Folgende Hebesätze zur Grundsteuer sind zurzeit gültig: Ehemalige Bergstadt Clausthal-Zellerfeld Der Hebesatz der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 405 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 525 v. H. Ehemalige Bergstadt Altenau Der Hebesatz der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 405 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 500 v. H. Ehemalige Gemeinde Schulenberg i. O. Der Hebesatz der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 405 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 500 v. H. Ehemalige Bergstadt Wildemann Der Hebesatz der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 405 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 500 v. H. Die vorstehenden Hebesätze sind in den bislang noch gültigen Satzungen der einzelnen Gemeinden nachzulesen. Diese sind unter „Ortsrechtssammlung“ veröffentlicht.
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