Lagergutes im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62
HBauO festgesetzt.
Abhängig von den jeweiligen Gefahrstoffen und Mengen werden in Baugenehmigungsverfahren Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) festgelegt, die
Flächenabdichtung, Auffangraum, Löschwasser-Rückhalteeinrichtung, Sachverständigenprüfungen, Notfalleinrichtung für Sofortmaßnahmen, Notfallübungen, Dokumentation, Schulung, Unterweisung und Eigenüberwachung sowie gegebenenfalls weitere
sicherheitstechnische Anforderungen und den Brandschutz betreffen.
12. Wie wird die Öffentlichkeit über die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbare Nähe von Wohnbebauung informiert?
Bei Störfallbetriebsbereichen sind nach § 11 der 12. BImSchV Personen und Einrichtungen, die von einem Störfall betroffen sein könnten, seitens des Betreibers über
Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Dies wird in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine von der Handelskammer herausgegebene und mit der zuständigen
Behörde abgestimmte Broschüre vorgenommen.
13. Inwieweit erfüllen Bunkeranlagen die erforderlichen baurechtlichen Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen?
Ob vorhandene Bunker die erforderlichen baurechtlichen Vorschriften für eine Gefahrstofflagerung erfüllen, wird – bezogen auf den jeweiligen Einzelfall – regelhaft im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO geprüft. Bauordnungsrechtlich werden Bunkeranlagen, in denen Gefahrstoffe gelagert werden
sollen, als Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 HBauO eingestuft. An Sonderbauten können besondere bauliche Anforderungen nach § 51 HBauO gestellt werden.
14. Welche Daten über die Lagerung von Gefahrstoffen stehen Feuerwehr
und Rettungskräften zur Verfügung?
Die Feuerwehr wird im Genehmigungsverfahren im Einzelfall von der jeweils federführenden Genehmigungsbehörde als Sachverständige Stelle im Brandschutz beteiligt
und erhält Kenntnis von Genehmigungen.
15. Welche statistischen Datenerhebungen, Auswertungen et cetera welcher
Institutionen stehen dem Senat und seinen Behörden zur Verfügung, um
die allgemeine Gefährdungslage von Gefahrstofflagern bewerten zu
können?
Genehmigungsbedürftige Gefahrstofflager sowie Gefahrstofflager, die der Störfallverordnung unterliegen, sind der zuständigen Behörde bekannt. Weitere Statistiken
beziehungsweise Auswertungen gibt es nicht.
16. Ist eine Anpassung des Katastrophenschutzes hinsichtlich der Lagerung
von Gefahrstoffen in der Nähe von Wohnanlagen, wie bei den Bunkeranlagen in Rothenburgsort und Bahrenfeld, vorgesehen?
Wenn ja, was genau ist geplant und bis wann soll die Umsetzung durch
wen erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Der Katastrophenschutz ist im Katastrophenschutzgesetz und der Katastrophenschutzordnung geregelt. Anlassbezogene (zum Beispiel Flugunfall) und anlassübergreifende Richtlinien regeln Einsatzschwellen, Alarmierungswege und wesentliche
Aufgaben näher, Einsätze werden in geeigneter Form nachbereitet. Die Feuer im
Hochbunker Rothenburgsort und Bahrenfeld geben keinen Anlass zu Änderungen der
angegebenen Regelwerke.
17. Die Errichtung und der Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe zu gewerblichen Zwecken im Rahmen einer wirtschaftlichen
Unternehmung oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aufbewahrt werden sollen, bedürfen der Genehmigung gemäß § 17 SprengG.
In welchen Stadtteilen Hamburgs befinden sich Lager, in denen explosi-
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onsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden und in welcher Entfernung zu
Wohnhäusern befinden sich jeweils diese Lager?
Stadtteile
Altona
Bahrenfeld
Fuhlsbüttel
Altstadt
Kleiner Grasbrook
Steinwerder
Billbrook
Finkenwerder
Wilhelmsburg
Lagergruppen
1.1
1.1 + 1.3
1.1 + 1.3
1.1 + 1.2 + 1.3
1.1 + 1.2 + 1.3 + 1.4
1.1
1.1 + 1.3
1.4
1.4
1.4
1.4
1.3 + 1.4
1.4
1.4
1.4
1.4
1.4
1.4
1.4
Abstand zur Wohnbebauung
in Metern
60
50
10 (Bunker)
10 (Bunker)
10 (Bunker)
75
300
350
700
150
200
400
400
500
700
300
200
200
200
Zusätzlich haben verschiedene Hafenterminals genehmigte Abstellflächen für den
Umschlag.
18. Wie viele aktuelle und ehemalige Bunkeranlagen (Hoch- und Tiefbunker)
sind in Hamburg erfasst?
19. Welche aktuelle Bunkeranlagen beziehungsweise ehemalige Bunkeranlagen befinden sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg, welche im Besitz des Bundes und welche in Privatbesitz?
Nach Kenntnis der für Grundvermögen zuständigen Behörde befinden sich derzeit
115 Bunker (Hoch- und Tiefbunker, Schutzräume sowie Mehrzweckanlagen) im
Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise im Eigentum öffentlicher Unternehmen. Die einzelnen Belegenheiten: siehe Anlage 1.
Darüber hinaus befinden sich nach Kenntnis der für Grundvermögen zuständigen
Behörde 77 Bunker in privatem Eigentum. Angaben zu Eigentümern beziehungsweise
zu den einzelnen Belegenheiten sind Daten, die gemäß §§ 5 Absatz 1 Satz 1 und 4
Absatz 1 HmbDSG dem Datenschutz unterliegen, sodass die Namen nicht genannt
werden dürfen.
20. Wie und durch wen werden die Bunker
 Max-Brauer-Allee,
 Carlebachstraße,
 Holstenstraße (14 a und 75 a),
 Missundestraße,
 Otzenstraße,
 Schomburgstraße,
 Louise-Schroeder-Straße,
 Von-Sauer-Straße,
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 Behringstraße,
 Friedensallee,
 Lippmannstraße,
 Feldstraße,
 Sternschanze,
 Kuwerdamm,
 Alardusstraße,
 Eichenstraße,
 Eidelstedter Weg,
 Eimsbütteler Straße,
 Heußweg/Unnastraße,
 Müggenkampstraße/Satoriusstraße,
 Sillemstraße/Hellkamp,
 Weidenstieg,
 Quickbornstraße,
 Langenfelder Damm,
 Binderstraße,
 Bahnhof Dammtor,
 Allende-Platz,
 Grindelhof,
 Harvestehuder Weg,
 Rothenbaumchaussee,
 Lasallestraße,
 Moorburger Straße,
 Rönneburger Straße,
 Borgfelder Allee,
 Rüschweg
 Bahnhof Hasselbrook,
 Carl-Petersen-Straße,
6
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 Dobbelersweg,
 Döhnerstraße,
 Droopweg,
 Eiffestraße,
 Palmerstraße,
 Süderstraße,
 Wendenstraße,
 Wichernsweg,
 Wolfshagen,
 Hammer Deich (77 – 83 und 155),
 Kreuzbrook,
 Vorsetzen,
 Alfred-Wegener-Weg,
 Billhorner Brückenstraße,
 Marckmannstraße,
 Peutestraße,
 Stresowstraße,,
 Worthdamm,
 Hachmannplatz,
 Steintorwall,
 Prielstraße,
 Peutestraße,
 Neuhöfer Straße,
 Bahnhof Barmbek,
 Bramfelder Straße,
 Habichtstraße (37 und 75),
 Humboldtstraße,
 Kuhnsweg,
 Wiesendamm,
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 Ernst-Thälmann-Platz,
 Tarpenbekstraße,
 Löwenstraße,
 Finkenau,
 Alte Wöhr,
 Barmbeker Straße,
 Geibelstraße,
 Dorotheenstraße,
 Poelchaukamp,
 Poßmoorweg,
 Forsmannstraße,
 Hasselbrookstraße,
 Schellingstraße,
 Von-Hein-Straße
derzeit genutzt?
Siehe Anlage 2. Eine vollständige und strukturierte Aufbereitung der nicht in einheitlich
strukturierter und automatisiert abrufbarer Form vorliegenden Daten ist in der für die
Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
21. In welche Bunkeranlagen werden
a)
explosionsgefährliche Stoffe,
b)
ansteckungsgefährliche Stoffe,
c)
radioaktive Stoffe,
d)
Gase,
e)
entzündliche/selbstentzündliche beziehungsweise selbsterhitzungsfähige Stoffe,
f)
organische Peroxide,
g)
oxidierende/brandfördernde Stoffe,
h)
entzündbare/entzündliche Stoffe,
i)
sehr giftige Stoffe,
j)
giftige Stoffe,
k)
ätzende Stoffe,
l)
gesundheitsschädliche Stoffe
gelagert und in welcher Menge und wie groß ist der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung?
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Eine vollständige und abschließende Beantwortung ist in der für die Beantwortung
einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit aufgrund der Vielzahl
an Objekten nicht möglich.
Genehmigungen zur Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe bestehen für die Bunker
Von-Sauer-Straße und Bunker Hammer Deich 155/Steinbeker Straße.
Eine Genehmigung zur Lagerung radioaktiver Stoffe besteht für den umgebauten
Bunker Allende-Platz.
Eine Genehmigung zur Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten besteht für den Bunker
Marckmannstraße. Den zuständigen Behörden sind in den Bunkern keine genehmigungsbedürftigen Gefahrstofflager oder Lager, die der Störfallverordnung unterliegen,
bekannt.
Die Bezirke planen die Begehung und Begutachtung der Objekte. Dies erfolgt in
Zusammenarbeit unter anderem mit der Feuerwehr und muss vorher mit den Eigentümern abgestimmt werden. Erst danach können Aussagen über Lagergüter und
gegebenenfalls daraus erfolgende Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
22. Wie bewertet der Senat, dass in Wohngebiete große Mengen an
Gefahrstoffen gelagert werden?
23. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Senat in eigener Verantwortung im Bereich der Lagerung von Gefahrstoffen in Bunkeranlagen
beziehungsweise der Lagerung von Gefahrstoffen in der Nähe von
Wohnanlagen?
Eine Nutzungsänderung zur Lagerung von Gefahrstoffen in Wohngebieten – auch in
Bunkern – bedarf grundsätzlich der Durchführung eines konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens nach § 62 HBauO beziehungsweise bei öffentlichen Bauherrn der
Durchführung eines Zustimmungsverfahrens nach § 64 HBauO. In diesem Verfahren
wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, hier insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Gefahrstoffrechts, geprüft. Gefahrstofflager in Wohngebieten sind dabei nur in besonders gelagerten Einzelfällen genehmigungs- beziehungsweise zulassungsfähig.
24. Nach zwei Großbränden mit Explosionen hat der Innensenator die
Bezirke angewiesen, die Bunker zu überprüfen und vor Ort auf Gefahren
zu kontrollieren. Was sind die aktuellen Ergebnisse beziehungsweise
wann gedenkt der Senat die Öffentlichkeit beziehungsweise die Bürgerschaft umfassend über die Ergebnisse zu informieren?
Bis zum 20. August 2015 wurden drei Bunker ohne Feststellung genehmigungsrelevanter Mängel begangen, eine weitere Begehung ist für Montag, den 24. August 2015
geplant. Eine Information des zuständigen Ausschusses der Bürgerschaft sowie der
Öffentlichkeit wird durch die zuständige Behörde erfolgen.
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Anlage 1
Begriffserklärungen
Hochbunker:
auch eingeschossige Bauwerke, Rund- und Turmbunker
Tiefbunker:
auch Stollen
Schutzraum:
z.B. in Schulen
Mehrzweckanlage (MZA): z.B. Tiefgaragen, Bahnhöfe
Bunker in Hamburg (mit Zivilschutzbindung)
Nr. Belegenheit
Eigentümer
Bauart
Bezirk, Gemarkung
Flurstück
1 Altenwerder Damm 12/ Finkenwerderstraße 4 Bund
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Steinwerder
Waltershof
2 Am Holthusenkai
Bund
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook
3 Behringstraße 38
Bund
Hochbunker
Altona, Ottensen
3791
4 Berlinertordamm/ Ecke Borgfelder Allee 3
Bund
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Borgfelde
1054
5 Boernestraße 22/24
Bund
Hochbunker
Wandsbek, Eilbek
6 Bramfelder Straße 96
Bund
Hochbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
Bunker im Eigentum des Bundes
959
879
4624
7 Doormannsweg/ Gravensteiner Straße
Bund
Tiefbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
3436
8 Eilbeker Weg 94
Bund
Hochbunker
Wandsbek, Eilbek
1974
9 Eilbeker Weg 126
Bund
Hochbunker
Wandsbek, Eilbek
93
10 Eimsbütteler Straße 135
Bund
Hochbunker
Altona, Altona-Nord
119
11 Friedensallee 54 a
Bund
Hochbunker
Altona, Ottensen
3389
12 Habichtstraße 37
Bund
Hochbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
4622
13 Hachmannplatz
Bund
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, St. Georg-Nord
2187
14 Holstenstraße 20/22
Bund
Tiefbunker
Altona, Altona-Nord
1605
15 Holstenstraße 75 a
Bund
Hochbunker
Altona, Altona-Nord
1398
16 Kennedybrücke
Bund
Tiefbunker
Eimsbüttel, Rotherbaum
1488
17 Kuhnsweg 9
Bund
Hochbunker
Hamburg-Nord, Winterhude
1813
18 Langenfelder Damm 1-3/ Methfesselstraße
Bund
Hochbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
19 Lassallestraße 3
Bund
Hochbunker
Harburg, Harburg
737
20 Missundestraße 8-12
Bund
Hochbunker
Altona, Altona-Nord
21 Nebendahlstraße 22
Bund
Hochbunker
Wandsbek, Wandsbek
1111
22 Papenstraße 137
Bund
Hochbunker
Wandsbek, Eilbek
2064
23 Quickbornstraße 21
Bund
Hochbunker
Eimsbüttel, Lokstedt
4589
24 Schomburgstraße 6-8
Bund
Hochbunker
Altona, Altona-Nordwest
25 Schulweg 7-9
26 Steintorwall 20/ Hauptbahnhof
Privat
Bund
Tiefbunker
Tiefbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
Hamburg-Mitte, Altstadt-Nord
122
1490
27 Süderstraße 301
Bund
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Hamm-Marsch
1410
28 Weidestraße 13-15
Bund
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
5089
29 Wendenstraße 339-345
Bund
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Hamm-Marsch
1770
30 Wielandstraße 13-15
Bund
Hochbunker
Wandsbek, Eilbek
2404
2245
243
988
Bunker im Allgemeinen Grundvermögen der Stadt Hamburg
1 Dammtorpark (Dag-Hammerskjöld-Platz)
FHH
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Neustadt-Nord
2201
2 Hammer Landstraße/ Sievekingsdamm
FHH
Schutzraum
Hamburg-Mitte, Hamm-Geest
1689
Bunker im Verwaltungsvermögen der Stadt Hamburg
1 Billstedter Hauptstraße 96-98/ Rote Brücke
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Schiffbek
4297
2 Humboldtstraße 20 a-c (neben Nr. 30)
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Uhlenhorst
1531
3 Kajen 14
FHH (MR)
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Altstadt-Süd
1674
4 Louise-Schroeder-Straße 21
FHH (BSU, A/MR) Tiefbunker
Altona, Altona-Nordwest
1280
5 Wandsbeker Chaussee 100
FHH (BSU)
Wandsbek, Eilbek
2299
Tiefbunker
Bunker im Eigentum Öffentlicher Unternehmen
MZA
Hamburg-Mitte, Steinwerder
Waltershof
Hamburg-Mitte, Steinwerder
Waltershof
Eimsbüttel, Niendorf
2360
MZA
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Kirchsteinbek
Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook
3263
793
1 Altenwerder Damm 10
HPA
Tiefbunker
2 Argentinienbrücke
HPA
Tiefbunker
3 Joachim-Mähl-Straße (U-Bahn)
HHA
4 Kandinskyallee/ U-Bahn Mümmelmannsberg
5 Klütjenfelder Straße
HHA
HPA
1434
1919
6 Niendorf Markt (U-Bahn)
HHA
MZA
Eimsbüttel, Niendorf
12194
7 Niendorf Nord (U-Bahn)/ Nordalbinger Weg
HHA
MZA
Eimsbüttel, Niendorf
11194
8 Schippelsweg (U-Bahn)/ Paul-Sorge-Straße
HHA
MZA
Eimsbüttel, Niendorf
10883
9 Steinfurther Allee (U-Bahn)
HHA
MZA
Hamburg-Mitte, Kirchsteinbek
10 Worthdamm 47/ Veddeler Damm 46
HPA
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook
11 Zweibrückenstraße
HCH/ HPA
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Altstadt-Süd
10
3416
680
1012
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1311
Bunker in Hamburg (ohne Zivilschutzbindung)
Nr. Belegenheit
Eigentümer
Bauart
Bezirk, Gemarkung
Flurstück
Bunker im Allgemeinen Grundvermögen der Stadt Hamburg
1 Alte Wöhr 20 b
FHH
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
6540
2 Carlebachstraße 2
FHH
Hochbunker
Altona, Altona-Nord
2320
3 Cuxhavener Straße 549 (Röttiger Kaserne)
FHH
Tiefbunker
Harburg, Neugraben-Fischbek
6886
4 Eidelstedter Weg 10
FHH
Hochbunker
Eimsbüttel, Lokstedt
4006
5 Eppendorfer Baum 22 b/c
FHH
Tiefbunker
Eimsbüttel, Harvestehude
2137
6 Feldstraße 66 (Heiligengeistfeld)
FHH
Hochbunker
Hamburg-Mitte, St. Pauli-Nord
1656
7 Im Gehölz 15/ Alardusstraße
FHH
Hochbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
4225
8 Kanalplatz 10/14
FHH
Tiefbunker
Harburg, Harburg
9 Marckmannstraße 195
FHH
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Billwerder Ausschlag
2290
10 Middeltwiete 27/32
FHH
Hochbunker
Hamburg-Nord, Langenhorn
7829
11 Mistralstraße 3/5
FHH
Hochbunker
Altona, Altona-Nord
12 Neuhöfer Straße 7
FHH
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Wilhelmsburg
887
951
11137
13 Peutestraße 1
FHH
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Veddel
1192
14 Waterloostraße hinter Nr. 10
FHH
Tiefbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
4862, 4863
15 Weidenstieg 26
FHH
Hochbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
4909
16 Wiesendamm 7
FHH
Hochbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
6421
17 Wiesingerweg 23 a
FHH
Hochbunker
Eimsbüttel, Lokstedt
2129
18 Holstenstraße 14 a
FHH (BfI)
Hochbunker
Altona, Altona-Nord
1365
Bunker im Verwaltungsvermögen der Stadt Hamburg
1 Barmbeker Straße/ Grasweg
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Winterhude
2 Barmwisch
FHH (SBH)
Schutzraum
Wandsbek, Bramfeld
3 Bauerberg 43
FHH (BSU)
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Horn-Geest
1396
4 Brehmweg 62
FHH (SBH, BSU)
Schutzraum
Eimsbüttel, Stellingen
4324
5 Bundesstraße 55
FHH (BWF)
Schutzraum
Eimsbüttel, Rotherbaum
1712
6 Eidelstedter Weg/ Ecke Telemannstraße
FHH (BSU)
Tiefbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
1002
7 Eidelstedter Weg/ Ecke Schwenckestraße
FHH (SBH)
Tiefbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
1503
8 Emder Straße 7 a
FHH (BSU)
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Finkenwerder
4187
9 Emder Straße 16
426
10051
FHH (BSU)
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Finkenwerder
2553
10 Finkenau 35/ Uferstraße
FHH (BWF)
Hochbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
5574
11 Foorthkamp 36-42
FHH (SBH)
Schutzraum
Hamburg-Nord, Langenhorn
398
12 Goldbekplatz 1 a
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Winterhude
1162
13 Grasweg/ Ecke Barmbeker Straße
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Winterhude
426
14 Hasselbrookstraße 59-61/ Ritterstraße 44
FHH (SBH)
Schutzraum
Wandsbek, Eilbek
760
15 Hasselbrookstraße 174
FHH (BSU)
Hochbunker
Wandsbek, Eilbek
225
16 Helgoländer Allee (Kersten-Miles-Brücke)
FHH (M/MR)
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd
603
17 Helgoländer Allee (Bismarckdenkmal)
FHH (BKSM)
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd
613
18 Helgoländer Allee (unter Jugendherberge)
FHH (BSU, BSG)
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd
1502
19 Hellbrookstraße
FHH (N/MR)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
3205
20 Hinrichsenstraße 42/ Landwehrplatz
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Borgfelde
1015
21 Immenkamp/ Meilskamp
FHH (BSU)
Tiefbunker
Wandsbek, Farmsen
22 Langenhorner Chaussee nördlich Nr. 657
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Langenhorn
11104
1476
2673
23 Lattenkamp 1A
FHH (BSU)
Hochbunker
Hamburg-Nord, Winterhude
24 Legienstraße 65/ Schiffbeker Weg
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Mitte, Schiffbek
2450
25 Marschnerstraße 50
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Barmbek
5667
26 Moorweide/ Rothenbaumchaussee 2
FHH (BSU)
Hochbunker
Eimsbüttel, Rotherbaum
902
27 Moorweidenstraße 18
FHH (BWF)
Tiefbunker
Eimsbüttel, Rotherbaum
28 Rüschweg vor Nr. 1
FHH (M/MR)
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Finkenwerder
610
5195
29 Sachsenweg
FHH (SBH, BKSM) Schutzraum
Eimsbüttel, Niendorf
30 Schinkelstraße/ Fersenfeldtsweg
FHH (BSU)
Tiefbunker
Hamburg-Nord, Winterhude
31 Schnuckendrift 21
FHH (SBH)
Schutzraum
Harburg, Fischbek
5206
Tiefbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
4449
303
32 Sillem-/ Ecke Schwenkestraße neben Nr. 17 FHH (BSU)
6155,12189
1513
33 Sternschanze 4
FHH (BSU, A/MR) Tiefbunker
Altona, Sternschanze
34 Sternschanze 7/9
FHH (BKSM)
Altona, Sternschanze
311
35 Tarpenbekstraße 68
FHH (BSU, M/MR) Tiefbunker
Hamburg-Nord, Eppendorf
283
36 Vorsetzen 70 (Baumwall)
FHH (M/MR)
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd
37 Wielandstraße/ Schellingstraße
FHH (SBH)
Tiefbunker
Wandsbek, Eilbek
38 Wrangelstraße 85
FHH (BSG)
Tiefbunker
Eimsbüttel, Eimsbüttel
3894
2212
1606
Hochbunker
1434
321
Bunker im Eigentum Öffentlicher Unternehmen
1 Ellerholzdamm 8
HPA
Hochbunker
2 Jungfernstieg
HHA
Schutzraum
Hamburg-Mitte, Steinwerder
Waltershof
Hamburg-Mitte, Neustadt-Nord
3 Louise-Schroeder-Straße 7/11
GWG
Tiefbunker
Altona, Altona-Nord
4 Martinistraße hinter Nr. 52 (O29)
UKE
Hochbunker
Hamburg-Nord, Eppendorf
3765
5 Martinistraße westlich Nr. 52 (O33)
UKE
Hochbunker
3765
1447
UKE
Hochbunker
Hamburg-Nord, Eppendorf
Hamburg-Mitte, Steinwerder
Waltershof
Hamburg-Mitte, Neuhof
Hamburg-Mitte, Steinwerder
Waltershof
Hamburg-Nord, Eppendorf
10 Veddeler Elbdeich 22/ Prielstraße 9
HPA
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Veddel
11 Werftstraße 2-5/ Worthdamm 27-37
HPA
Hochbunker
Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook
6 Reiherdamm 10
HPA
Hochbunker
7 Rethedamm 8
HPA
Hochbunker
8 Roßweg (Roßhafen-Terminal)
HPA
Hochbunker
9 Stichstraße 24 (W12)
1702
1642
335
1435
3755
804
11
Drucksache 21/1311
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Anlage 2
Bezirk
Bezirk Wandsbek
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Bezirk Nord
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Bezirk Mitte
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12
Belegenheit, Eigentümer, Nutzung (soweit bekannt)
Hasselbrookstr. 174: Gewerbliche Nutzung (Möbelmarkt).
Schellingstr. 43: Selfstorage Hamburg - Lagerraum - Möbel
(2009) sowie in der Aufstockung des Bunkers Wohnnutzung
(Eigentumswohnungen, Studentenwohnungen).
Von-Hein-Straße 19: Musikbunker (Übungsräume) und Vermietung von Räumen zu Lagerzwecken.
Bahnhof Barmbek, Eigentümer: FHH, Nutzung: Gewerbe,
Einzelhandel
Bramfelder Straße 96, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nutzung: Schutzbunker „Museum“, Nutzung
des Parkplatzes
Habichtstraße 37, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nutzung: Sendestandort
Habichtstraße 75, Eigentümer: FHH, Nutzung: „Stadtteilschule Barmbek“
Humboldtstraße 91, 99, Eigentümer: Privat, Nutzung: Wohnen auf Bunkerbestand
Kuhnsweg 9, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, keine Nutzung
Wiesendamm 7 / Poppenhusenstr., siehe Bahnhof Barmbek
Ernst-Thälmann-Platz, Eigentümer FHH, Nutzung: Schutzbunker
Tarpenbekstraße 66 / Ernst-Thälmann-Platz 5, Eigentümer:
unklar, Nutzung Wohnhaus / Museum
Löwenstraße 27a, 29a, Eigentümer: Privat, Nutzung: Wohnen auf Bunkerbestand
Finkenau 35, Eigentümer: FHH, Nutzung durch Fachhochschule Hamburg Media School
Alte Wöhr 20a, Eigentümer: Privat, Nutzung: Schutzbunker
Barmbeker Straße 183, Eigentümer: Privat, Nutzung: Bauantrag zu Wohnzwecken liegt vor
Geibelstraße 20, Eigentümer: Privat, Nutzung: Gewerbe
Dorotheenstraße 38, Eigentümer: Privat, Nutzung: Vorbescheid (§63) zu Wohnzwecken erteilt
Poelchaukamp 10, siehe Dorotheenstraße 38
Poßmoorweg 38a, Eigentümer: FHH, Nutzung: Abbruchgenehmigung Schutzbunker, Baugenehmigung zu Wohnzwecken erteilt
Forsmannstraße 10,10a, 12a, Eigentümer: Privat, Nutzung:
Abbruchgenehmigung Schutzbunker, Baugenehmigung zu
Wohnzwecken erteilt
Altenwerder Damm 10, Eigentümer: HPA
Altenwerder Damm 12/Finkenwerder Straße 4, Eigentümer:
Bund
Am Holthusenkai, Eigentümer: Bund
Archenholzstraße 87, Eigentümer: privat
Argentinienbrücke, Eigentümer: HPA
Bauerberg 43, Eigentümer: FHH (BSU)
Bei den St.Pauli Landungsbrücken/ hinter Bernhard-NochtStraße 78, Eigentümer: DB AG
Berliner Tor, Eigentümer: privat
Berliner Tordamm / Ecke Borgfelder Alle, Eigentümer: Bund
Berliner Tordamm / Ecke Borgfelder Allee 3, Eigentümer:
Bund
Billhorner Brückenstraße 41, Eigentümer: privat, Nutzung:
24.07.13 Gen. - Tonstudio, Vereinsraum, Musikproberaum
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Bezirk
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Drucksache 21/1311
Belegenheit, Eigentümer, Nutzung (soweit bekannt)
Billstedter Hauptstraße 34-36, Eigentümer: privat
Billstedter Hauptstraße 96-98/Rote Brücke, Eigentümer: FHH
(BSU)
Dammtorpark (Dag-Hammerskjöld-Platz), Eigentümer: FHH
Dobbelersweg neben Nr. 27/ Döhnerstraße, Eigentümer:
privat
Ellerholzdamm 8, Eigentümer: HPA
Emder Straße 12, Eigentümer: privat
Emder Straße 16, Eigentümer: FHH (BSU)
Emder Straße 7 a, Eigentümer: FHH (BSU)
Esplanade 41, Eigentümer: privat
Feldstraße 66 (Heiligengeistfeld), Eigentümer: FHH
Hachmannplatz, Eigentümer: FHH (M/MR)
Hammer Deich 155/Steinbeker Straße, Eigentümer: privat,
Nutzung: 16.02.00 Gen. Lager- und Hobbyräume, 08.09.00
Gen. Lagerung explosiver Stoffe
Hammer Deich 65, Eigentümer: privat
Hammer Landstraße/ Sievekingsdamm, Eigentümer: FHH
Helgoländer Allee (Bismarckdenkmal), Eigentümer: FHH
(BKSM)
Helgoländer Allee (Kersten-Miles-Brücke), Eigentümer: FHH
(M/MR)
Helgoländer Allee (unter Jugendherberge), Eigentümer: FHH
(BSU, BSG)
Hinrichsenstraße 27-29, Eigentümer: privat
Hinrichsenstraße 42/Landwehrplatz, Eigentümer: FHH (BSU)
Jungfernstieg, Eigentümer: HHA
Kajen 14, Eigentümer: FHH (MR)
Kandinskyallee/ U-Bahn Mümmelmannsberg, Eigentümer:
HHA
Klütjenfelder Straße, Eigentümer: HPA
Kreuzbrook 28, Eigentümer: privat, Nutzung: 16.02.00 Gen.
Lagerfläche + Hobby
Legienstraße 65 / Schiffbeker Weg, Eigentümer: FHH (BSU)
Marckmannstraße 195, Eigentümer: FHH, Nutzung: nur Vorbescheide, keine Genehmigungen
Marckmannstraße 2, Eigentümer: privat
Marienthaler Straße 173, Eigentümer: privat, Nutzung:
Wohnnutzung
Michaelisstraße (S-Bahn Stadthausbrücke), Eigentümer: DB
AG
Neuer Wall 86/88, Eigentümer: privat
Neuhöfer Straße 7, Eigentümer: FHH, Nutzung: Genehmigung Energiebunker Wilhelmsburg
Nobistor/ Reeperbahn (S-Bahn), Eigentümer: DB AG
"Otzenstraße 28, Eigentümer: privat, Nutzung: 13.08.07 Gen.
KG Lagerräume, 12.09.08 Gen. Lager, Musik- und Übungsräume, 12.11.10 Gen. Lagerzwecke"
Palmerstraße 9, Eigentümer: privat, Nutzung: 18.08.99 Gen.
Lager- und Hobbyräume
Peutestraße 1, Eigentümer: FHH, Nutzung: Denkmal
Reiherdamm 10, Eigentümer: HPA
Rethedamm 8, Eigentümer: HPA
Roßweg (Roßhafen-Terminal), Eigentümer: HPA
Rüschweg vor Nr. 1, Eigentümer: FHH (MR)
Sievekingsallee 6/ Carl-Petersen-Straße 5 a, Eigentümer:
privat
13
Drucksache 21/1311
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Bezirk
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Bezirk Harburg
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Bezirk Altona
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HPA
14
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Belegenheit, Eigentümer, Nutzung (soweit bekannt)
Sievekingsdamm/ Wolfshagen, Eigentümer: privat, Nutzung:
23.12.99 Gen. Lager- und Hobbyräume
Steinfurther Allee (U-Bahn), Eigentümer: HHA
Steintorwall 20/Hauptbahnhof, Eigentümer: Bund
Stresowstraße 121, Eigentümer: privat, Nutzung: 16.02.00
Vorbescheid für Musikübungsräume
Süderstraße 301, Eigentümer: Bund
Veddeler Elbdeich 22/ Prielstraße 9, Eigentümer: HPA
Vorsetzen 70 (Baumwall), Eigentümer: FHH (M/MR)
Wendenstraße 339 - 345, Eigentümer: Bund, Nutzung:
06.11.14 Gen. Musikbunker + Gewerberäume
Werftstraße 2-5/ Worthdamm 27-37, Eigentümer: HPA
Wichernsweg 16, Eigentümer: privat, Nutzung: Bunkermuseum
Worthdamm 47/ Veddeler Damm 46, Eigentümer: HPA
Zollvereinsstraße 2, Eigentümer: privat
Zweibrückenstraße, Eigentümer: HCH/ HPA
S-Bahnhof Harburg Rathaus, Eigentümer: DB
Hochbunker Lassallestraße 3., Eigentümer: Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben
Senatsschutzraum Schule Schnuckendrift 21, Eigentümer:
FHH
Rönneburger Straße 36-38, Eigentümer: privat
Tiefbunker Louise-Schroeder-Straße 21, Eigentümer: FHH,
steht leer.
Tiefbunker Sternschanze 4, Eigentümer: FHH, steht leer.
Hochbunker Lippmannstraße 60a, Eigentümer: FHH, steht
leer.
Am Elbtunnel 60, Eigentümer: HPA
Ellerholzdamm 8, Eigentümer: HPA
Prielstraße 9, Eigentümer: HPA
Reiherdamm 10, Eigentümer: HPA
Rethedamm 8, Eigentümer: HPA
Schluisgrowe 5, Eigentümer: HPA
Veddeler Damm 14, Eigentümer: HPA