Folgende Hebesätze zur Gewerbesteuer sind zurzeit gültig: Ehemalige Bergstadt Clausthal-Zellerfeld Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 380 v. H. Ehemalige Bergstadt Altenau Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 380 v. H. Ehemalige Gemeinde Schulenberg i. O. Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt380 v. H. Ehemalige Bergstadt Wildemann Der Hebesatz der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 405 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 450 v. H. Die vorstehenden Hebesätze sind in den bislang noch gültigen Satzungen der einzelnen Gemeinden nachzulesen. Diese sind unter „Ortsrechtssammlung“ veröffentlicht.
© Copyright 2024 ExpyDoc