JMM Bezirksfinale Ostwürttemberg in Göppingen

Ausschreibung
Jugendmannschaftsmeisterschaften im Schwimmen (JMM)
im Bezirk Ostwürttemberg
am 23. Januar 2016 in Göppingen
Veranstalter:
Ausrichter:
Wettkampfort:
SVW Bezirk Ostwürttemberg
Schwimmverein Göppingen 1904 e.V.
Schulbad Hohenstaufen-Gymnasium, Dürerstr., Göppingen
1. Abschnitt: Samstag, 23. Januar 2016
Einlass: 09:00 Uhr
Kari-Sitzung: 09:15 Uhr
Beginn: 10:00 Uhr
2. Abschnitt: Samstag, 23. Januar 2016
Beginn: 60 Minuten nach Ende des ersten Abschnitts
Wettkampffolge:
1. Abschnitt
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2. Abschnitt
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Strecke
100 m Freistil
100 m Freistil
50 m Brust
50 m Brust
100 m Rücken
100 m Rücken
50 m Schmetterling
50 m Schmetterling
100 m Lagen
100 m Lagen
4 x 50 m Lagen
4 x 50 m Lagen
4 x 50 m Freistil
4 x 50 m Freistil
100 m Brust
100 m Brust
50 m Rücken
50 m Rücken
100 m Schmetterling
100 m Schmetterling
200 m Lagen
200 m Lagen
50 m Freistil
50 m Freistil
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Bei den aufgeführten 22 weiblichen bzw. 22 männlichen Starts startet jeweils ein Teilnehmer pro
Mannschaft, so dass pro Mannschaft in jeder Disziplin zwei unterschiedliche Schwimmer an den Start gehen
müssen.
Jeder eingesetzte Schwimmer darf im gesamten JMM-Durchgang maximal 5 Mal starten (einschließlich der
Staffelwettkämpfe und Einsatz bei Nachschwimmen). Bei einer Disqualifikation kann der disqualifizierte
Schwimmer oder ein anderer Schwimmer am Ende des jeweiligen Abschnitts die Disziplin nachschwimmen,
wobei dieser Start dann auf die maximal 5 möglichen Starts des entsprechenden Schwimmers angerechnet
wird. Wird eine Staffel disqualifiziert, so muss diese in derselben Besetzung nachschwimmen. Diese Starts
werden dann nicht auf die maximal 5 Starts angerechnet. Wird festgestellt, dass ein Teilnehmer mehr als die
zulässigen 5 Starts absolviert hat, werden alle seine Punkte gestrichen (ein Nachschwimmen ist dann
hierfür nicht mehr möglich).
Allgemeine Bestimmungen:
1.
WB/RO/Antidopingbestimmungen
Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Bestimmungen (ADB) des
Deutschen Schwimmverbandes e.V. (DSV) in der am Wettkampftag gültigen Fassung. Die zum Zeitpunkt des
Wettkampfs gültigen Jugendschutzbestimmungen des DSV sind zu beachten (Startbeschränkungen).
2.
Teilnahmeberechtigung
Die Wettkämpfe sind offen für alle Vereine/SG, die ihren Sitz im Bezirk Ostwürttemberg des Schwimmverbandes
Württemberg e.V. (SVW) haben und Verbandsrechte besitzen. Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften mit
Schwimmer(innen), welche die Voraussetzungen gemäß der WB des DSV erfüllen und die den Jahrgängen 2003 bis
2006 (Jugend C und D) angehören. Eine Mannschaft ist entweder männlich oder weiblich.
3.
Startregel
Es gilt die Zwei-Start-Regel.
4.
Wettkampfanlage
Das Wettkampfbecken ist 25 m lang und hat eine Wassertiefe von 2,00 m. Die 5 Startbahnen sind durch wellenbrechende
Leinen getrennt. Die Wassertemperatur beträgt ca. 27°C. Die Zeitmessung erfolgt durch Handzeitnahme.
5.
Meldungen
Meldungen können per E-Mail im DSV Standard oder auf Meldelisten DSV-Form 105 und Meldebogen DSV-Form 101
abgegeben werden. Mit der Abgabe der Meldung per Datenübermittlung nach dem DSV Standard und E-Mail-Versand,
darf der Meldebogen ohne Unterschrift und verbindlicher Erklärung zur Sportgesundheit nach WB-AT § 8 versandt und
vom Ausrichter angenommen werden. Die Unterschrift muss in diesem Fall vor Veranstaltungsbeginn nachgeholt oder ein
unterschriebener Meldebogen (DSV-Form 101) beim Ausrichter abgegeben werden. Ohne unterschriebenen Meldebogen
ist der Verein nicht teilnahmeberechtigt. Das Meldegeld fällt an den Veranstalter.
6.
Meldeanschrift
7.
Meldeschluss:
Freitag, 15. Januar 2016 um 20:00 Uhr
Die Meldungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der o.g. Meldeanschrift vorliegen. Verspätet eingehende Meldungen
können nicht mehr berücksichtigt werden. Den teilnehmenden Vereinen wird eine Meldeliste zur Überprüfung per e-Mail
zugesandt. Das endgültige Meldeergebnis wird auf der Homepage des Bezirks www.bezirk-ow.de bereit gestellt. Das
Meldeergebnis wird den Vereinen in Papierform ausgehändigt, sofern dies mit Abgabe der Meldungen ausdrücklich
gewünscht ist.
8.
Meldegeld und Bezahlung
Das Meldegeld beträgt pro Mannschaft 60,00 € und ist auf das Konto des SV Göppingen 04 bei der Kreissparkasse
Göppingen, IBAN DE52 610 500 00 00000 27966 BIC GOPSDE6GXXX, bis spätestens 20. Januar 2016 zu überweisen.
Verwendungszweck: „Meldegeld OW JMM + Verein“. Liegt kein Zahlungseingang bis zum 20. Januar 2016 vor,
werden die Meldungen vom Ausrichter zurückgewiesen.
9.
ENM
Erhöhtes nachträgliches Meldegeld bei Nichtantritt einer gesamten Mannschaft in doppelter Höhe des Meldegeldes.
10.
Wertung und Qualifikation für das Landesfinale
Die Wertung erfolgt nach der schwimmsportlichen Leistungstabelle des DSV, wobei die entsprechenden Punkte pro
Strecke addiert werden. Für nicht besetzte Strecken (es können beliebig viele nicht besetzt werden), bei Disqualifikation
oder Aufgabe werden 0 Punkte angerechnet. Bei Disqualifikation werden durch Nachschwimmen erzielte Punkte ggf.
hinzuaddiert. Zur Ermittlung der Punktzahl über 4 x 50 m Lagen bzw. 4 x 50 m Freistil werden die Zeiten/Punkte für 200 m
Lagen bzw. 200 m Freistil herangezogen. Ist eine erzielte Zeit nicht in der Leistungstabelle aufgeführt, so ist sie mit der
Punktzahl zu bewerten, die der davor ausgewiesenen schlechteren Zeit zugeordnet ist.
Eine Qualifikation für den Württ. Endkampf ist nur über den Bezirks-Endkampf möglich. Vereine, die sich für den
Landesendkampf qualifiziert haben, aber nicht teilnehmen möchten, müssen dies bis spätestens zum Ende des
Bezirksendkampfes schriftlich dem Schiedsrichter melden, da dies im Protokoll vermerkt werden muss. Bei Nichtantritt im
Landesfinale und bei Nichtabmeldung wird vom SVW ein ENM erhoben.
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Auszeichnungen
Die drei Erstplatzierten Mannschaften erhalten Pokale. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde.
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Laufeinteilung
Die Bahneinteilung ist von Wettkampf zu Wettkampf roulierend. Bei Abschnitt 2 beginnen die Mannschaften jeweils eine
Bahn weiter.
Schwimmverein Göppingen 1904 e.V.
Nicole Bossert, Marstallstr. 50, 73033 Göppingen
Tel.: 01511 844 6287
E-Mail: [email protected]
13
Kampfrichter
Jeder teilnehmende Verein hat entsprechend der Anzahl seiner Meldungen lizenzierte Kampfrichter zu stellen. Das
Kampfgericht wird durch den Bezirks-Kampfrichterobmann eingeteilt; mit der Meldeliste versandt und ist dann zwingend
einzuhalten. Es sollten bei der Meldung bereits Kampfrichter namentlich und mit Einsatzwunsch angegeben werden.
Sollte ein Verein die aufgeführte Anzahl an Kampfrichtern nicht stellen, so wird für jeden fehlenden Kampfrichter gemäß
der WB des DSV eine Ordnungsgebühr von 50,00 € vom Bezirk Ostwürttemberg erhoben.
14
Sonstiges
Es wird keine Kopie des Protokolls auf Papier erstellt. Das Protokoll wird als PDF auf der Homepage des SVW nach der
Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Der ausrichtende Verein wird während der Veranstaltung ein reichhaltiges Angebot
an Speisen und Getränken für Schwimmer, Betreuer und Kampfrichter bereithalten.
Dietmar King
Vorsitzender Bezirk Ostwürttemberg
Jürgen Bosch
Schwimmwart Bezirk Ostwürttemberg