RICHTLINIEN FÜR DAS ANFERTIGEN WIRTSCHAFTSJURISTISCHER STUDIENARBEITEN STUDIENGANG WIRTSCHAFTSRECHT (LL.B.) FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFT UND RECHT Haug, Jennifer/Trickes, Gabriel 2 Inhaltsangabe A. Ziel und Bedeutung der Richtlinie ............................................................................................ 3 B. Erscheinungsformen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten.................................................... 3 C. Quellensuche ............................................................................................................................. 6 D. Formale Anforderungen ............................................................................................................ 7 I. Aufbau der Arbeit .................................................................................................................. 7 II. Formatierung ........................................................................................................................ 10 E. Richtiges Zitieren und der richtige Umgang mit Quellen ....................................................... 11 I. Zitierregeln im fortlaufenden Text ....................................................................................... 13 II. Zitierregeln in Fußnoten ....................................................................................................... 15 III. Angaben von Quellennachweisen in Fußnoten .................................................................... 16 IV. Zitierregeln in Quellenverzeichnissen.................................................................................. 19 V. Quellenangaben in den Verzeichnissen ............................................................................... 19 F. Juristischer Stil ........................................................................................................................ 23 G. Schließlich noch zu beachten .................................................................................................. 25 H. Weiterführende Literatur ......................................................................................................... 26 I. Stichwortverzeichnis ............................................................................................................... 27 Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 3 A. Ziel und Bedeutung der Richtlinie Erarbeitung von Methodenkompetenz Wirtschaftsjuristische Studienarbeiten bieten den Studierenden eine optimale Gelegenheit, Methodenkompetenzen zu erwerben bzw. zu vertiefen. Mit ihnen sollen die Studierenden lernen sich in juristische Fragenkomplexe einzuarbeiten und Lösungen zu erschließen und so insbesondere das Studiengangsziel der Wissenserschließung erreichen. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Kompetenz, um im späteren Berufsalltag und/oder von Master- oder Promotionsprogrammen erfolgreich als Wirtschaftsjurist Probleme lösen zu können. Verbindliche Vorgaben Die nachfolgenden Grundsätze enthalten verbindliche Vorgaben für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten. Grundlage dieser Richtlinie sind anerkannte Standards für wissenschaftliches Arbeiten, deren Nichtbeachtung sich unmittelbar auf die Benotung eingereichter Arbeiten auswirkt. Merke: Die Nichteinhaltung der dargestellten Grundsätze kann trotz inhaltlicher Richtigkeit zu einem Nichtbestehen führen! Die hier aufgeführten Richtlinien gelten für juristische Arbeiten, soweit die Aufgabensteller keine abweichenden Vorgaben gemacht haben. Besondere Richtlinien, welche stets vorgehen, sind dann regelmäßig bereits in der Aufgabenstellung mit angegeben. B. Erscheinungsformen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Falllösung nach Anspruchsgrundlage(n) Die Falllösung nach Anspruchsgrundlagen ist die Basis der juristischen Ausbildung. Mit dieser Methode werden Rechtsnormen auf Lebenssachverhalte angewendet. Sie muss deshalb von Wirtschaftsjuristen „aus dem Effeff“ beherrscht werden. Die allermeisten Klausuren sind mit dieser Technik zu bearbeiten. Dabei wird der Fall zunächst in Zweipersonenverhältnisse aufgespalten. Anschließend wird untersucht, ob die eine von einer anderen Partei etwas auf rechtlicher Grundlage verlangen kann. Gesucht wird also eine Rechtsnorm und/oder ein Vertragsverhältnis, welche dieses Verlangen stützt (Anspruchsgrundlage). Merke: Bei der Suche nach der richtigen Anspruchsgrundlage hilft der folgenden Merksatz: Wer will was von wem woraus? Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 4 Klausur In einer juristischen Klausur sind grundsätzlich Sachverhalte zu bearbeiten. Dabei wird unter Zeitdruck verlangt, die Aufgabenstellung zu durchdringen, die richtige/n Anspruchsgrundlage/n zu finden, ihre Voraussetzungen zu formulieren und im Rahmen der Subsumtion den Lebenssachverhalt mit den Voraussetzungen in Bezug zu setzen. Die Bearbeitung endet mit einem eindeutigen Ergebnis. Merke: Eine erfolgreiche Klausur ist aufgrund der knapp bemessenen Zeit ohne vorherige Übung kaum machbar! Hausarbeit: Rechtsgutachten Falllösungen nach Anspruchsgrundlagen sind überdies Gegenstand von Hausarbeiten, vor allem in den unteren Semestern. Die Aufgabe besteht darin, die durch den Fall aufgeworfenen Fragen in einem Rechtsgutachten zu lösen. Aufbau und Stil unterscheiden sich im Hinblick auf die erforderlichen Verzeichnisse und Belege in den Fußnoten, im Übrigen jedoch nicht von einer Klausurlösung. In einer Hausarbeit wird allerdings eine ausführlichere Lösung erwartet. Rechtsauffassungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergeben, sind durch Zitate zu belegen. Der bloße Hinweis auf die ‚ständige Rechtsprechung‘ oder ‚herrschenden Meinung‘ reicht hierbei ebenso wenig aus, wie eine bloße Auflistung verschiedener Meinungen. Meinungsstreitigkeiten sind vielmehr darzustellen, zu erörtern und mit Hilfe einer stichhaltigen Argumentation einer Auffassung zu folgen. Merke: Lehrbuchartige Darstellungen sowie abstrakte Ausführungen ohne Fallbezug sind verfehlt und zeugen von einer falschen Schwerpunktsetzung! Sowohl bei der Klausur als auch bei der Hausarbeit in Form eines Rechtsgutachtens muss der Sachverhalt sorgfältig gelesen werden. Es ist ratsam den Sachverhalt ein zweites Mal zu lesen und den Text bspw. mit farblichen Markierungen aufzubereiten. Bei einer komplizierten Fallgestaltung kann eine Skizze mit allen Beteiligten und deren Beziehungen untereinander helfen, den Sachverhalt zu erschließen. Besonders bei Fällen im Sachenrecht lohnt sich eine chronologische Darstellung aller Informationen. Wirtschaftsjuristische Themenarbeit Die wirtschaftsjuristische Themenarbeit setzt sich, in Abgrenzung zum „normalen“ Rechtsgutachten, nicht mit einem konkreten Fall, sondern mit einem rechtlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder sonstigem Problem mit Rechtsbezug auseinander. Die Aufgabe ist dabei die Beschreibung des Problems, das Aufzeigen von Lösungswegen sowie eine Begründung, weshalb ein Lösungsweg bevorzugt wird. Bei Themenarbeiten wird in aller Regel kein neues Wissen erarbeitet, sondern es wird im Kern lediglich der Stand der Diskussion dargestellt. Die Themenarbeit ist eine Vorstufe der wissenschaftlichen Arbeit. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 5 Themenarbeiten werden über alle Semester geschrieben, sind aber vor allem im Rahmen der Seminare des Moduls ‚Juristische Methoden II‘ und der Abschlussarbeiten für die Schwerpunktfächer im 6. Fachsemester von Bedeutung. Einer wirtschaftsjuristischen Themenarbeit besteht aus einer Einleitung, einem Hauptteil und einem Fazit. Die Einleitung besteht aus einer Hinführung zum Thema, der genauen Beschreibung des Gegenstandes der Themenarbeit und einer kurzen Darstellung der Gedankenführung mit der der Gegenstand abgearbeitet werden soll. Im Hauptteil wird der in der Einleitung skizzierte Lösungsweg abgearbeitet. Ein Fazit kann im Einzelfall entfallen. Der Umfang der Themenarbeit ist mit der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor abzuklären. Die Qualität einer Themenarbeit orientiert sich maßgeblich daran, ob die oder der Studierende den von ihr oder ihm selbst gewählten und formulierten Gegenstand der Themenarbeit sachgerecht bearbeitet hat. Wissenschaftliche Arbeit Wissenschaftliche Arbeiten im engeren Sinne (= Forschungsarbeiten) zielen dagegen auf einen Erkenntnisfortschritt: Sie schaffen Wissen. Sie definieren ein Problem, untersuchen systematisch einzelne Aspekte des Problems und leiten auf Basis der Untersuchung Lösungsvorschläge ab, die dann von Fachkreisen, im Unternehmen, in Politik oder Gesellschaft diskutiert und gegebenenfalls umgesetzt werden. Um dies zu erreichen, stellen wissenschaftliche Arbeiten zuerst den aktuellen Kenntnisstand einschließlich der vorhandenen Lösungsansätze mittels Fachliteratur und Rechtsprechung dar und machen dann eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung des Themas. Im wirtschaftsjuristischen Studium kann die wissenschaftliche Arbeit einen juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt (gegebenenfalls mit Praxisbezug) haben. Sonstige wirtschaftsjuristische Studienarbeiten In der Praxis müssen Wirtschaftsjuristen auch andere Ausarbeitungen erstellen. Das können z. B. Protokolle, Vertragsentwürfe, Präsentationen u. ä. sein. Derartige praxisbezogene Arbeiten können auch Gegenstand wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten sein. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 6 C. Quellensuche Erste Literatursuche Die Themenerschließung ist bei einer juristischen Themenarbeit – wie auch für Fragen bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens – auf den ersten Blick oftmals sperrig: Mögliche Quellen sind scheinbar nur schlecht zugänglich. Mit der thematischen Idee für die Arbeit wird eine erste Literaturrecherche durchgeführt. In den gelesenen Texten und den Fußnoten können Hinweise auf weitere Quellen (bspw. Fußnoten, Literaturverzeichnis) gefunden werden, welche für ein tieferes Einsteigen in das Themengebiet genutzt werden können. Mit dieser Schneeballmethode lässt sich eine Lawine von Folgezitaten finden, die allerdings nie aktueller als die Ausgangsquelle sind. Merke: Die Aktualität der als Rechercheausgangspunkt verwendeten Fundstelle stellt sicher, dass ein aktuelles und umfangreiches Literaturverzeichnis die Basis der Hausarbeit darstellt. Literaturressourcen Ein erster, sehr oberflächlicher Themeneinstieg kann meist durch eine Internetsuche vonstattengehen. Deren Ergebnis bietet jedoch nur einen schemenhaften Überblick über das Thema. Neben vielen, kaum verwertbaren Hinweisen finden sich nur selten seriöse und verwertbare Quellen (z. B. Volltexturteile von Gerichten oder amtliche Dokumente). Häufig beschränken sich Interneteinträge auf vereinfachende oder unwissenschaftliche Darstellungen (z. B. fachmännisch daherkommende Werbetexte von Rechtsanwaltskanzleien, Zeitungsmeldungen u. ä.). Eine ordentliche Rechtsprechungs- und Literaturrecherche muss mit Hilfe von Bibliotheksbeständen inkl. Fernleihe und Online-Ressourcen durchgeführt werden. Nur diese Quellen sind verlässlich und bieten eine wissenschaftliche Grundlage für eine (wirtschafts-) juristische Arbeit. Mit ein wenig Übung ist der Einstieg in die Recherche über diese Fachquellen ohnehin schneller und zielsicherer als das im Grunde mühsame Aussortieren überwiegend unbrauchbarer Quellen. Merke: Die Erstellung eines Suchverzeichnisses (idealerweise mit Fundort) während der Literaturrecherche erleichtert ein späteres Wiederfinden von Quellen. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 7 Neben der Literatur in der Bibliothek sind weitere verschiedene Quellen über deren Internetauftritt auf dem Campus verfügbar. Hierzu gehören neben elektronischen Zeitschriften insbesondere: • • • • • E-Books Juris beck-online Kluwer Law International Journals WISO Neben Volltextinhalten gibt es dabei auch sogenannte bibliographische Nachweise, die Übersichten über die neusten Publikationen zu einzelnen Themengebieten aufführen. Empfehlenswert ist die Karlsruher Juristische Bibliographie (KJB). Zu beachten ist jedoch, dass bibliographischen Hilfsmittel nicht den tagesaktuellen Stand wiedergegeben. Merke: Die Themenarbeit muss verschiedene Quellen beinhalten und darf nicht nur eine Quellenart (bspw. Online-Ressourcen) zitieren. Keine Quelle bietet einen umfassenden Überblick über ein Thema! Nicht zitierfähige Quellen Vergleichbar mit Internetsuchmaschinen bietet Wikipedia häufig einen kurzen Einstieg in ein Thema. Beide Quellen sind jedoch unzuverlässig und auf keinen Fall zitierfähig. Bei letzterem lassen sich jedoch oft ordentliche, wissenschaftliche Quellen in den Einzelnachweisen oder Weblinks finden. Auch bei vermeintlich juristischen Quellen sind einige Regeln bezüglich der Zitierfähigkeit zu beachten. Generell sind Vorlesungs- und Repetitionsskripte (bspw. Hemmer), Fallbücher und -zeitschriften, Abschlussarbeiten, private Internetpräsenzen (insb. Internet-Inhalte von Anwaltskanzleien) und sonstigen Jura-Foren nicht zitierfähig. Dort enthaltene und zutreffende Aussagen finden sich in zitierfähigen Standardlehrbüchern oder Kommentaren und müssen aus derartigen Quellen zitiert werden. Merke: Die Quellenentnahme aus „nicht-zitierfähigen“ Werken gefährdet den wissenschaftlichen Anspruch der eigenen Arbeit und ist daher strikt zu vermeiden. D. Formale Anforderungen I. Aufbau der Arbeit Zwingende Bestandteile Eine Studienarbeit besteht mindestens aus dem Deckblatt, der unterschriebenen Erklärung über die eigenständige Erstellung der Arbeit (Eidesstattliche Erklärung), dem Inhaltsverzeichnis, dem Textteil sowie dem Literaturverzeichnis (Quellenverzeichnis). Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 8 Weitere Bestandteile Werden Studienarbeiten in Kooperation mit Unternehmen erstellt, wünschen manche Unternehmen einen Sperrvermerk. Wann ein solcher Sperrvermerk zulässig ist kann dem Merkblatt ‚Information zum Ablauf der Thesisanmeldung‘ entnommen werden. Die eidesstattliche Erklärung und der Sperrvermerk werden zusammen auf eine Seite gedruckt und eigenhändig unterschrieben. Soweit mehr als drei Abkürzungen, Abbildungen und/oder Tabellen im Text verwendet werden, ist hierfür jeweils ein eigenes Verzeichnis vor dem Text einzufügen. Des Weiteren ist ein Rechtsprechungsverzeichnis zu erstellen, sofern mindestens drei Urteile zitiert werden. Das Rechtsprechungsverzeichnis ist Bestandteil der Quellenverzeichnisse und ist entsprechend zu platzieren. Merke: Die folgende Reihenfolge ist für die Bestandteile einer Hausarbeit einzuhalten: - Deckblatt Deckblatt Eidesstattliche Erklärung Sperrvermerk Inhaltsverzeichnis Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Textteil Anhang Quellenverzeichnis(se) Das Deckblatt enthält von oben nach unten das Hochschullogo, den Namen des Seminarleiters, das Semester (bspw. WS 2014/2015), den Namen der Lehrveranstaltung und das Thema der Arbeit. Zudem ist der Name des Bearbeiters, der Studiengang, die Matrikelnummer und die Studienanschrift inklusive der E-Mail-Adresse sowie der Abgabetermin aufzuführen. Für Rückfragen ist es sinnvoll, die oben genannten Angaben um die Telefonnummer zu ergänzen. Sofern die Hausarbeit mit Partner angefertigt wird, sind auch die Daten der weiteren Person(en) auf dem Deckblatt aufzuführen. In diesem Fall ist auch anzugeben, wer welchen Teil der Arbeit geschrieben und damit zu verantworten hat. Hierfür empfiehlt es sich, die Themen der Arbeit auf dem Deckblatt und direkt darunter jeweils den Bearbeiter mit den vollständigen Angaben zu vermerken. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 9 Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis gibt neben der Seitenzahl die Überschriften im Text wieder. Die Überschriften müssen den Inhalt des Absatzes wiedergeben und dürfen nicht nur formaler Art (bspw. 1. Kapitel oder Hauptteil) sein. Vielmehr sollen dem Leser die Systematik der Arbeit sowie Anhaltspunkte zur Argumentation vermittelt werden. Merke: Auf eine logische Unterteilung der Absätze ist bei der Gliederung der Arbeit zu achten und eine Zergliederung zu vermeiden. Ein Abschnitt sollte mindestens drei Sätze umfassen. . Absätze Ein Text hat entweder einen Absatz oder nicht. In der Mitte der Zeile endende Sätze ohne nachfolgenden Absatz sind nicht zulässig. Für die Nummerierung der Überschriften stehen zwei Varianten zur Auswahl. Wurde eine Auswahl zugunsten einer Aufzählungsart getroffen, muss diese unbedingt für die gesamte Arbeit beibehalten werden. Alphanummerische Zählweise A........................................... 1 I. .......................................... 1 1. ........................................ 2 a) ...................................... 2 aa) ................................... 3 (1) ................................ 4 (a) ............................... 5 (aa) ........................... 6 Dekadische Zählweise 1............................................ 1 1.1. ...................................... 1 1.1.1. ................................. 2 1.1.1.1. ............................ 2 1.1.1.1.1. ....................... 3 1.1.1.1.2. ....................... 4 1.1.1.2. ............................ 4 1.1.2. ................................. 4 1.2. ...................................... 5 Merke: Eine Gliederungsebene besteht aus mindestens zwei Unterpunkten. Demnach gilt: Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen. Gelegentlich werden umfassendere Arbeiten nicht ohne mehrere Gliederungsebenen auskommen. Beachten Sie aber, dass eine Arbeit umso schwerer zu lesen ist, je mehr Gliederungsebenen sie hat. Abkürzungsverzeichnis Das Abkürzungsverzeichnis umfasst sämtliche in der Arbeit verwendeten Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge. Der Leser erhält durch ein solches Verzeichnis die Möglichkeit, ihm unbekannte Abkürzungen nachzuschlagen. Akademische Titel sind nicht im Verzeichnis aufzuführen. Es empfiehlt sich eine fortlaufende Pflege des Abkürzungsverzeichnisses. Damit kann die Unvollständigkeit der Übersicht vermieden werden. Merke: Eine Vielzahl von unbekannten Abkürzungen gestaltet einen Text schwer lesbar, weswegen diese nur behutsam verwendet werden sollen. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 10 Abbildungsund Tabellenverzeichnis Verzeichnisse für Abbildungen und/oder Tabellen enthalten jeweils sämtliche in der Studienarbeit verwendeten Abbildungen bzw. Tabellen mit der jeweiligen Seitenzahl und in entsprechender Chronologie. Hierfür ist es notwendig, die Abbildungen und Tabellen mittels Beschriftung jeweils separat zu nummerieren. Die beiden Verzeichnisse können auf eine Seite platziert werden, sofern eine Seite nicht überschritten wird. Anhang Sofern Dokumente für eine Arbeit von Interesse, aber nur schwer zugänglich sind, können diese in einem Anhang an die eigentliche Arbeit angehängt werden. Damit dürfen der Arbeit allerdings keine inhaltlichen Neuerungen mehr angefügt werden. Ein Anhang wird der Arbeit nachgestellt, aber den Verzeichnissen vorangestellt. Zudem muss dieser im Inhaltsverzeichnis aufgeführt werden. Merke: Ein Anhang ist nicht zur Umgehung der Seitenbeschränkung zu nutzen! Quellenverzeichnis Sämtliche in den Fußnoten genannten Literaturquellen sind im Literaturverzeichnis aufzuführen. Sofern Informationen zwar gelesen aber in der Studienarbeit nicht zitiert werden, dürfen diese korrekterweise auch nicht in die Quellenverzeichnisse aufgenommen werden. Auf die genaue Zitierweise wird im folgenden Kapitel näher eingegangen. II. Formatierung Seitenformatierung Die Ausarbeitung ist auf DIN A4 zu erstellen und einseitig auszudrucken. Die Randbreite beträgt vom oberen Rand bis zum Textanfang 2,5 cm, vom unteren Rand 2 cm. Links ist ein Korrekturrand von 5 cm sowie rechts einer von 2 cm zu lassen. Schriftart und -größe Der Text und die Fußnoten werden in Times New Roman abgefasst. Der Text (sowie die Fußnotenziffer im Text) mit einer 12-Punkt Schrift und eineinhalbzeiligem Abstand, die Fußnote (Ziffer und Text) mit 10-Punkt Schrift sowie einzeiligem Abstand formatiert. Die einzelnen Absätze werden durch eine Leerzeile abgetrennt. Die gesamte Arbeit ist einfarbig und im Blocksatz zu erstellen. Eine Silbentrennung ist zwingend vorzunehmen. Seitennummerierung Die Seiten des Textteils und sämtliche Verzeichnisse sind in der Kopfzeile fortlaufend zu nummerieren, die Seitenzahl steht zentriert mit 1 cm Abstand vom oberen Seitenrand entfernt. Dem Textteil vorangestellte Gliederung und Verzeichnisse (z. B. Abbildungs- oder Abkürzungsverzeichnis) sind mit römischen Ziffern, der Textteil und die Quellenverzeichnisse hingegen sind mit arabischen Zahlen durchzunummerieren. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 11 Fußnoten Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und schließt mit einem Punkt ab. Der Fußnotentext ist von der Zahl stets, mittels eines einheitlichen Abstands, zu trennen. Etwaige mehrzeilige Fußnotentexte durch hängenden Absatz mit gleichem Abstand. Bei einer Aufzählung von mehreren Quellen (Urteile, Aufsätze etc.) werden die einzelnen Nachweise mittels Semikolon innerhalb derselben Fußnote und nicht durch separate Fußnoten getrennt. Fußnoten werden fortlaufend nummeriert. Grundsätzlich ist die hochgestellte Fußnotenzahl im Text nach dem Satzzeichen zu platzieren. Somit wird kenntlich gemacht, dass sich der Quellennachweis auf den gesamten Satz bzw. Absatz bezieht. Von dieser Regel wird nur in folgenden Fällen abgewichen: Eine Fußnote muss unmittelbar nach dem Begriff oder dem Abschnitt innerhalb eines Satzes erfolgen, sofern sich der Quellennachweis ausschließlich darauf bezieht. Merke: Fußnoten - vor einem Satzzeichen beziehen sich ausschließlich auf die direkt davor widergegebene Information, - nach einem Satzzeichen beziehen sich auf den gesamten Inhalt des Satzes bzw. Abschnittes. Quellenverzeichnis Jeder Eintrag in einem Quellenverzeichnis beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt. Im Literaturverzeichnis werden Autoren bzw. Herausgeber jeweils als erstes genannt. Beide sind mit dem Schriftschnitt fett darzustellen. Namen sind zusätzlich kursiv abzubilden. Sämtliche weiteren Informationen, sind in der nächsten Zeile um 1,5 cm eingerückt zu zeigen. Bei den übrigen Quellenverzeichnissen werden die zuerst dargestellten Daten mit dem Schriftschnitt fett eingetragen. Sie werden den restlichen Informationen in der gleichen Zeile vorneangestellt und mit einem Bindestrich getrennt. E. Richtiges Zitieren und der richtige Umgang mit Quellen Zweck eines Zitats In wissenschaftlichen Ausarbeitungen dienen Zitate dazu, die eigene Argumentation zu stärken. Eine tadellose Zitierweise ist Ausdruck von präzisem, wissenschaftlichem Arbeiten und ist daher unerlässlich. Dem Quellennachweis kommt mindestens ein ähnlich hoher Stellenwert gleich dem eigentlichen Inhalt der Ausarbeitung zu. Mittels Zitate wird belegt, dass die zur Aufgabenstellung und Lösung bzw. die zum Thema wichtigsten Gedanken Dritter gesichtet und zusammengetragen wurden. Dadurch wird dem Leser der aktuelle Stand der Literatur und Rechtsprechung aufgezeigt und die dargelegte Ansicht überprüfbar gemacht. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 12 Mit Hilfe von Fußnoten wird das Gewicht der eigenen Aussage gestärkt. Des Weiteren wird dokumentiert, dass es sich nicht um eigene Gedanken handelt. Merke: Eine Fußnote ist immer dann notwendig, wenn fremde Gedanken in der eigenen Ausarbeitung verwendet oder zitiert werden. Unterschied: Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Zitierweise Zunächst ist herauszustreichen, dass Juristen und Wirtschaftswissenschaftler unterschiedlich zitieren. Bei Studienarbeiten aus dem juristischen Bereich sind die folgenden Regeln zu befolgen. Für wirtschaftswissenschaftliche Arbeiten sind die ‚Richtlinien der Fakultät für Wirtschaft und Recht für das Anfertigen wirtschaftswissenschaftlicher und juristischer Arbeiten‘ zu beachten. Verwendung von Zitaten Zitate sind kein bloßer Selbstweck. Bei deren Verwendung kommt es weniger auf die Quantität der Verweise, sondern vielmehr auf deren Qualität an. Die Verwendung von Zitaten setzt voraus, dass die Fundstelle tatsächlich gelesen wurde. Dies hat einen inhaltlichen Grund: Zitate bspw. in einem Kommentar werden in einem bestimmten Zusammenhang präsentiert, eine Gerichtsentscheidung notwendigerweise sehr verkürzt wiedergegeben etc. Bei der Lektüre der Quelle stellt sich nicht selten heraus, dass eine andere als die angenommene Aussage getroffen wurde. Anschließend ist zu prüfen, ob und wie dieser Gedanke eingebaut werden kann, damit im Zusammenhang mit der eigenen Arbeit kein Fehlzitat entsteht. Oftmals finden sich im Original weitergehende, außerordentlich hilfreiche Gedanken und Argumente. Das „Aufpolieren“ einer Ausarbeitung durch eine Vielzahl von nicht nachgeprüften Nachweisen (Blindzitate) ist jedoch verboten. Ein solches Vorgehen zeugt von schlechter wissenschaftlicher Arbeitsweise. Merke: Nach der Übernahme eines Zitates in den eigenen Text muss der ursprüngliche Sinn erhalten bleiben. Plagiate Werden fremde Ideen in der eigenen Arbeit ohne Kennzeichnung verwendet, stellt dies eine unrechtmäßige Aneignung fremder Gedanken dar. Die Arbeit wird dann als Plagiat mit der Note „ungenügend“ bewertet. In gravierenden Fällen droht zudem die Zwangsexmatrikulation. Die Gefahren des Plagiierens sind nicht zu unterschätzen! Eine Bewertung mit 5,0 kann auch noch später erfolgen, z. B. wenn aufgrund neuerer Versionen der einschlägigen Plagiatssoftware Plagiate auffallen. Bei gravierenden nicht gekennzeichneten Übernahmen von ganzen Textpassagen wurde auch schon nachträglich der Hochschulabschluss aberkannt und die Abschlussurkunde eingezogen. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 13 Mehrere Autoren bzw. Herausgeber I. Nicht unüblich ist es, dass zitierte Stellen mehr als einen Autor bzw. Herausgeber haben. Soweit mehr als drei Autoren bzw. Herausgeber vorhanden sind, wird jeweils lediglich der in der Fundstelle zuerst aufgeführte genannt und mit dem Zusatz u. a. versehen. Diese Regel gilt gleichermaßen in den Fußnoten und Quellenverzeichnissen. Zitierregeln im fortlaufenden Text Zitierweise: Grundregel Bezieht sich die eigene Aussage auf einen an anderer Stelle wiedergegebenen Gedanken, ist dieser Punkt mit einer Quellenangabe zu versehen. In der Ausarbeitung ist eine Zitierweise festzulegen und konsequent einzuhalten. Das stringente Einhalten gilt dabei auch für scheinbare Kleinigkeiten. Es ist ebenso auf eine einheitliche Nutzung von Abkürzungen, wie auf den korrekten Umgang mit Leerzeichen zu achten. Merke: Um Zitierfehler zu vermeiden, sollte dringend ein eigener Leitfaden zur Zitierweise erstellt werden. Gemeinsam mit einer fortlaufenden Pflege der Fußnoten und Verzeichnisse bereitet die präzise und korrekte Quellenangabe keine Probleme. Keine Sekundärzitate Oftmals werden die gleichen Gedanken in verschiedenen Quellen oder Entscheidungen aufgegriffen. Es muss dann immer die Fundstelle genutzt werden, welche den Gedanken zuerst kundgetan hat: Sekundärzitate sind strikt verboten. Besonders bei Entscheidungen ist darauf zu achten, dass das tatsächlich verkündende Gericht zitiert wird und nicht ein anderes Gericht oder Autor, welches/r den Punkt lediglich wiedergibt. Merke: Es muss stets die Primärquelle zitiert werden. Auch bei Meinungsstreitigkeiten darf sich die Argumentation nicht nur auf eine Fundstelle gründen, welche verschiedene Meinungen darlegt. Es sind stets die Autoren zu nennen, welche die jeweilige Meinung tatsächlich vertreten. Indirektes Zitat Die Wiedergabe eines Textinhaltes in eigenen Worten (indirektes Zitat) ist grundsätzlich dem wörtlichen Zitat vorzuziehen. Bei der Wiedergabe in eigenen Worten ist jedoch darauf zu achten, dass der Sinn des zitierten Gedankens nicht verfälscht wird. Wörtliches Zitat Bei einem wörtlichen Zitat wird nicht nur der Gedanke der zitierten Stelle in den eigenen Text übernommen, sondern vielmehr wird die zitierte Stelle mit der identischen Buchstaben- und Satzzeichenfolge (auch mit einer eventuellen alten Rechtschreibung) abgebildet. Sinnvoll ist ein wortgetreues Zitat nur, soweit es auf den genauen Wortlaut ankommt. Das wörtliche Zitat ist als Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 14 solches durch doppelte Anführungsstriche und in kursiver Schrift gesondert zu kennzeichnen und wird unmittelbar am Ende mit einer Fußnote versehen. Weist eine wörtlich zitierte Stelle orthografische oder grammatische Fehler auf, wird die entsprechende Stelle mit [sic!] gekennzeichnet. Hiermit wird kenntlich gemacht, dass es sich nicht um ein Versehen seitens des Zitierenden handelt, sondern aus der Quelle selbst stammt. Für den Fall, dass Teile des Zitates nicht wiedergegeben werden, ist dies mittels eines Auslassungszeichens (…) darzustellen. Eigene Erläuterungen innerhalb des wörtlichen Zitates müssen durch eine eckige Klammer […] gekennzeichnet werden. Die Klammer enthält die eigene Erklärung mit einem entsprechenden Vermerk, dass es sich um eine eigene Anmerkung handelt. „Genau das [die Tatenlosigkeit, d. Verf.] wird der Politik (…) zum Verhängnis.“ Das eigenständige Hervorheben einzelner Satzteile wird ebenfalls durch eckige Klammern verdeutlicht. „Die einzigartige [Hervorhebung durch d. Verf.] Idee (…).“ Gesetzesangaben im Fließtext In juristischen Arbeiten ist es unerlässlich, die Argumentation nahe am Gesetzestext aufzubauen und diesen dann auch zu zitieren. Da der Gesetzestext stets als bekannt vorausgesetzt wird, ist der Inhalt nicht zu wiederholen. Es ist lediglich die genaue Fundstelle anzugeben. Es ist nicht ausreichend, lediglich den Paragraphen zu benennen. Vielmehr müssen genaue Angaben zum Absatz, Satz, Halbsatz sowie zur Variante bzw. Alternative und Nummer gemacht werden. Für die Zitierweise stehen zwei Varianten zur Verfügung, wobei auf Konsistenz zu achten ist. § 1 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 XY-Gesetz (Bsp.: § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) oder § 1 I 1 1.Var XY-Gesetz (Bsp.: § 434 I 2 Nr. 1 BGB). Da Bezeichnungen von Gesetzen ziemlich lang sein können, werden diese regelmäßig abgekürzt und in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen. Es ist darauf zu achten, dass Gesetzesangaben (mit Hilfe eines geschützten Leerzeichens) nicht durch einen Zeilenumbruch getrennt werden. Nur in Ausnahmefällen können diese getrennt werden, sofern die Paragraphenangabe ungewöhnlich lang ist und sonst nur wenige Wörter in einer Zeile stehen würden. Herrschende Meinung/Mindermeinung Stützt sich eine Argumentation auf eine herrschende Meinung, muss diese in der Fußnote mit der Angabe mindestens dreier, aber besser vier bis fünf aussagekräftiger Quellen einhergehen. Hierbei ist zumindest eine höchstrichterliche Entscheidung anzugeben (soweit vorhanden). Keinesfalls darf sich eine Argumentation mit einem bloßen Hinweis auf die herrschende Meinung genügen, sondern darf allein zur eigenen Begründung herangezogen werden. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 15 Ob eine Meinung richtig oder falsch ist, hängt nicht davon ab, wie viele Personen diese unterstützen. Es ist daher durchaus zulässig, einer ‚Mindermeinung‘ zu folgen, wenn diese überzeugendere Argumente als die ‚herrschende Meinung‘ vorweisen kann. Ein deutlicher Qualitätsmangel liegt jedoch vor, soweit eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Rechtsprechung nicht stattfindet. Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang der obergerichtlichen Rechtsprechung zu, da sie die gerichtliche und tatsächliche Praxis in besonderer Weise prägt. II. Zitierregeln in Fußnoten Zitierweise: Grundregel Grundsätzlich finden sich in Fußnoten Quellennachweise, welche die im Text angeführten fremden Gedanken belegen. Dies gilt für Nachweise eines direkten Zitates ebenso wie für Verweise, welche sich unmittelbar auf den im Fließtext gemachten Punkt beziehen. Besonders in der Rechtsprechung kann es vorkommen, dass eine Idee von Entscheid zu Entscheid weiterentwickelt wurde. Dann müssen alle entsprechenden Entscheidungen zitiert werden. Merke: Die konkrete Fundstelle muss immer so genau wie möglich zitiert werden. Erläuterungen in Fußnoten Erläuterungen oder Anmerkungen zum Text sind grundsätzlich zu vermeiden und nur ausnahmsweise anzubringen. Fußnoten sind der Ort für Quellennachweise, jedoch nicht für eigentliche, inhaltliche Ausführungen. In Ausnahmefällen kann es neben der Angabe einer Fundstelle sinnvoll sein, weiterführende Anmerkungen zu einem für den Fortgang der Arbeit unwichtigen, aber interessanten und nicht zu vernachlässigenden Punkt zu machen. In diesen Fällen kann hierzu kurz eine ausführende Bemerkung gemacht werden und auf weiterführende Literatur verwiesen werden. Merke: Fußnoten enthalten niemals zentrale Punkte, weiterführende inhaltliche Bestandteile oder Argumentationen einer Arbeit. Aktualität von Fundstellen Grundsätzlich wird die Fundstelle angeführt, aus welcher der fremde Gedanke herrührt. Dabei ist darauf zu achten, dass die neueste Auflage eines Buches zu zitieren ist. Auf Aktualität ist stets zu achten, zumal sich zwischenzeitlich der Diskussionsgegenstand weiterentwickelt haben könnte. Die Urheber einer Meinung oder eines Wortzitates (z. B. das Reichsgericht zur Definition der „guten Sitten“) müssen selbstverständlich aus dem „alten“ Original zitiert werden. Auch sonst lassen sich zu einem Thema selbstverständlich die „alten“, aber immer noch aktuellen Quellen zitieren; es dürfen lediglich die aktuellsten Kommentare, Entscheidungen, Aufsätze etc. zum Thema nicht ausgelassen werden. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 16 Unterschiedliche Auflagen Es ist stets die neueste Auflage zu zitieren. In ganz seltenen Fällen kann bzw. muss eine ältere Auflage zitiert werden, etwa wenn ein Bearbeiter einer bestimmten Vorschrift gewechselt hat und der neue Autor eine andere Meinung als der Vorkommentator vertritt. Bei sämtlicher Literatur, welche notwendigerweise in einer alten oder in mehreren Auflagen zitiert wird, ist die Fußnote stets um die Angabe der Auflage und der Jahreszahl zu ergänzen, wobei diese vor der Gesetzesbezeichnung bzw. dem Buchtitel eingefügt werden. Vergleiche (Vgl.) Eine Fußnote ist grundsätzlich nicht mit ‚Vgl.‘ einzuleiten. Die Abkürzung wird vielmehr nur dann verwendet und notwendig, wenn tatsächlich etwas verglichen wird. Bei einer anderweitigen Verwendung (bspw. sinngemäßem Zitat) wäre dies irreführend und daher falsch. Vornamen , Titel und Namenszusätze in Fußnoten Vornamen und akademische Titel werden in der Fußnote nicht zitiert. Gleiches gilt für Namenszusätze. Eine Ausnahme stellt der Namenszusatz ‚von‘ für Adelstitel dar, dieser wird entweder mit ‚v.‘ abgekürzt oder ausgeschrieben dem Namen voran gestellt. In seltenen Einzelfällen ist ein sehr häufig vorkommender Familienname oder selber Name zweier Bearbeiter/Autoren durch die Nennung des Vornamens zu ergänzen. Dieser wird aber nicht ausgeschrieben, sondern lediglich mit dem ersten Buchstaben und einem Punkt abgekürzt. III. Angaben von Quellennachweisen in Fußnoten Aufsätze Bei Aufsätzen wird zuerst der Verfassername in kursiver Schrift angeführt. Bei mehreren Verfassern sind die Nachnamen durch einen Schrägstrich und ohne Leerzeichen voneinander getrennt anzugeben. Der Bindestrich ist ausschließlich für Doppelnamen. Bei Beiträgen ohne namentlich bekannten Verfasser wird der Name durch ein ‚N.N.‘ ersetzt. Auf den Nachnamen folgt der Zeitschriftentitel inklusive Jahrgang. Vervollständigt wird der Nachweis durch Angabe der ersten Seite des Artikels und der Seitenzahl der tatsächlichen Fundstelle. Sofern der Aufsatz mit Randnummern versehen ist, wird – statt der zweiten Seitenzahl – die Randnummer der exakten Fundstelle angegeben. Die jeweiligen Angaben, sind durch Kommas voneinander zu trennen. Name1/Name2, Zeitschriftentitel inkl. Jahrgang, Seitenzahl Artikelanfang, konkrete Fundstelle (Bsp.: Skoluda/Janitschke, NJW 1998, 103, 104; Bundessteuerberaterkammer (Hrsg.), DStR 2012, S. 2296, Rdnr. 1.). Wird von einem Autor in der Arbeit mehr als ein Beitrag zitiert kann es sinnvoll sein (um eine Verwechslung zu verhindern), die obigen Angaben durch einen Kurztitel des jeweiligen Aufsatzes zu ergänzen. Name1/Name2, Zeitschriftentitel, Kurztitel, Seitenzahl Artikelanfang, konkrete Fundstelle (Bsp.: Wächter/Ständer, Investitions- und Beschäftigungszusagen, NJW 1990, 395, 397.). Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 17 Bundesdrucksachen und Amtsblatt der EU Bundesdrucksachen beginnen mit dem (Kurz-)Titel der Drucksache. Anschließend folgt jeweils die Quellenangabe (Drucksache von Bundesrat oder Bundestag) inklusive der jeweiligen Nummer und Seitenzahl der konkreten Fundstelle. Das Amtsblatt der europäischen Union wird in gleicherweise abgebildet. (Kurz-)Titel, Quellenangabe mit Nummer, konkrete Fundstelle (Bsp.: RegE BilMoG, BTDrs. 16/10067, 67.). Bundesgesetzund Bundessteuerblatt Bei Bundesgesetz- und Bundessteuerblatt wird die Fußnote mit der Angabe eröffnet, um welche Quelle es sich handelt inkl. Jahrgang; gefolgt von der Startseite des zitierten Eintrages und der Seitenzahl der konkreten Fundstelle. Quellenangabe inkl. Jahrgang, Startseite des Eintrages, konkrete Fundstelle (BStBl I 1998, 630, 633; BGBl II 2008, 611, 615.). Gesetze Gesetze werden direkt im Fließtext und nicht in der Fußnote zitiert, da diese als bekannt vorausgesetzt werden. Internet Bei Internetquellen wird zuerst der Herausgeber oder der Autor genannt. Sofern beide bekannt sind, beginnt die Fußnote mit dem Herausgeber, gefolgt von dem Autor. Dessen Nachname stets kursiv geschrieben wird. Ergänzt werden die Angaben jeweils durch die Angabe des Seitentitels. Angaben zur herausgebenden Institution können im Impressum der jeweiligen Internetseite nachgelesen werden. Herausgeber (Hrsg.), Seitentitel; Nachname Autor, Seitentitel; Herausgeber (Hrsg.), Nachname Autor, Seitentitel (Bsp.: BMI (Hrsg.), Der neue Personalausweis; Rau, Das papierlose Büro – Realität oder Illusion?.). Liegen die in Beck-Online und juris enthaltenen Texte auch in gedruckter Form vor, werden sie wie die gedruckte Form zitiert. Kommentare Kommentare können in den folgenden zwei Varianten dargestellt werden. Die erste Möglichkeit beginnt mit dem Namen des Bearbeiters in kursiver Schrift, anschließend ist der Herausgeber, Begründer oder Titel des Kommentars zu nennen. Danach ist in Kurzform darzustellen, für welches Gesetz der Kommentar ist. Dieser Angabe folgt die Benennung des kommentierten Paragraphen mit der entsprechenden Randnummer. Name des Bearbeiters, in: Herausgeber, Begründer oder Titel des Kommentars, Kurztitel Gesetz, § XY Rdnr. Z (Bsp.: Weidenkaff, in: Palandt, BGB, § 266 Rdnr. 14.). Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 18 Die zweite, nicht weniger bekannte Variante beginnt mit dem Herausgeber, Begründer oder Titel des Kommentars. Diesem wird, getrennt durch einen Schrägstrich, der Name des Bearbeiters in kursiver Schrift angefügt. Die weiteren Angaben sind identisch wie in der Alternative darzustellen. Herausgeber, Begründer oder Titel des Kommentars/Name des Bearbeiters, Kurztitel Gesetz, § XY Rdnr. Z (Bsp.: Palandt/Weidenkaff, BGB, § 266 Rdnr. 14.). Ist ein Bearbeiter gleichzeitig auch einer der Herausgeber, werden dennoch zuerst die Herausgeber und anschließend nochmals der Bearbeiter in kursiver Schrift aufgeführt. Lehrbücher Bei Lehrbüchern wird der Verfasser in kursiver Schrift und anschließend der Buchtitel – sofern möglich – in Kurzform aufgeführt. Anschließend folgen, soweit vorhanden, Angaben zu Kapiteln, Randnummern oder Seitenzahlen. Es ist stets darauf zu achten, dass das entsprechende Kapitel – soweit sinnvoll – vollständig zitiert wird. Soweit Randnummern vorhanden sind, sind immer diese aufzuführen. Daraus folgt, dass die Seitenzahl der Fundstelle nur angegeben wird, wenn keine Randnummer vorhanden ist. Name, Buchtitel, Y. Kapitel, Rdnr. XX oder Seitenzahl XY (Bsp.: Brox/Walker, BGB AT, Rdnr. 304a.). Sofern mehrere Bearbeiter ein Buch erstellt haben und diese den jeweiligen Kapiteln zugeordnet sind, können die Informationen zu den Bearbeitern, Herausgeber(n) bzw. Begründer(n) gleich den Kommentaren abgebildet werden. Lexika Die Zitierweise von Lexika unterscheidet sich nur unwesentlich derer von Kommentaren. Die Fußnote schließt nicht mit dem Paragraphen und der entsprechenden Randnummer, sondern mit dem zitierten Stichwort. Name des Bearbeiters, in: Herausgeber (Hrsg.), Lexikon XY, Stichwort: Muster. Rechtsprechung Urteile und Beschlüsse beginnen stets mit der Angabe welches Gericht diese erlassen hat. Alsdann folgt die Information, ob es sich um ein Urteil oder einen Beschluss handelt einschließlich des Datums sowie Aktenzeichen und Fundort. Gericht XY, Urteil/Beschluss vom TT.MM.JJJJ – Aktenzeichen, Fundort (Bsp.: BAG, Urteil vom 24.01.2008 – 6 AZR 519/07, NJW 2008, 2521, 2521.). Die BeckRS oder juris Nr. ist nur dann zu zitieren, wenn das Urteil ausschließlich dort veröffentlicht wurde. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 19 Stellungnahmen an den Bundestag Stellungnahmen an den Bundestag werden entweder abgebildet wie jede andere Internetquelle oder wie Bundesdrucksachen. Die zweite Variante ist stets anzuwenden, sofern die Stellungnahme in einer Bundesdrucksache veröffentlicht wurde. IV. Zitierregeln in Quellenverzeichnissen Die Quellenverzeichnisse listen alle in der Arbeit zitierten Quellen gebündelt auf. Arbeiten, die in keiner Fußnote erwähnt wurden, dürfen nicht genannt werden. Merke: Eine fortwährende Pflege der Verzeichnisse parallel zur Erstellung der Arbeit erleichtert das Anfertigen sehr! Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis wird stets alphabetisch nach Autoren bzw. Herausgebern sortiert. Eine Unterteilung der Literaturquellen in ‚Lehrbücher, Kommentare, Aufsätze‘ oder dergleichen ist zu unterlassen. Rechtsprechungsverzeichnis Im Rechtsprechungsverzeichnis wird stets nach dem Gericht und dem zeitlichen Ablauf (jüngere zuerst, ältere folgend) der Entscheidungen geordnet. Titel im Literaturverzeichnis Akademische Titel werden im Literaturverzeichnis nicht genannt. Gleiches gilt für Adelstitel. Eine Ausnahme ist der ‚von‘ Namenszusatz, welcher entweder mit ‚v.‘ abgekürzt oder ausgeschrieben dem Nachnamen voran gestellt wird. Der Eintrag ist unter dem Anfangsbuchstabe des anderen Namensteils und nicht unter ‚v‘ für ‚von‘ aufzulisten. Unterschiedliche Auflagen Bei Literatur, welche ausnahmsweise, aber notwendigerweise in mehreren Auflagen zitiert wurde, werden die unterschiedlichen Auflagen chronologisch (jeweils vollständig mit Verlagsort und Jahr) aufgenommen. Begründer oder Herausgeber oder Titel des Kommentars Kommentar zum Gesetz XY, neuste Auflage, Verlagsort mit Jahr und die nächste verwendete Auflage, Verlagsort mit Jahr. V. Quellenangaben in den Verzeichnissen Allgemein Es empfiehlt sich jeden Literaturverzeichniseintrag um die Information „zitiert als“ zu ergänzen. Der letzten Angabe folgt somit ein Komma und anschließend „zitiert als: nach dem Doppelpunkt wird nun dargestellt wie die soeben genannte Quelle in der Fußnote aufgeführt ist. Münchener Kommentar Kommentar Handelsgesetzbuch, 3. Auflage, München 2013, zitiert als: Bearbeiter, in: MüKo, BGB. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 20 Aufsätze Aufsätze werden in alphabetischer Reihenfolge nach ihrem Autor mit Nachund Vornamen gelistet. Der Titel des Aufsatzes folgt in der nächsten Zeile. Anschließend wird der Zeitschriftentitel inkl. Jahrgang sowie Seitenanfang und -ende des Artikels genannt. Nachname des Bearbeiters, Vorname Titel des Artikels, Zeitschriftentitel inkl. Jahrgang, Seitenanfang und -ende des Artikels. Bundesdrucksachen Bundesdrucksachen müssen im Quellenverzeichnis nicht aufgeführt werden. Sollte es in Ausnahmefällen sinnvoll erscheinen, die Bundesdrucksachen im Quellenverzeichnis mitaufzunehmen empfiehlt es sich hierfür neben dem Literaturverzeichnis und einem etwaigen Rechtsprechungsverzeichnis ein gesondertes Verzeichnis für die Bundesdrucksachen anzulegen. Gleiches gilt, wenn der Aufgabensteller ein solches Verzeichnis verlangt. Der Eintrag selbst beginnt mit der Angabe, um welche Quelle es sich handelt. Diese Angabe umfasst die Information, ob es sich um eine Drucksache von Bundesrat oder Bundestag handelt inkl. der vollständigen Nummer. Dieser Information folgt abschließend der Titel der Drucksache mit einer genauen Datumsangabe. BT-Drs YY/XXXX – vollständiger Titel der Bundesdrucksache vom TT.MM.JJJJ. Bundesgesetzund Bundessteuerblatt Bundesblätter werden ebenfalls (wie die Bundesdrucksachen) nicht im Quellenverzeichnis aufgeführt werden. Für die eventuell sinnvolle oder verlangte Abbildung in einem Verzeichnis gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei den Bundesdrucksachen. Daher werden an dieser Stelle ausschließlich kurz die Abweichungen dargestellt. Der Nummer folgt zusätzlich eine Jahresangabe. Bundesblätter haben keinen Titel wie die Drucksachen und enthalten mehrere Einträge. Daher folgt der Jahreszahl der Titel der zitierten Information versehen mit vollständigem Datum. Der Eintrag wird durch die Angabe der Start- und Endseite der aufgeführten Information beendet. BGBl II Nr. YY, JJJJ – Titel des zitierten Eintrages vom TT.MM.JJJJ, Seitenanfang und -ende des zitierten Eintrages. Gesetze Gesetze werden nicht ins Quellenverzeichnis aufgenommen, da diese als bekannt vorausgesetzt werden. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 21 Internet Internetquellen werden nach ihrem Verfasser mit Nach- und Vornamen bzw. nach ihrem Herausgeber oder der herausgebenden Institution gelistet. Darauf folgt der Titel der Seite. Handelt es sich um bspw. ein zitierfähiges Lexikon, folgt dem Titel der Seite noch die Information, welches Stichwort aufgerufen wurde. Des Weiteren ist die URL und das Datum des letzten Abrufes aufzuführen. Sofern die URL zu stilistisch unschönen Zeilen führt, kann die Adresse nach einem ‚/‘ durch einen Zeilenumbruch getrennt werden. Verfasser oder Herausgeber bzw. herausgebende Institution Titel der Internetseite, online abrufbar unter: www.url.de, zuletzt besucht am TT.MM.JJJJ. Kommentare Kommentare werden immer unter Angabe des Begründers, Herausgebers oder dem Titel des Kommentars aufgeführt. Die Namen der Bearbeiter werden lediglich in der Fußnote aufgeführt. Die für die Fußnote getroffene Entscheidung entweder nach Begründer, Herausgeber oder Titel des Kommentars zu zitieren ist auch für das Quellenverzeichnis beizubehalten. Sofern der Kommentar ausschließlich unter seinem Titel bekannt ist, ist dieser und nicht die Herausgeber anzugeben (bspw. Münchener Kommentar). Anschließend ist das Gesetz, die Auflage, der Verlagsort mit Jahresangabe zu nennen. Begründer oder Herausgeber oder Titel des Kommentars Angabe welches Gesetz kommentiert wird, Auflagenzahl, Verlagsort und Jahr (Bsp.: Münchener Kommentar Kommentar Handelsgesetzbuch, 3. Auflage, München 2013.). Folglich zitierweise in der Fußnote: FN MüKo/Bearbeiter… oder Bearbeiter, in: MüKo… Lehrbücher Lehrbücher werden grundsätzlich unter ihrem Herausgeber oder Verfasser gelistet. Weiterhin sind der Buchtitel, die Auflagenzahl, der Verlagsort und das Erscheinungsjahr anzugeben. Sofern die Fußnotendarstellung wie bei einem Kommentar gewählt wurde, ist auch der Eintrag im Literaturverzeichnis gleich einem Kommentar zu gestalten. Nachname Herausgeber, Vorname oder Nachname Autor, Vorname Buchtitel, Auflagenzahl, Verlagsort Jahr. Lexika Die Abbildung von Lexika unterscheidet sich nicht von derjenigen der Kommentare. Nachname Herausgeber, Vorname (Hrsg.) oder Nachname Verfasser, Vorname Titel des Lexikons, Auflagenzahl, Verlagsort Jahr. Stellungnahme an den Bundestag Stellungnahmen an den Bundestag werden entweder wie jede andere Internetquelle oder wie Bundesdrucksachen abgebildet. Die zweite Variante ist stets anzuwenden, sofern die Stellungnahme in einer Bundesdrucksache veröffentlicht wurde. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 22 Kontrollliste für das Literaturverzeichnis 1. Sind alle in den Fußnoten zitierten Titel in das Literaturverzeichnis aufgenommen? 2. Alphabetische Reihenfolge, geordnet nach den Nachnamen der Verfasser bzw. Herausgeber eingehalten? - Bei einem Autor: Nachname, Vorname - Bei mehreren Autoren: Nachname, Vorname/Nachname, Vorname 3. Starten alle Einträge mit einem Großbuchstaben und schließen mit einem Punkt? 4. Kommentare gelistet nach: Herausgeber, Begründer oder Titel des Kommentars? 5. Namen und Vornamen kursiv? 6. Verfügen sämtliche Einträge über die erforderlichen Angaben zu: - Auflage, - Ort und - Jahr und/oder - Seitenzahlen? Rechtsprechung Entscheidungen beginnen stets mit der Angabe, von welchem Gericht diese erlassen wurde. Alsdann folgt die Nennung der Entscheidungsart (Urteil oder Beschluss) einschließlich des Datums sowie dem Aktenzeichen und Fundort. Gericht XY, Urteil/Beschluss vom TT.MM.JJJJ – Aktenzeichen, Fundort mit Seitenanfang und -ende. Es ist stets der gleiche Fundort wie in den Fußnoten anzugeben. Die Angabe von max. einer Parallelfundstelle ist empfehlenswert. Diese muss dann zwingenderweise auch in mindestens einer Fußnote zusätzlich angegeben werden. Ansonsten kann der Eindruck eines Blindzitates entstehen. Oberste Gerichte werden stets als erstes, danach werden Instanzgerichte genannt. Also EuGH, BVerfG, BVerwG, danach (im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit) Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe, anschließend evtl. Entscheidungen von Verwaltungsgerichten. Sofern Gerichte verschiedener Gerichtsbarkeiten (bspw. Verwaltung und Ordentliche) zitiert werden, so werden die Gerichte einer Gerichtsbarkeit zusammen zitiert. Beginnend mit dem obersten Gericht und anschließend den zugehörigen Instanzgerichte. Soweit mehrere Entscheidungen von einem Gericht zitiert werden, sind diese historisch geordnet darzustellen. Die Jüngste wird stets zuerst genannt. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 23 Kontrollliste für das Rechtsprechungsverzeichnis 1. Sind die Gerichte in der richtigen Reihenfolge? - Oberste Gerichte und anschließend Instanzgerichte - Sortierung nach verschiedenen Gerichtsbarkeiten - Alphabetische Reihenfolge innerhalb einer Instanz, sortiert nach Ortsnamen der jeweiligen Gerichte - Historische Sortierung bei mehreren Entscheidungen eines Gerichts 2. Starten alle Einträge mit einem Großbuchstaben und schließen mit einem Punkt? 3. Sind bei allen Einträgen die Informationen zu den Gerichten, der Entscheidungsart und dem Datum fett geschrieben? 4. Verfügen sämtliche Einträge über die erforderlichen Angaben zu/r/m: - den Namen der Gerichte, - Entscheidungsart, - Urteilsdatum, - Aktenzeichen, - Quelle der Veröffentlichung sowie ggf. einer parallelen Fundstelle? F. Juristischer Stil Diktion als Visitenkarte Neben den Formalien bilden Diktion und Stil die Visitenkarte einer Arbeit. Bei der Bewertung einer juristischen Studienarbeit kommt es daher nicht nur auf die Richtigkeit des Inhalts sowie die formale Gestaltung an, sondern auch auf die Verständlichkeit der Argumentation: die Ausdrucksweise, Grammatik und Orthographie sind somit nicht zu vernachlässigen. Merke: Nachlässigkeiten bezüglich der Diktion sind für den Korrektor ärgerlich und beeinflussen ihn bei der Bewertung negativ. Vor der Abgabe sollte eine Arbeit dringend nochmals durchgelesen und einem Dritten zum Gegenlesen vorgelegt werden. Grammatik und Orthographie Grammatikalische und orthographische Fehler lassen sich ohne großen Aufwand, auch mit Hilfe von Rechtschreibprogrammen vermeiden. Auf diese digitalen Helfen darf sich aber nicht allein verlassen werden, da diese nicht immer verlässlich korrigieren und manchmal sogar „falsch korrigieren“. Bei der Erstellung einer juristischen Studienarbeit ist insbesondere auf die Vermeidung typischer Fehler zu achten: so heißt es beispielsweise niemals ‚Rechtssprechung‘ oder ‚Vorraussetzung‘. Auch bei der Verwendung von Satzzeichen ist größte Sorgfalt walten zu lassen: vor allem die Kommasetzung vor (und nach) Nebensätzen bedarf erhöhter Aufmerksamkeit. Beide Punkte sind selbstverständlich einzuhalten und bedürfen keiner weiteren Ausführung. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 24 Verständliche Ausdrucksweise Von überragender Bedeutung für eine hervorragende Studienarbeit ist die Argumentation und die damit untrennbar verbundene Ausdrucksweise. Eine noch so brillante Lösung ist nutzlos, wenn diese dem Leser nicht verständlich gemacht werden kann. Bei der Anfertigung muss daher peinlich genau darauf geachtet werden, dass der Fließtext angenehm zu lesen ist und keine Verständnisprobleme bei der Erschließung eines Gedankenganges auftauchen. Nüchterner Schreibstil Die sprachliche Qualität einer juristischen Arbeit zeichnet sich durch deren Nüchternheit aus. Nicht zielorientierte Ausschmückungen sind zu vermeiden. Dies gilt ebenfalls für eine emotionale Prägung sowie für die Zuhilfenahme von Personalpronomen (ich, meiner Meinung nach und ähnliches). Merke: Personalpronomen (inklusive: man) werden in juristischen Arbeiten nicht verwendet. Darüber hinaus sind Füllwörter (bspw.: laut Sachverhalt) und Verstärkungen (wie etwa: eindeutig, keinesfalls, zweifelsfrei) zu vermeiden. Diese machen den Korrektor eher misstrauisch. Monstersätze Unbedingt zu vermeiden sind Sätze, welche sich über mehrere Zeilen erstrecken. Diese sind nicht nur stilistisch unschön, sondern machen das Lesen unnötig kompliziert. Merke: Je länger ein Satz ist, desto unverständlicher ist dieser. KISS-Regel Für den anglo-amerikanischen Raum gilt bei wissenschaftlichen Arbeiten stets die KISS-Regel: Keep It Short and Simple! Dies kann ohne Einschränkung für deutschsprachige Arbeiten übernommen werden. Merke: Die Ausdrucksweise ist stets einfach und verständlich zu halten! Kurze und prägnante Sätze sind dabei nicht nur für den Leser angenehm, sondern bieten auch eine (Rück-)Versicherung für den Bearbeiter: Eine Thematik kann nur präzise und mit einfachen Worten erklärt werden, wenn diese wirklich durchdrungen wurde. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 25 Fremd- und Fachwörter Die Regel, etwas einfach zu halten, erstreckt sich nicht nur auf die Konstruktion, sondern ebenfalls auf den Inhalt eines Satzes. Eine juristische Arbeit wird stets Fachausdrücke enthalten. Diese dürfen nur in den Text eingebunden werden, wenn sie in den Zusammenhang passen und nötig sind. Gleiches gilt auch für Fremdwörter (speziell lateinische Ausdrücke). Diese dürfen nur dann eingesetzt werden, soweit deren Bedeutung dem Verwender klar ist und diese für den Fortgang der Arbeit erforderlich sind. Merke: Eine übermäßige Verwendung von Fachausdrücken und Fremdwörtern zur „Verwissenschaftlichung“ einer Arbeit sind zu vermeiden. Der verständige Leser wird schnell merken, wenn hinter einer geschraubten Ausdrucksweise keine Substanz vorhanden ist. Absatzstruktur, Hurenkind und Schusterjunge Bei der Konzeption der Arbeit ist auf eine sinnvolle Absatzstruktur zu achten, die inhaltlich und formal stimmig ist. Ein Absatz umfasst grundsätzlich mehrere Sätze und beschränkt sich bspw. nicht lediglich auf einen Untersatz. Zudem gilt es zu beachten, dass nie eine einzelne Zeile eines Absatzes durch einen Seitenumbruch getrennt werden darf. Durch entsprechende Formatierung ist sicherzustellen, dass mindestens zwei Zeilen einen durch Seitenumbruch getrennten Absatz auf der neuen Seite beschließen (Vermeidung eines Hurenkindes) bzw. ein neuer Absatz (Vermeidung eines Schusterjungen) erst nach zwei Zeilen umbrochen wird. G. Schließlich noch zu beachten Abgabe in elektronischer Form Neben der schriftlichen wird oft auch eine elektronische Abgabe der Ausarbeitung gefordert. Zur Organisation der Daten muss die Datei mit Name Kursnummer und Titel der Arbeit beschriftet sein. M.Mustermann_LAW0000_Titel der Arbeit Abgabe in Papierform Die Papierversion dient als Korrekturexemplar und wird im Prüfungsamt archiviert, sie ist mittels Heftklammer in der linken oberen Ecke zu heften. Umfang Der vorgegebene Seitenumfang ist unbedingt einzuhalten. Grundsätzlich fließen Ausführungen jenseits dieser Seitenzahl aus Gleichheitsgründen nicht in die Bewertung ein. Etwaige Gliederungen, Anhänge und/oder Verzeichnisse zählen nicht mit. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 26 Formale Besonderheiten bei der Thesis Bei der Erstellung und anschließenden Einreichung der Thesis muss unbedingt der allgemeine Teil der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Hochschule Pforzheim beachtet werden. Hier sind neben den zu beachtenden Fristen die Anzahl der Exemplare und die Form geregelt. Erläuternde Hinweise finden sich im FAQ Prüfungsfragen auf der Homepage der Hochschule. H. Weiterführende Literatur Weitere Informationen zu diesem Thema in der jeweils neusten Auflage: Putzke, Holm Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten, C.H. Beck, München. Byrd, Sharon B./Lehman, Matthias Zitierfibel für Juristen, C.H.Beck, München. Haft, Frithof Juristische Schreibschule, Normfall, München. Hochschule Pforzheim Richtlinien der Fakultät für Wirtschaft und Recht für das Anfertigen wirtschaftswissenschaftlicher und juristischer Arbeiten. Pforzheim. Möllers, Thomas M. J. Juristische Arbeitstechnik München. und wissenschaftliches Arbeiten, Vahlen, Schimmel, Roland Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, Vahlen. Schmuck, Michael Deutsch für Juristen, Vom Schwulst zur klaren Formulierung, Dr. Otto Schmidt, Köln. Walter, Tonio Kleine Stilkunde für Juristen, C.H.Beck, München. Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 27 I. Stichwortverzeichnis Abbildungsverzeichnis ...............................10 Abgabe - Elektronische Form ...............................26 - Papierform .............................................26 Abkürzungsverzeichnis ................................9 Absätze .........................................................9 Absatzstruktur ........................................9, 26 Akademische Titel im Literaturverzeichnis .................................19 Aktualität Fundstelle ..................................15 Allgemein zu Verzeichnissen .....................19 Ältere Auflagen ....................................16, 19 Amtsblatt der EU........................................17 Anforderungen - Formale ....................................................7 Anhang .......................................................10 Anspruchsgrundlage .....................................3 Aufbau - der Arbeit .................................................7 - Literaturverzeichnis ...............................19 - Rechtsprechungsverzeichnis .................19 Auflagen, unterschiedliche ...................16, 19 Aufsätze................................................16, 20 Ausdrucksweise..........................................25 Autoren, mehrere........................................13 Bearbeiter, mehrere ....................................18 Beschlüsse ............................................18, 23 Besondere Richtlinien ..................................3 Bestandteile - Reihenfolge .............................................8 - Weitere ....................................................8 - Zwingende ...............................................7 Bibliothek .....................................................7 Blindzitate ..................................................12 Bundesdrucksachen ..............................17, 20 Bundesgesetzblatt.................................17, 20 Bundessteuerblatt .................................17, 20 Bundestag, Stellungnahme ...................19, 22 Deckblatt ......................................................8 Diktion........................................................24 Dokumentenbeschriftung ...........................26 Eidesstattliche Erklärung ............................. 7 Erklärung, eidesstattliche ............................. 7 Erläuterungen in Fußnoten ........................ 15 Erscheinungsformen .................................... 3 Fachquellen .................................................. 6 Fachwörter ................................................. 26 Falllösung nach Anspruchsgrundlage .......... 3 Formale Anforderungen............................... 7 Formale Besonderheiten bei der Thesis ...................................................... 27 Formatierung.............................................. 10 - Fußnoten ............................................... 11 - Quellenverzeichnisse ............................ 11 - Schrift .................................................... 10 - Seitennummerierung ............................. 10 - Seitenränder .......................................... 10 Fremdwörter .............................................. 26 Füllwörter .................................................. 25 Fußnoten ........................................ 11, 15, 16 Fußnoten Platzierung ................................. 11 Gerichte, Reihenfolge ................................ 23 Geschütztes Leerzeichen ........................... 14 Gesetze................................................. 17, 20 Gesetzesangaben im Fließtext ................... 14 Gliederung ................................................... 9 Gliederungsebenen ...................................... 9 Grammatik ................................................. 24 Grundsätze ................................................... 3 Gruppenarbeit .............................................. 8 Hausarbeit - Rechtsgutachten ...................................... 4 - Wirtschaftsjuristische .............................. 4 - Wissenschaftliche ................................... 5 Herausgeber, mehrere ................................ 13 Herrschende Meinung............................ 4, 14 Hurenkinder ............................................... 26 Inhaltsverzeichnis ........................................ 9 Internet ............................................. 7, 17, 20 Internetsuche ................................................ 6 Juristischer Stil........................................... 24 KISS-Regel ................................................ 25 Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 28 Klausur .........................................................4 Kommentare .........................................17, 22 Kontrollliste - Literaturverzeichnis ...............................23 - Rechtsprechungsverzeichnis .................24 Kurztitel......................................................16 Leerzeichen, geschütztes ............................14 Lehrbücher ...........................................18, 22 Lexika...................................................18, 22 Literatur - Ressourcen...............................................6 - Suche .......................................................6 Literaturverzeichnis....................................11 Literaturverzeichnis, Aufbau......................19 Mehrere - Auflagen ..........................................16, 19 - Autoren bzw. Herausgeber ....................13 - Bearbeiter ..............................................18 Meinungsstreit ........................................4, 13 Methodenkompetenz ....................................3 Mindermeinung ..........................................14 Monstersätze ..............................................25 Namenszusätze in Fußnoten .......................16 Nicht zitierfähige Quellen ............................7 Nummerierung der Absätze .........................9 Orthographie ..............................................24 Partnerarbeit .................................................8 Personalpronomen ......................................25 Plagiate .......................................................12 Quellen - Nicht zitierfähig .......................................7 Quellenangaben in - Fußnoten ................................................16 - Verzeichnissen.......................................19 Quellenverzeichnis .........................10, 11, 19 Recherche .....................................................6 Rechtsgutachten ...........................................4 Rechtsprechung ....................................18, 23 Rechtsprechungsverzeichnis, Aufbau ........19 Reihenfolge - Bestandteile .............................................8 - Gerichte .................................................23 Richtlinien, besondere ..................................3 Sachverhalt ...................................................4 Schreibstil .................................................. 25 Schriftart und -größe .................................. 10 Schusterjunge ............................................. 26 Seitenformatierung .................................... 10 Seitennummerierung .................................. 10 Seitenumfang ............................................. 26 Sonstige wirtschaftsjuristische Studienarbeiten .......................................... 5 Sperrvermerk ............................................... 8 Standards...................................................... 3 Stellungnahme an den Bundestag .............. 22 Stellungnahmen an den Bundestag ............ 19 Studienarbeit - Klausuren ................................................ 4 - Rechtsgutachten ...................................... 4 - Sonstige ................................................... 5 - Wirtschaftsjuristische .............................. 4 - Wissenschaftliche ................................... 5 Tabellenverzeichnis ................................... 10 Themenarbeiten ........................................... 4 Themenerschließung .................................... 6 Thesis, formale Besonderheiten................. 27 Titel in Fußnoten........................................ 16 Überschriften ............................................... 9 Umfang ...................................................... 26 Unterschied - Juristische und wirtschaftswissenschaftliche Zitierweise............................................. 12 Unterschiedliche Auflagen .................. 16, 19 Urteile .................................................. 18, 23 Verbindliche Vorgaben ................................ 3 Vergleiche .................................................. 16 Verständliche Ausdrucksweise .................. 25 Verstärkungen ............................................ 25 Verzeichnisse - Abbildungen .......................................... 10 - Abkürzungen ........................................... 9 - Aufbau................................................... 19 - Inhalt ....................................................... 9 - Literatur................................................. 11 - Quellen ............................................ 10, 11 - Tabellen................................................. 10 - Wann werden diese benötigt? ................. 8 Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015 29 - Wo sind diese einzufügen? ......................8 Vorgaben - Abweichende ...........................................3 - Verbindliche ............................................3 Vornamen in Fußnoten...............................16 Wirtschaftsjuristische Themenarbeit ............4 Wissenschaftliche Arbeit .............................5 Wissenserschließung ....................................3 Zitat - Indirektes ...............................................13 - Sekundär ................................................13 - Verwendung .......................................... 12 - Wörtliches ............................................. 13 - Zweck .................................................... 11 Zitierregeln in/im - Fortlaufenden Text ................................ 13 - Fußnoten ............................................... 15 - Quellenverzeichnissen .......................... 19 Zitierweise - Gesetzestexte......................................... 14 - Grundregel im Fließtext ........................ 13 - Grundregel in Fußnoten ........................ 15 Richtlinien für das Anfertigen wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten Stand: Dezember 2015
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