Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Referat F11 - Forschungsförderung National Merkblatt F11-SFB.1 Hinweise zum SFB-Antragsverfahren an der CAU Kiel Neue Initiativen: Antragsskizze und Beratungsphase Frühzeitige Information und Einbindung der Fakultät (Dekanin / Dekan und Verwaltungsleitung) Erfahrungsaustausch mit den Sprecher/innen und Koordinator/innen bewilligter Sonderforschungsbereiche Frühzeitige Information des Präsidiums und des Geschäftsbereichs Forschung, grundsätzliche Abstimmung des Vorhabens Einbindung des Referats Forschungsförderung National bezgl. Unterstützung bei der Antragsplanung, Textbausteine, administrative Fragen rechtzeitige Vorlage des Konzeptpapier im Geschäftsbereich Forschung zur Abstimmung der Ressourcenbedarfe EINREICHUNG Versendung des Konzeptpapiers an die DFG und in 5 Exemplaren an den Geschäftsbereich Forschung durch die Sprecherin/ den Sprecher BERATRUNGSGESPRÄCH BONN Vorstellung der Initiative in Bonn durch die federführenden Antragstellerinnen und Antragsteller und anschließende Beratung VOR EINREICHUNG Bitte beachten Sie die DFG-Hinweise zur Antragskizze und Beratungsphase: DFG Vordruck 60.01. Muster für eine Skizze im Programm Sonderforschungsbereiche [06/2014) DFG Merkblatt 60.003. Beratungsphase im Programm Sonderforschungsbereiche [03/2015) DFG Hinweise 60.17. Hinweise zur Beratung von Initiativen (inkl. Fragenkatalog) [03/2015] Vollantragstellung: Einrichtungs- und Fortsetzungsanträge 2-3 Monate vor Einreichung Vorantrag Klärung aller Grundausstattungsfragen, insbes. zu Teilprojektleiterstellen mit Kanzler und Geschäftsbereichsleitung Forschung, Finanzen, Personal 9-12 Monate vor geplanter Begutachtung Abstimmung des Termins für die Vor-Ort-Begutachtung mit der DFG Terminmitteilung an Kanzler, Präsident, Vizepräsidentin Forschung und Geschäftsbereichsleitung Forschung 6 Monate vor Begutachtung Versand des Vorantrags an die DFG und 5-facher Ausfertigung sowie elektronisch an den Geschäftsbereich Forschung 3 Wochen vor Drucktermin Unterschriftenverfahren Vollantrag: Antrag per Email an die Leitung des Geschäftsbereichs Forschung inkl. Deckblatt, Erklärung Raumsituation und Publikationserklärung zur Weiterleitung an Kanzler und Präsident 3 Monate vor Begutachtung Vorbereitung der Begutachtung durch SFB-Sprecher/in in enger Abstimmung mit der DFG 2 Monate vor Begutachtung Versand der Anträge an die DFG und in 10-facher Ausfertigung an den Geschäftsbereich Forschung 1-2 Monate vor Begutachtung DFG-Einladung zur Vor-Ort-Begutachtung an die Hochschulleitung 1-2 Wochen vor Begutachtung Vorgespräch zur Begutachtung mit den bei der Begutachtung anwesenden Vertreter/innen der Hochschulleitung/-verwaltung Einbindung des Präsidenten in die Generalproben zur Begutachtung Merkblatt F11-SFB.1_Antragsverfahren CAU (Stand 08. Juli 2015)
© Copyright 2024 ExpyDoc