Beitragsordnung des Volleyballclub Ankla[...]

Beitragsordnung des Volleyballclub Anklamer Greif e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von
der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr
und Umlagen.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
der Beschluss gefasst wurde. Für das Gründungsjahr 2014 gilt der Folgemonat des
Gründungsmonat als Berechnungsgrundlage
§ 3 Beiträge
 7 € pro Monat
Aktive Mitgliedschaft
 4 € pro Monat
 Trainer
 passive Mitgliedschaft (ab 3 Monate)
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung
mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über
die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen
Beträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 05. eines jeden Monats
vom Girokonto abgebucht.
5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 1 € pro Mahnung erhoben.
6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01. eines Monats, ist der darauffolgende Monat
als erster Abrechnungsmonat zu betrachten.
7. Tritt ein Mitglied nach dem 01. eines Monats aus, wird der volle Monat bei der
Beitragsberechnung berücksichtigt.
8. Der Beitrag ist ausschließlich per Überweisung oder Lastschrifteinzug zu begleichen.
Zuletzt geändert am 30.01.2016 im Rahmen einer Mitgliederversammlung