Anlage 1 - Kritis

Anlage 1 – Angaben zur Organisation und
zum Ansprechpartner
1. Angaben zur beantragenden Organisation
1.1
Vollständiger Name der Organisation
1.2
Anschrift
1.3
URL der Website
1.4
Rechtsform
1.5
Unsere Organisation besitzt in mind. einer
der nachstehenden Branchen einen
signifikanten Versorgungsauftrag bzw. ist als
Verband/Behörde zuständig für Betreiber
Kritischer Infrastrukturen mit relevantem
Versorgungsanteil. In diesem Fall erfolgt die
Anerkennung als Institution im besonderen
staatlichen Interesse (INSI)
1.6
Sektor / Branche
Ja
Anzahl der direkt/indirekt
versorgten Endkunden der eigenen
bzw. der vertretenen oder der
beaufsichtigten Organisation:
Nein
Energie
Elektrizität
Gas
Mineralöl
Informationstechnik und
Telekommunikation
Telekommunikation
Informationstechnik
Wasser
Öffentliche Wasserversorgung
Öffentliche Abwasserbeseitigung
Ernährung
Ernährungswirtschaft
Lebensmittelhandel
Finanz- und Versicherungswesen
Banken
Börsen
Versicherungen
Finanzdienstleister
Transport und Verkehr
Luftfahrt
Seeschifffahrt
Binnenschifffahrt
Schienenverkehr
Straßenverkehr
Logistik
Medien und Kultur
Gesundheit
Medizinische Versorgung
Arzneimittel und Impfstoffe
Labore
1.7
Rundfunk (Fernsehen und Radio),
gedruckte und elektronische Presse
Kulturgut
Symbolträchtige Bauwerke
Kurze Beschreibung der erbrachten
kritischen Dienstleistung Ihrer Organisation
2. Registerangaben
2.1
Zuständiges Gericht, inkl. Ort
2.2
Registerart
2.3
Registernummer
2.4
Alternativ
Kein Registereintrag vorhanden
(In diesem Fall legen Sie bitte einen anderen, gleichwertigen Nachweis bei)
UP-KRITIS-Anmeldeunterlagen – Anlage 1
Stand: 08.04.2016
Seite 1 von 3
3. Ansprechpartner für den UP KRITIS
3.1
Anrede
3.2
Akademischer Grad
3.3
Nachname
3.4
Vorname
3.5
Funktion
3.6
Anschrift
geschäftlich
Gleiche Anschrift wie in 1.2
3.7
E-Mail-Adresse geschäftlich
3.8
Telefonnummer geschäftlich
3.9
Faxnummer geschäftlich
4. Notfallkontakt
4.1 Betreiber im Sinne BSI-Gesetz (IT-SiG)
Kontaktstelle nach § 8b (3) BSIG benannt
4.2 Organisation mit SPOC-Anbindung
Bezeichnung des für Ihre Organisation
zuständigen SPOC
Da das BSI keine Kontaktdaten an SPOCs weiterleitet, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Daten des Notfallkontakts bei dem
für Sie zuständigen SPOC immer aktuell sind.
Die Liste der im UP KRITIS bestehenden SPOCs finden Sie unter http://www.kritis.bund.de/SPOC
4.3 Organisation ohne SPOC-Anbindung
Organisationseinheit
z.B. Computer Emergency Response Team (CERT),
IT-Sicherheitsabteilung, Corporate IT-Security, ...
Funktions-E-Mail-Adresse
Telefonnummer (Hotline)
Festnetz
Telefonnummer
Mobiltelefon
Telefonnummer
Satellitentelefon
UP-KRITIS-Anmeldeunterlagen – Anlage 1
Stand: 08.04.2016
Seite 2 von 3
5. Erläuterungen zu Notfallkontakten
Das BSI erstellt regelmäßig und anlassbezogen Warnungen und Alarmierungen, die Sie auf unterschiedlichem Weg
erhalten:
•
Wenn Ihre Organisation Betreiber einer Kritischen Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes
(IT-Sicherheitsgesetz) ist und Sie eine Kontaktstelle nach §8b (3) BSIG benannt haben, erhalten Sie die
Warn- und Lageinformationen über diese Kontaktstelle. In diesem Fall entfällt die Angabe eines
Notfallkontakts.
•
Wenn Ihre Organisation an einen SPOC (Single Point of Contact) angeschlossen ist, erhalten Sie alle Warnund Lageinformationen über den SPOC. Bitte füllen Sie in diesem Fall den Punkt 4.2 aus.
•
Wenn Ihre Organisation nicht an einen SPOC angeschlossen ist und mehr als 50.000 Personen direkt oder
indirekt versorgt (siehe Punkt 1.5), können Sie Warn- und Lageinformationen direkt vom BSI erhalten. Bitte
füllen Sie hierfür Punkt 4.3 aus.
•
Wenn Ihre Organisation nicht an einen SPOC angeschlossen ist und weniger als 50.000 Personen direkt
oder indirekt versorgt (siehe Punkt 1.5), können Sie Warn- und Lageinformationen über das Portal der
Allianz für Cyber-Sicherheit erhalten. Bitte füllen Sie in diesem Fall die Anlage ACS – Anmeldung zur Allianz
für Cyber-Sicherheit aus.
Die Warnmeldungen des BSI ergänzen die bei Ihnen anderweitig eingehenden Informationen. Sie ersetzen nicht
ein ggf. kommerziell eingekauftes Angebot von CERTs.
Verbände und Aufsichtsbehörden:
Wenn Sie daran interessiert sind, die Warn- und Lageinformationen des BSI, die an die von Ihnen vertretenen
/beaufsichtigten Betreiber geschickt werden, ebenfalls zur Kenntnis zu erhalten, füllen Sie bitte 4.2 aus und geben
Sie hier Ihren sachlich zuständigen Kontakt für diese Information an (dies ist i.d.R. nicht Ihr Notfallteam).
UP-KRITIS-Anmeldeunterlagen – Anlage 1
Stand: 08.04.2016
Seite 3 von 3