Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 01. April 2016
1. Allgemeines, Geltunagsbereich
1.1.
Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) stellen einen
integralen Bestandteil in allen vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden (kurz
„Auftraggeber“) und dem AppArtig e.U., Wiener Straße 9 / Top2, 3133 Traismauer, (kurz
„AppArtig“) dar, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.2.
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelunegn – insbesondere AGB oder
sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn AppArtig dies schriftlich bestätigt.
1.3.
Abweichungen, Ergänzungen oder sonstige Abreden und Vorbehalte bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme durch
AppArtig.
1.4.
Wenn im Folgenden von „Vereinbarungen“ als Modifikation der grundsätzlichen
AGB-Regelung gesprochen wird, ist dies stets im Sinne des Punkt 1.2. zu verstehen.
1.5.
AppArtig behält sich das Recht vor, die gegenständlichen AGB während aufrechter
Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber jederzeit einseitig abzuändern. Diese Änderung wird
dem Auftraggeber übermittelt, welcher binnen vier Wochen die Möglichkeit hat, dieser
schriftlich zu widersprechen, andernfalls treten die neuen AGB nach Ablauf der Frist in Kraft.
Bei gültigem Widerspruch kann das betroffene Vertragsverhältnis von AppArtig ordentlich
gekündigt werden. Im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, abrufbar unter
www.appartig.at/agb.
2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang
2.1.
Der Tätigkeitsbereich von AppArtig umfasst im Wesentlichen die Bereiche Design-, App- und
Webentwicklung sowie Web-Anwendungen im B2B-Vertragsverhältnis.
2.2.
Ein verbindlicher Vertrag kommt mit entsprechender Annahmeerklärung durch den
Auftraggeber zustande, im Zweifel auch durch konkludente Auftragserteilung bzw.
Auftragsbestätigung nach Legung des Angebots durch AppArtig.
2.3.
Änderungen im Hinblick auf das zuvor unterbreitete Angebot bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftlichkeit sowie der Annahme beider Parteien.
2.4.
Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die schriftlichen Vereinbarungen
zwischen den Vertragsparteien, basierend auf dem Angebot von AppArtig. Nach Ablauf von 14
Tagen ab Angebotslegung ist AppArtig an dieses nicht mehr gebunden, es sei denn es wurde
schriftlich anderes vereinbart.
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/ Wiener Straße 9, Top 2 / 3133 Traismauer / +43 660 5114062 / [email protected] / www.appartig.at / ​
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/ Raiffeisenbank
Region St. Pölten / IBAN: AT053258500008072415 / SWIFT/BIC: RLNWATWWOBG / ​
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/ AppArtig e.U. / Geschäftsführer: Jakob Vesely
LG St. Pölten / FN 397616f / ​
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/ ATU68745888
2.5.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder entsprechende Leistungen im Angebot
ausdrücklich enthalten sind, schuldet AppArtig nicht die Einschulung oder sonstige Instruktion
der Mitarbeiter des Auftraggebers hinsichtlich der von AppArtig erbrachten Dienste und
programmierten Anwendungen, insbesondere nicht mehrmalige oder nachfolgende
Schulungen.
2.6.
Modalitäten zur Leistungserbringung (Dauer, Fertigstellungstermine etc.) gelten, sofern nichts
anderes vereinbart, entsprechend dem Angebot. Mangels anderslautender schriftlicher
Vereinbarung hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf einen bestimmten
Fertigstellungstermin. Sollte ein Fertigstellungstermin vereinbart worden sein, hat der
Auftraggeber geringfügige Verzögerungen innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens mangels
anderer Vereinbarung folgenlos zu akzeptieren. AppArtig wird den Auftraggeber jedoch davon
in Kenntnis setzen, wenn sich eine Zeitverzögerung von mehr als sieben Tagen abzeichnet.
3. Pflichten des Auftraggebers, Gewährleistung, Kündigung
3.1.
Es obliegt dem Auftraggeber, das zu verwendende Material (Bilder, Videos etc.) und die damit
verbundenen Rechte beizuschaffen. AppArtig haftet nicht für einen etwaigen Verstoß gegen
immaterialgüterrechtliche oder sonstige Bestimmungen, welcher durch die Verwendung der
vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien zustande kommt. Der Auftraggeber hat
AppArtig diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
3.2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, AppArtig im Falle einer Auftragsübernahme die notwendige
Unterstützung zu leisten, welche zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses erforderlich ist.
3.3.
Ändert der Auftraggeber seine Vorstellungen nach Auftragserteilung, will er den Auftrag ohne
einen von AppArtig grob sorgfaltswidrig oder vorsätzlich verschuldeten Grund zurückziehen
oder zeigt sich ein anderes Problem, welches der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist
(z.B. Verstöße gegen das Urheberrecht), trägt ausschließlich der Auftraggeber das Risiko
zusätzlicher Kosten.
3.4.
AppArtig ist verpflichtet, die erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu
erledigen. Der Eintritt eines bestimmten Erfolges kann mangels entsprechender Vereinbarung
seitens AppArtig nicht gewährleistet werden.
3.5.
AppArtig übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter, sofern diese nicht AppArtig als
Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 1313a ABGB zurechenbar sind.
3.6.
Mängel, die der Auftraggeber an der erbrachten Leistung feststellt oder bei zumutbarer
Kontrolle feststellen hätte können, sind AppArtig binnen 14 Tagen ab Vorstellung des
Arbeitsergebnisses schriftlich mitzuteilen, andernfalls damit zusammenhängende Ansprüche
verfristet sind und auch nicht mehr einredeweise geltend gemacht werden können.
3.7.
Daueraufträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist
zum Monatsletzten gekündigt werden. Als Daueraufträge zählen insbesondere die laufende
Betreuung, Wartung oder Kontrolle von Webanwendungen oder sonstigen Diensten.
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3.8.
Zielschuldverhältnisse sind mit Auftrags- bzw. Zahlungsabwicklung mangels anderer
Vereinbarung als erledigt anzusehen. Die Auftragserteilung zur anschließenden regelmäßigen
Betreuung, Wartung oder Kontrolle begründet ein Dauerschuldverhältnis, in welches die
Dauer der vorgegangen Leistungsbeziehung nicht einzurechnen ist.
3.9.
AppArtig kann den Vertrag insbesondere dann mit sofortiger Wirkung fristlos auflösen oder
vom Vertrag konsequenzenlos zurücktreten, wenn begründeter Verdacht strafrechtlich
relevanter
Tätigkeiten
oder
eines
Verstoßes
des
Auftraggebers
gegen
immaterialgüterrechtliche Bestimmungen bestehen, der Auftraggeber gegen Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes verstößt oder er sonst ein Verhalten setzt, das eine weitere
Zusammenarbeit unzumutbar erscheinen lässt.
3.10. Trotz gewissenhafter Auftragserledigung durch AppArtig, wird keine Gewähr für die
dauerhafte Verwendbarkeit der Leistungen, v.a. im Bereich des Internets oder in sozialen
Netzwerken geleistet.
4. Preise
4.1.
Die Preise in Angeboten oder sonstigen kalkulatorischen Aufstellungen basieren auf den
geltenden Richtsätzen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung sowie auf den vom Auftraggeber
bereitgestellten Informationen. Etwaige Auftragsausdehnungen werden nach den geltenden
Richtsätzen zum Zeitpunkt der Auftragsausdehnung berechnet, sofern keine anderslautende
schriftliche Vereinbarung besteht.
4.2.
Nimmt AppArtig zur Auftragsabwicklung im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem
Auftraggeber Dienste Dritter in Anspruch, trägt der Auftraggeber grundsätzlich das Risiko für
die Leistungen sowie abweichender AGB des Dritten. Die Geltung der gegenständlichen AGB
bleibt im Verhältnis Auftraggeber und AppArtig ebenso unberührt wie der Honoraranspruch
gegenüber dem Auftraggeber.
5. Zahlungskonditionen
5.1.
Sofern im Einzelnen nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltsanspruch vollumfänglich
jeweils mit Erbringung der geschuldeten Leistung. AppArtig ist berechtigt, Kostenvorschüsse
zu verlangen oder monatlich abzurechnen. Solange die entsprechenden Kostenvorschüsse
nicht voll bezahlt sind oder sonstige Forderungen von AppArtig offen sind, ist AppArtig nicht
verpflichtet, Leistungen zu erbringen.
5.2.
Sofern nichts anderes vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen einlangend bei AppArtig
ab Rechnungserhalt ohne etwaiger Abzüge oder Skonti.
5.3.
Konkrete Preise oder Abrechnungs- und Zahlungskonditionen gelten in Euro exklusive
Umsatzsteuer, sofern nicht im Angebot ausdrücklich anderes vermerkt ist.
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5.4.
Sofern dies entsprechend vereinbart wurde oder es sich nachträglich als notwendig
herausstellt, kann auftragsbedingt ein Vorschuss seitens AppArtig verlangt werden. Mangels
Erlegung kann AppArtig unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.5.
Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich binnen 10 Tagen unter Anführung von Gründen
mitzuteilen, andernfalls gilt die Rechnung als vom Auftraggeber vollinhaltlich anerkannt.
5.6.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% per Anno ab dem
Tag der Fälligkeit verrechnet. Unabhängig davon, besteht für AppArtig die Möglichkeit des
Vertragsrücktrittes unter Setzen einer 14-tägigen Nachfrist.
5.7.
Werden Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Büroräumlichkeiten von AppArtig erbracht,
so sind dem Auftraggeber die Fahrtkosten und gegebenenfalls Verpflegungs- und
Aufenthaltskosten in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
6. Datensicherheit, Datenschutz, Nutzungsrechte
6.1.
Alle
Rechte,
insbesondere
exklusive
Bearbeitungs-,
Verwertungsund
Urheberpersönlichkeitsrechte, an den dem Auftraggeber überlassenen sowie vereinbarten
geistigen Leistungen (zB Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Präsentationen, Negative, Fotos,
Bearbeitungen, Skribbles etc.) stehen – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig davon, ob
ein Schutz nach immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen besteht – ausschließlich AppArtig
zu. Die Rechte des Auftraggebers sind auf jene beschränkt, welche ausdrücklich und schriftlich
im Angebot oder diesen AGB festgelegt werden und welche vom Zweck der Auftragserteilung
notwendigerweise umfasst sind (kurz „Nutzungsbewilligung“). Diese Rechte stehen dem
Auftraggeber erst nach Abschluss der Arbeiten und bei vollständiger Bezahlung sämtlicher
offener Forderungen von AppArtig zu. Das Recht, die geistigen Leistungen von AppArtig weiter
zu entwickeln oder sonst wie abzuändern, steht nur bei schriftlicher Genehmigung durch
AppArtig zu.
6.2.
Eine Übertragung der Nutzungsbewilligung auf Dritte setzt die schriftliche Zustimmung von
AppArtig voraus und wird im Zweifel nur gegen ein angemessenes Entgelt erteilt. AppArtig
kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern. Der Dritte hat sich den
zwischen Auftraggeber und AppArtig vereinbarten Nutzungsbeschränkungen zu unterwerfen.
Der Auftraggeber hat AppArtig diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
6.3.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine in diesem Absatz 6 statuierten Pflichten, hat er auf
Aufforderung durch AppArtig eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe der
fünffachen Auftragssumme zu entrichten. AppArtig ist berechtigt, einen darüber
hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
6.4.
Für die Erbringung der vom Auftraggeber gewünschten Leistungen räumt der Auftraggeber
AppArtig ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an den zur Verfügung gestellten Unterlagen,
Inhalten und sonstigen Informationen ein, soweit dies zur Durchführung des Auftrags sinnvoll
oder notwendig ist.
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7. Haftungsausschluss
7.1.
AppArtig haftet nicht für Ansprüche Dritter aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Materials (siehe auch Punkt 3.1).
7.2.
AppArtig ist nicht zur Herstellung eines bestimmten Erfolges verpflichtet, sondern schuldet
mangels anderslautender Vereinbarung lediglich eine Auftragserfüllung nach bestem Wissen
und Gewissen (siehe auch Punkt 3.4).
7.3.
AppArtig haftet grundsätzlich nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AppArtig nur für Personenschäden. Die Haftung verjährt in
sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
7.4.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen,
Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von
Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet AppArtig nicht.
7.5.
Sofern dem Auftraggeber nachträglich Umstände bekannt werden, die die vereinbarte
Leistungserbringung beeinflussen, ist er unter sonstiger schadenersatzrechtlicher
Verpflichtung angehalten, dies unverzüglich mitzuteilen.
8. Schlussbestimmungen
8.1.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder
Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die
rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und
durchführbare Bestimmung ersetzen, die Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
8.2.
Bei einem Widerspruch zwischen Angebot und AGB, geht das Angebot vor.
8.3.
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AppArtig mit Gegenforderungen, welcher Art auch
immer, ist ausgeschlossen.
8.4.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der
Kollisionsnormen.
8.5.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich der Frage des rechtmäßigen
Zustandekommens des Vertrages, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz
von AppArtig.
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