JMM Bezirksfinale Ostwürttemberg in Göppingen

Ausschreibung
Jugendmannschaftsmeisterschaften im Schwimmen (JMM)
im Bezirk Ostwürttemberg
am 22. Januar 2017 in Göppingen
Veranstalter:
SVW Bezirk Ostwürttemberg
Ausrichter:
Schwimmverein Göppingen 1904 e.V.
Wettkampfort:
Schulbad Hohenstaufen-Gymnasium, Dürerstr. 41, 73033 Göppingen
1. Abschnitt:
Sonntag, 22. Januar 2017
Einlass: 09:00 Uhr
Kari-Sitzung: 09:15 Uhr
2. Abschnitt:
Sonntag, 22. Januar 2017
Beginn: 60 Minuten nach Ende des ersten Abschnitts
Wettkampffolge:
1. Abschnitt
01
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2. Abschnitt
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Strecke
100 m Freistil
100 m Freistil
50 m Brust
50 m Brust
100 m Rücken
100 m Rücken
50 m Schmetterling
50 m Schmetterling
100 m Lagen
100 m Lagen
4 x 50 m Lagen
4 x 50 m Lagen
4 x 50 m Freistil
4 x 50 m Freistil
100 m Brust
100 m Brust
50 m Rücken
50 m Rücken
100 m Schmetterling
100 m Schmetterling
200 m Lagen
200 m Lagen
50 m Freistil
50 m Freistil
Beginn: 10:00 Uhr
m/w
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Bei den aufgeführten 22 weiblichen bzw. 22 männlichen Starts startet jeweils ein Teilnehmer pro
Mannschaft. In jeder Disziplin (z.B. 100 m Freistil) müssen in den beiden Abschnitten pro
Geschlecht zwei unterschiedliche Schwimmer an den Start gehen.
Jeder eingesetzte Schwimmer darf im gesamten JMM-Durchgang maximal 5 Mal starten
(einschließlich der Staffelwettkämpfe und Einsatz bei Nachschwimmen). Bei einer Disqualifikation
kann der disqualifizierte Schwimmer oder ein anderer Schwimmer am Ende des jeweiligen
Abschnitts die Disziplin nachschwimmen, wobei dieser Start dann auf die maximal 5 möglichen
Starts des entsprechenden Schwimmers angerechnet wird. Wird eine Staffel disqualifiziert, so muss
diese in derselben Besetzung nachschwimmen. Diese Starts werden dann nicht auf die maximal 5
Starts angerechnet. Wird festgestellt, dass ein Teilnehmer mehr als die zulässigen 5 Starts
absolviert hat, werden alle seine Punkte gestrichen (ein Nachschwimmen ist dann hierfür nicht mehr
möglich).
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Allgemeine Bestimmungen:
1.
WB/RO/Antidopingbestimmungen
Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-DopingBestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes e.V. (DSV) in der am Wettkampftag
gültigen Fassung. Die zum Zeitpunkt des Wettkampfs gültigen Jugendschutzbestimmungen des DSV
sind zu beachten (Startbeschränkungen).
2.
Teilnahmeberechtigung
Die Wettkämpfe sind offen für alle Vereine/SG, die ihren Sitz im Bezirk Ostwürttemberg des
Schwimmverbandes Württemberg e.V. (SVW) haben und Verbandsrechte besitzen.
Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften mit Schwimmer(innen), welche die Voraussetzungen gemäß
der WB des DSV erfüllen und die den Jahrgängen 2004 bis 2007 angehören. Eine Mannschaft ist
entweder männlich oder weiblich. Gemischte Mannschaften sind nicht zulässig.
3.
Startregel
Es gilt die Ein-Start-Regel.
4.
Wettkampfanlage
Das Wettkampfbecken ist 25 m lang und hat eine Wassertiefe von 2,00 m. Die 5 Startbahnen sind
durch Wellenbrecherleinen getrennt. Die Wassertemperatur beträgt ca. 27°C. Die Zeitmessung erfolgt
durch Handzeitnahme.
5.
Meldungen
Meldungen können per E-Mail im DSV-Standard oder auf Meldelisten DSV-Form 105 und Meldebogen
DSV-Form 101 abgegeben werden. Mit der Abgabe der Meldung per Datenübermittlung nach dem
DSV-Standard und E-Mail-Versand, darf der Meldebogen ohne Unterschrift und verbindlicher
Erklärung zur Sportgesundheit nach WB-AT § 8 versandt und vom Ausrichter angenommen werden.
Die Unterschrift muss in diesem Fall vor Veranstaltungsbeginn nachgeholt oder ein unterschriebener
Meldebogen (DSV-Form 101) beim Ausrichter abgegeben werden. Ohne unterschriebenen
Meldebogen ist der Verein nicht teilnahmeberechtigt. Das Meldegeld fällt an den Veranstalter.
6.
Meldeanschrift
Schwimmverein Göppingen 1904 e.V.
Nicole Bossert, Marstallstr. 50, 73033 Göppingen
Tel.: 01511 844 6287
E-Mail: [email protected]
7.
Meldeschluss
Freitag, den 13. Januar 2017 um 20:00 Uhr
Die Meldungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der o.g. Meldeanschrift vorliegen. Verspätet
eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Den teilnehmenden Vereinen wird
eine Meldeliste zur Überprüfung per E-Mail zugesandt. Das endgültige Meldeergebnis wird auf der
Homepage des Bezirks www.bezirk-ow.de bereit gestellt. Das Meldeergebnis wird den Vereinen in
Papierform ausgehändigt, sofern dies mit Abgabe der Meldungen ausdrücklich gewünscht wird.
8.
Meldegeld und Bezahlung
Das Meldegeld beträgt pro Mannschaft 90,00 € und ist auf das Konto des SV Göppingen 04 bei der
Kreissparkasse Göppingen, IBAN: DE52 610 500 00 00000 27966, BIC: GOPSDE6GXXX, bis
spätestens 19. Januar 2017 zu überweisen. Verwendungszweck: „Meldegeld OW JMM + Verein“.
Liegt kein Zahlungseingang bis zum 19. Januar 2017 vor, werden die Meldungen vom
Ausrichter zurückgewiesen.
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9.
ENM
Erhöhtes nachträgliches Meldegeld bei Nichtantritt einer gesamten Mannschaft in doppelter Höhe des
Meldegeldes.
10. Wertung und Qualifikation für das Württembergfinale
Die Wertung erfolgt nach der FINA-Punktetabelle des DSV, wobei die entsprechenden Punkte pro
Strecke addiert werden. Für nicht besetzte Strecken (es können beliebig viele Strecken nicht besetzt
werden), bei Disqualifikation oder Aufgabe werden 0 Punkte angerechnet. Bei Disqualifikation werden
durch Nachschwimmen erzielte Punkte ggf. hinzuaddiert. Zur Ermittlung der Punktzahl über 4 x 50 m
Lagen bzw. 4 x 50 m Freistil werden die Zeiten/Punkte für 200 m Lagen bzw. 200 m Freistil
herangezogen. Ist eine erzielte Zeit nicht in der Leistungstabelle aufgeführt, so ist sie mit der
Punktzahl zu bewerten, die der davor ausgewiesenen schlechteren Zeit zugeordnet ist.
Eine Qualifikation für den württembergischen Endkampf ist nur über den Bezirksendkampf möglich.
Vereine, die sich für den Württembergendkampf qualifiziert haben, aber nicht teilnehmen möchten,
müssen dies bis spätestens zum Ende des Bezirksendkampfes schriftlich dem Schiedsrichter melden,
da dies im Protokoll vermerkt werden muss. Bei Nichtantritt im Württembergfinale und bei
Nichtabmeldung wird vom SVW ein ENM erhoben.
11. Auszeichnungen
Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten Pokale. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde.
12. Laufeinteilung
Die Bahneinteilung ist von Wettkampf zu Wettkampf rollierend. Bei Abschnitt 2 beginnen die
Mannschaften jeweils eine Bahn weiter.
13. Kampfrichter
Jeder teilnehmende Verein hat entsprechend der Anzahl seiner Meldungen lizenzierte Kampfrichter zu
stellen. Das Kampfgericht wird durch den Bezirks-Kampfrichterobmann eingeteilt, mit der Meldeliste
versandt und ist dann zwingend einzuhalten. Es sollten bei der Meldung bereits Kampfrichter
namentlich und mit Einsatzwunsch angegeben werden. Sollte ein Verein die aufgeführte Anzahl an
Kampfrichtern nicht stellen, so wird für jeden fehlenden Kampfrichter gemäß der WB des DSV eine
Ordnungsgebühr von 50,00 € vom Bezirk Ostwürttemberg erhoben.
14. Sonstiges
Es wird keine Kopie des Protokolls auf Papier erstellt. Das Protokoll wird als PDF auf der Homepage
des SVW nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Der ausrichtende Verein wird während der
Veranstaltung ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken für Schwimmer, Betreuer und
Kampfrichter bereithalten.
Dietmar King
Vorsitzender Bezirk Ostwürttemberg
Anne-Kristin Ruess
Schwimmwartin Bezirk Ostwürttemberg
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