Was gehört nicht in die Toilette

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Was gehört nicht in die Toilette?
Wer unerlaubte Stoffe in die Kanalisation einleitet, ist mit dem Druck auf die Spülung zwar
seine "Probleme" los, belastet jedoch seinen Hausanschlusskanal, unser Kanalnetz und gefährdet neben den Abwasser-Pumpwerken im Verbandsgebiet die Kläranlage in Geiselbullach und somit auch unsere Gewässer.
Feste und flüssige Abfälle gehören nicht in die Toilette,
sondern in den Haus- oder Sondermüll.
Feste Abfälle:
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Lebensmittelreste
Zigarren- und Zigarettenreste
Kleidungsstücke, Strümpfe
Wegwerfwindeln
Tampons, Binden, Slipeinlagen, Kondome
Watte, Ohrenstäbchen
Rasierklingen, Einmal-Rasierapparate
Kleintiersand, Katzenstreu
leere Schachteln und Verpackungen
Medikamente, Tabletten
Allzweck- und Feuchttücher
Flüssige Abfälle:
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Tierische Abfallstoffe (Jauche, Gülle, Mist)
Verzopfungen in einer Pumpe
Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, Batteriesäure
Lacke, Verdünnungen, Dispersionsfarben, Beiz- und Bleichflüssigkeiten
Giftstoffe, etwa Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel
flüssige Sonderabfälle sowie nicht beziehungsweise schwer abbaubare
Produktionsabwässer
Fette, die aus privaten Haushalten in die öffentliche Kanalisation und in die privaten
Hausanschlussleitungen gelangen (z.B.: Fonduefett). Diese setzen sich beim Erkalten des Abwassers an den Rohrwandungen, in den Schachtbauwerken und letztendlich in den Abwasserpumpstationen und in der Kläranlage ab.
Die Folgen: Rohre verengen zusehends, Abwasseranlagen funktionieren nicht
mehr korrekt.
Bedenken Sie:
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Die Kosten für das verstopfte Abflussrohr im Haus trägt der Eigentümer oder Mieter
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Die Beseitigung der Fettrückstände, Verstopfungen im öffentlichen und privaten Kanal sowie das Reinigen der Pumpwerke sind mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand verbunden.
Deshalb: Unterstützen Sie uns. Denn so schonen Sie die Umwelt und letztendlich auch
Ihren Geldbeutel.
Ihr AmperVerband
KI23.01 Was gehört nicht in die Toilette_200116