Fonds Doppelpass – Häufig gestellte Fragen Zielsetzung und Zielgruppe Was will die Kulturstiftung des Bundes mit dem Fonds Doppelpass erreichen? Die Kulturstiftung des Bundes möchte die freien Szenen und Theaterinstitutionen in Deutschland zum Erproben neuer Formen der Zusammenarbeit und künstlerischer Produktion anregen und bei der Umsetzung unterstützen. Der Fonds Doppelpass bietet KünstlerInnen beider Seiten die Möglichkeit, über zwei Jahre ein gemeinsames inhaltliches Konzept zu verwirklichen. Um die Sichtbarkeit für die entstandenen Ergebnisse zu erhöhen, unterstützt der Fonds Doppelpass zusätzlich auf Antrag Gastspiele von DoppelpassProduktionen innerhalb Deutschlands und im Ausland. An wen richtet sich das Programm? Der Fonds Doppelpass adressiert gleichberechtigte künstlerische Tandems aus einer freien Gruppe und einem festen Theaterhaus. Die freie Gruppe kann in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend verortet sein. So kann eine freie Musikgruppe ebenso wie eine freie Theatergruppe oder etwa eine aus Video-, Sound- und PerformancekünstlerInnen bestehende Gruppe eine Partnerschaft mit einem Theaterhaus eingehen. Die Entscheidung, ob die künstlerische Leitung der freien Gruppe oder des festen Hauses formal als Antragsteller fungiert, ist vorab von den Partnern verbindlich zu klären. Kann ein festes Haus mit einer internationalen Gruppe kooperieren? Die Gruppe kann ggf. international besetzt und tätig sein, muss jedoch ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Kann eine Partnerschaft zwischen zwei festen Häusern gefördert werden? Nein. Der Fonds Doppelpass zielt auf neue künstlerische Partnerschaften zwischen einer freien Gruppe und einem festen Haus. Ist es möglich, mit mehreren Freien Gruppen innerhalb der Partnerschaft zu kooperieren? Nein. Ziel der Förderung im Fonds Doppelpass ist es, einer freien Gruppe und einem festen Haus die kontinuierliche Umsetzung eines gemeinsamen künstlerischen Konzepts über die Dauer von zwei Spielzeiten zu ermöglichen. Was bedeutet es, formal Antragsteller zu sein? Der Partner, der formal als Antragsteller fungiert, wird Vertragspartner der Kulturstiftung des Bundes und verwaltete die Fördermittel. Die beiden Partner schließen untereinander eine vertragliche Vereinbarung, die Anlage des Vertrags mit der Kulturstiftung des Bundes wird. Wie sind die Zielgruppen „freie Gruppe/festes Haus“ definiert? Die freie Gruppe muss aus Personen bestehen, die bereits über einschlägige Erfahrungen als gefestigtes künstlerisches Team verfügen und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Das feste Haus muss über eine professionelle Infrastruktur für künstlerische Arbeit in den Bereichen Tanz und/oder Theater verfügen und in Deutschland ansässig sein. Dürfen die beiden Partner im Vorfeld bereits kooperiert haben? Mit dem Fonds Doppelpass sollen neue Partnerschaften zwischen festen Häusern und freien Gruppen angeregt werden. Die Förderung adressiert daher ausschließlich Tandems, die bisher noch nicht wiederholt und/oder über einen längeren Zeitraum zusammengearbeitet haben. Eine vereinzelte und/oder punktuelle Zusammenarbeit vorab ist kein Ausschlusskriterium. Inhalt und Ablauf der Partnerschaft Wie lange soll die Partnerschaft dauern? Der Fonds Doppelpass fördert die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen einer freien Gruppe und einem festen Haus für die Dauer von zwei Jahren. Für alle geförderten Tandems besteht die Möglichkeit, während oder im Anschluss an die zweijährige Zusammenarbeit eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro für eine Gastspieltour bei der Kulturstiftung des Bundes zu beantragen. Letztmöglicher Termin zur Antragstellung für Projektträger, die in den Spielzeiten 2015/2016 bis 2016/2017 eine Doppelpass-Residenzförderung (Bewilligung im Juni 2015) erhalten haben, ist der 30. Juni 2017. Letztmöglicher Termin zur Antragstellung für Projektträger, die in den Spielzeiten 2016/2017 bis 2017/2018 eine Doppelpass-Residenzförderung (Bewilligung im Mai 2016) erhalten, ist der 30. Juni 2018. Die Gastspieltour muss ein Jahr nach Antragstellung abgeschlossen sein – spätestens zum 30.Juni des Folgejahres. Ob die Durchführung einer Gastspielreise geplant ist, muss bereits im Antrag für die Residenzförderung mitgeteilt werden. Ist die Partnerschaft mit einer Präsenzpflicht der freien Gruppe am festen Haus verbunden? Die Residenz der freien Gruppe kann in Arbeitsblöcken umgesetzt werden und erfordert keine ganzjährige Präsenz am Standort des Hauses. Allerdings muss eine verbindliche und kontinuierliche Zusammenarbeit im Konzept deutlich werden. Was sind die Aufgaben der Produktionsleitung? In den bisherigen Doppelpass-Kooperationen hat sich die Rolle einer professionellen Produktionsleitung als zentral für die reibungslose Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Gruppe und Haus erwiesen. Entsprechend sollen alle künftig geförderten Tandems von erfahrenen Produktionsleitern/-büros begleitet werden, die über profunde Kenntnisse der verschiedenen Produktionsweisen und -erfordernisse von freien Gruppen und festen Häusern verfügen. In den Händen der Produktionsleitung soll ebenfalls die Planung und Koordination möglicher Gastspiele liegen. Entsprechend ist die Position „Produktionsleitung“ eine obligatorische Position im Kosten- und Finanzierungsplan des beantragten Projekts. Eckpunkte für die Antragstellung Wie viel Geld kann beantragt werden? Im Fonds Doppelpass können bis zu 150.000 Euro pro künstlerischer Partnerschaft beantragt werden. Das feste Haus muss sich mit baren Geldmitteln in Höhe von mindestens 10 % der Fördersumme beteiligen. Für Gastspieltouren können während oder im Anschluss an die zweijährige Zusammenarbeit bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Gastspieltour ist durch die Veranstalter zu sichern. Wie soll der Antrag aussehen? Sowohl für das Residenzprogramm als auch für die Gastspieltour im Fonds Doppelpass können ausschließlich die jeweiligen Antragsformulare der Kulturstiftung des Bundes verwendet werden, die Sie unter www.kulturstiftung-bund.de/doppelpass finden. Wer trifft die Entscheidung über eine Förderung? Die Auswahl trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf der Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury. Die Jurymitglieder für den Fonds Doppelpass sind: Katja Aßmann (Künstlerische Leiterin von Urbane Künste Ruhr), Tunçay Kulaoğlu (Dramaturg, Autor und Übersetzer, Berlin), Holger Schultze (Intendant am Theater Heidelberg), Manuel Schöbel (Intendant der Sächsischen Landesbühnen) und Christine Wahl (Journalistin). Wann ist der Einsendeschluss und wann fällt die Entscheidung über die Förderung? Einsendeschluss ist der 15. Februar 2016, die Jury tagt Ende April 2016. Danach informiert der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes die Antragsteller zeitnah über das Ergebnis. Kulturstiftung des Bundes, August 2015
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