G7 Elmau Fortschrittsbericht Biodiversität – Lebenswichtig für nachhaltige Entwicklung Affenbrotbäume, wissenschaftlicher Name Adansonia, erkennt man an ihren unverwechselbar breiten Stämmen. Sie wachsen in den Trockengebieten des afrikanischen Kontinents, Madagaskars und Australiens. Die Bäume speichern große Wassermengen in ihren Stämmen als Vorrat für die alljährlichen Dürreperioden. Die Frucht des Affenbrotbaums ist wie eine große Schote geformt. Bekannt ist sie als „Affenbrot“ oder „Weinsteinfrucht“. Sie ist reich an Vitamin C. Gil.K/Shutterstock Die deutsche Fassung des G7 Elmau Fortschrittsberichts „Biodiversität – Lebenswichtig für nachhaltige Entwicklung“ ist eine Übersetzung des G7 Elmau Progress Report „Biodiversity – A vital foundation for sustainable development“. Maßgeblich ist die englische Fassung. Der vorliegende Bericht wurde von Deutschland als Vorsitz der G7-Arbeitsgruppe zur Rechenschaftslegung erarbeitet und spiegelt deren Konsens wider. Bei der Erarbeitung des Berichtes wurde die Bundesregierung von einem Team aus Wissenschaftlern der Abteilung Umweltpolitik und Ressourcenmanagement des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE), Bonn, und der Science-Policy Expert Group am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, unterstützt. Die alleinige Verantwortung für den Text liegt jedoch bei Deutschland als Vorsitz der G7-Arbeitsgruppe zur Rechenschaftslegung. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT INHALTSVERZEICHNIS Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII Zentrale politische Botschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX 1.. Biodiversität, Entwicklung und die G7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2. Der globale Status der Biodiversität, die Ursachen für ihren Verlust und die Auswirkungen auf das menschliche Wohlergehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Bedeutung der Biodiversität für das menschliche Wohlergehen und die Armutsminderung . 2.2 Biodiversität – Status und Trends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Ursachen für den Verlust von Biodiversität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 .8 10 11 Internationale Biodiversitätsfinanzierung und Prioritäten der G7 nach Ländern . 3.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Kanada . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5 Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.6 Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.7 Japan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.8 Vereinigtes Königreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.9 Vereinigte Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.10 Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 4. Herangehensweisen und bewährte Praktiken (good practices) der G7 zur Verminderung des Biodiversitätsverlustes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Direkte Verbesserung des Zustandes der Biodiversität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Bekämpfung der direkten Ursachen des Biodiversitätsverlustes . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Bekämpfung der indirekten Einflussfaktoren der biologischen Vielfalt . . . . . . . . . . . 4.4 Steigerung der sich aus der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen ergebenden Vorteile für die Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 40 46 51 . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 5. Verknüpfungen mit anderen G7-Zusagen . . . . . . . . . . . . . . 5.1 Biologische Vielfalt und Ernährungssicherheit . . . . . 5.2 Biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit 5.3 Biologische Vielfalt und Klimawandel . . . . . . . . . . . . 6. Diskussion und Schlussfolgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang A: Liste der aktiven G7 Zusagen . . . . . . . . . . . . . Anhang B: Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhang C: Kästen, Tabellen, Abbildungen und Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 62 70 74 . 87 . 90 . 98 100 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Wir haben uns ... dazu verpflichtet, unsere Anstrengungen zu verstärken, damit der Rückgang der biologischen Vielfalt verlangsamt wird. 2011 Deauville Gipfel Reisterrassen. Banaue, Philippinen. UFZ/André Künzelmann G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT VII VORWORT Ohne intakte Ökosysteme und biologische Vielfalt – Biodiversität – kann es auf unserem Planeten kein gutes Leben und keine Zukunft für alle Menschen geben. Ökosysteme sind für uns nicht nur Lebens-und Erholungsräume, sie sind auch eine wichtige Ressource, beispielsweise für die Produktion von Nahrungsmitteln und medizinischen Wirkstoffen. Intakte Ökosysteme schützen uns vor Überschwemmungen, verhindern Bodenerosion und sorgen für Bodenbildung; sie regulieren das Klimasystem der Erde und ihre Wasser- und Nährstoffkreisläufe. Oft dienen uns intelligente Lösungen aus der Natur als Vorbild für Materialien, Technologien und Prozesse, die wir alltäglich nutzen. Nicht zuletzt hängen Arbeit und Einkommen von Milliarden Menschen von Ökosystemen ab. Dies gilt insbesondere für arme Menschen. Doch können die Lebensgrundlagen heutiger und zukünftiger Generationen nur erhalten werden, wenn die anhaltende Zerstörung von Biodiversität gestoppt wird. Ökosysteme stehen durch Bevölkerungswachstum und nicht nachhaltige Produktions- und Konsummuster immer mehr unter Druck; ihre Leistungsfähigkeit nimmt ab. Ohne biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme sind nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung weltweit nicht möglich. Die G7-Staaten sind sich bewusst, dass der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zentral für die Erreichung einer Vielzahl anderer Entwicklungsziele ist, zum Beispiel im Bereich Ernährungssicherung, Klima und Gesundheit. Deshalb haben sich die G7-Mitglieder verpflichtet, Biodiversität zu erhalten – nicht nur innerhalb ihrer Staatsgrenzen, sondern insbesondere auch international und gemeinsam mit ihren Partnern. Der vorliegende Bericht gibt Rechenschaft darüber, was die G7-Mitglieder auf diesem Weg schon geleistet haben. Dies umfasst grenzüberschreitende Naturschutzmaßnahmen bis hin zur Berücksichtigung des ökonomischen Wertes von Natur in politischen Entscheidungen. Denn wir wissen: Die Reichtümer unserer Erde teilen, damit alle Menschen ein Leben in Würde führen können, und ihre Begrenzungen respektieren, damit künftigen Generationen ein Leben auf diesem Planeten möglich bleibt – das ist die GenerationenAufgabe, vor der wir stehen. Dr. Gerd Müller, MdB Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung VIII G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Biodiversität – Lebenswichtig für nachhaltige Entwicklung Zentrale politische Botschaften • Die G7 anerkennt die Bedeutung der Biodiversität für das menschliche Wohlergehen, eine nachhaltige Entwicklung und die Minderung von Armut. • Die G7 kommt ihrer Zusage durch politische, finanzielle und andere Maßnahmen zum Schutz der Arten und ihrer Lebensräume nach und bekämpft gleichzeitig die verschiedenen Ursachen des Verlustes an biologischer Vielfalt. • Die G7 ist sich bewusst, dass weitere wesentliche Herausforderungen bewältigt werden müssen, um den Zustand der Biodiversität und der Ökosysteme weltweit zu verbessern. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT IX Zusammenfassung Biodiversität, also die Vielfalt des Lebens auf der Erde, sorgt für die Bereitstellung von Naturleistungen. Ökosysteme und die Güter und Leistungen, die sie erbringen, sind die Grundlage jeder Gesellschaft und Volkswirtschaft. Die biologische Vielfalt ermöglicht eine Reihe von Funktionen, die lebenswichtig sind. Dazu gehören die Bereitstellung von sauberem Wasser und Luft, von Nahrung, Heilkräutern und anderen Arzneimitteln, sowie der Hochwasserschutz, die Bestäubung von Pflanzen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren und die Bereitstellung von natürlichen Ressourcen für wirtschaftliches Wachstum. Die Armen sind häufig stärker von Ökosystemen und den von ihnen bereitgestellten Leistungen abhängig, daher betrifft sie der Verlust dieser natürlichen Ressourcen stärker. Der Rückgang der biologischen Vielfalt und der von ihr bereitgestellten Ökosystemleistungen schreitet in vielen Gegenden mit alarmierender Geschwindigkeit weiter voran. Gleichzeitig sind auch wesentliche Verbesserungen zu beobachten, wie der jüngst veröffentlichte Global Biodiversity Outlook 4 unterstreicht. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die der Rückgang der biologischen Vielfalt mit sich bringt, hat sich die G7 im Jahr 2011 verpflichtet, ihre Anstrengungen zur Verminderung des Biodiversitätsverlusts zu verstärken. Diese Zusage hat die Gruppe ausdrücklich in den Kontext anderer, inhaltlich verwandter Entwicklungsziele gestellt: Dies sind die Verwirklichung von menschlichem Wohlergehen, die Beseitigung der Armut, Bewältigung des Klimawandels und Ernährungssicherung – durchweg Ziele, deren Erreichung von der biologischen Vielfalt und natürlichen Ressourcen abhängig ist. Darüber hinaus ist die Biodiversitätszusage der G7 Bestandteil einer größeren Gruppe entwicklungspolitischer und entwicklungsbezogener Zusagen, unter anderem zur Ernährungssicherheit, zu Gesundheitsfragen und zum Klimawandel. Dieser Bericht betrachtet die Fortschritte, die die G7 bisher in der Umsetzung ihrer Biodiversitätszusage gemacht hat, und beschreibt, inwieweit die G7 Synergien zwischen verschiedenen Zusagen genutzt hat. Darüber hinaus liefert der Bericht Argumente für eine weitere Verbesserung von Umfang und Wirksamkeit der jeweiligen G7-Maßnahmen und für die bessere Nutzung potenzieller Synergien mit anderen, inhaltlich verwandten G7-Zusagen. Die G7 hat ihre Anstrengungen zur Abschwächung des Biodiversitätsrückgangs verstärkt. Sie hat dazu eine Vielzahl von Maßnahmen – sowohl in den eigenen Ländern als auch außerhalb – ergriffen. Weil der Rückgang der Biodiversität viele Ursachen hat, fanden Aktivitäten in verschiedenen Bereichen statt, beispielsweise wurde die Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen in Politiken, Gesetzen und bei finanziellen Maßnahmen gestärkt (sog. mainstreaming). Dieser umfassende Ansatz und eine Reihe von Strategien und Beispielen, die in dem vorliegenden Bericht vorgestellt werden, können als bewährte Praxis (good practice) hervorgehoben werden. Zum Ersten wird das finanzielle Engagement der G7 deutlich: Die G7-Länder steuern fast die Hälfte der gesamten bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit für den Erhalt der Biodiversität bei. Jedes einzelne der G7Länder zählt zu den zehn größten Geldgebern für die Globale Umweltfazilität (GEF). Einige G7-Mitglieder haben ihre Beiträge zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung mehr als verdoppelt. Insgesamt blieb die finanzielle Unterstützung der G7 für den Erhalt der Biodiversität in Entwicklungsländern auf einem relativ stabilen Niveau – ein starkes Signal angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise und ihrer Folgen. Zum Zweiten hat die G7 wesentliche Maßnahmen für den direkten Erhalt der biologischen Vielfalt ergriffen. So werden beispielsweise die Bewirtschaftung von Naturschutzgebieten, die Einrichtung von ökologischen Korridoren sowie die Bekämpfung von Wilderei, illegaler Abholzung und von illegalem Handel mit Wildtieren unterstützt. Zum Dritten bekämpft die G7 einige wesentliche direkte Ursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt, indem sie hilft, invasive gebietsfremde Arten zu kontrollieren und die nachhaltige Nutzung von Naturressourcen zu fördern. Als Viertes hat die G7 damit begonnen, die wichtigsten indirekten Ursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Dies geschieht mit veränderten Anreizen für das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, Bereitstellung von Wissen über die vielfältigen Werte des Naturkapitals, um so Entscheidungsprozesse zu unterstützen, und durch die Stärkung von Kapazitäten, so dass die biologische Vielfalt in der Entwicklungsplanung besser berücksichtigt werden kann (mainstreaming). Die G7 strebt außerdem an, die Vorteile der Biodiversität und Ökosystemleistungen für die Gesellschaft zu erhöhen, unter anderem durch Initiativen zur Stärkung von Kapazitäten mit dem Ziel, die Verteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen auf faire und gerechte Weise zu fördern. Und nicht zuletzt hat die G7 Maßnahmen ergriffen, die nicht nur Fortschritte in Richtung auf X ihr Biodiversitätsziel bringen, sondern die gleichzeitig auch helfen, zusätzliche Zusagen der G7 in den Bereichen Ernährungssicherheit, Gesundheit und Klimawandel zu erfüllen. Viele Ursachen des Biodiversitätsverlusts nehmen jedoch weiter zu. Es ist noch viel zu tun. Dazu gehört es, unser gemeinsames Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Biodiversität und anderen Entwicklungsverpflichtungen weiterzuentwickeln, wie auch Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Synergien zwischen den verschiedenen Zielen maximiert und gleichzeitig Zielkonflikte minimiert werden können. Weiterhin könnte die G7 zusammen mit ihren Partnern prüfen, wie auf Biodiversität bezogene öffentliche Entwicklungsleistungen strategisch genutzt werden können, um zusätzliche Mittel für Biodiversität zu mobilisieren oder andere Finanzierungsquellen aufzuzeigen, durch die Beiträge zum Erhalt der Biodiversität erzielt beziehungsweise besser berücksichtigt werden können (mainstreaming). In Hinblick auf die Rechenschaft erkennen wir an, dass die Beziehung zwischen den Maßnahmen G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT der G7 und entsprechenden Entwicklungsergebnissen oft langfristig und in vielen Fällen nicht geradlinig ist. Der vorliegende Bericht zeigt auch, dass die Staaten der G7, neben ihrer Unterstützung von Entwicklungsländern, auch in ihren eigenen Ländern Maßnahmen ergreifen. Schließlich hebt der Bericht die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Zusagen der G7 hervor. Dies war nützlich, da hierdurch bewährte Herangehensweisen aufgezeigt werden konnten, die mehreren Zielen gleichzeitig dienen. Die G7 hat ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung der biologischen Vielfalt, welche die Bereitstellung einer Vielzahl von lebenswichtigen Leistungen gewährleistet, auf die sich jede Gesellschaft und Volkswirtschaft stützt. Die G7 steht weiterhin zu ihrer Verpflichtung, ihre Anstrengungen zur Abschwächung des Biodiversitätsverlusts zu verstärken. Sie erkennt ihre Rolle an, Beispiele für bewährte Herangehensweisen zu schaffen, und zwar in ihren eigenen Ländern wie auch international, um gemeinsam mit Partnern weltweit dem Rückgang der Biodiversität und seinen Folgen entgegenzutreten. Eine Frau trägt Brennholz. Mount Cameroon, Buea, Kamerun. Thomas Imo/photothek.net 1. Biodiversität, Entwicklung und die G7 Regenwald. Jaraqui, Brasilien. Thomas Trutschel/photothek.net 2 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 1. Biodiversität, Entwicklung und die G7 Zentrale Botschaften • • Die G7 hat wiederholt die wesentliche Bedeutung von biologischer Vielfalt für eine nachhaltige Entwicklung anerkannt. In diesem Dokument berichtet die G7 über den Fortschritt bei der Umsetzung ihrer DeauvilleZusage von 2011: „Wir haben uns … dazu verpflichtet, unsere Anstrengungen zu verstärken, damit der Rückgang der biologischen Vielfalt verlangsamt wird.“ Die G7 erkennt die Bedeutung von Biodiversität und Ökosystemleistungen für andere Entwicklungsziele an, insbesondere für die Minderung von Armut, die Ernährungssicherheit, die menschliche Gesundheit sowie die Anpassung an den Klimawandel und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die G71 hat wiederholt die wesentliche Bedeutung der Biodiversität – der Vielfalt aller Lebensformen auf der Erde (Ökosysteme, Arten und genetische Vielfalt) – für die globale Entwicklung anerkannt (siehe Kasten 1.2). Biologische Vielfalt ist die Grundlage für menschliches Leben auf der Erde: für unsere Ernährung, unsere Gesundheit, unseren Lebensunterhalt und unsere wirtschaftliche Entwicklung. Dennoch wird weltweit Biodiversität übernutzt, werden Ökosysteme umgewandelt und zerstört und wird die biologische Vielfalt durch verschiedene menschliche Eingriffe gefährdet. Der Verlust von Biodiversität hat direkte Auswirkungen auf das menschliche Wohlergehen und die nachhaltige Entwicklung. Weltweit sind es insbesondere die Armen, die oft unmittelbar von natürlichen Ressourcen und Naturleistungen in Form von Nahrung, Rohstoffen, Heilkräutern und sauberem Wasser abhängig sind. Die fortschreitende Degradierung der Ökosysteme trifft sie am stärksten. Daher hat die G8 auf ihrem Gipfeltreffen 2011 in Deauville ihre frühere Zusage von Heiligendamm 2007 zur Biodiversität Kasten 1.1 G8-Erklärungen und Zusagen zur Biodiversität Gipfeltreffen von Deauville 2011: „Wie auch hinsichtlich des Klimawandels erkennen wir an, dass das derzeitige Tempo, in dem die biologische Vielfalt abnimmt, unannehmbar ist, da biologisch vielfältige und widerstandsfähige Ökosysteme für das Wohlergehen des Menschen, für die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung sowie die Ernährungssicherheit von entscheidender Bedeutung sind. Wir haben uns deshalb dazu verpflichtet, unsere Anstrengungen zu verstärken, damit der Rückgang der biologischen Vielfalt verlangsamt wird. Wir erkennen auch an, dass den Ökosystemen aufgrund der Kohlenstoffspeicherung und der Anpassung an den Klimawandel eine Schlüsselrolle im weltweiten Kohlenstoffkreislauf zukommt.“ [Hervorhebung des Autors.] Gipfeltreffen von Heiligendamm 2007: „Wir betonen die entscheidende Bedeutung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt als einer unverzichtbaren Grundlage für die Bereitstellung lebenswichtiger Leistungen des Ökosystems und die langfristige Bereitstellung von natürlichen Ressourcen für die Weltwirtschaft. Wir bestätigen die auf dem Treffen der G8-Umweltminister im März 2007 vorgestellte ‚Potsdam-Initiative zur biologischen Vielfalt 2010‘ und werden unsere Anstrengungen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt intensivieren, um unser vereinbartes Ziel zu erreichen, das Tempo des Verlusts biologischer Vielfalt bis 2010 erheblich zu drosseln.“ [Hervorhebung des Autors.] Die Zusagen von Deauville und auch von Heiligendamm bringen sowohl eine Aktivität („unsere Anstrengungen verstärken“/„unsere Anstrengungen intensivieren“) als auch ein Ziel („Rückgang verlangsamt“/ „Tempo des Verlustes zu drosseln“) zum Ausdruck. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT bekräftigt und sich dazu verpflichtet, „[ihre] Anstrengungen zu verstärken, damit der Rückgang der biologischen Vielfalt verlangsamt wird“. Während die Erklärung des Gipfeltreffens von Heiligendamm 2007 bereits auf die Bedeutung der Biodiversität für eine nachhaltige Entwicklung hinwies, betonte die Erklärung von Deauville 2011 die Wichtigkeit der biologischen Vielfalt für die Reduzierung der Armut und stellte sie in einen breiteren Entwicklungskontext (siehe Kasten 1.1). Der vorliegende G72 Elmau Fortschrittsbericht 2015 berichtet über die von der G7 bei der Umsetzung der Biodiversitätszusage von Deauville 2011 gemachten Fortschritte.3 3 Es ist der erste detaillierte Bericht der G7 zur Biodiversität, wenngleich sich die G7 bereits seit vielen Jahren mit Umweltthemen beschäftigt (siehe Kasten 1.2). Dieser thematisch fokussierte Fortschrittsbericht ermöglicht daher eine tiefergehende Analyse. Trotz des starken Engagements zur Abschwächung des Biodiversitätsverlustes ist sich die G7 der enormen Herausforderung bewusst, eine Trendumkehr beim Verlust der Biodiversität zu erreichen. Und sie ist sich ebenso der Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens sowie weiterer Maßnahmen im Rahmen ihres Einflussbereiches und ihrer Möglichkeiten bewusst. Die Zusagen von Kasten 1.2 Kurzer Rückblick auf das G7-Engagement in Umweltbelangen, einschließlich der Biodiversität Die G7 hat sich seit ihrem Gipfeltreffen in Bonn 1985 mit globalen Umweltfragen befasst.4 Von Anfang an hat die G7 die Partnerschaft mit Entwicklungsländern in den Mittelpunkt ihrer Agenda gestellt.5 Im Lauf der Zeit haben die G7 und die G8 besonders den Klimawandel als vorrangige Herausforderung für die Umwelt auf globaler Ebene hervorgehoben. Obwohl die G76 und die G87 bereits eine allgemeine Orientierung vorgegeben hatten, führte das Gipfeltreffen von Gleneagles 20058 zu dem ersten umfangreichen G8-Programm zum Klimawandel mit einer breiten Palette an Maßnahmen, einschließlich des Kampfes gegen die illegale Abholzung.9 Das Gipfeltreffen von Heiligendamm 200710 griff diesen breit angelegten Ansatz auf, einschließlich eines Programms, das Maßnahmen zum Klimawandel beschreibt. Die erste formale Zusage der G8 in Heiligendamm zur Biodiversität ist Bestandteil dieses Programms.11 Seit 2007 werden die Maßnahmen der G8 zur Biodiversität durch Initiativen auf Ministerebene untermauert. Dazu gehören die Potsdam-Initiative zur biologischen Vielfalt 2010 im Jahr 2007, der Kobe Call for Action for Biodiversity im Jahr 2008 sowie die Carta di Siracusa on Biodiversity im Jahr 2009. Insbesondere die Potsdam-Initiative gab den Anstoß zur Initiative The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB) (siehe Abschnitt 4.4.3) und unterstützte die später so benannte Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES). Das Gipfeltreffen von L’Aquila 2009 stärkte die Klimapolitik der G8 durch eine Zusage zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen.12 Das Gipfeltreffen von Deauville 2011 erneuerte insbesondere die Biodiversitätszusage der G8, wobei diese in einen breiteren Entwicklungskontext gestellt wurde.13 Kasten 1.3 LEAR-Indikatoren zur Messung des Fortschrittes des G7-Engagements für Biodiversität - Durch die G8-Mitgliedsstaaten werden verlässliche Zusagen zur Verringerung des Biodiversitätsverlustes gegeben, u. a. im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). - Die Anzahl der in der freien Wildbahn schutzbedürftigen, gefährdeten, stark bedrohten und ausgestorbenen Arten, die in die Rote Liste der IUCN aufgenommen wurden. - Biodiversitätsbelange werden bei allen Planungen und Ausgestaltungen von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt berücksichtigt. - Entwicklungsländer werden bei der Einbeziehung von Naturkapitalwerten für die Entscheidungsfindung unterstützt. https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/205437/Lough-Erne-AccountabilityReport.pdf 4 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Auswahl verschiedener Kartoffeln auf dem lokalen Markt. Cusco, Peru. FAO/Sandro Cespoli Heiligendamm und Deauville bieten großen Spielraum hinsichtlich der für die Erhaltung der Biodiversität zu ergreifenden Anstrengungen und Maßnahmen. Um den bei der Implementierung der Biodiversitätszusagen von Heiligendamm und Deauville erzielten Fortschritt zu messen, wurden von der G8-Arbeitsgruppe zur Rechenschaftslegung vier Indikatoren ausgewählt. Diese wurden in dem 2013 veröffentlichten umfassenden Lough Erne Rechenschaftsbericht (Lough Erne Accountability Report, LEAR) angewandt (siehe Kasten 1.3). Der Bericht kam zu der Schlussfolgerung, dass die G8 beim Fortschritt ihrer Biodiversitätszusagen hinter den eigenen Erwartungen zurückgeblieben war, obwohl ihre Unterstützung und ihr Engagement für die Biodiversität in Anerkennung des anhaltenden Rückganges der biologischen Vielfalt seit 2010 verstärkt worden waren. Die übergeordneten Ziele dieses Berichtes sind: aufzuzeigen, welche Anstrengungen die G7-Staaten unternommen haben, um ihre Zusagen zur Abschwächung des Biodiversitätsverlustes umzusetzen; zu erläutern, in welcher Beziehung diese Maßnahmen zu einer Reihe von umfassenderen entwicklungspolitischen G7-Zusagen stehen; und zu zeigen, wo die G7-Anstrengungen andere Akteure veranlasst haben, aktiv zu werden. Dieser Bericht dokumentiert sowohl die gemeinsamen als auch die einzelnen Anstrengungen der G7-Staaten zum Biodiversitätserhalt auf internationaler und nationaler Ebene. Zusätzlich werden Anstrengungen der Europäischen Union (EU) berücksichtigt und dementsprechend auch die an die EU geleisteten Beiträge der vier G7Mitglieder, die EU-Mitgliedsstaaten sind. Da die meisten G7-Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) sind, stützt sich dieser Bericht auf deren Berichterstattung über Aktivitäten und Finanzierungen der Biodiversitätskonvention.14 Die Informationen zu den LEAR-Indikatoren stammen aus eigenen Berichtsdaten, Beispielen und bewährten Praktiken, die jeder G7-Staat in einem Fragebogen angegeben hat, sowie öffentlich zugänglichem Datenmaterial. Die kurze Zeitspanne seit der Deauville-Zusage von 2011 erschwert es, die genauen ursächlichen Zusammenhänge zwischen den eingeleiteten Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Biodiversität aufzuzeigen. Daher legt dieser Bericht den Schwerpunkt auf die gewählten Herangehensweisen und nicht auf die tatsächlichen Auswirkungen auf die Biodiversität. Kapitel 2 ist eine Kurzdarstellung, die hilft, die Rolle der G7 bei der Bewältigung des globalen Biodiversitätsverlustes besser zu verstehen. Sie veranschaulicht, dass die biologische Vielfalt in vielerlei Hinsicht die Grundlage für menschliches Wohlergehen und Entwicklung ist und dass der Zustand der G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Biodiversität und Ökosystemfunktionen durch direkte und indirekte Einflussfaktoren bestimmt wird. Das Kapitel nimmt Bezug auf die Rote Liste der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten der Weltnaturschutzunion (IUCN) zur Illustration des globalen Zustands der Biodiversität. Kapitel 3 behandelt die internationalen Finanzierungsbeiträge der G7 sowie die jeweiligen Finanzierungsprioritäten zur Verringerung des Biodiversitätsverlustes im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern in Asien, Afrika und Lateinamerika. Es berichtet über den Indikator „[d]urch die G8-Mitgliedsstaaten werden verlässliche Zusagen zur Verringerung des Biodiversitätsverlustes abgegeben, u. a. im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)“. Kapitel 4 präsentiert Ansätze und bewährte Praxis zur Verringerung des Biodiversitätsverlustes, die die G7 sowohl in Entwicklungsländern als auch in ihren eigenen Staaten fördert.15 Dieses Kapitel behandelt die Indikatoren „[d]urch die G8-Mitgliedsstaaten werden verlässliche Zusagen zur 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 5 Verringerung des Biodiversitätsverlustes abgegeben, u. a. im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)“, „Entwicklungsländer werden bei der Einbeziehung von Naturkapitalwerten für die Entscheidungsfindung unterstützt“ und „Biodiversitätsbelange werden bei allen Planungen und Ausgestaltungen von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt berücksichtigt“. Kapitel 5 behandelt die Wechselbeziehungen zwischen der Biodiversitätszusage und anderen Entwicklungszusagen der G7. Dabei werden die Wechselbeziehungen zwischen Biodiversität und Ernährungssicherheit, Klimawandel und Gesundheit betont. Außerdem bietet dieses Kapitel weitere Einblicke, wie der Indikator „Biodiversitätsbelange werden bei allen Planungen und Ausgestaltungen von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt berücksichtigt“ in Bezug auf diese drei Entwicklungsziele mitgedacht wird. Kapitel 6 schließt mit den zentralen Erkenntnissen und Ergebnissen des Berichtes. Die G7 besteht aus sieben leistungsstarken Volkswirtschaften: Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. Die Gruppe der Acht (G8) bestand aus den genannten sieben Staaten sowie Russland. Die Europäische Union ist ebenfalls in der G7 vertreten. Die Staatschefs der G7 setzten am 2. März 2014 das Format der G8 infolge der eindeutigen Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch Russland außer Kraft: „Wir, die Staats- und Regierungschefs Deutschlands, Italiens, Frankreichs, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission verurteilen heute gemeinsam die klare Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation, die gegen die Verpflichtungen Russlands aus der Charta der Vereinten Nationen und dem Stationierungsabkommen von 1997 mit der Ukraine verstößt.“ (siehe http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/G7-leaders_statement-2014-03-02-de.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Auf dem Gipfeltreffen 2014 in Brüssel äußerten sich die Staatschefs der G7 erneut wie folgt: „Wir, die Staats- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission sind am 4. und 5. Juni 2014 in Brüssel zusammengekommen. Diese Gruppe stützt sich auf gemeinsame Überzeugungen und gemeinsame Verantwortung. Wir sind den Werten der Freiheit und Demokratie und ihrer universellen Gültigkeit sowie der Förderung von Frieden und Sicherheit zutiefst verpflichtet. Wir sind fest davon überzeugt, dass offene Wirtschaftssysteme, offene Gesellschaften und offene Staatsformen, einschließlich der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die Grundlage für dauerhaftes Wachstum und dauerhafte Stabilität bilden.“ (siehe http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/G7-2014-06-05-abschlusseklaerungeng.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Dieser Bericht wurde jedoch unter der Annahme geschrieben, dass dies das Niveau der Anstrengung, die die Deauville-Zusage von der G7 fordert, nicht schmälert. Das Gipfeltreffen von Heiligendamm selbst ist technisch nicht Gegenstand dieses Berichtes, da es formal nicht mehr Bestandteil des Rechenschaftsprozesses der G7 ist. Da die G8 in Deauville jedoch ihre frühere Biodiversitätszusage von Heiligendamm erneuert hat, bleibt die Zusage von Heiligendamm nicht nur ein wichtiger Eckpunkt dieses Berichtes, sondern die G7 bleibt auch rechenschaftspflichtig für die Zusage von Heiligendamm. Die Wirtschaftserklärung von Bonn – Für dauerhaftes Wachstum und höhere Beschäftigung, 4. Mai 1985 (Bonn), Abs. 4e. Bonn, Abs. 15, Satz 2. Wirtschaftsgipfel Toronto Economic Declaration, 21. Juni 1988 (Toronto), Abs. 33. G8-Communiqué Köln, 20. Juni 1999 (Köln), Abs. 33. Gleneagles-Communiqué, Climate Change, Energy and Sustainable Development, 8. Juli 2005 (Gleneagles). Gleneagles, Abs. 36–38. G8 Gipfeltreffen 2007 Heiligendamm – Wachstum und Verantwortung in der Weltwirtschaft, 7. Juni 2007 (Heiligendamm). Die G7 und die G8 haben früher bereits Gipfelerklärungen zur Biodiversität abgegeben: Toronto, Abs. 33, Satz 1; Gleneagles Plan of Action – Climate Change, Clean Energy and Sustainable Development, Abs. 36. G8-Communiqué L’Aquila – Gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft, L’Aquila, 10. Juli 2009 (L’Aquila), Abs. 76d. G8-Gipfelerklärung Deauville – Erneutes Bekenntnis zu Freiheit und Demokratie, Deauville, 27. Mai 2011 (Deauville), Abs. 54. Die folgenden G7-Staaten sind Mitglied der CBD: Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada und das Vereinigte Königreich. Die folgenden G7-Staaten sind Mitgliedsstaaten der EU: Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich. Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das nationale Ausmaß mit dem internationalen Ausmaß des Problems übereinstimmt. Gleichermaßen sind die angestrebten Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen auf allgemeingültige Ziele ausgerichtet, die gleichermaßen für Entwicklungsländer wie auch für Industrieländer Gültigkeit haben. 2. Der globale Status der Biodiversität, die Ursachen für ihrenVerlust und die Auswirkungen auf das menschliche Wohlergehen Bootsbauer im Banc d'Arguin Nationalpark. Iwik, Mauretanien. Thomas Imo/photothek.net 8 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 2. Der globale Status der Biodiversität, die Ursachen für ihren Verlust und die Auswirkungen auf das menschliche Wohlergehen Zentrale Botschaften • • • • • Biodiversität – die Vielfalt von Genen, Arten und Ökosystemen – stärkt das erneuerbare Naturkapital und die Bereitstellung von Naturleistungen. Sie ermöglicht eine Vielzahl von lebenswichtigen Leistungen, zu denen sauberes Wasser, Hochwasserschutz, Bestäubung von Pflanzen, Luftqualität und Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren sowie die Bereitstellung von Ressourcen zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wachstums gehören. Ökosysteme und die von ihnen bereitgestellten Güter und Leistungen bilden die Grundlage unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften. Das ist nicht nur für die Sicherung von wirtschaftlichem Wachstum wichtig, sondern auch für die Sicherung der Existenzgrundlage, vor allem für die Ärmsten. Trotz der immanenten Schwierigkeiten, den globalen Zustand der Biodiversität zu messen, beschreiben die meisten der dafür genutzten Indikatoren negative Trends: Der Verlust der Biodiversität setzt sich mit alarmierender Geschwindigkeit fort. Einer der wichtigsten Gründe für diesen anhaltenden Verlust ist der nach wie vor zunehmende Druck durch Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, Konsumverhalten sowie Entscheidungen, die den Druck auf die Biodiversität durch den Klimawandel, Änderungen in der Bodennutzung, Übernutzung, die Einführung gebietsfremder Arten und Umweltverschmutzung weiter verstärken. Der Erhalt der Biodiversität und ihrer Leistungen erfordert Maßnahmen zu ihrem direkten Schutz, aber auch solche, die auf die Hauptursachen des Biodiversitätsverlustes abzielen. Erhaltung steht nicht im Widerspruch zum umsichtigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen eines Landes, sondern ist vielmehr dessen Grundstein. Ökosysteme und die von ihnen bereitgestellten Güter und Leistungen bilden die Grundlage unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften. Biodiversität unterstützt die Bereitstellung von Naturleistungen und erneuerbaren natürlichen Ressourcen. Wenngleich zunehmend als Grundlage für menschliches Leben und wirtschaftliches Wachstum anerkannt, werden die Biodiversität und die Leistungen, die sie für die menschliche Gesellschaft erbringt, nach wie vor dezimiert. Die Hauptursachen für den Verlust von Biodiversität und die Schwächung der Ökosysteme stehen vor allem mit der Nutzung von natürlichen Ressourcen durch den Menschen in Zusammenhang und mit der wirtschaftlichen Entwicklung, die zu Übernutzung führen kann. Verschmutzung, Veränderung, Umwandlung und Zerstörung von Ökosystemen sowie zunehmende Veränderungen infolge des Klimawandels und die Einführung gebietsfremder Arten sind weitere Ursachen. Das Ergreifen von Maßnahmen gegen den anhaltenden Biodiversitätsverlust stellt in der internationalen Umweltpolitik bereits seit langem eine anerkannte Priorität dar (z. B. SCBD 1992), so auch für die G7 (siehe Kapitel 1). Der Bericht nutzt den Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), um die komplexen Wechselwirkungen zu beschreiben und eine Grundlage für die Vorstellung der von der G7 eingeleiteten Maßnahmen zu schaffen. 2.1 Bedeutung der Biodiversität für das menschliche Wohlergehen und die Armutsminderung Gemäß dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) ist die biologische Vielfalt – die Biodiversität – „die G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter u. a. Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“ (SCBD 1992).1 Diese breite Definition verdeutlicht, dass ihre Erhaltung und Nutzung fast alle Bereiche der Gesellschaft und jeglichen Wirtschaftszweig und Entscheidungsprozess tangieren. So ist z. B. die genetische Vielfalt von Nutzpflanzen und Nutztieren der Schlüssel für eine nachhaltige und widerstandsfähige Nahrungsmittelproduktion (z. B. FAO 2010b). Biodiversität stärkt Ökosystemleistungen. Der Millennium Ecosystem Assessment-Bericht unterscheidet vier Arten von Ökosystemleistungen (MA 2005). Die erste sind bereitstellende Leistungen; Biodiversität und Ökosysteme 9 stellen Produkte für die Gesellschaft bereit, wie z. B. Holz und andere Biomasse für die Energieerzeugung (z. B. Kontoleon et al. 2008). Die zweite sind Leistungen, die den Naturhaushalt „regulieren“, indem sie das Ablaufen von Regenwasser verlangsamen und in Trockenperioden eine stabile Wasserversorgung ermöglichen. Drittens haben viele Ökosysteme einen kulturellen Wert; Menschen erfreuen sich an Ökosystemen, die dem Leben einen Sinn geben und die Kulisse für traditionelle Feiern und Feste bilden. Die vierte Art sind unterstützende Leistungen. Damit sind die zugrundeliegenden Wechselwirkungen und Prozesse des Ökosystems gemeint, die die Biodiversität und andere Ökosystemleistungen unterstützen, z. B. durch die Wiederverwertung von Nährstoffen. Ökosystemleistungen sind von unmittelbarer Bedeutung für das menschliche Wohlergehen. Sie stellen Rohstoffe und eine intakte Abbildung 2.1 Biodiversität, Ökosystemfunktion, Ökosystemleistungen und Ursachen für den Verlust von Biodiversität INDIREKTE URSACHEN FÜR VERÄNDERUNG Demographisch Wissenschaft und Technik Wirtschaftlich Kulturell und religiös Soziopolitisch DIREKTE URSACHEN FÜR VERÄNDERUNG Klimawandel Nährstoffbelastung Landnutzungsänderungen Einführung von Arten Übernutzung BIODIVERSITÄT Anzahl Relative Häufigkeit Zusammensetzung Wechselwirkungen ÖKOSYSTEMFUNKTIONEN Quelle: SCBD (2006) MENSCHLICHES WOHLERGEHEN Ausgangsmaterial für Lebensqualität Gesundheit Sicherheit Gute soziale Beziehungen Entscheidungs- und Handlungsfreiheit ÖKOSYSTEMGÜTER UND ÖKOSYSTEMLEISTUNGEN GÜTER (Bereitstellungsleistungen) Nahrung, Fasern und Brennstoffe Genetische Ressourcen Biochemische Stoffe Frisches Wasser KULTURELLE LEISTUNGEN Spirituelle und religiöse Werte Wissenssystem Bildung und Inspiration Erholung und ästhetische Werte REGULIERUNGSLEISTUNGEN Widerstandskraft gegen Arteneinführung Herbivorie Bestäubung Verbreitung von Samen Klimaregulierung Schädlingskontrolle Krankheitskontrolle/ Regulierung von Krankheiten Schutz vor Naturgefährdungen Regulierung von Erosion Wasserreinigung UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN Primärproduktion Bereitstellung von Lebensraum Nährstoffkreislauf Bodenbildung und Bodenrückhalt Erzeugung von Luftsauerstoff Wasserkreislauf 10 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Umgebung für ein gesundes Leben bereit, in dem jeder Einzelne Entscheidungen frei treffen kann (siehe Abbildung 2.1). Die Weltzustandsberichte zu Biodiversität (SCBD 2001, 2006, 2010, 2014) beschreiben, wie sich der Verlust von Biodiversität auf Ökosystemfunktionen auswirkt. Die Ökosysteme werden empfindlicher gegenüber Schocks und Störungen, weniger widerstandsfähig und ihre Fähigkeit, Ökosystemleistungen für das menschliche Wohlergehen bereitzustellen, nimmt ab (siehe Abbildung 2.1). Biodiversität und Ökosystemleistungen sind äußerst wichtig für fast alle Bereiche der heutigen Wirtschaft, wenngleich ihr Wert vielfach nicht sichtbar ist, wie aus der von der G8+5initiierten Studie „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB) hervorgeht (siehe Abschnitt 4.3). Dabei hat der Biodiversitätsverlust eine stärkere Auswirkung auf arme als auf wohlhabende Menschen. Dies ist auf die im Vergleich größere und direktere Abhängigkeit der Armen von Biodiversität und Ökosystemleistungen für ihr tägliches Leben und unmittelbares Überleben zurückzuführen. Wohlhabendere Menschen verfügen hingegen über größere Ressourcen zur Anpassung und eine größere Anzahl von Ausweichmöglichkeiten (Roe et al. 2011). Diese Ungleichheit gilt gleichermaßen für ländliche, städtische und stadtnahe Gemeinschaften. Dennoch ist der Verlust von Biodiversität nur einer von vielen Faktoren, der zu Armut beiträgt und sie verschärft, insbesondere in ländlichen Gebieten. Frauen sind von den Folgen des Verlustes der biologischen Vielfalt besonders betroffen, da sie in erster Linie für die Ernährungssicherheit, die Gesundheitsversorgung und die Nutzung der natürlichen Ressourcen, wie Wasser und Holz, verantwortlich sind. 2.2 Biodiversität – Status und Trends Der Verlust von Biodiversität und der von ihr bereitgestellten Ökosystemleistungen schreitet in vielen Gebieten mit alarmierender Geschwindigkeit voran, wenngleich auch erhebliche Verbesserungen zu beobachten sind, wie aus dem jüngst veröffentlichten Weltzustandsbericht zu Biodiversität 4 (SCBD 2014) und dem Living Planet Report (WWF 2014) hervorgeht. Ein Index mit signifikant negativem Trend ist die von der Weltnaturschutzunion (IUCN) veröffentlichte „Rote Liste der vom Aussterben bedrohten Arten“ für Amphibien, Vögel, Korallen und Säugetiere.2 Wie aus Abbildung 2.2 für die vier bewerteten Gruppen hervorgeht, ist der Trend bis 2008 Abbildung 2.2 Rote Liste Index der Amphibien, Vögel, Korallen und Säugetiere zum Überleben von Arten Schlechter Rote Liste Index Besser 1.0 0.9 Vögel Säugetiere Korallen Amphibien 0.8 0.7 1980 1984 1988 1992 1996 2000 2004 2008 2012 Jahr Quelle: IUCN und BirdLife International 2015, aktualisiert und basierend auf SBCD (2010)3 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 11 Straßenszene. Rawalpindi, Pakistan. Thomas Imo/photothek.net deutlich negativ: Während die Anzahl der vom Aussterben bedrohten Vögel und Säugetiere in den vergangenen Jahrzehnten auf einem mittleren Gefährdungsniveau einen leicht negativen Trend aufwies, sind Amphibien die am stärksten bedrohte Artengruppe und der Status bei Korallen verschlechtert sich rasant (SCBD 2014). Andere Indikatoren zum Artenbestand weisen ähnliche Trends auf, wie auch die zur genetischen Vielfalt innerhalb der Arten, z. B. die genetische Vielfalt von an Land lebenden Nutztieren (SCBD 2014, Target 13), bei denen trotz zunehmender Erhaltungsmaßnahmen die Verlustrate nur sehr leicht zurückgegangen ist. Dennoch vermittelt der alleinige Blick auf Trends zur Veränderung der Artenzahl noch kein umfassendes Bild: Die CBD hat 2010 den Strategischen Plan für Biodiversität 2011–2020 und die Aichi-Ziele verabschiedet, um den Verlust der Biodiversität anzugehen.4 Diesen 20 Zielen sind unterschiedliche Fristen zugeordnet, einige sollen bis 2015 und andere bis 2020 erreicht sein. Die meisten Indikatoren zeigen einen gewissen Fortschritt, dieser reicht jedoch für die Zielerreichung nicht aus (SCBD 2014). Von den 55 für die Bewertung dieser Ziele herangezogenen Indikatoren, von denen sich einige noch in Entwicklung befinden, sind nur fünf Indikatoren auf einem guten Weg, wohingegen 16 Indikatoren keine wesentlichen positiven oder sogar negative Trends aufweisen. Z. B. ist bei den unter Schutz gestellten Gebieten eine positive Entwicklung zu verzeichnen, doch die Effektivität dieser Gebiete zur Sicherung des Erhalts von Arten und Lebensräumen ist weltweit noch nicht gut (SCBD 2014, Target 11). Beachtliche Fortschritte sind bisher bei der Erarbeitung von nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionsplänen (NBSAPs) und bei der Verbesserung der Wissensbasis zu Biodiversität und Ökosystemleistungen erzielt worden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die tatsächliche Verbesserung des Biodiversitätszustands eine Herausforderung bleibt, was die Aktualität der Biodiversitätszusage der G7 unterstreicht. 2.3 Ursachen für den Verlust von Biodiversität Der Verlust von Biodiversität ist ein Prozess, der durch direkte und indirekte Faktoren beeinflusst wird (siehe Abbildung 2.1). Direkte Einflussfaktoren, die vorwiegend auf 12 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Kupfermine der Mopani Copper Mines. Kitwe, Sambia. Thomas Trutschel/photothek.net lokaler und regionaler Ebene auftreten, sind u. a. i) Klimawandel, ii) Nährstoffbelastung und Verschmutzung, iii) Landnutzungsänderungen, iv) Einführung invasiver Arten und v) Übernutzung (MA 2005, SCBD 2006). (i) Der Klimawandel birgt die Gefahr, dass Arten zukünftig aussterben, da er eine Diskrepanz zwischen den Klimata, an die die Organismen angepasst sind, und der zukünftigen Verteilung dieser Klimata bedingt (Mayhew et al. 2008). Darüber hinaus werden häufiger auftretende Wetterextreme und sich ändernde Niederschlags- und Verdunstungsmuster wahrscheinlich große Auswirkungen auf die Zusammensetzung und Häufigkeit von Arten haben. (ii) Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden durch Nährstoffe (insbesondere Stickstoff und Phosphor) und andere Stoffe (z. B. Pestizide, Schwermetalle) beeinflusst die Organismen in unterschiedlicher Weise. Z. B. können Schadstoffe Fortpflanzungs- und Wachstumsmuster verändern, das Auftreten von Krankheiten verstärken, die Verfügbarkeit von Ressourcen, von denen Organismen abhängen (z. B. Sauerstoff, Licht, Nahrung), reduzieren oder Organismen einfach vergiften und töten (UNESCO et al. 1996). In den Meeresökosystemen stellt die Verschmutzung mit (Mikro-)Kunststoffpartikeln ein zunehmendes Problem dar (Cole et al. 2011, Cózar et al. 2014). Eine weitverbreitete Belastung für fast alle Ökosysteme weltweit stellen die großen Stickstoff- und Phosphormengen dar (Galloway et al. 2004, Sutton et al. 2011), durch die sich die Ökosystemproduktivität und die Artenzusammensetzung verändern. (iii) Die Umwandlung von einigermaßen ungestörten Landund Küstenökosystemen in landwirtschaftliche, urbane oder andere von Menschen dominierte Nutzungsformen (z. B. große Staudämme, Straßen), die auch als „Verlust von Lebensräumen“ bezeichnet werden, ist weltweit die Hauptursache für Veränderungen in der Artenzahl (Leadley et al. 2010). (iv) Die Einführung von gebietsfremden invasiven Arten aus anderen Regionen der Welt, z. B. durch internationalen Verkehr, kann zu Änderungen in den Lebensräumen führen, einen Wettbewerb mit einheimischen Arten um Ressourcen auslösen, zur Jagd auf einheimische Arten führen und Krankheitserreger sowie Hybridisierung mit sich bringen (Manchester und Bullock 2000). G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT (v) Übernutzung und die nicht nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen verursachen eine massive Zerstörung von natürlichen Ökosystemen. Beispiele sind u. a. Übernutzungen zur Gewinnung von Nahrungsmitteln (z. B. Fische, Nüsse, Pflanzen, Wildfleisch), für Bauzwecke (z. B. Abholzung von Bäumen), für industrielle Erzeugnisse (z. B. Öle für Kosmetika, Tiertran, Felle), für den Handel mit Tieren (z. B. Reptilien, Fische), für Modeartikel (z. B. Pelze, Fasern) sowie für die moderne und traditionelle Medizin (z. B. Pflanzen, Wurzeln, tierische Produkte). Das Aussterben einer einzelnen Art kann die Ökosysteme und alle anderen Organismen in dem betreffenden Lebensraum aus dem Gleichgewicht bringen (NHM 2012). Diese fünf direkten Ursachen des Biodiversitätsverlusts sind eng mit den sogenannten indirekten Ursachen verbunden. Letztere sind definiert als vielfältige globale und nationale Einflussfaktoren, die sich auf die Biodiversität auswirken, indem sie die Menge der von der menschlichen Gesellschaft genutzten Ressourcen beeinflussen (SCBD 2010). Solche indirekten Einflussfaktoren umfassen z. B.: i) den demografischen Wandel, ii) die Ebenen der Wirtschaftstätigkeit (z. B. Globalisierung und Welthandel), iii) soziopolitische Bedingungen (z. B. politische Regime, Institutionen und Rechtssysteme), iv) Veränderungen in Wissenschaft und Technik, v) kulturelle und religiöse Aspekte (z. B. Pro-Kopf-Konsummuster in Verbindung mit persönlichem Wohlstand und persönlichen Überzeugungen) (MA 2005, SCBD 2006). Die Wechselwirkungen innerhalb der indirekten sowie zwischen den indirekten und direkten Einflussfaktoren sind komplex und vielfältig. Veränderungen bei den indirekten 1 2 3 4 13 Ursachen wirken sich auf verschiedene direkte Ursachen aus. Z. B. führt ein Einkommenszuwachs oft zu Veränderungen im Lebensstil und zu verstärktem Konsum, insbesondere von Fleisch. Eine höhere Nachfrage wird häufig durch im Ausland hergestellte Erzeugnisse gedeckt und führt in der Folge zu einer Ausweitung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Rinderfarmen, meist auf Kosten der Wälder. Die Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt, Agrarsubventionen (detaillierte Beispiele siehe MA 2005 und TEEB 2011) in Industrienationen und Handelsabkommen beeinflussen die Attraktivität der Produktion bestimmter Nutzpflanzen in einem Land sowie die Gewinne für einheimische Landwirte. Der Weltzustandsbericht zu Biodiversität 3 (SCBD 2010) belegt, dass einer der Hauptgründe für das Verfehlen des „2010-Zieles für die Erhaltung der Biodiversität“ ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Maßnahmen zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes weitgehend auf die Bewältigung seiner direkten Einflussfaktoren ausgerichtet waren. Die Kernaussage des Weltzustandsberichtes zu Biodiversität 3 ist demzufolge, dass sich Strategien zur Bewältigung des Verlustes an Biodiversität immer auch mit den tiefer liegenden Ursachen (den indirekten Einflussfaktoren) in einer sinnvollen Art und Weise beschäftigen müssen (SCBD 2010). Daher muss eine gründliche Bewertung der G8-Zusage, „unsere Anstrengungen zu verstärken, damit der Verlust der biologischen Vielfalt verlangsamt wird“ (G8 Frankreich 2011), auch berücksichtigen, wie die Anstrengungen sowohl direkte als auch indirekte Ursachen des Biodiversitätsverlustes adressieren. Der aktuelle Gebrauch des Ausdruckes „Biodiversität“ oder biologische Vielfalt umfasst genetische Vielfalt, Artenvielfalt und Vielfalt von Artengemeinschaften. Innerhalb dieser kann Vielfalt jeweils auf drei Weisen charakterisiert werden: (a) durch die Anzahl der verschiedenen Lebewesen, (b) durch die relative Reichhaltigkeit der verschiedenen Lebewesen und (c) durch die spezifischen Identitäten der verschiedenen Lebewesen. Der Rote Liste-Index der IUCN wird anstelle des Indikators aus dem Rechenschaftsbericht von Lough Erne „die Anzahl der in der freien Wildbahn schutzbedürftigen, gefährdeten, stark bedrohten und ausgestorbenen Arten, die in die Rote Liste der IUCN aufgenommen wurden“ vorgestellt (siehe Kasten 1.3), da IUCN (2014) darauf verweist, dass dieser Indikator mit Vorsicht zu interpretieren ist. Die Gesamtzahl der in die Rote Liste aufgenommenen Arten nimmt auch in dem Maße zu, in dem die Maßnahmen zur Überwachung verstärkt und neue Arten entdeckt werden: „Da sich der Status für zahlreiche Arten auf der Roten Liste der IUCN ändert, ist es nicht möglich, irgendwelche sinnvollen Trends bezüglich des Zustandes der Biodiversität allein daran zu erkennen, dass man die Gesamtveränderungen in der Anzahl der vom Aussterben bedrohten Arten zwischen den jeweiligen Fortschreibungen der Roten Liste betrachtet.“ Wenn die Analyse jedoch auf verschiedene Artengruppen, wie z. B. Säugetiere, Amphibien und Korallen, aufgeteilt und in Beziehung zu der Gesamtzahl der bewerteten Arten gestellt wird (wie im Roten Liste-Index der IUCN erfolgt), wird das Bild aussagekräftiger. Aktuellere Daten stehen nicht zur Verfügung. Siehe http://www.cbd.int/sp/targets/ 3. Internationale Biodiversitätsfinanzierung und Prioritäten der G7 nach Ländern Kaulquappen. Florida, Vereinigte Staaten. Phil's 1stPix unter Creative Commons Lizenz 16 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 3. Internationale Biodiversitätsfinanzierung und Prioritäten der G7 nach Ländern Zentrale Botschaften • • • • Die Tatsache, dass einige G7-Staaten ihre internationale Biodiversitätsfinanzierung bereits mehr als verdoppelt haben – entsprechend den Beschlüssen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zur Ressourcenmobilisierung – und die G7 insgesamt relativ stabile Finanzierungsbeiträge zum Biodiversitätserhalt in Entwicklungsländern leistet, spiegelt ihr starkes Engagement auch in Zeiten einer schweren Finanzkrise wider. Das Thema Biodiversität wird von den G7-Staaten auch bei der Finanzierung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt, die auf andere Entwicklungsziele ausgerichtet sind (mainstreaming). Fast die Hälfte aller bilateralen Zusagen für Biodiversitätsentwicklungshilfe im Jahr 2012 kam von den G7-Staaten. Wesentliche Unterstützung erhalten auch multilaterale Institutionen, wie dies z. B. in den Beiträgen zu der Globalen Umweltfazilität (GEF) zum Ausdruck kommt. 3.1 Einleitung Das folgende Kapitel stellt die finanziellen Beiträge der G7Staaten zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung vor. Der Bericht geht damit auf „durch die G8-Mitgliedsstaaten [gegebene] verlässliche Zusagen zur Verringerung des Biodiversitätsverlustes, u. a. im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)“ ein. Neben den von den einzelnen G7-Staaten angegebenen Zahlen sind für diejenigen G7-Staaten, die Mitglieder der Europäischen Union (EU) sind (Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich), die durch die EU weitergeleiteten Finanzmittel ein zusätzliches Instrument, um ihre Zusagen zu erfüllen (siehe Abschnitt 3.10). Die Daten umfassen die Jahre 2006 bis 2013, um sowohl die Deauville-Zusage von 2011 als auch die Heiligendamm-Zusage von 2007 zu berücksichtigen (siehe Kapitel 1). Die Zahlen für 2006 dienen als Referenzwert und als Rahmen für die nachfolgenden Jahre. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes lagen die abschließenden Daten für 2014 noch nicht vor. In der Regel stützen sich die Staaten entweder auf Daten zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung, die an den Entwicklungshilfeausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) gemeldet werden (Grundbegriffe siehe Kasten 3.1), oder auf ihre Berichterstattung im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) (siehe Kasten 3.2). Dennoch können die Staaten unterschiedliche Methoden der Berichterstattung anwenden (siehe Details im jeweiligen Länderabschnitt), daher können die von den einzelnen Staaten berichteten Zahlen nicht direkt miteinander verglichen werden. Kommunales Naturschutzgebiet. Insel Majari, Brasilien. Christiane Ehringshaus/GIZ G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Kasten 3.1 Internationale Biodiversitätsfinanzierung: Als öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) gemeldete Daten, OECD/DAC-Daten Rio-Marker Die Geberländer, einschließlich der G7-Staaten, haben sich zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Erreichung der Ziele der Rio-Konventionen zu Biodiversität, Klimawandel und Desertifikation verpflichtet. Seit 1998 überwacht der Entwicklungshilfeausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) durch das Berichtssystem (Creditor Reporting System, CRS) und mithilfe der sogenannten Rio-Marker für Biodiversität, Desertifikation, Minderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel Entwicklungshilfe, die auf die Ziele der Rio-Konventionen ausgerichtet ist. Jede Entwicklungshilfemaßnahme, die an das CRS gemeldet wird, sollte überprüft und gekennzeichnet werden als entweder (i) ein auf die Übereinkommen ausgerichtetes „Hauptziel“ oder „Nebenziel“ oder (ii) nicht auf die Ziele der Konvention ausgerichtet. Die Marker kennzeichnen die Politikziele der Geberländer in Bezug auf jede Maßnahme. Programme mit Biodiversität als Hauptziel werden ausschließlich wegen dieses Zieles finanziert (Rio-Marker Kennung 2); als „signifikant“ gekennzeichnete Programme verfolgen andere Hauptziele, sind jedoch so konzipiert oder angepasst worden, dass sie Biodiversitätsziele unterstützen (Rio-Marker Kennung 1). Eine Maßnahme, die nicht auf Biodiversität ausgerichtet ist, wird als „nicht zielorientiert" gekennzeichnet (Rio-Marker Kennung 0). Der Biodiversitäts-Marker ermöglicht eine annäherungsweise Quantifizierung von auf Biodiversitätsziele ausgerichteten Entwicklungshilfeströmen. Bei der Darstellung von Marker-Daten werden die Zahlen für Hauptziele und Nebenziele separat ausgewiesen. Die Zahlen für Biodiversität als Hauptziel gelten als „Untergrenze“. Auf Biodiversität bezogene Entwicklungszusammenarbeit bezeichnet solche Aktivitäten, die wenigstens eines der drei Ziele der CBD fördern: den Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Komponenten (Ökosysteme, Arten oder genetische Ressourcen) oder den gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen. Eine Maßnahme kann mit dem Rio-Marker für Biodiversität gekennzeichnet werden, wenn sie beiträgt: a) zum Schutz oder zur Stärkung von Ökosystemen, Arten oder genetischen Ressourcen durch Erhalt in situ oder ex situ bzw. durch die Beseitigung von vorhandenen Umweltschäden; b) zur Integration von Biodiversität und Ökosystemleistungen in die Entwicklungsziele und die wirtschaftliche Entscheidungsfindung des Empfängerlandes durch Institutionenaufbau, Entwicklung von Kapazitäten, Stärkung des Ordnungsrahmens und der politischen Rahmenbedingungen bzw. Forschung; oder c) zu den Anstrengungen von Entwicklungsländern, ihre Pflichten gemäß dem Übereinkommen zu erfüllen. Quelle: OECD (2014) und Drutschinin et al. (2014) Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) ist definiert als diejenigen Gelder, die für Länder oder Gebiete für ODA-Empfänger auf der DAC-Liste und für multilaterale Entwicklungseinrichtungen bereitgestellt werden. Das umfasst auch nationale und lokale Regierungen bzw. deren ausführende Stellen. Die einzelnen Vorgänge werden a) mit dem Ziel durchgeführt, die wirtschaftliche Entwicklung und das Wohlergehen von Entwicklungsländern als ihr Hauptziel zu fördern, und haben b) konzessionären Charakter und beinhalten einen Zuschuss von wenigstens 25 Prozent (berechnet zu einem Diskontsatz von zehn Prozent). Quelle: http://www.oecd.org/dac/stats/officialdevelopmentassistancedefinitionandcoverage.htm Zusagen im Vergleich zu Auszahlungen Die OECD-DAC-Daten berichten üblicherweise über Zusagen und Auszahlungen. Zusagen bemessen die Absichten der Geberländer und ermöglichen die Überwachung der Zielausrichtung von Ressourcen für spezifische Zwecke und Empfängerländer. Sie schwanken, wenn sich Entwicklungspolitik verändert, und spiegeln wider, wie politische Zusagen der Geberländer in Maßnahmen umgesetzt werden. Sie geben damit einen Anhaltspunkt über zukünftige Ströme. Auszahlungen weisen die tatsächlichen Zahlungen in jedem Jahr aus. Sie zeigen die Realisierung der Vorhaben der Geberländer und die Umsetzung ihrer Politiken. Sie sind erforderlich, um den Geberländerbeitrag zu Entwicklungserfolgen zu überprüfen. Quelle: http://www.oecd.org/dac/stats/faq.htm ausführlichere Informationen siehe: OECD (2013) 17 18 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT In Bezug auf die Berichterstattung zu biodiversitätsbezogener Entwicklungshilfe umfasst das CRS Daten auf Maßnahmenebene sowohl zu Zusagen als auch zu Auszahlungen. Die Darstellung der ODA-Statistik erfolgt jedoch bislang auf der Grundlage von Zusagedaten. Die Rio-Marker sind zweckorientiert und erfordern Angaben zu den entwicklungspolitischen Zielen oder Absichten der Geberländer und können daher am besten in der Planungsphase der Projekte beurteilt werden. Die Rio-Marker halten entwicklungspolitische Ziele nach, sie verfolgen und überprüfen jedoch nicht, ob Ziele erreicht worden sind. Die Darstellung von Statistiken zu den Rio-Markern auf der Grundlage von Auszahlungen wird unter den OECD-Mitgliedsstaaten diskutiert. Quelle: OECD (2014) Kasten 3.2 Internationale Biodiversitätsfinanzierung: Berichterstattung an das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) In den Jahren 2012 und 2014 kam ein vorläufiges Berichtsschema (Preliminary Reporting Framework) zum Einsatz, um entlang der folgenden Indikatoren Daten über die Mobilisierung von finanziellen Ressourcen bereitzustellen: a) Daten in Währungseinheiten zu Strömen von Finanzmitteln für Biodiversität aus Industrieländern in Entwicklungsländer; b) Daten in Währungseinheiten zu für Biodiversität verfügbaren Finanzmitteln; c) Informationen zu Schritten, die von den Ländern zur Umsetzung der CBD-Strategie für Ressourcenmobilisierung ergriffen werden; und d) Informationen (qualitativ und quantitativ, einschließlich monetär) zur Rolle spezifischer Initiativen, einschließlich solcher in Bezug auf technische Zusammenarbeit sowie innovative Finanzierungsmechanismen. Daten für den Zeitraum 2006 bis 2010 dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung eines Basiswerts, während die Zahlen nach 2010 zur Überwachung von Fortschritten dienen. Direktfinanzierung im Vergleich zu indirekter Finanzierung Biodiversitätsfinanzierung umfasst nicht nur die Finanzierung von direkten Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, sondern auch die Finanzierung von Maßnahmen in anderen Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus) zur Förderung biodiversitätsfreundlicher Initiativen, die aber einen anderen Hauptzweck haben (z. B. ökosystembasierte Ansätze zur Minderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel) und die üblicherweise eine breitere Spanne an Finanzierungsquellen haben. Der CBD-Berichtsrahmen unterscheidet daher zwei Hauptarten der Biodiversitätsfinanzierung: die Finanzierung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Biodiversität direkt zu beeinflussen, und Maßnahmen, die auf andere Themenbereiche ausgerichtet sind, jedoch einen indirekten positiven Einfluss auf die Biodiversität haben. Im Oktober 2014 wurde ein überarbeiteter Bilanzierungsrahmen – Revised Financial Reporting Framework – angenommen, der für die Berichterstattung bis zum 31. Dezember 2015 angewendet werden soll. Der überarbeitete Rahmen soll von den Vertragsstaaten der CBD genutzt werden, um Basisdaten bereitzustellen und über ihren Beitrag zum Erreichen der globalen Finanzierungsziele zu berichten, die auf der 12. Vertragsstaatenkonferenz (COP) gemäß dem Aichi-Biodiversitätsziel 20 und entsprechend Artikel 20 [der Konvention] beschlossen wurden. Quelle: UNEP (2012, 2014a) 3.2 Überblick Einige G7-Staaten haben ihre Beiträge bereits mehr als verdoppelt, was im Einklang mit den Beschlüssen zu Ressourcenmobilisierung im Rahmen der CBD steht. Insgesamt haben die G7-Staaten relativ stabile Finanzierungsbeiträge für Biodiversität in Entwicklungsländern geleistet, was ihr starkes Engagement zur Verringerung des Biodiversitätsverlustes auch in den turbulenten Zeiten einer Finanzkrise und ihrer Nachwirkungen widerspiegelt. Die bilateralen Daten belegen, dass es ein Bekenntnis zur Integration von Biodiversität in andere Entwicklungsziele einschließlich der Armutsbekämpfung gibt (mainstreaming), G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT was in den beachtlichen Summen indirekter Finanzierungsbeiträge zum Ausdruck kommt. Die G7-Staaten sind ein wichtiger Eckpfeiler für die Biodiversitätsfinanzierung durch öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA): Fast 50 Prozent aller 2012 berichteten bilateralen Zusagen für Biodiversitätshilfe wurden direkt durch die G7 abgegeben; dabei ist die Finanzierung durch Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich für EU-Institutionen noch nicht berücksichtigt. Mit ihren Beiträgen zu multilateralen Maßnahmen hat die G7 auch beachtliche Anstrengungen für den Biodiversitätserhalt auf internationaler Ebene unternommen. Dies belegen ihre Beiträge zu der Waldkohlenstoffpartnerschaft (FCPF) und dem GEF Treuhandfonds. Der Anteil der G7-Staaten an der 5. und 6. Wiederauffüllung des GEF betrug etwa 70 Prozent, was mehr als drei Mrd. US-Dollar entspricht. Dementsprechend zählen die G7-Staaten zu den führenden zehn GEF-Geberländern. Ferner dokumentieren die Initiativen „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB) und „Wealth Accounting and the Valuation of Ecosystem Services“ (WAVES) die breit angelegte Beteiligung von vielen G7-Staaten an multilateralen Initiativen und Partnerschaften (siehe Abschnitt 4.3.3). Die Biodiversitätsstrategie der Globalen Umweltfazilität 19 (GEF) steht in Einklang mit dem Strategischen Plan der CBD für Biodiversität 2011-2020 und soll im Zeitraum von 2014 bis 2018 im Rahmen ihres Biodiversitäts-Schwerpunktbereiches 1,3 Mrd. US-Dollar bereitstellen. Zusätzlich wird sie ergänzende Mittel von internationalen Organisationen, bilateralen Entwicklungsorganisationen, Empfängerländern, privaten Stiftungen und der Privatwirtschaft mobilisieren. Und nicht zuletzt unterstützen Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, das Vereinigte Königreich und die EU die Verpflichtung im Rahmen des Aichi-Ziels 20 der CBD zur wesentlichen Erhöhung der Biodiversitätsfinanzierung aus allen Quellen bis zum Jahr 2020 sowie die einschlägigen Beschlüsse der CBD-Vertragsstaatenkonferenz. Die G7-Finanzierung für Biodiversität leistet einen Beitrag zu einer Reihe von Maßnahmen und Initiativen in Entwicklungsländern (siehe Kapitel 4 und 5). Die G7-Finanzierung trägt ferner zur Stärkung von Kapazitäten, Forschungsförderung und der Erweiterung des verfügbaren Wissens in Entwicklungsländern bei. Die G7 unterstützt fortlaufend Finanzierungsmechanismen für Biodiversität. Nicht zuletzt erkennen die G7-Staaten die Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft an. Arbeiterin der Teeplantage der Wakulima Teegesellschaft, die ein Arbeitsplatzprogramm zu betrieblicher Gesundheitsaufklärung und -vorsorge aufgelegt hat und fair gehandelten Tee anbietet. Tukuyu, Tansania. Ute Grabowsky/photothek.net 20 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Wiederaufbau küstennaher Lebensräume. Sulawesi, Indonesien. Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Handel und Entwicklung Kanada 3.3 Kanada 3.3.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung Kanadas Umweltthemen, wie z. B. Biodiversität, werden in alle internationalen Entwicklungshilfeprogramme der Regierung Kanadas integriert. Es gibt fünf Schwerpunktbereiche: die Förderung der Ernährungssicherheit, die Sicherung der Zukunft für Kinder und Jugendliche, die Stimulierung eines nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstums, die Stärkung der Demokratie sowie die Förderung von Stabilität und Sicherheit. Da Kanada die Verbindung zwischen Armut und Umwelt anerkennt, stellt es den größten Teil seiner Unterstützung für Biodiversität durch indirekte Finanzierung für von Partnern durchgeführte Initiativen bereit. Kanada unterstützt den nachhaltigen Erhalt von Biodiversität in Entwicklungsländern vorrangig durch Beiträge zur GEF, die als Finanzierungsmechanismus der CBD wirkt. Kanada unterstützt bilaterale Initiativen in Entwicklungsländern, die das Bewusstsein hinsichtlich der Ursachen des Biodiversitätsverlustes stärken. Es unterstützt Initiativen, die Armut und Biodiversitätsverlust durch die Stärkung nachhaltiger Existenzgrundlagen bekämpfen, um einen gerechten Zugang zu und eine nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und der Umwelt sicherzustellen (wie im Beispiel 4.24 veranschaulicht). Ebenso unterstützt Kanada Initiativen, die mit lokalen Partnern zusammenarbeiten, um die biologische Vielfalt zu erhalten und zu stärken. Bilaterale Entwicklungshilfeprojekte legen häufig den Schwerpunkt darauf, die Kapazitäten lokaler Partner in Bezug auf Umweltgovernance zu stärken, wodurch eine Verbesserung des Zustandes der Biodiversität erreicht wird. Kanada unterstützt ferner Nichtregierungsorganisationen und multilaterale Organisationen, die eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Verlustes der biologischen Vielfalt und der Förderung ihrer nachhaltigen Nutzung spielen. Kanada hat als erstes Industrieland die CBD ratifiziert und ist stolz darauf, Gastgeber des Sekretariats der Konvention seit dessen Einrichtung im Jahr 1996 zu sein. 3.3.2 Finanzströme Im Durchschnitt zahlte die kanadische Regierung in dem Zeitraum von 2006 bis 2013 pro Jahr 179 Mio. US-Dollar für die internationale Biodiversitätsfinanzierung aus (siehe Tabelle 3.1). Die Beiträge Kanadas – gemessen mittels der Rio-Marker-Methode – schwankten über die genannten Jahre, wobei 2012 durch Kanadas starke Beteiligung an der Tabelle 3.1 Internationale Finanzierung von Biodiversität, Kanada (Auszahlungen, in jeweiligen Preisen, Mio. US-Dollar) 1 Direkt Indirekt Gesamt 2006 24 80 105 2007 20 110 130 2008 15 104 119 2009 13 179 191 2010 15 119 134 2011 7 187 194 2012 31 386 416 2013 4 136 140 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Fast-Start-Finanzierung für den Klimawandel ein Spitzenwert zu verzeichnen war, insbesondere bei der Unterstützung eines Treuhandfonds bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank, der auch Beiträge zur Abschwächung des Biodiversitätsverlustes leistete. Kanada wird sich auch weiterhin an der Stärkung globaler Umweltabkommen, 21 wie der CBD, beteiligen, ebenso an der Stärkung der Kapazitäten seiner Partner zur Umsetzung derselben. Kanada unterstützt die Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für Biodiversität aus allen Quellen, einschließlich der Privatwirtschaft, und durch innovative Finanzierungsansätze. Kasten 3.3 Die Berechnungsgrundlage Kanadas Die Zahlen wurden unter Verwendung der CRS-Daten von dem OECD/DAC sowie einer Analyse der Finanzierung Kanadas von Organisationen der Vereinten Nationen (UN) und internationalen Finanzierungsinstitutionen (IFI) zusammengestellt.a An den OECD/DAC berichtete Projekte oder Maßnahmen, die gemäß den Rio-Markern eine Abschwächung des Biodiversitätsverlustes als Hauptziel oder Nebenziel nannten, wurden als Direktfinanzierung bzw. indirekte Finanzierung ausgewiesen.b Da sich die Berichterstattung Kanadas zum größten Teil aus dem Rio-Marker für Biodiversität ableitet, der für ganze Projekte oder Maßnahmen gilt, stellen diese Zahlen den Betrag dar, der von einem durch den Marker ermittelten Projektportfolio ausgezahlt wurde. Sie dienen als zusammengefasste Angabe der Gesamtauszahlungen durch diese Projekte, nicht jedoch als direkte Beschreibung der speziell für die Verringerung des Biodiversitätsverlustes aufgewendeten Mittel. Zusätzliche indirekte Finanzierung wurde basierend auf einer Analyse der Förderung Kanadas für UN-Institutionen und IFI-Organisationen zusammengestellt, um die Finanzierung multilateraler Organisationen mit einzubeziehen, die einen großen Einfluss auf die Verringerung des Biodiversitätsverlustes haben, entweder aufgrund ihrer Aufgabe oder durch ihre Entwicklungshilfe. Berücksichtigte Organisationen waren die Globale Umweltfazilität (GEF), die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA). Die Ermittlung der Höhe der kanadischen Finanzierungsbeiträge für jede Institution basiert auf einer Analyse der Eigenangaben der Organisationen zu entwicklungsbezogenen Maßnahmen. Die Zahlen sind Aufwendungen für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA), berichtet in nominalen USDollar. Sie sind auf Kalenderjahrbasis angegeben, mit Ausnahme des UN-Anteils und des IFI-Anteils von „indirekter“ Finanzierung, die auf dem kanadischen Haushaltsjahr basieren (der Zeitraum März 2012 bis April 2013 wurde z. B. für das Kalenderjahr 2012 gezählt). Zahlen für das Kalenderjahr 2014 lagen noch nicht vor und wurden daher ausgeschlossen. a b Die Zahlen wurden unter Anwendung der Rio-Marker des OECD/DAC zusammengestellt und stehen daher nicht in Einklang mit der Methode Kanadas zur Berichterstattung an das Übereinkommen über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen. Diese Zahlen sind nicht als Berichterstattung Kanadas über abgegebene Zusagen in jenem Forum aufzufassen. Geringfügige Anpassungen wurden vorgenommen, um Maßnahmen einzubeziehen, die in den Biodiversitäts-DAC-Sektor (41030) fallen, dem kein Rio-Marker für Biodiversität zugewiesen wurde, während eine doppelte Berücksichtigung vermieden wurde. Gemäß den DAC-Melderichtlinien sollten in diesen Sektor fallende Maßnahmen als ein „Hauptziel“ für die Abschwächung des Biodiversitätsverlustes ausgewiesen werden. 22 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 3.4 Frankreich 3.4.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung Frankreichs Frankreich hat am 7. Juli 2014 ein neues Gesetz2 verabschiedet, das den Rahmen für die Lenkung und Planung von Entwicklungspolitik und internationaler Solidarität vorgibt. Die Bekämpfung des Verlustes von Biodiversität ist in den Zielen verankert. Zwei Schwerpunktbereiche werden für bilaterale Zusammenarbeit aufgezeigt: die Erhöhung der Fläche und die Verbesserung des Managements von terrestrischen und marinen Schutzgebieten sowie die Integration des Schutzes und der Instandsetzung der biologischen Vielfalt in alle Sektorpolitiken, die einen Einfluss darauf haben. Die französische Regierung hat besondere Anstrengungen unternommen, um die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) zu erreichen. Im Jahr 2013 hat sie 226 Mio. Euro an Öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für biologische Vielfalt bereitgestellt. Im gleichen Jahr verabschiedete die Französische Entwicklungsagentur (AFD) einen übergreifenden Politikrahmen für Biodiversität (CrossCutting Biodiversity Framework) für den Zeitraum 20132016. Dieser schließt die Zusage zur Verdoppelung der Interventionen der AFD in diesem Sektor ein und die Zusage zur Bereitstellung von durchschnittlich 160 Mio. Euro jährlich für Maßnahmen, die Naturschutzgebieten und dem Management natürlicher Ressourcen gewidmet sind. Neben ihren jeweils spezifischen Zielen sind die AFD-Maßnahmen darauf ausgerichtet, die Armut nachhaltig zu reduzieren und besonders vulnerable Gemeinschaften in wirtschaftliche, soziale, kulturelle und institutionelle Entwicklungsprozesse zu integrieren. Wal. Madagaskar. Rémi Gouin Außer für die AFD ist auch für die Französische Globale Umweltfazilität (FFEM) die Priorisierung von biologischer Vielfalt in den vergangenen 20 Jahren ein wichtiger Teil ihres Selbstverständnisses gewesen. Die FFEM finanziert Projekte, die auf die Umsetzung der Leitprinzipien der CBD abzielen. Die Maßnahmen der FFEM konzentrieren sich vorwiegend auf den Mittelmeerraum und auf Afrika südlich der Sahara. Das 2006 eingerichtete KleinmaßnahmenProgramm (Small-Scale Initiatives) unterstützt Gruppen der afrikanischen Zivilgesellschaft, die sich aktiv an der Erhaltung der biologischen Vielfalt und an Maßnahmen gegen den Klimawandel beteiligen. 2013 startete die FFEM ferner ein Programm zur Stärkung von jungen Zivilgesellschaftsorganisationen in Nordafrika (das PPI-NASCO-Programm) auf dem Gebiet der Biodiversität. Im Bereich der Forschung koordiniert die französische Plattform „Stiftung für Forschung und Biodiversität“ u. a. Ausschreibungen und Partnerschaften und fördert den Wissensaustausch zwischen französischen und internationalen Forschern zur Biodiversität. 3.4.2 Finanzströme Die französischen Zusagen zur Finanzierung internationaler Biodiversitätsprojekte wiesen von 2006 bis 2013 einen positiven Trend auf und beliefen sich 2013 auf fast 218 Mio. Euro bilaterale Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) (siehe Tabelle 3.2). Die Zusagen haben sich von 2006 bis 2013 mehr als verdoppelt. Der starke Anstieg im Jahr 2013 bezieht sich auf die Finanzierungszusagen für den übergreifenden Politikrahmen für Biodiversität der AFD. Der hohe Anteil indirekter Beiträge spiegelt die Anstrengungen der französischen Regierung wider, die Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes in die entwicklungspolitische Planung einzubeziehen und internationale Solidarität für die Verfolgung anderer Entwicklungsziele zu schaffen. Zwischen 2006 und 2013 machte Frankreich Zusagen für durchschnittlich 11,9 Mio. Euro jährlich für das Biodiversitätssegment der GEF (siehe Tabelle 3.3). In diesen acht aufeinanderfolgenden Jahren belief sich der französische Beitrag zu dem Biodiversitätssegment auf 95 Mio. Euro. Der scheinbare Rückgang im Jahr 2013 bedeutet keinen realen Rückgang in der Finanzierung, da Frankreich seinen Beitrag zur GEF in Mehrjahreszusagen plant; somit sind Jahreszahlen hier nicht aussagekräftig. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 23 Tabelle 3.2 Internationale Finanzierung von Biodiversität (bilaterale Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, ODA), Frankreich (Zusagen, Mio. Euro)3 2006 50 44 94 Direkt Indirekt Gesamt 2007 6 34 40 2008 43 82 125 2009 6 82 88 2010 9 118 127 2011 23 76 99 2012 84 74 157 2013 12 206 218 Tabelle 3.3 Der französische Beitrag zum GEF-Biodiversitätssegment (Zusagen, in Mio. Euro) 2006 12 Direkt 2007 11 2008 11 2009 10 2010 10 2011 16 2012 16 2013 9 Kasten 3.4 Die Berechnungsgrundlage Frankreichs Um seine auf der 11. UN-Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 2012 verabschiedeten internationalen Zusagen zu erfüllen, wendet Frankreich eine Berechnungsmethode an, die in den übergreifenden Politikrahmen für Biodiversität der Französischen Entwicklungsagentur (AFD) eingebettet ist (siehe Abschnitt 3.4.1). Die obigen Zahlen für direkte und indirekte Zusagen spiegeln den jeweiligen Anteil wider, mit dem Mittel der Biodiversitätsfinanzierung zugerechnet werden. Dieser Anteil kann zwischen 100 Prozent und 5 Prozent liegen. Weitere Details werden in der folgenden Tabelle genannt. Tabelle 3.4 Zuordnung von Maßnahmen und Mitteln zu direkten und indirekten Zusagen Art der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Zugewiesene Finanzierung Direkt Naturschutzgebiete (marin oder terrestrisch) Unterstützung von Umwelt-Nichtregierungsorganisationen Biodiversitäts-Treuhandfonds Nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern Nachhaltige Bewirtschaftung von Fischgründen REDD+-Projekte (Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung) Wiederherstellung von Ökosystemen Agrarökologie Pastoralismus – Transhumanza Bienenhaltung Nachhaltige Bewirtschaftung von Fischgründen Lokale Bewirtschaftung von biologischen Ressourcen Organische Fair-Trade-Sektoren Abwasseraufbereitung, integrierte Wasserbewirtschaftung Stadtentwicklung mit Biodiversitätselement Nachhaltige Abfallbehandlung – Eindämmung der Umweltbelastung Umweltfazilität (ohne Klima) Personal für technische Unterstützung, zu Biodiversität zugeordnet Kommunikationsmaßnahmen mit Biodiversitätsaspekten Wissensproduktion (Studie mit Schwerpunkt auf Biodiversität) 100% Indirekt Indirekt Indirekt Direkt Indirekt Direkt a 80% 30% 5% 100% 50% 100% Wanderweidewirtschaft - saisonale Ortsveränderung von Menschen mit ihrem Viehbestand zwischen festen Sommerweiden und Winterweiden; http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=809D8BE7B25B6E089A6077A48468C21A.tpdjo04v_3?cidTexte= JORFTEXT000029210384&categorieLien=id 24 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Verschiedene Arten von Sorghumhirse. Ostafrika. 3.5 Deutschland Bioversity International/J. van de Gevel 3.5.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung Deutschlands Da die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein Schlüssel zum Erreichen nachhaltiger Entwicklung und zur Minderung von Armut ist, gilt sie in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowohl als Schwerpunktförderbereich als auch als Querschnittthema. Die deutsche Bundesregierung sieht in der CBD den wichtigsten Rahmen für ihre nationalen und internationalen Anstrengungen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und engagiert sich mit Entschlossenheit für die Umsetzung des Strategischen Plans 2011-2020 der CBD und seiner Aichi-Ziele. Deutschland fördert und implementiert daher eine Reihe von Initiativen. Ziele sind die Unterstützung des Biodiversitätserhalts innerhalb und außerhalb terrestrischer und mariner Naturschutzgebiete, die Förderung der nachhaltigen Nutzung, die Integration von Biodiversität in die politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungsfindung (mainstreaming) und die Bekämpfung der Ursachen des Biodiversitätsverlustes. Für die deutsche Bundesregierung ist dabei auch von großer Bedeutung, dass eine gerechte Aufteilung der Gewinne, die aus der Nutzung von genetischen Ressourcen erwirtschaftet werden, ermöglicht wird. Sie unterstützt daher auch die Umsetzung des Nagoya-Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie die Umsetzung des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Das Engagement der deutschen Regierung für die Biodiversität kommt deutlich in der finanziellen Zusage zum Ausdruck, die Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD 2008 in Bonn gemacht hat. Die Bundeskanzlerin kündigte an, Deutschland werde für den Zeitraum von 2009 bis 2012 zusätzlich 500 Mio. Euro für den weltweiten Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen bereitstellen und diesen Finanzierungsbeitrag ab 2013 auf jährlich 500 Mio. Euro erhöhen. Die deutsche Bundesregierung hat diese Zusagen seither erfüllt. Gegenwärtig arbeitet Deutschland in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit mehr als 50 Ländern sowie mit einer Reihe von Regionalorganisationen zum Erhalt der biologischen Vielfalt zusammen. Der größte Teil der bilateralen Finanzierung – mehr als 80 Prozent – wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereitgestellt. Seit 2008 wird dieser ergänzt durch Mittel der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als neues Instrument zur Finanzierung von Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Biodiversität für Ernährung und Landwirtschaft. Darüber hinaus umfasst die deutsche Finanzierung für Biodiversität beachtliche Beiträge zu multilateralen Institutionen. Deutschland trägt im Durchschnitt elf bis 13 Prozent zu dem Gesamtbudget der GEF bei und ist damit der drittgrößte Geldgeber. Insgesamt hat die Bundesrepublik zum Treuhandfonds der GEF seit seiner Einrichtung im Jahr 1991 mehr als 1,76 Mrd. Euro eingezahlt, wovon etwa ein Drittel für Biodiversitätsprojekte eingesetzt wird. Deutschland ist zudem Sitz der Sekretariate verschiedener biodiversitätsbezogener multilateraler Abkommen, wie z. B. dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten, dem Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt und der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES). Waldökosysteme und Ökosystemleistungen zur Minderung des Klimawandels und zur Klimaanpassung sind ein besonderer Schwerpunkt des internationalen deutschen Engagements für Biodiversität. Dies schlägt sich z. B. in der umfangreichen Unterstützung von Programmen zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung (REDD+) nieder. Seit 2008 wurde hierfür mehr als eine halbe Milliarde Euro bereitgestellt. Hinzu kommt die Finanzierung von multilateralen REDD+-Programmen. Die nachhaltige Finanzierung von Naturschutzgebieten ist ein weiterer Schwerpunkt. Bis 2014 hat Deutschland fast 178 Mio. Euro für die Kapitalausstattung von 13 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 25 Biodiversitäts-Treuhandfonds in Lateinamerika, Afrika und dem Kaukasus aufgewendet. Deutschland unterstützt Partnerländer seit langem bei der Einrichtung und dem nachhaltigen Management von Schutzgebieten. Eine Gesamtfläche, größer als Frankreich und Deutschland zusammen, wird in 40 Partnerländern mit einem laufenden Finanzierungsvolumen von mehr als 500 Mio. Euro unterstützt. Die Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten entlang der gesamten illegalen Handelskette ergänzt die Anstrengungen Deutschlands in dieser Hinsicht. Maßnahmen und veröffentlicht alle zwei Jahre detaillierte Informationen zur deutschen internationalen Zusammenarbeit zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention.5 3.5.2 Finanzströme Seit 2006 hatte sich der jährliche Betrag der direkten Beiträge – bestehend aus bilateralen Zusagen und Auszahlungen an multilaterale Institutionen (GEF-Biodiversitätssegment und die Waldkohlenstoffpartnerschaft, FCPF) – bis 2013 um fast das Achtfache auf 552 Mio. Euro erhöht (siehe Tabelle 3.5). Die Bundesregierung berichtet entsprechend den Standards der International Aid Transparency Initiative4 transparent über Tabelle 3.5 Internationale Biodiversitätsfinanzierung, direkte Beiträge, Deutschland (Mio. Euro) Bilaterale Zusagen Multilaterale Auszahlungen Gesamt 2006 65 10 75 2007 115 10 125 2008 209 10 219 2009 237 13 250 2010 263 37 300 2011 477 22 499 2012 508 25 533 2013 510 42 552 Die Tabelle umfasst lediglich direkte Beiträge zur Biodiversität im Sinne von Maßnahmen, die hauptsächlich zu den Zielen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) beitragen (Hauptziel) (siehe auch Kasten 3.5). Kasten 3.5 Die Berechnungsgrundlage Deutschlands Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) folgt bei der Bewertung und Kategorisierung seiner Finanzierungszusagen im Bereich Biodiversität den Förderbereichsschlüsseln (CRS-Codes) des OECD/DAC und den Rio-Markern. Nur Projekte, deren Schwerpunkt und Hauptziel darin bestehen, die Umsetzung der CBD zu unterstützen, werden mit dem Biodiversitäts-Rio-Marker 2 gekennzeichnet. Diese werden zu 100 Prozent als Beitrag zu den deutschen ODA-Verpflichtungen für biologische Vielfalt angerechnet. Bis 2011 wurden bei der Ermittlung des deutschen Beitrages zur Finanzierung von Biodiversitätserhalt nur Projekte mit einem BiodiversitätsRio-Marker 2 berücksichtigt. Um den Erhalt der biologischen Vielfalt im Sinne des Strategischen Plans (2011–2020) der CBD verstärkt auch in anderen Sektoren und Schwerpunktbereichen der Entwicklungszusammenarbeit als Ziel zu verankern, werden seit 2012 sogenannte „sektorale Bestandteile“, die auf die Erhaltung der Biodiversität ausgerichtet sind, in Projekte und Programme des BMZ mit anderen Hauptzielen integriert. Das sind z. B. Vorhaben in den Bereichen nachhaltige Wasserressourcen und Landbewirtschaftung, Ernährungssicherheit, Energie und Governance. Diese „sektoralen Bestandteile“ müssen mindestens zu einem der drei Ziele der CBD beitragen und durch mindestens einen spezifischen Indikator in den Planungsdokumenten des Projektes abgebildet sein. Die entsprechenden Projekte bzw. Programme erhalten den Rio-Marker 1 für Biodiversität. Bei der Finanzberichterstattung in Bezug auf die Biodiversität wird nur das Volumen des spezifisch auf Biodiversität ausgerichteten „sektoralen Bestandteils“ als direkter finanzieller Beitrag zum Biodiversitätserhalt angerechnet. Andere Projektkomponenten und ihre Finanzierungsvolumina werden nicht gemeldet. Somit meldet Deutschland nur direkte Beiträge, und der prozentuale Anteil des auf Biodiversität ausgerichteten sektoralen Bestandteils kann je nach Projekt unterschiedlich hoch ausfallen. http://www.bmz.eu/en/publications/topics/environment/Biodiversity.pdf 26 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 3.6 Italien 3.6.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung Italiens Italiens Strategie zur Biodiversität erfolgt auf der politischen Ebene vor allem durch die Unterstützung biodiversitätsbezogener multilateraler Umweltabkommen, insbesondere für die CBD (siehe auch Italien 2014) und das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten sowie durch die Umsetzung ihres strategischen Rahmens. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Naturschutzgebieten und wandernden Arten. Über die Jahre hinweg hat sich Italien im Sinne eines umfassenden Ansatzes insbesondere auch für die Integration von Umweltthemen in seine Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt. Entsprechend wurden Biodiversitätsbelange in alle anderen umweltbezogenen Themenbereiche der Entwicklungszusammenarbeit integriert, wie z. B. den Klimawandel, eine nachhaltige Infrastruktur, Landwirtschaft, Ernährung und Ernährungssicherheit sowie wirtschaftliche Entwicklung, um einen einheitlichen Entwicklungsansatz zu verfolgen. 2011 verabschiedete Italien Umweltleitlinien, die den Schwerpunkt auf nachhaltige Entwicklung als übergeordnetem Ziel der Entwicklungszusammenarbeit legen. Diese Leitlinien dienen als Instrument zur Identifizierung, Annahme, Überwachung und Evaluierung aller umweltrelevanten italienischen Initiativen. Die Berücksichtigung von Umweltthemen in allen anderen Initiativen wird damit ebenfalls Nachhaltige Nutzung und Konservierung von Genmaterial für Agro-Biodiversität. Italien. Italienische Entwicklungszusammenarbeit gestärkt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Initiativen, die Umweltfragen als wirtschaftliche Chance betrachten und ein ökologisches Wirtschaften (green economy) fördern. Italien trägt zum Biodiversitätsschutz bei durch Maßnahmen wie: Schutz bedrohter Arten und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in Biodiversitäts-Hotspots und Ökosystemen, Ausrottung und Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten, Förderung grenzüberschreitender Initiativen zur Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Gebieten mit starken politischen Spannungen sowie Unterstützung globaler Mechanismen für die nachhaltige Entwicklung empfindlicher Ökosysteme, wie z. B. die Global Island Partnership und die Mountains Partnership. Seit 1974 ist Italien Sitz von Bioversity International, einem internationalen Entwicklungsforschungsinstitut, das von Italien unterstützt wird und als International Board for Plant Genetic Resources gegründet wurde. Seine Aufgabe ist die Koordinierung eines internationalen Forschungsprogramms für genetische Ressourcen einschließlich der Sammlung von genetischem Material für Krisenfälle sowie der Auf- und Ausbau nationaler, regionaler und internationaler Genbanken. 3.6.2 Finanzströme Die von Italien gegebenen bilateralen Zusagen erreichten 2007 mit etwa 85 Mio. Euro einen Spitzenwert. Der zweitgrößte bilaterale Beitrag war 2011 mit 66 Mio. Euro zu verzeichnen (siehe Tabelle 3.6). Dieses Niveau wurde 2013 fast noch einmal erreicht. Die italienischen bilateralen Zusagen bestehen zu einem großen Anteil aus Zusagen, die als indirekt/signifikant eingestuft werden. Im Durchschnitt sagte die italienische Regierung in dem Zeitraum von 2006 bis 2013 pro Jahr fast 50 Mio. Euro zu. In diesem Zusammenhang ist auch die wichtige Rolle der italienischen Beiträge für die GEF erwähnenswert. Diese Zahlen belegen, dass die biologische Vielfalt eine der vielen Prioritäten der italienischen Entwicklungszusammenarbeit ist. Die Höchstwerte in den Jahren 2007 und 2011 weisen große zinsgünstige Kreditzusagen aus; das niedrige Finanzierungsniveau im Jahr 2010 ist durch eine Reduzierung der bilateralen Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie durch einen Rückgang der Gesamtzahl und des Volumens der als „signifikant für Biodiversität“ eingestuften Zusagen bedingt. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 27 Tabelle 3.6 Internationale Biodiversitätsfinanzierung (bilateral), Italien (Zusagen, Mio. Euro)6 2006 1 19 20 Direkt Indirekt Gesamt Auch die multilateralen Zusagen Italiens erreichten im Jahr 2007 einen Höchstwert von etwa 33 Mio. Euro (siehe Tabelle 3.7). Analog zu den bilateralen Zusagen bestehen die multilateralen Zusagen zu einem großen Anteil aus indirekten Beiträgen. Zwischen 2006 und 2013 betrug die durchschnittliche Zusage Italiens jährlich etwa 19 Mio. Euro. 2007 11 74 85 2008 15 40 55 2009 5 47 52 2010 2 11 12 2011 40 26 66 2012 13 35 48 2013 8 50 58 wurde. Der Höchstwert im Jahr 2007 belegt den Anstieg in der Finanzierung der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA). Durch die Veröffentlichung dieser Daten auf der Webseite Open Aid Italia bringt Italien zudem die Transparenz seiner Finanzierung für globale Entwicklungszusammenarbeitsinitiativen voran.7 Diese Zahlen belegen, dass im Allgemeinen der bilaterale Mittelabfluss gegenüber dem multilateralen Weg bevorzugt Tabelle 3.7 Internationale Biodiversitätsfinanzierung (multilateral), Italien (Zusagen, Mio. Euro)8 Direkt Indirekt Gesamt 2006 14 10 24 2007 5 28 33 2008 3 20 23 2009 4 9 13 2010 3 10 14 2011 7 11 18 2012 7 7 14 2013 4 8 12 Kasten 3.6 Die Berechnungsgrundlage Italiens Für den Zeitraum 2006-2013 wurden Daten zu bilateralen Zusagen aus der CRS-Datenbank und der CBD-Berichterstattung herangezogen, während Daten zu multilateralen Zusagen aus den DAC-Tabellen und der CBD-Berichterstattung herangezogen wurden. An den OECD/DAC berichtete Maßnahmen, die Biodiversität als Hauptziel oder Nebenziel verfolgen, wurden entweder der direkten oder indirekten Finanzierungsart zugeordnet. Sowohl die direkten als auch die indirekten bilateralen Zahlen bilden 100 Prozent der zugesagten Mittel ab. Es wurde der gleiche Prozentsatz für beide angesetzt, da die Werte der Rio-Marker nicht mit einem feststehenden Prozentsatz verbunden sind und es keine unter den G7-Mitgliedsstaaten gemeinsam abgestimmte Berechnungsgrundlage gibt. Im Fall der multilateralen Zahlen wurde ein Anteil von 100 Prozent angesetzt, wenn Organisationen ein spezifisches Mandat für Biodiversität haben (wie Bioversity International). Die nachfolgend aufgeführten Quoten wurden für Organisationen zugrunde gelegt, die Biodiversität als Komponente ihrer Programmaktivitäten haben: UNDESA, IFAD, CIHEAM/IAM, UNDP und WFP: 10 Prozent; ITTO, FAO und CGIAR: 25 Prozent; IUCN und UNEP: 50 Prozent.9 28 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 3.7 Japan 3.7.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung Japans Japan beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Biodiversität und unterstützt Entwicklungsländer durch internationale Finanzierungsmechanismen. Die japanische Regierung wird auch weiterhin Maßnahmen zum Biodiversitätserhalt ergreifen und dabei eine globale Perspektive anwenden. Insbesondere wird sie Entwicklungsländer in ihren Anstrengungen zur Stärkung von Kapazitäten zum Erreichen der Aichi-Biodiversitätsziele unterstützen, eine nachhaltige Erhaltung der vom Menschen beeinflussten Naturräume durch die Satoyama-Initiative fördern und sich an der internationalen Zusammenarbeit mit Schwerpunkt auf dem asiatisch-pazifischen Raum beteiligen, der in einer engen Beziehung zu Japan steht. Um auf der CBD basierende Bemühungen zu fördern, einschließlich des Erreichens der Aichi-Biodiversitätsziele auf globaler Ebene, ist Japan davon überzeugt, dass es weltweiter Anstrengungen zur Bereitstellung von Mitteln und zum Technologietransfer bedarf und die Stärkung von Kapazitäten für Entwicklungsländer notwendig ist. Daher hat Japan den japanischen Biodiversitätsfonds eingerichtet und mit Beiträgen in Höhe von 5 Mrd. Yen (59 Mio. US-Dollar) ausgestattet. Ziel ist die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Beobachtung durch das Programm für bornesische Biodiversität und Erhaltung von Ökosystemen. Crocker Range Park, Japan. Agentur für internationale Zusammenarbeit Japan Stärkung von Kapazitäten zur Umsetzung des Strategischen Plans 2011-2020 der CBD und der Aichi-Biodiversitätsziele zusammen mit der Aktualisierung ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (NBSAPs) gemäß dem CBD-Strategieplan sowie die Stärkung ihrer Kapazitäten zur Umsetzung der Konvention. Um diese Ziele zu erreichen, führt das CBD-Sekretariat verschiedene Aktivitäten im Rahmen des japanischen Biodiversitätsfonds durch, darunter regionale und subregionale Workshops, wie z. B. NBSAPWorkshops zur Stärkung von Kapazitäten, Aufklärungskampagnen und weitere Fortbildungsmaßnahmen. Die Japan International Cooperation Agency (JICA) führt verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung des Biodiversitätserhalts in Entwicklungsländern durch.10 Z. B. bietet JICA technische Zusammenarbeit an, die auf die Verbesserung von Verfahren für die Wiederherstellung von Ökosystemen ausgerichtet ist, und sie unterstützt die Entwicklung der Forschungskompetenz von Verwaltungsbeamten und Wissenschaftlern. Außerdem stellt die JICA Unterstützung bereit, um durch Umweltbildung die Bevölkerung stärker zu sensibilisieren, sowie zur Entwicklung und Verbreitung landwirtschaftlicher Verfahren mit dem Ziel, die Produktivität zu steigern und die Umwelt zu erhalten. Andere Initiativen zielen auf die Stärkung und Verbesserung von Politiken, Systemen und Organisationsstrukturen ab, die für ein sachgemäßes Management von Naturschutzgebieten und Nationalparks erforderlich sind. Die Bedeutung der biologischen Vielfalt wurde durch die japanische Regierung auch auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz (COP) im Oktober 2010 unterstrichen, als sie in Nagoya Gastgeber dieser Konferenz war. Als Regierungsorganisation, die die öffentliche Zusammenarbeit Japans umsetzt, wird die JICA auch weiterhin das über die Jahre internationaler Zusammenarbeit hinweg gewonnene Wissen verbreiten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Zusammenarbeit mit anderen Ländern weiter fördern. Zusätzlich zu der Bereitstellung von Unterstützung ist es wichtig, dass Entwicklungsländer mit Instrumenten ausgestattet werden, die sie in die Lage versetzen, die Umwelt unter ihrer eigenen Federführung zu erhalten. Die JICA arbeitet mit Akteuren aus verschiedenen Sektoren (Kommunalverwaltungen, Ministerien, lokale Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen usw.) zusammen, um ein System zur Förderung von Erhaltungsmaßnahmen zu schaffen. Ein Beispiel einer solchen Partnerschaft findet man in Äthiopien – einem Land, das G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 29 Reisanbau. Sado, Japan. Stadt Sado Durch seine Beiträge hat sich Japan auch an der Unterstützung multilateraler Aktivitäten, wie z. B. der GEF und dem Fonds für Partnerschaften zu kritischen Ökosystemen, beteiligt. Insbesondere für die GEF ist Japan einer der größten Geldgeber gewesen und hat eine führende Rolle für den Erfolg der 6. Wiederauffüllung der GEF gespielt. Für den CGIAR-Verbund, dem verschiedene internationale Agrarforschungsinstitute angehören, hat Japan insbesondere Beiträge zu der Verwaltung internationaler Genbanken geleistet. 3.7.2 Finanzströme Bei dem durchschnittlichen Betrag der bilateralen Entwicklungshilfe für biologische Vielfalt zählte Japan zwischen 2006 und 2011 zu den führenden OECD-Ländern, da der Naturschutz in der mittelfristigen Politik für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit als ein Schwerpunktbereich festgelegt war. unter schwerer Walddegradierung leidet. Die JICA arbeitet dort mit Privatunternehmen zusammen, um das Land bei der Erlangung einer Zertifizierung durch eine UmweltNRO zu unterstützen, sodass sein Wildkaffee zu Spitzenpreisen exportiert werden kann. Diese Initiative hat Landwirten geholfen, ihre Einkommen zu erhöhen und gleichzeitig ihre Waldbestände zu erhalten. Die japanischen Beiträge zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung erreichten 2007 mit mehr als 1,7 Mrd. US-Dollar und 2011 mit fast 1,4 Mrd. US-Dollar einen Spitzenwert (siehe Tabelle 3.8). Im Durchschnitt sagte die japanische Regierung jährlich 1,01 Mrd. US-Dollar für die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu. Charakteristisch für die japanischen Beiträge ist der große Anteil von Zusagen, die als direkt/hauptsächlich [für Biodiversität] eingestuft sind. Für andere Förderaktivitäten wurde auf der COP10 angekündigt, dass ab 2010 über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt zwei Mrd. US-Dollar zur Unterstützung des Biodiversitätserhalts bereitgestellt werden – als Teil der japanischen „Life in Harmony Initiative“ zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Tabelle 3.8 Internationale Biodiversitätsfinanzierung, Japan (Zusagen, Mio. US-Dollar)11 Direkt Indirekt Gesamt 2006 1154 24 1177 2007 1762 16 1778 2008 695 182 877 2009 995 140 1135 2010 823 260 1083 2011 1368 108 1476 2012 332 118 450 2013 38 70 108 Kasten 3.7 Die Berechnungsgrundlage Japans Die Tabelle wurde unter Verwendung von CRS-Daten vom OECD/DAC zu Zusagen, einschließlich der Rio-Marker für Biodiversität, zusammengestellt. Maßnahmen, die mit Haupt- oder Nebenziel Biodiversitätserhalt gekennzeichnet sind, wurden als direkte bzw. indirekte Finanzierung ausgewiesen. 30 3.8 Vereinigtes Königreich 3.8.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung des Vereinigten Königreiches Das Vereinigte Königreich anerkennt die Bedeutung, Biodiversitätsfinanzierung auch in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen (mainstreaming). Die folgenden Informationen enthalten weitere Details zu den breit gefächerten Maßnahmen, an denen das Vereinigte Königreich beteiligt ist, um eine Reihe von Biodiversitätsthemen anzugehen. Das Ministerium für Internationale Entwicklung (DFID) setzt den Schwerpunkt auf eine Biodiversitätsfinanzierung, in deren Mittelpunkt die Beziehung zwischen Biodiversität und Armutsbekämpfung für die Entwicklung nachhaltiger Existenzgrundlagen steht. Finanziert wird Forschung, die zu einem besseren Verständnis dieser Zusammenhänge und einer nachhaltigen Ressourcennutzung beiträgt. Die Finanzierung richtet sich zudem an spezifische Projekte zur Armutsminderung und Sicherung von Existenzgrundlagen durch den Erhalt von Umweltleistungen und die nachhaltige Nutzung erneuerbarer natürlicher Ressourcen – einschließlich Governancefragen, insbesondere von Wäldern. Der Internationale Klimafonds stellt 3,87 Mrd. Pfund Sterling an öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit bereit mit dem Ziel der Armutsbeseitigung, der Reduzierung der Kohlendioxidemissionen und der Entwaldung (und damit G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT des Schutzes der biologischen Vielfalt). Bisher wurden vom Internationalen Klimafonds mehr als 409 Mio. Pfund Sterling für Forstwirtschaftsprojekte ausgezahlt: Projekte in einem Umfang von 242 Mio. Pfund Sterling sind in Vorbereitung, einschließlich der Beiträge zu multilateralen Initiativen, wie dem Wald-Investitionsprogramm, der Waldkohlenstoffpartnerschaft (FCPF), dem Bio-KohlenstoffFonds und dem Waldfonds für das Kongobecken. Die Darwin-Initiative fördert Projekte zur Unterstützung von Ländern, die reich an biologischer Vielfalt sind, denen jedoch die finanziellen Ressourcen fehlen, um ihre Ziele gemäß einer oder mehreren der folgenden biodiversitätsbezogenen Konventionen zu erfüllen: die CBD, das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), das Nagoya-Protokoll oder der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA). Diese Projekte befassen sich normalerweise mit Bedrohungen für die biologische Vielfalt, wie z. B. Übernutzung, gebietsfremde Arten, Degradierung und Verlust von Lebensräumen, Bewältigung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel und Umweltverschmutzung. Die Initiative wird nun gemeinsam von dem Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) sowie dem Ministerium für Internationale Entwicklung (DFID) des Vereinigten Königreiches finanziert, wobei die Projekte des DFID schwerpunktmäßig auf die Armutsbekämpfung und Sicherung der Existenzgrundlagen ausgerichtet sind. Seit 1992 hat die britische Regierung 929 Darwin-Projekte in 158 Ländern vergeben.12 Elefantenherde mit Jungem. Chobe Nationalpark, Botswana. Jeremy Eppel G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 31 Nashorn. Madikwe Game Reserve, Südafrika. Jeremy Eppel Das Programm Ökosystemleistungen für die Armutsminderung (ESPA) möchte hochwertige, innovative Forschungsergebnisse liefern, die das Verständnis der Funktion von Ökosystemen, der von ihnen bereitgestellten Leistungen und ihrer Beziehung zu politischer Ökonomie und nachhaltigem Wachstum verbessern. Die Forschung im Rahmen des Programms wird Nachweise und Instrumente zur Verfügung stellen, die Entscheidungsträger in die Lage versetzen, Ökosysteme nachhaltig zu bewirtschaften und zur Armutsminderung beizutragen. 30 Mio. Pfund Sterling wurden dafür bis zum Haushaltsjahr 2017/2018 zugesagt.13 Das Vereinigte Königreich beteiligt sich an der Finanzierung mehrerer internationaler Maßnahmen, wie z. B. der WAVESInitiative der Weltbank und der Umwelt- und Armutsinitiative der Vereinten Nationen. Beginnend in den Jahren 2011/2012 stellte das Vereinigte Königreich 1,9 Mio. Pfund Sterling (drei Mio. US-Dollar) für einen Zeitraum von vier Jahren bereit und prüft Optionen einer zukünftigen Beteiligung an der WAVESInitiative.14 Dies hat zur Bildung eines von mehreren Organisationen gemeinsam finanzierten Programms der Weltbank, dem Multi-Geber-Fonds der Weltbank mit 15 Mio. US-Dollar geführt, das von dem Vereinigten Königreich, Norwegen, der Europäischen Kommission, Japan und den Niederlanden unterstützt wird. Das Vereinigte Königreich wird über vier Jahre von 2013/2014 bis 2016/2017 vier Mio. Pfund Sterling (etwa sechs Mio. US-Dollar) für die Umwelt- und Armutsinitiative der Vereinten Nationen bereitstellen.15 Der Beitrag des Vereinigten Königreiches entspricht einem Lastenanteil von etwa zehn Prozent, ausgehend von einem Budget von 60 Mio. USDollar. Andere Geldgeber sind das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Europäische Kommission, Deutschland, Norwegen, Spanien und Schweden. 3.8.2 Finanzströme Die Beiträge des Vereinigten Königreiches zur Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für Biodiversität erreichten 2011 mit mehr als 109 Mio. Pfund Sterling einen Höchststand. Der durchschnittliche von dem Vereinigten Königreich jährlich für die internationale Biodiversitätsfinanzierung ausgezahlte Beitrag lag bei 55,6 Mio. Pfund Sterling (siehe Tabelle 3.9). Die jährliche Schwankung bei den Auszahlungen für Biodiversität ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, u. a. auf die Programmfinanzierungszyklen und die vereinbarten Änderungen in der Berechnungsmethode. Schlussfolgerungen aus Jahrestrends sind daher mit Vorsicht zu ziehen. Das Jahr 2011 z. B. weist einen signifikanten Beitrag zum Wald-Investitionsprogramm aus. Tabelle 3.9 Internationale Biodiversitätsfinanzierung, Vereinigtes Königreich (Mio. Pfund Sterling) Gesamt 2006 32 2007 36 2008 28 2009 49 2010 79 2011 109 2012 56 2013 56 Kasten 3.8 Die Berechnungsgrundlage des Vereinigten Königreiches Die Berechnungsmethode basiert auf Berechnungen der Bruttoauszahlungen des Vereinigten Königreiches, die durch die OECD/DAC-Förderbereichsschlüssel für (i) Biodiversität (43010) und Forstwirtschaft gesamt (312) im CRS-Berichtssystem erfasst wurden und (ii) einem Anteil von 33 Prozent an den Beiträgen des Vereinigten Königreiches zu der Globalen Umweltfazilität (GEF). Pfund-Gegenwerte für die Zahlen für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) wurden unter Verwendung des offiziellen Umrechnungskurses Pfund Sterling / US-Dollar der OECD für jedes Kalenderjahr extra berechnet. 32 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 3.9 Vereinigte Staaten Jaguar auf der Suche nach Nahrung. Kolumbien. Panthera Foundation 3.9.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung der Vereinigten Staaten Die Vereinigten Staaten engagieren sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Zahlreiche US-amerikanische Regierungsbehörden arbeiten gemeinsam an der Integration von Biodiversität in Politiken, Strategien und Pläne und an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Förderung bewährter Praktiken (good practices) sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene. Darüber hinaus unterstützen die Vereinigten Staaten multilaterale Organisationen, wie z. B. die GEF. Auf bilateraler Ebene steuert die US-Behörde für Internationale Entwicklung (USAID) den größten Teil der Biodiversitätshilfe der Vereinigten Staaten. Aufbauend auf jahrzehntelanger Arbeit zur Förderung des Biodiversitätserhalts verabschiedete die USAID 2014 ihr erstes Grundsatzdokument „Biodiversity Policy“. Es bringt das Engagement der Behörde für den strategischen Erhalt der weltweit wichtigsten Biodiversitäts-Hotspots und zur stärkeren Integration in andere Sektoren zum Ausdruck, mit dem Ziel besserer Ergebnisse bei Entwicklung und Naturschutz. Das Grundsatzdokument anerkennt, dass der Verlust der biologischen Vielfalt durch nicht nachhaltige Entwicklung verursacht werden kann, dass Biodiversitätserhalt an sich ein wichtiges Instrument für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung sein kann und dass es Zielkonflikte zwischen dem Schutz der biologischen Vielfalt und anderen Entwicklungszielen geben kann, die evidenzbasiert und auf Beobachtung von Breitmaulnashörnern. Nakuru Nationalpark, Kenia. Karl Stromayer/USFWS transparente Weise verstanden und bewältigt werden müssen.16 2013 investierte die USAID 180 Mio. US-Dollar in mehr als 50 Ländern in den Erhalt der biologischen Vielfalt. Die USAID unterstützt Programme zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren durch die Programme des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) unter dem Titel „Wildlife Enforcement Network“ und durch Asiens „Regional Response to Endangered Species Trafficking“. Die US-Behörde für Fischerei und Wildtiere und das Justizministerium beteiligen sich dabei an der Stärkung von Kapazitäten zur Strafverfolgung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren. Des Weiteren unterstützt die US-Regierung die Entwicklung von Netzwerken zur Strafverfolgung im Wildtierhandel in Zentralamerika, Zentralafrika und in anderen Regionen, und sie beteiligt sich an der Arbeitsgruppe zur Kriminalität in Zusammenhang mit wild lebenden Tieren und an dem Projekt zur Unterstützung der Strafverfolgung in Bezug auf Wälder der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol). In den vergangenen drei Jahren hat die USAID etwa 76 Mio. US-Dollar für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren bereitgestellt, seit 2007 hat sie etwa 125 Mio. US-Dollar zur Bewältigung dieser Bedrohung beigetragen. Der größte Teil dieser Investition wird für die Unterstützung des Engagements lokaler Gemeinden und für die Strafvollzugsüberwachung im Kampf gegen die Wilderei in Afrika aufgewendet. Weitere Bereiche sind die Stärkung von Kapazitäten und die internationale Koordinierung zur Aufdeckung und Unterbindung von Straftaten der Wilderei in Asien und für die Reduktion der Nachfrage nach Wildtierprodukten, die letztendlich den illegalen Handel antreibt. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 33 Wasserfall. Philippinen. André Künzelmann/UFZ 3.9.2 Finanzströme Die Beiträge der Vereinigten Staaten zur Förderung der Biodiversität beliefen sich zwischen 2007 und 2013, bezogen auf die von der USAID geförderten Programme (siehe Kasten 3.9), auf mindestens 180 Mio. US-Dollar (siehe Tabelle 3.10). Mit mehr als 210 Mio. US-Dollar waren die Auszahlungen 2010 am höchsten. Durch Projektförderungen anderer Behörden können sich die Ausgaben für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für Biodiversität auf etwa 300 Mio. US-Dollar jährlich erhöhen. Für 2007 zeigen die detaillierteren Zahlen, dass mehrere Behörden der Vereinigten Staaten 318 Mio. US-Dollar ausgezahlt haben, darunter die USAID allein 184 Mio. US-Dollar. Tabelle 3.10 Internationale Biodiversitätsfinanzierung, Vereinigte Staaten (Auszahlungen, Mio. US-Dollar) Direkt (nur USAID) Direkt (mehrere Behörden) 2007 184 318 2008 202 k. A. 2009 205 k. A. 2010 213 k. A. 2011 188 k. A. 2012 184 k. A. 2013 180 k. A. Kasten 3.9 Die Berechnungsgrundlage der Vereinigten Staaten Alle für den Zeitraum 2008-2013 genannten Zahlen gelten für Programme, die ausschließlich durch die US-Behörde für Internationale Entwicklung (USAID) gefördert wurden, da in den von anderen Behörden bereitgestellten Angaben Daten für die Förderung der Biodiversität nicht separat genannt werden. Die Zahlen der USAID lassen sich auf Programme und öffentlich zugängliche Berichte zurückverfolgen. Weiterführende Angaben zu der Förderung von Biodiversität durch die USAID unter http://www.usaid.gov/biodiversity/impact/annual-reports. Durch die Förderung der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für Biodiversität seitens anderer Behörden kann sich der Gesamtbetrag auf etwa 300 Mio. US-Dollar jährlich erhöhen. Der OECD/DAC Förderbereichsschlüssel für Biodiversität (43010) im CRS-Berichtssystem kann nur als eine erste Annäherung der Beiträge der Vereinigten Staaten zum Erhalt der Biodiversität dienen, da viele Aktivitäten innerhalb anderer Förderbereichskategorien berichtet und daher nicht berücksichtigt wurden. Die direkte Biodiversitätsfinanzierung der USAID (jetzt als „gezielte Biodiversität“ bezeichnet) verfügt über Kontrollebenen für Biodiversität und erfüllt die vier Kriterien der Definition von Biodiversitätsfinanzierung: 1. Das Programm muss ein ausdrückliches Biodiversitätsziel ausweisen. Es ist nicht ausreichend, wenn sich der Biodiversitätserhalt als positives Ergebnis und Nebeneffekt eines anderen Programms ergibt. 2. Geeignete Aktivitäten müssen auf der Basis einer Analyse von Einflussfaktoren und Bedrohungen für die Biodiversität und einer entsprechenden Wirkungshypothese identifiziert werden. 3. Bei gebietsbezogenen Programmen muss die Absicht erkennbar sein, in biologisch signifikanten Gegenden eine positive Auswirkung auf die Biodiversität zu erzielen. 4. Das Programm muss aus der Wirkungslogik schlüssig abgeleitete Indikatoren zu den Ergebnissen des Biodiversitätserhalts überwachen. 34 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Menschen müssen weite Strecken zurücklegen, um an Wasser zu gelangen. Kenia. 3.10 Europäische Union J. Bett (Darwin Initiative) 3.10.1 Prioritäten der Biodiversitätsfinanzierung der EU Als Reaktion auf den Strategischen Plan 2011-2020 der CBD und seiner Aichi-Ziele hat die EU17 ihre eigene Biodiversitätsstrategie, die „EU Biodiversity Strategy“ (EUBS), für den Zeitraum bis 2020 entwickelt. Darin kommt der EU insbesondere durch das sechste Ziel eine herausragende Rolle bei der Abwehr des globalen Biodiversitätsverlustes zu. Dies umfasst Anstrengungen zur: Stärkung der Mobilisierung finanzieller Ressourcen für den Erhalt der globalen biologischen Vielfalt, die Befassung mit den indirekten Einflussfaktoren, die den Biodiversitätsverlust vorantreiben, wie z. B. nicht nachhaltige Konsummuster, Freihandelsabkommen und schädliche Subventionen, „biodiversitätssichere“ Gestaltung ihrer Entwicklungszusammenarbeit und Einrichtung eines geeigneten rechtlichen Rahmens zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Ausgleich der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile. Neben ihren Politiken der Umwelt- und Entwicklungszusammenarbeit und Maßnahmen zur Biodiversität stellt die EU auch erhebliche Mittel für die Forschung und die technologische Entwicklung zur Biodiversität durch ihr Arbeitsprogramm „Horizon 2020“ zum Klimawandel18 und zur Ernährungssicherheit, zur nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, zu Meeresgebieten und Binnengewässern sowie zur Bioökonomie19 bereit. Honigbiene auf den Blüten der Königskerze. André Künzelmann/UFZ Und nicht zuletzt sind auch Privatunternehmen stark in die Biodiversitätsstrategie EUBS bis 2020 eingebunden, nicht nur als potenzielle Finanzierungsquelle für Biodiversität, sondern auch für Beiträge zu den Biodiversitätszielen der EU. 2008 wurde eine EU-Plattform zu Wirtschaft und Biodiversität eingerichtet, um das Engagement der Privatwirtschaft im Rahmen der EUBS zu beobachten. Die Phase 2 dieser Plattform wurde 2014 ins Leben gerufen. Dieses Forum gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Arbeit im Bereich der Biodiversität der Öffentlichkeit zu präsentieren und sie weiter zu entwickeln. Etwa 200 Unternehmen beteiligen sich, darunter auch multinationale Unternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen aus mehr als zehn Mitgliedsstaaten. Viele der Unternehmen arbeiten aktiv mit der Kommission zusammen, um Ergebnisse in den drei Arbeitspaketen der Plattform zu liefern: Bilanzierung des Naturkapitals, Innovation für Biodiversität und Handel sowie Zugang zu Finanzierung und innovative Finanzierungsmechanismen.20 Wenngleich der Schwerpunkt bisher in der EU gelegen hat, wird dieser nun auf die internationale Ebene ausgeweitet. Dabei wird auch geprüft, wie die Privatwirtschaft der EU dafür gewonnen werden kann, zu globalen Biodiversitätszielen beizutragen. Zusätzlich haben die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) die Fazilität für Naturkapital (NCFF) eingerichtet, ein neues Finanzierungsinstrument, das Kredite und Investitionen zur Unterstützung von Projekten in EU-Mitgliedsstaaten bereitstellt, die nachweisen, dass die Erhaltung von Naturkapital Erlöse erwirtschaften bzw. Kosteneinsparungen bringen und gleichzeitig Beiträge zu den Zielen der Biodiversität und zur Klimaanpassung leisten G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 35 kann. Gegenwärtig gibt es deutliche Hindernisse für die Aufnahme zahlreicher Naturkapitalprojekte, wie u. a. mangelnde Erfahrung, lange Investitions- und Projekt-Amortisierungszeiträume sowie Unsicherheiten in Bezug auf Zielmärkte, Ertragsströme und Gewinnspannen. Die NCFF ist ein Pilotprogramm zur Schaffung einer Beispielsammlung von reproduzierbaren, bankfähigen Projekten, die die Machbarkeit (proof of concept) und Attraktivität solcher Vorhaben für potenzielle Investoren nachweist. Förderungswürdige Projekte werden Zahlungen für Ökosystemleistungen, grüne Infrastruktur, die Ausgleichsmaßnahmen für Biodiversität sowie Investitionen für innovative Unternehmen mit Ausrichtung auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel adressieren. Die Endbegünstigten der NCFF sind öffentliche Stellen oder private Körperschaften, einschließlich öffentlicher Haushalte, Landbesitzer und Unternehmen. 3.10.2 Finanzströme Die Beiträge der EU weisen zwischen den Jahren 2006 und 2013 eine positive Entwicklung auf (siehe Tabelle 3.11). Sie haben sich mehr als verdoppelt, von 132 Mio. Euro im Jahr 2006 auf 319 Mio. Euro im Jahr 2013. In diesem Zeitraum hat die EU jährlich durchschnittlich 210 Mio. Euro zugesagt. Indirekte Zusagen machten den größten Anteil der Beiträge der EU aus. Tabelle 3.11 Internationale Biodiversitätsfinanzierung, EU (Zusagen, Mio. Euro) Direkt Indirekt Gesamt 2006 56 76 132 2007 76 53 129 2008 83 47 130 2009 59 141 200 2010 95 151 246 2011 19 107 126 2012 217 180 397 2013 82 237 319 Kasten 3.10 Die Berechnungsgrundlage der EU Die Daten werden aus dem System Data WareHouse von EuropeAid entnommen. Jede einzelne Zusage wird mit dem Rio-Marker für Biodiversität entsprechend der Methode und den Richtlinien des OECD/DAC gekennzeichnet. Die Finanzierungsbeträge werden unter Anwendung der folgenden Systematik berechnet: 100 Prozent, 40 Prozent bzw. 0 Prozent der Gesamtprojektkosten/Programmkosten werden für Aktivitäten angerechnet, die als Hauptziel, Nebenziel bzw. kein Ziel gekennzeichnet sind. Biodiversitätsbezogene Maßnahmen wurden in allen finanziellen Verpflichtungen für die Implementierung von Politiken der Entwicklungszusammenarbeit der EU gesucht, wobei die folgenden Finanzierungsinstrumente abgedeckt werden: Europäischer Entwicklungsfonds (EEF), das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), das Instrument für Stabilität (IfS). Die statistische Sicherheit ist moderat, wobei eine geringe Fehlertoleranz hinsichtlich einer gelegentlichen Über- oder Unterschätzung des Relevanzgrades für die Biodiversität (ob Hauptziel, Nebenziel oder kein Ziel) zulässig ist. Die Zahlen enthalten keine doppelte Anrechnung der einzelnen Beiträge seitens der G7-Staaten, die auch Mitgliedsstaaten der EU sind (Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich), da die Zahlen nur diejenigen Mittel ausweisen, welche die von der EU-Entwicklungszusammenarbeit verwalteten EU-Finanzierungsinstrumente für Biodiversität bereitstellen. Der EEF ist nicht im EU-Budget enthalten, sondern wird im Portfolio für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (DEVCO) verwaltet und demzufolge als EU-Beitrag angerechnet. Dorfbewohner hinter Eukalyptusbäumen. Unterer Kagera Flusslauf, Ruanda. FAO/Giulio Napolitano G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 37 Mögliche Differenzen in den Beträgen sind auf Rundung zurückzuführen. Rechtsverweisung 2014-773 ; Text abrufbar unter: http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=809D8BE7B25B6E089A6077A48468C21A. tpdjo04v_3?cidTexte=JORFTEXT000029210384&categorieLien=id Mögliche Differenzen in der Aufsummierung der Zahlen sind auf Rundung zurückzuführen. Siehe http://www.bmz.de/en/what_we_do/approaches/transparency-for-greater-effectiveness/publication-in-accordance-with-the-IATI-standard/index.html Siehe http://www.bmz.eu/en/publications/topics/environment/Biodiversity.pdf Mögliche Differenzen in der Aufsummierung der Zahlen sind auf Rundung zurückzuführen. Siehe http://www.openaid.esteri.it Mögliche Differenzen in der Aufsummierung der Zahlen sind auf Rundung zurückzuführen. United Nations Department of Economic and Social Affairs (UNDESA); Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD); International Centre for Advanced Mediterranean Agronomic Studies / Mediterranean Agronomic Institute of Bari (CIHEAM/IAM); Welternährungsprogramm (WFP); International Tropical Timber Organization (ITTO); CGIAR – ehemals Consultative Group on International Agricultural Research; Weltnaturschutzunion (IUCN) und Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). Siehe http://www.jica.go.jp/english/our_work/thematic_issues/environment/activity.html Mögliche Differenzen in der Aufsummierung der Zahlen sind auf Rundung zurückzuführen. Siehe http://www.darwininitiative.org.uk/project/ Siehe http://devtracker.dfid.gov.uk/projects/GB-1-112082/ Siehe http://devtracker.dfid.gov.uk/projects/GB-1-202993/ Siehe http://devtracker.dfid.gov.uk/projects/GB-1-203565/ Weiterführende Informationen zu der Richtlinie und ihren Auswirkungen auf die Zuweisung von finanziellen und technischen Ressourcen der US-Behörde für internationale Entwicklung (USAID) siehe http://www.usaid.gov/biodiversity/policy In dem Kontext dieses Berichtes ist der Ausdruck „Europäische Union“ in der Bedeutung als „EU-Institutionen“ auszulegen, d. h. im Wesentlichen die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank, die die EU-Richtlinien umsetzen und EU-spezifische Finanzierungsinstrumente verwalten. Siehe http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/wp/2014_2015/main/h2020-wp1415-climate_en.pdf Siehe http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/wp/2014_2015/main/h2020-wp1415-food_en.pdf Siehe http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/ 4. Herangehensweisen und bewährte Praktiken (good practices) der G7 zur Verminderung des Biodiversitätsverlustes Frauen betreiben eine Bank für Saatgut. Nepal. Bioversity International/B. Sthapit 40 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 4. Herangehensweisen und bewährte Praktiken (good practices) der G7 zur Verminderung des Biodiversitätsverlustes Zentrale Botschaften • • • • Die G7-Staaten unternehmen vielfältige Anstrengungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, sowohl in ihren Ländern als auch auf internationaler Ebene. Sie unterstützen z. B. die Einrichtung und Bewirtschaftung von Schutzgebieten und verbessern damit gleichzeitig die Existenzgrundlage von Gemeinden, und sie bekämpfen Wilderei und den illegalen Handel mit Holz und Wildtieren sowie deren Produkten. Die von G7-Staaten unternommenen Anstrengungen zur Bewältigung der direkten Ursachen des Biodiversitätsverlustes, wie z. B. der Verlust von Lebensräumen und die Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten, zielen u. a. auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Wiederaufforstung ab sowie auf die Entwicklung verschiedener nationaler bzw. regionaler Strategien zur Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Ursachen, die dem Biodiversitätsverlust zugrunde liegen (indirekte Einflussfaktoren), hat die G7 damit begonnen, den wirtschaftlichen Wert von Ökosystemleistungen zu berechnen, hat Kampagnen zur Änderung des Konsumverhaltens und zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung eingeleitet und erste Schritte unternommen, um Subventionen, die schädlich für die biologische Vielfalt sind, zu identifizieren und zu reformieren. Die Anstrengungen der G7 zielen darauf ab, den gesellschaftlichen Nutzen der biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen zu vergrößern, indem sie eine nachhaltige Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei fördern und Anreize für den Naturschutz setzen. Dieses Kapitel beschreibt die Herangehensweisen und bewährten Praktiken (good practices) der G7-Staaten zur Verminderung des Biodiversitätsverlustes sowohl in ihren Ländern als auch in der Entwicklungszusammenarbeit. Die Vorstellung von Beispielen einzelner G7-Staaten bedeutet nicht, dass andere G7-Staaten nicht auch auf dem gleichen Gebiet tätig sind. Die Maßnahmen beinhalten die Schaffung und nachhaltige Bewirtschaftung von Schutzgebieten, den Schutz der Arten und ihrer genetischen Vielfalt sowie die Verbesserung politischer Rahmenbedingungen, um illegale Abholzung, Wilderei und illegalen Handel mit Wildtieren zu verhindern. 4.1.1 Unterstützung von Schutzgebieten 4.1 Direkte Verbesserung des Zustandes der Biodiversität Der gemeinsame Ansatz zur direkten Verbesserung des Zustandes der biologischen Vielfalt besteht darin, Arten in ihren Lebensräumen und Ökosystemen zu schützen. Die Anstrengungen der G7 in diesem Bereich umfassen eine breite Palette an Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Einrichtung von Schutzgebieten ist innerhalb der G7 die am häufigsten angewandte Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt. Seit den 1960er Jahren wurde ein beachtlicher Fortschritt erzielt; heute stehen 15 Prozent der terrestrischen Ökosysteme unter Naturschutz – zumindest auf dem Papier (UNEP und WCMC 2014). Im Gegensatz dazu stehen lediglich 2,8 Prozent der Weltmeere unter Naturschutz (idem). G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Schutzgebiete sind von besonderer Bedeutung, da vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten hier in ihren natürlichen Lebensräumen geschützt und die Lebensgrundlagen lokaler Gemeinden gestärkt werden können. Bewährte Praktiken von G7-Staaten betreffen z. B. das Standortnetzwerk der Ramsar-Konvention für den Schutz von Feuchtgebieten, das Netzwerk Natura 2000 in Europa und andere 41 bilaterale und multilaterale Abkommen für die Schaffung neuer und die Förderung bestehender Schutzgebiete. Z. B. ist die Fläche der kanadischen Schutzgebiete zwischen 2009 und 2013 um mehr als 87.000 km² angestiegen, Japan wies 20,3 Prozent seiner Landfläche als Schutzgebiete aus und die Vereinigten Staaten richteten vor kurzem das Pacific Remote Islands Marine National Monument ein, wodurch Beispiel 4.1 Stärkung des grenzüberschreitenden Naturschutzes (Deutschland) Da Ökosysteme nicht an Verwaltungsgrenzen enden, ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für ihren wirkungsvollen Schutz unerlässlich. Im südlichen Afrika wurde einer der weltweit größten grenzüberschreitenden Schutzgebietskomplexe unter dem Namen KAZA (grenzübergreifendes Schutzgebiet Kavango-Zambezi) eingerichtet. Das Gebiet vereint 36 einzelne Schutzgebiete in fünf Ländern, umfasst eine Fläche von der Größe Schwedens und beheimatet 44 Prozent der afrikanischen Elefanten. Diese afrikanische Initiative soll nicht nur die Biodiversität schützen, sondern gleichzeitig zum Einkommen der lokalen Bevölkerung beitragen und Frieden und Stabilität in der Region sichern. Die deutsche Unterstützung fördert die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern für ein gemeinsames Management des Gebiets, die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus, die Stärkung von Maßnahmen zur Wildereibekämpfung, den Austausch von Erfahrungen und die Umsetzung grenzübergreifender Initiativen auf lokaler Ebene. Grenzüberschreitende Schutzmaßnahmen sind auch eine wichtige Strategie für den Schutz der marinen Biodiversität. Im Pazifik haben Indonesien, Malaysia und die Philippinen einen trilateralen Aktionsplan für die marine Ökoregion Sulu Sulawesi vereinbart. Deutschland unterstützt die Anstrengungen dieser Länder zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei, zur Verbesserung der Lebensbedingungen der küstennahen Bevölkerung und zum Aufbau eines Netzwerks von Meeresschutzgebieten. In der Karibik bündeln kleine Inselstaaten Ressourcen für Netzwerke von Meeresschutzgebieten durch Naturschutz-Treuhandfonds, die mit deutscher finanzieller Zusammenarbeit eingerichtet wurden. Quelle: BMZ und BMUB (2014) Beispiel 4.2 Strategie zur Stärkung des Biodiversitätserhalts durch das Projekt für sachgemäßes Nationalpark-Management und Personalentwicklung (Japan) In Indonesien werden Nationalparks nicht immer funktionsgerecht bewirtschaftet. Darüber hinaus führt die tiefgreifende Ausweisung von Nationalparkflächen zu Konflikten zwischen der Nationalparkverwaltung und lokalen Gemeinden. Dies ist auf eine unzureichende Abstimmung mit den Nutzern der natürlichen Ressourcen, vorwiegend lokalen Gemeinschaften, zurückzuführen. Die zunehmenden Störungen infolge der Nutzung natürlicher Ressourcen durch diese lokalen Gemeinschaften und durch neu zugewanderte Gruppen bedrohen die Flora und Fauna in den Parks. Die Konflikte sind nicht nur auf ein unzureichendes Bewusstsein oder die Armut der Nutzer zurückzuführen, sondern werden auch durch den Mangel an Sensibilisierung und Wissen seitens der Verwaltungen verursacht. Daher hat die indonesische Regierung um ein Projekt technischer Zusammenarbeit zur Entwicklung eines umfassenden Systems für die Kapazitätenentwicklung von Humanressourcen ersucht, das durch das Zentrum für forstwirtschaftliche Bildung und Ausbildung durchgeführt werden soll. Das Projekt hat die Verbesserung des gemeinschaftlichen Nationalparkmanagements in Indonesien zum Ziel und stärkt die Kapazitäten der Parkverwaltung und anderer an der Planung und dem Management Beteiligter. http://www2.jica.go.jp/en/evaluation/pdf/2012_0600341_4.pdf 42 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT ein marines Schutzgebiet mit einer Fläche von mehr als einer Mio. km² entstanden ist. Frankreich setzt seit 2014 eine Strategie um, die darauf abzielt, terrestrische und marine Schutzgebiete auszuweisen, die mehr als 20 Prozent der Landfläche und 16 Prozent der Wasserflächen umfassen werden. Deutschland ist international sehr aktiv und fördert in 40 Ländern den Aufbau und das Management von Schutzgebieten mit einer Fläche von insgesamt etwa 929.000 km² weltweit (siehe Beispiel 4.1). Japan arbeitet an einer Initiative zur Stärkung der Kapazitäten von Mitarbeitern der Parkverwaltung und lokalen Gemeinden im Umfeld der Nationalparks (siehe Beispiel 4.2). 4.1.2 Schutz der Arten und der genetischen Vielfalt Die G7-Staaten unternehmen auch Anstrengungen zum Schutz der Arten und der genetischen Vielfalt, z. B. in Agrarlandschaften und in fragmentierten Landschaften (siehe Beispiel 4.3) sowie in Genbanken (siehe auch Beispiel 5.6). Bestäuber, wie z. B. Insekten, Vögel und Fledermäuse, tragen wesentlich zur weltweiten Produktion von Nutzpflanzen bei (Williams 1994, Roubik 1995, Klein et al. 2007). Viele dieser Tiere sind durch den verstärkten Einsatz von Pestiziden und durch grundlegende Veränderungen in ihren Lebensräumen bedroht. Z. B. gibt es in den G7-Ländern viele Kampagnen zum Schutz von Bestäubern oder charismatischer Arten in Europa, Nordamerika und Japan. Der Schwerpunkt internationaler Anstrengungen liegt auf Biodiversitäts-Hotspots Beispiel 4.3 Schutz der Flachlandgorillas im Kahuzi-Biéga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo – langfristiges Engagement in einem konfliktbelasteten Umfeld trägt Früchte (Deutschland) Der Kahuzi-Biéga-Nationalpark liegt in der Bergregion im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo. Er wurde 1970 in erster Linie zum Schutz der östlichen Flachlandgorillas eingerichtet. Heute gilt der Park als wichtigstes Einzelschutzgebiet für diese Tierart. Jedoch hat ein Jahrzehnt voller Krieg und politischer Unruhen zum Rückgang der Gorilla- und anderer Tierpopulationen im Park beigetragen. Deutschland arbeitet seit 1984 mit der Verwaltung des Nationalparks zusammen; die Zusammenarbeit wurde auch in den Zeiten der Krise und des Krieges fortgeführt. In den vergangenen sechs Jahren wurde der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Umweltbildung, die Fortbildung von Personal und Wildhütern und die Anpassung des Parkmanagements an neue und internationale Standards gelegt. So ist die Zahl der Gorillas nach einem Jahrzehnt des Rückgangs seit 2007 gestiegen. Trotz dieses beachtlichen Erfolges bleiben die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, die Konfliktmediation mit Rebellen in der Region und die Reformen in den Ansätzen des Naturschutzes auch weiterhin große Herausforderungen für den Park. Quelle: BMZ und BMUB (2014) Beispiel 4.4 Schutz der Jaguars durch Einrichtung ökologischer Korridore (Vereinigte Staaten) Das Landschaftsschutzprogramm der US-Behörde für Internationale Entwicklung (USAID) ist eine Partnerschaft mit der Panthera-Stiftung eingegangen, um einen 18 Kilometer langen Korridor zum Schutz von Jaguaren zu schaffen, die die Anden überqueren, um das heiße Flachland von Tame, Arauca, in Kolumbien zu erreichen. Das Programm soll auch kleinen Viehzüchtern helfen, bessere Methoden der Landbewirtschaftung und der Viehhaltung in Pufferzonen von Naturschutzgebieten anzuwenden (z. B. Aufteilung von Weideland, Einrichtung einer „Proteinbank" für Viehfutter und Zugang zu Solarenergiesystemen). Durch die Änderung der Viehhaltungsmethode der Landwirte und die räumliche Verschiebung ihrer Aktivitäten, um das Eindringen in den Jaguar-Korridor zu vermeiden, konnte das Projekt den Schutz des Jaguars fördern. Quelle: Cavelier et al. (2013) G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 43 Berggorilla in einer Waisenstation. Virunga Nationalpark, Demokratische Republik Kongo. Thomas Imo/photothek.net in Partnerländern und umfasst Programme zur Erhaltung und Renaturierung von Landschaften (siehe Beispiel 4.4), Programme zur Kapazitätsentwicklung (siehe Beispiel 4.5) und der Inkraftsetzung politischer Rahmenbedingungen für den Schutz wandernder Tierarten. 4.1.3 Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und Holzhandels Laut Untersuchungen zum Umfang des illegalen Holzeinschlags wird geschätzt, dass die illegale Abholzung 50 bis 90 Prozent des Volumens der gesamten Holzproduktion in den wichtigsten tropischen Erzeugerländern und 15 bis 30 Prozent weltweit ausmacht. Der wirtschaftliche Wert der weltweiten illegalen Abholzung liegt, so die Schätzungen, zwischen 30 und 100 Mrd. US-Dollar bzw. entspricht 10 bis 30 Prozent des weltweiten Holzhandels (Nellemann und INTERPOL 2012). Neben den negativen Auswirkungen auf die Biodiversität bedroht der illegale Holzeinschlag die Existenzgrundlage von etwa einer Milliarde Menschen, die vom Wald abhängig sind, indem er die Rechtsstaatlichkeit untergräbt und bewaffnete Konflikte und Korruption schafft bzw. anheizt (Lawson und MacFaul 2010). Beispiel 4.5 Nachhaltige Nutzung und Erhalt genetischer Ressourcen für Agrobiodiversität (Italien) 2014 begann Italien mit der Finanzierung eines zinsgünstigen Kreditprogramms unter dem Titel „Unterstützungsprozess für die Verbesserung der Naturschutzmodelle und Strategien für die Stärkung des sozialwirtschaftlichen Wertes von phytogenetischen Ressourcen der Agrobiodiversität“. Mit dieser Initiative unterstützt die italienische Entwicklungszusammenarbeit das nationale System Boliviens zum Erhalt genetischer Ressourcen für Agrobiodiversität durch eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ländliche und Landwirtschaftliche Entwicklung, das insbesondere auf die Stärkung des Nationalinstitutes für forst- und landwirtschaftliche Innovationen (INIAF) ausgerichtet ist. Das Institut erhält technische Unterstützung für die Verbesserung seiner Leistungen bei der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz genetischer Ressourcen für Agrobiodiversität sowie für die Stärkung seiner sozioökonomischen Wirkung. Hauptsächlich unterstützt werden die folgenden Aktivitäten: i) Die Bestandsaufnahme der Agrobiodiversität – die wichtigste Aktivität zur Einschätzung der regionalen Agrobiodiversität und der Definitionen des Microcenters, z. B. durch die Sammlung von Erdnüssen (Arachis hypogaea), Ananas (Ananas comosus), Kakao (Theobroma cacao), Cherimoya (Annona cherimolia), Cashew-Bäumen (Anacardium occidentale) und Manioksträuchern (Manihot esculenta), durch die Sammlung von Keimplasmaproben von Expeditionen und Prospektionen vor Ort, um die Keimplasmasammlungen durch zusätzliche Pflanzenarten von wirtschaftlichem Wert zu erweitern. Zur Charakterisierung dieser Ressourcen und ihrer landwirtschaftlichen Merkmale, einschließlich derer, die für den Klimawandel relevant sind, werden zusätzliche Anstrengungen unternommen. ii) Untersuchungen der Erhaltungsdynamik vor Ort (Verbindung zwischen MenschPflanzen-Umwelt) in Verbindung mit kulturellen und sozialen Aspekten und genetischen Ressourcen, insbesondere der Rolle der Frau bei der Erhaltung genetischer Ressourcen. iii) Die Stärkung von drei Keimplasmabanken in der Tropenregion. Zusätzlich unterstützt das Programm die institutionalisierte Entwicklung eines Kommunikationssystems zur Stärkung des Wissensaufbaus in verschiedenen Verwaltungsinstitutionen in ländlichen Gegenden. 44 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.6 Stärkung des Waldgesetzes und Bekämpfung des illegalen Holzhandels (EU: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich) Die G7-Staaten, die auch EU-Mitgliedsstaaten sind, haben die Entwicklung des Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Governance und Handel im Forstsektor (FLEGT) unterstützt. FLEGT zielt vorrangig auf die Bekämpfung der illegalen Abholzung und des illegalen Holzhandels, auf die Einrichtung eines funktionierenden GovernanceSystems für natürliche Ressourcen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie auf die Bekämpfung der Entwaldung ab. Zwei Schlüsselelemente des Aktionsplans FLEGT sind: Die Holzhandelsverordnung der Europäischen Union, die seit 2013 den Handel mit illegal gefälltem Holz und daraus hergestellten Holzerzeugnissen auf EU-Märkten verbietet und die EU-Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden (nur, wenn keine FLEGT-Genehmigung vorliegt). Das zweite Schlüsselelement ist das freiwillige FLEGT-Genehmigungssystem, das sicherstellt, dass nur legal gefälltes Holz aus Ländern, die sich zur Teilnahme an dem genannten System verpflichten, in die EU eingeführt wird. Der EU-interne Rechtsrahmen ermöglicht die Kontrolle der Holzeinfuhr in die EU aus Ländern, die bilaterale freiwillige Partnerschaftsverträge (FLEGT Voluntary Partnership Agreements, VPAs) mit der EU schließen. Diese Abkommen enthalten für beide Parteien Verpflichtungen und Maßnahmen zur Unterbindung des illegalen Holzhandels, insbesondere durch ein Legalitätssicherungssystem für Holzausfuhren in die EU. Diese Abkommen fördern ferner eine verbesserte Durchsetzung von Waldgesetzen und einen inklusiven Ansatz unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft. Darüber hinaus fördert FLEGT auf der Abnehmerseite die Verabschiedung von öffentlichen Beschaffungsrichtlinien der EU-Mitgliedsstaaten, von Beschaffungsrichtlinien der Privatwirtschaft und von Richtlinien des Anlagesektors zur Erhöhung der Verbrauchernachfrage nach Holz, das nachweislich legal produziert wurde (EFI 2010). Sechs VPA-Abkommen wurden bereits abgeschlossen: mit Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Ghana, Indonesien, Liberia und der Republik Kongo. Mit neun weiteren Ländern laufen gegenwärtig Verhandlungen. http://ec.europa.eu/environment/forests/flegt.htm Angesichts der Tatsache, dass die G7-Staaten zu den größten Verbrauchern von Holzprodukten in der Welt zählen (z. B. EU-FLEGT-Facility 2010), hat die G7 anerkannt, dass die von ihr mit produzierenden und anderen verarbeitenden Ländern festgelegten Handelsbedingungen entscheidend für die Lösung der Probleme der illegalen Abholzung sind. Die europäischen G7-Staaten thematisieren dies durch die Europäische Union (EU), insbesondere durch die Holzhandelsverordnung der EU (Nr. 995/2010) und die Umsetzung des Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Governance und Handel im Forstsektor (FLEGT-Genehmigungssystem) (siehe Beispiel 4.6). Auch Japan und die Vereinigten Staaten verfügen über politische Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der illegalen Abholzung: Japan hat die Richtlinie zur Verifizierung der Legalität und Nachhaltigkeit von Holz und Holzprodukten als freiwillige Richtlinie festgelegt, wohingegen die Vereinigten Staaten das 100 Jahre alte Gesetz Lacey Act 2008 novelliert haben, um die Einfuhr von illegal gewonnenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen in die Vereinigten Staaten sowie den damit betriebenen zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Vereinigten Staaten zu verbieten. 4.1.4 Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren Der illegale Handel mit Wildtieren ist u. a. das Ergebnis der Nachfrage nach exotischen Haustieren und traditionellen ostasiatischen Medizinprodukten. Die Waren dienen als Statussymbol, als Werbegeschenke und für Anlagezwecke (Gao und Clark 2014, UNEP 2014b). 2014 fielen im südlichen Afrika mehr als 1.200 Nashörner der Wilderei zum Opfer und fast 30.000 Elefanten wurden getötet, insbesondere in Ost- und in Zentralafrika. Mit einem geschätzten Volumen von acht bis zehn Mrd. US-Dollar pro Jahr (ohne Fischerei und Holz) steht der illegale Handel mit Wildtieren auf der Liste der lukrativsten weltweiten Verbrechen nach dem Drogen-, dem Menschen- und dem Waffenhandel an vierter Stelle, und er nimmt nach wie vor mit alarmierender Geschwindigkeit zu (Lawson und Vines 2014). Hierbei handelt es sich um ein Problem des Artenschutzes, das zunehmend auch die Existenzgrundlage, die Entwicklungsmöglichkeiten und die Sicherheit der Bevölkerungen in den von Wilderei betroffenen Gebieten gefährdet, insbesondere in Afrika. Diese Entwicklungen werden durch eine weltweit G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 45 Beispiel 4.7 Unterbindung von illegalem Handel mit Wildtieren (EU: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich) Die EU hat in ihren jüngsten Freihandelsabkommen mit Drittstaaten (z. B. Zentralamerika, Kolumbien/Peru, Singapur) Bestimmungen zur Stärkung der wirksamen Umsetzung von multilateralen Umweltabkommen sowie Handelsbestimmungen in Bereichen wie Fortwirtschaft und Fischereiwesen mit eingeschlossen. Ergänzend stellt die EU zusätzliche Handelspräferenzen durch die Sonderregelung des Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (Generalised Scheme of Preferences, GSP) für anfällige Entwicklungsländer bereit, die internationale Verträge über nachhaltige Entwicklung und verantwortungsbewusste Regierungsführung (good governance) ratifizieren und umsetzen, einschließlich des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Im Februar 2014 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung – den EU-Ansatz gegen den illegalen Handel mit Wildtieren – verabschiedet. Diese zieht eine Bilanz der Beteiligung der EU an den weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung des alarmierenden Ausmaßes von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtieren. Eine Konsultation der Interessenvertreter wurde eingeleitet und Bereiche bestimmt, in denen die EU und ihre internationalen Partner ihre Anstrengungen verstärken sollten. Quelle: EU (2014) Beispiel 4.8 Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren (Vereinigte Staaten) 2014 kündigten die Vereinigten Staaten eine Nationale Strategie für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren an. Diese Strategie wird die führende Rolle der Vereinigten Staaten bei der Bewältigung der ernsthaften und akuten Bedrohung des Artenschutzes und der globalen Sicherheit durch illegalen Handel mit Wildtieren stärken. Die Strategie definiert Leitsätze für die Anstrengungen der Vereinigten Staaten bei der Eindämmung des illegalen Handels mit Wildtieren und legt drei strategische Prioritäten fest: Stärkung der nationalen und weltweiten Strafverfolgung; Verringerung der Nachfrage nach illegal gehandelten Wildtieren im In- und Ausland und Ausbau der internationalen Zusammenarbeit und Verpflichtungen, u. a. durch die Entwicklung wirksamer Partnerschaften mit Regierungen, lokalen Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen, der Privatwirtschaft und anderen, um Wilderei und illegalen Handel mit Wildtieren zu bekämpfen. Im Rahmen der Strategie haben die Vereinigten Staaten ferner ein Verbot des Inlandshandels mit Elfenbein angekündigt. Dies beinhaltet, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmeregelungen, ein Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Weiterverkaufs von Elfenbein innerhalb der Vereinigten Staaten. Im Februar 2015 haben die Vereinigten Staaten einen Plan für die Durchführung der Nationalen Strategie veröffentlicht, der die nächsten Schritte beschreibt, die die Vereinigten Staaten ergreifen werden, um die Ziele der Strategie zu erreichen und das weltweite Problem des illegalen Handels mit Wildtieren anzugehen. zunehmende Nachfrage nach Wildtierprodukten, insbesondere in Asien, jedoch auch in G7-Staaten, weiter angetrieben (Nellemann et al. 2014). Die Nichtregierungsorganisation (NRO) TRAFFIC (2014) berichtet, dass die G7-Staaten neben anderen Ländern wichtige Ziele und Durchgangsstationen im weltweiten Wildtierhandel sind. Die Staatschefs der G8 haben auf dem Gipfeltreffen von Lough Erne 2013 die Notwendigkeit anerkannt, das Problem des illegalen Handels mit Wildtieren anzugehen und dabei auch dessen Verbindungen zum transnationalen organisierten Verbrechen und zur Korruption betont. Der Wilderei und dem illegalen Handel mit Wildtierprodukten gilt deshalb die besondere Aufmerksamkeit der Roma-Lyon Group. Diese Gruppe ist das Hauptforum der G7 für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen. Sie vereint Experten aus verschiedenen Bereichen, wie z. B. Recht, Strafverfolgung und auswärtige Angelegenheiten, und dient als Plattform für die Förderung der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz sowie für den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken (good practices). 46 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.9 Bewältigung des illegalen Handels mit Wildtieren (Vereinigtes Königreich) Im Februar 2014 war das Vereinigte Königreich Gastgeber für eine hochrangige internationale Konferenz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren, an der Staatschefs aus mehr als 40 Ländern teilnahmen. Die Konferenz gab eine ehrgeizige politische Erklärung – die sogenannte London Conference Declaration – ab, die 25 Zusagen für Maßnahmen zur Strafverfolgung und Strafjustiz zur Verringerung der Nachfrage nach illegalen Wildtierprodukten und zur Unterstützung von nachhaltigen Existenzgrundlagen enthält. Alle G7-Staaten sind Unterzeichner der London Conference Declaration. Die 25 Zusagen umfassen: i) erstmals Zusagen von Regierungen, auf die Nutzung von Produkten zu verzichten, die von vom Aussterben bedrohten Arten stammen, ii) die Unterstützung von Regierungen für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES durch das Verbot des gewerblichen internationalen Handels mit Elfenbein, bis der Bestand an wildlebenden Elefanten nicht mehr durch Wilderei bedroht ist, und iii) die Zusage von Regierungen, Wilderei und illegalen Handel als schweres organisiertes Verbrechen zu behandeln, vergleichbar mit dem illegalen Handel mit Drogen, Waffen und Menschen. Das Vereinigte Königreich unterstützte die Regierung von Botswana aktiv bei der Ausrichtung einer weiteren Konferenz zur Überprüfung des Fortschrittes in Kasane im März 2015. Ferner thematisieren G7-Staaten das Problem des illegalen Handels mit Wildtieren und Wildtierprodukten auch einzeln in ihren Zusagen für internationale Zusammenarbeit und durch die Einbeziehung von spezifischen Forderungen in ihr Handelsrecht (siehe Beispiele 4.7, 4.8, 4.9 und 5.8). 4.2 Bekämpfung der direkten Ursachen des Biodiversitätsverlustes G7-Staaten arbeiten auf die Reduzierung der direkten Ursachen des Biodiversitätsverlustes hin, also derjenigen Beispiel 4.10 Bekämpfung der Umweltverschmutzung im Libanon (Italien) Italien stellt für das libanesische Umweltministerium technische Unterstützung bereit zur Bewältigung von industrieller Verschmutzung. Am 17. Dezember 2013 genehmigte die Regierung Italiens durch das Außenministerium die Vergabe eines Zuschusses für die Umsetzung der technischen Unterstützung im Rahmen des Projektes zur Verringerung der Umweltverschmutzung im Libanon (LEPAP). Das Projekt ist eine gemeinsame Initiative des Umweltministeriums, der libanesischen Zentralbank, der Weltbank und der italienischen Entwicklungszusammenarbeit und besteht aus zwei Komponenten: die von der Weltbank finanzierte Investitionskomponente zur Finanzierung der Bekämpfung industrieller Verschmutzung in anvisierten Industrieunternehmen und die oben genannte, durch die italienische Entwicklungszusammenarbeit finanzierte technische Unterstützungskomponente. Das Ziel der italienischen Komponente besteht darin, dazu beizutragen, die Kapazitäten des Personals des Umweltministeriums bei der Bewältigung der industriellen Verschmutzung zu stärken sowie die neu eingeführte Verordnung zur Einhaltung der Umweltschutzauflagen zu überwachen und umzusetzen, und zwar mit der Beteiligung und Einbeziehung der Privatwirtschaft und des Bankenbereiches. Ferner wird das Projekt den Kapazitätsaufbau des Personals des Umweltministeriums unterstützen und stärken. Beim Umweltministerium ist eine Projektleitungseinheit eingerichtet worden, um Verwaltungsmanagement und technische Unterstützung für die Umsetzung des Projektes bereitzustellen, einschließlich der Entwicklung und Einrichtung eines wirksamen Überwachungs- und Bewertungssystems. Ferner stellt die Einheit die Nachhaltigkeit der Investitionskomponente sicher, die Industrien weiche, fast zinslose, Kredite für Minderungsprojekte mit einem Bezug zu festen Abfällen, Luftverschmutzung, energetischer Verwertung und Medizin- und/oder Sonderabfällen bereitstellt. Das Projekt hat darüber hinaus alle relevanten Interessenvertreter in seinem Lenkungsausschuss vereint und unterstützt gegenwärtig vier Industrieunternehmen bei der Fertigstellung ihrer technischen und kaufmännischen Unterlagen, die für die Kreditgenehmigung eingereicht werden müssen. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 47 Beispiel 4.11 Sanierung der Großen Seen (Kanada, Vereinigte Staaten) Kanada arbeitet am Schutz seiner Seen und Flüsse, die sieben Prozent des erneuerbaren Süßwassers der Welt ausmachen. Es wurden beachtliche Investitionen getätigt, um wichtige Gewässer zu schützen und zu sanieren, u. a. die Großen Seen, den Winnipeg-See und den Simcoe-See, und bei der Reduzierung der Nährstoffbelastung dieser Gebiete werden Fortschritte erzielt. Drei bedeutende kanadische Gebiete in der Gegend der Großen Seen wurden umfassend saniert (die Häfen Collingwood, Severn Sound und Wheatley Harbour) und zwei weitere Gebiete werden gegenwärtig saniert (der Hafen Spanish Harbour und die Bucht Jackfish Bay). Darüber hinaus hat die kanadische Regierung Vorschriften für Abwassersysteme eingerichtet, um die Freisetzung von unbehandeltem beziehungsweise unzureichend behandeltem Abwasser in Wasserstraßen stufenweise abzubauen. Damit widmet sie sich dem wichtigsten Punkt, der Ursache von Verschmutzung. Ferner kooperieren Kanada und die Vereinigten Staaten bei der Bekämpfung der Verschmutzung, einschließlich der Eutrophierung (Nährstoffbelastung) von gemeinsam genutzten Gewässern, u. a. der Großen Seen. Nach wie vor ist der Phosphorgehalt in offenen Gewässern für drei der vier kanadischen Seen ein Problem. Lediglich die Phosphorkonzentration in der Mitte des Oberen Sees sowie im östlichen Becken des Eriesees erfüllt gegenwärtig die angestrebte Wasserqualität. Der Phosphorgehalt im Huronsee und im Ontariosee bleibt hinter der angestrebten Wasserqualität zurück, im westlichen Becken und im Zentralbecken des Eriesees liegt er über dem angestrebten Ziel. Quelle: Kanada (2014) Einflussfaktoren, die nachweislich Änderungen in den Ökosystemen und ihren Funktionen verursachen. U. a. sind die Anstrengungen der G7 auf die Kontrolle der Einführung invasiver gebietsfremder Arten und die Verringerung der Umweltverschmutzung, der Fragmentierung von Lebensräumen sowie der Übernutzung an natürlichen Ressourcen ausgerichtet. 4.2.1 Bekämpfung von Umweltverschmutzung und Nährstoffbelastung Umweltverschmutzung durch Nährstoffe (Stickstoff und Phosphor) und andere Quellen ist eine anhaltende und wachsende Bedrohung für die biologische Vielfalt terrestrischer Lebensräume, in Binnengewässern und Küstenökosystemen. Verbreitete Ursachen von Umweltverschmutzung sind Einträge aus landwirtschaftlicher Produktion und Industrieabfälle. Gemeinsame Ansätze von G7-Staaten zur Bewältigung der erheblichen Herausforderung, die die Reduzierung von Nährstoffeinträgen in Ökosysteme darstellt, sind die Entwicklung geeigneter Umweltpolitiken und Umweltschutzvorschriften (siehe Beispiel 4.10), der Schutz wichtiger Ökosysteme, wie z. B. Binnengewässersysteme, gegen Nährstoffbelastung, die Reduzierung der Quellen von Umweltverschmutzung durch technische Unterstützung; und die Schaffung von Anreizen für technische Lösungen (siehe Beispiel 4.11). Viele Staaten haben Vorschriften zur Bewältigung dieses Problems verabschiedet. 4.2.2 Bekämpfung der Fragmentierung der Lebensräume Die Änderung der Landnutzung und die daraus resultierende Degradierung der Ökosysteme verursachen eine Fragmentierung und einen Verlust der Lebensräume. In abnehmender Reihenfolge – und mit einigen regionalen Unterschieden – sind es die gewerbliche Landwirtschaft, die Subsistenzwirtschaft/die lokale Landwirtschaft, die Infrastruktur, der Aufräumen am Strand. Myanmar. Jeremy Holden (Darwin Initiative) 48 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.12 Alternative Praktiken für das Abbrennen von Wald in Amazonien (Italien) „Amazonien ohne Feuer“ ist eine Initiative zur Bewältigung der direkten Einflussfaktoren des Biodiversitätsverlustes in Bolivien. Italien finanziert diese Dreieckskooperation durch seine Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit dem bolivianischen Ministerium für Umwelt und Wasser und mit der brasilianischen Entwicklungsagentur. Ziel des Programms ist es, Brandrodung im bolivianischen Amazonien zu reduzieren und die Nutzung alternativer landwirtschaftlicher Praktiken zu fördern. Diese Initiative beinhaltet sowohl Notfallpläne als auch lokale Entwicklungsmaßnahmen, wie z. B. Ausbildung und Sensibilisierungskampagnen für die bolivianischen ländlichen Gebiete sowie Maßnahmen zur Stärkung lokaler Komponenten in Bezug auf den Brandschutz und die Brandbekämpfung in Waldgebieten. Durch die Verbreitung nachhaltiger Landwirtschaftspraktiken und die Vermeidung von Landdegradierung hat das Programm auch eine positive Wirkung auf die Biodiversität. Die Gesundheit der lokalen Bevölkerung wird ebenfalls verbessert, da weniger Brandrodung dazu führt, dass weniger Rauch eingeatmet und somit die Anzahl von Lungenkrankheiten reduziert wird. Die regionale Zusammenarbeit im Amazonasbecken wird durch die Einbeziehung von Bolivien und Brasilien sowie die zukünftige Beteiligung von Ecuador gestärkt. Beispiel 4.13 Wiederaufforstung in Tunesien (Japan) Das Ziel der Phase II des integrierten Wiederaufforstungsprojektes, durchgeführt durch die Japan International Cooperation Agency (JICA), besteht in der Förderung der Aufforstung und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in fünf Gouvernements Tunesiens (Beja, Jendouba, Kef, Siliana und Zaghouan). Umfassende Maßnahmen der Walderhaltung, wie z. B. Wiederaufforstung, gehören ebenso dazu wie Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Brandkatastrophen und die Verbesserung der Lebensbedingungen der einheimischen Bevölkerung. Dadurch wird gleichzeitig ein Beitrag zur Verbesserung der natürlichen Umwelt der entsprechenden Regionen geleistet. http://www.jica.go.jp/english/our_work/evaluation/oda_loan/economic_cooperation/c8h0vm000001rdjt-att/ tunisia02.pdf Bergbau und die Urbanisierung, die die Abholzung weltweit vorantreiben (Kissinger et al. 2012). Entsprechend der globalen Waldbestandsaufnahme für 2010, die von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) erarbeitet wurde, wurden in dem Zeitraum zwischen 2000 und 2010 im Durchschnitt 13 Mio. Hektar Wald pro Jahr anderen, vorwiegend landwirtschaftlichen, Nutzungen zugeführt oder gingen durch natürliche Ursachen verloren. Der Nettoverlust an Waldfläche (nach Berücksichtigung von Wiederaufforstung) wurde auf 5,2 Mio. Hektar pro Jahr geschätzt (FAO 2010a). Die Maßnahmen der G7 zur Bewältigung der Fragmentierung der Lebensräume und des Verlustes von Lebensräumen fördern schwerpunktmäßig eine nachhaltige Landwirtschaft (siehe Beispiel 4.12) und unterstützen Aufforstungsprogramme (siehe Beispiel 4.13). 4.2.3 Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten Die Einführung gebietsfremder Arten, die sich invasiv ausbreiten und einheimische Arten verdrängen, ist in der Regel das Ergebnis von Handels- und Transportaktivitäten. In einigen Fällen können sich absichtlich eingeführte Arten zu invasiven Arten entwickeln. Z. B. gewöhnliche oder exotische Haustiere, die freigelassen werden, gebietsfremde Arten, die zur biologischen Schädlingsbekämpfung eingesetzt und später zu Schädlingen werden, oder die Einführung standortfremder Zierpflanzen sowie land- oder forstwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Unbeabsichtigte Einführungen können die Freisetzung von standortfremden marinen Arten im Ballastwasser von Frachtschiffen oder von in hölzernem Verpackungsmaterial versteckten Waldschädlingen beinhalten (SCBD 2009b). In zunehmendem Maß sind nationale Politiken und Entscheidungshilfen, wie G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT z. B. Risikoanalysen, in der Lage, die mit spezifischen invasiven Arten verbundenen Risiken und die Einfallswege gebietsfremder Arten aufzuzeigen und zu bekämpfen. Zahlreiche Anstrengungen der meisten G7-Staaten sind in diesem Zusammenhang eng am Strategischen Plan des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und 49 seiner Aichi-Ziele orientiert. Der Schwerpunkt liegt vorwiegend auf der Entwicklung und Finanzierung von nationalen/regionalen Strategien und Aktionsplänen bezüglich invasiver gebietsfremder Arten (siehe Beispiel 4.14) sowie auf der internationalen Zusammenarbeit, um den Bedrohungen für die biologische Vielfalt durch invasive gebietsfremde Arten zu begegnen (siehe Beispiel 4.15). Beispiel 4.14 EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten (EU: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich) Die EU hat jüngst eine Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten (Ziel 5 der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020) verabschiedet, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung soll das Problem der invasiven gebietsfremden Arten in umfassender Weise angehen, um die einheimische biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen zu schützen und die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen, die diese Arten haben können, zu minimieren und abzumildern. Die Verordnung sieht folgende Eingriffe vor: Prävention, Frühwarnung und schnelle Reaktion sowie Management. Unter Nutzung von Risikobewertungen und wissenschaftlichen Nachweisen soll ein Verzeichnis von für die Europäische Union relevanten invasiven gebietsfremden Arten aufgestellt und gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten verwaltet werden. Vorschläge für das erste Verzeichnis werden bis zum 2. Januar 2016 vorgestellt. Nach der Verabschiedung wird das Verzeichnis regelmäßig aktualisiert, wobei Arten hinzugefügt oder aus dem Verzeichnis gestrichen werden können. Die Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten beinhaltet spezifische Bestimmungen für die Außenregionen der EU, um deren besondere Situation zu berücksichtigen, insbesondere den Wert ihrer biologischen Vielfalt und ihre Anfälligkeit gegenüber biologischen Invasionen. http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/index_en.htm Beispiel 4.15 Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten durch Nutzung (Vereinigte Staaten) Die Wasserhyazinthe ist eine invasive Wasserpflanze, die von der Weltnaturschutzunion (IUCN) als eine der zehn am stärksten zerstörerisch wirkenden Pflanzen der Welt eingestuft worden ist. Die Wasserhyazinthe ist in Flüssen, Feuchtgebieten und Seen im Limpopo-Flussgebiet entlang der Grenzen von Südafrika und Botswana verbreitet. Dies stellt eine wesentliche Bedrohung für die biologische Vielfalt, die Fischerei, die Energieerzeugung aus Wasserkraft sowie für die Freizeit und Erholung im Flussbecken dar. In Botswana ist die lokale Bevölkerung dazu übergegangen, die Wasserhyazinthe manuell zu entfernen, um Zugang zum Wasser erhalten, das sie für ihr tägliches Leben benötigen. Im August 2014 erprobte das Projekt zur Widerstandsfähigkeit im LimpopoFlussgebiet (RESILIM) der US-Behörde für Entwicklungszusammenarbeit (USAID) in Partnerschaft mit dem Ministerium für Wasserangelegenheiten Botswanas erfolgreich das Konzept der Nutzung hochinvasiver gebietsfremder Arten als eine Quelle für Biomasse, mit der man Holzkohle ersetzen kann. Dies kann folgende Auswirkungen haben: Verringerung der Abholzung durch Bereitstellung einer Alternative zu Holzkohle, verbesserter Wasserfluss im Becken, Beherrschung der hochinvasiven Arten durch die Gemeinschaft und Diversifizierung der Lebensgrundlagen. In der nächsten Phase werden sozioökonomische Machbarkeitsstudien der Schwerpunkt sein. Dieses Konzept wird in der gesamten Teilregion mit großem Interesse verfolgt. Quelle: USAID (2014b) 50 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.16 Strategischer Aktionsplan zu nationalen Aquakulturen-Initiative (Kanada) Die Initiative „Strategischer Aktionsplan zu nationalen Aquakulturen“ bietet eine umfassende strategische Vision für den Aquakultur-Sektor und zeigt Maßnahmen für Bundes-, Landes- und Provinzregierungen und die Industrie für die Jahre 2011 bis 2015 auf. Kanada ergreift außerdem Maßnahmen zur Sicherung einer langfristigen Nachhaltigkeit von landesweit bewirtschafteten Fischgründen durch die Entwicklung und Umsetzung umfassender Fischerei-Bewirtschaftungspläne. Diese werden durch neue Richtlinien und Instrumente – einschließlich derer, die gemäß den Rahmenbedingungen für nachhaltige Fischerei entwickelt werden – nach besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Compliance- und Durchsetzungsmaßnahmen unterstützt. Von den im Jahr 2012 bewerteten 155 großen Fischbeständen wurden 75 Bestände (48 Prozent) als „gesund“ und 15 Bestände (10 Prozent) als „kritisch“ eingestuft; dies stellt eine Verbesserung seit 2011 dar. Quelle: Kanada (2014) In Kanada, z. B., geht man nach Schätzungen davon aus, dass invasive gebietsfremde Arten der Grund dafür sind, dass 17 Prozent der Arten (102 von 591 Arten) durch den Ausschuss zum Zustand bedrohter Wildtiere als „bedroht“ eingestuft werden (Maurice-Blouin 2010). In den Vereinigten Staaten geht man davon aus, dass 400 der 958 Arten, die nach dem Gesetz über bedrohte Tierarten als bedroht oder gefährdet geführt werden, vorwiegend aufgrund des Wettbewerbs mit nicht-einheimischen Arten bzw. aufgrund von Raub oder Fraß (Prädation) durch nicht-einheimische Arten bedroht sind (Pimentel et al. 2005). 4.2.4 Bekämpfung von Übernutzung Übernutzung ist ein wichtiger Einflussfaktor für den Artenverlust, insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für den Fischbestand in den Weltmeeren (SCBD 2010, 2014). Nach Angaben der FAO (2014) waren geschätzte 29 Prozent der Meeresfischbestände „in einem biologisch nicht nachhaltigen Maß befischt und damit überfischt“. Nach Schätzungen der Weltbank und der FAO (2009) verliert die Welt jedes Jahr mögliche Fischfangerträge im Wert von 50 Mrd. US-Dollar, da sich die Fischbestände nicht ausreichend erholen können. Anstrengungen zur Bewältigung dieses Problems sind jedoch im Gange. Z. B. enthält die reformierte Richtlinie zur gemeinsamen Fischereipolitik der EU Zusagen, das bisherige verschwenderische Wegwerfen des Beifangs zu beenden und Fischbestände nach Möglichkeit bis zum Jahr 2015, in jedem Fall aber bis zum Jahr 2020 nachhaltig zu bewirtschaften. Gute Fortschritte wurden bei der Beendigung der Überfischung erzielt. 2014 wurden 27 Fischbestände im nordöstlichen Atlantik, in der Nordsee und in der Ostsee nach dem Konzept des höchstmöglichen Dauerertrags bewirtschaftet – 2009 waren es lediglich fünf – und die Erträge haben in diesem Jahr weiter zugenommen. Um die Übernutzung zu reduzieren, haben G7-Staaten Maßnahmen eingeleitet, wie u. a. die Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse über die Bestände an natürlichen Ressourcen, die Kontrolle des Abbaus natürlicher Ressourcen, die Verbesserung der Governance natürlicher Ressourcen und die Entwicklung von Managementfähigkeiten für Sektoren, die stark von natürlichen Ressourcen abhängen (z. B. Forstwirtschaft und Fischereiwesen) (siehe Beispiel 4.16). Als ein wichtiges Beispiel hat die EU jüngst ihre Richtlinie zur gemeinsamen Fischereipolitik zur Reduzierung von Überfischung und zur starken Verringerung der Menge von weggeworfenem Beifang reformiert. Zertifizierter Reis. Sado, Japan. Stadt Sado G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 51 Beispiel 4.17 Produktion von zertifiziertem Reis in Sado (Japan) Die Bemühung zur Wiederansiedlung des Japanischen Ibis (Schreitvogel, Nipponia Nippon, auf Japanisch auch Toki genannt) auf der Insel Sado in der Präfektur Niigata ist ein Beispiel für ein kommunales Entwicklungsprojekt, das dem Gedanken einer mit der Natur im Einklang stehenden Gesellschaft entspricht. „Zertifizierter Reis für die Entwicklung von Dörfern, die im Einklang mit dem Japanischen Ibis leben“ wird in Supermärkten und Reisläden im Ballungsgebiet von Tokio zu einem Preis von etwa 3.000 bis 3.500 Yen pro fünf Kilogramm verkauft (zum Vergleich: der Preis für fünf Kilogramm herkömmlichen Kulturreis liegt bei 1.580 Yen). Je höher der Einzelhandelspreis ist, umso größer sind die Gewinne, die an die Landwirte weitergegeben werden. Diese wiederum tragen durch die Anwendung von Anbaumethoden, die die wildlebende Tierwelt schonen, zur Verbesserung von Lebensräumen bei. Das bedeutet, dass auch die Verbraucher die Wiederansiedlung einer Wildpopulation des Japanischen Ibis unterstützen, indem sie den zertifizierten Reis kaufen. Mit dem Kauf wird ferner ein Yen pro Kilogramm für die Stiftung „Japanese crested ibis Environmental Improvement Foundation“ gespendet, die die Verbesserung des Lebensraumes für diesen Vogel fördert. Darüber hinaus stellt die Stadt Sado für Landwirte, die zertifizierten Reis anbauen, bis zu 109.000 Yen pro Hektar bereit, wodurch die gesamte Gemeinschaft das Zertifizierungssystem unterstützt. Auf diese Weise wird die Rückkehr des Japanischen Ibis in die freie Wildbahn nicht nur durch Menschen unterstützt, die an der Verbesserung des Lebensraums arbeiten, sondern auch durch Verbraucher, die diese Menschen unterstützen wollen. Die gesamte Gemeinschaft der Insel Sado ist bemüht, die Gegend neu zu beleben, indem sie den Japanischen Ibis als Symbol verwendet. Die Beziehungen, die sich zwischen den Landwirten, den Verbrauchern und den Anwohnern entwickelt haben, entsprechen genau der Vorstellung einer Gesellschaft in Harmonie mit der Natur. Quelle: Japan (2014) 4.3 Bekämpfung der indirekten Einflussfaktoren der biologischen Vielfalt Ursachen des Biodiversitätsverlustes, wie z. B. die Fragmentierung von Lebensräumen und die Übernutzung bestimmter Arten und Ökosysteme, werden durch demografische, wirtschaftliche, kulturelle und politische Faktoren hervorgerufen, beispielsweise die wachsende Nachfrage nach Produkten oder Leistungen (z. B. Lebensmittel, Siedlungsbau oder Infrastruktur). Die indirekte Wirkung dieser Faktoren erschwert ihre Bekämpfung, da sie in vielen Fällen mit einer Änderung des Konsumverhaltens und mit anderen, miteinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren verbunden sind. 4.3.1 Sensibilisierung der Verbraucher Die G7 unterstützt Maßnahmen zur Erhöhung des Verbraucherbewusstseins hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Konsummuster auf den Biodiversitätsverlust. Flächenumwandlung ist eine wichtige Ursache des Verlustes von Ökosystemen und wird insbesondere durch die weltweit zunehmende Nachfrage nach Palmöl, Soja, Rindfleisch, Holz, Zellstoff und Papier angetrieben. Die zunehmende Nachfrage ist das Ergebnis von Bevölkerungswachstum und gestiegenen Einkommen, was wiederum zu Veränderungen im Konsumverhalten, insbesondere bei Fleisch, führt. Palmöl und Zuckerrohr werden in zunehmendem Maß als Biokraftstoffe verwendet. Regierungen der G7 ermutigen Unternehmen, nachhaltig zu produzieren und ihre Produkte mit Nachhaltigkeitsinformationen zu versehen, um den Verbrauchern zu helfen, sich bewusst zu entscheiden. Z. B. ist es seit Dezember 2014 für Produzenten in der EU zwingend vorgeschrieben, konkret anzugeben, ob ihre Produkte Palmöl enthalten, während sie bis dahin die Kennzeichnung „Pflanzenöl“ trugen. Als Reaktion auf die Forderungen der Zivilgesellschaft verpflichten sich viele Produzenten, Hersteller von Konsumgütern und Regierungen zu einer „Null-(Netto)-Abholzung“. Als Teil dieser Verpflichtung beziehen sie Produkte, die glaubhaft nachhaltig zertifiziert sind (siehe Beispiele 4.17 und 4.18). 52 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.18 Zusage des Vereinigten Königreiches zum Bezug von 100 Prozent glaubhaft zertifiziertem Palmöl (Vereinigtes Königreich) Die nicht nachhaltige Produktion von Palmöl steht oft in Verbindung mit Abholzung und der Entwässerung von Torflandschaften, vor allem in Indonesien und Malaysia. Im Oktober 2012 veröffentlichte das britische Umweltministerium (Department for Environment, Food and Rural Affairs, Defra) zusammen mit Berufsverbänden aus wichtigen Industriezweigen, die Palmöl verwenden, die Erklärung des Vereinigten Königreiches zu nachhaltigem Palmöl. Die Unterzeichner der Erklärung verpflichten sich, Anstrengungen zu unternehmen, um bis Ende 2015 zu 100 Prozent glaubhaft zertifiziertes Palmöl zu beziehen. Das Ministerium hat die Einkaufsnorm für Nahrungsmittel und die Gastronomie im Oktober 2012 geändert, die nun neue Anforderungen an die Regierung zur Beschaffung von nachhaltigem Palmöl, Palmkernöl und Derivaten bis Ende 2015 enthält. 4.3.2 Verankerung der Biodiversität in der Entwicklungsplanung Die Verankerung (mainstreaming) von Biodiversität kann definiert werden als die Integration von Biodiversitätsaspekten in andere öffentliche und private Sektoren und Entwicklungsziele, um durch eine Vielzahl von Ansätzen und Mechanismen nachhaltige Biodiversitäts- und Entwicklungsergebnisse zu erzielen (Roe und Mapendembe 2013). Mainstreaming kann auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt werden: auf der internationalen Ebene z. B. in internationalen Handelsbestimmungen, auf nationaler Ebene z. B. durch Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (NBSAPs) (siehe Beispiel 4.19), auf regionaler Ebene durch integriertes Flussgebietsmanagement und auf lokaler Ebene durch die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt in Agrarlandschaften. Wirksames Mainstreaming erfordert Priorisierung auf strategischer Ebene und ein Verständnis dafür, wie sich Aktivitäten auf die biologische Vielfalt auswirken. Politiken können danach Synergien fördern, eine Minimierung der Auswirkung oder einen Ausgleich einfordern und Aktivitäten verbieten, die Ökosysteme oder gefährdete Arten schädigen. Mit dem Indikator „Biodiversitätsbelange werden bei allen Planungen und Ausgestaltungen von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt berücksichtigt“ erkennt die G7 die Bedeutung von Mainstreaming an (siehe Kasten 1.3) und arbeitet daran, Biodiversitätsaspekte in Planungsprozesse auf nationaler Ebene sowie in ihre internationale Zusammenarbeit mit Partnerländern zu integrieren. Deutschland z. B. integriert Biodiversität strategisch in verschiedene Förderbereiche der Entwicklungszusammenarbeit und unterstützt dadurch den Zusammenhang zwischen Ökosystemleistungen und der Ernährungssicherheit oder dem Zugang zu Wasser. Dazu werden alle neuen Projekte Umwelt- und Klimaprüfungen unterzogen und es wurden „Biodiversitätskomponenten“ in verschiedenen Sektoren eingeführt. 4.3.3 Berücksichtigung des Naturkapitals in Entscheidungen Die Einbeziehung von Biodiversität und/oder von Werten des Naturkapitals in die Entscheidungsfindung – ein weiterer Indikator zur Messung der Anstrengungen der G7 zur Verringerung des Biodiversitätsverlustes (siehe Kasten 1.3) – kann als Aspekt des Mainstreaming betrachtet werden. Ein erster Schritt besteht in der Ausweisung dieser Werte. Die Berichte über „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB) (TEEB 2010a, 2010b), die international erstellt wurden und auf eine Zusage der G8 im Jahr 2007 zurückgehen, haben erstens den Umfang gezeigt, in dem die menschliche Gesellschaft vom Naturkapital der Erde abhängig ist, und zweitens deutlich gemacht, dass dieser Wert in den heutigen wirtschaftlichen Entscheidungen nicht sichtbar ist und zukünftig besser berücksichtigt werden muss, um nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Relevante Akteure sind u. a. internationale und nationale Entscheidungsträger (TEEB 2009), die lokalen und regionalen Entscheidungsträger (TEEB 2010b) sowie der Wirtschaftssektor (TEEB 2010c). Für die Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes ist es von wesentlicher Bedeutung, den Wert der biologischen Vielfalt auf allen genannten Ebenen anzuerkennen, ihren ökonomischen Wert aufzuzeigen und durch passende politische Instrumente zu erfassen, wie z. B. gezielte Investitionen und Anreize wie G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 53 Beispiel 4.19 Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (Deutschland, EU, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich) Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (NBSAPs) sind das wichtigste Instrument für die Umsetzung der CBD auf nationaler Ebene. Die Vertragsstaaten der CBD streben die Entwicklung nationaler Biodiversitätsstrategien an, die von allen Sektoren mit positiven oder negativen Wirkungen auf biologische Vielfalt geteilt und unterstützt werden. G7-Staaten mit NBSAPs sind: die Europäische Union, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada und das Vereinigte Königreich (Stand Februar 2015). G7-Staaten unterstützen ihre Partnerländer bei der Vorbereitung und der Umsetzung von NBSAPs. Japan hat z. B. durch den japanischen Biodiversitätsfonds den Kapazitätenaufbau von Regierungsbeamten in Entwicklungsländern für die Entwicklung und Überarbeitung von NBSAPs unterstützt. Der japanische Biodiversitätsfonds wurde durch Japans Beitrag unter dem Sekretariat der CBD eingerichtet. Ein internationaler und 21 regionale Workshops, an denen mehr als 750 Personen aus etwa 160 Ländern teilnahmen, wurden zur Stärkung von Kapazitäten durchgeführt. Darüber hinaus unterstützt Deutschland Partnerländer und regionale Organisationen bei der Entwicklung und Fortschreibung ihrer NBSAPs sowie bei der Stärkung der technischen und institutionellen Kapazitäten, die für die Umsetzung auf nationaler und kommunaler Ebene erforderlich sind. Die Zusammenarbeit mit Georgien und Namibia zur Überarbeitung ihrer NBSAPs sind Beispiele für diese Unterstützung. Zusammen mit der EU, der Schweiz, Flandern und Norwegen leistet auch Deutschland Beiträge zur Finanzierungsinitiative für Biodiversität (Biodiversity Finance Initiative, BIOFIN) des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP). BIOFIN unterstützt Partnerländer bei der Entwicklung von umfassenden nationalen Ressourcenmobilisierungsstrategien, die helfen, die Umsetzung ihrer NBSAPs zu stärken (BMZ und BMUB 2014). Zahlungen für Ökosystemleistungen. TEEB als globale Initiative zeigt, wie Maßnahmen der G7 andere Staaten anregen können, ähnliche Ansätze anzuwenden (siehe Beispiel 4.20). Damit die Werte des Naturkapitals besser in volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt werden können, unterstützen einige G7-Mitgliedsstaaten das „System of Environmental-Economic Accounting“ (SEEA). Dieses Rahmenwerk beinhaltet international vereinbarte einheitliche Konzepte, Definitionen, Klassifikationen, Vorschriften der Rechnungslegung und Übersichten für die Erstellung international vergleichbarer Statistiken zur Umwelt und ihrer Beziehung zur Wirtschaft. Das System „Wealth Accounting and the Valuation of Ecosystem Services“ (WAVES), das u. a. von mehreren G7-Staaten mitfinanziert wurde, ist eine weitere globale Partnerschaft. Sie hat das Ziel, nachhaltige Entwicklung durch die Berücksichtigung natürlicher Ressourcen in der Entwicklungsplanung und der nationalen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu fördern (siehe Beispiel 4.21). Ferner arbeiten EU-Mitgliedsstaaten mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur an der Abbildung und Bewertung von Ökosystemen und ihrer Leistungen (Mapping and Assessment of Ecosystems and their Services, MAES). Dabei bewerten sie deren ökonomische Werte und beziehen diese in Bilanzierungsund Berichtssysteme ein. Außerdem hat die EU auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Bewusstsein hinsichtlich der Synergien zwischen Naturkapital und dem kulturellen Kapital in Europa zu stärken. Ebenso betont hat sie die Notwendigkeit, dass Biodiversitätsaspekte besser in Sektorpolitiken integriert werden müssen, um eine umweltfreundlichere Volkswirtschaft zu entwickeln (Charter of Rome). 4.3.4 Reformierung kontraproduktiver Subventionen Subventionen können, je nach Art der Subvention, die Biodiversität stärken oder schwächen. Es gibt eine Reihe von Beispielen für Subventionen, die der Biodiversität schaden können, u. a. bestimmte landwirtschaftliche 54 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.20 „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB) (Deutschland, EU, Frankreich, Japan, Vereinigtes Königreich) Die Umweltminister der G8 (plus 5) schlugen 2007 in Potsdam, Deutschland, vor, die ökonomischen Kosten des Biodiversitätsverlustes zu schätzen. Daraufhin starteten Deutschland und die EU unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) die globale Initiative „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB). TEEB strebte an, den scheinbaren Widerspruch zwischen Volkswirtschaft und Ökologie aufzulösen, indem die Berichte Beweise für den volkswirtschaftlichen Nutzen von Biodiversität und Ökosystemleistungen zusammenstellten und auf die wachsenden Kosten in Zusammenhang mit dem Verlust aufmerksam machten. Dabei wurde nachgewiesen, dass eine Investition in die Biodiversität, oder in das „Naturkapital“, aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Die Initiative stellte beispielhaft erfolgreiche Ansätze zur Änderung wirtschaftlicher Anreize zugunsten der Biodiversität zusammen und stellte so Zusammenhänge zu den indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes dar. Sie fasste die Ergebnisse in fünf verschiedenen Berichten zusammen, die für unterschiedliche Nutzer verfasst waren, u. a. für Politik und Wirtschaft. Die TEEB-Initiative hat seitdem zahlreiche weitere Partnerorganisationen und Geber angezogen, u. a. Japan und das Vereinigte Königreich. Nach der Veröffentlichung des letzten Berichtes im Oktober 2010 haben vor allem Brasilien und Indien ihre eigenen TEEB-Studien auf nationaler Ebene angekündigt. Kurze Zeit später folgten mehrere europäische Staaten. So z. B. Deutschland, das 2012 das Projekt „Naturkapital Deutschland – TEEB DE“ startete, um das Bewusstsein für die verschiedenen Naturleistungen und Naturwerte in Deutschland zu stärken, sowie Frankreich, das mit seiner eigenen nationalen Bewertung der französischen Ökosysteme und Ökosystemleistungen im gleichen Jahr begann (Évaluation française des écosystèmes et des services écosystémiques). Deutschland unterstützt mehrere Partnerländer, insbesondere Indien und Brasilien, und die EU unterstützt fünf weitere Entwicklungsländer bei der Durchführung von TEEB-Länderstudien (Ecuador, Bhutan, die Philippinen, Tansania und Liberia). Einige weitere Staaten haben eigene Initiativen gestartet. Die Privatwirtschaft wurde durch die TEEB-Studie ermutigt, sich mit der Biodiversitäts-Agenda zu beschäftigen, da sie anerkennt, dass die Nichtberücksichtigung der ökonomischen Werte der Natur wesentliche Risiken für ihre Geschäftsmodelle und Lieferketten darstellt. Die Natural Capital Coalition (die sich aus TEEB heraus entwickelt hat) zielt auf die Entwicklung eines harmonisierten Rahmenwerkes zur Bewertung von Naturkapital und seiner Anwendung bei unternehmerischen Entscheidungen ab, um die Entwicklung von nachhaltigeren und langfristigeren Geschäftsmodellen zu ermöglichen. Subventionen (Pe'er et al. 2014), bestimmte steuerliche Begünstigungen sowie bestimmte Subventionen für Biokraftstoffe, die den Druck auf Landschaften erhöhen. Die G7-Staaten, die auch Mitgliedsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sind, haben 2014 vereinbart (CBD COP12), dass sie bis 2018 Richtlinien haben werden, um kontraproduktive Subventionen zu identifizieren, abzubauen oder umzugestalten (UNEP und CBD 2014). Ein Beispiel einer Maßnahme der G7 in diesem Bereich ist der französische Ansatz der systematischen Überprüfung seines Steuersystems auf dessen Auswirkungen auf die Biodiversität (siehe Beispiel 4.22). 4.4 Steigerung der sich aus der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen ergebenden Vorteile für die Gesellschaft Wie in Kapitel 2 beschrieben, stellt der Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme Vorteile für die Gesellschaft in Form von Ökosystemleistungen auf verschiedenen Ebenen bereit. Je nach Governance-Ansatz kann der Schutz auch signifikante Einschränkungen und Kosten für lokale und indigene Gemeinschaften bedeuten – insbesondere für die Armen und für Frauen –, vor allem einen eingeschränkten Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Daher sind die Sicherung monetärer und nicht-monetärer Vorteile aus der biologischen Vielfalt für die Gemeinschaften und die Bereitstellung von Anreizen für ihre Beteiligung am Schutz von großer Bedeutung für eine inklusive Entwicklung (z. B. durch Zahlungen für Ökosystemleistungen, Ökotourismus, Biohandel, Ko-Management von Schutzgebieten oder den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen). 55 4.4.1 Anreize für den Schutz der biologischenVielfalt Anreize für den Schutz, den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, wie z. B. Umweltsubventionen, Zahlungen für Ökosystemleistungen, Steuervorteile und Anreize aus freiwilligen Vereinbarungen mit der Privatwirtschaft sind wichtige Instrumente, um die Berücksichtigung der Biodiversität (mainstreaming) durch die Regierung und die Gesellschaft zu fördern (SCBD 2011). Beispiel 4.21 „Wealth Accounting and the Valuation of Ecosystem Services“ (WAVES) (Deutschland, EU, Frankreich, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich) WAVES ist eine globale Partnerschaft, die die Zusammenarbeit verschiedener Akteure auf internationaler, nationaler und sub-nationaler Ebene fördert, um die vier Ziele von WAVES zu erreichen: die Unterstützung von Staaten bei der Einführung und Implementierung von Bilanzen, die für Politiken relevant sind, und die Zusammenstellung eines Erfahrungsschatzes; Entwicklung einer Methodologie für die Bilanzierung von Ökosystemen; Einrichtung einer globalen Plattform für Weiterbildung und Erfahrungsaustausch sowie die Erreichung eines internationalen Konsens zur Bilanzierung von Naturkapital. Das Programm setzt Umweltbilanzierung in folgenden Partnerstaaten durch: Botswana, Kolumbien, Costa Rica, Madagaskar und den Philippinen. Die G7 beteiligt sich an WAVES. Deutschland, Frankreich, Japan und das Vereinigte Königreich – sowie durch die EU-Beteiligung auch Italien – leisten einen finanziellen Beitrag zum Multi-Geber-Fonds der Weltbank, der mit 15 Mio. US-Dollar ausgestattet ist. Beispiel 4.22 Aufzeigen von für die Biodiversität schädlichen Subventionen (Frankreich) In Frankreich sieht das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz „Loi Grenelle I“ vor, dass „der [französische] Staat auf der Basis eines Audits steuerliche Maßnahmen überprüft, die schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, und neue Instrumente vorschlägt, die einen schrittweisen Übergang zu einem Steuersystem erleichtern, das besser an die neuen Umweltherausforderungen angepasst ist“. Daher hat der französische Premierminister (durch das Zentrum für Strategieanalysen) einen Bericht veröffentlicht, der die wichtigsten staatlichen Förderungen, die schädlich für die biologische Vielfalt sind, aufzeigt. Der Bericht basiert auf i) einem partizipativen Ansatz, der die Einbeziehung von Interessenvertretern ermöglicht, um die wichtigsten Themenbereiche zu erörtern und zu identifizieren, und ii) einer wissenschaftlichen Analyse des Beitrages verschiedener Arten staatlicher Förderung (insbesondere der Steuerpolitik) entsprechend den von der CBD aufgezeigten fünf Ursachen des Biodiversitätsverlustes (d. h. die Fragmentierung von Lebensräumen, Übernutzung, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten und Klimawandel). Auf dieser Grundlage wurden bisher vier für die Biodiversität als schädlich identifizierte Subventionen reformiert: Zahlungen an Wasserbehörden, Subventionen für Mietwohnungen, Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf die schädlichsten Pflanzenschutzprodukte und ökologische Reform für die jährliche Zulassungs- und Schifffahrtssteuer für Freizeitboote (Überarbeitung der Berechnungsmethode für die Steuer zur Berücksichtigung der Bauart des Motors und Erweiterung auf Jetskis und Schlauchboote). Quelle: Sainteny et al. (2012) 56 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.23 Anreize für die Sanierung von Torflandschaften (Vereinigtes Königreich) Der Torfland-Kodex ist ein freiwilliger Standard für Torfland-Sanierungsprojekte im Vereinigten Königreich, die auf der Grundlage ihres Klimabeitrags und anderer Nutzen Fördermittel beanspruchen. Während der Pilotphase soll dieser Entwurf des Torfland-Kodex die Finanzierung von Unternehmen unterstützen, die ein Interesse an der Sanierung geschädigter Hochmoore haben. Er bietet Standards und verlässliche wissenschaftliche Daten, um Wirtschaftsförderern das Vertrauen zu geben, dass ihre finanziellen Beiträge eine messbare und überprüfbare Veränderung der Torflandschaften im Vereinigten Königreich bewirken. Der Torfland-Kodex soll eine offene, glaubhafte und überprüfbare Grundlage für die Unternehmensförderung von spezifischen Pilotprojekten bei der Sanierung von Torflandschaften im Vereinigten Königreich bereitstellen. Der Code stellt sicher, dass die Sanierung einen spürbaren Nutzen für den Klimaschutz und andere ökologische Vorteile bringt. Zum jetzigen Zeitpunkt soll die Pilotphase eine Unternehmensförderung ermöglichen, die durch soziale Unternehmensverantwortung motiviert ist. Der TorflandKodex ist gegenwärtig nicht für die Anwendung in offiziellen Kompensationssystemen, bei der Kohlenstoffberichterstattung von Unternehmen oder für den Handel auf internationalen Kohlenstoffmärkten vorgesehen. Beispiel 4.24 Wiederherstellung küstennaher Existenzgrundlagen in Indonesien (Kanada) Kanada ist neben anderen Organisationen und nationalen Regierungen am Projekt „Wiederherstellung von Lebensgrundlagen in küstennahen Bereichen in Sulawesi, Indonesien“ beteiligt. Dieses Projekt ist ein Beispiel dafür, wie die biologische Vielfalt mit nachhaltigen Existenzgrundlagen verbunden ist, die das Wohlergehen von Gemeinschaften verbessern. Das Projekt arbeitet mit einem gemeinschaftlichen Multi-Stakeholder-Ansatz mit vulnerablen küstennahen Gemeinschaften an der Westküste von Süd-Sulawesi. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung von Frauen und die Sicherung ihrer Rechte. Die Projektaktivitäten umfassen technische Ausbildung, die ökologische Wiederherstellung von Mangrovenwäldern, den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung von produktiven Küsten- und Tidengewässer-Systemen und die Verbreitung von Projektmethoden sowie den Austausch von Erfahrungen. Im Rahmen dieser Initiative wurden fast 400 Hektar aufgegebener Fischteiche in der betroffenen Gegend wiederhergestellt, was zu einer gestärkten Biodiversität geführt hat. Zusätzlich zur Bereitstellung von inländischen Anreizen für den Schutz unterstützen G7-Staaten ihre Partnerländer bei der Ausarbeitung und der Umsetzung von Maßnahmen für eine Vielzahl von Ökosystemen, u. a. Agro-Ökosysteme, Wälder, Graslandschaften, Feuchtgebiete sowie marine Ökosysteme, Flussökosysteme und Bergökosysteme (siehe Beispiel 4.23). und die Steigerung der Vorteile, die sich aus der biologischen Vielfalt für die Gesellschaft ergeben. Z. B. unterstützen G7-Staaten Entwicklungsländer bei der Ergänzung ihrer Strategien zur Anpassung und den Schutz von Ökosystemen (siehe Beispiel 4.24). Wie das kanadische Beispiel zeigt, wird dieses Thema auch innenpolitisch behandelt (siehe Beispiel 4.25). 4.4.2 Verbesserung des gesellschaftlichen Nutzens und der Existenzgrundlage der Gemeinschaften 4.4.3 Ökotourismus Ein weiterer Schwerpunkt von G7-Staaten ist die Verbesserung der Existenzgrundlagen von ländlichen Gemeinden Der Tourismus hat einen Anteil am weltweiten Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa acht Prozent, wobei 46 Prozent der Beschäftigten im Tourismussektor Frauen sind (SCBD 2009a). Orte von großer biologischer Vielfalt und G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 57 Beispiel 4.25 Verträge mit Ureinwohnern zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (Kanada) Die übliche Nutzung von biologischen Ressourcen, einschließlich solcher Aktivitäten wie Jagen, Angeln, Fallenstellen und Sammeln, charakterisiert die enge kulturelle Verbindung vieler Ureinwohner Kanadas mit der Natur. Durch verhandelte Kooperationsverträge übernehmen Ureinwohner eine größere Verantwortung für die Bewirtschaftung von biologischen Ressourcen. Wenngleich die Ureinwohner weiterhin vor einigen Herausforderungen bei der üblichen Nutzung von biologischen Ressourcen stehen, gibt es auch viele positive Beispiele, auf denen aufgebaut werden kann. Z. B. bewirtschaften das Volk der Haida und die Regierung Kanadas gemeinschaftlich das Land und die Gewässer des Nationalparks von Gwaii Haanas, einem Archipel am Rande des Pazifischen Kontinentalschelfs, das von großer kultureller und ökologischer Bedeutung ist. „Gwaii Haanas“ bedeutet in der Sprache der Haida „Inseln der Schönheit“, und dies spiegelt sich in der rauen Schönheit der Gegend und in der beachtenswerten biologischen Vielfalt wider. Das marine Schutzgebiet „Gwaii Haanas National Marine Conservation Area Reserve and Haida Heritage Site“ wird gemeinschaftlich bewirtschaftet, um ein unberührtes Gebiet mit einer Fläche von etwa 5.000 Quadratkilometern zu schützen, das sich von alpinen Bergspitzen über alte gemäßigte Regenwälder bis hin zur Tiefsee hinter dem Kontinentalschelf erstreckt. Quelle: Kanada (2014) Beispiel 4.26 Thematische Tourismusrouten in Albanien (Italien) Am Beispiel Albaniens wird deutlich, dass Italien führend ist beim Schutz der biologischen Vielfalt, dem Erhalt lokaler tierischer und pflanzlicher Arten/Sorten sowie der Erhöhung der Vielfalt verfügbarer genetischer Ressourcen. In Bezug auf die biologische Vielfalt und den Erhalt landwirtschaftlich genutzter Arten hat Italien gegenwärtig mehr als 260 lokale Agrarprodukte und mehr als 520 Weinsorten, die nach EU-Recht und EU-Vorschriften zertifiziert sind (d. h. geschützte Herkunftsbezeichnung, typische oder geschützte geografische Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten). In Italien zieht allein diese agro-önologische und ökologische Reichhaltigkeit jedes Jahr Millionen von Touristen an. In einem Kreislauf stimuliert dies den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie den Gebietsschutz/Umweltschutz weiter, z. B. durch die Schaffung thematischer Touristenstraßen (gastronomisch wie auch ökologisch) und durch regionale Markenbildung. Ausgehend von dieser Erfahrung fördert die italienische Entwicklungszusammenarbeit diese bewährte Praxis (best practice) in Albanien durch lokal zugeschnittene Maßnahmen. Diese Maßnahmen haben sich als erfolgreiche Triebkraft für den Schutz und den Erhalt von einheimischen Ressourcen, die Förderung der lokalen Entwicklung sowie den Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes durch Ökotourismus erwiesen. natürlicher Schönheit sind beliebte Zielorte für Touristen. Dies schafft sowohl Gefahren als auch Möglichkeiten für die biologische Vielfalt und ihren Erhalt. Nur nachhaltiger Tourismus ist eine notwendige Voraussetzung für die Sicherung positiver Auswirkungen auf die biologische Vielfalt wie auch auf die Existenzgrundlage der einheimischen Bevölkerung (SCBD und UNEP 2002, UNEP und WHO 2002). Die G7-Staaten sind an einer Reihe von Maßnahmen beteiligt, die auf die Förderung von Synergien zwischen Tourismus und Erhalt der Biodiversität abzielen, und die den lokalen Gemeinschaften durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Ausbau der Infrastruktur (z. B. Schulen, Straßen und Gesundheitseinrichtungen) nutzen (siehe Beispiele 4.26 und 4.27). 58 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.27 Nachhaltige Walbeobachtung mit nationaler Ausrichtung in Madagaskar (Frankreich) Das Projekt ist ein Nachfolgeprojekt für das 2006 geförderte Kleininitiativen-Programm der französischen Gesellschaft MEGAPTERA und wird von der französischen Regierung gefördert. Dieses Programm hat zur Bildung der Gesellschaft für den Schutz von Meeressäugern um Madagaskar (Association for the Protection of Marine Mammals around Madagascar, CETAMADA) geführt, die für die Entwicklung der Walbeobachtung auf der Insel Sainte Marie verantwortlich ist. Parallel zu ihrer eigentlichen Tätigkeit, weitet die Gesellschaft ihre Aktivitäten auf die nationale Ebene aus, indem sie die Entwicklung und die Förderung des nachhaltigen madagassischen Wal-Ökotourismus unterstützt, von dem viele Organisationen und lokale Gemeinschaften profitieren werden (angefangen bei den Städten Tuléar und Nosy be). Neue lokale Anbieter werden in verantwortlicher Walbeobachtung nach einem Leitfaden für gute Praktiken und der Sicherheit im Seeverkehr geschult, um die Meeressäuger möglichst wenig zu stören. Ferner werden madagassische Studierende, unterstützt durch europäische freiwillige Helfer, in der Walüberwachung ausgebildet, um diese Fähigkeiten auf nationaler Ebene zu entwickeln. http://www.ffem.fr/jahia/webdav/site/ffem/shared/ELEMENTS_COMMUNS/U_ADMINISTRATEUR/6-PPI/ publication2012/2012-PPI_plaquette-fichesUK.pdf 4.4.4 Verbesserung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des Vorteilsausgleichs Über die Jahrhunderte hinweg haben die Gesellschaften auf der ganzen Welt biologische Ressourcen weitergegeben und damit Handel betrieben. Dabei haben sie auch traditionelles Wissen über die Nutzung dieser Ressourcen angewendet. Heute suchen Branchen, wie z. B. die Pharma- und die Kosmetikindustrie sowie die Pflanzen- und Tierzucht, weltweit nach genetischen Ressourcen, um ihre Produkte zu verbessern oder um neue Produkte zu entwickeln; Wissenschaftler ersuchen Zugang zu genetischen Ressourcen, um die biologische Vielfalt auf diesem Planeten besser zu verstehen. Das dritte Ziel der CBD ist die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben. Dadurch werden Anreize für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt für Bereitsteller genetischer Ressourcen und dem dazugehörigen traditionellen Wissen geschaffen. Die CBD formuliert deutliche Prinzipien, wie dieses Ziel zu thematisieren ist. Das Nagoya-Protokoll der CBD über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile trat am 12. Oktober 2014 in Kraft. Es richtet Mechanismen ein, um i) für die Nutzer genetischer Ressourcen eine größere Rechtssicherheit in Bezug auf den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung bereitzustellen; ii) die auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung (prior informed consent, PIC) der Bereitsteller genetischer Ressourcen einzuholen, außer wenn dies durch den jeweiligen Vertragsstaat anders geregelt ist, und um die Ausarbeitung einvernehmlich festgelegter Bedingungen (mutually agreed terms, MAT) sicherzustellen, die sich mit dem Vorteilsausgleich und der nachfolgende Nutzung befassen können. G7-Staaten, wie z. B. Deutschland, Frankreich und Italien, beteiligen sich an Initiativen zur Stärkung von Kapazitäten und unterstützen damit die Entwicklung und die Umsetzung von nationalen Regelungen zum Zugang und gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS), den Aufbau von ABS-konformen Wertschöpfungsketten und die Einbeziehung von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (siehe Beispiel 4.28). Der französische Entwurf eines Gesetzes zur biologischen Vielfalt enthält zudem einen spezifischen Absatz, der die Einrichtung eines nationalen ABS-Systems zum Schutz der genetischen Ressourcen und Kirgistan. Alex Lovegrove (Darwin Initiative) G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 59 Beispiel 4.28 Unterstützung für die Entwicklung von ABS (Deutschland, EU, Frankreich) Die Initiative zum Kapazitätsaufbau für Zugang und gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS) wurde 2006 zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von nationalen Regelungen zum „Zugang und Vorteilsausgleich“ eingerichtet. Die von mehreren Gebern (Frankreich, Deutschland, Dänemark, Norwegen, die EU und das Frankophone Institut für dauerhafte Entwicklung) finanzierte ABS-Initiative, für die Deutschland als Gastgeber auftritt, zielt auf die bessere Nutzung des Potenzials zum Armutsabbau von ABS-Systemen als zentraler Schnittstelle zwischen natürlichem Ressourcenmanagement, Handel und Governance ab. Somit können vorteilhafte Bedingungen geschaffen werden, unter denen genetische Ressourcen und damit verbundenes traditionelles Wissen nachhaltig genutzt werden, während sie gleichzeitig zu verbesserter Gesundheit beitragen und Entwicklungs- und wirtschaftliche Möglichkeiten bieten. Die Initiative zum Kapazitätsaufbau für Zugang und gerechten Vorteilsausgleich arbeitet mit Mitgliedern der afrikanischen, karibischen und pazifischen (AKP-) Staatengruppe zusammen. http://www.abs-initiative.info/about-us/ Beispiel 4.29 Traditionelles ökologisches Wissen in Sabah: Konsolidierung von Themen und Erfahrungen beim Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen (Japan) Das 18-monatige Programm zur Überprüfung des traditionellen ökologischen Wissens von Sabah wurde durch den Programmlenkungsausschuss unter Leitung des Büros für Naturressourcen der Staatskanzlei in Saba als Teil der Phase 2 des Programms zum Schutz der Biodiversität und von Ökosystemen auf Borneo (BBEC II) verwaltet. Das vorrangige Ziel des Programms bestand darin, das System zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme von Sabah zu stärken. Dies war ein innovativer Ansatz, bei dem die bilaterale technische Unterstützung multilaterale Initiativen, wie z. B. die CBD, nutzte, um die behördenübergreifende Koordinierung zwischen verschiedenen Landesämtern und anderen Interessenvertretern zu ermöglichen. Die Studie beinhaltete die folgenden zwei Kernkomponenten: Zum Ersten wurde eine Reihe von Workshops und Seminaren mit dem Ziel durchgeführt, die Kenntnisse über traditionelles ökologisches Wissen zu verbreitern, um eine Lernplattform für den Erhalt der biologischen Vielfalt, einschließlich biokultureller Elemente, zu entwickeln. Dieser Informations- und Erfahrungsaustausch ermöglichte die Stärkung der Kapazitäten der Naturschutzbehörden, lokaler Gemeinschaften und zivilgesellschaftlicher Organisationen in Bezug auf Zugang und Vorteilsausgleich. Der zweite Schwerpunkt der Studie lag auf der Identifizierung von Gebieten in Sabah, die ein Potenzial zum Schutz durch indigene Völker und lokale Gemeinschaften aufweisen. Eine landesweite Untersuchung wurde durchgeführt, um den Stand des traditionellen ökologischen Wissens zu bewerten und um Maßnahmen zu untersuchen und aufzuzeigen, die die Arbeit der Gemeinschaften zum Erhalt der Biodiversität anerkennen und unterstützen. http://www.global-diversity.org/southeast-asia/projects/traditional-ecological-knowledge-sabah des traditionellen Wissens auf nationaler Ebene zum Ziel hat. Der Gesetzesentwurf wird gegenwärtig im französischen Parlament beraten. Ferner haben sich die EU, Japan und andere G7-Staaten sehr aktiv an der Entwicklung des ABS-Konzeptes beteiligt, sowohl durch die Verhandlungen innerhalb der CBD, die zum Nagoya-Protokoll geführt haben, als auch durch die Bereitstellung von umfangreicher Unterstützung bei der Stärkung von Kapazitäten und der Ermöglichung des Austausches bewährter Praktiken (best practices) mit Entwicklungsländern (siehe Beispiele 4.28 und 4.29). Die G7 unterstützt auch den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft als spezielles ABS-Abkommen, das im Einklang mit der CBD und dem Protokoll steht und die Bedeutung dieser genetischen Ressourcen und ihre besondere Rolle für die Ernährungssicherheit anerkennt. 5. Verknüpfungen mit anderen G7-Zusagen Nomaden bei der Feldarbeit. Songot, Kenia. Thomas Trutschel/photothek.net 62 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 5. Verknüpfungen mit anderen G7-Zusagen Zentrale politische Botschaften • • • • Die G7 hat aktive Zusagen in den Bereichen Biodiversität, Ernährungssicherheit, Gesundheit und Klimawandel gemacht und ist sich der Verbindungen zwischen diesen Zusagen bewusst. Die Maßnahmen der G7 sind auf die Minderung der Zielkonflikte und die Förderung von Synergien zwischen Maßnahmen für diese Bereiche ausgerichtet und können helfen, Armut durch verbesserte Resilienz zu bekämpfen. Die G7-Staaten führen eine Reihe von Maßnahmen im Bereich Biodiversität und Ernährungssicherheit durch. Sie versuchen, Nahrungsmittelverluste und Nahrungsmittelverschwendung zu reduzieren sowie ökologische Landwirtschaft, die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen und den Erhalt von Pflanzensorten zu fördern. Die Nutzung von Agrobiodiversität leistet einen Beitrag zu widerstandsfähigeren landwirtschaftlichen Systemen. Die Bemühungen der G7 zur Reduzierung des Biodiversitätsverlustes können – zumindest indirekt – mehrere der von der G7 gemachten Zusagen im Gesundheitssektor unterstützen, z. B. durch die Sicherung der genetischen Vielfalt und ihrer chemischen Komponenten, die Potenzial für pharmazeutische Verwendung haben. Um Klima- und Biodiversitätsschutz synergetisch miteinander zu verbinden, engagieren sich G7-Staaten für den Schutz von Wäldern mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ferner werden Synergien zwischen der Anpassung an den Klimawandel und der biologischen Vielfalt durch die Unterstützung ökosystembasierter Anpassung genutzt. Die Reduzierung des Biodiversitätsverlustes kann helfen, einen Beitrag zu anderen Entwicklungszielen und G7Zusagen zu leisten (siehe Anhang A). Vielfältige – und damit resiliente – Ökosysteme können sich besser an den Klimawandel anpassen; sie können helfen, den Klimawandel zu mindern, die Verfügbarkeit von sauberem Wasser sicherzustellen und Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Genetische Vielfalt verbessert die Ernährungssicherheit; gesunde Ökosysteme stellen eine Reihe von Ökosystemleistungen bereit, die die natürliche Grundlage für den Erhalt wirtschaftlicher Entwicklung bilden. Wenngleich die drei Zusagen zur Ernährungssicherheit, zur Gesundheit und zum Klimawandel und ihre Verbindungen zur biologischen Vielfalt einzeln diskutiert werden, zeigen diese Erwägungen auch, dass Ernährungssicherheit, Gesundheit und Klimawandel gleichermaßen miteinander vernetzt sind. 5.1 Biologische Vielfalt und Ernährungssicherheit 5.1.1 Maßnahmen der G7 bezüglich der Verknüpfungen zwischen biologischer Vielfalt und Ernährungssicherheit Neue kommunale Bank für Saatgut. Äthiopien. Bioversity International/C.Fadda Gegenwärtig sind schätzungsweise 805 Mio. Menschen chronisch unterernährt (FAO et al. 2014). Mit dem Wachstum der Weltbevölkerung auf geschätzte 9,6 Mrd. Menschen bis 2050 (UN 2013) gewinnt dieser Gesichtspunkt weiter an G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 63 Kasten 5.1 Ernährungssicherheit „Ernährungssicherheit“ ist gegeben, wenn alle Menschen jederzeit physischen, sozialen und wirtschaftlichen Zugang zu ausreichenden Mengen an sicheren und nahrhaften Nahrungsmitteln haben, die ihre Ernährungsbedürfnisse und Nahrungspräferenzen für ein aktives und gesundes Leben befriedigen (Committee on World Food Security 2013). Ernährungssicherheit hat vier Dimensionen (FAO 2006): Nahrungsangebot: Die Verfügbarkeit von ausreichenden Mengen an Nahrung in geeigneter Qualität, bereitgestellt durch Inlandsproduktion oder Importe (einschließlich Nahrungsmittelhilfe). Zugang zu Nahrung: Zugang von Einzelpersonen zu angemessenen Ressourcen, um geeignete Nahrung für eine nahrhafte Ernährung zu erlangen. Verwertung: Verwertung von Nahrung durch angemessene Ernährung, sauberes Wasser, Hygiene und Gesundheitspflege, um einen Zustand des ernährungsbedingten Wohlbefindens zu erreichen, bei dem alle physiologischen Bedürfnisse befriedigt sind. Stabilität: Um Ernährungssicherheit zu erreichen, muss eine Bevölkerung, ein Haushalt oder eine Einzelperson jederzeit Zugang zu angemessener Nahrung haben. Sie dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt sein, den Zugang zu Nahrung infolge plötzlicher Schockereignisse (z. B. eine Wirtschafts- oder Klimakrise) oder zyklischer Ereignisse (z. B. saisonale Ernährungsunsicherheit) zu verlieren. Das Konzept der Stabilität kann sich demzufolge sowohl auf die Dimension des Nahrungsangebots als auch auf die Dimension des Zuganges zu Nahrung beziehen. Bedeutung. In den vergangenen Jahren hat die G8 der Ernährungssicherheit und Ernährung einen vorrangigen Stellenwert auf ihrer Agenda eingeräumt. Die Ernährungssicherheit hat viele Aspekte (siehe Kasten 5.1) und es bestehen vielfache Wechselwirkungen mit der biologischen Vielfalt (siehe Abbildung 5.1). Biodiversität trägt zu einer stabilen und vielseitigen Versorgung mit Nahrungsmitteln bei und sorgt für eine abwechslungsreiche, ausgewogene und nährstoffreiche Ernährung. Gleichzeitig sind eine nicht nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei wesentliche Triebkräfte des Biodiversitätsverlustes (Matson et al. 1997, Tilman et al. 2001, FAO 2014). Die biologische Vielfalt und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen werden durch Ökosystemverlust und -fragmentierung bedroht. Ursachen hierfür sind: Änderung der Landnutzung, wie z. B. Entwaldung, um neue landwirtschaftlich nutzbare Flächen zu gewinnen, der unsachgemäße Einsatz von Chemikalien, wie z. B. Pestiziden und Düngemitteln, schädliche Praktiken (d. h. ungeeignete Bodenbearbeitungsverfahren, Schleppnetzfischerei und lang anhaltende, großflächige Monokulturen) sowie Übernutzung natürlicher Ressourcen, die Fischbestände und Böden erschöpfen und zum Verlust von Wäldern sowie zu Bodendegradierung und Desertifikation durch Überweidung führen kann. Um die Auswirkungen der Nahrungsmittelproduktion auf die biologische Vielfalt zu reduzieren, ist ein Verständnis der Ursachen erforderlich, die zu einem verstärkten Wettbewerb um Boden führen. Die Kombination aus einer wachsenden Weltbevölkerung und Änderungen in den Präferenzen des Nahrungsmittelkonsums, die oft mit steigendem Einkommen einhergehen, haben zu einer Zunahme der weltweiten Nachfrage nach Lebensmitteln geführt. Insbesondere der zunehmende Fleischkonsum erfordert im Vergleich zu einer pflanzlichen Ernährung relativ große Bodenflächen und eine große Anzahl weiterer Vorleistungen für eine bestimmte Nahrungsmenge. Die landwirtschaftliche Produktion beeinflusst aber nicht nur die biologische Vielfalt, sondern sie ist auch von ihr abhängig. Der Erhalt und die Nutzung landwirtschaftlicher genetischer Ressourcen sind entscheidend für die Verbesserung von Nutzpflanzensorten, landwirtschaftlichen Nutztieren und mikrobiellen Produkten. Als Ökosystemleistung ist die dauerhafte Bereitstellung von Nahrung abhängig vom Funktionieren des Ökosystems als Ganzem. Obwohl wir nur einen kleinen Teil aller Pflanzen- und Tierarten auf dem Planeten für unsere Ernährung nutzen, ist der Zugang zu dem, was wir verbrauchen, abhängig von der Gesundheit und der Produktivität einer großen Anzahl von Arten, die wir nicht für Ernährung nutzen (Hillel und Rosenzweig 2008). Viele Insekten sind wichtig für die Bestäubung von Pflanzen. Etwa 70 Prozent der mehr als 1.300 tropischen Nutzpflanzen und 85 Prozent der mehr als 260 in Europa angebauten Nutzpflanzen profitieren von der 64 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Abbildung 5.1 Wechselwirkungen zwischen biologischer Vielfalt und Ernährungssicherheit Ökosystemverlust und Fragmentierung durch Änderung der Landnutzung Verschmutzung durch die Verwendung von Pestiziden Biodiversitätsverlust durch Produktionspraktiken (Bodenbearbeitung, Grundschleppnetze, Monokultur) Übernutzung von natürlichen Ressourcen (Fischbestände, Weideland, Boden, Wälder) Praktiken zum Schutz und zur Stärkung von Agrobiodiversität Biodiversität Ernährungssicherheit Bestäubung von Pflanzen Schädlingsbekämpfung Erhaltung des Zustands von Wassereinzugsgebieten und Bodenfruchtbarkeit Resilienz von Arten gegenüber Schädlingen und Klimavariabilität Verfügbarkeit natürlicher Nahrungsmittel Vielfalt um Ernährungs- und andere Nahrungspräferenzen zu befriedigen Quelle: eigene Ausarbeitung Arbeiter einer Fischaufzuchtstation für einen der größten Süßwasserfische, den „Paiche“. Tarapoto, Peru. Thomas Imo/photothek.net G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 65 Beispiel 5.1 Reduzierung der Nahrungsmittelverschwendung (Japan) Das japanische Gesetz zum Recycling von Nahrungsmitteln zielt auf die Unterstützung von Bemühungen der Lebensmittelbranche (Unternehmen, die an der Herstellung und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln und an der Bereitstellung von Bewirtungs- und Restaurantleistungen beteiligt sind) für das Recycling wiederverwertbarer Nahrungsmittelressourcen ab. Insbesondere bestärkt das Gesetz diese Unternehmen darin, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, z. B. die großen Mengen von im Herstellungsprozess entstehenden, nicht verkauften oder verbrauchten Lebensmitteln, und diese als Rohstoffe für Tierfutter und Düngemittel wiederzuverwerten. Seit der Durchsetzung des Gesetzes sind bereits einige Ergebnisse erzielt worden. Beim Nahrungsmittelvertrieb erzeugen jedoch nachgelagerte Unternehmen Lebensmittelabfälle in geringen und schwankenden Mengen, sodass hier die Verwertungsquoten gering bleiben. Vor diesem Hintergrund wurde das Gesetz zum Recycling von Nahrungsmitteln überarbeitet, um die Steuerung und die Überwachung der Lebensmittelbranche zu stärken und die Wiederverwertung zu ermöglichen. Bestäubung durch Tiere1 (Garibaldi et al. 2011, Leadley et al. 2014). Verschiedene Vögel, Fledermäuse, Wespen und andere Tiere sind wichtig für die Schädlingsbekämpfung. Der Zustand von Wassereinzugsgebieten und Böden ist das gemeinsame Ergebnis vieler Arten, die in einem Ökosystem miteinander in Wechselwirkung treten, Abfälle und Abwässer zersetzen sowie Nährstoffe und Wasser wiederverwerten. Die genetische Vielfalt von Arten ist auch notwendig, damit die Nahrungsmittelproduktion widerstandsfähig gegenüber Schädlingen und Klimaschocks, wie z. B. Dürren, ist. Wildtypen von Kulturpflanzen weisen Eigenschaften auf, die sich zukünftig als nützlich erweisen können, z. B. beim Auftreten neuer Schädlinge oder bei Änderung der Klimabedingungen, sodass sie eine Art Versicherung und wertvolle Option auf globaler Ebene darstellen. Und schließlich stellen natürliche Ökosysteme eine Vielzahl von Pflanzen, Früchten und Tieren bereit, die lokal wichtige Nahrungsmittel liefern, insbesondere für arme Gruppen innerhalb der Gesellschaft. Insgesamt dient die Vielfalt der Nahrungsmittel aus natürlichen Ökosystemen und der Landwirtschaft den Ernährungspräferenzen. Die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion kann in Synergie mit dem Erhalt der Biodiversität, insbesondere dem der Agrobiodiversität, erfolgen. Die G7 hat drei Arten von Maßnahmen im Bereich der Ernährungssicherheit angewendet und damit die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt minimiert bzw. gleichzeitig positiven Einfluss auf diese ausgeübt: i) Thematisierung von Konsummustern, Nahrungsmittelverlust und Nahrungsmittelverschwendung; ii) Unterstützung von Praktiken der nachhaltigen Landwirtschaft und Fischerei, u. a. durch die Anwendung agrarökologischer landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Praktiken, die Vermeidung von Bodenverarmung, den Erhalt der genetischen Vielfalt bei Saatgut und den Einsatz verbesserter Saatgutsorten; iii) Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Außerdem sind die meisten G7-Staaten Unterzeichnerstaaten des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), der den Zugang zum Austausch genetischer Ressourcen ermöglicht und die Forschung zu klimafreundlicher Landwirtschaft (ClimateSmart Agriculture, CSA) fördert.2 Die Reduzierung von Nahrungsmittelverlust und -verschwendung kann die weltweite Nachfrage nach Nahrungsmittelproduktion vermindern und dadurch den Druck auf Landressourcen abschwächen.3 Nach Schätzungen der FAO (2011) „geht etwa ein Drittel der für den menschlichen Verzehr hergestellten Lebensmittel weltweit verloren oder wird verschwendet“ – etwa 1,3 Mrd. Tonnen pro Jahr. Die Gesamtmenge von Nahrungsmittelverlust und -verschwendung pro Kopf beträgt 230-300kg pro Jahr in Industriestaaten und 120-170kg pro Jahr in SubsaharaAfrika, Südasien und Südostasien. In Industrieländern resultieren etwa 40 Prozent dieses Verlustes aus dem Verhalten von Handel und Verbrauchern (FAO 2011). Die G7-Staaten ergreifen Maßnahmen auf nationaler Ebene durch Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher in Bezug auf die Verschwendung von Nahrungsmitteln. So wird z. B. durch Japans Gesetz zum NahrungsmittelRecycling der Nahrungsmittelverschwendung vorgebeugt und diese reduziert (siehe Beispiel 5.1). Frankreich fördert 66 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 5.2 Förderung nachhaltiger Landwirtschaft in den Wassereinzugsgebieten von Choluteca und Rio Negro (Kanada) Das Projekt zur Förderung der Ernährungssicherheit in den Wassereinzugsgebieten von Choluteca und Rio Negro (PROSADE) in Honduras basiert auf einem integrierten Ansatz zum Management natürlicher Ressourcen. Es vereint ökologisch nachhaltige landwirtschaftliche und agroforstwirtschaftliche Praktiken, Umweltschutz (einschließlich Bodenschutz), Diversifizierung von Nutzpflanzen, gesteigerte Produktion, Erschließung heimischer Märkte und Zugang zu diesen, Entwicklung der ländlichen Infrastruktur sowie verbesserte Einkommen und Ernährung – alles unterstützt durch Regierungspolitik auf kommunaler und nationaler Ebene. Kanada arbeitet in Partnerschaft mit Care Canada mit 160 Dorfgemeinschaften zusammen, um agrarökologisch bewährte Praktiken für den Bodenschutz, die Reduzierung des Pestizideinsatzes, den Einsatz von Dung und Baumpflanzungen entlang der Ränder landwirtschaftlich genutzter Flächen zu entwickeln. Durch diese Praktiken ermöglicht es PROSADE 2.014 Bauern (975 Männer und 1.039 Frauen), ihre Produktivität zu steigern und eine nachhaltige Produktion von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen zu sichern und indirekt die agrarökologischen Ökosysteme in dem sogenannten Trockenkorridor (Corredor Seco) von Honduras zu stärken. Diese Ökosysteme werden als ökologische Korridore genutzt, um Nahrung und Wasser für die Flora und Fauna bereitzustellen, die genetische Vielfalt der Populationen zu sichern, um gesund zu bleiben und eine sauberere Umwelt für zwei Naturschutzgebiete des Trockenkorridors zu bieten: den Berg Guanacaure, der Trinkwasser für fünf Gemeinden bereitstellt, und den Nationalpark La Botija, wo Zuflüsse des Coco- und des Segovia-Flusses zwischen Honduras und Nicaragua liegen. Das Projekt arbeitet auch mit dem Regionalen Entwicklungsrat für Geschlechterangelegenheiten, zehn kommunalen Gender-Einheiten und zehn Frauennetzwerken im südlichen Trockenkorridor zusammen, um die Beteiligung von Frauen bei der Reform des Gesetzes zu häuslicher Gewalt zu stärken. Diese Komponente thematisiert die indirekten Ursachen des Rückganges und des Verlustes der biologischen Vielfalt durch Initiativen zur Stärkung des Mitspracherechtes der Frauen bei der Förderung von Gleichberechtigungsfragen, wie z. B. der Beteiligung von Frauen an der Entwicklung von Politiken. Sie bietet Zugang zu Ressourcen und wirtschaftlichen Möglichkeiten durch gezielte Ausbildung und die Schaffung von 78 dörflichen Sparkassen. Mit Unterstützung von PROSADE haben Frauengruppen verbesserte Küchenherde gebaut. Eine Gruppe ist nunmehr ein Kleinunternehmen, bestehend aus elf Mitgliedern (sieben Frauen und vier Männer) mit dem alleinigen Zweck, verbesserte Herde zu bauen. Das Unternehmen hat 414 verbesserte Küchenherde gebaut, die 62 Männern und 352 Frauen zugutekommen. die Reduzierung von Nahrungsmittelverschwendung durch das Motto „Acheter malin, bien conserver, cuisiner astucieusement, accommoder les restes“4 (klug einkaufen, Nahrungsmittel aufheben, klug kochen, Speisereste zum Kochen verwenden). Das Vereinigte Königreich setzt sein Programm „Love Food Hate Waste“ (Nahrungsmittel – ja bitte! Verschwendung – nein danke!) um, Deutschland führt seine Initiative unter dem Motto „Zu gut für die Tonne“ durch, und die Vereinigten Staaten haben ihre Kampagne „Food Waste Challenge“ (Herausforderung Lebensmittelverschwendung) gestartet. Italien regt per Gesetz an, nicht verbrauchte Nahrungsmittel für Wohltätigkeitszwecke zu spenden und hat die Bologna-Charta gegen Nahrungsmittelverschwendung5 (Bologna Charter against food waste) entwickelt. Alle G7-Regierungen sind um eine Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Praktiken bemüht. Die G7Staaten haben Ansätze in verschiedenen Ländern gefördert und unterstützt (siehe Beispiele 5.2 und 5.3). Agrarökologische Praktiken6 und biologische bzw. organische Landwirtschaft können verschiedene und widerstandsfähige Systeme der Nahrungsmittelproduktion aufbauen, in denen Naturdünger (z. B. stickstoffbindende Pflanzen) und natürliche Schädlingsbekämpfung (z. B. Wespen, Vögel) synergetisch wirken. Z. B. hat Deutschland in Timor Leste durch die Einrichtung einer lokalen Saatgutmesse einen aktiven Beitrag zur Wiedereinführung und Erhaltung von Saatgutsorten und zur Auswahl von klimaresistenten lokalen Pflanzen durch die Landwirte geleistet. Agrarökologische Praktiken können auch die Ertragsfähigkeit pro Hektar verbessern, G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 67 Beispiel 5.3 Verbindung von Umweltleistungen und Marktwerten des Kaffee-Agroforstsystems (CAFNET) (Beteiligung der G7 durch die Europäische Kommission) Die Europäische Kommission unterstützt eine Reihe von Projekten, die eine umweltfreundlichere Landwirtschaft mit nachhaltigen Praktiken und hochwertigen Erzeugnissen fördern. Die größte Herausforderung besteht darin, die landwirtschaftlichen Erträge zu sichern und zu steigern, und gleichzeitig Ökosysteme und Ressourcen für diejenigen zu erhalten, deren Existenzgrundlage von der Landwirtschaft abhängt. Der Schlüssel liegt in der Einführung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die wirtschaftliche Rentabilität, Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet. Finanzierte Projekte fördern nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken, einschließlich der effizienten Wassernutzung, des verstärkten Einsatzes organischer und natürlicher Bodennährstoffe, optimaler Anbau- und Bodenbearbeitungstechniken, der integrierten Schädlingsbekämpfung und Entwicklung von grünen oder ökologisch zertifizierten Produkten sowie der Förderung des Ökotourismus. Die Ökologisierung der Landwirtschaft in Entwicklungsländern – und die Fokussierung auf bäuerliche Kleinbetriebe – ist die effektivste Möglichkeit zur Verbesserung der Ernährungssicherheit, zur Steigerung der Kohlenstoffbindung und zur Minimierung der Risiken des Klimawandels bei gleichzeitigem Erhalt der biologischen Vielfalt. Ein Beispiel dafür ist das Programm CAFNET, das in wichtigen Kaffee-Agroforst-Regionen in Mittelamerika, Ostafrika und Indien umgesetzt wird. Ziel dieses Programms ist es, die nachhaltige Bewirtschaftung und die ökologischen Vorteile von Kaffee-Agroforstsystemen mit einer angemessenen Vergütung für die Erzeuger durch Schaffung eines besseren Marktzuganges und Bezahlung für Umweltleistungen zu verbinden. Dazu gehört, Wege zur Verbesserung der Existenzgrundlage für Kaffee anbauende Gemeinden zu finden und gleichzeitig natürliche Ressourcen zu erhalten. http://ongoing-research.cgiar.org/factsheets/cafnet-connecting-enhancing-and-sustaining-environmentalservices-and-market-values-of-coffee-agroforestry-in-central-america-east-africa-and-india/ indem verschiedene Nutzpflanzen auf der gleichen Fläche kombiniert werden. Andererseits sind die Erträge aus der organischen bzw. biologischen Landwirtschaft tendenziell geringer und können daher zu einer räumlichen Ausweitung der landwirtschaftlichen Tätigkeit führen, was zum Verlust von Lebensraum beitragen kann. Daher müssen alle Länder danach streben, die landwirtschaftliche Produktion nachhaltig zu intensivieren. Hierbei ist es wichtig, dass Strategien zum Einsatz kommen, die sicherstellen, dass Bemühungen um eine Intensivierung der Landwirtschaft nicht zu einem Verlust von Biodiversität führen, sondern vielmehr eine nachhaltige Intensivierung fördern. Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ist wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Zugang zu Nahrung, den sie langfristig bereitstellen. Beispiele einer nicht nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen sind: Überfischung, Raubbau an Holz und Übernutzung anderer Arten, eine Grundwasserentnahme, die die natürliche Auffüllung der Speicher übersteigt, Bodenverarmung und Überweidung. Viele G7-Staaten wenden Strategien an, die schwerpunktmäßig auf die Änderung nicht nachhaltiger Praktiken für unterschiedliche Ressourcen abzielen (siehe Beispiel 5.4). Das Beispiel 5.5 beschreibt die Unterstützung Frankreichs für integrierte Ansätze, bei denen der Schutz von Ökosystemen und die nachhaltige Nutzung von Fischund Waldressourcen miteinander kombiniert werden. 5.1.2 Die G7-Zusagen für Ernährungssicherheit Die G7 befasst sich, wie hier gezeigt, mit indirekten und direkten Ursachen des Biodiversitätsverlustes und der Ernährungssicherheit sowohl als Einzelthemen als auch im Verbund. Die gemeinsame Erklärung zur globalen Ernährungssicherheit von L’Aquila stellte einen breit angelegten Ansatz zur Ernährungssicherheit unter Berücksichtigung des Schutzes natürlicher Ressourcen vor. Die Zusage zur New Alliance legt explizit den Schwerpunkt auf neue Technologien und Innovationen. In ihrer Zielsetzung bezieht sich die New Alliance ausdrücklich auf die wechselseitige Bedeutung von biologischer Vielfalt und 68 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 5.4 Beteiligung der G7 an nachhaltiger Fischerei (Deutschland, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) Die Vereinigten Staaten beteiligen sich an Maßnahmen zur Änderung zerstörerischer Fischereipraktiken, u. a. durch Gemeindepatrouillen (Uganda und Kenia), die Änderung von Fischereiverfahren in Gemeinden (Kenia) und die Diversifizierung von Existenzgrundlagen (Philippinen). Diese Projekte schützen die lokalen Fischbestände und sichern so eine nachhaltige Quelle für eine nährstoffreiche Ernährung. In einigen Gemeinden verhindern solche Projekte auch die Anwendung risikobehafteter und potenziell ungesunder Techniken des Fischens, wie z. B. die Fischerei mit Zyanid oder Dynamit. Deutschland unterstützt die von seinen Partnerländern ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung nachhaltiger Fischereipolitiken, zum Fischereimanagement, zum Schutz von Laichgebieten, der Fischereiindustrie und von Aquakulturmethoden. Die Zusammenarbeit in diesen Bereichen umfasst Investitionen in Infrastruktur und Technologie, die Bereitstellung von Organisationsberatung und Hilfe beim Aufbau lokaler Kapazitäten zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Einkommen für die betroffenen Bevölkerungsgruppen. Das Vereinigte Königreich beteiligt sich an einem Projekt zur integrierten Bewirtschaftung mariner Ökosysteme in Zentralafrika (Republik Kongo und Gabun). Dem vorausgegangen ist die Einrichtung eines Netzwerkes von miteinander verbundenen und effektiv bewirtschafteten marinen Naturschutzgebieten, die die ökologische Unversehrtheit stärken und gleichzeitig einen Beitrag zur Ernährungssicherheit und zur Bekämpfung der Armut in den Gemeinden der Region leisten. Ein weiteres Projekt des Vereinigten Königreiches ist die Initiative Nützliche Pflanzen (Useful Plants) von Kew Gardens, deren Schwerpunkt der (Ex situ-)Schutz und der Anbau einheimischer Pflanzen ist, die den täglichen Bedarf an Nahrung, Medizin, Brennstoff und Baumaterialien decken helfen. Die biologische Vielfalt wird geschützt und gleichzeitig profitieren lokale Gemeinden in Afrika und Lateinamerika von einer nachhaltigen Entwicklung. Beispiel 5.5 Nachhaltige Nutzung von Fisch- und Waldressourcen im Nationalpark Quirimbas in Mosambik (Frankreich) Der Nationalpark Quirimbas in Mosambik – mit marinen und terrestrischen Ökosystemen – hat eine Fläche von 7.500 Quadratkilometern und befindet sich in einer der ärmsten Provinzen Mosambiks. Der Nationalpark wurde 2002 mit der Unterstützung des WWF zur Förderung einer dynamischen Entwicklung durch die Erhaltung von Ökosystemen und natürlichen Ressourcen eingerichtet. Die französische Agentur für Entwicklungszusammenarbeit (AFD) und der Französische Fonds für die globale Umwelt (FFEM) sind die wichtigsten Finanzierungspartner des Parks. Die erste Phase (2004-2009) führte zur Einrichtung von Co-Management-Mechanismen, zur drastischen Reduzierung der illegalen Nutzung von Fisch- und Waldressourcen, zu einer Steigerung der Landwirtschafts- und Fischereierträge sowie des Einkommens aus dem Ökotourismus. Mit zunehmendem Druck auf Lebensräume und natürliche Ressourcen – insbesondere Wälder, Binnengewässer und große Säugetiere – zielte die zweite Phase (2010-2014) ab auf die Stärkung i) der lokalen sozioökonomischen Rahmenbedingungen durch die Erhaltung natürlicher Ressourcen, wodurch gleichzeitig ein Beitrag zur Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit geleistet wird; ii) der Führungs-, Überwachungs- und Verwaltungsstruktur des Parks und iii) der finanziellen Nachhaltigkeit des Parks (Einnahmen aus dem Tourismus und dem Handel mit Emissionszertifikaten) unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassung an den Klimawandel. Die Projektfinanzierung ist somit ausgerichtet auf die Stärkung der lokalen Ressourcenverwaltungsausschüsse, die Erhaltung und Überwachung von Maßnahmen in marinen und terrestrischen Gebieten, die Verbreitung nachhaltiger Praktiken (ressourcenschonende Landwirtschaft, Fischerei, Einrichtung von Meeresschutzgebieten), das Management von Konflikten zwischen Landwirten und Elefanten sowie die Entwicklung des Ökotourismus durch die Vergabe von Lizenzen für neue Standorte und die Unterstützung von gemeindebasiertem Tourismus (community-based tourism). http://www.afd.fr/webdav/shared/PORTAILS/SECTEURS/BIODIVERSITE/AFD-Action-Plan-Biodiversite-VA.pdf G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Nahrungsmittelproduktion: „Festlegung von Zehnjahreszielen in den Partnerländern für die nachhaltige Steigerung der Agrarerträge, den Einsatz besserer Produktionstechnologien, einschließlich verbesserter Saatgutsorten und Nachernteschutzverfahren als Teil des Wertschöpfungskettenansatzes, sowie für Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit und zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft“ (The White House 2012). Wenngleich der Fortschrittsbericht 2014 der New Alliance (USAID 2014a) Biodiversität nicht explizit nennt, hat dieses 69 Kapitel einige Beispiele angeführt, in denen die G7-Staaten die Bedeutung der biologischen Vielfalt für die Ernährungssicherheit sowie mögliche negative Auswirkungen der Nahrungsmittelproduktion auf die biologische Vielfalt anerkennen. Allerdings besteht noch Potenzial für weitere Bemühungen, um Biodiversitätsthemen in den Politiken für Ernährungssicherheit und Landwirtschaftsentwicklung zu stärken, da die Verbesserung von Ökosystemleistungen einer Agrarlandschaft oft ein wichtiger Schritt bei der Steigerung einer nachhaltigen Produktivität ist. Abbildung 5.2 Verknüpfungen zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit Menschliche Gesundheit Biodiversität Genetische Ressourcen, Naturprodukte, ... Medizin und Therapie Gesunde Ernährung Wasserreinigung, Nahrungsversorgung, Bestäubung, ... Saubere Luft Trinkwasser Schutz vor Hochwasser, Dürren, Klimawandel, ... Schutz gegen Naturgefahren Biologische Kontrolle von Infektionskrankheiten Eingrenzung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten Biologische Kontrolle von invasiven Arten Naturerfahrung Quelle: TEEB (2012) Erholung von Krankheit und Stress, soziale Bindungen und körperliche Betätigung, Inspiration und Kultur, geistige Leistungsfähigkeit und Kindesentwicklung 70 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 5.2 Biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit 5.2.1 Maßnahmen der G7 bezüglich der Verknüpfungen zwischen der biologischen Vielfalt und der menschlichen Gesundheit Die menschliche Gesundheit ist letztlich abhängig von Ökosystemleistungen, die durch die biologische Vielfalt ermöglicht werden, also auch von den aus ihnen gewonnenen Produkten (TEEB 2012).7 Die G7 ist der Gesundheit durch zwölf aktive Zusagen verpflichtet; viele davon haben einen indirekten Bezug zur Biodiversitätszusage. Drei Zusagen legen den Schwerpunkt auf die Gesundheitsfinanzierung und die Stärkung der Gesundheitssysteme. Im Mittelpunkt von drei weiteren stehen vernachlässigte tropische Krankheiten, die Vermeidung von Infektionskrankheiten sowie Müttergesundheit und Kinderbetreuung. Der Schwerpunkt der übrigen Zusagen sind spezifische Krankheiten, wie z. B. HIV und Aids, Malaria, Tuberkulose, Kinderlähmung und Masern. Die Beziehungen zwischen biologischer Vielfalt und menschlicher Gesundheit sind vielfältig, komplex und weitreichend (SCBD und WHO 2015), und das Konzept der Ökosystemleistungen (siehe Abschnitt 2.1) trägt dazu bei, diese besser zu verstehen (TEEB 2012). Abbildung 5.2 bietet einen Überblick darüber, wie Biodiversität, Ökosystemleistungen, menschliche Gesundheit und menschliches Wohlergehen miteinander in Beziehung stehen. Die biologische Vielfalt beeinflusst die menschliche Gesundheit direkt und indirekt über verschiedene Wege: Sie schützt die Qualität von wichtigen lebenserhaltenden Systemen, wie z. B. Luft, Wasser und Boden, und sichert dadurch gesunde Umgebungen und Möglichkeiten für die Produktion einer gesunden und ausgewogenen Ernährung (siehe Abschnitt 5.1). Unmittelbarer ist die biologische Vielfalt eine wichtige Quelle für die traditionelle und die moderne Medizin, sowohl heute als auch in der Zukunft (Newman et al. 2008, Cox 2009, Cragg und Newman 2013). Insbesondere die Menschen in Entwicklungsländern sind stark abhängig von traditioneller Medizin, die von der Natur bereitgestellt wird (Newman et al. 2008). Traditionelle pflanzliche Arzneimittel sind die wichtigsten Arzneimittel für 80 Prozent der Weltbevölkerung (WHO 2002). Ferner sind viele synthetische Medikamente natürlichen Ursprungs und werden aus der biologischen Vielfalt abgeleitet (Newman und Cragg 2012). Biodiversitätsverlust schränkt letztlich den möglichen Fundus an natürlichen Genen und chemischen Stoffen für die Entwicklung zukünftiger Arzneistoffe ein (Beattie et al. 2011, Ibrahim et al. 2013, SCBD und WHO 2015), siehe auch Beispiel 5.6. Die biologische Vielfalt kann als Schutz vor Naturgefahren dienen und somit positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Sie kann die Gefahr von Überschwemmungen verringern, da Wald oder andere natürliche Vegetation in Überschwemmungsgebieten die Ausbreitung von Beispiel 5.6 Nutzung und Erhaltung von genetischen Ressourcen für Arzneimittel (Japan) Das Forschungszentrum für Medizinpflanzenressourcen (RCMPR) an den Nationalen Instituten für biomedizinische Innovation, Gesundheit und Ernährung (NIBIOHN) in Japan befasst sich mit der proaktiven Sammlung und Aufbewahrung von Arzneipflanzen. Es beteiligt sich ferner an folgenden Forschungsarbeiten: (i) Anbau und Züchtung von Arzneipflanzen, (ii) chemische und biologische Bewertung von Pflanzenwirkstoffen,8 (iii) Entwicklung von unterentwickelten Pflanzenressourcen ausländischen Ursprungs und (iv) Gewebezüchtung von Arzneipflanzen. Zur Sicherung der nachhaltigen Nutzung von Arzneipflanzen werden wertvolle Samen kryokonserviert9, um genetisches Material zu bewahren. Ferner unterhält das Forschungszentrum enge Beziehungen zu Herbarien10, botanischen Gärten und Forschungsinstituten auf der ganzen Welt, wobei ggf. Bestandslisten und Samen versandt und ausgetauscht werden, um die Sammlung zu vervollständigen. Die Bank für seltene Erkrankungen der NIBIOHN lagert biologische Proben für Forschungszwecke ein, die Patienten entnommen wurden, die schwer zu behandelnde seltene Krankheiten haben. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 71 Kasten 5.2 Krankheitsübertragung und biologische Vielfalt Vögel sind Wirte für das West-Nil-Virus, eine geringe Vogelvielfalt steht in einem engen Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko der West-Nil-Enzephalitis für Menschen in den Vereinigten Staaten (z. B. Allan et al. 2009). Der Grund dafür ist, dass in Vogelgemeinschaften mit einer geringen Artenvielfalt diejenigen Arten, die als Wirt für das Virus auftreten, dominieren, wohingegen in Gemeinschaften mit einer größeren Vielfalt die Dichte von als Wirt fungierenden Vogelarten geringer ist (TEEB 2012). Auf regionaler Ebene verursachen verschiedene Arten von Hantaviren in Asien und Europa hämorrhagisches Fieber und schwere Nierenprobleme, und auf dem amerikanischen Doppelkontinent befallen sie die Lungen (Hantavirus-Lungensyndrom) (Pongsiri et al. 2009). Nagetiere fungieren als Wirtstiere und übertragen das Virus auf den Menschen. Untersuchungen jüngster Ausbrüche haben gezeigt, dass alle Ausbrüche in Lebensräumen aufgetreten sind, die vom Menschen stark gestört waren und eine reduzierte biologische Vielfalt aufwiesen (Suzán et al. 2008, Pongsiri et al. 2009). Es gibt Belege dafür, dass eine geringere Vielfalt von Nagetieren die Verbreitung (Prävalenz) des Virus in den Nagetieren erhöht und demzufolge die Gefahr für den Menschen steigert (siehe TEEB 2012). Die biologische Vielfalt trägt zwar nicht direkt zu einer geringeren Anzahl an Malaria-Infektionen bei, sie kann jedoch zur Beherrschung von Malaria beitragen, indem sie die notwendige Vielfalt von Genen und chemischen Stoffen bereitstellt, um Medikamente weiterzuentwickeln. Malaria wird durch Parasiten verursacht, die durch die Stiche von infizierten Stechmücken auf den Menschen übertragen werden. Nach einer „bewährten epidemiologischen Praxis“ (Johnson und Thieltges 2010) dienen Nutzviehbestände als Puffer und unterbrechen die Kette der Krankheitsübertragung. Wenn der Mensch in der Nähe von Nutzvieh schläft, insbesondere von Kühen, kann dies die Häufigkeit der Stiche von Menschen durch Stechmücken reduzieren und somit das Risiko reduzieren, dass sich die Menschen mit Malaria anstecken (Dobson et al. 2006). Somit werden Wildtiere oder Haustiere genutzt, um die Stechmücken auf ihrer Suche nach Blut von möglichen menschlichen Wirten abzulenken (Zooprophylaxe). Hochwasser über die Landfläche verzögern, sodass der Boden einen großen Teil des Wassers aufnehmen kann (Melillo und Sala 2008). Eine geringere Überschwemmungsgefahr reduziert ferner die Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten, die durch Wasser übertragenen werden, wenn sich unbehandeltes oder teilweise behandeltes Abwasser mit Frischwasser vermischt (Parmesan und Martens 2009). Der Erhalt der biologischen Vielfalt kann helfen, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, wie z. B. Malaria und mehrere vernachlässigte Tropenkrankheiten (NTDs), wie Dengue-Fieber, Leishmaniose und Bilharziose, einzudämmen (siehe Kasten 5.2 und Beispiel 5.7). Vernachlässigte Tropenkrankheiten, wie z. B. die Flussblindheit, Lepra oder die Schlafkrankheit, betreffen vorwiegend arme Bevölkerungsgruppen, die in tropischen und subtropischen Klimagebieten leben; Individuen werden oft von mehreren Parasiten oder Infektionen gleichzeitig geplagt (WHO 2006). Biodiversitätsverlust und Änderungen im Ökosystem können unter Umständen die Ausbruchsgefahr von Infektionskrankheiten bei Pflanzen, Tieren oder Menschen erhöhen, wenn sie die Ökologie des Krankheitserregers (das Pathogen) verändern. Dies geschieht z. B. durch Veränderungen in der Häufigkeit des Wirtes oder Vektors, im Verhalten des Wirtes, des Vektors oder des Parasiten oder durch Veränderungen im Zustand des Wirtes oder Vektors (Beispiele siehe Kasten 5.2) (Keesing et al. 2010). Die Natur, auch die biologische Vielfalt, hat nützliche Auswirkungen auf die psychische und die physische Gesundheit. Der Kontakt mit der Natur unterstützt den Genesungsprozess bei Krankheiten oder Stress, ein naturnahes Leben stärkt das menschliche Wohlergehen; Kontakt mit der Natur fördert auch soziale Bindungen, regt zu körperlicher Betätigung an und stimuliert die geistige Leistungskraft und die Entwicklung von Kindern (Kellert 2009). 72 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 5.7 Untersuchung von Anwendungsmöglichkeiten der biologischen Vielfalt auf die menschliche Gesundheit (Vereinigte Staaten) Die US-amerikanischen Nationalen Gesundheitsinstitute (National Institutes of Health, NIH) und die Nationale Stiftung für Wissenschaft (National Science Foundation, NSF) unterstützen ein Programm von im Rahmen von Wettbewerben vergebenen Bewilligungen der Internationalen Verbundgruppen für Biodiversität (ICBG), um Anwendungsmöglichkeiten der biologischen Vielfalt auf die menschliche Gesundheit zu erforschen. Das Programm fördert die Forschungskapazitäten, um nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, das Wissen für ihre Erhaltung und gerechte Rahmenbedingungen für Partnerschaften zwischen Forschungsorganisationen in den Vereinigten Staaten und in Ländern mit geringem und mittlerem Einkommen und hohem Biodiversitätsniveau zu unterstützen. Das ICBG-Programm unterstützt internationale und öffentlich-private interdisziplinäre Forschungsteams bei der Erforschung und Entdeckung von neuen Verbindungen und Naturextrakten mit Potenzial für die Entwicklung als Therapeutikum für mehrere Erkrankungen. Es stärkt dabei gleichzeitig die Forschungskapazitäten und unterstützt den Erhalt der biologischen Vielfalt in Partnerländern. Bewilligungen wurden auch für Bio-Entdeckungen (biodiscovery) für Anwendungen in der Landwirtschaft, den Schutz von Nutzpflanzen und der Tiergesundheit sowie für Bioenergieträger und Biokraftstoffe gewährt. Das ICBG-Programm hat zur Entdeckung vielversprechender therapeutischer Ansätze geführt. Ferner beinhalteten die konkreten Ergebnisse dieses Programms u. a. die Ausweisung neuer Biodiversitätsreservate, von Nationalparks und einer Welterbestätte auf der Grundlage von Daten zum biologischen Inventar und zur Entdeckung von Arzneistoffen, die durch das Programm generiert wurden. Seit den 1990er Jahren wurden im Rahmen dieses Programms auch viele US-amerikanische und internationale Studierende in einer Reihe von Bio-Entdeckungswissenschaften (Naturprodukte-Chemie, Arzneistoffentdeckung, Molekularbiologie, Taxonomie, Systematik, Genomik, Ökologie, Botanik, Mikrobiologie, Biodiversitätspolitik, Ethnomedizin11 und andere) ausgebildet. Von 2003 bis 2014 hat die ICBG – in Zusammenarbeit mit der Nationalen Stiftung für Wissenschaft und dem SmithsonianZentrum für tropische Forstwissenschaft – außerdem die Entwicklung einer großen Dauerversuchsfläche für Walddynamik in Papua-Neuguinea unterstützt. Auf dieser Fläche dokumentieren die Forscher jeden Baum mit einem Durchmesser von mehr als einem Zentimeter und beobachten ihn über viele Jahre hinweg mit dem Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels und menschlicher Aktivitäten auf die Bäume zu erfassen. Die ICBG ergänzte die Forschungsarbeiten um eine Bestandsaufnahme zu Endophyten12, die weltweit erste Bestandsaufnahme auf einer Versuchsfläche zur Walddynamik, und nahm gleichzeitig Endophytenproben, um sie in die Arbeiten zur Arzneistoffentdeckung einzubeziehen. Mit dem Ziel, verlässliche Einkommen für die Gemeinde und Nachhaltigkeit für die Wissenschaft zu schaffen, wurden lokale Hilfssystematiker13 ausgebildet. Außerdem ist die Gemeinde, der das Land gehört, aktiv an dieser Maßnahme beteiligt. Dennoch ist die Verknüpfung zwischen biologischer Vielfalt und menschlicher Gesundheit keine Einbahnstraße, denn Tätigkeiten zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit können auch negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, wenn sie nicht in geeigneter Weise koordiniert werden. Das Management der Lebensräume von Stechmücken durch die Entwässerung von Sümpfen oder Überschwemmungsgebieten sowie durch kontrollierte Wasserstände, alles traditionelle Strategien für die Bekämpfung von Malaria, haben weltweit zur Reduzierung und Beseitigung von Feuchtgebieten geführt und damit u. a. zu einem weltweiten Rückgang wichtiger Nahrungsressourcen (Wasservögel, Fischbestände) (Parmesan et al. 2009).14 Auch die Nutzung von Wildtierprodukten in traditionellen Medikamenten kann eine Bedrohung für die biologische Vielfalt darstellen. In den vergangenen Jahren bedroht das Ausmaß der Nutzung von Wildtierprodukten, wie z. B. des Horns von Nashörnern und der Schuppen von Schuppentieren, das Überleben dieser ohnehin bereits bedrohten Arten (siehe Beispiel 5.8). G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 73 Beispiel 5.8 Reduzierung der Nutzung bedrohter Arten in der traditionellen Medizin, Vietnam (Deutschland) Die weltweite Nachfrage nach Wildtierprodukten, die u. a. wegen vermeintlicher Gesundheitsnutzen verwendet werden, hat eine organisierte Wilderei hervorgerufen, die Tierpopulationen dezimiert und zum Untergang bedrohter Arten beigetragen hat. In Vietnam z. B. wird Horn von Nashörnern für traditionelle Zwecke und Erholung verwendet und soll angeblich gegen Fieber und als Mittel gegen einen Kater wirken. Der Verbrauch stieg dramatisch an, nachdem Gerüchte bekannt wurden, dass es eine bekannte Person des öffentlichen Lebens von Krebs geheilt habe. Es gibt jedoch keine glaubhaften wissenschaftlichen Beweise für die Wirkungen solcher Behandlungen. China beispielsweise hat Horn von Nashörnern bereits 1993 aus der offiziellen chinesischen Pharmakopöe gestrichen, dem offiziellen Kompendium des Landes für traditionelle chinesische und westliche Medikamente. Im Kontext des breiter angelegten Engagements Deutschlands zur Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten in Afrika und Asien entlang der gesamten illegalen Handelskette hat Deutschland in jüngster Zeit Anstrengungen in Vietnam unterstützt, die Möglichkeiten sondieren, wie Ärzte der traditionellen Medizin helfen können, bedrohte Arten zu schützen, die für angebliche Gesundheitszwecke genutzt werden. Zusammen mit dem vietnamesischen Gesundheitsministerium, TRAFFIC (Netzwerk zur Überwachung des Handels mit Wildtieren) und dem WWF haben Praktiker der traditionellen Medizin und Wissenschaftler Informationen ausgetauscht, insbesondere zum gegenwärtigen illegalen Handel mit vorwiegend aus Afrika stammendem Horn von Nashörnern. Auf der Grundlage von Analysen und einem besseren Verständnis der Beweggründe, die zum Verbrauch des Horns führen, zielt diese Initiative darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der Öffentlichkeit und der Regierung zu stärken und öffentlich sichtbare Zusagen zu Maßnahmen von Schlüsselakteuren zu erlangen, damit einige der genannten Beweggründe abgeschwächt werden. Die Initiative erforscht die Ausmaße des illegalen Wildtierhandels, die historische Nutzung von Nashorn-Horn in der traditionellen Medizin sowie aktuelle Gesetze zur Nutzung bedrohter Arten in der alternativen Medizin in Vietnam und zeigt wirksame Alternativen auf wie Kräuter. 5.2.2 Die Zusagen der G7 zur menschlichen Gesundheit Die Zusage zur Reduzierung des Biodiversitätsverlustes leistet einen Beitrag im Kampf gegen Infektionskrankheiten durch die Sicherung der genetischen Vielfalt und chemischer Komponenten mit einem potenziellen pharmazeutischen Wert. Daher betrifft die Biodiversitätszusage mehrere Gesundheitszusagen der G7, wie u. a. Zusage 6 (zur Bereitstellung von „wenigstens veranschlagten 60 Mrd. US-Dollar zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und zur Stärkung von Gesundheitssystemen“), Zusage 10 („sektorenübergreifende Arbeit zur Vermeidung, Erkennung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, unabhängig davon, ob diese natürlich, unbeabsichtigt oder infolge einer bewussten Handlung eines Staates oder eines nichtstaatlichen Akteurs auftreten“) und Zusage 9 („Unterstützung der Eindämmung bzw. Eliminierung belastender vernachlässigter Tropenkrankheiten (NTDs)“). Der Beitrag der biologischen Vielfalt zur Entwicklung von Medikamenten, insbesondere von Impfstoffen und Antibiotika, betrifft auch, wenigstens indirekt, die Zusagen in Bezug auf HIV und Aids (Zusage 12), Malaria (Zusage 14) und Tuberkulose (Zusage 15). Pfosten, um die Höhe der Flut im Sumpfgebiet zu bestimmen. Rugezi, Ruanda. FAO/Giulio Napolitano 74 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT In der Vergangenheit hatten schlecht geführte Maßnahmen zur Kontrolle oder Ausrottung von Krankheitsvektoren negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Obwohl die Biodiversität keine Antwort auf die Bewältigung aller durch unsere Zusagen thematisierten Krankheiten hat, bietet die biologische Vielfalt doch Unterstützung durch die Bereitstellung von Komponenten für zahlreiche Medikamente sowie die natürliche Regulierung von Krankheitsvektoren und Umweltbedingungen. Die Beispiele der G7-Maßnahmen zeigen, dass der Wert der biologischen Vielfalt für die Gesundheit in vielen Fällen anerkannt und thematisiert wird. Darüber hinaus sehen wir Spielraum für die weitere Ausweitung auf Elemente zum Schutz dieses Gesundheitswertes, ggf. als Teil von integrierten Projekten zu Biodiversität, Ernährungssicherheit und Klimawandel. Wir können auch noch mehr tun, um anzuerkennen, dass die Gesundheit die biologische Vielfalt unterstützt, da gesunde Menschen besser zu gesünderen und biologisch vielfältigeren Ökosystemen beitragen können. 5.3 Biologische Vielfalt und Klimawandel 5.3.1 Maßnahmen der G7 zur Berücksichtigung der Verknüpfungen zwischen Biodiversität und Klimawandel Der Klimawandel ist eine große Bedrohung für das menschliche Wohlergehen. Es wird erwartet, dass der Anstieg des Abbildung 5.3 Wechselwirkungen zwischen der biologischen Vielfalt und dem Klimawandel Änderungen in den Niederschlagsund Verdunstungsmustern Änderung und Verlust von Lebensräumen und der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme Versauerung Brände Veränderungen in der Artenverteilung und Gefahr des Aussterbens Anstieg des Meeresspiegels Globaler Klimawandel Biodiversität Vegetation stellt Kohlenstoffspeicher und CO2-Senken bereit Von Algen in den Oberflächenschichten aufgenommener Kohlenstoff wird beim Absterben der Algen in tiefen Meeresschichten gespeichert Örtliche/regionale hydrologische Regulierung reduziert Überschwemmungen und Dürren Küstenvegetation schützt gegen Sturmfluten Natürliche genetische Veränderlichkeit ist wichtig für die Resilienz gegen Klimafolgen Quelle: eigene Ausarbeitung Auswirkungen des Klimawandels G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 75 Meeresspiegels und die Veränderungen der weltweiten Niederschlags- und Verdunstungsmuster zu Veränderungen von Überschwemmungen, Dürren und anderen Wetterextremen führen werden, die das menschliche Leben direkt oder indirekt gefährden können, z. B. durch Ernteausfälle. Die gegenwärtige G7-Zusage zum Klimawandel zielt auf die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an ein sich änderndes Klima in Entwicklungsländern ab. Der Verlust von Biodiversität und der globale Klimawandel sind durch ähnliche grundlegende Ursachen bedingt wie die direkten und indirekten Ursachen der Umweltveränderung und stehen in enger Wechselwirkung miteinander (siehe Abbildung 5.3). Dies muss bei der Bekämpfung dieser Ursachen berücksichtigt werden (Jones et al. 2014). Der Klimawandel ist eine der bedeutendsten Ursachen für die Veränderung der biologischen Vielfalt und wird zukünftig wahrscheinlich die Hauptursache für den Biodiversitätsverlust darstellen (Settele et al. 2014). Die globale Erwärmung hat einen direkten Einfluss auf die biologische Vielfalt. Veränderte Verdunstungs- und Niederschlagsmuster können die natürlichen Bedingungen signifikant ändern und somit zu Veränderungen in Ökosystemen und ihrer Artenzusammensetzung führen. Die Versauerung der Weltmeere durch vermehrten CO2-Eintrag beeinflusst die marinen Ökosysteme und ihre Arten, z. B. Korallenriffe (Pörtner et al. 2014). Selbst geringe Veränderungen führen zum Verlust von Lebensräumen und zu einer anderen Verteilung der Arten, wodurch deren Existenz bedroht wird (MA 2005, Settele et al. 2014). Das Nordpolargebiet ist ein deutliches Beispiel dafür, wie der Klimawandel und das Verschwinden kälterer Ökosysteme die Arten direkt bedroht. Die Erwärmung der Arktis erhöht die Zugänglichkeit dieses Gebietes für den Menschen, was wiederum zu einer zusätzlichen Störung von Ökosystemen, zu Verschmutzung und zur Einführung invasiver Arten führen kann (CAFF 2013). In der Arktis und anderen kalten Gebieten verstärken die Auswirkungen der globalen Erwärmung den Klimawandel weiter (Larsen et al. 2014). Z. B. setzt das Auftauen von Dauerfrostböden wesentliche Mengen an Methan und Kohlendioxid in die Atmosphäre frei. Der Rückgang der Schnee- und Eisdecke reduziert die Reflexion von Sonnenlicht von der Erdoberfläche (reduzierter Albedo-Effekt). Diese Auswirkungen des Klimawandels verstärken die globale Erwärmung weiter. Der Anstieg des Meeresspiegels und durch Trockenheit verursachte Brände können zu einem direkten Verlust von Ökosystemen führen. Luftaufnahme im Nationalpark Anavilhanas. Manaus, Brasilien. Thomas Trutschel/photothek.net 76 Gleichzeitig können der Rückgang der Biodiversität und die dadurch verringerte Leistung von Ökosystemen den Klimawandel beschleunigen, da biologische Vielfalt und Ökosysteme eine entscheidende Rolle bei der Klimaregulierung und der Verfügbarkeit von Kohlenstoffspeichern und -senken spielen. Grüne Vegetationen können Kohlenstoff aufnehmen, ein Prozess, der als Kohlenstoffbindung bezeichnet wird. Ein Sonderfall ist die Bindung von Kohlenstoff durch Algen in den Meeren, was zur Lagerung von Kohlenstoff in tiefen Meeresschichten führt, wenn die Algen absterben. Umgekehrt setzen Abholzung und die Trockenlegung von Torflandschaften sowie die Verbrennung von Torf Kohlenstoff als CO2 in die Atmosphäre frei. Diese Emissionen machen für den Zeitraum von 2000 bis 2009 etwa zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen aus (IPCC 2014).15 Ökosysteme spielen zudem durch das Auffangen von Niederschlagswasser eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Klimas auf lokaler und regionaler Ebene. Intakte Ökosysteme und Vegetation helfen, den Wasserfluss zu regulieren, indem sie den Oberflächenabfluss von Regenwasser verzögern und ermöglichen, dass dieses in den Boden einsickert, sodass es über die Zeit freigesetzt werden kann. So werden Überschwemmungen verhindert und die Verfügbarkeit von Wasser in niederschlagsärmeren Zeiten gesichert. Die Vegetation ist ebenfalls wichtig, um den Niederschlag in von Meeren weiter entfernten Gebieten zu sichern. Eine starke Verdunstung durch Pflanzen erzeugt einen niedrigen Luftdruck und zieht zusätzliche Feuchtigkeit von der Meeresoberfläche an. Diese Feuchtigkeit kann weiter landeinwärts als Niederschlag fallen. Wälder können so als riesige „biotische Pumpe“ wirken (Makarieva und Gorshkov 2007, Sheil und Murdiyarso 2009). G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT zerstören die Infrastruktur und sind direkt oder indirekt lebensbedrohlich, insbesondere für die Armen. Es ist davon auszugehen, dass der Klimawandel die Folgen des Biodiversitätsverlustes weiter verstärken bzw. verschlimmern wird, sodass es noch wichtiger wird, die biologische Vielfalt zu schützen, um widerstandsfähige Systeme zu entwickeln, die die Ernährungssicherheit und die Gesundheit unterstützen. Ansätze zur Bewältigung des Klimawandels beinhalten die Reduzierung i) der Emission von Treibhausgasen in die Atmosphäre, auch als Minderung bezeichnet, und ii) der Auswirkungen des Klimawandels, auch als Anpassung bezeichnet. Sowohl die Minderung als auch die Anpassung bieten Möglichkeiten, die biologische Vielfalt gleichzeitig zu schützen und zu stärken. Diese Möglichkeiten werden auch durch die Beschlüsse des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)16 unterstützt. Der Schutz von Wäldern und die (Neu-)Anpflanzung einheimischer, an den Klimawandel angepasster Baumarten bieten direkte Win-win-Situationen für den Klima- und den Biodiversitätsschutz insbesondere in tropischen Regionen. Der Erhalt oder die Wiedervernässung von bereits entwässerten Küstenvegetation trägt zur Entwicklung und Stabilisierung natürlicher Dämme bei und unterstützt den Hochwasserschutz. Schließlich ist der Schutz der natürlichen genetischen Vielfalt wichtig, da er unsere Fähigkeit stärkt, Pflanzen zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen den Klimawandel sind (Hillel und Rosenzweig 2008). Durch diese Prozesse kann die biologische Vielfalt die Auswirkungen des Klimawandels mindern. Die drei Themenbereiche Gesundheit, Ernährungssicherheit und Klimawandel stehen in engen Wechselbeziehungen miteinander. Die Auswirkungen der globalen Erwärmung, wie z. B. Überschwemmungen, Dürren, Tropenstürme und Starkregen, verursachen Ertragsverluste, gefährden Existenzgrundlagen, Mangrove. Jungferninseln. Kate Fuller/GRID Ardenal G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Torflandschaften verstärkt die Kohlenstoffbindung und vermeidet zusätzliche Emissionen. In dieser Hinsicht ist REDD+ (Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung) das wichtigste politische Instrument. Die Grundidee von REDD+ besteht darin, für den in Wäldern gespeicherten Kohlenstoff in Entwicklungsländern einen Wert zu schaffen und damit Anreize zu setzen, nicht zu entwalden (UNEP 2011). Zahlreiche REDD+-Initiativen laufen bereits. Multilaterale REDD+-Initiativen sind u. a. das UN-REDD-Programm, die Waldkohlenstoffpartnerschaft (FCPF) und das Waldinvestitionsprogramm der Weltbank. Um Bedenken aufzugreifen, dass sich eine 77 Konzentration auf Waldkohlenstoff und damit auf jene Baumarten mit dem höchsten Kohlenstoffgehalt negativ auf die biologische Vielfalt auswirken könnte, wurden in den Abkommen von Cancún ökologische und soziale Schutzmaßnahmen vereinbart (UNFCCC 2011). Alle G7Staaten beteiligen sich an Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung. Einige Staaten leisten vorrangig finanzielle Unterstützung für multilaterale Initiativen, andere dagegen räumen der Erhaltung von Waldkohlenstoff höchste Priorität ein und haben selbst verschiedene Projekte zur Vermeidung von Entwaldung initiiert und unterstützt (siehe Beispiele 5.9 und 5.10). Beispiel 5.9 Unterstützung von Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt im Rahmen von REDD+ (Deutschland) Deutschland unterstützt seine Partnerländer bei der Entwicklung und Implementierung von REDD+. Grundgedanke dabei ist, dass Wälder mit ihren ökologischen und sozialen Funktionen weitaus mehr sind als nur Kohlenstoffspeicher. Das deutsch-indonesische Programm zu Wäldern und Klimawandel (FORCLIME) z. B. unterstützt die indonesische Regierung bei der Entwicklung eines REDD+- Informationssystems für Schutzmaßnahmen, wie es anlässlich der COP16 der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) im Jahr 2010 gefordert wurde. Auf der Grundlage einer Analyse der in Indonesien genutzten verbindlichen und freiwilligen Instrumente, wie z. B. der Umweltverträglichkeitsprüfung oder der freiwilligen Forstwirtschaftsstandards, wurde in Einvernehmen mit verschiedenen Interessenvertretern eine Reihe von Grundsätzen, Kriterien und Indikatoren erarbeitet, um Informationen über die Implementierung von REDD+-Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Ferner entwickelte die Zoologische Gesellschaft von London 2014 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Leitlinien für das Monitoring der Biodiversität bei REDD+, sowohl auf Projekt- als auch auf Landesebene. Beispiel 5.10 Das Darwin-Projekt für Mangrovenbäume in Madagaskar (Vereinigtes Königreich) Dieses Projekt zielt darauf ab, Küstengemeinden im Westen von Madagaskar zu helfen, Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten, Holzkohle und Holz, die sie durch die Aufforstung von Mangrovenwäldern und durch nachhaltige Forstwirtschaft gewinnen, zu erwirtschaften. Dies soll sie in die Lage versetzen, ihre Existenzgrundlage zu verbessern und die Mangrovenwälder langfristig zu erhalten. Die geplanten Ergebnisse dieses Projektes sind: i) die Gemeinden haben uneingeschränkte und unbestrittene Boden- und Nutzungsrechte über ihre entsprechenden Mangrovengebiete und können diese Gebiete auf Grundlage freier, frühzeitiger und informierter Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent, FPIO) für ein Waldkohlenstoffprojekt nutzen; ii) die Gemeinden haben Gebiete für die Aufforstung und Wiederaufforstung von Mangroven, nachhaltige Waldbewirtschaftung und Naturschutzgebiete eingerichtet und bewirtschaften diese Gebiete sachkundig; iii) die Gemeinden erzeugen nachhaltigen Kohlenstoff und nachhaltiges Holz; iv) die Kohlenstoffbestände und das schlagbare Holz der Mangrovenwälder der Gemeinde sind gemessen worden und werden überwacht, und v) die Anforderungen an ein Waldkohlenstoffprojekt, das Ausgleich für CO2-Emissionen generieren wird, sind erfüllt. 78 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Ein Kind hütet weidendes Vieh. Unterer Kagera Flusslauf, Ruanda. FAO/Giulio Napolitano Aufgrund der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt ist jede Maßnahme, die die Treibhausgaskonzentration begrenzt, im weltweiten Maßstab förderlich für die Biodiversität. Auf lokaler Ebene können Minderungsmaßnahmen jedoch negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, die ex ante eine gründliche Bewertung erforderlich machen. Die Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf die biologische Vielfalt sind komplex. Demzufolge sind weiterführende wissenschaftliche Forschung und Analyse erforderlich, um ein besseres Verständnis dieser Beziehung zu ermöglichen. Wenngleich sich die nationalen Bedingungen deutlich voneinander unterscheiden, sind die Wasserkraft und die Produktion von Biokraftstoffen zwei Beispiele mit möglichen negativen Auswirkungen auf die lokale biologische Vielfalt. Staudämme und Wehre für Wasserkraftprojekte fragmentieren Flusslebensräume, verhindern die Wanderung von Arten und beeinflussen die Versorgung mit Nährstoffen und Sedimenten von den Oberzu den Unterläufen. Ferner verändert die Wasserkraft in der Regel die natürlichen Schwankungen von Hoch- und Niedrigwasser, die für Ökosystemprozesse wichtig sind, um Veränderungen in den Lebensräumen zu bewirken und Schädlinge zu bekämpfen. Die Produktion von Biokraftstoffen kann die Nachfrage nach landwirtschaftlich nutzbarer Fläche erhöhen und zu zusätzlichen Flächennutzungsänderungen führen. Daher erfordert die Analyse der Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, eine gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung und die Berücksichtigung der Biodiversität bei der Entwicklungsplanung (mainstreaming) (siehe Abschnitt 4.3). Die Erhöhung der Resilienz von Ökosystemen und die Sicherstellung, dass sie fortdauernd Ökosystemleistungen, einschließlich des Schutzes gegen Naturgefährdungen und der Bereitstellung von Nahrung und Wasser, bieten, die den Menschen helfen, sich an den Klimawandel anzupassen, wird als „ökosystembasierte Anpassung“ bezeichnet (UNEP 2009). Die G7 ergreift in Entwicklungsländern Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz gegenüber einem sich ändernden Klima. Diese Projekte vereinen oft mehrere Ziele: Klimaanpassung, Schutz der biologischen Vielfalt und nachhaltige Entwicklung. Z. B. beteiligen sich die EU, das Vereinigte Königreich (Beispiel 5.10) und die Vereinigten Staaten (Beispiel 5.11) an Projekten, die die Resilienz von Korallenriffen, Mangrovenwäldern und zugehörigen Ökosystemen stärken und die eine nachhaltige Existenzgrundlage für die lokalen Gemeinden unterstützen. Die von mehreren G7-Staaten (Frankreich, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) durchgeführten Aktivitäten zum Konzept der klimafreundlichen Landwirtschaft (Beispiel 5.12) zielen auf die Verbesserung von landwirtschaftlichen Praktiken ab, die die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft reduzieren, die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion gegen den Klimawandel erhöhen und zur Nahrungsmittelsicherheit und Ernährung beitragen. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 5.11 Ökosystembasierte Anpassung auf den Salomoninseln (Vereinigte Staaten) Das Außenministerium der Vereinigten Staaten hat über die US-Behörde für Internationale Entwicklung (USAID) eine Mio. US-Dollar für das Sekretariat des regionalen Umweltprogramms für den pazifischen Raum zur Entwicklung von Lösungen der ökosystembasierten Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels bereitgestellt. Schwerpunkt ist die Provinz Choiseul der Salomoninseln. Das Programm integriert die Finanzierung und Unterstützung einer Reihe anderer Einrichtungen, einschließlich der GIZ, der australischen Agentur für Internationale Entwicklung (AusAID), der amerikanischen Naturschutzorganisation „Nature Conservancy“ und des Sekretariats der Pazifischen Gemeinschaft (SPC). Durch Maßnahmen, wie z. B. die Wiederaufforstung von Mangrovenwäldern sowie die Überwachung und den Schutz von Korallenriffen, stärkt das Programm die Resilienz lokaler Gemeinden gegenüber klimabezogenen Auswirkungen, beispielsweise den Anstieg des Meeresspiegels, die Korallenbleiche, Überschwemmungen und die Verschlechterung der Wasserqualität und Wasserverfügbarkeit. Gleichzeitig stärken diese Maßnahmen lokale Ökosysteme und unterstützen den Schutz und Erhalt verschiedener Arten, die für ihre Lebensräume Korallen, Mangroven und Wälder benötigen. Beispiel 5.12 Klimafreundliche Landwirtschaft (CSA) (Frankreich, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) Frankreich, Japan, Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten sind Mitglieder der neu gegründeten globalen Allianz für klimafreundliche Landwirtschaft (Global Alliance for Climate Smart Agriculture, GACSA). Das Ziel der Allianz, die auf dem UN-Klimagipfel ins Leben gerufen wurde, besteht in der Verbesserung der Nahrungsmittelsicherheit und der Ernährung durch die Integration klimafreundlicher Ansätze in verschiedenste Arten der Landwirtschaft auf allen Ebenen, um die folgenden drei Ergebnisse zu erzielen: (i) nachhaltige und gerechte Steigerungen der landwirtschaftlichen Produktivität und Einkommen; (ii) eine größere Widerstandsfähigkeit von Nahrungssystemen und landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen, und, soweit möglich, (iii) Reduzierung und/oder Beseitigung der Treibhausgasemissionen in Verbindung mit der Landwirtschaft (einschließlich der Beziehung zwischen Landwirtschaft und Ökosystemen). Das Ministerium für internationale Entwicklung des Vereinigten Königreiches (DFID) unterstützt das Programm unter dem Titel „Ausweitung der klimaresilienten Landwirtschaft in Afrika“ zur Entwicklung der Informationsgrundlage (was funktioniert, wo und für wen) für eine Reihe kostengünstiger CSA-Technologien auf der Grundlage einer ressourcenschonenden Landwirtschaft. Sie orientieren sich an den fünf Erfolgsfaktoren – Erträge steigern, Resilienz gegenüber Dürre erhöhen, Erosion reduzieren, Bodenfruchtbarkeit erhalten und Kohlenstoffbindung erhöhen (siehe auch Abschnitt 5.1). Dies umfasst die ressourcenschonende Landwirtschaft und die Agroforstwirtschaft, ggf. in Kombination mit der Unterstützung für integrierte Schädlingsbekämpfung, verbesserte Gewässerbewirtschaftung, verbesserte, trockenresistente Nutzpflanzensorten und Nutztierrassen und Praktiken, für die es in der Region bedeutende, neue Erfahrungen gibt. Vor mehr als einem Jahr initiierte der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), in dem alle G7Staaten Mitglieder sind, das Anpassungsprogramm für kleinbäuerliche Landwirtschaft (Adaptation for Smallholder Agriculture Programme, ASAP), das in mehr als 30 Entwicklungsländern umgesetzt wird und zur größten weltweiten Finanzierungsquelle für die Unterstützung von Klimawandelanpassung bäuerlicher Kleinbetriebe geworden ist. Kanada und das Vereinigte Königreich unterstützen ASAP finanziell. 79 80 Wenn „graue“ Infrastruktur verwendet wird, um den Schutz gegen die Folgen des Klimawandels zu verstärken, z. B. durch den Bau von Hochwasserschutzmauern oder Rückhaltebecken, ist es erforderlich, negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt möglichst zu minimieren und die verbleibenden Auswirkungen auszugleichen (siehe Abschnitt 4.3). 5.3.2 Die G7-Zusage zum Klimawandel Klimawandel und Biodiversitätsverlust beeinflussen sich gegenseitig. Politische Maßnahmen zur Bekämpfung eines dieser Probleme können auch in Wechselwirkung zueinander treten und Synergien oder Zielkonflikte erzeugen. Somit ist die mögliche Stärkung von Synergien, z. B. durch ökosystembasierte Anpassung und die Minimierung von G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Zielkonflikten, ein übergeordnetes Ziel der sich überschneidenden Umweltregime. Die aktive G7-Zusage zur Bereitstellung von Finanzmitteln für die Klimaanpassung ist ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung in Entwicklungsländern. Obwohl die Beispiele zeigen, dass die G7 Synergien fördert und anstrebt, Zielkonflikte zu minimieren, spiegelte sich diese Konzentration auf Synergien zwischen Anpassung und Schutz der Biodiversität nicht explizit in der spezifischen Zusage zur Anpassungsfinanzierung wider. Jedoch hat die G8 die Wechselwirkungen zwischen dem Klimawandel und der biologischen Vielfalt in der Carta di Siracusa (G8 Italien 2009) explizit thematisiert. Wenngleich die aktuellen G7-Zusagen die Minderung (mitigation) nicht umfassen, engagiert sich die G7 aktiv für die Ziele zum Schutz der Biodiversität und zur Kohlenstoffbindung, wie in diesem Kapitel hervorgehoben wird. Hütte und Feld, Burundi. FAO/Giulio Napolitano G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 81 Ferner können Bestäuber, gemessen an der Nahrungsmittelproduktion und dem wirtschaftlichen Wert, die Produktion von ca. 75 Prozent der 115 wichtigsten Nutzpflanzen weltweit steigern. Sie verbessern die Produktion von 70 Prozent der weltweit wertvollsten Nutzpflanzenarten (siehe Garibaldi et al. 2011 und die darin enthaltenen Quellenangaben). Siehe http://www.planttreaty.org/content/recent-progress Nahrungsmittelverlust ist definiert als diejenigen Verluste, die im Produktionsprozess eines Nahrungsmittels stattfinden. Nahrungsmittelverschwendung resultiert aus den Handlungen von Einzelhändlern und Verbrauchern (FAO, 2011). Siehe http://alimentation.gouv.fr/gaspillage-alimentaire-campagne Siehe http://www.minambiente.it/sites/default/files/archivio_immagini/Galletti/Comunicati/alma_mater_bologna/LA%20CARTA%20DI%20BOLOGNA %20-%20VERSIONE%20IN%20INGLESE.pdf Ansätze zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion durch Nutzung verschiedener Produktionssysteme und ökologischer Grundsätze, der Agroforstwirtschaft und silvopastorale Produktionssysteme fallen ebenfalls in diese Gruppe von Ansätzen und werden wahrscheinlich resiliente Landwirtschaft und Agrobiodiversität fördern (Neely und Fynn, 2010). Ein umfassender Bericht dazu, wie Biodiversität und die menschliche Gesundheit miteinander verknüpft sind, ist zu finden unter „WHO/CBD State of Knowledge Review on Health and Biodiversity“ Pflanzenwirkstoffe sind Bestandteile oder Stoffe einer Pflanze, die eine mögliche medizinische Wirkung auf den Menschen haben. Kryokonservierung beschreibt einen Prozess, bei dem Zellen, ganze Gewebe, Samen oder andere Stoffe, die anfällig sind für Schäden durch chemische Reaktivität oder Zeit, durch Kühlen auf Temperaturen unter null Grad konserviert werden. Ein Herbarium ist eine Sammlung getrockneter, konservierter Pflanzenproben. Ethnomedizin als Fachdisziplin bezieht sich auf Studien oder Vergleiche der von verschiedenen ethnischen Gruppen, und insbesondere von Einheimischen, praktizierten traditionellen Medizin. Endophyten sind Bakterien oder Pilze, die wenigstens für einen Teil ihres Lebens in einer Pflanze leben, ohne eine offensichtliche Krankheit zu verursachen oder ihren Wirten zu schaden. Hilfssystematiker unterstützen oder ersetzen akademisch ausgebildete Systematiker in der Praxis und in der Wissenschaft der Klassifizierung von Arten im Feld. Die Bekämpfung von Stechmücken erfordert definitionsgemäß nicht die Zerstörung von Feuchtgebieten; wichtiger als die Bekämpfung von Stechmücken ist die Kontrolle stehender Gewässer in der Nähe menschlicher Wohnstätten. Von den insgesamt 49,5 Gigatonnen Kohlendioxid-Äquivalent pro Jahr (Gt CO2- Äq/j) kommen im Jahr 2010 zehn bis zwölf Gt CO2-Äq/j aus der Landwirtschaft, der Fortwirtschaft und anderer Bodennutzung. Innerhalb der Gruppe der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und anderer Bodennutzung machten die Landnutzungsänderungen und die Forstwirtschaft im Zeitraum 2000 bis 2009 knapp vier Gt CO2-Äq/j aus; Entwässerung von Torfland und Torfbrände etwa eine Gt CO2-Äq/j. Etwa fünf Gt CO2-Äq/j stammen vorwiegend aus verschiedenen landwirtschaftlichen Praktiken und Nutzpflanzenrückständen. Z. B. regte der CBD-Beschluss X/33 die Parteien und andere Regierungen an, die Implementierung ökosystembasierter Ansätze zur Anpassung und Minderung des Klimawandels zu erwägen. Diese sowie andere Beschlüsse mit Bezug zur biologischen Vielfalt und zum Klimawandel sind abrufbar unter: http://www.cbd.int/climate/decision.shtml. Ferner regte der Beschluss XII/1 die Parteien, andere Regierungen und Organisationen an, die Verzeichnisse der wichtigsten Maßnahmen laut dem Weltzustandsbericht zu Biodiversität 4 (abrufbar unter: http://www.cbd.int/gbo4/), die den Fortschritt bei der Umsetzung des Strategischen Plans für Biologische Vielfalt 2011-2020 beschleunigen können, flexibel und auf freiwilliger Basis zu nutzen. Im Kontext von Klimawandel und biologischer Vielfalt sind die Maßnahmen zu den Zielen 5, 7, 10, 11, 14 und 15 besonders relevant. 6. Diskussion und Schlussfolgerungen Fischer. Demokratische Republik Kongo. Guenay Ulutunçok/GIZ 84 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 6. DiskussionundSchlussfolgerungen Zentrale Botschaften • • • Die G7 hat einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung getan, indem sie die Bedeutung der biologischen Vielfalt für das menschliche Wohlergehen, eine nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der Armut anerkannt und sich verpflichtet hat, ihren Verlust zu reduzieren. Die G7 erfüllt ihre Zusage durch Politiken, Finanzierung und andere Mittel und zeigt bewährte Praktiken (good practices) zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei gleichzeitiger Unterstützung weiterer Entwicklungsziele auf. Angesichts des andauernden Verlustes an biologischer Vielfalt erkennt die G7 jedoch an, dass noch viel Arbeit zu leisten ist, um Fortschritte bei der Erfüllung der G7-Biodiversitätszusage zu erzielen. Gesamtbewertung der G7-Zusage Seit der Deauville-Zusage im Jahr 2011 hat die G7 signifikante finanzielle Beiträge zum weltweiten Schutz der biologischen Vielfalt geleistet. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene setzen die G7-Staaten Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt um und unterstützen diese. Sie beteiligen sich proaktiv an neuen Initiativen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und politischen Ursachen des Biodiversitätsverlustes. Die verschiedenen beschriebenen Bemühungen können nicht zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden, jedoch unterstützen sie die Aussage, dass die G7 ihre Bemühungen zur Abschwächung des Biodiversitätsverlustes intensiviert hat. Da die biologische Vielfalt weltweit weiterhin zurückgeht, ruft der Bericht rechtzeitig in Erinnerung, dass diese Zusage und Verpflichtung nach wie vor von großer Bedeutung ist. Internationale Biodiversitätsfinanzierung durch die G7 Die Beiträge der G7 zur Finanzierung der biologischen Vielfalt durch öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) sind beträchtlich und ein wichtiger Eckpfeiler der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Biodiversität. Ein zunehmender Teil dieser Finanzierung wird über Programme bereit gestellt, die auf andere Entwicklungsziele ausgerichtet sind. Dies spiegelt die Bemühungen wider, Biodiversitätsthemen in andere Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren (mainstreaming). Darüber hinaus erhalten multilaterale Einrichtungen eine beachtliche Unterstützung, was sich z. B. in Beiträgen zur Globalen Umweltfazilität (GEF) ausdrückt. Alle G7-Staaten zählen zu den zehn führenden GEF-Geberländern. Einige G7-Staaten haben in Übereinstimmung mit Beschlüssen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) ihre Beiträge bereits mehr als verdoppelt. Insgesamt sind die finanziellen Beiträge der G7-Staaten für Biodiversität in Entwicklungsländern in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben, was ein starkes Engagement für die biologische Vielfalt, auch in Zeiten einer schweren Finanzkrise, belegt. Die Anwendung verschiedener Berichterstattungsmethoden hinsichtlich der Biodiversitätsfinanzierung erschwert eine Berechnung und Quantifizierung der Gesamtbeiträge der G7. Um die Transparenz weiter zu vergrößern, müssen Anstrengungen auf internationaler Ebene unternommen werden, um die Methoden für die Finanzberichterstattung zu verfeinern und zu harmonisieren. Die Priorisierung von Biodiversität in den nationalen Entwicklungsplänen und -strategien der Partnerländer bleibt eine wichtige Voraussetzung für die internationale Biodiversitätsfinanzierung durch öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA), da die Beiträge der G7-Staaten an den Strategien der Partnerländer ausgerichtet sind (alignment) und Ownership der Partnerländer geschätzt wird. Die G7 könnte zusammen mit ihren Partnern weiter prüfen, wie sie Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) strategisch am besten einsetzt, um zusätzliche Ressourcen für die biologische Vielfalt zu mobilisieren. Ansätze und bewährte Praktiken (good practices) der G7 Die G7-Staaten haben durch die Einrichtung und das Management terrestrischer Schutzgebiete und die Bekämpfung von Wilderei sowie von illegalem Handel mit Holz, G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 85 Verschiedene Arten getrockneter Maiskolben. Sudan. FAO/Raphy Favre Schritte unternommen, um Subventionen mit negativer Auswirkung auf die Biodiversität zu identifizieren und zu reformieren. Dennoch ist es erforderlich, eingehender zu analysieren, wie die Politiken sowie Produktions- und Konsummuster der G7-Staaten die biologische Vielfalt in anderen Ländern beeinflussen. Die Einbeziehung von Biodiversität in wichtige Wirtschaftssektoren, wie z. B. die Landwirtschaft, die Industrie und das Transportwesen, bleibt ebenfalls eine Herausforderung und könnte innenpolitisch und international gefördert werden. Verknüpfungen mit anderen Entwicklungszielen Wildtieren und abgeleiteten Produkten wesentliche Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt unternommen. Für den Erhalt der marinen Biodiversität sind jedoch intensivere Anstrengungen erforderlich. Hinsichtlich der direkten Ursachen des Biodiversitätsverlustes engagieren sich die G7-Staaten sehr aktiv bei der Begrenzung des Verlustes von Lebensräumen und der Einwanderung invasiver gebietsfremder Arten. Allerdings muss Ursachen, wie z. B. der Übernutzung und der Verschmutzung, mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden – auch über nationale Hoheitsbereiche hinaus. Die internationale Unterstützung der G7-Staaten für den Biodiversitätserhalt konzentriert sich im Allgemeinen auf die Verbesserung der Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung und die Steigerung des gesellschaftlichen Nutzens. Dies geschieht z. B. durch die Förderung von Agro-Forstsystemen, der nachhaltigen Fischerei, der nachhaltigen Landwirtschaft und von gemeindebasiertem Naturschutz. Durch die Schaffung von finanziellen Anreizen für lokale Gemeinschaften werden Beiträge zum Naturschutz geleistet. Dennoch müssen soziale und ökologische Auswirkungen ökonomischer Instrumente für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität besser verstanden und durchgängig berücksichtigt werden. Bei der Bekämpfung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes beteiligt sich die G7 an Anstrengungen zur besseren Integration des wirtschaftlichen Wertes von Ökosystemleistungen in die Entwicklungsplanung sowie zur Änderung von Konsummustern und zur Reduzierung von Nahrungsmittelverschwendung. Es wurden ferner erste Biodiversität steht in enger Verbindung mit den aktiven G7-Zusagen in den Bereichen Ernährungssicherheit, Gesundheit und Klimawandel. Anstrengungen zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes können einen Beitrag zur Erfüllung dieser Zusagen und zur Erfüllung von Entwicklungszielen leisten und umgekehrt. Biologische Vielfalt unterstützt eine widerstandsfähigere Nahrungsmittelproduktion und menschliche Gesundheit, stellt Kohlenstoffsenken bereit und mindert die Auswirkungen des Klimawandels. Gleichzeitig müssen die Zielkonflikte zwischen dem Biodiversitätserhalt und anderen Entwicklungszielen bei der Entwicklung von Maßnahmen sorgfältig beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund fördern die G7-Staaten Projekte mit Synergien in allen drei Bereichen: Um Klimaschutz in Verbindung mit Biodiversitätsschutz zu erreichen, engagieren sich die G7Staaten stark für den Schutz von Wäldern zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und haben Biodiversitätsstandards in ihre Programme aufgenommen. Zur Anpassung von Gesellschaften an den Klimawandel fördern die G7-Staaten auch das Management von Ökosystemen, auch als „ökosystembasierte Anpassung“ bekannt, wie z. B. den Schutz von Mangroven. Die G7 fördert die Ernährungssicherheit durch die Unterstützung von Maßnahmen, die Synergien mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt nutzen, wie z. B. die Förderung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft, die Reduzierung von Nahrungsmittelverschwendung, den Schutz landwirtschaftlicher genetischer Ressourcen und die Förderung der nachhaltigen Nutzung von Wäldern und Fischbeständen. Hinsichtlich des Themas Gesundheit leisten die Bemühungen der G7 zur Abschwächung des Biodiversitätsverlustes einen Beitrag zur Sicherung der genetischen Vielfalt und der Vielfalt chemischer 86 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Kolibri. Costa Rica. Thomas Koehler/photothek.net Verbindungen. Auf diese Weise können sie zumindest indirekt mehrere der G7-Gesundheitszusagen unterstützen. Bisher hat die G7 die Verbindung zwischen biologischer Vielfalt und Gesundheit noch kaum thematisiert; das Verständnis der komplexen Wechselwirkungen zwischen Biodiversität und Gesundheit muss weiter gestärkt werden. Dieser Bericht wird zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, zu dem wichtige Beschlüsse für die internationale Entwicklungsagenda gefasst werden: Die Internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 in Addis Abeba wird die Finanzierungsarchitektur für Entwicklung regeln, der UN-Gipfel zur Post-2015-Agenda wird im September 2015 in New York City stattfinden und ein neues Klimaschutzabkommen wird gegenwärtig im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) verhandelt und kann auf der 21. UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 (COP21) in Paris angenommen werden. Die oben genannten Zusammenhänge zwischen Biodiversitätserhalt und anderen Entwicklungszielen dürften auch für diejenigen von Interesse sein, die diese betreffenden internationalen Verhandlungen führen. Erkenntnisse aus dem G7-Rechenschaftsprozess Trotz der kurzen Zeitspanne seit der Deauville-Zusage wurden wichtige Maßnahmen eingeleitet. Der vorliegende Elmau-Fortschrittsbericht zeigt, dass der Schutz der biologischen Vielfalt ein langfristiges Engagement erfordert und Anstrengungen kontinuierlich fortgesetzt werden müssen. Der Bericht liefert einen Beitrag für weitere Gespräche zwischen den G7-Staaten. Auch verdeutlicht der Bericht, dass es alles andere als einfach ist, die Beiträge der G7 zur Abschwächung des Biodiversitätsverlustes zu quantifizieren. Erstens kann der globale Zustand der biologischen Vielfalt nicht mit einem einzigen und einfachen Indikator gemessen werden; vielmehr gibt es mehrere Indikatoren, die verschiedene Komponenten der Biodiversität und von Ökosystemleistungen erfassen. Für viele Indikatoren stehen keine aktuellen Daten zur Verfügung. Zweitens ist der Erhalt der biologischen Vielfalt durch langfristige und komplexe Wirkungszusammenhänge gekennzeichnet. Die Darstellung der Kausalzusammenhänge zwischen den Anstrengungen der G7 als Ganzes und dem Zustand der Biodiversität weltweit bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Daten zur Wirksamkeit von G7-Programmen und Initiativen müssen als Grundlage für die Erfassung der Effektivität weiter verbessert werden. Dieser Bericht ist der erste, der die Zusammenhänge zwischen verschiedenen G7-Zusagen analysiert. Dies leistet einen Beitrag zur Identifizierung bewährter Praktiken (good practices), die mehreren Entwicklungszielen dienen. Die biologische Vielfalt, aber auch andere Entwicklungsziele, können von einem solchen integrierten Entwicklungsansatz profitieren. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 87 LITERATUR Allan, B. F., R. B. Langerhans, W. A. Ryberg, W. J. Landesman, N. W. Griffin, R. S. Katz, B. J. Oberle, M. R. Schutzenhofer, K. N. Smyth, A. de St. Maurice, L. Clark, K. R. Crooks, D. E. Hernandez, R. G. McLean, R. S. Ostfeld und J. M. Chase. 2009. Ecological correlates of risk and incidence of West Nile virus in the United States. Oecologia 158:699-708. Beattie, A. J., M. Hay, B. Magnusson, R. de Nys, J. Smeathers und J. F. V. Vincent. 2011. Ecology and bioprospecting. Australian Ecology 36:341-356. BMZ und BMUB. 2014. Committed to biodiversity: Germany’s international cooperation in support of the Convention on Biological Diversity for sustainable development. 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Diese Zusagen waren in Umfang und Zeitplan unterschiedlich, und Details zum Fortschritt eines jeden Landes werden im Hauptbericht aufgezeigt. Gleneagles 2005 Anlage II Finanzierungsverpflichtungen Wirksamkeit in der Entwicklungszusammenarbeit 2. Wir werden alle Verpflichtungen, die wir in der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit von Hilfsmaßnahmen eingegangen sind, umsetzen und diese Umsetzung überprüfen lassen; dazu zählen auch die Verstärkung von Bemühungen, Hilfe ungebunden zu gewähren, die rechtzeitige und berechenbare Auszahlung von Hilfe, durch Partnerlandsysteme, wo dies möglich ist, und die verstärkte Harmonisierung und Koordinierung der Geber, auch durch mehr programmorientierte Ansätze. Wir alle kamen überein, den gemeinsamen Standard von Busan für transparente Entwicklungszusammenarbeit einschließlich des Gläubigermeldeverfahrens des OECD-Entwicklungsausschusses und der Transparenzinitiative (International Aid Transparency Initiative, IATI) bis 2015 umzusetzen. Um die Führungsstärke der G8 unter Beweis zu stellen, werden wir sicherstellen, dass Daten, die die Entwicklungszusammenarbeit der G8 betreffen, offen, aktuell, umfassend und vergleichbar sind. Gleneagles 2005, Afrika, 32 Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 49 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Rücküberweisungen 3. Wir werden insbesondere auf das Ziel hinarbeiten, die globalen Durchschnittskosten für Überweisungen durch verbesserte Information, Transparenz, Wettbewerb und Zusammenarbeit mit Partnern von derzeit 10% innerhalb von fünf Jahren auf 5% zu senken und somit zu bewirken, dass Migranten und ihren Familien in Entwicklungsländern ein deutlich höheres Nettoeinkommen zur Verfügung steht. L’Aquila 2009, Gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft, Abs. 134 Handel und Entwicklung 4. Wir sind bereit, im Rahmen unserer derzeitigen Zusagen für die handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit weiterhin umfangreiche Unterstützung in den Bereichen technische Hilfe und Kapazitätsaufbau zu leisten, um zur Umsetzung einer WTO-Vereinbarung über Handelserleichterungen beizutragen, insbesondere zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder (LDC - least developed countries). Darüber hinaus werden wir über die von uns geleistete Hilfe auf transparentere Weise Bericht erstatten und mit den Entwicklungsländern, insbesondere den ärmsten von ihnen, zusammenarbeiten, um eine bessere Anpassung der Mittel an bestehende Bedürfnisse sicherzustellen. Lough Erne 2013, Kommuniqué Abs. 17 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 91 5. Die G8 wird zusammen mit afrikanischen Ländern und regionalen Wirtschaftsgemeinschaften auf das Ziel der AU [Afrikanischen Union] hinarbeiten, den innerafrikanischen Handel zu verdoppeln und die für den Grenzübertritt benötigte Zeit an den wichtigsten Grenzübergängen bis 2022 um 50% zu reduzieren. Die G8 verpflichtet sich, Projektvorbereitungsfazilitäten für regionale Infrastrukturprogramme in Afrika in größerem Maße zu unterstützen, und erkennt die Bedeutung der Fazilität zur Vorbereitung von Infrastrukturvorhaben (IPPF) im Rahmen der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), die von der Afrikanischen Entwicklungsbank bereitgestellt wird, und anderer ähnlicher Mechanismen an. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 19 und 20 GESUNDHEIT Gesundheitsfinanzierung und Stärkung von Gesundheitssystemen 6. Wir werden unsere Bemühungen um diese Ziele fortsetzen, um in den kommenden Jahren mindestens die veranschlagten 60 Milliarden US-Dollar zur Verfügung zu stellen. (2008 und 2009 wiederholt: Wir bekräftigen unsere bestehenden Verpflichtungen, einschließlich der Investitionen in Höhe von 60 Mrd. US-Dollar bis 2012 zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und zur Stärkung der Gesundheitssysteme.) Heiligendamm 2007, Wachstum und Verantwortung in Afrika, Abs. 48; L’Aquila 2009, Gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft, Abs. 125 7. Unterstützung mobilisieren für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria. St. Petersburg 2006, Kampf gegen Infektionskrankheiten, 2; Muskoka 2010, Abs. 15 8. Wir kamen überein, Schritte zur Erhöhung der Versorgung Afrikas mit medizinischem Personal auf den WHO Schwellenwert von 2,3 Mitarbeitern je 1.000 Personen zu unternehmen, zunächst in Partnerschaft mit den afrikanischen Ländern, in denen wir uns gegenwärtig engagieren und wo ein kritischer Mangel an medizinischem Personal herrscht. Hokkaido 2008, Entwicklung und Afrika, 46 (b) Vernachlässigte tropische Krankheiten 9. Wir unterstützen weiterhin die Eindämmung bzw. Ausmerzung von vernachlässigten tropischen Krankheiten (NTD's)... Muskoka 2010, Abs. 15 Infektionskrankheiten verhüten 10. Um die von Infektionskrankheiten ausgehenden Gefahren einzudämmen, unterstützen wir die Global Health Security Agenda (Globale Gesundheitsschutzagenda) und verpflichten uns, gemeinsam mit unseren Partnerländern auf eine bessere Einhaltung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und einen verstärkten Gesundheitsschutz in der Welt hinzuwirken. Wir verpflichten uns, sektorübergreifende Anstrengungen zu unternehmen, um Infektionskrankheiten, ob sie nun natürlichen Ursprungs sind, durch Unfälle ausgelöst oder von einem Staat oder sonstigen Akteuren vorsätzlich hervorgerufen werden, zu verhüten, aufzudecken und zu bekämpfen. Dazu gehört auch, dass wir eine globale Kapazität aufbauen, damit wir gegen solche Bedrohungen, wie etwa den jüngsten Ebola-Ausbruch in Westafrika, besser gewappnet sind, und dass wir in enger Zusammenarbeit mit der WHO gemeinsam einen globalen Aktionsplan gegen antimikrobielle Resistenz entwickeln. Brüssel 2014, Abs. 22 Gesundheit von Müttern und Kindern 11. Die Muskoka-Initiative zur Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren. Mit diesem Ziel verpflichtet sich die G8, zusätzlich 5 Milliarden US-Dollar für eine Auszahlung im Zeitraum von 2010-2015 für die internationale Entwicklungszusammenarbeit zur Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren zu mobilisieren. Muskoka 2010, Erholung und Neuanfang, Abs. 9, 10 und Anlage I 92 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT HIV/AIDS 12. Wir bekräftigen unsere Zusage, so nah wie möglich an universellen Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung in Bezug auf HIV/AIDS zu kommen. Muskoka 2010, Erklärung, Abs. 15 13. Wir verpflichten uns, jeder Form von Stigmatisierung, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung entgegenzuwirken und die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Abschaffung von Reisebeschränkungen für von HIV/Aids betroffenen Menschen zu fördern. L’Aquila 2009, Gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft, Abs. 123 Malaria 14. [M]it afrikanischen Ländern zusammenarbeiten, um das Vorgehen gegen Malaria auszuweiten, damit bis 2015 85 % der gefährdeten Bevölkerung mit den Schlüsselmaßnahmen erreicht werden, die jährlich 600.000 Kindern das Leben retten werden, und den Aderlass der afrikanischen Volkswirtschaften durch diese vermeidbaren und heilbaren Krankheiten zu reduzieren. Gleneagles 2005, Afrika Abs. 18 (g), bekräftigt in St. Petersburg, 2006, Kampf gegen Infektionskrankheiten, Abs. 21 Tuberkulose 15. Unterstützung des „Global Plan to Stop TB, 2006–2015“. St. Petersburg 2006, Kampf gegen Infektionskrankheiten, Abs. 21 Polio 16. Wir betonen, dass wir unser Eintreten für die Ausrottung von Polio, die ein erreichbares Ziel darstellt, fortsetzen werden. ... Zu diesem Zweck werden wir die globale Initiative zur Ausrottung von Polio weiterhin unterstützen. Deauville 2011, Abs. 60 (d) Masern 17. Wir werden daran arbeiten, die Anzahl der durch Masern verursachten Todesfälle kontinuierlich zu reduzieren, Fortschritte bei der Eindämmung der Verbreitung von Masern zu erzielen … und diese letztendlich zu eliminieren. St. Petersburg, 2006, Kampf gegen Infektionskrankheiten, Abs. 29 WASSER und SANITÄRE VERSORGUNG 18. [D]en in Evian vereinbarten Wasser-Aktionsplan der G8 umsetzen, unter anderem dadurch, dass wir die Hilfe in diesem Sektor verstärken, die politische Dynamik und das Engagement zum Thema Wasser aufrechterhalten und die Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen verstärken; Gleneagles 2005, Afrika, Abs. 18 (i) L’Aquila 2009, Gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft, Abs. 118 19. Die Afrika-G8 Partnerschaft im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung stärken. L’Aquila 2009, Gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft, Abs. 118 ERNÄHRUNGSSICHERUNG 20. Erhöhung der Investitionen in Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, unter anderem durch zusätzliche Mittel für Nahrung und Entwicklung durch Mobilisierung von 20 Milliarden US-Dollar über drei Jahre hinweg (bis 2012) durch die L’Aquila Food Security Initiative (AFSI), zusammen mit anderen Geldgebern. G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 93 … bekennen wir uns dazu, die noch nicht eingelösten finanziellen Zusagen von L’Aquila zu erfüllen; ferner wollen wir auch in Zukunft eine fortdauernd große Unterstützung zur Überwindung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen der weltweiten Ernährungssicherung leisten, unter anderem durch bilaterale und multilaterale Hilfe, und kommen überein, neue Schritte zur Beschleunigung des Fortschritts in Richtung auf Ernährungssicherung in Afrika und weltweit auf komplementärer Basis zu unternehmen. L’Aquila 2009, Gemeinsame Erklärung zur Ernährungssicherheit, 12; Camp David 2012, Erklärung, Abs. 16 21. Wir verpflichten uns, eine „Neue Allianz für Ernährungssicherung“ auf den Weg zu bringen, um den Zustrom von privatem Kapital in den afrikanischen Agrarsektor zu beschleunigen, um neue Technologien und andere Innovationen, die eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktivitätssteigerung erreichen können, in großem Maßstab anzuwenden, und um Risiken zu reduzieren, denen gefährdete Volkswirtschaften und Gemeinschaften ausgesetzt sind. Diese „Neue Allianz“ wird im Lauf der nächsten zehn Jahre 50 Millionen Menschen aus der Armut führen und sich von einem kollektiven Bekenntnis zu - Investitionen in fundierte, umfassende und von den jeweiligen Ländern selbst verantwortete Pläne, - zur Entwicklung neuer Instrumente zur Mobilisierung privaten Kapitals, - zur Anregung und Umsetzung von Innovationen - und zum Risikomanagement leiten lassen, - sowie die Kapazitäten von Partnern aus dem Privatsektor einbinden und verstärken – von Frauen und Kleinbauern über Unternehmer bis hin zu in- und ausländischen Firmen. Camp David 2012, Erklärung, Abs. 18 BILDUNG 22. Die G8 werden mit Partnern und anderen Gebern weiter daran arbeiten, die Lücken in allen FTI-geförderten [jetzt „Global Partnership for Education“ – GPE] Ländern zu schließen. Heiligendamm 2007, Wachstum und Verantwortung in Afrika, Abs. 38 GOVERNANCE Korruptionsbekämpfung 23. Die G8 arbeiten auf die Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC) hin und beginnen Gespräche über Mechanismen zur Gewährleistung seiner wirksamen Umsetzung. Kananaskis 2002; Gleneagles 2005, Abs. 14 (f) 24. Die internationale Zusammenarbeit gegen die Korruption sollte intensiviert werden, um substantielle Ergebnisse zu erzielen. Wir sind daher entschlossen, die G8-Initiativen zur Bekämpfung der Korruption neu zu beleben und Aktivitäten zur Einbeziehung anderer Länder und Gewährung technischer Hilfe an diese weiter zu unterstützen. L’Aquila 2009, Abs. 31 94 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Rohstoffindustrie 25. Die G8 wird Maßnahmen ergreifen, um die globalen Standards für Transparenz in der Rohstoffindustrie anzuheben und Fortschritte im Hinblick auf weltweite Standards für die Berichterstattung zu erzielen, sowohl für Länder mit einer bedeutenden Rohstoffindustrie als auch für die Heimatländer großer multinationaler Rohstoffunternehmen. • Durch die Rechnungslegungs- und Transparenzrichtlinien der EU werden für die EU-Mitgliedstaaten entsprechende Standards eingeführt. Die zur EU gehörenden G8-Staaten werden diese EU-Richtlinien schnell umsetzen. • Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich und Frankreich werden sich bemühen, bis 2014 Kandidatenstatus in Bezug auf den neuen EITI-Standard zu erhalten. • Kanada wird sich mit Akteuren im ganzen Land beraten, um in den nächsten zwei Jahren ein entsprechendes verpflichtendes Berichterstattungsregime für Rohstoffunternehmen zu entwickeln. • Italien wird sich in Bezug auf den neuen EITI-Standard so bald wie möglich um Kandidatenstatus bemühen. • Deutschland plant, die Umsetzung von EITI mit Blick auf eine künftige Kandidatur in einer Pilotregion zu testen. • Russland und Japan setzen sich für die Ziele der EITI ein und werden nationale Unternehmen ermutigen, die Initiative zu unterstützen. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 36 und 38 26. Wir werden mit rohstoffreichen Ländern, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um die Kapazitäten im Rohstoffsektor zu stärken und die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Diese Partnerschaften werden auf die Bedürfnisse des jeweiligen Landes zugeschnitten und nationale Entwicklungspläne unterstützen und haben zum Ziel, bis 2015 für mehr Transparenz und verantwortlicheres Handeln im Rohstoffsektor zu sorgen. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 41–42 27. [I]m Rahmen der VN und anderen Foren effizient handeln, um die Rolle sogenannter „Konfliktressourcen“ wie Öl, Diamanten und Holz und anderer knapper natürlicher Ressourcen bei der Auslösung und Anheizung von Konflikten zu bekämpfen; Gleneagles 2005, Abs. 10 (e) CONNEX 28. Wir verkünden heute eine neue Initiative für die Stärkung der Unterstützung bei komplexen Vertragsverhandlungen (CONNEX), die darauf abstellt, Partnern in Entwicklungsländern umfangreiches und konkretes Fachwissen für die Aushandlung komplexer Geschäftsverträge zunächst im rohstofffördernden Bereich zur Verfügung zu stellen und mit bestehenden Gremien und Mechanismen zusammenzuarbeiten, um Doppelarbeit zu vermeiden; die Initiative soll im Juni in New York auf den Weg gebracht werden und bis zu unserer nächsten Tagung zu Verbesserungen führen, unter anderem – als einem ersten Schritt – zur Einrichtung eines zentralen Ressourcendrehkreuzes, in dem Informationen und Leitlinien zusammenfließen. Brüssel 2014, Abs. 18 Gewinnkürzungen und -verlagerungen 29. Wir sehen den Empfehlungen der OECD [gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vorzugehen] erwartungsvoll entgegen und sind entschlossen, die notwendigen Schritte sowohl einzeln als auch gemeinsam einzuleiten. Wir kommen überein, gemeinsam gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vorzugehen und sicherzustellen, dass multinationale Unternehmen durch unsere internationalen und eigenen Steuervorschriften weder dazu ermächtigt noch ermutigt werden, ihre Steuerlast zu verringern, indem sie Gewinne künstlich in Niedrigsteuerländer oder -gebiete verschieben. In die laufende Arbeit der OECD wird ein permanenter Dialog mit allen Beteiligten, einschließlich Entwicklungsländern, einfließen. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 24 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Wirtschaftliches Eigentum 30. Wir sind übereingekommen, nationale Aktionspläne zu veröffentlichen, um den Steuer- und Strafverfolgungsbehörden Daten über die wahren Eigentümer und Nutznießer von Unternehmen und „Trusts“ zur Verfügung zu stellen, beispielsweise durch Zentralregister zum wirtschaftlich Berechtigten an Unternehmen. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 3 Bestechungsbekämpfung 31. Wir werden unsere Gesetze gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger in vollem Umfang durchsetzen und Verstöße auf diesem Gebiet im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsgrundsätzen rigoros untersuchen und strafrechtlich verfolgen. L’Aquila 2009, Abs. 30 Wiedergewinnung von Vermögenswerten 32. Wir bekräftigen unsere früheren Verpflichtungen, korrupten Personen und ihren illegal erworbenen Vermögenswerten keine Zuflucht zu gewähren und zu verhindern, dass korrupte Amtsträger in unseren Finanzsystemen Zugang zu den Erträgen ihrer illegalen Aktivitäten erhalten. Wir sind bestrebt, die internationale Zusammenarbeit im Rechtswesen bei Untersuchungen im Zusammenhang mit der Wiedergewinnung von Vermögenswerten im Rahmen des UNCAC zu verbessern, auch indem wir Wege zur Verbesserung der informellen Zusammenarbeit suchen und indem wir die Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren unterstützen. Wir werden die Zusammenarbeit bei der Wiedergewinnung von Vermögenswerten verstärken, auch durch die Initiative zur Wiedergewinnung gestohlener Vermögenswerte (Stolen Asset Recovery Initiative, StAR). Wir halten an unserem Engagement und unserer Unterstützung für die Initiative des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung und der Weltbank zur Rückführung gestohlener Vermögenswerte fest. Wir begrüßen die Ergebnisse des Ukraine-Forums für die Rückführung von Vermögenswerten und sehen der dritten Tagung des Arabischen Forums für die Rückführung von Vermögenswerten erwartungsvoll entgegen. Die G7 werden auch künftig mit Regierungen und globalen Finanzzentren zusammenarbeiten, um die Anstrengungen zur Rückführung von Vermögenswerten weiterzuverfolgen. L’Aquila 2009, Abs. 32 Brüssel 2014, Abs. 20 Aufbau von Kapazitäten 33. Wir werden die Anstrengungen der Entwicklungsländer auch in Zukunft praktisch unterstützen, damit sie Kapazitäten für das Eintreiben der ihnen geschuldeten Steuern aufbauen und sich an den im Wandel begriffenen globalen Standards im Bereich des Informationsaustauschs, einschließlich des automatischen Informationsaustauschs, beteiligen und davon profitieren können. Wir … werden Entwicklungsländer, die sich am Globalen Forum [für Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen] beteiligen möchten, weiterhin praktisch unterstützen. Jeder von uns verpflichtet sich, zum Zweck der Erfolgssicherung unser Fachwissen auch in Zukunft weiterzugeben und beim Aufbau von Kapazitäten zu helfen, auch durch die Beteiligung an langfristigen Partnerschaftsprogrammen. Wir werden praktische Schritte zur Unterstützung [der OECD-Initiative „Steuerprüfer ohne Grenzen“ (Tax Inspectors Without Borders)] unternehmen, auch durch den Einsatz von Steuerfachleuten. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 27 und 28 Transparenz bei der Landvergabe 34. Wir werden für mehr Transparenz bei der Übertragung von Grundstücken, auch in frühen Phasen, und für die Verbesserung von Fähigkeiten zur Entwicklung von Systemen für die verantwortungsvolle Verwaltung von Land in Entwicklungsländern eintreten. Partnerschaften werden auf die Bedürfnisse des jeweiligen Landes zugeschnitten und nationale Entwicklungspläne stärken und haben zum Ziel, bis 2015 die Verwaltung von Land zu verbessern und insbesondere die Transparenz von Grundstücksübertragungen zu erhöhen. Darüber hinaus stocken Japan und Italien ihre Unterstützung über die FAO und die Weltbank auf, um die Umsetzung der VGGT [Freiwillige Leitlinien des Welternährungsausschusses der Vereinten Nationen zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten] in Entwicklungsländern zu fördern. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 44–45 95 96 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Open Data 35. Die G8-Mitgliedstaaten werden bis Ende [2013] [Open Data] Aktionspläne entwickeln mit dem Ziel, diese [Open Data] Charta und ihre technische Anlage spätestens bis Ende 2015 umzusetzen. Lough Erne 2013, Kommuniqué, Abs. 48 Sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte 36. Wir sind entschlossen, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu verteidigen und Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten sowie die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen und andere schädliche Praktiken zu unterbinden. Brüssel 2014, Abs. 21 FRIEDEN und SICHERHEIT 37. Regionale Modelleinrichtungen (“centres of excellence”) aufbauen für die militärischen und zivilen Aspekte der Konfliktverhütung und Friedensförderung. L’Aquila 2009, Abs. 129 Heiligendamm 2007, Abs. 40, 42 Sea Island 2004, Abs. 9 Kananaskis 2002, Afrika Aktionsplan 38. Unterstützung der Entwicklung von Kapazitäten für die Sicherheit auf See in Afrika und Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit und der Reaktionszeiten der Anrainerstaaten und regionalen Organisationen hinsichtlich des Situationsbewusstseins im maritimen Bereich und beim Schutz der Souveränität. Kananaskis 2002, Africa Action Plan Sea Island 2004, 9; Heiligendamm 2007, Abs. 40, 42 L’Aquila 2009, Abs. 129 Muskoka 2010, Anlage II/II 39. Erhöhung des Beitrages der G8 zur Ausbildung von organisierten Polizeieinheiten für die Beteiligung an Friedenseinsätzen. Aufbau von Fähigkeiten für Friedenseinsätze (einschließlich durch die ständige Einsatztruppe Africa Standby Force) durch Stärkung von internationalen Polizeieinsätzen, unter anderem durch die Betreuung, die Ausbildung und gegebenenfalls die Ausrüstung von Polizeikräften, einschließlich organisierter Polizeieinheiten; Stärkung internationaler, einsetzbarer ziviler Kapazitäten zur Verstärkung von staatlichen Einrichtungen; sowie Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch den Einsatz von Fachleuten und durch Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern und nicht traditionellen Geberländern. Hokkaido Toyako 2008, 71 (b) Heiligendamm 2007, Abs. 40, 42 Muskoka 2010, Anlage II/I & II/III G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT 97 UMWELT und ENERGIE 40. [A]uf den Finanzierungsbedarf für die Anpassung durch geeignete bilaterale und multilaterale Mechanismen eingehen. L’Aquila 2009, Abs. 76 (d) 41. Wir haben uns ... dazu verpflichtet, unsere Anstrengungen zu verstärken, damit der Rückgang der biologischen Vielfalt verlangsamt wird. Deauville 2011, Abs. 54 42. Wir werden weiterhin inklusives und widerstandsfähiges Wachstum in Afrika fördern und mit den Regierungen und Bürgern in Afrika zusammenarbeiten, um … die Infrastrukturen, insbesondere im Energiesektor, zu verbessern... Brüssel 2014, Abs. 14 98 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT ANHANG B: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ABS AFD ASAP BMUB BMZ CAFNET CBD CGIAR CITES COP CRS CSA DEFRA DFID EEF EITI EU EUBS FAO FCPF FFEM FLEGT G7 G8 GEF GIZ ICBG IFAD IFI INIAF IPBES ITPGRFA IUCN JICA LEAR NBSAPs Access and Benefit-Sharing / Zugang und gerechter Vorteilsausgleich Agence Française de Développement / Französische Durchführungsagentur Adaptation for Smallholder Agriculture Programme / Anpassungsprogramm für kleinbäuerliche Landwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Connecting Environmental Services and Market Values of Coffee Agroforestry / Programm zu Umweltleistungen und Marktwerten von Kaffee-Agroforstsystemen Convention on Biological Diversity / Übereinkommen über die biologische Vielfalt Ursprünglich als Akronym gebraucht, jedoch verwarf die Organisation den vollständigen Namen und verwendet seither ausschließlich CGIAR. Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna / Washingtoner Artenschutzabkommen Conference of the Parties / Vertragsstaatenkonferenz Creditor Reporting System / Gläubigerberichtssystem der OECD für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) Climate-Smart Agriculture / Klimafreundliche Landwirtschaft Department for Environment, Food and Rural Affairs / Britisches Umweltministerium Department for International Development / Britisches Ministerium für Internationale Entwicklung Europäischer Entwicklungsfonds Extractive Industries Transparency Initiative / Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft Europäische Union EU Biodiversity Strategy / EU-Biodiversitätsstrategie Food and Agriculture Organization / Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation Forest Carbon Partnership Facility / Waldkohlenstoffpartnerschaft Fonds Français pour l'Environnement Mondial / Französische globale Umweltfazilität Forest Law Enforcement, Governance and Trade action plan/ Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstbereich Die Gruppe der G7 besteht aus sieben Industrieländern: Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten Die Gruppe der G8 besteht aus den G7-Staaten und Russland Global Environment Facility / Globale Umweltfazilität Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit International Cooperative Biodiversity Groups International Fund for Agricultural Development / Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung International Financial Institution / Internationale Finanzinstitution Instituto Nacional de Innovación Agropecuaria y Forestal / Institut für forst- und landwirtschaftliche Innovation Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and agriculture / Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft International Union for Conservation of Nature / Weltnaturschutzunion Japan International Cooperation Agency / Japanische Agentur für internationale Zusammenarbeit Lough Erne Accountability Report / Rechenschaftsbericht von Lough Erne National Biodiversity Strategies and Action Plans / Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT NCFF NGO NIBIOHN NRO NTD ODA OECD OECD-DAC PROSADE REDD/REDD+ TEEB UK UN UNFCCC US UNDP UNEP USAID WAVES WHO WTO WWF 99 Natural Capital Financing Facility / Fazilität für Naturkapital Non-Governmental Organization / Nichtregierungsorganisation National Institutes of Biomedical Innovation, Health and Nutrition / Nationale Institute für biomedizinische Innovation, Gesundheit und Ernährung Nichtregierungsorganisation Neglected Tropical Disease / Vernachlässigte Tropenkrankheit Official Development Assistance / Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Organisation for Economic Co-operation and Development / Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Entwicklungsausschuss der OECD Promoting Food Security in the Choluteca and Rio Negro Watersheds / Förderung von Ernährungssicherheit in den Wassereinzugsgebieten von Choluteca und Rio Negro Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation / Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung The Economics of Ecosystems and Biodiversity United Kingdom / Vereinigtes Königreich United Nations / Vereinte Nationen United Nations Framework Convention on Climate Change / Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen United States / Vereinigte Staaten United Nations Development Programme / Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen United Nations Environment Programme / Umweltprogramm der Vereinten Nationen United States Agency for International Development / US-Behörde für Internationale Entwicklung Wealth Accounting and the Valuation of Ecosystem Services World Health Organization / Weltgesundheitsorganisation World Trade Organization / Welthandelsorganisation World Wide Fund for Nature 100 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT ANHANG C: KÄSTEN, TABELLEN, ABBILDUNGEN UND BEISPIELE Kästen Kasten 1.1 Kasten 1.2 Kasten 1.3 Kasten 3.1 Kasten 3.2 Kasten 3.3 Kasten 3.4 Kasten 3.5 Kasten 3.6 Kasten 3.7 Kasten 3.8 Kasten 3.9 Kasten 3.10 Kasten 5.1 Kasten 5.2 Tabellen Tabelle 3.1 G8-Erklärungen und Zusagen zur Biodiversität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Kurzer Rückblick auf das G7-Engagement in Umweltbelangen, einschließlich der Biodiversität . . . . . . . . . 3 LEAR-Indikatoren zur Messung des Fortschrittes des G7-Engagements für Biodiversität . . . . . . . . . . . . . . 3 Internationale Biodiversitätsfinanzierung: Als öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) gemeldete Daten, OECD/DAC-Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Internationale Biodiversitätsfinanzierung: Berichterstattung an das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Die Berechnungsgrundlage Kanadas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Die Berechnungsgrundlage Frankreichs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Die Berechnungsgrundlage Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Die Berechnungsgrundlage Italiens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Die Berechnungsgrundlage Japans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Die Berechnungsgrundlage des Vereinigten Königreiches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Die Berechnungsgrundlage der Vereinigten Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Die Berechnungsgrundlage der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Ernährungssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Krankheitsübertragung und biologische Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Tabelle 3.3 Tabelle 3.4 Tabelle 3.5 Tabelle 3.6 Tabelle 3.7 Tabelle 3.8 Tabelle 3.9 Tabelle 3.10 Tabelle 3.11 Internationale Finanzierung von Biodiversität, Kanada (Auszahlungen, in jeweiligen Preisen, Mio. US-Dollar) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internationale Finanzierung von Biodiversität (bilaterale Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, ODA), Frankreich (Zusagen, Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der französische Beitrag zum GEF-Biodiversitätssegment (Zusagen, in Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zuordnung von Maßnahmen und Mitteln zu direkten und indirekten Zusagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internationale Biodiversitätsfinanzierung, direkte Beiträge, Deutschland (Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internationale Biodiversitätsfinanzierung (bilateral), Italien (Zusagen, Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internationale Biodiversitätsfinanzierung (multilateral), Italien (Zusagen, Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internationale Biodiversitätsfinanzierung, Japan (Zusagen, Mio. US-Dollar) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internationale Biodiversitätsfinanzierung, Vereinigtes Königreich (Mio. Pfund Sterling) . . . . . . . . . . . . . . . . Internationale Biodiversitätsfinanzierung, Vereinigte Staaten (Auszahlungen, Mio. US-Dollar) . . . . . . . . . . . Internationale Biodiversitätsfinanzierung, EU (Zusagen, Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abbildungen Abbildung 2.1 Abbildung 2.2 Abbildung 5.1 Abbildung 5.2 Abbildung 5.3 Biodiversität, Ökosystemfunktion, Ökosystemleistungen und Ursachen für den Verlust von Biodiversität . . . 9 Rote Liste Index der Amphibien, Vögel, Korallen und Säugetiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Wechselwirkungen zwischen biologischer Vielfalt und Ernährungssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Verknüpfungen zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Wechselwirkungen zwischen der biologischen Vielfalt und dem Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Tabelle 3.2 Beispiele Beispiel 4.1 Beispiel 4.2 Beispiel 4.3 Beispiel 4.4 Stärkung des grenzüberschreitenden Naturschutzes (Deutschland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Strategie zur Stärkung des Biodiversitätserhalts durch das Projekt für sachgemäßes NationalparkManagement und Personalentwicklung (Japan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schutz der Flachlandgorillas im Kahuzi-Biéga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo – langfristiges Engagement in einem konfliktbelasteten Umfeld trägt Früchte (Deutschland) . . . . . . . . . Schutz der Jaguars durch Einrichtung ökologischer Korridore (Vereinigte Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . 20 23 23 23 25 27 27 29 31 33 35 . . . . 41 . . . . 41 . . . . 42 . . . . 42 G7 ELMAU FORTSCHRITTSBERICHT Beispiel 4.5 Beispiel 4.6 Beispiel 4.7 Beispiel 4.8 Beispiel 4.9 Beispiel 4.10 Beispiel 4.11 Beispiel 4.12 Beispiel 4.13 Beispiel 4.14 Beispiel 4.15 Beispiel 4.16 Beispiel 4.17 Beispiel 4.18 Beispiel 4.19 Beispiel 4.20 Beispiel 4.21 Beispiel 4.22 Beispiel 4.23 Beispiel 4.24 Beispiel 4.25 Beispiel 4.26 Beispiel 4.27 Beispiel 4.28 Beispiel 4.29 Beispiel 5.1 Beispiel 5.2 Beispiel 5.3 Beispiel 5.4 Beispiel 5.5 Beispiel 5.6 Beispiel 5.7 Beispiel 5.8 Beispiel 5.9 Beispiel 5.10 Beispiel 5.11 Beispiel 5.12 Nachhaltige Nutzung und Erhalt genetischer Ressourcen für Agrobiodiversität (Italien) . . . . . . . . . . . . . . . Stärkung des Waldgesetzes und Bekämpfung des illegalen Holzhandels (EU: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterbindung von illegalem Handel mit Wildtieren (EU: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren (Vereinigte Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bewältigung des illegalen Handels mit Wildtieren (Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekämpfung der Umweltverschmutzung im Libanon (Italien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sanierung der Großen Seen (Kanada, Vereinigte Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alternative Praktiken für das Abbrennen von Wald in Amazonien (Italien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wiederaufforstung in Tunesien (Japan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten (EU: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten durch Nutzung (Vereinigte Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Strategischer Aktionsplan zu nationalen Aquakulturen-Initiative (Kanada) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Produktion von zertifiziertem Reis in Sado (Japan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusage des Vereinigten Königreiches zum Bezug von 100 Prozent glaubhaft zertifiziertem Palmöl (Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (Deutschland, EU, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB) (Deutschland, EU, Frankreich, Japan, Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 „Wealth Accounting and the Valuation of Ecosystem Services“ (WAVES) (Deutschland, EU, Frankreich, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufzeigen von für die Biodiversität schädlichen Subventionen (Frankreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anreize für die Sanierung von Torflandschaften (Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wiederherstellung küstennaher Existenzgrundlagen in Indonesien (Kanada) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verträge mit Ureinwohnern zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (Kanada) . . . Thematische Tourismusrouten in Albanien (Italien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachhaltige Walbeobachtung mit nationaler Ausrichtung in Madagaskar (Frankreich) . . . . . . . . . . . . . . . Unterstützung für die Entwicklung von ABS (Deutschland, EU, Frankreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Traditionelles ökologisches Wissen in Sabah: Konsolidierung von Themen und Erfahrungen beim Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen (Japan) . . . . . Reduzierung der Nahrungsmittelverschwendung (Japan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Förderung nachhaltiger Landwirtschaft in den Wassereinzugsgebieten von Choluteca und Rio Negro (Kanada) . Verbindung von Umweltleistungen und Marktwerten des Kaffee-Agroforstsystems (CAFNET) (Beteiligung der G7 durch die Europäische Kommission) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beteiligung der G7 an nachhaltiger Fischerei (Deutschland, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) . . . Nachhaltige Nutzung von Fisch- und Waldressourcen im Nationalpark Quirimbas in Mosambik (Frankreich) . . Nutzung und Erhaltung von genetischen Ressourcen für Arzneimittel (Japan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Untersuchung von Anwendungsmöglichkeiten der biologischen Vielfalt auf die menschliche Gesundheit (Vereinigte Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reduzierung der Nutzung bedrohter Arten in der traditionellen Medizin, Vietnam (Deutschland) . . . . . . . Unterstützung von Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt im Rahmen von REDD+ (Deutschland). . Das Darwin-Projekt für Mangrovenbäume in Madagaskar (Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ökosystembasierte Anpassung auf den Salomoninseln (Vereinigte Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klimafreundliche Landwirtschaft (CSA) (Frankreich, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 . 43 . 44 . . . . . . . 45 45 46 46 47 48 48 . . . . 49 49 50 51 . 52 . 53 . 54 . . . . . . . . 55 55 56 56 57 57 58 59 . 59 . 65 . 66 . . . . 67 68 68 70 . . . . . 72 73 77 77 79 . 79 Impressum Herausgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G7/G8/G20, Referat Umwelt; nachhaltige Ressourcennutzung; Meeresschutz und Biodiversität Redaktion G7 Accountability Working Group Vorsitz: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch BMZ Übersetzung AD REM Sprachdienstleistungen, Köthen/Elsdorf Gestaltung Die Aktivisten – Kreative Kommunikation GmbH & Co. KG, Leipzig Druck in puncto druck & medien GmbH, Bonn Juli 2015 Kontakt [email protected] www.bmz.de/g7 ISBN 978-3-00-049767-4
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