Beitragsordnung des “American Football Club - Rhein

Beitragsordnung des “American Football Club - Rhein-Main Rockets Offenbach e.V.“
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Gebühren, Umlagen und Sonderbeiträge. Sie kann nur durch die Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr, Umlagen
und Sonderbeiträge. Der Vorstand legt die jeweiligen Gebühren- und Beitragssätze fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden in der Regel zum 02.Januar des folgenden Jahres erhoben,
in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein
anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
1. Beitragstabelle - Bankeinzug
Beitragsklasse - 01
Jugendmitglieder (Aktive bis 18 Jahre)*
Erwachsene (Aktive ab 18 Jahre)*
Erwachsene ermäßigt (Aktive ab 18 Jahre)*
halbjährlich
Sonderbeitrag
oder
jährlich
Sonderbeitrag
34.- €
54.- €
34.- €
26.- €
26.- €
26.- €
68.- €
108.- €
68.- €
52.- €
52.- €
52.- €
Beitragsklasse - 02
Familien (Anlage „Familie“)*
Nicht möglich
Nicht möglich
216.- €
104.- €
Beitragsklasse - 03
Teilnehmer an Schulprojekten (bis 18 Jahre)
Fördermitglieder (passive Mitgliedschaft)*
Nicht möglich
0.- €
48.- €
24.- €
Nicht möglich
* Aufnahmegebühr: 10€ - Familien 30€ – Schulprojekt frei
2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen müssen beantragt und die Begründung mit
entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung
im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei
Inanspruchnahme der Beitragsklassen 01 & 02.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 02.01. und 01.07. eines jeden Jahres von den Mitgliedern
überwiesen. Die entsprechende Bankverbindung befindet sich auf dem Mitgliedsantrag oder ist der
Beitragsordnung §4 zu entnehmen.
5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5.- € pro Mahnung erhoben und mit der ersten
Mahnung fällig. Mahngebühren werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen. Bei gerichtlichen
Mahnbescheiden reicht der Verein sämtliche Kosten an das zahlungspflichtige Mitglied weiter.
6. Erfolgt der Vereinseintritt nicht per 01.01. so wird 1/12 Jahresbeitrag pro Monat der tatsächlichen
Mitgliedschaft fällig, startend zum ersten Tag des Beitrittsmonats. Hierunter fällt ebenfalls die
Sonderzulage, welche mit 1/12 pro Monat der Mitgliedschaft fällig wird. Die Aufnahmegebühr bleibt
unverändert.
7. Der Verein kann auf Beschluss gem. Satzung §10 Absatz 5, der Abteilungsversammlung und mit
Zustimmung des Vorstandes gesonderte Umlagen für Mehrausgaben erheben.
8. Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die
personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
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9. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den vom Landessportbundes Hessen e.V.
vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
§ 4 Vereinskonto
Bank: Sparkasse-Offenbach
IBAN: DE86 5055 0020 0000 1704 88
BIC: HELADEF10FF
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt / Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft wird beendet, durch freiwilligen Austritt, Tod des Mitglieds oder Ausschluss des
Mitglieds und Streichung aus der Mitgliederliste durch die Vereinsseite gem. § 9 dieser Satzung.
Der Ausschluss durch Vereinsseite kann mit sofortiger Wirkung oder zum Jahresultimo erfolgen.
Das Ausscheiden aus anderen Gründen erfolgt stets zum Jahresultimo.
2. Der freiwillige Austritt kann lediglich zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss bis zum
30. September postalisch oder per Mail bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Entscheidend
hierfür ist der Poststempel oder die Empfangsbestätigung der E-Mail.
American Football Club – Rhein-Main Rockets Offenbach e.V.
c/o Marco Sell
Waldemar-Klein Platz 1
63071 Offenbach am Main
Mailadresse: [email protected]
Offenbach, den 10.01.2016
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