Gewerbesteuerhebesatz: Der Gewerbesteuerbescheid wird auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides erlassen. Der vom zuständigen Finanzamt aufgrund der abgegebenen Steuererklärung ermittelte Messbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Der aktuelle Hebesatz in der Gewerbesteuer beträgt 360 v.H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für jedes Jahr mit der Haushaltssatzung erlassen. Stand 10/2016
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