Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren

Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren
Für das Schlachten von Tieren müssen auch Direktvermarkter entweder
einen Sachkundenachweis oder den Nachweis einer gleichwertigen Au sbildung vorweisen können.
Von Personen, die Tiere schlachten, wird aufgrund der europäischen Verordnung über den
Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung
(EU-VO Nr. 1099/2009) ein Sachkundenachweis verlangt. Davon ausgenommen sind die
Schlachtung für den Eigenbedarf und die
Schlachtung von kleinen Mengen von Geflügel und Hasentieren. Bezüglich der Sachkunde von Personen, die Farmwild schlachten
bzw. töten, hat sich nichts geändert: sachkundig ist, wer den Sachkundelehrgang für das
„Schießen von Farmwild in Gehegen“ erfolgreich absolviert hat.
© LFI Österreich, Fotograf: Bernhard Raab
Die Anforderungen im Detail:
a) Für Personen, die eine landwirtschaftliche Schule (deren Lehrplan die Themen Tierschutz und Schlachtung vorsieht bzw. mit entsprechenden Unterrichts- und Praxisfächern wie z.B. Tierhaltung und landwirtschaftliche Praxis), eine Ausbildung als
Fleischhauer oder als Veterinär erfolgreich abgeschlossen haben, gilt das Zeugnis
über die erfolgreiche Ausbildung als dem Sachkundenachweis gleichwertig. Das bedeutet, dass kein Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gestellt werden muss.
Wird der Betrieb aufgefordert, den Sachkundenachweis vorzuweisen, so erfolgt der
Nachweis in Form des Zeugnisses.
Ein Antrag zur Ausstellung eines Sachkundenachweises kann aber gestellt werden
und ist insbesondere dann von Nutzen, wenn beabsichtigt wird, die Tätigkeit des
Schlachtens auch außerhalb des eigenen Betriebes bzw. im Ausland auszuführen.
b) Für Personen, die keine unter Punkt a) genannte Ausbildung absolviert haben, aber
über die berufliche Qualifikation aufgrund mindestens 3-jähriger Tätigkeit verfügen,
gilt Folgendes: Es ist ein Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zu stellen, wobei die Bestätigung der beruflichen Qualifikation durch den Tierarzt bzw. Beschautierarzt beizubringen ist. Wurden innerhalb der letzten 3 Jahre Schlachtungen
samt Beschau durchgeführt, so sollte die Ausstellung der Bestätigung über die Qualifikation reibungslos erfolgen. Denn, wäre die Schlachtung bisher nicht sachgerecht
und tierschutzkonform ausgeführt worden, so hätte der Beschautierarzt schon bisher
auf die mangelnde Qualifikation und Durchführung hinweisen und weitere Schlachtungen untersagen müssen.
Die Erlangung des Sachkundenachweises aufgrund der beruflichen Qualifikation ist
im sogenannten vereinfachten Verfahren bis spätestens 8.12.2015 möglich. Ein AnArtikel und Info zum Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren
Dr. Martina Ortner, LFI Bildungsoffensive Direktvermarktung, LK Österreich
14.9.2015
trag ist daher umgehend bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, damit die
Abwicklung fristgerecht erfolgen kann (mittels Muster: „Antragsformular zur Ausstellung eines Sachkundenachweises zum Schlachten von Tieren“).
c) Personen, die Tiere schlachten bzw. in Zukunft schlachten möchten und weder eine
landwirtschaftliche Ausbildung noch ausreichende berufliche Qualifikation vorweisen
können, müssen eine entsprechende Ausbildung mit Praxis und Prüfung absolvieren,
um einen Sachkundenachweis beantragen zu können.
Die Kursdauer beträgt je Tierart einen halben Tag. Nach dem Kursbesuch und einer
erfolgreich abgelegten Prüfung sowie einem Praxistag je Tierart, kann die Ausstellung
eines Sachkundenachweises bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Betroffenen Betrieben wird empfohlen, Kontakt mit dem Referat Direktvermarktung Ihrer
Landwirtschaftskammer aufzunehmen. Die Seminare werden nach Bedarf für die entsprechenden Tierarten angeboten und sind selbstverständlich auch zur Weiterbildung
für bereits ausgebildete und qualifizierte Direktvermarkter geeignet.
Weiters stehen Lehrfilme in Form von DVDs zur richtigen Schlachtung am Bauernhof zur
Verfügung und zwar für Schlachtungen von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen (Kostenanteil € 10,-- je DVD, Bestellung beim LFI Österreich, [email protected]).
Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen oder Höheren landwirtschaftlichen Schulen haben zukünftig ebenso mit dem erfolgreichen Abschluss eine dem Sachkundenachweis
gleichwertige Ausbildung, sofern der Lehrplan die Themen Tierschutz und Schlachtung vorsieht.
Dr. Martina Ortner
Landwirtschaftskammer Österreich
Ansprechperson LK Tirol
Michael Hölzl
Referent für Direktvermarktung
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
Tel.: +43 59292 1504
E-Mail: [email protected]
Artikel und Info zum Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren
Dr. Martina Ortner, LFI Bildungsoffensive Direktvermarktung, LK Österreich
14.9.2015