Neu beginnende Strafverfahren ab 11.01.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
11.01.2016 bis zum 15.01.2016
Stand: 05.01.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 11. Januar 2016, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 29. Jan., 02. Febr., 03. Febr., 17. Febr., 03.
März, 08. März, 10. März und 15. März 2016, jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
6 Ks 17/15
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 30-jährigen
Angeklagten A aus Braunschweig, z. Zt. JVA Meppen und den jetzt 30-jährigen Angeklagten
B, z. Zt. JVA Oldenburg wegen des Vorwurfs des Totschlages, schweren Raubes u.a.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 08. Juli 2015 nach Meppen begeben zu haben,
um dem Geschädigten X „eine Abreibung zu verpassen“. Vor Ort sollen sie X aufgefordert
haben, 180,00 € an sie zu zahlen, und gemeinsam auf ihn eingeschlagen haben. Dabei
sollen sie ihn mit ihren Fäusten überall am Körper und insbesondere auch im Kopfbereich
getroffen haben. A soll ein sodann ein Brotmesser an den Hals des X gehalten und gedroht
haben, ihn umzubringen und ihm ein Ohr abzuschneiden. Dabei sollen sie den von X
getragenen Schmuck sowie ein Klappmesser an sich genommen haben.
Am 14. Juli 2015 soll der Angeklagte A ein Restaurant in Meppen aufgesucht und dort einem
Angestellten seine Signalpistole gezeigt haben, obwohl er nicht im Besitz des zum Führen
der Waffe erforderlichen sogenannten kleinen Waffenscheins gewesen sei.
Am gleichen Tage sollen beide Angeklagte in alkoholisiertem Zustand in Meppen auf den
Geschädigten Y getroffen sein. Da dieser beim Vorbeifahren den Angeklagten B wohl leicht
berührte, soll dieser ihn angehalten und vom Fahrrad gestoßen haben. Sofort soll B auf Y
eingeschlagen haben. Auch A soll nun auf Y eingeschlagen haben. Beide sollen Y sodann
vor sich her getrieben und ihn geschubst haben. A soll dann plötzlich ein Klappmesser
gezogen und mit voller Wucht in den Brustbereich des Y gestoßen haben. Die Klinge soll
eine Rippe durchdrungen, den Herzbeutel und die Lungenarterie beschädigt haben. Infolge
der Verletzungen soll Y kurze Zeit später verstorben sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Nebenkläger und 1
Nebenklägervertreter geladen.
-------------Montag, 11. Januar 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 287
08:30 Uhr:
7 Ns 143/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28jährigen Angeklagten A aus Lohne.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 22. Juni 2015 wegen
Computerbetruges zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Am 12. April 2014 soll er Angeklagte sich mit einem angemieteten Transporter zu einer
Tankanlage in Osnabrück begeben haben. Dort soll er in 13 Einzelvorgängen insgesamt
8500 l Dieselkraftstoff zum Literpreis von 1,34 € getankt haben. Die Tankvorgänge soll er
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dann mit einer Tankkarte bezahlt haben, die zuvor von ihm oder von einem unbekannten
Dritten aus einem Lkw auf dem Gelände einer Spedition entwendet worden sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige und 7 Zeugen
geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 183/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
39-jährigen Angeklagten B aus Bramsche.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 09. September 2015 wegen
fahrlässiger Körperverletzung in 2 rechtlich zusammenhängenden Fällen sowie wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60,00 €.
Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 7 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll am 07. November 2014 mit seinem Pkw die Breuelstraße in Bramsche
befahren haben. An einer Vorfahrtstraße soll sich von links der Geschädigte X mit seinem
Krad genähert haben. Der Angeklagte soll zunächst angehalten haben, obwohl er bereits
über den Haltebereich hinaus in die Straße eingefahren sein soll. X soll daraufhin auch
zunächst seine Geschwindigkeit verringert haben, dann aber wieder beschleunigt haben, da
er davon ausgegangen sei, der Angeklagte würde ihm die Vorfahrt gewähren. Unvermittelt
soll der Angeklagte jedoch wieder angefahren sein, wodurch X die Kontrolle über sein Krad
verloren habe und gemeinsam mit seiner Mitfahrerin Y gestürzt sei. Dabei sollen beide
erhebliche Verletzungen erlitten haben. Der Angeklagte soll in Kenntnis des Unfalls zunächst
ausgestiegen sein und X vorgeworfen haben, ihm die Vorfahrt genommen zu haben. Danach
soll er die Unfallstelle verlassen haben, ohne die notwendigen Feststellungen zu
ermöglichen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Montag, 11. Januar 2016, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1, mit Fortsetzung am 25. Jan. 2016, 14:00 Uhr
11:30 Uhr:
21 Ns 28/15
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen
Angeklagten A aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. Mai 2015 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts
Osnabrück zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Weiter wurde gegen ihn ein Dauerarrest von 4 Wochen
verhängt. Im Übrigen wurde er freigesprochen.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 31. Mai 2014 in einer Diskothek
am Theodor-Heuss-Platz in Osnabrück zunächst mit einer unbekannten Person in Streit
geraten zu sein. Auf dem Vorplatz soll es danach zu einer weiteren Auseinandersetzung mit
zumindest drei bis vier weiteren Personen gekommen sein, in die auch der Geschädigte X
involviert gewesen sein soll. Im Zuge der Auseinandersetzung soll er von einer unbekannten
Person zu Boden geschlagen und auch am Boden liegend weiter geschlagen und getreten
worden sein. Daraufhin soll der unbeteiligten Zeuge Z in das Geschehen eingegriffen sein
und X geholfen haben. Sodann soll er von dem Angeklagten mehrere Faustschläge und
Tritte gegen den Rücken erhalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen.
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Dienstag, 12. Januar 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 156/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 50jährige Angeklagte C aus Hilter, z. Zt. JVA Vechta.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Angeklagte am 05. Oktober 2015 wegen
Diebstahls in 6 Fällen, Computerbetruges in 2 Fällen und wegen Unterschlagung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben:
Während ihrer Tätigkeit als Putzfrau soll sie am 04. Februar 2015 in der Wohnung ihrer
Arbeitgeberin in Bissendorf Schmuck im Gesamtwert von ca. 7.000,00 € und 100,00 €
Bargeld entwendet haben. Am gleichen Tag soll sie den Schmuck bei einem
Edelmetallankauf für 3.335,00 € weiterveräußert haben.
Am 16. März 2015 soll sie während ihrer Tätigkeit als Putzfrau in einem Pferdezuchtbetrieb
im Landkreis Osnabrück die dort abgelegte Geldbörse des Z mit ca. 400,00 € Bargeld,
Führerschein und Bundespersonalausweis entwendet haben.
Am 27. April 2015 soll sie im Rahmen eines Probeputzens in einer Wohnung in HolstenMündrup Schmuck im Gesamtwert von mindestens 4.000,00 € entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 5 Zeugen
geladen.
-------------14:30 Uhr:
5 Ns 168/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
45-jährigen Angeklagten B aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. Oktober 2015 wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf
von noch 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. Mai 2015 mit seinem Pkw die Atterstraße in
Osnabrück befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der zum Führen des Fahrzeuges
benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Donnerstag, 14. Januar 2016, 3. Große Strafkammer - Jugenskammer -, Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1, mit Fortsetzungen am 15. Jan., 25. Jan. und 26. Januar 2016,
jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
3 KLs 22/15
Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 19-jährigen
Angeklagten A aus Osnabrück, z. Zt. JVA Vechta, und den jetzt 21-jährigen Angeklagten B
aus Osnabrück wegen Verdachts des versuchten Totschlags.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. Juli 2015 in einer Asylbewerberunterkunft in
Osnabrück die pakistanischen Mitbewohner X, Y und Z angegriffen zu haben. Dabei sollen
sie mit Vierkant-Eisenstangen und einem Besenstil auf die Geschädigten eingeschlagen und
dabei den Tod der Geschädigten billigend in Kauf genommen haben. X soll eine blutende
Kopfplatzwunde mit einem Schädelhirntrauma erlitten haben. Y und Z sollen Hämatome und
Hautabschürfungen erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 6 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 14. Januar 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 187/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten C aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 08. Oktober 2015 wegen
Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin per SMS beschimpft zu
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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11:00 Uhr:
7 Ns 179/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
31-jährigen Angeklagten B aus Bersenbrück.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 22. Juli 2015 wegen
Diebstahls in 2 Fällen und Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
7 Monaten und 2 Wochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Am 06. Oktober 2014 soll er einen Zug der NordWestBahn bestiegen haben, ohne
einen Fahrschein zu lösen.
-
Am 15. Januar 2015 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Combi in Bersenbrück
Waren im Gesamtwert von 238,83 € eingesteckt haben, um sie mitzunehmen ohne
sie zu bezahlen. Durch die Weiterveräußerung der Waren habe der Angeklagte seine
Drogensucht finanzieren wollen.
-
Am 16. Februar 2015 soll er in den Geschäftsräumen einer Elektronikfirma in
Bramsche Waren im Gesamtwert von 398,00 € eingesteckt haben, um sie
mitzunehmen ohne sie zu bezahlen. Von dem Verkaufserlös habe der Angeklagte
wiederum seine Drogensucht finanzieren wollen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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11:30 Uhr:
7 Ns 177/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
27-jährigen Angeklagten S aus Cloppenburg.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 21. September 2015 wegen
vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen
zu je 20,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03. Mai 2015 eine Schreckschusspistole im
öffentlichen Verkehrsraum außerhalb seiner Wohnstätte in Dissen mit sich geführt zu haben,
ohne im Besitz des dafür erforderlichen „kleinen Waffenscheins“ zu sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 188/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
48-jährigen Angeklagten A aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 13. August 2015 wegen Diebstahls
geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01. Juni 2015 in den Geschäftsräumen der Firma
REWE in Lingen Waren im Wert von 0,99 € entwendet zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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15:00 Uhr:
7 Ns 189/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
33-jährigen Angeklagten C aus Rieste.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 06. Oktober 2015 wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne
Fahrerlaubnis und vorsätzlichem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06. Juni 2015 in alkoholisiertem Zustand mit dem
Pkw seiner Freundin eine Strecke von ca. 400 m zurückgelegt zu haben. Bei der Fahrt soll er
sich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befunden haben. Auch sollen an dem Pkw
keine gültigen Kennzeichen angebracht gewesen sein. Eine Blutalkoholprobe soll einen Wert
von ca. 2,90 ‰ ergeben haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
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Donnerstag, 14. Januar 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming,
Saal 272, mit Fortsetzungen am 03. Febr., 04. Febr., 08. Febr. und 11. Febr. 2016,
jeweils um 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
10 KLs 34/15
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 27-jährigen
Angeklagten B aus Bramsche, z. Zt. JVA Lingen und den jetzt 35-jährigen Angeklagten A
aus Bramsche, z. Zt. JVA Oldenburg wegen des Verdachts des besonders schweren
Raubes u. a.
Die Angeklagten sollen sich in der Nacht des 22. Juli 2015 mit dem gesondert verfolgten H.
und zwei weiteren unbekannten Tätern zur Landesaufnahmebehörde in Bramsche-Hesepe
begeben haben. Dabei soll B ein ca. 20 cm langes Messer mit sich geführt haben. Die dort
vorwiegend aus Syrien stammenden Flüchtlinge sollen sie durch Musik und Schläge gegen
die Betten geweckt haben, um dann von diesen die Herausgabe ihrer Mobiltelefone zu
fordern. Als sich die Opfer weigerten, sollen der Angeklagte A und der gesondert verfolgte C
mit Eisenstangen wahllos auf die Bewohner eingeschlagen haben. Mehrere Geschädigte
sollen dadurch verletzt worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Dolmetscher geladen.
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Donnerstag, 14. Januar 2016, 14. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6
12:00 Uhr:
14 Ns 40/15
Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 71jährigen Angeklagten B, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 05. November 2015 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Dem
Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art zu
führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. Juni 2015 mit einem Motorrad den Grenzweg in
Lingen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis
gewesen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Donnerstag, 14. Januar 2016, 22. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal
3
10:00 Uhr:
22 Ns 36/15
Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten A aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. September 2015 wegen
Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten. Ferner wurde er wegen Körperverletzung und
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 4
Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Am 21. Januar 2015 soll er in einer Spielothek in Osnabrück den geschädigten X
mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Auch soll er den daraufhin zu
Boden gegangenen X mehrfach mit dem Fuß gegen den Oberkörper getreten haben.
-
Am 07. Februar 2015 soll er im Bereich der Johannisstraße in Osnabrück den
Geschädigten Y mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben.
-
Am 06. Juli 2015 sollen bei dem Angeklagten 6,23 g Heroin aufgefunden worden
sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 8
12:00 Uhr:
22 Ns 42/15
Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
52-jährigen Angeklagten A aus Cloppenburg.
Das Amtsgericht Meppen sprach den Angeklagten am 20. Oktober 2015 vom Vorwurf des
Diebstahls frei.
Dem Angeklagten wird Seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sich in der Nacht zum
04. März 2015 gewaltsam Zutritt zu dem Geräteschuppen des X in Vrees verschafft zu
haben und dort hochwertige Maschinen entwendet zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 7 Zeugen
geladen.
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Freitag, 15. Januar 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188
09:00 Uhr:
7 Ns 170/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55jährigen Angeklagten A aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Juli 2015 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und wegen Missbrauchs von Titeln
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Geschädigten Z am 23. Mai 2014 auf dem
Gehweg in der Lotter Straße ohne Grund den Arm umgedreht zu haben. Der Angeklagte soll
damit versucht haben, das Filmen durch Z zu unterbinden. Dabei soll er gesagt haben: „So
mein Freund, das Handy ist jetzt sichergestellt“ und Z eine Visitenkarte mit dem Aufdruck
„Staatliche Selbstverwaltung, Rechtsabteilung Dr. A, Jurist“ übergeben haben.
Der Angeklagte soll sich spätestens am 05. Februar 2014 entschlossen haben, sich als
promovierter Jurist auszugeben, obwohl er weder über ein juristisches Staatsexamen noch
über eine Promotion im Fachbereich der Rechtswissenschaften an einer deutschen
Hochschule verfügen soll. Der Angeklagte soll so in rechtsberatender Tätigkeit aufgetreten
sein und dabei auch schriftliche Vollmachten vorgelegt haben, die den Anschein erweckt
haben sollen, er sei als Rechtsanwalt mit Prozessvollmacht legitimiert.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 3 Zeugen
geladen.
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