Gemeinde Norderwöhrden Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. 1 Plangebiet 1: Südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth, östlich der Gemeindegrenze Wesselburener Deichhausen, Nördlich der Siedlung Sachsenbande Plangebiet 2: südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth und der Gemeindegrenze Neuenkirchen, östlich der K52, nördlich der B203 und westlich der L155 Plangebiet 3: südlich der B203, östlich und nördlich der Gemeindegrenze Wöhrden, westlich der K29 Begründung und Umweltbericht Verfahrensstand: Entwurf Stand 28.05.2015 GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH Stuthagen 25 24113 Molfsee 04347 / 999 73 0 Tel. 04347 / 999 73 79 Fax Email: [email protected] Internet: www.gfnmbh.de P.-Nr. 15-008 Inhalt Inhalt I Begründung .............................................................................................................. 1 II Umweltbericht .......................................................................................................... 3 1 Einleitung .................................................................................................. 3 2 Bestandsbeschreibung ............................................................................ 3 2.1 Mensch, Sach- und Kulturgüter................................................................... 3 2.2 Pflanzen und Tiere ..................................................................................... 4 2.3 Landschaft .................................................................................................. 5 3 Umweltauswirkung ................................................................................... 6 3.1 Mensch ....................................................................................................... 6 3.2 Tiere ........................................................................................................... 7 3.3 Landschaftsbild........................................................................................... 8 4 Schwierigkeiten und Kenntnislücken...................................................... 8 5 Überwachung ............................................................................................ 9 6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................... 9 7 Quellen .................................................................................................... 10 III Billigung ................................................................................................................ 11 GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) ii I I Begründung Begründung Die Gemeinde Norderwöhrden, Kreis Dithmarschen, hat zur städtebaulichen Steuerung der Windkraftnutzung im Jahr 2010 den einfachen Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt, der in drei Teilbereichen Flächen für die Windkraftnutzung festsetzt. Ein Flächennutzungsplan existiert nicht. Als einzige textliche Festsetzung enthält der BPlan Nr. 1 die Beschränkung der maximal zulässigen Höhe von Windkraftanlagen einschließlich Flügelspitze (Gesamthöhe) auf 100 m. Entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten technischen Fortentwicklung der Windkraftanlagen ist diese Festsetzung nicht mehr zeitgemäß. Für die städtebauliche Ordnung der Windkraftnutzung erscheint ein B-Plan darüber hinaus grundsätzlich nicht erforderlich. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, den einfachen B-Plan Nr. 1 ersatzlos aufzuheben. Der Geltungsbereich des einfachen B-Plans Nr. 1 gliedert sich in drei Plangebiete: Das Plangebiet 1 hat eine Größe von 140 ha und liegt im Nordwesten des Gemeindegebiets. Das 515 ha große Plangebiet 2 liegt im zentralen Bereich des Gemeindegebiets. Im Süden befindet sich das Plangebiet 3 mit einer Größe von 85 ha. Derzeit sind in den drei Gebieten zahlreiche WEA errichtet: - Plangebiet 1: 6 WEA - Plangebiet 2: 35 WEA - Plangebiet 3: 7 WEA GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 1 I Begründung Abbildung 1: Lage im Raum GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 2 II Umweltbericht II Umweltbericht 1 Einleitung Die Aufhebung des B-Plans Nr. 1 dient dem Ziel, zukünftig auch WEA mit einer größeren Höhe als 100 m als privilegierte Anlagen gem. BauGB zuzulassen. Nach den einschlägigen Fachgesetzen (insbesondere BauGB, BImSchG, BNatSchG und LNatSchG) sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (hier u.a. Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und das Landschaftsbild zu minimieren und schädliche Immissionen auf das zulässige Maß zu begrenzen. Die Aufhebung des einfachen B-Plans geht mit der Aufhebung der festgesetzten maximal zulässigen Gesamthöhe von Windkraftanlagen auf 100 m einher, wodurch künftig die Errichtung höherer Windenergieanlagen ermöglicht wird. Die Aufhebung des einfachen B-Plans bereitet allerdings keine Vorhaben direkt vor. Der Umweltbericht beschreibt daher die generell bei der Errichtung höherer WEA zu erwartenden zusätzlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen und Tiere und Landschaft. Die konkrete Ermittlung der Auswirkungen einzelner Vorhaben einschließlich erforderlicher Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen kann jedoch naturgemäß erst im Zusammenhang mit den jeweiligen Zulassungsverfahren nach BImSchG erfolgen. 2 Bestandsbeschreibung 2.1 Mensch, Sach- und Kulturgüter Während sich in den Plangebieten 1 und 3 ausschließlich Einzelhoflagen befinden, gibt es im Plangebiet 2 mit den Ortslagen Edemannswisch, Edemannswurt sowie Wennemannswisch eine Konzentration der Wohnnutzung entlang der Verkehrsachsen L 155 und K 52 am westlichen und östlichen Rand des Geltungsbereichs. Ein Einzelhof findet sich an der B 203, welche an der Südgrenze des Plangebiets verläuft. Rund 1,8 km östlich des Plangebiets 2 befindet sich die Stadt Heide, im Südwesten liegt in 1,6 km Entfernung zu den Plangebieten 2 und 3 Wöhrden und im Nordwesten Wesselburen (Entfernung vom Plangebiet 1 beträgt 2,5 km). Alle Plangebiete werden von einem regional bedeutsamen Radweg gequert. GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 3 Bestandsbeschreibung Baudenkmale befinden sich in den Plangebieten nicht, allerdings gilt der gesamte Raum als historische Kulturlandschaft (Wurtenlandschaft). Eine Betroffenheit von Kulturdenkmalen ist nach Eingang der Stellungnahme vom Archäologischen Landesamt vom 29.04.2015 nicht gegeben. 2.2 Pflanzen und Tiere In den Geltungsbereichen befinden sich intensiv landwirtschaftlich als Acker oder Grünländer genutzte Flächen. Die Flächen sind durch Gräben gegliedert und durch Zuwegungen zu den bestehenden WEA verkehrlich erschlossen. Die Siedlungsbereiche sind durch Gehölze eingegrünt, vereinzelt begleiten Gehölze Wege und Gräben. In allen Geltungsbereichen finden sich sporadisch Kleingewässer, sie sind gesetzlich geschützte Biotope. Das Plangebiet liegt außerhalb von Gebieten mit „besonderer Eignung für den Vogelund Fledermausschutz“ gemäß der LLUR-Empfehlungen (LANU 2008 [5]). Avifauna In den Geltungsbereichen finden sich keine gem. LLUR- Empfehlung [5] prüfrelevanten Brutnachweise oder -verdachte. Im Umfeld des Geltungsbereichs sind aus benachbarten Projekten (GFN 2014a [2], GFN 2014b [3]) Nachweise der Rohr- und Wiesenweihe sowie des Wanderfalken bekannt (siehe Abbildung 2). Die Geltungsbereiche liegen außerhalb der Prüf- bzw. Beeinträchtigungsbereiche dieser Arten. Südlich des Geltungsbereichs wurden 2012/2013 gem. LLUR mehrere Trupps Singschwäne mit bis zu 500 Exemplaren aufgenommen, 2013/14 hat sich diese Ansammlung südlich in die Meldorfer Bucht (vgl. Abbildung 1) verlagert. Die Meldorfer Bucht wird auch von Ringelgänsen, Nonnengans und Blässgans frequentiert. 2008 wurden rund 700 Goldregenpfeifer am Rand des Plangebiets 2 festgestellt, 2014 wurden nördlich und südlich der Geltungsbereiche Trupps mit maximal 100 Exemplaren kartiert. Fledermäuse Aufgrund der Offenheit des Gebietes, der Gehölzarmut und der intensiven Nutzung ist in den Geltungsbereichen nur mit einer geringen Nahrungsverfügbarkeit zu rechnen. Erfassungen ziehender Arten in der Nachbargemeinde Oesterwurth (GFN 2014a [2], GFN 2014b [3]) zeigten ebenfalls nur geringe bis mittlere Aktivitäten (eine erhöhte Aktivität in einer Erfassungsnacht geht vermutlich auf ein mehrfach um die Gondel kreisendes Tier zurück). GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 4 Bestandsbeschreibung Abbildung 2: Gebiete mit tierökologischer Bedeutung, Schutzgebiete, Biotopverbund 2.3 Landschaft Der Raum zeichnet sich durch ein kaum bewegtes Relief aus, dessen Höhen überwiegend zwischen 1,0 m ü NN und 2,2 m ü NN liegen. Hierdurch und aufgrund der GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 5 Umweltauswirkung für die Marsch charakteristischen Strukturarmut ist die Landschaft weitgehend offen. Insgesamt ergibt sich das Bild einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft mit geringem Anteil an naturnahen Flächen. 3 Umweltauswirkung Die Aufhebung des einfachen B-Plans bietet die Möglichkeit, moderne WEA zu errichten, welche die Gesamthöhe von 100 m überschreiten. Bei Zunahme der Gesamthöhen kann es zu zusätzlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tiere und Landschaft kommen. 3.1 Mensch Höhere WEA entfalten eine stärkere optische Wirkung und sind entsprechend über eine weitere Distanz wirksam, wobei das Ausmaß der Beeinträchtigungen v.a. von dem Abstand und Ausrichtung der Wohnbebauung zu den WEA, von ggf. vorhandenen Sichtverschattungen durch z.B. Gehölze oder Gebäude sowie von der Ausrichtung des Wohnhauses zu den Anlagen, von der Wetterlage und subjektiven Störempfindung abhängig ist. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist keine optisch bedrängende Wirkung anzunehmen, wenn die WEA zur Wohnbebauung einen Abstand vom dreifachen der Gesamthöhe einhält, dies ist im Rahmen der Zulassung einzelner WEA jeweils sicherzustellen. Bei einem Ersatz kleinerer durch größerer Anlagen wird sich allerdings auch die Anzahl der Anlagen reduzieren, deren (größere) Rotorblätter insgesamt mit geringeren Geschwindigkeiten laufen. Dadurch relativiert sich die zusätzliche optische Belastung voraussichtlich. Größere Anlagen können aufgrund der größeren Rotoren stärkere Lärmemissionen verursachen als kleinere Anlagen. Da die Nabe sich in größerer Höhe befindet, kann dies v.a. bei mittleren Windstärken höhere Lärmimmissionen verursachen, solange die durch den Wind erzeugten Umgebungsgeräusche den Schall der WEA nicht überdecken. Im Rahmen der BImSchG wird sichergestellt, dass im Außenbereich Lärmimmissionen von 60 dB (A) am Tage und von 45 dB (A) in der Nacht nicht überschritten werden. Bei Überschreiten der Schwellenwerte sind Abschaltungen erforderlich. Dennoch sind auch unterhalb der vorgegebenen Schwellenwerte Belästigungen von Anwohnern durch Schallimmissionen möglich. Im Hinblick auf den Schattenwurf wird gewährleistet, dass die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Min./Tag und darüber hinaus nicht mehr als 30 Std./Jahr beträgt. Die Einhaltung dieser Werte wird durch Abschaltmodule sichergestellt. GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 6 Umweltauswirkung Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird sichergestellt, dass erhebliche Auswirkungen der WEA auf die Anwohner durch visuelle Beeinträchtigungen, anlagebedingte Lärmemissionen sowie den Schattenwurf – auch kumulativ – nicht auftreten. Bei Gesamthöhen von über 100 m wird eine nächtliche Befeuerung der WEA notwendig. Die Synchronisierung Signale der sind trotz Befeuerung, gängiger Abschirmung Minderungsmaßnahmen der Leuchte nach wie unten, Sichtweitenregulierung auffällig und weithin sichtbar. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, mittels einer radargestützen Steuerung die Befeuerung nur zu aktivieren, wenn sich tatsächlich Luftfahrzeuge im Luftraum um die WEA befinden. Gerade bei der großen Anzahl der WEA im Raum erscheint diese Möglichkeit auch wirtschaftlich umsetzbar zu sein. Die Qualität der Beeinträchtigungen wird subjektiv unterschiedlich wahrgenommen. Da sich im Umfeld bereits WEA mit nächtlichem Signalfeuer befinden und sich zudem das Landschaftserleben überwiegend auf die Tagstunden beschränkt, wird ein mittleres Beeinträchtigungsniveau vermutlich nicht überschritten. Bei Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerte sind auch durch Lärm und Schattenwurf maximal mittlere Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Plangebiete besitzen keine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung, sodass die Auswirkungen auch bei höheren Anlagen gering einzustufen sind. 3.2 Tiere Avifauna Im Umfeld der Planung befinden sich bereits Anlagen mit bis zu 150 m Gesamthöhe. Daneben bewirken auch die zahlreichen bestehenden Anlagen im Gemeindegebiet eine Scheuchwirkung, sodass besonders empfindliche Vogelarten den Raum bereits meiden. Bei einem Repowering der Anlagen würde sich die Anzahl der WEA reduzieren; da Scheuchwirkungen bei vielen Vogelarten eher von dem Objekt als solchen als von dessen Höhe beeinflusst wird, ist zumindest teilweise mit einer Reduzierung der Scheuchwirkung zu rechnen. Es ist daher wenn überhaupt, nicht von wesentlichen zusätzlichen Beeinträchtigungen auszugehen. Durch die größeren Rotorblätter erhöht sich möglicherweise das Kollisionsrisiko. Nach den vorliegenden Kollisionsopferdaten (DÜRR 2014 [1]) sind v.a. Groß- und Greifvögel besonders kollisionsgefährdet. Da die Brutplätze der wertgebenden Arten Wiesenweihe und Rohrweihe außerhalb der Brutverbreitungsschwerpunkte von SH GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 7 Schwierigkeiten und Kenntnislücken liegen und die Arten zu den weniger gefährdeten Kollisionsopfern gehören, wird von einer geringen zusätzlichen Kollisionsgefährdung ausgegangen. Bezogen auf die Gesamtrastzahlen in Schleswig-Holstein sind die für den Goldregenpfeifer registrierten Schlagopferzahlen ebenfalls als gering anzusehen. Gänse und Schwäne gehören zu Artengruppen mit belegter Meidung von WEA als Fremdstruktur, für diese ist ohnehin nur ein geringes Kollisionsrisiko gegeben. Insgesamt wird sich durch die Erhöhung der Anlagen das Kollisionsrisiko für Rastvögel nicht wesentlich vergrößern. Denkbar ist eine Attraktionswirkung der WEA, die nachts von der Gefahrenbefeuerung z.B. durch rot blinkendes Licht auf ziehende Vögel ausgeht. Derzeit gibt es jedoch keine Untersuchungen, die nachweisbare Effekte bzw. Auswirkungen von rotem Blinklicht auf die Avifauna belegen (Kerlinger et al. 2010 [4]). Fledermäuse Mit der Zunahme der Gesamthöhe vergrößert sich der Boden-Rotor-Abstand, sodass sich für lokale Fledermäuse sowohl die Scheuchwirkung als auch die Kollisionsgefährdung reduziert. 3.3 Landschaftsbild Durch die Aufhebung des B-Plans wird die Möglichkeit geschaffen, größere Anlagen mit entsprechend größerem Wirkraum (15fache Anlagengesamthöhe) zu errichten. Dies würde jedoch mit einer verringerten Anzahl an Anlagen einhergehen, wodurch das Landschaftsbild leicht entlastet wird. Im Hinblick auf die geringe Bedeutung des Landschaftsbildes und der starken Vorbelastung durch WEA und Bundesstraßen (B5 und B203) wird ein mehr als geringes Beeinträchtigungsniveau auch bei höheren Anlagen nicht erwartet. 4 Schwierigkeiten und Kenntnislücken Kenntnislücken bestehen allenfalls hinsichtlich der Details der Umsetzung. Die Aufhebung des B-Plans bereitet keine Vorhaben vor, insofern können keine konkreten Auswirkungen benannt werden. Eine detaillierte Umweltprüfung erfolgt erst im Genehmigungsverfahren. GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 8 Überwachung 5 Die Überwachung prognostizierten Immissionen durch Umweltauswirkungen die werden im Hinblick auf zulässige Immissionsschutzbehörde im Genehmigungsverfahren überprüft. Derzeit sind keine Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen vorgesehen. 6 Die Allgemeinverständliche Zusammenfassung Gemeinde Norderwöhrden möchte künftig die Windkraftnutzung im Gemeindegebiet nicht mehr städtebaulich regeln und hat daher die ersatzlose Aufhebung des einfachen B-Plans Nr. 1 beschlossen. Dadurch wird zukünftig auch die Errichtung von Anlagen mit mehr als 100 m Höhe möglich. Im Umweltbericht wurden die sich daraus ergebenden möglichen Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Mensch, Tiere (Vögel, Fledermäuse) und Landschaftsbild aufgezeigt. Zu befürchten sind eine stärkere visuelle Wirksamkeit, erhöhte Schallimmissionen sowie ein größeres Kollisionsrisiko, während die Scheuchwirkung ggf. sogar reduziert werden. Da keine besonders schutzwürdigen Umweltgüter im Wirkraum der WEA vorhanden sind, stehen Umweltbelange der Errichtung höherer WEA voraussichtlich nicht entgegen. Im Einzelnen ist dies jedoch in den jeweiligen nach Immissionsschutzrecht erforderlichen Zulassungsverfahren zu prüfen. GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 9 Quellen 7 Quellen [1] Dürr, T. (2014): Vogelschlag an Windenergieanlagen in Deutschland - Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg. Stand: 28.10.2014. [2] GFN (2014a): Windparkplanung in der Gemeinde Oesterwurth. Landschaftspflegerischer Begleitplan. Unveröff. Gutachten. Stand 17.02.2014 [3] GFN (2014b): Errichtung und Betrieb von 6 WEA im Bürgerwindpark Norderwöhrden. Landschaftspflegerischer Begleitplan. Unveröff. Gutachten. Stand 09.05.2014 [4] Kerlinger, P., Gehring, J. L., Erickson, W. P., Curry, R., Jain, A.& J. Guarnaccia (2010): Night migrant fatalities and obstruction lighting at wind turbines in North America. - The Wilson Journal of Ornithology 122(4):744–754, 2010 [5] Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2008): Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in SchleswigHolstein. [6] Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Staatskanzlei, Innenministerium, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (2013): Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) innerhalb der Abstandsgrenzen der sogenannten Potentiellen Beeinträchtigungsbereiche bei einigen sensiblen Großvogelarten. Stand Juli 3013 [7] Staatskanzlei, Innenministerium, Ministerium Für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Und Ländliche Räume, Ministerium Für Wirtschaft, Arbeit, Technologie Und Verkehr Des Landes Schleswig-Holstein: "Grundsätze zur Planung von und zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen". Gemeinsamer Runderlass vom 26.11.2012 GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 10 III Billigung III Billigung Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Norderwöhrden Plangebiet 1: Südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth, östlich der Gemeindegrenze Wesselburener Deichhausen, Nördlich der Siedlung Sachsenbande Plangebiet 2: südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth und der Gemeindegrenze Neuenkirchen, östlich der K52, nördlich der B203 und westlich der L155 Plangebiet 3: südlich der B203, östlich und nördlich der Gemeindegrenze Wöhrden, westlich der K29 Die Begründung einschließlich Umweltbericht Gemeindevertretung vom …………. gebilligt. wurde mit Beschluss der Norderwöhrden, den……………. - Der Bürgermeister - GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf) 11
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