Wegleitung Gesuche Musikalische Bildung

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Kultur BAK
Wegleitung Gesuche Musikalische Bildung
Die Förderung der musikalischen Bildung stützt sich auf Artikel 12 Kulturförderungsgesetz (KFG) sowie
auf die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept 2016 für die Förderung der musikalischen
Bildung vom 25. November 2015 (SR 442.122).
Die Förderung hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche beim Erwerb und bei der Entwicklung ihrer musikalischen Kompetenzen zu unterstützen. Unterstützte Vorhaben können einmalig, auf Dauer angelegt
oder periodisch wiederkehrend sein. Sie können auf Breiten- oder Exzellenzförderung zielen und alle
Musiksparten betreffen. Pro Jahr ist ein Gesuch möglich. Gesuche für bereits abgeschlossene Projekte
sind nicht möglich.
Allgemeine Hinweise
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Es ist nicht möglich, für dasselbe Vorhaben Finanzhilfen sowohl vom Bundesamt für Kultur (BAK)
als auch von der Schweizerischen Kulturstiftung Pro Helvetia (PH) inkl. VolkskulturFonds zu erhalten.
Es werden keine mehrjährigen Finanzhilfen gesprochen. Für wiederkehrende Vorhaben können
jährlich entsprechende Gesuche gestellt werden.
Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben finanziell unterstützt wird, entscheidet das BAK ausschliesslich auf Grundlage des vollständig ausgefüllten sowie termingerecht eingereichten Gesuchformulars. Es werden keine ergänzenden Recherchen oder Gespräche geführt.
Mit einem positiven oder negativen Entscheid des BAK ist innert rund 2 Monaten nach Ablauf der
Einreichfrist vom 31. Januar zu rechnen, d.h. bis Anfang April.
Das Gesuch kann ausschliesslich per E-Mail, d.h. auf elektronischem Weg, eingereicht werden.
Das ausgefüllte Gesuch ist auszudrucken, zu unterschreiben und anschliessend als Scan (pdf
oder jpg) per E-Mail und inklusive der geforderten Beilage an die Adresse
[email protected] zu senden.
Formelle Fördervoraussetzungen
Die Vorhaben müssen im ausserschulischen Bereich stattfinden sowie gesamtschweizerisches Interesse oder Modellcharakter aufweisen.
 Ausserschulischer Bereich: Ein Vorhaben findet im ausserschulischen Bereich statt, wenn die Kernveranstaltung sowie die Mehrheit der Aktivitäten in der Freizeit stattfinden. Sind Aktivitäten während
der Unterrichtszeit geplant, müssen diese finanziell abgegrenzt werden.
 Gesamtschweizerisches Interesse: Ein Vorhaben weist ein gesamtschweizerisches Interesse auf,
wenn es überregionale Auswirkungen, insbesondere Auswirkungen in mehreren Sprachregionen
hat oder wenn das Vorhaben einzigartig ist und nationale oder internationale Ausstrahlung aufweist.
 In Ausnahmefällen gilt die Fördervoraussetzung des gesamtschweizerischen Interesses als erfüllt,
wenn das Vorhaben Modellcharakter besitzt (z. B. couragiert neue Formen in der musikalischen
Förderung von Jugendlichen angewendet oder ungewöhnliche Akteure und Inhalte kombiniert werden). Die Gesuchstellenden müssen den Modellcharakter des Vorhabens dokumentieren und
schriftlich aufzeichnen, wie diese neue Förderidee interessierten Kreisen in der gesamten Schweiz
vorgestellt und vermittelt werden kann.
Materielle Förderkriterien
Sind die formellen Fördervoraussetzungen erfüllt, kommen die folgenden materiellen Förderkriterien
gemäss Förderungskonzept zum Tragen:
 Inhaltliche und fachliche Qualität
 Relevanz, insbesondere in Bezug auf eine nachhaltige Wirkung
 Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer
 Kosten-Nutzen-Verhältnis
 Höhe der Eigenfinanzierung und der Beiträge Dritter
 Resonanz bei Publikum, Medien und Fachkreisen
Projekttitel
Bitte wählen Sie einen kurzen, prägnanten Projekttitel, ergänzt um das Jahr der Durchführung.
Kurzbeschrieb
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Bitte beschreiben Sie möglichst präzise Ihr Vorhaben, das unterstützt werden soll. Die Beschreibung soll einerseits die Grundidee und anderseits deren Umsetzung deutlich werden lassen.
Sofern das Vorhaben Teil eines grösseren Vorhabens ist, beschreiben Sie bitte auch dieses grössere Vorhaben. Falls für ein gleichartiges wiederkehrendes Vorhaben um Finanzhilfe nachgesucht
wird, ist neben dem aktualisierten Gesuchformular zwingend der Schlussbericht des bereits durchgeführten Vorhabens beizulegen.
Bei einem Vorhaben, für das in einem Vorjahr beim BAK ein Gesuch um Finanzhilfe gestellt worden
ist, sind allfällige Änderungen und Neuerungen im Vorhaben deutlich auszuweisen.
Finanzierungsplan
Die Finanzierung der Vorhaben muss finanziell breit abgestützt sein. Die Finanzhilfe des BAK beträgt
maximal rund 20 Prozent des veranschlagten Budgets.
 Der geforderte Finanzierungsplan bezieht sich ausschliesslich auf das zu beurteilende Vorhaben.
Sofern sich das Gesuch auf ein Vorhaben bezieht, das Teil eines grösseren Vorhabens ist, sind
beide Vorhaben buchhalterisch voneinander abzugrenzen.
 Der Finanzierungsplan weist nach, dass das eingereichte Budget (Ausgaben) und die Finanzierung
(Einnahmen) für die Umsetzung des Vorhabens realistisch sind.
 Freiwilligenarbeit ist im Finanzierungsplan weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmeseite
auszuweisen, sondern in der dafür vorgesehenen Spalte einzutragen.
 Auf der Einnahmeseite sind Eigenleistungen, Drittmittel (z.B. von Stiftungen oder Unternehmen)
und öffentliche Beiträge (Gemeinde, Kantone, BAK, Pro Helvetia, weitere Bundesstellen) getrennt
auszuweisen.
 Bei einem Vorhaben, für das in einem Vorjahr beim BAK ein Gesuch um Finanzhilfe gestellt worden
ist, sind allfällige Änderungen und Neuerungen im Vorhaben auch im Finanzierungsplan deutlich
auszuweisen.
Schlussbericht
Der Schlussbericht inkl. Schlussrechnung ist spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens
unaufgefordert beim BAK einzureichen. Der/die Finanzhilfeempfänger/in informiert das BAK frühzeitig,
falls diese Frist nicht eingehalten werden kann. Eine verzögerte Einreichung des Schlussberichts ist zu
begründen. Das Nichteinreichen des Schlussberichts kann die Rückzahlungsnotwendigkeit der Finanzhilfe zur Folge haben.
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Bitte beachten Sie schon im Vorfeld der Umsetzung Ihres Vorhabens die Notwendigkeit und die Anforderungen des Schlussberichts. Der Schlussbericht enthält in kompakter Darstellung zwingend folgende
Angaben:
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Ausweisung von allfälligen Abweichungen vom Projektbeschrieb gemäss Gesuchformular
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Schlussrechnung
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Statistische Auswertung
 der Teilnehmenden im Hinblick auf
 Alter
 Geschlecht
 Nationalität
 bei SchweizerInnen zusätzlich Kanton und Sprachregion
 der Veranstaltungen im Hinblick auf
 Orte und Lokalitäten
 Publikumszahlen
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Medienresonanz (Anzahl Artikel Lokalpresse, Vereinsorgane, nationale Presse)
Stand Dezember 2015
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