Asyl und Integration

Positionspapier
Asyl und Integration
(Stand: 07. November 2015)
Die Herausforderung Sowohl in Österreich als auch in der EU bedarf es einer Umorientierung in Richtung
einer effizienten und effektiven Asyl- und Integrationspolitik.
NEOS spricht sich in diesem Rahmen klar für ein gemeinsames europäisches
Asylwesen aus. Nur auf dieser Ebene können tragfähige Einigungen zur
Aufnahmekapazität,
zu
einer
fairen
Verteilung
und
zu
einer
sinnvollen
Erstregistrierung zur Feststellung des Asylstatus getroffen werden. Die Einhaltung
der durch die EU-Gesetzgebung vorgegebenen Qualitätsstandards im Asylverfahren
und in der Unterbringung von Asylwerber_innen muss dabei gewährleistet sein.
Ziel ist es, steuerbare und sicherere Wege für legale Migration zu schaffen,
Asylverfahren zu beschleunigen und ein faires Aufnahme- und Verteilungssystems
zu schaffen, das die Einzelsituation der Asylwerber_innen berücksichtigt, um durch
gezielte Zusammenführung direkter Angehöriger sowie sprachliche oder berufliche
Fähigkeiten ihre Aufnahme und Integration zu erleichtern.
Die
unabdingbare
Voraussetzung
für
erfolgreiche
Integration
bildet
die
Anerkennung unserer auf Grundrechten basierenden Werteordnung sowie die
Eingliederung in die Gesellschaft.
1 Österreichs liberale Rechts- und Gesellschaftsordnung basiert auf Toleranz,
Akzeptanz und Aufklärung sowie dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung.
Integration erfordert daher Respekt und Achtung europäischer Grundwerte, wie
insbesondere Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Säkularismus und
Freiheit
Da viele Schutzsuchende über geringe Sprachkenntnisse und Ausbildung verfügen,
ist eine möglichst frühe und aktive Integration in das Bildungssystem und
Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll und notwendig. Hier müssen infrastrukturell,
konzeptionell und budgetär entsprechende Maßnahmen und Mittel eingeplant
werden, um für die Dauer des Aufenthalts eine Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben und auch die Aufnahme einer Erwerbsarbeit (gemäß der Bestimmungen) zu
ermöglichen.
Unsere Vision
Menschenwürdiges Asylwesen und geregelte Integration
Jenen, denen das Recht auf Asyl (bzw. auch das auf subsidiären Schutz) zusteht, ist
eine menschenwürdige Inanspruchnahme desselben zu gewährleisten. Die Stellung
eines Antrages auf humanitären Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist
ein unumstößliches Menschenrecht, das nicht von Verwaltungsübertretungen wie
etwa illegalem Grenzübertritt oder Meldepflichtverletzung abhängen darf. Als
zweiter und essenzieller Schritt ist die Integration von Personen, denen das Recht
auf Asyl und die Aufnahme in Österreich zugesprochen wurde, zu unterstützen und
zu fördern, um ein gelingendes Zusammenleben zu ermöglichen. Personen, denen
kein Recht auf Asyl zukommt, sind zeitnah und geordnet rückzuführen.
2 Leitlinien und Maßnahmen
NEOS ist die Umsetzung der sich im Asylbereich aus dem Völker- und Europarecht
ergebenden (menschen-)rechtlichen Verpflichtungen ein großes Anliegen. Zur
Bewältigung globaler Krisen und die durch sie ausgelösten Flüchtlingsbewegungen
bedarf es im Besonderen eines effizienten gesamteuropäischen Asylwesens, aber
auch rein innerstaatlich muss es zu grundlegenden Verbesserungen des Systems
kommen.
Asyl
Auf EU-Ebene spricht sich NEOS entschlossen für ein solidarisches Quotensystem
aus, das gesamteuropäisch finanziert ist. Das österreichische Fremden- und
Asylrecht ist zu einer unüberschaubaren und komplizierten Materie geworden. Bei
dessen Novellierung muss die Effizienz und Effektivität der Asylverfahren und die
Wahrung von Rechten im Zentrum der Überlegungen stehen. Die Qualität eines
Verfahrens darf nicht unter dem Druck der gesamten Anzahl der Verfahren leiden.
Österreich soll ein hochqualitatives Asylsystem gewährleisten, das auf beiden Seiten
rasch zu Rechtssicherheit führt.
In den folgenden Bereichen sind dringend Verbesserungen notwendig:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
•
Obsorge und Betreuung für UMF ab dem Tag ihrer Ankunft in Österreich in
der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe
•
Angleichung der Tagessätze für UMF an die Beiträge der Kinder- und
Jugendhilfe
•
Beibehaltung des Rechts auf kontrollierte Familienzusammenführung
3 Verfahrensbezogene Verbesserungen
•
Einzelfallprüfungen und Einhaltung von Qualitätsstandards auch im
Kurzverfahren
•
Vereinfachung
des
nationalen
Asyl-
und
Fremdenrechts
nach
vorhergehender Evaluierung
•
Qualitätsverbesserung und Beschleunigung der Verfahren beim Bundesamt
für Fremdenwesen und Asyl
•
Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung während des gesamten Verfahrens
•
Neuausschreibung
der
Rechtsberatung
mit
Bedachtnahme
auf
die
Zurverfügungstellung ausreichender finanzieller Mittel, um eine qualitativ
hochwertige Rechtsberatung sicherzustellen
•
Vorrangige Zuziehung von gerichtlich beeideten Dolmetschern
•
Aufbau eines Systems statistischer Erhebungen
Grundversorgung und Betreuung
•
Die Grundversorgung muss Bundeskompetenz sein
•
Bundeseinheitliche Mindeststandards sind einzuhalten
•
An die Notwendigkeiten angepasste Erhöhung der Tagessätze
•
Ausbau der Selbstversorgerquartiere und der privaten Wohnmöglichkeiten
•
Nutzung leerstehender bundeseigener Gebäude sowie Kasernen
•
Verstärkte psychologische und psychotherapeutische Betreuung Betroffener
•
Effektive
Maßnahmen
zur
Gewaltprävention,
Bekämpfung
des
Schlepperwesens sowie des Menschenhandels (insbes. Opferidentifizierung)
Solidarität in der EU
•
Ende des „Dublin-Systems“ und Einführung eines fairen Quotensystems, das
die Aufnahmefähigkeit und verbindliche Aufteilung von Flüchtlingen in der
EU unter Einhaltung gemeinsamer Mindeststandards und Berücksichtigung
des Rechts auf kontrollierte Familienzusammenführung vorsieht
4 •
Zur Umsetzung dieser solidarischen Quote in der Praxis erfolgt eine
Koppelung finanzieller Leistungen an die Erfüllung der vereinbarten
Asylwerber_innenquote
•
Schaffung gemeinsamer europäischer Erstaufnahmezentren vorrangig an
den EU-Außengrenzen
•
Weiterentwicklung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu
einer gemeinsamen Asylbehörde
•
Verstärkte
Teilnahme
der
EU
an
Resettlement-Programmen
in
Zusammenarbeit mit UNHCR
•
Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und
Seenotrettungsmission im Mittelmeer
•
Stärkung und Schutz der europäischen Außengrenzen durch sowohl
finanzielle als auch personelle Aufstockung und durch Ausbau der
gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Aktive Außenpolitik im Asylbereich
•
Ausbau der Teilnahme Österreichs an Resettlement-Programmen in
Zusammenarbeit mit UNHCR
•
Verstärkte Unterstützung von UNHCR, UNICEF und FAO auch finanzieller
Art, um die Situation in den Krisengebieten vor Ort zu verbessern
•
Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten zur Asylantragstellung in der EU
•
Ermöglichung der Asylantragstellung in österreichischen sowie europäischen
Außenvertretungen
•
Verbesserung geordneter Rückschiebungen durch Abschluss weiterer
Rückführungsabkommen (durch Österreich und die EU)
•
Verstärkte
Förderung
der
freiwilligen
Rückkehr
nach
eingehender
Information der Betroffenen
5 Integration
Für ein geordnetes und friedliches Zusammenleben ist die Integration der
Personen, die dauerhaft in Österreich bleiben werden, essenziell. Es gilt dabei, sie
ab
dem
ersten
Tag
zu
unterstützen
und
zu
fördern,
um
adäquate
Lebensbedingungen zu gewährleisten und Potentiale zu nutzen. Um das zu
erreichen, bedarf es geeigneter und geregelter integrationspolitischer Maßnahmen.
Den zunehmenden Sorgen der Bevölkerung vor Zuwanderung aus fremden
Kulturen, vor der möglichen Einschleusung von Terroristen sowie der gefürchteten
Arbeitsmarktkonkurrenz
muss
durch
breite
Informations-
und
Bewusstseinsmaßnahmen sowie verstärkte Maßnahmen zur raschen Integration
begegnet werden. Arbeitsmarktkonkurrenz ist ernst zu nehmen.
Dabei steht die Vermittlung europäischer Werte, wie vor allem der Grundsatz der
Nichtdiskriminierung, im Vordergrund.
Arbeitsmarkt
Die Beschäftigung von erwerbsfähigen Menschen ist ein wichtiger Baustein für eine
gute Integration in die Gesellschaft. Für die Ausübung einer Beschäftigung ist die
individuelle Fähigkeit des Menschen letztlich von entscheidender Bedeutung. In der
Regel haben Asylwerber_innen aufgrund der Art und Umstände Ihrer Flucht keine
oder nur lückenhafte Ausbildungsnachweise zur Verfügung, so das die aktuell
angewandten Verfahren zur Prüfung der Vergleichbarkeit der beruflichen
Fähigkeiten nicht durchführbar sind.
Um einerseits Asylwerber gut in die Gesellschaft zu integrieren und andererseits
den gesellschaftlichen Erfordernissen zu genügen, halten wir eine individuelle
Überprüfung der beruflichen Kenntnisse von Asylwerber_innen für notwendig.
•
Effektiver Arbeitsmarktzugang nach 6 Monaten
•
Anhebung der Zuverdienstgrenzen und keine Bestrafung arbeitender
Asylwerber_innen
6 •
Ausgehend von den Angaben der Asylwerber_innen soll eine individuelle
Überprüfung durch zur Ausbildung berechtigten Personen im Rahmen eines
Trainings on the Job, das einen hohen fachpraktischen Arbeitsanteil und
einen ergänzenden theoretischen Lehranteil beinhaltet, erfolgen.
•
Asylwerber_innen
Mangelberufen,
mit
ist
erlernter
der
und
Zugang
angelernter
zu
Befähigung
in
Förderungsmaßnahmen
wie Deutschunterricht mit Fokus auf die branchenspezifischen Fachtermini
und Wirtschaftskunde verstärkt zu gewährleisten.
Wohnraum
•
Erleichterung privater Unterbringungsmöglichkeiten (Bürokratieabbau)
•
Förderung kleinteiliger Unterbringung an Stelle von Massenunterkünften
Bildung
•
Gerade Kinder und Jugendliche in neuer Umgebung müssen sich ohne
Deutschkenntnisse an Schulen zurechtfinden. Hier ist die Hinzunahme von
Muttersprachenlehrer_innen zu fördern.
•
Die finanziellen Mittel für Deutschkurse und Alphabetisierungsprogramme
ab dem ersten Tag sind aufzustocken.
•
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Schulbesuch und
damit der Zugang zum Bildungssystem zu gewährleisten.
•
Bildungspersonal mit Bezug zu den Krisenregionen ist nach Bedarf
schnellstmöglich in den Schulbetrieb zu integrieren und soll als Schnittstelle
zw. den Lehrer_innen, Sozialpersonal und Schüler_innen dienen.
•
Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist zu vereinfachen, die Dauer
der Verfahren zu kürzen.
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