Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren Für das Schlachten von Tieren müssen auch Direktvermarkter entweder einen Sachkundenachweis oder den Nachweis einer gleichwertigen Au sbildung vorweisen können. Von Personen, die Tiere schlachten, wird aufgrund der europäischen Verordnung über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung (EU-VO Nr. 1099/2009) ein Sachkundenachweis verlangt. Davon ausgenommen sind die Schlachtung für den Eigenbedarf und die Schlachtung von kleinen Mengen von Geflügel und Hasentieren. Bezüglich der Sachkunde von Personen, die Farmwild schlachten bzw. töten, hat sich nichts geändert: sachkundig ist, wer den Sachkundelehrgang für das „Schießen von Farmwild in Gehegen“ erfolgreich absolviert hat. © LFI Österreich, Fotograf: Bernhard Raab Die Anforderungen im Detail: a) Für Personen, die eine landwirtschaftliche Schule (deren Lehrplan die Themen Tierschutz und Schlachtung vorsieht bzw. mit entsprechenden Unterrichts- und Praxisfächern wie z.B. Tierhaltung und landwirtschaftliche Praxis), eine Ausbildung als Fleischhauer oder als Veterinär erfolgreich abgeschlossen haben, gilt das Zeugnis über die erfolgreiche Ausbildung als dem Sachkundenachweis gleichwertig. Das bedeutet, dass kein Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gestellt werden muss. Wird der Betrieb aufgefordert, den Sachkundenachweis vorzuweisen, so erfolgt der Nachweis in Form des Zeugnisses. Ein Antrag zur Ausstellung eines Sachkundenachweises kann aber gestellt werden und ist insbesondere dann von Nutzen, wenn beabsichtigt wird, die Tätigkeit des Schlachtens auch außerhalb des eigenen Betriebes bzw. im Ausland auszuführen. b) Für Personen, die keine unter Punkt a) genannte Ausbildung absolviert haben, aber über die berufliche Qualifikation aufgrund mindestens 3-jähriger Tätigkeit verfügen, gilt Folgendes: Es ist ein Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zu stellen, wobei die Bestätigung der beruflichen Qualifikation durch den Tierarzt bzw. Beschautierarzt beizubringen ist. Wurden innerhalb der letzten 3 Jahre Schlachtungen samt Beschau durchgeführt, so sollte die Ausstellung der Bestätigung über die Qualifikation reibungslos erfolgen. Denn, wäre die Schlachtung bisher nicht sachgerecht und tierschutzkonform ausgeführt worden, so hätte der Beschautierarzt schon bisher auf die mangelnde Qualifikation und Durchführung hinweisen und weitere Schlachtungen untersagen müssen. Die Erlangung des Sachkundenachweises aufgrund der beruflichen Qualifikation ist im sogenannten vereinfachten Verfahren bis spätestens 8.12.2015 möglich. Ein AnArtikel und Info zum Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren Dr. Martina Ortner, LFI Bildungsoffensive Direktvermarktung, LK Österreich 14.9.2015 trag ist daher umgehend bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, damit die Abwicklung fristgerecht erfolgen kann (mittels Muster: „Antragsformular zur Ausstellung eines Sachkundenachweises zum Schlachten von Tieren“). c) Personen, die Tiere schlachten bzw. in Zukunft schlachten möchten und weder eine landwirtschaftliche Ausbildung noch ausreichende berufliche Qualifikation vorweisen können, müssen eine entsprechende Ausbildung mit Praxis und Prüfung absolvieren, um einen Sachkundenachweis beantragen zu können. Die Kursdauer beträgt je Tierart einen halben Tag. Nach dem Kursbesuch und einer erfolgreich abgelegten Prüfung sowie einem Praxistag je Tierart, kann die Ausstellung eines Sachkundenachweises bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Betroffenen Betrieben wird empfohlen, Kontakt mit dem Referat Direktvermarktung Ihrer Landwirtschaftskammer aufzunehmen. Die Seminare werden nach Bedarf für die entsprechenden Tierarten angeboten und sind selbstverständlich auch zur Weiterbildung für bereits ausgebildete und qualifizierte Direktvermarkter geeignet. Weiters stehen Lehrfilme in Form von DVDs zur richtigen Schlachtung am Bauernhof zur Verfügung und zwar für Schlachtungen von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen (Kostenanteil € 10,-- je DVD, Bestellung beim LFI Österreich, [email protected]). Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen oder Höheren landwirtschaftlichen Schulen haben zukünftig ebenso mit dem erfolgreichen Abschluss eine dem Sachkundenachweis gleichwertige Ausbildung, sofern der Lehrplan die Themen Tierschutz und Schlachtung vorsieht. Dr. Martina Ortner Landwirtschaftskammer Österreich Ansprechperson LK Tirol Michael Hölzl Referent für Direktvermarktung Brixner Straße 1 6020 Innsbruck Tel.: +43 59292 1504 E-Mail: [email protected] Artikel und Info zum Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren Dr. Martina Ortner, LFI Bildungsoffensive Direktvermarktung, LK Österreich 14.9.2015
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