Aktuelles zur Bekämpfung der Rapsglanzkäfer Bedingt durch die Witterungsbedingungen sind die Rapsschläge aktuell schlecht bis nicht befahrbar. Je nach Lage der Parzelle ist es möglich, daß einzelne Rapspflanzen das Entwicklungsstadium BBCH 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) erreicht haben; somit darf • Biscaya 240 OD • Gazelle SG • Plenum • Steward und jedes andere Insektizid, das bis Stadium BBCH 59 einschließlich zugelassen ist, oder ein Insektizid, das die Bienenschutzauflage „B1“ hat, nicht mehr angewendet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall, daß das Insektizid bereits gekauft wurde. Eine Bekämpfung wird nach dem Stadium BBCH 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) auch nicht mehr notwendig, weil der Rapsglanzkäfer den Schaden durch Fraß an den geschlossenen Blütenknospen verursacht, um an den Blütenpollen zu gelangen. In offene Blüten kann der bis zu diesem Stadium (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) als Schädling geltende Käfer jedoch ungehindert eindringen und verursacht somit keinen Schaden mehr. In diesem Frühjahr wurde vielerorts der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer (noch) nicht erreicht oder – wenn der Richtwert erreicht wurde – die Parzelle war aufgrund der Witterung nicht befahrbar. Falls in diesem Fall erste Pflanzen blühen (Unkräuter und Raps), darf keine Bekämpfung mehr erfolgen. Laut Zulassung der Insektizide haben Sie nach dem Entwicklungsstadium BBCH 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) noch die Möglichkeit, gegen die Schotenschädlinge ein Pyrethroid wie z.B. Karate Zeon 62,5 ml/ha nach Sonnenuntergang (Ende des täglichen Bienenflugs) bis 23 Uhr anzuwenden. Mischen Sie bitte auf keinen Fall Bor und / oder ein Fungizid mit einem Pyrethroid (Insektizid), weil sich dadurch die Giftigkeit gegenüber den Bienen und anderen Bestäuberinsekten ändern kann. In den nördlicheren Lagen des Landes, sollten Sie – wie im Sentinelle-Bericht beschrieben – den Bekämpfungsrichtwert vom Rapsglanzkäfer durch eine Klopfprobe bestimmen. Wenn keine Rapsblüte geöffnet ist, darf bei Erreichen des Richtwertes noch Biscaya 240 OD angewendet werden. Ganz nach den Regeln der guten fachlichen Praxis raten wir an, bis zum Entwicklungsstadium BBCH59, das als B4 eingestufte Biscaya 240 OD sowie Gazelle SG nach Sonnenuntergang (Ende des täglichen Bienenflugs) bis 23 Uhr einzusetzen. Biscaya 240 OD 300 ml/ha oder Gazelle SG 200 g/ha Je mehr Rapspflanzen mit Blühen begonnen haben, desto weniger Schaden kann der Rapsglanzkäfer anrichten und desto intensiver wird der Raps von Honigbienen und anderen Bestäuberinsekten beflogen. Eine nicht mehr im optimalen Stadium durchgeführte Rapsglanzkäfer-Bekämpfung verursacht also nicht nur Kosten, sondern wirkt sich nachteilig auf die Bestäubung aus ( = Ertragsminderung). Chambre d‘ Agriculture – B.P. 81, L-8001 Strassen - Tel.: 31 38 76 – 1 - Fax: 31 38 75 Ein Rapsbestand wie hier auf dem Foto links ist im Entwicklungsstadium BBCH 57 (Streckung des Blütenstandes ist beendet, der Bestand geht in das Entwicklungsstadium BBCH 59 über und darf nur noch mit Pyrethroiden (wie z.B. Karate Zeon) nach dem täglichen Bienenflug (Sonnenuntergang) bis 23 Uhr behandelt werden. Bienenschutzauflagen: • • B1 Mittel ist bienengefährlich und darf nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. B2 Mittel ist bienengefährlich und darf nur nach Ende des täglichen Bienenflugs (Sonnenuntergang) auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. • • B3 Bienen werden augrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung nicht gefährdet. B4 Mittel ist nicht bienengefährlich, wenn das Insektizid in den zugelassenen Stadien angewendet wird. Befolgen Sie unbedingt die Ratschläge aus den Sentinelle-Berichten und den Empfehlungen der Landwirtschaftskammer! Die Pflanzenbauberatung der Landwirtschaftskammer Chambre d‘ Agriculture – B.P. 81, L-8001 Strassen - Tel.: 31 38 76 – 1 - Fax: 31 38 75
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