Ausschuss für Industrie, Forschung

EUROPÄISCHES PARLAMENT
2014 - 2019
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
27.4.2015
ARBEITSDOKUMENT
zur Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Branche der Grundmetalle
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Edouard Martin
DT\1055283DE.doc
DE
PE552.082v01-00
In Vielfalt geeint
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Zwischenbericht
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer Arbeit, die Überlegungen und Vorschläge
umfasst, die sich aus Gesprächen mit Leitungsgremien von Unternehmen und Gewerkschaften
sowie mit regionalen Behörden während unserer Besuche vor Ort ergeben haben.
Hier möchten wir all denjenigen danken, die diese Besuche ermöglicht haben.
Einleitung
In der Europäischen Union wurden seit 2008 Kapazitäten der Stahlproduktion in Höhe von
mehr als 40 Mio. t abgebaut, und mehr als 60 000 direkte Arbeitsplätze und mehr als 100 000
indirekte Arbeitsplätze sind verloren gegangen.
Dieser Aderlass ist das Ergebnis des drastischen Rückgangs der Nachfrage, die 2014 um
40 Mio. t unterhalb derjenigen von 2007 lag.
Die Tatsache, dass die europäischen Aluminiumhütten eine nach der anderen schließen, hat
seinen Grund nicht in dem drastischen Rückgang der europäischen Nachfrage nach
Aluminium, sondern in den hohen Strompreisen zusammen mit einer zunehmenden Volatilität
derselben.
Stahl und Aluminium sind nur zwei Beispiele in der Branche der Grundmetalle, die eine
Investitionskrise beispiellosen Ausmaßes durchläuft.
I Die Branche der Grundmetalle: Eine vorrangige und strategische Notwendigkeit für
Europa
Europa mangelt es an den meisten Grundmetallen, weil es an primärer Erzgewinnung und verhüttung und an der Nutzung sekundärer Ressourcen fehlt.
Die Nutzung sekundärer Metalle muss als wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft entwickelt
werden, wird aber weder in Qualität noch in Quantität ausreichen, um den Bedarf der
europäischen Volkswirtschaften an Grundmetallen zu decken.
Dies gilt insbesondere für die Energiewende, bei der die Grundmetalle das Kernstück der
neuen Technologien bilden, die für ihre Durchführung notwendig sind.
1-1 Die Grundmetalle: Eine Branche mit hoch qualifizierten Arbeitskräften
Die Sozialpartner des Sektors gestehen zu, dass heute in der modernen Eisen- und
Stahlindustrie die Themen Emissionen und Energie ein größeres Gewicht als die
Arbeitskosten bei den Entscheidungen über Investitionen haben.
II Notwendigkeit, die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen auf die
Arbeitnehmer und die Anwohner so gering wie möglich zu halten
Die Branche der Grundmetalle in Europa muss im Bereich des Umweltschutzes beispielhaft
sein, indem sie die Auswirkungen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Anwohner so
gering wie möglich hält.
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Dies ist die Grundlage und Voraussetzung dafür, dass sich eine nachhaltige Branche der
Grundmetalle in Europa entwickeln kann.
Die Öffnung der Leitungsorgane der am meisten sensiblen und strategischen Unternehmen
gegenüber internen und externen Interessenträgern, die auf territoriale Ebene repräsentativ
sind, ist ein Weg, der in Erwägung gezogen werden sollte.
III Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen
3-1: Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen, ein Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels in
Europa und darüber hinaus
Die Schaffung des CO2-Marktes im Jahr 2005 (Richtlinie 2003/87/EG) entsprach der
Umsetzung einer offensiven Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels durch die
Europäische Union, bei der Investitionen die CO2-Emissionen verringern würden.
Dieses Ziel ist aus verschiedenen Gründen nicht erreicht worden, wobei vor allem die
Gefahren der Verlagerung von CO2-Emissionen eine Rolle spielen, die trotz der großzügigen
Zuteilung kostenloser Quoten erfolgt.
Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen sind deshalb wohl das geeignete Mittel, um zwei
Klippen zu umschiffen:
Die Zuteilung kostenloser Quoten, die entsprechend dem Anstieg des Preises für CO2
auf dem Markt immer teurer werden wird.
Der Verzicht auf die Zwänge der Emissionsrechte, die energieintensiven Branchen
auferlegt wurden, und zwar solange, wie kein internationales Abkommen unterzeichnet ist.
In beiden Fällen wäre das Ergebnis, die Bekämpfung des Klimawandels durch die
europäischen energieintensiven Branchen aufzugeben.
IV Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen
Wenn man Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen zuläße, bedeutete dies die Schaffung
gleicher, nicht verfälschter Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Produzenten
und außereuropäischen Produzenten sowohl im Binnenmarkt als auch bei der Ausfuhr.
Dies würde dadurch erreicht, dass man die Einfuhren den gleichen Regelungen des
Kaufs von Emissionsrechten auf dem CO2-Markt wie die europäischen Produzenten
unterwerfen würde, und zwar auf der Grundlage einer Zollerklärung über den CO2-Gehalt der
eingeführten Produkte.
Auch müssten die Ausfuhren von der Pflicht zum Kauf von CO2-Emissionsrechten
befreit werden.
Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen würde demjenigen der derzeitigen
Emissionsrechte entsprechen.
4-1 Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen sind keine Steuer
4-2 Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen sind weder ein Handelshemmnis noch eine
protektionistische Maßnahme.
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Mit den Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen wird das Ziel verfolgt, den europäischen
Importeuren und Produzenten die gleichen Pflichten hinsichtlich der Einhaltung der CO2Emissionsnormen für die in Europa verkauften Produkte aufzuerlegen.
Sie sind als Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit auf weltweiter Ebene im
Einklang mit den Verpflichtungen der europäischen Länder gegenüber der WHO (Artikel XX
GATT) zulässig.
4-3 Die Kompensation indirekter Emissionen: Ein unfairer Wettbewerb zwischen den
europäischen Ländern
Weil die Kommission eingeräumt hat, dass es einen ungefähren Wettbewerb wegen der
Verteuerung der Strompreise aufgrund der CO2-Emissionsrechte gibt, die von den
Stromproduzenten bezahlt werden müssen, hat sie eine Kompensation durch nationale
öffentliche Stellen zugelassen (Mitteilung SWD (2012)).
So wendet beispielsweise Spanien 5 Mio. EUR auf drei Jahre (2013-2015) für eine solche
Maßnahme auf, wogegen Deutschland während des gleichen Zeitraums 746 Mio. EUR
vorgesehen hat.
Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen erlauben es, diese Kompensation indirekter
Emissionen, um der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken, abzuschaffen, was
ja der Hauptgrund der Maßnahme ist.
Die Kompensation war als Übergangsmaßnahme gedacht und muss rasch abnehmen, aber vor
allem auf europäischer Ebene gesteuert werden, damit sie keinen verfälschten Wettbewerb
zwischen den europäischen Produzenten verursacht.
4-5: Verhinderung jeder Verlagerung von CO2-Emissionen durch Berücksichtigung der
Vertriebskette
Die Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen müssen auf alle Zwischenprodukte zwischen
Mineralien und Metallen („Matten“ genannt) wie auch auf Hochofenkoks angewandt werden,
wobei die Auslagerung zu Zwecken der Einfuhr eine Verlagerung von CO2-Emissionen
darstellt.
4-6 Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen als befristete und flexible Maßnahme
Ein internationales Abkommen über die Bekämpfung des Klimawandels würde gleiche
Wettbewerbsbedingungen für alle Produzenten von Grundmetallen schaffen und
Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen überflüssig machen.
Gleichwertige Regeln bedeuten fairen Wettbewerb.
4-7: Kostenlose Quoten für Investitionen in eine emissionsarme Produktion von
Grundmetallen
Kostenlose Quoten werden entsprechend den Programmen für Investitionen in neue
Ausrüstungen, in Forschung und Entwicklung und in Personalschulung während der vierten
Phase, die im Zeitraum 2020-2030 läuft, zugeteilt. Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen
stehen am Anfang einer Aufwärtsspirale für eine Grundmetallwirtschaft, durch die die
Verminderung von CO2-Emissionen an emissionsarme Investitionen knüpft werden, die somit
rentabel werden.
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4-8 Ein CO2-Gehalt für jedes Produkt, das Emissionsrechten unterliegt
Es ist unbedingt erforderlich, ein internationales System zur Bekämpfung der
Treibhausgasemissionen zu schaffen.
Die Einführung von Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen stellt so die Vorstufe eines
internationalen Systems zur Bekämpfung der CO2-Emissionen dar.
4-9 Notwendige Transparenz
Wir schlagen vor, dass die CO2-Quoten bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse als
außerbilanzmässige Geschäfte veröffentlicht werden sollten.
4-10 Eine durch öffentliche Beihilfen unterstützte F&D-Politik
V Die Frage der Stromlieferverträge
Der Abschluss langfristiger Verträge ist weiterhin unter bestimmten Bedingungen möglich,
die allerdings mit der Amortisierung von Investitionen vereinbar sein müssen, was in
kapitalintensiven Branchen nicht in weniger als zehn Jahre erfolgen kann.
VI Der handelspolitische Schutz Europas bei Grundmetallen: Vorbeuge ist besser als
späte Heilung
Wir schlagen eine erste Phase von Voruntersuchungen durch die Kommission von höchstens
einem Monat für eine erste Prüfung der Anti Dumping- und Anti-Subventions-Klagen auf der
Grundlage von ersten Elementen vor, in der präventive Schutzmaßnahmen genannt werden
könnten. Danach würde eine gründlichere Untersuchung folgen.
VII Die Frage der Bestimmung des betreffenden Marktes im Falle von Fusionen und
Unternehmenskäufen
Bei rostfreiem Stahl wie auch bei allen Grundmetallen herrscht ein weltweiter Wettbewerb.
Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die Kommission als Referenzmarkt den Weltmarkt
(Bestimmung des betreffenden Marktes) analysiert.
Vorläufige Schlussfolgerungen
Dieser Zwischenbericht ist ein Markstein, dessen Ziel es ist, Informationen über den
Fortschritt bei unseren Überlegungen und Vorschlägen zu bieten, um eine umfassende
Debatte über die Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der Branche der Grundmetalle
in Europa in Gang zu bringen.
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