Die ,,Spezielle Untersuchung" beinhaltet die Prüfung r der

Die ,,Spezielle
Untersuchung"beinhaltetdie Der G 37 stellt ein geeignetesMittelfür die
Umsetzurng
der Bildschirmarbeitsverordnung
Prüfung
einerspeziellenSehr der Sehschärfe(Ferne/Nähearbeitsplatz- dar, Ob die Verordnung
erforderlich
ist,
bezogen)auch mit einer am Arbeitsplatz hilfeam Bildschirmarbeitsplatz
getragenen
kann im Verlaufdes G 37 festgestelltwerden.
Sehhilfe,
(Stereopsis),Wenn eine Korrektionvon Brechungsfehlern
r des räumlichen
Sehvermögens
erforderlichund eine geeigneteSehhilfefür
r der Stellungder Augen(Phorie),
ab dem 50. das Sehenin der Näheangepasstwordenist,
r des zentralenGesichtsfeldes
Lebensjahroder bei entsprechendenBe- kann die am BildschirmarbeitendePerson
grundsätzlichdieselbeBrille wie im alltägschwerden,
r des Farbensinns
bei besonderenAnforde- l i c h e n L e b e n ( U n i v e r s a l b r i l l et r)a g e n . A b
rungenan das Farbsehvermögen.
einemAlter von etwa 40 bis 45 Jahren muss
(Lesebrille)
in der Regel eine Altersnahbrille
Damitsteht ein umfassendes
Verfahrenfür die getragenwerden,deren Korrekturwertwegen
Prüfungdes Sehvermögens
zur Verfügung.
der weiterabnehmendenAkkommodationsfähigkeit kontinuierlich
bis ca. zum 60. LebensDie Erstuntersuchung
erfolgt vor Aufnahme jahr verstärkt werden muss. Unter diesen
werden Bedingungen
kann in wenigenFäilendie Verder Tätigkeit.Nachuntersuchungen
bei Beschäftigten
unter40 Jahrenim Abstand ordnung einer speziellenSehhilfeam Bildvon fünf Jahren, bei Beschäftigtenüber 40 schirmarbeitsplaiz
erforderlichwerden.
Jahrenim Abstandvon drei Jahrendurchgef ü h r t . D i e U n t e r s u c h u n g em
n ü s s e n d u r c h Die Kostenfür die arbeitsmedizinische
Voreinen ermächtigtenArzt mit der Gebietsbe- sorge trägt der Arbeitgeber,die Abrechnung
z e i c h n u n g , , A r b e i t s m e d i z idne" ,r Z u s a t z b e - erfolgt nach der Gebührenordnung
für Arzte
zeichnung,,Betriebsmedizin"
oderdurcheinen (GOA).Auch die Kostenfür spezielle
Sehhilfen
ermächtigtenAugenarzt erfolgen. Die Spe- hat der Arbeitgeberim erforderlichen
Umfang
zielle Untersuchungkann unter der Verant- zu übernehmen.
wortung eines Arztes von geschultenPersolI Weitere Literatur:
nen durchgefuhrtwerden.
Berufsgenossenschaft
licherGrundsatzf ür arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen,,Bildschirmarbeitsplätze"
G 37 (BGl
arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchun-785)
Da
praktigen seit vielenJahrenin Deutschland
ziertwerden,wirdauchin der Begründung
zur
Bildschirmarbeitsverordnung
auf
ausdrücklich
die bestehendePraxisder Durchführung
des
G 37 verwiesen.Nur speziellerarbeitsmedizinischerund ggf, augenärztlicher
Sachverstand versetzenden untersuchendenArzt in
die Lage, eventuellerforderlichwerdende
Maßarbeitsplatz-oder personenbezogene
nahmenvorzuschlagen.
zo
Auswahlkriterien
für die speziellearbeitsmedizinische
Vorsorge
nach dem Berufsgenossenschaftlichen
GrundsatzG 37 ,,Bild(BGl 504-37)
schirmarbeitsplätze"
(BGl 786)
BG-lniormation"Sehhilfenam Bildschirmarbeitsplatz"
Faltblatt,Sehhilfenam Bildschirrnarbeitsplatz"