Pflanzenschutzhinweise KW 13/2016 (Raps, Getreide)

Landratsamt Waldshut-Tiengen
Landwirtschaftsamt
Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweis KW 13-2016
Raps- und Getreidebestände
Durch die kühle Witterung der letzten Wochen verlief die vegetative Entwicklung der
Bestände v.a. in den Höhenlagen sehr langsam. Die noch kalten, insbesondere
tonhaltigen Böden machten die Nährstoffverfügbarkeit für die Pflanzen nahezu
unmöglich. Dadurch verfärbten sich
Raps- und Winterweizenbestände teilweise
bläulich. Im Klettgau konnten sich die Bestände jedoch, bedingt durch die etwas
höheren Temperaturen erholen.
Im notwendigen Bedarfsfall können Gülle oder Gärreste ausgebracht werden. Eine
Applikation mit phosphathaltigem Blattdünger lohnt bei wirtschaftlicher Betrachtung
nur bei einer Kombination mit Herbiziden oder Insektiziden.
Rapsschädlinge
Rapsschädlinge verhalten sich der Erfahrung nach unbeeindruckt von wechselnder
Witterung. Dennoch wurden die Käfer durch die böige Witterung vor allem in den
Höhenlagen am Zuflug gehindert. Die Gelbschalenkontrolle steht jedoch weiterhin
auf dem Programm. Sobald die Rapsbestände das Knospenstadium
(Entwicklungsstadium BBCH 51) erreicht haben, sollten die Pflanzen vor Schädigung
durch den Rapsglanzkäfer geschützt werden. Optimale Flugbedingungen für den
Rapsglanzkäfer herrschen, wenn Temperaturen von 12° C überschritten werden.
Im Entwicklungsstadium 51-52 (Kleinstknospe) liegt die Schadschwelle bei 3-4
Käfern je Knospe, im Entwicklungsstadium 53 bei 8 Käfern pro Pflanze.
Um die Befallsstärke des Rapsglanzkäfers festzustellen, sollte eine Klopfprobe
während der Mittagszeit durchgeführt werden. Dabei werden fünf Gruppen mit jeweils
fünf Pflanzen diagonal auf dem Schlag verteilt ausgewählt, kurz geschüttelt und in
einer möglichst hellen Schale aufgefangen.
Eine Bekämpfung sollte bei Überschreitung der Schadschwelle mit Plenum 50 WG
oder Avant durchgeführt werden. Dies bedingt jedoch, dass keine Blüte im Bestand
zu finden ist (Raps oder Unkraut), da es sich hierbei um B1 bienengefährliche
Insektizide handelt. Es darf nur nach dem täglichen Bienenflug behandelt werden.
Zudem sollten die Temperaturen für einen optimalen Bekämpfungserfolg über 10°C
liegen.
Durch den Fakt nachgewiesener Resistenzen sollten auf Problemflächen Pyrethroide
der Klasse II keine Anwendung finden. Pyrethroide Mittel (Trebon 30 EC) der Klasse
I wirken noch sicher gegen den Rapsglanzkäfer.
Gegen die Phoma-Krankheit, welche aufgrund des milden Winters in den Beständen
auftreten kann, ist bei höheren Temperaturen in den nächsten Tagen ggf. die
Kombination mit einem Fungizid wie z.B. Tilmor, Toprex, Folicur, Orius oder Carax
sinnvoll. Gleichzeitig wird dadurch die Seitentriebbildung und Standfestigkeit der
Rapspflanzen unterstützt.
Bitte hierbei beachten, dass diese Tankmischungen als bienengefährlich eingestuft
werden (Änderung von B4 auf B2 oder B1). Auch bei B2 darf die Ausbringung nur
nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr erfolgen.
Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel immer mit der notwendigen Sorgfalt und den
gegebenen Anwendungsbestimmungen!
Bläuliche Verfärbung durch verminderte Nährstoffaufnahme
Simone Merke
Email [email protected]
Telefon 07751/ 86 5334
Foto: S. Merke