Wirtschaft aktuell im Unterricht vom 16.09.2015 Die schöne neue Welt der Kredite 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen ... 1. unterschiedliche Formen von Krediten benennen. 2. die aktuellen Änderungen der rechtlichen Regelungen für Kreditverträge herausarbeiten. 3. deren Zielsetzungen, Ansatzpunkte und (anzunehmenden) Wirkungen analysieren. 2. Aufgaben 1. Beschreiben Sie in eigenen Worten die Charakteristika von Krediten. Benennen Sie unterschiedliche Kreditformen. 2. Erschließen Sie sich anhand der Beispiele des Dispositions- sowie des Ratenkredits die Informationslage zwischen Anbietern und Nachfragern. Arbeiten Sie zu erkennende Informationsasymmetrien heraus. 3. Setzen Sie sich arbeitsteilig mit den aktuell vorgestellten bzw. geplanten Gesetzesänderungen auseinander. Analysieren Sie deren konkrete Zielsetzungen und Ansatzpunkte. 4. Diskutieren Sie, inwieweit die Regelungen geeignet scheinen, die bestehenden Problemlagen zu beheben. Gehen Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Einschätzungen der Verbraucherschützer und Kreditinstitute ein. 1 Wirtschaft aktuell im Unterricht vom 16.09.2015 Die schöne neue Welt der Kredite Ein Gesetz soll zahlreiche Änderungen für private Schuldner bringen. Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen. 5 10 15 20 25 Heute laden die Verbraucherschützer nach Berlin. In der Rudi-Dutschke-Straße, einen Block entfernt vom Deutschen Currywurst-Museum liegt die Zentrale des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). Die Pressevertreter, die dorthin kommen, wissen: Heute geht es nicht um Lebensmittelzusatzstoffe oder die Entsorgung von Elektroschrott. Vielmehr geht es um einen Gesetzesentwurf, der neue Regeln für die deutschen Kreditnehmer schafft. Die Bundesregierung soll die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union umsetzen. Der entsprechende Gesetzesentwurf geht am 25. September in den Bundestag und betrifft alle Schuldner im Land. Kunden, die ihr Konto überziehen, ebenso wie Konsumenten, die mit einem Ratenkredit den neuen Fernseher abbezahlen, oder Immobilienbesitzer, die ihr Haus finanzieren. „Die neuen Regelungen sind äußerst wichtig, beim Verbraucherschutz verpasst die Regierung aber eine große Chance“, sagt FrankChristian Pauli, Finanzen-Referent beim vzbv. Laut Bundesbank beträgt die Summe an privaten Immobilienkrediten knapp 1,1 Billionen Euro und bei Ratenkrediten rund 175 Milliarden Euro. Das Handelsblatt analysiert die wichtigsten Änderungen für private Schuldner. 1. Beratungspflicht der Banken bei Dispokrediten Wenn das neue Gesetz wie geplant in Kraft tritt, muss jede Bank ihre Dispozinsen im Internet veröffentlichen. Ob mehr Transparenz ausreicht, einen echten Wettbewerb unter den Banken zu entfachen, ist fraglich. Nach einer Auswertung der FMH Finanzberatung unter 35 Instituten liegt der Durchschnittszins derzeit bei 9,6 Prozent. Das ist zwar knapp ein Prozentpunkt weniger als noch vor drei Jahren. Doch die meisten Referenzzinsen, an die Disposätze gekoppelt sind, notieren derzeit im negativen Bereich. Der teuerste Anbieter verlangt 12,75 Prozent. Ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erklärt, die Dispozinsen seien derzeit so günstig wie seit mindestens zehn Jahren nicht. Viele Institute veröffentlichen jetzt schon ihre Sätze, die Transparenz würde sich daher kaum erhöhen. 30 35 40 Notorischen Dispo-Kunden sollen die Banken in Zukunft Beratungsgespräche anbieten müssen. Denn die Zinsen für Ratenkredite oder Abrufkredite sind in der Regel günstiger. Das Problem: Kunden mit schlechter Bonität dürften sich bei einer Kreditprüfung schwertun und nur sehr teure oder - nach den neuen strengeren Vorgaben des Gesetzes - gar keine Ratenkredite ergattern. „Bei Kunden mit echten Finanzproblemen wäre eine Budget- oder Schuldnerberatung vorab wichtig, nur dann kann sichergestellt werden, dass eine tragfähige Umschuldung zu niedrigeren Zinsen auch funktioniert“, sagt Pauli. „Kreditinstitute sollten an den Kosten beteiligt werden, da es in ihrem Gläubigerinteresse ist, einen Zahlungsausfall zu vermeiden.“ Banken steht es außerdem frei, den Dispo oder die geduldete Überziehung über den vereinbarten Rahmen kurzfristig zu kündigen. In einem solchen Fall drohen Verbrauchern auch in Zukunft Zahlungsausfälle. Eine Rückzahlungsfrist, in der man den Dispobetrag umschulden oder aus anderen Mitteln ausgleichen kann, ist im neuen Gesetz bislang nicht vorgesehen. 2 Wirtschaft aktuell im Unterricht vom 16.09.2015 45 50 55 60 65 70 75 80 2. Transparente Zinsangaben bei Ratenkrediten Wer den günstigsten Kredit finden möchte, ist auf einen Effektivzins angewiesen, der alle Kosten enthält. Neben dem eigentlichen Zins gehören etwa die Provisionen der Vermittler dazu, aber auch Aufschläge für Sondertilgungen und die Kosten für enthaltene Versicherungspolicen. Es gibt zwar klare Vorgaben sowohl in der bisherigen Verbraucherkreditrichtlinie als auch der geplanten neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Trotzdem gibt es bei bestimmten Kombinationen Lücken. Beim Abschluss eines Ratenkredits offerieren viele Vermittler Restschuldpolicen, die eine Rückzahlung garantieren, wenn der Schuldner seine Raten nicht mehr leisten kann. Während Pflichtversicherungen im Effektivzins berücksichtigt werden müssen, werden optionale Restschuldpolicen nicht immer eingerechnet. „Kreditnehmer erfahren so gut wie nie, wie erheblich die Versicherung das Darlehen verteuert“, sagt Pauli. „Jeder Kunde sollte erfahren, wie hoch der Effektivzins mit und ohne Police ist.“ Ein Sprecher der DK verweist auf klare Vorgaben beim Effektivzins und die gesetzlichen Informationspflichten, die für Versicherungen jetzt schon gelten. […] 3. Nachweis der Bonitätsprüfung der Banken Banken haben nach Vorgabe der EU demnächst eine Pflicht, die Kreditwürdigkeit der Kunden zu überprüfen. „Eine verpflichtende Bonitätsprüfung ist bereits gelebte Praxis in allen Instituten“, erklärt der DK-Sprecher. Bei nachweisbaren Pflichtverstößen haben Kreditnehmer gute Karten. Wenn beim Abschluss erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Darlehensnehmer seine Raten zahlen kann, drohen Sanktionen. Die Bank darf dann nur noch die marktüblichen Refinanzierungszinssätze berechnen und muss auf ihre Marge verzichten. „Der Kreditnehmer kann in diesem Fall den Vertrag fristlos kündigen, ohne dass Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden dürfen“, sagt Pauli. „Diese Möglichkeit hilft Verbrauchern aber nur, wenn der Darlehensbetrag auch zurückgezahlt werden kann.“ Bei einem Zahlungsausfall kann die Bank keine Verzugszinsen geltend machen, wenn sie die Bonität vor dem Vertragsschluss nur mangelhaft überprüfte. Diese Regelungen sollen Banker abschrecken, im Zinstief die Kredite allzu lax zu vermitteln. Sie könnten für bonitätsschwache Kunden aber Nachteile bringen. „Wenn eine Bank einen Kunden ablehnt, dürften sich die anderen Banken schwertun, diesem Kunden einen Kredit anzubieten“, sagt Max Herbst, Inhaber der FMH Finanzberatung. Quelle: Hagen, J., Handelsblatt, Nr. 178, 16.09.2015, 32 3 Wirtschaft aktuell im Unterricht vom 16.09.2015 4
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