Drittland-Kooperationen mit den USA, Kanada, Japan, Australien

Drittland-Kooperationen mit den USA,
Kanada,
Japan,
Australien
und
Neuseeland
Einleitung
Kooperationen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zwischen der Europäischen Union
und anderen Industrienationen haben bereits eine lange Tradition. Diese tragen zur Intensivierung des
Wissens- und Erfahrungstransfers zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA (ATLANTISProgramm), Kanada (Transatlantische Partnerschaften, TEP), Japan, Australien und Neuseeland bei.
Da für 2008 nur Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für Kooperationen mit den USA und Kanada
erfolgt sind, werden im Weiteren diese zwei Kooperationen vertieft.
Die Kooperationen mit Japan, Australien und Neuseeland sind ähnlich aufgebaut. Weiterführende
Informationen finden sich auf der Website für Bildung und Ausbildungsprogramme der Europäischen
Kommission unter http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/index_en.html.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Zusammenschlüsse von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen in der EU,
in Kanada bzw. den USA, Mobilitätsprojekte für Studierende und wissenschaftliches Personal sowie
strategische Maßnahmen.
Kooperationen EU-USA (Actions for Transatlantic Links and Academic Networks in Training and
Integrated Studies, ATLANTIS)
Im Rahmen des ATLANTIS-Programms werden folgende Maßnahmen gefördert:

Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge („Transatlantic Degree Consortia
Projects“): hierunter fallen sog. Konsortien, die transatlantische Studiengänge („Joint Degree
Programmes“) mit gemeinsamem/doppeltem Abschluss anbieten. Die Unterstützung umfasst
Mobilitätszuschüsse für Studierende sowie für Bildungspersonal;

Exzellenzprojekte zur Mobilität („Excellence Mobility Projects“):
Finanzhilfen werden für internationale Projekte zur Lehrplanentwicklung zur Verfügung
gestellt, die kurze Mobilitätsaufenthalte im Ausland umfassen und nicht unmittelbar mit der
Vergabe von gemeinsamen/doppelten Abschlüssen im Zusammenhang stehen. Die
Unterstützung beinhaltet Mobilitätszuschüsse für Studierende und für Bildungspersonal;

Strategische Maßnahmen („Policy oriented Measures“):
Diese Maßnahme dient der Unterstützung multilateraler EU-USA-Projekte zur Förderung der
Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung.
Kooperationen EU-Kanada
Im Rahmen dieser Kooperation werden folgende Maßnahmen gefördert:

Transatlantische Austauschpartnerschaften („Transatlantic Exchange Partnerships“, TEP):
Zusammenschlüsse von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen in der EU und in
Kanada, um gemeinsame Studien- und/ oder Berufsbildungsgänge durchzuführen und die
Mobilität von Studierenden und Dozenten zu erhöhen;

Gemeinsame Aktivitäten im Jugendbereich: Zentrale Themen, z. B. Bürgersinn, kulturelle
Vielfalt, gemeinnützige Arbeit und Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens;
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
Strategische Maßnahmen: Vergleichende Analysen von Fragen aus den Bereichen
Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend sowie zur Förderung der Anerkennung von
Qualifikationen und der Übertragung von Leistungen im Rahmen des Europäischen Systems
zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS).
Wer wird gefördert?
Begünstigte sind in der Regel Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen. Die Förderung zielt auf
Projektkonsortien aus Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten der EU,
den USA und Kanada ab. Für strategische Maßnahmen können darüber hinaus auch andere
Einrichtungen wie Akkreditierungsstellen, Bildungsagenturen oder -organisationen, Privatunternehmen, Unternehmensgruppen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstitute und
Berufsverbände Anträge einreichen. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union haben.
Kooperationen EU-USA
Die Netzwerke der Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge sollen aus mindestens zwei
Hochschulen aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern und ein bis zwei US-Hochschulen bestehen.
An einem Exzellenz-Projekt zur Mobilität oder einer strategischen Maßnahme müssen mindestens
zwei US-Institutionen und zwei Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein.
Kooperationen EU-Kanada
Die Netzwerke müssen sich aus mindestens zwei Hochschulen oder berufsbildenden Einrichtungen
aus unterschiedlichen EU-Staaten und mindestens zwei entsprechenden Institutionen aus
unterschiedlichen Provinzen Kanadas zusammensetzen.
Wie wird gefördert?
Kooperationen EU-USA
Die Mindestaufenthaltsdauer für Studenten liegt bei einem akademischen Jahr. Der Reiseaufenthalt
der Wissenschaftler muss mindestens 1 Woche bis maximal 8 Wochen betragen. Die
Fördermittelhöhe und -bereitstellung ist je nach Maßnahmeart unterschiedlich:

Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge – maximal € 408.000 / € 428.000 auf
EU-Seite (abhängig von der Anzahl der Konsortialpartner) bei einer Projektdauer von vier
Jahren;

Exzellenz-Projekte zur Mobilität - maximal € 180.000 auf EU-Seite bei einer Projektdauer von
vier Jahren; die Mindestanzahl von Studenten bzw. Mobilitäten beträgt für vier Jahre 24;

Strategische Maßnahmen (Policy Oriented Measures) - maximal € 70.000 auf EU-Seite bei
einer Projektdauer von zwei Jahren.
EU-Kanada
Ein dreijähriges Projekt wird mit maximal € 138.000 von EU-Seite und mit 200.000 CAN $ von
kanadischer Seite gefördert.
Bedingungen für die Förderung von transatlantischen Austauschpartnerschaften:
 im Hochschulbildungsbereich: Der Auslandsaufenthalt muss an zwei verschiedenen
Institutionen stattfinden. Mindestdauer des Studienaufenthalts im Ausland beträgt vier Monate
(oder eine akademische Einheit), die Höchstlänge ein akademisches Jahr, aber mindestens
zwei Monate je Hochschuleinrichtung;
 im Berufsbildungsbereich: Zusätzlich können auch kurze, mindestens dreiwöchige
Intensivprogramme gefördert werden, sofern sie Bestandteil eines längeren, umfassenderen
internationalen Studien- oder Ausbildungsprogramms sind.
Nach der Beendigung der Förderung wird eine Fortführung der Projekte erwartet.
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Wo werde ich beraten?
EU-USA ATLANTIS -Programm
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (DAAD)
www.eu.daad.de/eu/drittlandkooperationen/05632.html
Elisabeth Mellangé-Tauch
DAAD Ref. 604
TEMPUS/ERASMUS Mundus/EU-Drittlandkooperationen
Telefon: 0228 882 86 51
E-Mail: [email protected]
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA)
eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/call2008/index_en.htm
Telefon: +32 2 295 96 92
Fax: +32 2 292 13 28
E-Mail: [email protected]
Fund for the Improvement of Postsecondary Education (FIPSE)
1990 K Street, N.W.
Washington, DC 20006-8544, USA
www.ed.gov/about/offices/list/ope/fipse/index.html
Telefon: +202 502 7500
Fax: +202 502 7877
EU-Kanada TEP-Programm
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA)
Avenue du Bourget 1 (BOUR 00/37)
B-1140 Brussels, Belgien
eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/index_en.htm
Unit P10
Telefon: +32 2 296 07 49
E-Mail: [email protected]
Human Resources and Social Development Canada (HRDC)
International Academic Mobility, Learning Branch
200 Montcalm Street
Gatineau, , Québec, Canada
http://www.hrsdc.gc.ca/en/home.shtml
K1A OJ9
Telefon: +1-800-622-6232
Fax: +1-613-941-1827
E-Mail: [email protected]
EU-Australien, EU-Neuseeland, EU-Japan
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur, Ref. A-5
http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/index_en.html
Bodo Richter
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Telefon: +32-2-299 0067
E-Mail: [email protected]
Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Partner im Enterprise Europe Network
Max-Joseph-Straße 4
80333 München
www.hwk-muenchen.de/
Pawel Gorn
Mobilitätsberater
Telefon: 089 5119 280
Fax: 089 5119 321
E-Mail: [email protected]
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Partner im Enterprise Europe Network
Balanstraße 55-59
81541 München
www.muenchen.ihk.de
Friedhelm Forge
Abteilung Außenwirtschaft
Telefon: 089 5116 1676
Fax: 089 5116 1615
E-Mail: [email protected]
Welche Schritte muss ich tun?
Die Anträge für das ATLANTIS-Programm (EU-USA) müssen vom jeweiligen Koordinator parallel bei
der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles, und Kultur (EACEA) in Brüssel und bei FIPSE (Fund
for the Improvement of Postsecondary Education) in Washington eingereicht werden.
Die Antragstellung für Projekte im Rahmen des TEP-Programms (EU-Kanada) erfolgt parallel bei der
Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles, und Kultur (EACEA) in Brüssel und bei Human
Resources Development Canada (HRDC).
Was muss ich besonders beachten?
Die Dokumente des jeweiligen Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen sind unbedingt zu beachten,
da nicht immer alle Maßnahmearten gefördert werden. Zum Beispiel für die Kooperation EU-Kanada
werden 2008 nur „Gemeinsame Studien- und Berufsbildungsprogramme“ (Joint Study and/or Training
Programmes) bezuschusst.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Exekutivagentur Bildung, Audiovisual, Kultur (EACEA)
eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/call2008/index_en.htm
Kooperationen EU-USA – ATLANTIS-Programm
ec.europa.eu/education/programmes/eu-usa/index_en.html
eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/call2008/index_en.htm
Kooperationen EU-Kanada - TEP
ec.europa.eu/education/programmes/eu-canada/index_en.html
eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/call2008/index_en.htm
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Kooperationen EU-Japan
ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/japan/index_en.html
Kooperationen EU-Australien
ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/australia/index_en.html
Kooperationen EU-Neuseeland
ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/nz/index_en.html
Überblick über die EU-Drittlandprogramme mit Hochschulbezug (DAAD)
eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/drittlandkooperationen/uebersicht_drittlandprogramme2008_stand_jan.pdf
Beispiele für Projekte mit Beteiligung bayerischer Hochschulen und Unternehmen
www.bfhz.uni-muenchen.de/infobrief/01_2007/Erasmus-Mundus_dt.htm
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