Die ,,Spezielle Untersuchung"beinhaltetdie Der G 37 stellt ein geeignetesMittelfür die Umsetzurng der Bildschirmarbeitsverordnung Prüfung einerspeziellenSehr der Sehschärfe(Ferne/Nähearbeitsplatz- dar, Ob die Verordnung erforderlich ist, bezogen)auch mit einer am Arbeitsplatz hilfeam Bildschirmarbeitsplatz getragenen kann im Verlaufdes G 37 festgestelltwerden. Sehhilfe, (Stereopsis),Wenn eine Korrektionvon Brechungsfehlern r des räumlichen Sehvermögens erforderlichund eine geeigneteSehhilfefür r der Stellungder Augen(Phorie), ab dem 50. das Sehenin der Näheangepasstwordenist, r des zentralenGesichtsfeldes Lebensjahroder bei entsprechendenBe- kann die am BildschirmarbeitendePerson grundsätzlichdieselbeBrille wie im alltägschwerden, r des Farbensinns bei besonderenAnforde- l i c h e n L e b e n ( U n i v e r s a l b r i l l et r)a g e n . A b rungenan das Farbsehvermögen. einemAlter von etwa 40 bis 45 Jahren muss (Lesebrille) in der Regel eine Altersnahbrille Damitsteht ein umfassendes Verfahrenfür die getragenwerden,deren Korrekturwertwegen Prüfungdes Sehvermögens zur Verfügung. der weiterabnehmendenAkkommodationsfähigkeit kontinuierlich bis ca. zum 60. LebensDie Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme jahr verstärkt werden muss. Unter diesen werden Bedingungen kann in wenigenFäilendie Verder Tätigkeit.Nachuntersuchungen bei Beschäftigten unter40 Jahrenim Abstand ordnung einer speziellenSehhilfeam Bildvon fünf Jahren, bei Beschäftigtenüber 40 schirmarbeitsplaiz erforderlichwerden. Jahrenim Abstandvon drei Jahrendurchgef ü h r t . D i e U n t e r s u c h u n g em n ü s s e n d u r c h Die Kostenfür die arbeitsmedizinische Voreinen ermächtigtenArzt mit der Gebietsbe- sorge trägt der Arbeitgeber,die Abrechnung z e i c h n u n g , , A r b e i t s m e d i z idne" ,r Z u s a t z b e - erfolgt nach der Gebührenordnung für Arzte zeichnung,,Betriebsmedizin" oderdurcheinen (GOA).Auch die Kostenfür spezielle Sehhilfen ermächtigtenAugenarzt erfolgen. Die Spe- hat der Arbeitgeberim erforderlichen Umfang zielle Untersuchungkann unter der Verant- zu übernehmen. wortung eines Arztes von geschultenPersolI Weitere Literatur: nen durchgefuhrtwerden. Berufsgenossenschaft licherGrundsatzf ür arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen,,Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (BGl arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchun-785) Da praktigen seit vielenJahrenin Deutschland ziertwerden,wirdauchin der Begründung zur Bildschirmarbeitsverordnung auf ausdrücklich die bestehendePraxisder Durchführung des G 37 verwiesen.Nur speziellerarbeitsmedizinischerund ggf, augenärztlicher Sachverstand versetzenden untersuchendenArzt in die Lage, eventuellerforderlichwerdende Maßarbeitsplatz-oder personenbezogene nahmenvorzuschlagen. zo Auswahlkriterien für die speziellearbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen GrundsatzG 37 ,,Bild(BGl 504-37) schirmarbeitsplätze" (BGl 786) BG-lniormation"Sehhilfenam Bildschirmarbeitsplatz" Faltblatt,Sehhilfenam Bildschirrnarbeitsplatz"
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