LIFE CARE · ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Ihre Betriebsärzte sind: Staatliches Schulamt Greifswald und Neubrandenburg Frau Dipl. med. Taja Diel AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Gützkower Str. 92 17489 Greifswald Staatliches Schulamt Rostock Herr Olaf Meißner AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Am Hechtgraben 1a 18147 Rostock Alle Betriebsärzte sind erreichbar über: Frau Sara Huseinovic E-Mail: [email protected] Tel.: 0381 453 74215 Ansprechpartner Ihres Arbeitgebers: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Institut für Qualitätsentwicklung Werderstraße 124 19055 Schwerin Ralf Schattschneider Landeskoordinator für das Betriebliche Gesundheitsmanagement an öffentlichen Schulen Tel.: 0385 588-7714 Fax: 0385 588-7026 E-Mail: [email protected] AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH TÜV Rheinland Group www.tuv.com ® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. 4.1.279.12.15 Staatliches Schulamt Schwerin Herr Dr. Kurt Kikull Frau Maja Sernau AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Platz der Freiheit 5 19053 Berlin Die Betriebsärzte der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH. Ihre Berater rund um den modernen Arbeitsund Gesundheitsschutz. Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Wenn es um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter geht, sind wir ein wichtiger Ansprechpartner. Unsere Betriebsärzte beraten Sie zu allen Gesundheitsfragen rund um den Arbeitsplatz und helfen Ihnen dabei, nachhaltig wirkende Maßnahmen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu planen und zu implementieren. Arbeitssicherheitsausschusssitzung Wir informieren Arbeitgeber und Führungskräfte, betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte zur Umsetzung eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir unterstützen bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und beraten u.a. zu arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen. Betriebsbegehung Die Betriebsbegehung kann routinemäßig oder anlassbezogen erfolgen, z. B. bei Lärm, verlängerter Nachhallzeit oder bei Raumluftproblemen. Im Einzelfall ist auch eine individuelle Arbeitsplatzbegehung möglich. Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber (Schulleiterinnen und Schulleiter) ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Unterweisung der Beschäftigten Auch bei der Unterweisung der Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz können wir mitwirken. Arbeitsmedizinische Vorsorge Durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sollen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkannt und verhütet werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten. Beispiele: Angebotsvorsorge bei einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko durch Kontakt zu Körperflüssigkeiten („G 42“) Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen („G 37“) Wunschvorsorge bei gesundheitlichen Beschwerden, die im beruflichen Zusammenhang stehen können. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Wir unterstützen bei Fragen zur Eingliederung in den Arbeitsprozess insbesondere nach längerer Erkrankung. Dies gilt auch für Beschäftigte mit Behinderungen. Medizinischer Check-up (ab 12 Personen vor Ort in der Schule) Diese Untersuchung dient der Früherkennung und Vorbeugung gesundheitlicher Risikofaktoren. Inhalte: Blutzuckermessung Blutfettwertbestimmung Blutdruckmessung Sehtest medizinische Beratung Impfberatung ggf. Grippeschutzimpfung Was Sie noch wissen sollten: Betriebliches Gesundheitsmanagement Wir unterstützen auch bei der (Weiter-) Entwicklung Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Neben internen Maßnahmen können wir Ihnen bedarfsgerechte externe Maßnahmen empfehlen (z. B. Seminare, Workshops, Check-up Untersuchungen, Gesundheitstage), die speziell auf die Verringerung der Belastungsbereiche in der Schule zugeschnitten sind. Individuelle Beratung der Beschäftigten Die Beratung der Beschäftigten erfolgt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge in unseren Zentren. Darüber hinaus sind betriebsärztliche Sprechstunden möglich. Gerne unterstützen wir auch bei der Beantragung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Mutterschutz Die Beratung schwangerer Beschäftigter, z. B. bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfolgt durch uns im Rahmen der Mutterschutz-Untersuchung. Hiervon abzugrenzen sind Fragen zur gesundheitlichen Eignung: Einstellungs- und Dienstfähigkeitsuntersuchungen erfolgen nicht durch den Betriebsarzt, sondern durch den Amtsarzt. Betriebliche Suchtprävention Wir beraten sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte rund um das Thema Sucht, damit Suchtprobleme am Arbeitsplatz (rechtzeitig) erkannt werden und angemessen gehandelt werden kann. Mehr Informationen zum Betriebliches Gesundheitsmanagement an öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unter: http://www.bildung-mv.de/lehrer/lehrergesundheit/ Wir unterliegen sowohl der ärztlichen Schweigepflicht als auch dem Datengeheimnis und sind in unserer fachlichen Arbeit weisungsfrei.
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