Stand 01 - Vereinigung der Jäger des Saarlandes

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Landesamt für
Verbraucherschutz
Hinweisblatt zu
a) eigenständiger Trichinenprobe-Entnahme durch den Jäger
b) Bezug von Wildursprungsmarken und -scheinen
c) Abgabe von Trichinenproben zur Untersuchung durch das LAV
(Stand: 19.01.2016)
1.
Voraussetzung für eine Trichinenprobe-Entnahme durch den Jäger
Ein Jäger, der die Trichinenprobe bei den von ihm erlegten Wildschweinen selbst entnehmen
möchte, muss zuvor an der Schulung „Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein“ mit
den erforderlichen Inhalten teilgenommen haben. Diese Schulung wird bei Bedarf von der
Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für
Verbraucherschutz (LAV) angeboten.
Nach der Schulung erhält jeder Teilnehmer eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.
Die Teilnahmebescheinigung wird gemeinsam mit einem vom LAV vorbereiteten Antrag sowie
einer Kopie des gültigen Jagdscheines beim LAV unter der Anschrift Landesamt für
Verbraucherschutz, Konrad-Zuse Straße 11, 66115 Saarbrücken, für die „Übertragung der
Trichinenprobe-Entnahme“ eingereicht.
Das LAV überträgt dann, nach Vorlage der erforderlichen Voraussetzungen, die
Trichinenprobe-Entnahme gemäß § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV für seinen Zuständigkeitsbereich
(Saarland) auf den Jäger.
Ansprechpartner für die Terminierung einer Schulung ist für Sie bei der Vereinigung der Jäger
des Saarlandes Herr Schorr, Tel-Nr. 0 68 38 / 86 47 88-0.
Ansprechpartner für die anschließende „Übertragung der Trichinenprobenentnahme“ durch das
Landesamt für Verbraucherschutz ist Herr Thomas Welsch, Tel-Nr. 06 81 / 99 78-45 14.
2. Bezug der Wildursprungsmarken und – scheine beim LAV
Nach erfolgter Übertragung und dem Besitz eines gültigen Jagdscheines sind die
Voraussetzungen für den Erhalt von Wildursprungsmarken erfüllt. D. h. unter Vorlage der
förmlichen Übertragung und des gültigen Jagdscheines können in den Dienststellen des LAV
an den Standorten
Saarbrücken, Konrad-Zuse-Straße 11 (3. OG, Zentralstelle, Raum 310) und
Ottweiler, Seminarstraße 25 (Regionalstelle Ost)
Wildursprungsmarken und die dazugehörigen Wildursprungsscheine käuflich erworben werden
(die Gebühr beträgt derzeit 2,14 € je Wildursprungsmarke und -schein gem. Gebührenziffer C
1.17 des besonderen Gebührenverzeichnisses für amtliche Kontrollen im Rahmen des
Fleischhygienerechts vom 10. Dezember 2012).
Die Abgabe erfolgt Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder
ausnahmsweise nachmittags nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
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Landesamt für
Verbraucherschutz
Wichtiger Hinweis:
Ab sofort können Wildursprungsmarken und -scheine auch per E-Mail oder Fax mit einem auf
der Homepage der VJS und des LAV (www.lav.saarland.de) veröffentlichten Formular bestellt
werden. Für den Versand der Wildursprungsmarken und -scheine werden Porto- und
Verpackungskosten in Höhe von 2,50 € je Versandtasche (max. 10 Wildursprungsmarken
und -scheine je Versandtasche) erhoben. Die Übersendung erfolgt nach Zahlung der
Gesamtgebühr.
3. Können Wildursprungsmarken für einen Jagdkollegen erworben werden?
Die Abgabe von Wildursprungsmarken an Dritte (Im Auftrag) darf nur nach Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht durch den gem. § 22 a Abs 1 Satz 2 Fleischhygienegesetz (FlHG) oder
§ 6 Abs. 2 Tier-LMÜV Beauftragten erfolgen.
4. Wo kann ich die entnommenen Proben zur Untersuchung abgeben?
 LAV am Standort Saarbrücken
Persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten der Probenannahme:
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:30 Uhr und Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr.
Außerhalb der o. g. Öffnungszeiten können Sie Proben mit Wildursprungsscheinen auch in
den Außenkühlschrank auf dem Parkplatz des LAV, Einfahrt Konrad-Zuse-Straße,
einwerfen (links neben der Schranke, am Ende des abgesperrten Bereichs).
Weitere Informationen erhalten Sie beim LAV unter Tel. (06 81 / 99 78 - 41 00 und -41 01).
 LAV, Regionalstelle Ost,
Seminarstr. 25, 66564 Ottweiler, Tel-Nr. 0681 / 9978 - 4650, im Rahmen der Bürozeiten
 Beim amtlichen Fleischbeschautierarzt zu den Sprechstundenzeiten.
 Jägerheim der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS), Im Lachwald 5, 66793
Saarwellingen (im Schießstand zu den dort üblichen Öffnungszeiten)
 Versand per Briefpost an das LAV am Standort Saarbrücken
Es besteht auch die Möglichkeit, zu untersuchende Proben mit der Briefpost an das LAV zu
senden. Die Anschrift dafür lautet:
Landesamt für Verbraucherschutz
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
Die für den Postversand erforderlichen Materialien (Beutel, Versandtasche) sind vom
Einsender bereit zu stellen.
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Landesamt für
Verbraucherschutz
Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, dass die Proben auslaufsicher und den hygienischen Vorgaben
entsprechend verpackt sind und das blaue abreißbare Nummernteil der
Wildursprungsmarke sowie der entsprechende Wildursprungsschein (weiß) beigefügt
sind.
Die Trichinenprobenentnahme durch den Jäger ist nur dann zulässig, wenn dieser
Verantwortung bzw. Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes trägt und somit
handlungsbefugt i. S. des § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV ist.
Eine Tätigkeit als reiner "Probennehmer" i. S. einer Dienstleistung ist nicht möglich.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den vorgenannten Dienststellen.
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