Abfallartenkatalog Umschlag - Stand 04.2013

Abfallartenkatalog der für den Umschlag sowie zur zeitweiligen Zwischenlagerung bis zum Abtransport auf der Deponie „Hängelsberge“ in der Landeshauptstadt Magdeburg zugelassenen
Abfälle
Abfallschlüssel
Abfallart nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Gebühr
Bemerkung
in EUR/Mg
nach AVV
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst,
Gemüse, Getreide, Speiseöle, Kakao, Kaffee, Tee und Ta02 03
bak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von
Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen
02 03 04 für den Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 01 für den Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von
03 01
Platten und Möbeln
03 01 01 Rinde- und Korkabfälle
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Funiere
03 01 05
mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff,
03 03
Papier, Karton und Pappe
03 03 01 Rinde- und Holzabfälle
mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier03 03 07
und Pappabfällen
Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Re03 03 08
cycling
Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugschlämme aus der
03 03 10
mechanischen Abtrennung
04 02
Abfälle aus der Textilindustrie
Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, E04 02 09
lastomer, Plastomer)
04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse)
04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (ein08 04
schließlich wasserabweisender Materialien)
Klebstoffe und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen,
08 04 10
die unter 08 04 09 fallen
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter
15 01
kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 05 Verbundverpackungen
15 01 06 Gemischte Verpackungen
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz15 02
bekleidung
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.),
15 02 02* Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzbeklei15 02 03
dung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich
mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von
16 01
Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (ausser 13, 14,
16 06 und 16 08)
16 01 03
101,30
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Begrenzung
auf 20 kg/d
101,30
Stückpreis:
mit Felge 3,50€
ohne Felge 2,50€
Altreifen
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Stand: 04.2013
Abfallartenkatalog der für den Umschlag sowie zur zeitweiligen Zwischenlagerung bis zum Abtransport auf der Deponie „Hängelsberge“ in der Landeshauptstadt Magdeburg zugelassenen
Abfälle
Abfallschlüssel
Abfallart nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Gebühr
Bemerkung
nach AVV
16 02
16 02 16
17 02
17 02 01
17 06
17 06 04
17 09
17 09 04
18 01
18 01 01
18 01 04
18 01 09
18 02
18 02 01
18 02 03
19 02
19 02 03
19 02 10
19 05
19 05 01
19 05 02
19 05 03
19 06
19 06 04
19 06 06
19 08
19 08 01
19 08 05
19 09
19 09 01
19 09 02
19 09 04
19 09 05
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme
derjendigen, die unter 16 02 15 fallen
Holz, Glas und Kunststoffe
Holz
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01
und 17 06 03 fällt
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 17 09 01 und 17 09 03 fallen
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder
Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
Spitze und scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
Abfälle, an der Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung,
Windeln)
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung
und Vorsorge bei Tieren
Spitze und scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen,
die unter 18 02 02 fallen
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt
werden
Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von
Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyandentfernung, Neutralisation)
vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen
Abfällen bestehen
brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02
08 und 19 02 09 fallen
Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen
Abfällen
nicht spezifikationsgerechter Kompost
Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
Gärrückstand/ -schlamm aus der anaeroben Behandlung von
Siedlungsabfällen
Gärrückstand/ -schlamm aus der anaeroben Behandlung von
tierischen und pflanzlichen Abfällen
Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.
Sieb- und Rechenrückstände
Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
nur stichfest
Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Bauchwasser
feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
Schlämme aus der Wasserklärung
nur stichfest
gebrauchte Aktivkohle
gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
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in EUR/Mg
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Stand: 04.2013
Abfallartenkatalog der für den Umschlag sowie zur zeitweiligen Zwischenlagerung bis zum Abtransport auf der Deponie „Hängelsberge“ in der Landeshauptstadt Magdeburg zugelassenen
Abfälle
Abfallschlüssel
Abfallart nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Gebühr
Bemerkung
in EUR/Mg
nach AVV
19 12
19 12 01
19 12 04
19 12 07
19 12 08
19 12 10
19 12 12
20
20 01 01
20 01 08
20 01 10
20 01 11
20 01 25
20 01 28
20 01 30
20 01 32
20 01 38
20 01 39
20 01 41
20 02
20 02 03
20 03
20 03 01
20 03 02
20 03 03
20 03 07
20 03 99
Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen
(z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.
Papier und Pappe
Kunststoff und Gummi
Holz mit Ausnehme desjenigen, das unter 19 12 08 fällt
Textilien
brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
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aus Sortieranlagen für BaumischSonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der und Gewerbeabmechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derje- fälle (Vorabnigen, die unter 19 12 11 fallen
siebungen
und/oder
Sortierreste)
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
Papier und Pappe
biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
Bekleidung
Textilien
Speiseöle und –fette
Farben, Druckerfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 30
fallen
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
Kunststoffe
Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
Andere Siedlungsabfälle
gemischte Siedlungsabfälle
Marktabfälle
Straßenkehricht
Sperrmüll
siedlungsSiedlungsabfälle a.n.g.
ähnlicher Gewerbeabfall
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Stand: 04.2013