Beitragsordnung des Volleyballclub Anklamer Greif e.V. (nachfolgend Verein genannt) § 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. § 2 Beschlüsse 1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. 2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Für das Gründungsjahr 2014 gilt der Folgemonat des Gründungsmonat als Berechnungsgrundlage § 3 Beiträge 7 € pro Monat Aktive Mitgliedschaft 4 € pro Monat Trainer passive Mitgliedschaft (ab 3 Monate) 1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. 2. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. 3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. 4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 05. eines jeden Monats vom Girokonto abgebucht. 5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 1 € pro Mahnung erhoben. 6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01. eines Monats, ist der darauffolgende Monat als erster Abrechnungsmonat zu betrachten. 7. Tritt ein Mitglied nach dem 01. eines Monats aus, wird der volle Monat bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. 8. Der Beitrag ist ausschließlich per Überweisung oder Lastschrifteinzug zu begleichen. Zuletzt geändert am 30.01.2016 im Rahmen einer Mitgliederversammlung
© Copyright 2024 ExpyDoc