Anlage 1 – Angaben zur Organisation und zum Ansprechpartner 1. Angaben zur beantragenden Organisation 1.1 Vollständiger Name der Organisation 1.2 Anschrift 1.3 URL der Website 1.4 Rechtsform 1.5 Unsere Organisation besitzt in mind. einer der nachstehenden Branchen einen signifikanten Versorgungsauftrag bzw. ist als Verband/Behörde zuständig für Betreiber Kritischer Infrastrukturen mit relevantem Versorgungsanteil. In diesem Fall erfolgt die Anerkennung als Institution im besonderen staatlichen Interesse (INSI) 1.6 Sektor / Branche Ja Anzahl der direkt/indirekt versorgten Endkunden der eigenen bzw. der vertretenen oder der beaufsichtigten Organisation: Nein Energie Elektrizität Gas Mineralöl Informationstechnik und Telekommunikation Telekommunikation Informationstechnik Wasser Öffentliche Wasserversorgung Öffentliche Abwasserbeseitigung Ernährung Ernährungswirtschaft Lebensmittelhandel Finanz- und Versicherungswesen Banken Börsen Versicherungen Finanzdienstleister Transport und Verkehr Luftfahrt Seeschifffahrt Binnenschifffahrt Schienenverkehr Straßenverkehr Logistik Medien und Kultur Gesundheit Medizinische Versorgung Arzneimittel und Impfstoffe Labore 1.7 Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse Kulturgut Symbolträchtige Bauwerke Kurze Beschreibung der erbrachten kritischen Dienstleistung Ihrer Organisation 2. Registerangaben 2.1 Zuständiges Gericht, inkl. Ort 2.2 Registerart 2.3 Registernummer 2.4 Alternativ Kein Registereintrag vorhanden (In diesem Fall legen Sie bitte einen anderen, gleichwertigen Nachweis bei) UP-KRITIS-Anmeldeunterlagen – Anlage 1 Stand: 08.04.2016 Seite 1 von 3 3. Ansprechpartner für den UP KRITIS 3.1 Anrede 3.2 Akademischer Grad 3.3 Nachname 3.4 Vorname 3.5 Funktion 3.6 Anschrift geschäftlich Gleiche Anschrift wie in 1.2 3.7 E-Mail-Adresse geschäftlich 3.8 Telefonnummer geschäftlich 3.9 Faxnummer geschäftlich 4. Notfallkontakt 4.1 Betreiber im Sinne BSI-Gesetz (IT-SiG) Kontaktstelle nach § 8b (3) BSIG benannt 4.2 Organisation mit SPOC-Anbindung Bezeichnung des für Ihre Organisation zuständigen SPOC Da das BSI keine Kontaktdaten an SPOCs weiterleitet, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Daten des Notfallkontakts bei dem für Sie zuständigen SPOC immer aktuell sind. Die Liste der im UP KRITIS bestehenden SPOCs finden Sie unter http://www.kritis.bund.de/SPOC 4.3 Organisation ohne SPOC-Anbindung Organisationseinheit z.B. Computer Emergency Response Team (CERT), IT-Sicherheitsabteilung, Corporate IT-Security, ... Funktions-E-Mail-Adresse Telefonnummer (Hotline) Festnetz Telefonnummer Mobiltelefon Telefonnummer Satellitentelefon UP-KRITIS-Anmeldeunterlagen – Anlage 1 Stand: 08.04.2016 Seite 2 von 3 5. Erläuterungen zu Notfallkontakten Das BSI erstellt regelmäßig und anlassbezogen Warnungen und Alarmierungen, die Sie auf unterschiedlichem Weg erhalten: • Wenn Ihre Organisation Betreiber einer Kritischen Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes (IT-Sicherheitsgesetz) ist und Sie eine Kontaktstelle nach §8b (3) BSIG benannt haben, erhalten Sie die Warn- und Lageinformationen über diese Kontaktstelle. In diesem Fall entfällt die Angabe eines Notfallkontakts. • Wenn Ihre Organisation an einen SPOC (Single Point of Contact) angeschlossen ist, erhalten Sie alle Warnund Lageinformationen über den SPOC. Bitte füllen Sie in diesem Fall den Punkt 4.2 aus. • Wenn Ihre Organisation nicht an einen SPOC angeschlossen ist und mehr als 50.000 Personen direkt oder indirekt versorgt (siehe Punkt 1.5), können Sie Warn- und Lageinformationen direkt vom BSI erhalten. Bitte füllen Sie hierfür Punkt 4.3 aus. • Wenn Ihre Organisation nicht an einen SPOC angeschlossen ist und weniger als 50.000 Personen direkt oder indirekt versorgt (siehe Punkt 1.5), können Sie Warn- und Lageinformationen über das Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit erhalten. Bitte füllen Sie in diesem Fall die Anlage ACS – Anmeldung zur Allianz für Cyber-Sicherheit aus. Die Warnmeldungen des BSI ergänzen die bei Ihnen anderweitig eingehenden Informationen. Sie ersetzen nicht ein ggf. kommerziell eingekauftes Angebot von CERTs. Verbände und Aufsichtsbehörden: Wenn Sie daran interessiert sind, die Warn- und Lageinformationen des BSI, die an die von Ihnen vertretenen /beaufsichtigten Betreiber geschickt werden, ebenfalls zur Kenntnis zu erhalten, füllen Sie bitte 4.2 aus und geben Sie hier Ihren sachlich zuständigen Kontakt für diese Information an (dies ist i.d.R. nicht Ihr Notfallteam). UP-KRITIS-Anmeldeunterlagen – Anlage 1 Stand: 08.04.2016 Seite 3 von 3
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