Gemeinde Norderwöhrden Aufhebung des einfachen

Gemeinde Norderwöhrden
Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. 1
Plangebiet 1: Südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth, östlich der
Gemeindegrenze Wesselburener Deichhausen, Nördlich der
Siedlung Sachsenbande
Plangebiet 2: südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth und der
Gemeindegrenze Neuenkirchen, östlich der K52, nördlich der B203
und westlich der L155
Plangebiet 3: südlich der B203, östlich und nördlich der Gemeindegrenze Wöhrden,
westlich der K29
Begründung und Umweltbericht
Verfahrensstand: Entwurf
Stand 28.05.2015
GFN
Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH
Stuthagen 25
24113 Molfsee
04347 / 999 73 0 Tel.
04347 / 999 73 79 Fax
Email: [email protected]
Internet: www.gfnmbh.de
P.-Nr. 15-008
Inhalt
Inhalt
I Begründung .............................................................................................................. 1
II Umweltbericht .......................................................................................................... 3
1
Einleitung .................................................................................................. 3
2
Bestandsbeschreibung ............................................................................ 3
2.1
Mensch, Sach- und Kulturgüter................................................................... 3
2.2
Pflanzen und Tiere ..................................................................................... 4
2.3
Landschaft .................................................................................................. 5
3
Umweltauswirkung ................................................................................... 6
3.1
Mensch ....................................................................................................... 6
3.2
Tiere ........................................................................................................... 7
3.3
Landschaftsbild........................................................................................... 8
4
Schwierigkeiten und Kenntnislücken...................................................... 8
5
Überwachung ............................................................................................ 9
6
Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................... 9
7
Quellen .................................................................................................... 10
III Billigung ................................................................................................................ 11
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
ii
I
I
Begründung
Begründung
Die Gemeinde Norderwöhrden, Kreis Dithmarschen, hat zur städtebaulichen Steuerung
der Windkraftnutzung im Jahr 2010 den einfachen Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt, der
in
drei
Teilbereichen
Flächen
für
die
Windkraftnutzung
festsetzt.
Ein
Flächennutzungsplan existiert nicht. Als einzige textliche Festsetzung enthält der BPlan Nr. 1 die Beschränkung der maximal zulässigen Höhe von Windkraftanlagen
einschließlich Flügelspitze (Gesamthöhe) auf 100 m.
Entsprechend
der
zwischenzeitlich
erfolgten
technischen
Fortentwicklung
der
Windkraftanlagen ist diese Festsetzung nicht mehr zeitgemäß. Für die städtebauliche
Ordnung der Windkraftnutzung erscheint ein B-Plan darüber hinaus grundsätzlich nicht
erforderlich. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, den einfachen B-Plan Nr. 1
ersatzlos aufzuheben.
Der Geltungsbereich des einfachen B-Plans Nr. 1 gliedert sich in drei Plangebiete: Das
Plangebiet 1 hat eine Größe von 140 ha und liegt im Nordwesten des
Gemeindegebiets. Das 515 ha große Plangebiet 2 liegt im zentralen Bereich des
Gemeindegebiets. Im Süden befindet sich das Plangebiet 3 mit einer Größe von 85 ha.
Derzeit sind in den drei Gebieten zahlreiche WEA errichtet:
- Plangebiet 1: 6 WEA
- Plangebiet 2: 35 WEA
- Plangebiet 3: 7 WEA
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
1
I
Begründung
Abbildung 1: Lage im Raum
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
2
II
Umweltbericht
II
Umweltbericht
1
Einleitung
Die Aufhebung des B-Plans Nr. 1 dient dem Ziel, zukünftig auch WEA mit einer
größeren Höhe als 100 m als privilegierte Anlagen gem. BauGB zuzulassen.
Nach den einschlägigen Fachgesetzen (insbesondere BauGB, BImSchG, BNatSchG
und LNatSchG) sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (hier u.a.
Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und das Landschaftsbild zu minimieren und
schädliche Immissionen auf das zulässige Maß zu begrenzen.
Die Aufhebung des einfachen B-Plans geht mit der Aufhebung der festgesetzten
maximal zulässigen Gesamthöhe von Windkraftanlagen auf 100 m einher, wodurch
künftig die Errichtung höherer Windenergieanlagen ermöglicht wird. Die Aufhebung des
einfachen B-Plans bereitet allerdings keine Vorhaben direkt vor.
Der Umweltbericht beschreibt daher die generell bei der Errichtung höherer WEA zu
erwartenden zusätzlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Kultur- und
Sachgüter, Pflanzen und Tiere und Landschaft. Die konkrete Ermittlung der
Auswirkungen einzelner Vorhaben einschließlich erforderlicher Minimierungs- und
Kompensationsmaßnahmen kann jedoch naturgemäß erst im Zusammenhang mit den
jeweiligen Zulassungsverfahren nach BImSchG erfolgen.
2
Bestandsbeschreibung
2.1
Mensch, Sach- und Kulturgüter
Während sich in den Plangebieten 1 und 3 ausschließlich Einzelhoflagen befinden, gibt
es im Plangebiet 2 mit den Ortslagen Edemannswisch, Edemannswurt sowie
Wennemannswisch eine Konzentration der Wohnnutzung entlang der Verkehrsachsen
L 155 und K 52 am westlichen und östlichen Rand des Geltungsbereichs. Ein Einzelhof
findet sich an der B 203, welche an der Südgrenze des Plangebiets verläuft.
Rund 1,8 km östlich des Plangebiets 2 befindet sich die Stadt Heide, im Südwesten
liegt in 1,6 km Entfernung zu den Plangebieten 2 und 3 Wöhrden und im Nordwesten
Wesselburen (Entfernung vom Plangebiet 1 beträgt 2,5 km).
Alle Plangebiete werden von einem regional bedeutsamen Radweg gequert.
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
3
Bestandsbeschreibung
Baudenkmale befinden sich in den Plangebieten nicht, allerdings gilt der gesamte
Raum als historische Kulturlandschaft (Wurtenlandschaft). Eine Betroffenheit von
Kulturdenkmalen ist nach Eingang der Stellungnahme vom Archäologischen
Landesamt vom 29.04.2015 nicht gegeben.
2.2
Pflanzen und Tiere
In den Geltungsbereichen befinden sich intensiv landwirtschaftlich als Acker oder
Grünländer genutzte Flächen. Die Flächen sind durch Gräben gegliedert und durch
Zuwegungen
zu
den
bestehenden
WEA
verkehrlich
erschlossen.
Die
Siedlungsbereiche sind durch Gehölze eingegrünt, vereinzelt begleiten Gehölze Wege
und Gräben. In allen Geltungsbereichen finden sich sporadisch Kleingewässer, sie sind
gesetzlich geschützte Biotope.
Das Plangebiet liegt außerhalb von Gebieten mit „besonderer Eignung für den Vogelund Fledermausschutz“ gemäß der LLUR-Empfehlungen (LANU 2008 [5]).
Avifauna
In den Geltungsbereichen finden sich keine gem. LLUR- Empfehlung [5] prüfrelevanten
Brutnachweise oder
-verdachte. Im Umfeld des
Geltungsbereichs
sind aus
benachbarten Projekten (GFN 2014a [2], GFN 2014b [3]) Nachweise der Rohr- und
Wiesenweihe
sowie
des
Wanderfalken
bekannt
(siehe
Abbildung
2).
Die
Geltungsbereiche liegen außerhalb der Prüf- bzw. Beeinträchtigungsbereiche dieser
Arten.
Südlich des Geltungsbereichs wurden 2012/2013 gem. LLUR mehrere Trupps
Singschwäne mit bis zu 500 Exemplaren aufgenommen, 2013/14 hat sich diese
Ansammlung südlich in die Meldorfer Bucht (vgl. Abbildung 1) verlagert. Die Meldorfer
Bucht wird auch von Ringelgänsen, Nonnengans und Blässgans frequentiert. 2008
wurden rund 700 Goldregenpfeifer am Rand des Plangebiets 2 festgestellt, 2014
wurden nördlich und südlich der Geltungsbereiche Trupps mit maximal 100
Exemplaren kartiert.
Fledermäuse
Aufgrund der Offenheit des Gebietes, der Gehölzarmut und der intensiven Nutzung ist
in den Geltungsbereichen nur mit einer geringen Nahrungsverfügbarkeit zu rechnen.
Erfassungen ziehender Arten in der Nachbargemeinde Oesterwurth (GFN 2014a [2],
GFN 2014b [3]) zeigten ebenfalls nur geringe bis mittlere Aktivitäten (eine erhöhte
Aktivität in einer Erfassungsnacht geht vermutlich auf ein mehrfach um die Gondel
kreisendes Tier zurück).
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
4
Bestandsbeschreibung
Abbildung 2: Gebiete mit tierökologischer Bedeutung, Schutzgebiete, Biotopverbund
2.3
Landschaft
Der Raum zeichnet sich durch ein kaum bewegtes Relief aus, dessen Höhen
überwiegend zwischen 1,0 m ü NN und 2,2 m ü NN liegen. Hierdurch und aufgrund der
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
5
Umweltauswirkung
für die Marsch charakteristischen Strukturarmut ist die Landschaft weitgehend offen.
Insgesamt ergibt sich das Bild einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft
mit geringem Anteil an naturnahen Flächen.
3
Umweltauswirkung
Die Aufhebung des einfachen B-Plans bietet die Möglichkeit, moderne WEA zu
errichten, welche die Gesamthöhe von 100 m überschreiten. Bei Zunahme der
Gesamthöhen kann es zu zusätzlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch,
Tiere und Landschaft kommen.
3.1
Mensch
Höhere WEA entfalten eine stärkere optische Wirkung und sind entsprechend über
eine weitere Distanz wirksam, wobei das Ausmaß der Beeinträchtigungen v.a. von dem
Abstand und Ausrichtung der Wohnbebauung zu den WEA, von ggf. vorhandenen
Sichtverschattungen durch z.B. Gehölze oder Gebäude sowie von der Ausrichtung des
Wohnhauses zu den Anlagen, von der Wetterlage und subjektiven Störempfindung
abhängig ist. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist keine optisch bedrängende
Wirkung anzunehmen, wenn die WEA zur Wohnbebauung einen Abstand vom
dreifachen der Gesamthöhe einhält, dies ist im Rahmen der Zulassung einzelner WEA
jeweils sicherzustellen. Bei einem Ersatz kleinerer durch größerer Anlagen wird sich
allerdings auch die Anzahl der Anlagen reduzieren, deren (größere) Rotorblätter
insgesamt mit geringeren Geschwindigkeiten laufen. Dadurch relativiert sich die
zusätzliche optische Belastung voraussichtlich.
Größere Anlagen können aufgrund der größeren Rotoren stärkere Lärmemissionen
verursachen als kleinere Anlagen. Da die Nabe sich in größerer Höhe befindet, kann
dies v.a. bei mittleren Windstärken höhere Lärmimmissionen verursachen, solange die
durch den Wind erzeugten Umgebungsgeräusche den Schall der WEA nicht
überdecken. Im Rahmen der BImSchG wird sichergestellt, dass im Außenbereich
Lärmimmissionen von 60 dB (A) am Tage und von 45 dB (A) in der Nacht nicht
überschritten werden. Bei Überschreiten der Schwellenwerte sind Abschaltungen
erforderlich. Dennoch sind auch unterhalb der vorgegebenen Schwellenwerte
Belästigungen von Anwohnern durch Schallimmissionen möglich.
Im Hinblick auf den Schattenwurf wird gewährleistet, dass die astronomisch maximal
mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Min./Tag und darüber hinaus nicht
mehr als 30 Std./Jahr beträgt. Die Einhaltung dieser Werte wird durch Abschaltmodule
sichergestellt.
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
6
Umweltauswirkung
Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird sichergestellt, dass
erhebliche
Auswirkungen
der
WEA
auf
die
Anwohner
durch
visuelle
Beeinträchtigungen, anlagebedingte Lärmemissionen sowie den Schattenwurf – auch
kumulativ – nicht auftreten.
Bei Gesamthöhen von über 100 m wird eine nächtliche Befeuerung der WEA
notwendig.
Die
Synchronisierung
Signale
der
sind
trotz
Befeuerung,
gängiger
Abschirmung
Minderungsmaßnahmen
der
Leuchte
nach
wie
unten,
Sichtweitenregulierung auffällig und weithin sichtbar. Es besteht allerdings auch die
Möglichkeit, mittels einer radargestützen Steuerung die Befeuerung nur zu aktivieren,
wenn sich tatsächlich Luftfahrzeuge im Luftraum um die WEA befinden. Gerade bei der
großen Anzahl der WEA im Raum erscheint diese Möglichkeit auch wirtschaftlich
umsetzbar zu sein.
Die Qualität der Beeinträchtigungen wird subjektiv unterschiedlich wahrgenommen. Da
sich im Umfeld bereits WEA mit nächtlichem Signalfeuer befinden und sich zudem das
Landschaftserleben überwiegend auf die Tagstunden beschränkt, wird ein mittleres
Beeinträchtigungsniveau vermutlich nicht überschritten. Bei Einhaltung der gesetzlich
vorgegebenen Schwellenwerte sind auch durch Lärm und Schattenwurf maximal
mittlere Beeinträchtigungen zu erwarten.
Die Plangebiete besitzen keine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung,
sodass die Auswirkungen auch bei höheren Anlagen gering einzustufen sind.
3.2
Tiere
Avifauna
Im Umfeld der Planung befinden sich bereits Anlagen mit bis zu 150 m Gesamthöhe.
Daneben bewirken auch die zahlreichen bestehenden Anlagen im Gemeindegebiet
eine Scheuchwirkung, sodass besonders empfindliche Vogelarten den Raum bereits
meiden. Bei einem Repowering der Anlagen würde sich die Anzahl der WEA
reduzieren; da Scheuchwirkungen bei vielen Vogelarten eher von dem Objekt als
solchen als von dessen Höhe beeinflusst wird, ist zumindest teilweise mit einer
Reduzierung der Scheuchwirkung zu rechnen. Es ist daher wenn überhaupt, nicht von
wesentlichen zusätzlichen Beeinträchtigungen auszugehen.
Durch die größeren Rotorblätter erhöht sich möglicherweise das Kollisionsrisiko. Nach
den vorliegenden Kollisionsopferdaten (DÜRR 2014 [1]) sind v.a. Groß- und Greifvögel
besonders
kollisionsgefährdet.
Da
die
Brutplätze
der
wertgebenden
Arten
Wiesenweihe und Rohrweihe außerhalb der Brutverbreitungsschwerpunkte von SH
GFN mbH (15-008) 28.05.2015: Aufhebung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Norderwöhrden: Begründung (Entwurf)
7
Schwierigkeiten und Kenntnislücken
liegen und die Arten zu den weniger gefährdeten Kollisionsopfern gehören, wird von
einer geringen zusätzlichen Kollisionsgefährdung ausgegangen.
Bezogen auf die Gesamtrastzahlen in Schleswig-Holstein sind die für den
Goldregenpfeifer registrierten Schlagopferzahlen ebenfalls als gering anzusehen.
Gänse und Schwäne gehören zu Artengruppen mit belegter Meidung von WEA als
Fremdstruktur, für diese ist ohnehin nur ein geringes Kollisionsrisiko gegeben.
Insgesamt wird sich durch die Erhöhung der Anlagen das Kollisionsrisiko für Rastvögel
nicht wesentlich vergrößern.
Denkbar ist eine Attraktionswirkung der WEA, die nachts von der Gefahrenbefeuerung
z.B. durch rot blinkendes Licht auf ziehende Vögel ausgeht. Derzeit gibt es jedoch
keine Untersuchungen, die nachweisbare Effekte bzw. Auswirkungen von rotem
Blinklicht auf die Avifauna belegen (Kerlinger et al. 2010 [4]).
Fledermäuse
Mit der Zunahme der Gesamthöhe vergrößert sich der Boden-Rotor-Abstand, sodass
sich
für
lokale
Fledermäuse
sowohl
die
Scheuchwirkung
als
auch
die
Kollisionsgefährdung reduziert.
3.3
Landschaftsbild
Durch die Aufhebung des B-Plans wird die Möglichkeit geschaffen, größere Anlagen
mit entsprechend größerem Wirkraum (15fache Anlagengesamthöhe) zu errichten.
Dies würde jedoch mit einer verringerten Anzahl an Anlagen einhergehen, wodurch
das Landschaftsbild leicht entlastet wird.
Im Hinblick auf die geringe Bedeutung des Landschaftsbildes und der starken
Vorbelastung durch WEA und Bundesstraßen (B5 und B203) wird ein mehr als
geringes Beeinträchtigungsniveau auch bei höheren Anlagen nicht erwartet.
4
Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Kenntnislücken bestehen allenfalls hinsichtlich der Details der Umsetzung. Die
Aufhebung des B-Plans bereitet keine Vorhaben vor, insofern können keine konkreten
Auswirkungen benannt werden. Eine detaillierte Umweltprüfung erfolgt erst im
Genehmigungsverfahren.
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Überwachung
5
Die
Überwachung
prognostizierten
Immissionen
durch
Umweltauswirkungen
die
werden
im
Hinblick
auf
zulässige
Immissionsschutzbehörde
im
Genehmigungsverfahren
überprüft. Derzeit sind keine Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
vorgesehen.
6
Die
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Gemeinde
Norderwöhrden
möchte
künftig
die
Windkraftnutzung
im
Gemeindegebiet nicht mehr städtebaulich regeln und hat daher die ersatzlose
Aufhebung des einfachen B-Plans Nr. 1 beschlossen. Dadurch wird zukünftig auch die
Errichtung von Anlagen mit mehr als 100 m Höhe möglich.
Im Umweltbericht wurden die sich daraus ergebenden möglichen Auswirkungen
insbesondere auf die Schutzgüter Mensch, Tiere (Vögel, Fledermäuse) und
Landschaftsbild aufgezeigt. Zu befürchten sind eine stärkere visuelle Wirksamkeit,
erhöhte
Schallimmissionen
sowie
ein
größeres
Kollisionsrisiko,
während
die
Scheuchwirkung ggf. sogar reduziert werden. Da keine besonders schutzwürdigen
Umweltgüter im Wirkraum der WEA vorhanden sind, stehen Umweltbelange der
Errichtung höherer WEA voraussichtlich nicht entgegen. Im Einzelnen ist dies jedoch in
den jeweiligen nach Immissionsschutzrecht erforderlichen Zulassungsverfahren zu
prüfen.
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9
Quellen
7
Quellen
[1]
Dürr, T. (2014): Vogelschlag an Windenergieanlagen in Deutschland - Daten aus der
zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg. Stand: 28.10.2014.
[2]
GFN (2014a): Windparkplanung in der Gemeinde Oesterwurth. Landschaftspflegerischer
Begleitplan. Unveröff. Gutachten. Stand 17.02.2014
[3]
GFN (2014b): Errichtung und Betrieb von 6 WEA im Bürgerwindpark Norderwöhrden.
Landschaftspflegerischer Begleitplan. Unveröff. Gutachten. Stand 09.05.2014
[4]
Kerlinger, P., Gehring, J. L., Erickson, W. P., Curry, R., Jain, A.& J. Guarnaccia (2010):
Night migrant fatalities and obstruction lighting at wind turbines in North America. - The
Wilson Journal of Ornithology 122(4):744–754, 2010
[5]
Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2008): Empfehlungen
zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in SchleswigHolstein.
[6]
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
Staatskanzlei, Innenministerium, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Technologie und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (2013):
Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) innerhalb der Abstandsgrenzen der
sogenannten
Potentiellen
Beeinträchtigungsbereiche
bei
einigen
sensiblen
Großvogelarten. Stand Juli 3013
[7]
Staatskanzlei, Innenministerium, Ministerium Für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt
Und Ländliche Räume, Ministerium Für Wirtschaft, Arbeit, Technologie Und Verkehr Des
Landes Schleswig-Holstein: "Grundsätze zur Planung von und zur Anwendung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen". Gemeinsamer Runderlass
vom 26.11.2012
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III
Billigung
III
Billigung
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1
der Gemeinde Norderwöhrden
Plangebiet 1: Südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth, östlich der
Gemeindegrenze Wesselburener Deichhausen, Nördlich der
Siedlung Sachsenbande
Plangebiet 2: südlich der Gemeindegrenze Oesterwurth und der
Gemeindegrenze Neuenkirchen, östlich der K52, nördlich der B203
und westlich der L155
Plangebiet 3: südlich der B203, östlich und nördlich der Gemeindegrenze Wöhrden,
westlich der K29
Die Begründung einschließlich Umweltbericht
Gemeindevertretung vom …………. gebilligt.
wurde
mit
Beschluss
der
Norderwöhrden, den…………….
- Der Bürgermeister -
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