Drittland-Kooperationen mit den USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland Einleitung Kooperationen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zwischen der Europäischen Union und anderen Industrienationen haben bereits eine lange Tradition. Diese tragen zur Intensivierung des Wissens- und Erfahrungstransfers zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA (ATLANTISProgramm), Kanada (Transatlantische Partnerschaften, TEP), Japan, Australien und Neuseeland bei. Da für 2008 nur Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für Kooperationen mit den USA und Kanada erfolgt sind, werden im Weiteren diese zwei Kooperationen vertieft. Die Kooperationen mit Japan, Australien und Neuseeland sind ähnlich aufgebaut. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website für Bildung und Ausbildungsprogramme der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/index_en.html. Was wird gefördert? Gefördert werden Zusammenschlüsse von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen in der EU, in Kanada bzw. den USA, Mobilitätsprojekte für Studierende und wissenschaftliches Personal sowie strategische Maßnahmen. Kooperationen EU-USA (Actions for Transatlantic Links and Academic Networks in Training and Integrated Studies, ATLANTIS) Im Rahmen des ATLANTIS-Programms werden folgende Maßnahmen gefördert: Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge („Transatlantic Degree Consortia Projects“): hierunter fallen sog. Konsortien, die transatlantische Studiengänge („Joint Degree Programmes“) mit gemeinsamem/doppeltem Abschluss anbieten. Die Unterstützung umfasst Mobilitätszuschüsse für Studierende sowie für Bildungspersonal; Exzellenzprojekte zur Mobilität („Excellence Mobility Projects“): Finanzhilfen werden für internationale Projekte zur Lehrplanentwicklung zur Verfügung gestellt, die kurze Mobilitätsaufenthalte im Ausland umfassen und nicht unmittelbar mit der Vergabe von gemeinsamen/doppelten Abschlüssen im Zusammenhang stehen. Die Unterstützung beinhaltet Mobilitätszuschüsse für Studierende und für Bildungspersonal; Strategische Maßnahmen („Policy oriented Measures“): Diese Maßnahme dient der Unterstützung multilateraler EU-USA-Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung. Kooperationen EU-Kanada Im Rahmen dieser Kooperation werden folgende Maßnahmen gefördert: Transatlantische Austauschpartnerschaften („Transatlantic Exchange Partnerships“, TEP): Zusammenschlüsse von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen in der EU und in Kanada, um gemeinsame Studien- und/ oder Berufsbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu erhöhen; Gemeinsame Aktivitäten im Jugendbereich: Zentrale Themen, z. B. Bürgersinn, kulturelle Vielfalt, gemeinnützige Arbeit und Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens; 1 Strategische Maßnahmen: Vergleichende Analysen von Fragen aus den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend sowie zur Förderung der Anerkennung von Qualifikationen und der Übertragung von Leistungen im Rahmen des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS). Wer wird gefördert? Begünstigte sind in der Regel Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen. Die Förderung zielt auf Projektkonsortien aus Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten der EU, den USA und Kanada ab. Für strategische Maßnahmen können darüber hinaus auch andere Einrichtungen wie Akkreditierungsstellen, Bildungsagenturen oder -organisationen, Privatunternehmen, Unternehmensgruppen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstitute und Berufsverbände Anträge einreichen. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben. Kooperationen EU-USA Die Netzwerke der Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge sollen aus mindestens zwei Hochschulen aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern und ein bis zwei US-Hochschulen bestehen. An einem Exzellenz-Projekt zur Mobilität oder einer strategischen Maßnahme müssen mindestens zwei US-Institutionen und zwei Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein. Kooperationen EU-Kanada Die Netzwerke müssen sich aus mindestens zwei Hochschulen oder berufsbildenden Einrichtungen aus unterschiedlichen EU-Staaten und mindestens zwei entsprechenden Institutionen aus unterschiedlichen Provinzen Kanadas zusammensetzen. Wie wird gefördert? Kooperationen EU-USA Die Mindestaufenthaltsdauer für Studenten liegt bei einem akademischen Jahr. Der Reiseaufenthalt der Wissenschaftler muss mindestens 1 Woche bis maximal 8 Wochen betragen. Die Fördermittelhöhe und -bereitstellung ist je nach Maßnahmeart unterschiedlich: Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge – maximal € 408.000 / € 428.000 auf EU-Seite (abhängig von der Anzahl der Konsortialpartner) bei einer Projektdauer von vier Jahren; Exzellenz-Projekte zur Mobilität - maximal € 180.000 auf EU-Seite bei einer Projektdauer von vier Jahren; die Mindestanzahl von Studenten bzw. Mobilitäten beträgt für vier Jahre 24; Strategische Maßnahmen (Policy Oriented Measures) - maximal € 70.000 auf EU-Seite bei einer Projektdauer von zwei Jahren. EU-Kanada Ein dreijähriges Projekt wird mit maximal € 138.000 von EU-Seite und mit 200.000 CAN $ von kanadischer Seite gefördert. Bedingungen für die Förderung von transatlantischen Austauschpartnerschaften: im Hochschulbildungsbereich: Der Auslandsaufenthalt muss an zwei verschiedenen Institutionen stattfinden. Mindestdauer des Studienaufenthalts im Ausland beträgt vier Monate (oder eine akademische Einheit), die Höchstlänge ein akademisches Jahr, aber mindestens zwei Monate je Hochschuleinrichtung; im Berufsbildungsbereich: Zusätzlich können auch kurze, mindestens dreiwöchige Intensivprogramme gefördert werden, sofern sie Bestandteil eines längeren, umfassenderen internationalen Studien- oder Ausbildungsprogramms sind. Nach der Beendigung der Förderung wird eine Fortführung der Projekte erwartet. 2 Wo werde ich beraten? EU-USA ATLANTIS -Programm Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (DAAD) www.eu.daad.de/eu/drittlandkooperationen/05632.html Elisabeth Mellangé-Tauch DAAD Ref. 604 TEMPUS/ERASMUS Mundus/EU-Drittlandkooperationen Telefon: 0228 882 86 51 E-Mail: [email protected] Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA) eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/call2008/index_en.htm Telefon: +32 2 295 96 92 Fax: +32 2 292 13 28 E-Mail: [email protected] Fund for the Improvement of Postsecondary Education (FIPSE) 1990 K Street, N.W. Washington, DC 20006-8544, USA www.ed.gov/about/offices/list/ope/fipse/index.html Telefon: +202 502 7500 Fax: +202 502 7877 EU-Kanada TEP-Programm Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA) Avenue du Bourget 1 (BOUR 00/37) B-1140 Brussels, Belgien eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/index_en.htm Unit P10 Telefon: +32 2 296 07 49 E-Mail: [email protected] Human Resources and Social Development Canada (HRDC) International Academic Mobility, Learning Branch 200 Montcalm Street Gatineau, , Québec, Canada http://www.hrsdc.gc.ca/en/home.shtml K1A OJ9 Telefon: +1-800-622-6232 Fax: +1-613-941-1827 E-Mail: [email protected] EU-Australien, EU-Neuseeland, EU-Japan Europäische Kommission GD Bildung und Kultur, Ref. A-5 http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/index_en.html Bodo Richter 3 Telefon: +32-2-299 0067 E-Mail: [email protected] Wo finde ich bayerische Ansprechpartner? Handwerkskammer für München und Oberbayern Partner im Enterprise Europe Network Max-Joseph-Straße 4 80333 München www.hwk-muenchen.de/ Pawel Gorn Mobilitätsberater Telefon: 089 5119 280 Fax: 089 5119 321 E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Partner im Enterprise Europe Network Balanstraße 55-59 81541 München www.muenchen.ihk.de Friedhelm Forge Abteilung Außenwirtschaft Telefon: 089 5116 1676 Fax: 089 5116 1615 E-Mail: [email protected] Welche Schritte muss ich tun? Die Anträge für das ATLANTIS-Programm (EU-USA) müssen vom jeweiligen Koordinator parallel bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles, und Kultur (EACEA) in Brüssel und bei FIPSE (Fund for the Improvement of Postsecondary Education) in Washington eingereicht werden. Die Antragstellung für Projekte im Rahmen des TEP-Programms (EU-Kanada) erfolgt parallel bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles, und Kultur (EACEA) in Brüssel und bei Human Resources Development Canada (HRDC). Was muss ich besonders beachten? Die Dokumente des jeweiligen Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen sind unbedingt zu beachten, da nicht immer alle Maßnahmearten gefördert werden. Zum Beispiel für die Kooperation EU-Kanada werden 2008 nur „Gemeinsame Studien- und Berufsbildungsprogramme“ (Joint Study and/or Training Programmes) bezuschusst. Wo bekomme ich weitere Informationen? Exekutivagentur Bildung, Audiovisual, Kultur (EACEA) eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/call2008/index_en.htm Kooperationen EU-USA – ATLANTIS-Programm ec.europa.eu/education/programmes/eu-usa/index_en.html eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/call2008/index_en.htm Kooperationen EU-Kanada - TEP ec.europa.eu/education/programmes/eu-canada/index_en.html eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/call2008/index_en.htm 4 Kooperationen EU-Japan ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/japan/index_en.html Kooperationen EU-Australien ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/australia/index_en.html Kooperationen EU-Neuseeland ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/nz/index_en.html Überblick über die EU-Drittlandprogramme mit Hochschulbezug (DAAD) eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/drittlandkooperationen/uebersicht_drittlandprogramme2008_stand_jan.pdf Beispiele für Projekte mit Beteiligung bayerischer Hochschulen und Unternehmen www.bfhz.uni-muenchen.de/infobrief/01_2007/Erasmus-Mundus_dt.htm 5
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