20160406-Bekämpfung Rapsglanzkäfer

Mittwoch, 6. April 2016
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Aktuelles zur Bekämpfung der Rapsglanzkäfer
Bedingt durch die Witterungsbedingungen sind die Rapsschläge aktuell schlecht bis nicht befahrbar.
Je nach Lage der Parzelle ist es möglich, dass einzelne Rapspflanzen das Entwicklungsstadium BBCH 59 (Erste
Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) erreicht haben, somit darf
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Biscaya 240 OD
Gazelle SG
Plenum
Steward
und jedes andere Insektizid das bis Stadium BBCH 59 einschliesslich zugelassen ist oder einem Insektizid das die
Bienenschutzauflage „B1“ hat nicht mehr angewendet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass
das Insektizid bereits gekauft wurde.
Eine Bekämpfung wird nach dem Stadium BBCH 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) auch
nicht mehr notwendig weil, der Rapsglanzkäfer den Schaden durch Frass an den geschlossenen Blütenknospen
verursacht, um an den Blütenpollen zu gelangen. In offene Blüten kann der bis zu diesem Stadium (Erste
Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) als Schädling geltende Käfer jedoch ungehindert eindringen und
verursacht somit keinen Schaden mehr.
In diesem Frühjahr wurde vielerorts der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer (noch) nicht erreicht oder –
wenn der Richtwert erreicht wurde – war die Parzelle aufgrund der Witterung nicht befahrbar. Fals in diesem Fall
erste Pflanzen blühen (Unkräuter und Raps) darf keine Bekämpfung mehr erfolgen.
Laut Zulassung der Insektizide haben Sie nach dem Entwicklungsstadium BBCH 59 (Erste Blütenblätter sichtbar,
Blüten noch geschlossen) noch die Möglichkeit gegen die Schotenschädlinge ein Pyrethroid wie z.B.
Karate Zeon 62, 5 ml / ha
nach Sonnenuntergang (Ende des täglichen Bienenflugs) bis 23°° Uhr an zu wenden.
Mischen Sie bitte auf keinen Fall Bor und / oder ein Fungizid mit einem Pyrethroid (Insektizid), weil sich dadurch
die Giftigkeit gegenüber den Bienen und anderen Bestäuberinsekten ändern kann.
In den nördlicheren Lagen des Landes, sollten Sie - wie im Sentinelle-Bericht beschrieben - den
Bekämpfungsrichtwert vom Rapsglanzkäfer durch eine Klopfprobe bestimmen. Wenn keine Rapsblüte geöffnet ist
darf bei Erreichen des Richtwertes noch Biscaya 240 OD angewendet werden.
Ganz nach den Regeln der guten fachlichen Praxis raten wir an, bis zum Entwicklungsstadium BBCH 59, das als
B4 eingestufte Biscaya 240 OD sowie Gazelle SG, nach Sonnenuntergang (Ende des täglichen Bienenflugs) bis
23°° Uhr einzusetzen.
Biscaya 240 OD  300 ml / ha
oder
Gazelle SG  200 gr / ha
Chambre d‘ Agriculture – B.P. 81, L-8001 Strassen - Tel.: 31 38 76 – 1 - Fax: 31 38 75
Mittwoch, 6. April 2016
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Je mehr Rapspflanzen mit Blühen begonnen haben, desto weniger Schaden kann der Rapsglanzkäfer
anrichten und desto intensiver wird der Raps von Honigbienen und anderen Bestäuberinsekten beflogen.
Eine nicht mehr im optimalen Stadium durchgeführte Rapsglanzkäfer-Bekämpfung verursacht also nicht nur
Kosten, sondern wirkt sich nachteilig auf die Bestäubung aus ( = Ertragsminderung).
Ein Rapsbestand wie hier auf dem Foto links ist im
Entwicklungsstadium BBCH 57 (Streckung des Blütenstandes
ist beendet, der Bestand geht in das Entwicklungsstadium
BBCH 59 über und darf nur noch mit Pyrethroiden (wie z.B.
Karate
Zeon)
nach
dem
täglichen
Bienenflug
(Sonnenuntergang) bis 23°° behandelt werden.
Bienenschutzauflagen:
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B1  Mittel ist bienengefährlich und darf nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden.
B2  Mittel ist bienengefährlich und darf nur nach Ende des täglichen Bienenflugs (Sonnenuntergang) auf
blühende Pflanzen ausgebracht werden.
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B3  Bienen werden augrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung nicht gefährdet.
B4  Mittel ist nicht bienengefährlich, wenn das Insektizid in den zugelassenen Stadien angewendet wird.
Befolgen Sie unbedingt
Landwirtschaftskammer!
die
Ratschläge
aus
den
Sentinelle-Berichten
und
den
Empfehlungen
der
Die Pflanzenbauberatung der Landwirtschaftskammer
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