Folgende Hebesätze zur Gewerbesteuer sind zurzeit gültig:

Folgende Hebesätze zur Gewerbesteuer sind zurzeit gültig:
Ehemalige Bergstadt Clausthal-Zellerfeld
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 380 v. H.
Ehemalige Bergstadt Altenau
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 380 v. H.
Ehemalige Gemeinde Schulenberg i. O.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt380 v. H.
Ehemalige Bergstadt Wildemann
Der Hebesatz der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 405 v. H.
Der Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)
beträgt 450 v. H.
Die vorstehenden Hebesätze sind in den bislang noch gültigen
Satzungen der einzelnen Gemeinden nachzulesen. Diese sind unter
„Ortsrechtssammlung“ veröffentlicht.