Abfallartenkatalog der für den Umschlag sowie zur zeitweiligen Zwischenlagerung bis zum Abtransport auf der Deponie „Hängelsberge“ in der Landeshauptstadt Magdeburg zugelassenen Abfälle Abfallschlüssel Abfallart nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Gebühr Bemerkung in EUR/Mg nach AVV Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseöle, Kakao, Kaffee, Tee und Ta02 03 bak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse 02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen 02 03 04 für den Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren 02 06 01 für den Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von 03 01 Platten und Möbeln 03 01 01 Rinde- und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Funiere 03 01 05 mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, 03 03 Papier, Karton und Pappe 03 03 01 Rinde- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier03 03 07 und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Re03 03 08 cycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugschlämme aus der 03 03 10 mechanischen Abtrennung 04 02 Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, E04 02 09 lastomer, Plastomer) 04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse) 04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (ein08 04 schließlich wasserabweisender Materialien) Klebstoffe und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, 08 04 10 die unter 08 04 09 fallen Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter 15 01 kommunaler Verpackungsabfälle) 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 03 Verpackungen aus Holz 15 01 05 Verbundverpackungen 15 01 06 Gemischte Verpackungen Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz15 02 bekleidung Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), 15 02 02* Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzbeklei15 02 03 dung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von 16 01 Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (ausser 13, 14, 16 06 und 16 08) 16 01 03 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 Begrenzung auf 20 kg/d 101,30 Stückpreis: mit Felge 3,50€ ohne Felge 2,50€ Altreifen Seite 1 von 3 Seiten Stand: 04.2013 Abfallartenkatalog der für den Umschlag sowie zur zeitweiligen Zwischenlagerung bis zum Abtransport auf der Deponie „Hängelsberge“ in der Landeshauptstadt Magdeburg zugelassenen Abfälle Abfallschlüssel Abfallart nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Gebühr Bemerkung nach AVV 16 02 16 02 16 17 02 17 02 01 17 06 17 06 04 17 09 17 09 04 18 01 18 01 01 18 01 04 18 01 09 18 02 18 02 01 18 02 03 19 02 19 02 03 19 02 10 19 05 19 05 01 19 05 02 19 05 03 19 06 19 06 04 19 06 06 19 08 19 08 01 19 08 05 19 09 19 09 01 19 09 02 19 09 04 19 09 05 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjendigen, die unter 16 02 15 fallen Holz, Glas und Kunststoffe Holz Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt Sonstige Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01 und 17 09 03 fallen Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Spitze und scharfe Gegenstände (außer 18 01 03) Abfälle, an der Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren Spitze und scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyandentfernung, Neutralisation) vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen Gärrückstand/ -schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/ -schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g. Sieb- und Rechenrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser nur stichfest Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Bauchwasser feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände Schlämme aus der Wasserklärung nur stichfest gebrauchte Aktivkohle gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Seite 2 von 3 Seiten in EUR/Mg 101,30 68,50 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 Stand: 04.2013 Abfallartenkatalog der für den Umschlag sowie zur zeitweiligen Zwischenlagerung bis zum Abtransport auf der Deponie „Hängelsberge“ in der Landeshauptstadt Magdeburg zugelassenen Abfälle Abfallschlüssel Abfallart nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Gebühr Bemerkung in EUR/Mg nach AVV 19 12 19 12 01 19 12 04 19 12 07 19 12 08 19 12 10 19 12 12 20 20 01 01 20 01 08 20 01 10 20 01 11 20 01 25 20 01 28 20 01 30 20 01 32 20 01 38 20 01 39 20 01 41 20 02 20 02 03 20 03 20 03 01 20 03 02 20 03 03 20 03 07 20 03 99 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g. Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnehme desjenigen, das unter 19 12 08 fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) 101,30 101,30 101,30 101,30 aus Sortieranlagen für BaumischSonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der und Gewerbeabmechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derje- fälle (Vorabnigen, die unter 19 12 11 fallen siebungen und/oder Sortierreste) Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen Papier und Pappe biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Speiseöle und –fette Farben, Druckerfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 30 fallen Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Kunststoffe Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) andere nicht biologisch abbaubare Abfälle Andere Siedlungsabfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll siedlungsSiedlungsabfälle a.n.g. ähnlicher Gewerbeabfall Seite 3 von 3 Seiten 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 101,30 68,50 68,50 101,30 101,30 101,30 101,30 40,70 68,50 101,30 Stand: 04.2013
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