Hinweise zum SFB-Antragsverfahren ()

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Referat F11 - Forschungsförderung National
Merkblatt F11-SFB.1
Hinweise zum SFB-Antragsverfahren an der CAU Kiel
Neue Initiativen: Antragsskizze und Beratungsphase
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Frühzeitige Information und Einbindung der Fakultät (Dekanin / Dekan
und Verwaltungsleitung)
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Erfahrungsaustausch mit den Sprecher/innen und Koordinator/innen
bewilligter Sonderforschungsbereiche
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Frühzeitige Information des Präsidiums und des Geschäftsbereichs Forschung, grundsätzliche Abstimmung des Vorhabens
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Einbindung des Referats Forschungsförderung National bezgl. Unterstützung bei der Antragsplanung, Textbausteine, administrative Fragen
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rechtzeitige Vorlage des Konzeptpapier im Geschäftsbereich Forschung
zur Abstimmung der Ressourcenbedarfe
EINREICHUNG
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Versendung des Konzeptpapiers an die DFG und in 5 Exemplaren an den
Geschäftsbereich Forschung durch die Sprecherin/ den Sprecher
BERATRUNGSGESPRÄCH BONN
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Vorstellung der Initiative in Bonn durch die federführenden Antragstellerinnen und Antragsteller und anschließende Beratung
VOR
EINREICHUNG
Bitte beachten Sie die DFG-Hinweise zur Antragskizze und Beratungsphase:
DFG Vordruck 60.01. Muster für eine Skizze im Programm Sonderforschungsbereiche [06/2014)
DFG Merkblatt 60.003. Beratungsphase im Programm Sonderforschungsbereiche [03/2015)
DFG Hinweise 60.17. Hinweise zur Beratung von Initiativen (inkl. Fragenkatalog) [03/2015]
Vollantragstellung: Einrichtungs- und Fortsetzungsanträge
2-3 Monate
vor Einreichung Vorantrag
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Klärung aller Grundausstattungsfragen, insbes. zu Teilprojektleiterstellen mit Kanzler und Geschäftsbereichsleitung Forschung, Finanzen, Personal
9-12 Monate
vor geplanter Begutachtung
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Abstimmung des Termins für die Vor-Ort-Begutachtung mit der
DFG
Terminmitteilung an Kanzler, Präsident, Vizepräsidentin Forschung und Geschäftsbereichsleitung Forschung
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6 Monate
vor Begutachtung
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Versand des Vorantrags an die DFG und 5-facher Ausfertigung sowie elektronisch an den Geschäftsbereich Forschung
3 Wochen
vor Drucktermin
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Unterschriftenverfahren Vollantrag: Antrag per Email an die
Leitung des Geschäftsbereichs Forschung inkl. Deckblatt, Erklärung Raumsituation und Publikationserklärung zur Weiterleitung an Kanzler und Präsident
3 Monate
vor Begutachtung
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Vorbereitung der Begutachtung durch SFB-Sprecher/in in
enger Abstimmung mit der DFG
2 Monate
vor Begutachtung
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Versand der Anträge an die DFG und in 10-facher Ausfertigung an den Geschäftsbereich Forschung
1-2 Monate
vor Begutachtung
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DFG-Einladung zur Vor-Ort-Begutachtung an die Hochschulleitung
1-2 Wochen
vor Begutachtung
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Vorgespräch zur Begutachtung mit den bei der Begutachtung
anwesenden Vertreter/innen der Hochschulleitung/-verwaltung
Einbindung des Präsidenten in die Generalproben zur Begutachtung
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Merkblatt F11-SFB.1_Antragsverfahren CAU (Stand 08. Juli 2015)