Häufig gestellte Fragen - Kulturstiftung des Bundes

Fonds Doppelpass – Häufig gestellte Fragen
Zielsetzung und Zielgruppe
Was will die Kulturstiftung des Bundes mit dem Fonds Doppelpass erreichen?
Die Kulturstiftung des Bundes möchte die freien Szenen und Theaterinstitutionen in
Deutschland zum Erproben neuer Formen der Zusammenarbeit und künstlerischer
Produktion anregen und bei der Umsetzung unterstützen. Der Fonds Doppelpass bietet
KünstlerInnen beider Seiten die Möglichkeit, über zwei Jahre ein gemeinsames inhaltliches
Konzept zu verwirklichen. Um die Sichtbarkeit für die entstandenen Ergebnisse zu erhöhen,
unterstützt der Fonds Doppelpass zusätzlich auf Antrag Gastspiele von DoppelpassProduktionen innerhalb Deutschlands und im Ausland.
An wen richtet sich das Programm?
Der Fonds Doppelpass adressiert gleichberechtigte künstlerische Tandems aus einer freien
Gruppe und einem festen Theaterhaus. Die freie Gruppe kann in allen künstlerischen
Sparten sowie spartenübergreifend verortet sein. So kann eine freie Musikgruppe ebenso
wie eine freie Theatergruppe oder etwa eine aus Video-, Sound- und
PerformancekünstlerInnen bestehende Gruppe eine Partnerschaft mit einem Theaterhaus
eingehen. Die Entscheidung, ob die künstlerische Leitung der freien Gruppe oder des festen
Hauses formal als Antragsteller fungiert, ist vorab von den Partnern verbindlich zu klären.
Kann ein festes Haus mit einer internationalen Gruppe kooperieren?
Die Gruppe kann ggf. international besetzt und tätig sein, muss jedoch ihren
Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.
Kann eine Partnerschaft zwischen zwei festen Häusern gefördert werden?
Nein. Der Fonds Doppelpass zielt auf neue künstlerische Partnerschaften zwischen einer
freien Gruppe und einem festen Haus.
Ist es möglich, mit mehreren Freien Gruppen innerhalb der Partnerschaft zu
kooperieren?
Nein. Ziel der Förderung im Fonds Doppelpass ist es, einer freien Gruppe und einem festen
Haus die kontinuierliche Umsetzung eines gemeinsamen künstlerischen Konzepts über die
Dauer von zwei Spielzeiten zu ermöglichen.
Was bedeutet es, formal Antragsteller zu sein?
Der Partner, der formal als Antragsteller fungiert, wird Vertragspartner der Kulturstiftung des
Bundes und verwaltete die Fördermittel. Die beiden Partner schließen untereinander eine
vertragliche Vereinbarung, die Anlage des Vertrags mit der Kulturstiftung des Bundes wird.
Wie sind die Zielgruppen „freie Gruppe/festes Haus“ definiert?
Die freie Gruppe muss aus Personen bestehen, die bereits über einschlägige Erfahrungen
als gefestigtes künstlerisches Team verfügen und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland
haben.
Das feste Haus muss über eine professionelle Infrastruktur für künstlerische Arbeit in den
Bereichen Tanz und/oder Theater verfügen und in Deutschland ansässig sein.
Dürfen die beiden Partner im Vorfeld bereits kooperiert haben?
Mit dem Fonds Doppelpass sollen neue Partnerschaften zwischen festen Häusern und freien
Gruppen angeregt werden. Die Förderung adressiert daher ausschließlich Tandems, die
bisher noch nicht wiederholt und/oder über einen längeren Zeitraum zusammengearbeitet
haben. Eine vereinzelte und/oder punktuelle Zusammenarbeit vorab ist kein
Ausschlusskriterium.
Inhalt und Ablauf der Partnerschaft
Wie lange soll die Partnerschaft dauern?
Der Fonds Doppelpass fördert die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen einer freien
Gruppe und einem festen Haus für die Dauer von zwei Jahren. Für alle geförderten Tandems
besteht die Möglichkeit, während oder im Anschluss an die zweijährige Zusammenarbeit
eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro für eine Gastspieltour bei der Kulturstiftung
des Bundes zu beantragen. Letztmöglicher Termin zur Antragstellung für Projektträger, die in
den Spielzeiten 2015/2016 bis 2016/2017 eine Doppelpass-Residenzförderung (Bewilligung
im Juni 2015) erhalten haben, ist der 30. Juni 2017. Letztmöglicher Termin zur
Antragstellung für Projektträger, die in den Spielzeiten 2016/2017 bis 2017/2018 eine
Doppelpass-Residenzförderung (Bewilligung im Mai 2016) erhalten, ist der 30. Juni 2018.
Die Gastspieltour muss ein Jahr nach Antragstellung abgeschlossen sein – spätestens zum
30.Juni des Folgejahres. Ob die Durchführung einer Gastspielreise geplant ist, muss bereits
im Antrag für die Residenzförderung mitgeteilt werden.
Ist die Partnerschaft mit einer Präsenzpflicht der freien Gruppe am festen Haus
verbunden?
Die Residenz der freien Gruppe kann in Arbeitsblöcken umgesetzt werden und erfordert
keine ganzjährige Präsenz am Standort des Hauses. Allerdings muss eine verbindliche und
kontinuierliche Zusammenarbeit im Konzept deutlich werden.
Was sind die Aufgaben der Produktionsleitung?
In den bisherigen Doppelpass-Kooperationen hat sich die Rolle einer professionellen
Produktionsleitung als zentral für die reibungslose Koordinierung der Zusammenarbeit
zwischen Gruppe und Haus erwiesen. Entsprechend sollen alle künftig geförderten
Tandems von erfahrenen Produktionsleitern/-büros begleitet werden, die über
profunde Kenntnisse der verschiedenen Produktionsweisen und -erfordernisse von
freien Gruppen und festen Häusern verfügen. In den Händen der Produktionsleitung soll
ebenfalls die Planung und Koordination möglicher Gastspiele liegen. Entsprechend ist die
Position „Produktionsleitung“ eine obligatorische Position im Kosten- und Finanzierungsplan
des beantragten Projekts.
Eckpunkte für die Antragstellung
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Im Fonds Doppelpass können bis zu 150.000 Euro pro künstlerischer Partnerschaft
beantragt werden. Das feste Haus muss sich mit baren Geldmitteln in Höhe von mindestens
10 % der Fördersumme beteiligen.
Für Gastspieltouren können während oder im Anschluss an die zweijährige
Zusammenarbeit bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Die Kofinanzierung in Höhe von
mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Gastspieltour ist durch die Veranstalter zu
sichern.
Wie soll der Antrag aussehen?
Sowohl für das Residenzprogramm als auch für die Gastspieltour im Fonds Doppelpass
können ausschließlich die jeweiligen Antragsformulare der Kulturstiftung des Bundes
verwendet werden, die Sie unter www.kulturstiftung-bund.de/doppelpass finden.
Wer trifft die Entscheidung über eine Förderung?
Die Auswahl trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf der Grundlage der
Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury. Die Jurymitglieder für den Fonds Doppelpass
sind: Katja Aßmann (Künstlerische Leiterin von Urbane Künste Ruhr), Tunçay Kulaoğlu
(Dramaturg, Autor und Übersetzer, Berlin), Holger Schultze (Intendant am Theater
Heidelberg), Manuel Schöbel (Intendant der Sächsischen Landesbühnen) und Christine
Wahl (Journalistin).
Wann ist der Einsendeschluss und wann fällt die Entscheidung über die Förderung?
Einsendeschluss ist der 15. Februar 2016, die Jury tagt Ende April 2016. Danach
informiert der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes die Antragsteller zeitnah über das
Ergebnis.
Kulturstiftung des Bundes, August 2015